Imtsbdck Mr ßmb«lcherHeitmtz. .»! ««» Dinstag am RV. November R8S3 Z. 524. » (3) Nr. '""/„8 Kundmachung. Von der k. k. Finanz. Landes-Direktion für Stciermarl, Kärnten, Krain und das Küstenland wird bekannt gegeben, daß der Tadak-DistriktSverlag zu Loitsch in Krain, po^ litischer Bezirk Planina, im Wege der öffentlichen Konkurrenz mittelst Ueberrcichung schriftlicher Offerte an denjenigen geeignet erkannten Be. werbcr verliehen werden wird, welcher die ge-r»! galen Zeugnisse», dann ihre Vcrchelichung im Jahre »8U3 mittelst Trauungsscheines und die bürgerliche Abkunft durch die Bürgerrechts» urkunden ihrer Väter nachzuweisen vermögen. 5. die Johann Niklas Kiaschovitz'sche Stif-tung mit «3 si. Auf diese Stiftung hat ein armcS Mädchen aus der Pfarre St, Peter Anspruch. 6. Die Jakob Anton Fanzoi'sche Stiftung mit »8 fl. 87 kr. Diese Stiftung wird an eine armce ehrbare, zur (5he schreitende Tochter aus dem Bürger oder niedern Stande verliehen. 7. D« Josef Felix Synn'sche Stiftung mit 5»« si !2>/, tr, zu welcher zwei der ärmsten hier-ortlgcu Mädchen berufen sind. 8. Dic Johann Ncp. Kovazh'sche Stiftung! mit l?5 si. 55 k> , wclch,> stistu»gsgemäß unter vier zu Laibach in unverschuldeter Dürftigkeit ebende Familienväter oder Witwen von unbescholtenem Rufe und mit mehrere» unversorgten Kindern zur Vertheilung kommt. Bewerber nm oie vorerwähnten Stiftungen haben ihre ge-)örig instruirten Gesuche bis !5 Dezember l863 bei diesem Magistrate zu überreiche», wobei diejenigen, welche sich um mehrere Stiftungen alternativ in Kompetenz setzen wollen, abgesonderte Gesuche einzubringen haben. Stadtmagistrat Laibach am 14. No> vember »863. Z. 52». » (3) Nr. «268. Kundmachung Bei dem k, k. Bergamte Idria in Krain werden »»«» Ntetzen V3ei;en, l Htttt „ Hurn, NNN „ kukurutz, mittelst Offerten unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben sein, und der Mctzen Weizen muß wenigstens 84 Pfund, das Korn 35 Pfund und der Kukuruh 82 Pfund wiegen. 2. Das Getreide wird von dem k, k. Wirth-schaftsamte zu Idria im Magazine in den zi-mentirtcn Gefäßen abgemessen und übernommen, und jenes, welches den Qualitatö-Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. Dcr Lieferant ist verbunden, für jede zurückgestoßene Parthie anderes, gehörig qualisizirtes Getreide der gleichnamigen Gattung um den kontraktmäßigen P»eis längstens im nächsten Monate zu liefern. Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu intervcniren. In Ermanglung dcr Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des t.k. Wirthschaftamtes als richtig und unwioersprechlich anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Ge-treide löko Idria zu stellen, und es wird auf Verlangen desselben der Werksfrächter von Seite des Amtes verhalten, die Verfrachtung von Loitsch nach Idria um den festgesetzten Preis von 24 Neukreuzer pr. Sack oder 2 Metzen zu leisten 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides, entweder bei der k. k. Bcrgamts-tassc zu Idria, oder bei der k. k. Landcs-haupttasse zu Laibach gegen klassenmäßig gestempelte Quittung. 5. Die mit einem 50 Neukreuzcr-Stempel versehenen Offerte haben längstens bis Ende November l»63 bei dem f. k. Bcrgamte zu Idria einzutreffen. 6. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu liefern Willens ist, und den Preis loko Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf mehrere Kör' nergatlungen lauten, so steht es dem Bergamte frei, den Anbot für mehrere, oder auch nur für Eine Gattung anzunehmen oder nicht. 7. Zur Sicherstcllung für die genaue Zuhaltung dcr sämmtlichen Aertrags-Verbindlichkeiten ist dem Offerte ein lU°/, Vadium entweder bar oder in annehmbaren Staatspapieren zu dem Tageskurse, oder die Quittung über dessen De-poniruug bei irgend einer montanistischen Kasse, oder dcr k. k. Landeshauptkasse zu Laibach, anzuschließen, widrtgenö auf das Offert keine Rück: sicht genommen werden könnte. Sollte Kontrahent dic Vertragsvcrbmdlich-kciten nicht zuhalicn, so ist dem Aerar das Recht eingeräumt, sich für cnn'n dadurch zugehenden Schadin , sowohl an dem Vadium, als an dessen gcsammtem Vermögen zu regrcssiren. 8. Denjenigen Offcrentcn, welche keine'Getreide - Lieferung erstehen, wird das erlegte Vadium allsobald zurückgestellt, der Ersteher abcr von der Annahme seines Offertes verständiget werden, wo dann er die eine Hälfte des Ge« treides bis Ende Dezember »863, die zweite Hälfte bis Mitte Jänner !86t zu liefern hat. 9. Auf Verlangen werden die für die Lie» ferung erforderlichen Getreide-Säcke vom k k. Bergamte gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rückstellung unentgeltlich, jedoch ohne Vergütung der Frachtspesen, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen allfälligen Verlust an Säcken während der Lieferung haftend. I U. Wird sich vorbehalten, gegen den Herrn Lieferanten alle jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfüllung der Kontrakts-bedingnisse erwirkt werden kann, wogegen aber auch dl'msclb.'n der Rechtsw.g fiir alle Ansprüche offen bleibt, die dcisclbc aus den Kontraktü-Bc-dingungcn machen zu können glaubt. Jedoch wird ausdrücklich bedungen, daß die aus dem Ver« trage etwa entspringenden Rechtsstrcitigkeite», das Aerar möge als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie auch die hierauf Bezug habenden SicherstcUungs- und Exekutioneschritte bei dcM< jenige», im Hitze des Fiökalamteö befindlichen Gerichte durchzuführen sind, welchem der Fiskus als Geklagter untersteht. . Vom k. k. Aergamte Idria am I. November >8<»3 Z. 2322, Nr. 5"" (5 d i k t. Bein, k. l. Landes- als Handelsgerichte zu Laibach, ist am ?. November d. I die Kin? tragung der Firma: für eine Gemischtwarenhandlung in Krainbmg bewilliget und veranlaßt worden. Firma!»!)«-ber lst Franz Krispcr, Kaufmann in Krainburg. Laibach am 7. November 1863. Z. 232-l. Nr. 5,829. <5 d i r t. Beim f. t. Landes - als Handelsgerichte zu Laibach ist am 7. November l. I. die zum Betriebe dcr Berg-, Schmelz-, Walz- und Hammerwerke in Iaucrburg, Feistsitz, Roth' wein und Althammer bereits bestehende Gesell' schaftSfiima: Q«,> »»ix »,»»««, in die Register für Gesel!sch>,flsfirmen einge' tragen worden. Diese Gesellschaft gründet si<> auf den Gesellschaftsvertrag vom !5. Iu>> »85» und besteht seit dieser Zeit. Gesellschafter sind die Herren: Michael, Angelo, Anton und Aigmund Freiherren u. Zois in Laibach; Alfoni Freiherr v gois in Iauerburg; Seraph'^ Gräfin v, Welsersheimb; Gabriele Gräfin »' Iemiisson, wohnhaft in Graz, m.d MaliM Gräfin u. Aucrspng, wohnhaft i» Mokrih, Diese Gesellschafter sind nur mit dem, '" dem obigen Gesellschaftsvertrage angegeben«" Gcsellschaflsfonde verantwortlicl' , daher ihne' auch alle, aus den frühern gesetzlichen Best'»"' mungen erwachsenen Rechte gewahrt zu ble'^ haben. Diese Gesellschaft wird lediglich von ^'" Herrn Michael Angclo Freiherrn u, Zois "^ treten, welcher die obige Firma zu zeicht berechtiget ist. l!aibach am 7. November »8<»3, Z, 232i. (,) Nr. 5"<'' , G d i t t. .. Von dem k. k. Landes - als HandelSS richte Laibach wird hiemit dcn hieramttz u"" kannte» Erben t>eS am 8. Oktober l. I. "« storbenen Kaffcysicders Michael Lansel beka" qcqcben. daß dic Clarydorfcr - Zuctcrfabrikö»,^