696 Amtsblatt Mr Laibacher Ieitnng Ur» 10s. Donnerstag den 9. Mai 18«7. (140—2) Nr. 310. Concm's-Ansschreibllllg. Bei dcu: k. k. Landcsgerichte in Laibach ist die Stelle des Landtafel und Grundbuchdirectious Adjuucten mit dcui sistemisirteu Gehalte von 735 fl. ö. W. zn besetze». Die Bewerber haben ihre gehörig belegten Gesuche binnen der Frist von vier Wochen, vom Tage der dritten Einschaltung dieser Kundmachung in die Laibacher Zeitung an gerechnet, bei dem unterzeichneten Präsidium im vorgeschne bmcn Wege zn überreichen, darin ihre vollkommene Eignung zum Landtafel' und Gruudbuchsdieuste und insbesondere die mit Erfolg abgelegte Prüfimg über dic Grundbuchsführuua., so wie auch die Kennt uiß der slovenischen (kraiuischeu) Sprache nachzn weisen. Laibach, am 5). Mai 1867. Vom Präsidium deo k. k. Landesgcrichlco. (138—3) Nr. 57037 Kundlnachuttss. Um den Bezug von mehr als 100 fl. ö. W. zu erleichtern, hat das hohe k. f. HandelsMinisterium mit Erlaß vom 25.April l.I., Z. 6815—789, anzuordnen befunden, daß Geldanweisungen von! mehr als 100 si. ö. W. nicht avisirt, sondern gleich jenen bis 100 fl. ö. W. den Adressaten, resp. den nach der Fahrpostorduuug zur Empfangnahme von Geldbriefen für deu Adressaten berufenen Personen unmittelbar zugestellt werden. Die Haftung der Postanstalt erlischt sofort auch rücksichtlich der Geldanweisungen von mehr als 100 fl. ö. W. mit der erfolgten Zustellung. Derlei Geldanweisungen von mehr als 100 fl. ö. W. sind künftighin, gleichwie die Anweisungen bis 100 fl., unter den im F 15 des bezüglichen Unterrichtes angedeuteten Borsichten von deu hiezu ermächtigten Postcassen uud Aemtern an den Neberbringer auszuza hleu. Es ist Sache des Adressaten, die ihm zuge^ stellte Postanweisuug wohl aufzubewahren uud sich zur Abholung des Geldbetrages, die auf seiue Gefahr geschieht, verläßlicher Personen zu bedieueu. Hicvou wird das Publicum iu Keuutuiß gesetzt. K. k. Postdircction Trieft, am 2. Mai 1867. (141—1) Nr. 35179. Kuttdmachllltg. Nach dein gelueiuderäthlichcn Beschlusse vom Heutigen haben die Ergäuzungswahleu fiir die Ge mcindcvertretung der Landeshauptstadt Laibach für das Jahr 1867 an folgenden Tagen vorgenommen zu werden: der III. Wahlkörper wählt 2 Gemeinderä'the am 23. Mai, der II. Wahlkörper 5 Gemeinderäthe am 2 5 ten Mai uud der I. Wahlkörper 5 Gcmciuderäthe au: 2 8 ten Mai l. I. Für die etwa uothwcudig werdenden engern Wahlen des resp. Wahlkörpers sind die Tage des 2 4., 2 7. nnd 2 9. Mai bestimmt. Diese Wahlen werden an obbcstimmteu Ta geu von 8 bis 12 Uhr vormittags im städtischen Ralhssaale stattfinden. Dies wird den Wahlberechtigten mit dem Bei fügen zur vorläufigen Kenntniß gebracht, daß die Wählerlisten uud Stimmzettel denselbeu demnächst werden zukommen gemacht werden uud daß allfällige Eiuweudnugeu gegen die Giltigkeit der Wahlen nach § 39 der Gcmeiudcordnung binnen 8 Tagen nach beendigten Wahlen beim Gemcinderathe einzubringen seien. Stadtmagistrat Laibach, am 3. Mai 1867. Der Bürgermeister: Dr. (3. H. Eosta.