A m t V -^RM V l a t t. K'° 14. Donnrrstas de n z. Februar 1».^. GlUbernial ° Verlautbarungen. Z. Z07. (3) Nr. ""V40«. E i r c u l a r e >es k. k. il lyrisch e n Guberniums. — Ueber dle Behandlung der am i. December i83/ in der Eer»e ^19 verlosten Böhmisch-ständischen A«rar,al, Obligationen zu Fünf, zu Vier, dann zu Drei und Cinhald Percent. -^ In F^lge herabgclangten hohen H)»fk^m» mer, Präsidial » Erlasses vom 2. December »LZ7/ Zahl 6766, w«rd mit Beziehung auf dle hierortige Eircularl Verordnung vom z^. November 1829, 3ahl 256^2, Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht: h. 1. Die fünfpercentigen Vöhmisch fiandilchen Aerarial-Obligationen, welche in die am 1. December d. I. verloste Serie Hly. von Nummer 4766l b»s einjcblrr, dann zu Drei und ?mhalb Percent gegcn neue Elaatsschuldvetschltibun-gen geschleht gleichfalls bet der Böhmisch, stane dlschen Aerarial» kredttS-sasse in Prag. — §. 7. Dle Zinsen der neuen Schuldverschreibungen in ! Rücksicht auf das hohe Hofkanzlei» Decret vom 20. März 1820, Z. 7261/ doeumentir, ten Gesuche, worm sich auch über die Kenntniß der lramlschm oder emcrnahe verwandten slavischen Sprache auszuweisen »st/ innerhalb oblgee Frist bei der k. k. Landesstelle in Laibach zu überreichen.»»Laibach am lZ Jänner i838. Benedict Man suet v. Fradeneck, s. k. Gubernlal, Gecrelär. Z. ilL. (2) Nr. 50992. Nachricht. Es hat nun der dritte Theil des ersten Vandes der hierlandigen Erganzungs > Sammlung der fe,t 17. Ocr. i8i3 bis snde Dec. und i3l^ crstossenen polltlschen Eamerals und Iu« si«j-Gesetze Verordnungen b>e presse verlassen, wovon dem k. k. Landes- Hauvttaramte in La» bach mehrere Exemvlare zum Verschleiße über« geben wurden. Liebhaber davon können bei demselben das Exemplar um z ss. 3o kr. 3. M. erhalten. — Laldach am 29. December ^33/. Franz Glaser, k. k. Gubernial- Gecretär. Z. 112. (3) Nr. 3o9o5. Verlautbarung. Das vom Earl^Ios.ph Umeck, gewesenen Pfarrer zu Pcilenstein, im Eillier-Kreise/ er, richtete Studenten - Supendium, im jahvllchen Ertrage von 63 ft. C. M,, lsserledigr. — Dieses Stipcndlum ist für einen studierenden / wel» cder mit dem Stifter am nächsten .verwandt ist, m Ermanglung eincs Verwandten für einen andern Studierenden bestimmt. Das Präsem tationsrecht gebührt dem fürstbischöftichen Lai-bachcr Ordinariate. Es haben jene Studie« rcnde, welche dieses Stipendium zu erhalten wünschen / ihre dießfälligen Gesuche bis 10. Fe» . Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Joseph Mochortschitsch, als Kurator des Johann Fran; Klem'schen Verlasses, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 28. October l637»1)ilit,e8t,3t,u verstorbenen Johann. Franz Klem die Tagsatzung auf den 12. Februar »833 Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte bestimmet worden, bei welcher alle jene welche an diesen Verlaß aus was immer für emem Rechtsgrimde Anspruch zu stellm^ermeinen/ solchen so gewiß anmelden und rechtsgelten) darthun sollm, widrigens sie die Folgen des §. 614 b. G. B.ssch selbst zuzll-schreiben haben werden. — Laibach den i3. Jänner L833. Z. loo. (3) Nr. i6I. Von dem k. k. Siadt, und ?andrechte m Kr.iin wird bekannt gemacht: 3s sey von die« sem Gerichte auf Ansuchen der Maria Mischiy gegcn MariaMlaker/ ^unow 5c>ofl.,in die öffentliche Versteigerung des/ der Exequirten gehörig gen, auf i6l l fi. 10kr. geschätzten/ in der Vor« stadt Krakau snl). Const. Nr. 34 liegenden, zur Commende Laibach zinsbaren Hofstattgewilliget, und hiezu drei neuerliche Termine, und zwar auf den 14. Mai, i l. Juni und 9. Juli i833, jedesmal um ic> Uhr V^rmiltags, vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte mit dem Beisatze bestimmt worden., daß, wenn diese weder bei der ersten noch zweiten Feilbiethungstagsatzung um den Schätzungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnte, selbe bei der 6/ dritten auch unter dem Schatzungsbewge hint, angegeben werden würde. Wo übrigens den Kauflustigen ftei steht, d»e d,eßfall,gen Äctta-rionsbedlngnlss^, n-le auch die Schätzung in der dießlandrechtl:chen Registratur zu dcn gewöhnlichen Amtsstunden, oder.bn dem Vertreter der Executionsführcrinn, Or. Max. Wurzbach, ein< zusehen und Abschriften davon zu verlangen.--Laibach den »3. Jänner i833. Nemtliche Verlautbarungen. Z. l22. (0 Nr. 5Vl'l. Concurs-Kundmachung. Dei der k. k. Camera!-Bezirksverwaltung in Trieft sind zwei unentgeltliche ConcevtSprac« lttantenstellen zu besetzen. — Jene Indiui-duen, d»e sich um eine dieser Stellen bewerben wollen, haben chre Gesuche im vorgeschriebenen Dienstwege längstens bls Ende Februar i63g bei dieser tameral-Gefallenverwaltung einzubringen, und sich darin über d'.e Mlt gutem Erfolge zurück gelegten juridisch , politischen Studlen, über die abgelegte Gefällsprüfung, über erworbene GefällS- und sonstige Kennte Nisse, und zwar insbesondere über oen besitz der ltallenlschen Sprache, so wie über lhre bisherige Verwendung und Moralität auszuweisen, und anzugeben, ob und in welchem Grade fie mit elnem oder dem andern Veamten dieser Camera! , Gefällenuera>altung oder der untere flehenden Nezirksuerwaltungen verwandt oder verschwägert sind. — Von der k. k. »llprisch-küstenländlschen Eameral-Gefällenverwaltung. ^a'bach am ^o. Jänner i8Z8. 2' l3o. '^)^ ^Nr. "°/„ X. I>l. Concurs.Kundmachung. V 6 Uhr mit den Schülern aller Classen die schriftliche, die darauf folgenden Tage von 10 — !2 Vormittags, und von 4 — 6 Uhr Nachmittags d»e mündliche Prüfung vorgenoms men werden wird. — D,e Anmeldung dieser Prioatschüler hat am ^. ^Tlarz Vormlttagt zwischen 10 und 12 Uhr bei der SchulenlOber« aufsicht zu geschehen, wobei deren Standestabelle einzureichen, die Schulzeugmsse über die allen« falls schon früher bestandenen Prüfungen, wie auch die iehrfähigkeitszeugnisse »hrer Privat« lchrer vorzuweisen, und die gewöhnlichen Prü« fungs, Honorare zu entrichten seyn werden.— K. K. Schulen« dberaufsicht lalbach om 23. Jänner i838. ^. 123. (») 26 Nr. ,2i6^ Nr. ä8. Edict. Von dem f. f. Verwaltungsamte der vereinten Fondsgüter zu Landstraß wird hlemit bekannt gemacht, daß am 12. Februar l. I. Vor« und Nachmittags die dleßherrschaftlichen, in beiläufig 16)9 Mehen We,tzen, l66 Mcyen Hirs, z3l Metzen Heiden, und 865 Metzen Hafer, bestehenden Getreld-Vorräthe in d <' ^iicitations-Ktlndmachung. Bei dem Vrrwaltungsamteder Religions-fondsherrschaft Michelssettcn, im ^aibacher Kreise, wird am 20. Februar iL33 von 8 bis 12 Uhr Vormittags und von 2 bis 5 Uhr Nachmittags, und nach Bedarf auch an den folgenden Tagen über höhere Bewilligung eine öffentliche Licitation für den Verkauf nachstehenden Nadelbau- und Sag«, dann Eichendau» Holzes, so wie vom weichen Brcnnholze und Nadelstreu in den herrschaftlichen Wäldern, mit Vorbehalt der höhern Genehmigung abgehalten werden; die Quantität und Qualität der Verkaufs, Objecte so wie die Ausrufs-Preise sind aus ftlgcndcr Tabelle zu ersehen. 68 « ^amen oev ^^ ^^ ^ ^.^^ Brennholz « «^««' ^ Oester. Schat, Lspänni- Schar.i «Wal. un?ereÄcke Vs^ Klafter ä zungs- ge Fuh- zungs. 5 Diss.i.^ «ntereD.cke ^ ______ i fi. als Betrag «n ä<5 Betrag! U des "llirlcts---------- ^ .^l, ——^°- kr.als «„^ ^___________«nzahl Stamme fi. !fr. ^^is fi- ! kr. ^- ^ ^! « Iauernlk 2/ä 129 3 ä42 16 60 60 „ io5 25 ^5 «^ detto pod Potjo ^7 120 ,, 179:4 20 20 „ /^/^ ll —, « ^ Pögoreunik 26 91 « l3l !2 16 18 „ Jo 7 Zc> V « Blatnik 28 iZ, « l8c> ^5 2^ 24 ,, Ho !o — I ^ SchirokaDoNina ^ 55 „ 60 »5 6 6 „ i^ 3 3n' l Z SchmaizovGrabm l 62 „ 66 55 8 8 „ ^5 3 ^5 I Z Pod3lebrjo i22 ä6 „ 194 27 26 36 „ H5 l, ^5^ W 2 Potok 15! 112 ,, 2ä9 3c> 33 33 „ 55 i3 4Ü, l, t^i SredniHrib « 17 „ iL I9 33,, ^ l!—^ D Summe 625 772 3ll i52ö!i5l 200 l 200 „l 350M7 Ic>! W ^_____________________________________ ______ ^»___ !____> ____^ l___________^>__________» ! « o> ^ ^-m l>. - lAnzahl der Eichenstamme vsn Preispr. 1 Wiener Fiscal-Prei5 » Name des, Waldes /5^.24 Zoll untere Dicke Zoll untere D.cke -----^------z------- H^__________________________________________^_»»_»-»»^«»______sl« j kr. ß Borshtizh l 9 L z Summe I5 I ss F63 ^ 3» Die vorbszeichnsten Objecte werden dein-Milsibiethev um oder über die obaligcsetzten Fiscalprelse käufilich überlassen rvcrden/ jedoch wird bcmKikl, daß für das Breliliholz und die Nadelstrcu erst dann die gesammtc Kaufsumme ausgcmittelt werden wird, wcnn das ersicre gehörig aufgcklaftert, und letztere genau ge-fchah,t seyn wird. — Zur Versteigerung wird Jedermann zugelassen,, jedoch wird ausdrücklich bedungen, vaß die Kauflustigen vor Beginn der Versteigerung, und respective vur ihrem Bei-, tritte.zu derselben, 10 vom 100 der obangesctz-ttn Fiscalprcise und be.zlehungswelse Schat^ zungsbetrage entweder nach der gesammtcn Quantlla! des, ausgedothenen Mater,als, oder nach Maßgabe dcs Anbothes für einzelne nach -den Disinctcn getheilten Parthim Bau- und ^agholzcs, bei den Eichen auch einzeln, oder aber für das Brennholz' im Ganzen oder di< sirictswclse, und sv auch für die Nadelstreu, als Vadium zu Handen der Licitattonscom« mission zu crlcgm haben / welche Betrag? erst nach der V«ndigung der Versteigerung den? jenigen Offerten, welche nicht Erstcher verblieben sind, zurück gestellt werden. — Auch werden schriftliche Offenen, welche den Gegen-lian^ dcs Anbothes und den angebothenen Be-Wag mit Buckssab-en genau bezeichnen, so wie kiuti k?M vo.r^fschrieb?nen zo ^ Vadium beleU' sind, bis zum Ablaufe der Llcitation angenc«» men, wohingegen sulche, gleichwie mündliche Offerten, nach Beendigung derselben nicht mehr berücksichtiget werden. — Der Erlag dls Vadiums kann entweder mittelst baren Geldes in Metall-Münze oder aber «mt-teM öffentlichen Gtaatsschuldoerschreibung«n nach dem am Tage des Erlages bekannten böltz senmaßlgen Werthe geschehen. Die übrige« licttationsbedingmsse sind bel dem Vermal« tunqsamte der Nellgionsfondsherrsckaft Mickel-fietten und bei der löblichen k. k. sameral-B« zirksverrvaltung Lalbach tagUcb zu den gewöhnlichen Amlsstunden einzusehen; auch wird den Kauflustigen das noch am Stocke befindliche, und mit den fortlaufenden Nummern und dem herrschaftlichen Waldssampel markets Holz zu beliebiger Zeit unentgeltlich vorgezeigt.-» Noch n?>rd bemerkt, daß die fraglichen Nadelhölzer glößtenthtlls von vorzüglich schönem Wüchse sind, und eine Lange von ungefähr 40 bls Lo Fuß haben, dann auch aus dem Walde leicht ausbringdar sind, und bei der nicht bedeuten»» den Entfernung der Herrschaft Michelftetten, in deren Nahe die obigen Wälder liegen, eine Unternehmung von Holzhandel sichere Rechnung verspricht. — Verwalt. Amt der Staats« Herrschaft Michelfletten am 2Z. Ianmr iö2L.