497 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. 68. Montag den 23. März 1868. (91—1) Nr. 847. Kundmachung. in Netreff der Haiederbesetzunss deS erledigten Dr. Su^anschen «Ttudien Htivendiums. Das von dem im Jahre 1840 zn Salzburg verstorbenen k. k. Kreisärzte Dr. Josef Susau sür arme Studierende gestiftete Stipendium im dermaligen jährlichen Ertrage von 80 fl. ö. W. kommt vom II. Semester des Studienjahres 1867/8 wieder zn verleihen. Zinn Genusse dieses Stipendiums sind in Gemäßheit des Stistbricscs vom 27. März 1845) arme Studierende aus der Verwandtschaft des Stif> tns, oder Vürgcrsföhnc der Stadt Salzburg, oder arme studierende Baueröföhuc von der Pfarre Aigcn bei Salzbilrg berufen. Die Bewerber haben ihre Gesuche mit dem ^aufscheine, uud infofcrnc sie das Borzugsrccht ber Verwandtschaft ansprechen, mit den Nachwei smigen hierüber, dann mit dem Impfzcugnissc oder einer ärztlichen Bestätigung über die bcstan denen natürlichen Pocken, so wie mit den Studicu-Mgnisscn der letzten zwei Semester, endlich mit der Nachwcisnug über ihre und ihrer Eltern ^cr ! Ulögensumständc zu belegen nnd anzngcbcn, ob sie ^der eines ihrer Geschwister bereits ein Stipendium od^ einen Erzichungsbcitrag genießen. Die documcntirtcn Gesuche sind bei der gc-fertigten Landesregierung bis längstens 1 5>. April d. I. Kl liberreichen. Salzburg, am 8. März 1868. K. k. Laudeorcgierung. (1) Nr. 1017. Klllldmachllllg. Bei dem stcierm.-kärnt.-train. Oberlandes gcrichtc ist cinc erledigte sistcnnsirtc Hilföänttcr Directions-Adjunctenstcllc mit dcm Gehalte jähr^ licher 1050 fl. und im Borrückuugsfallc mit dem Gehalte jährlicher 945 fl. zu besetzen. Bewerber haben ihre gehörig belegten Gesuche bis zum 6. April l. I. an das gefertigte Oberlandesgerichts-Präsidium zu richten. Graz, am 20. März 1868. Vom k. k. Vberlandcsgclichto - Präsidium. (92—1) Nr. 3095. Kundmachung. Das hohe k. k. Handels Ministerium hat in der Absicht, die Anfgabe und Behandlung inlän discher rccommandirtcr Briefe thunlichst zu erlcich' tern und zu vereinfachen, cinvcrstädlich mit dem königlich nngarischen Handels Ministerium, mittelst h. Erlasses vom 25. Februar l.I., Z. 1890—211, Folgendes anzuordnen befunden: 1. Die Bestimmung des tz 15 der Bricfpost-Ordnung vom Jahre 1838, wonach auf der Sie-gclfcitc des Umfchlagcs rccommandirtcr Briefe dcr Name und Wohnort des Versenders angegeben sein mnß, wird aufgehoben. (5s ist auch in Zu kuust jcdein Anfgebcr eines solchen Briefes unbenommen, die bezeichneten Daten auf dem Briefe anzusetzen, es darf aber von Seite der Postämter die Beisetzung dieses BormcrkcS nicht mehr gefor^ dcrt werden. Eine Ausnahme hat nur einzutreten bei recommandirtcn Briefen, welche mit dcr Vc zcichuuug „in Wechselprotest Angelegenheiten" vcr^ sehen sind, dann bei Ezpreßbriefen, bei welchen dcr Aufgeber in dcr bisherigen Weise auf dcr Siegel' scite des Briefes bezeichnet sein mnß. 2. Die bisherigen besonderen Vorschriften über den Bcrschluß inländischer rccommandirter Briefe werden anßcr straft gesetzt, und es bleibt daher in Zukunft jedem Versender überlassen, einen rccommcndirtcn Brief auf die ihm beliebige Weise (mit hartem Wachs, mit Oblaten, Sicgclmarkcn oder auch durch cinsache Berklcbunq der Convert stügel) zu verschließen. Die Postämter haben in eine Prüfung, ob die allfälligcn Sicgclabdrückc in hinlänglicher Zahl nnd zweckmäßig angebracht sind, nicht mehr ein zugchen nnd in dieser Beziehung keine Anständc zu erheben. Dic Borschristcu üdcr den Bcrschluß und die Behandlung recommandivter Briefe nach dem Auslande dleiben jedoch unberührt. Hicvon wird das Publicum mit dem Beifü gen in Kenntniß gesetzt, daß die Postanstanstalt für den Inhalt rccommaudirtcr Briefe keine Has tung übcrniuunt, und es daher ausschließlich im Interesse des Versenders liegt, an dein Briefe eincn solchen Verschluß auzubringcn, daß ohne , sichtbarer Vcrlctzuug dcssclbcn der Inhalt nicht zugänglich ist. Trieft, am 16. März 1868. ! K. k. Po!i-Pireclion. (93—1) Nr. 2319. Cdictal-Vorladung. 3iachstchcnde, Hieramts in Vorschreibung stehende Gcwerbsparteien unbekannten Aufenthaltes werden mit Bezug auf den hohen Stcuer-Directions Erlaß vom 20. Juli 1856, Z.5156, hiemit aufgefordert, binnen 14 Tagen von dcr letzten Einschaltung dieser Kundmachung an um so gewisser Hieramts sich zu melden und dcn auswärtigen Stcucrrückstand zu berichtigen, als man im widrigen Falle die Böschung ihrer Gewerbe von Amtswcgcn veranlassen würde. -^ ^ Steuer- I « ^ '.». i, „, i ChnialNr ". rüllstand ^''""' ^__________________« fiT^lr._______ 2 Maria Bsnilut' ^n>c>i>lni!!ii, 1^4 ^ ,^, " ^A .'! Maria Pochlin ^ässslverlaus 2275i A A " ^^ ^ Nlmi, To»,»,!, ^,^ 2.W.j ^ ,^ ^ ,^ 5 Al?i5 TomnKi ^harcolüir .'llM ^ /^ " '^ llo»scheg Glsisln ^i,^ ^ ^ " ^^ 7 Iolic»!,, crlar Wsisjgä.bsr ^74 '^ ^ " ^ ,^ Anton Batii Tischler x dl Äia^io Kllslmlicnlirater ^0l.7 '^ ^ '^ ^^ 2 «3 .. 1W« 1<» (iml ^n^r; Schnsllr 3s'I.'» 5/<>7 .. 1lj67 ll ^ol),i„„ ^<,!,!,,1) Woldnll'.,!rr -"»"!' !1 > ,'7! " <^!!I 1-^ A»lM! Mllio» Schlsiftr .'lil,., 5' 67 .. ,^7 I!'. I^iaiul Poliala Orrielsr .'l^I' s^ ^, " ^''^ l l ftrc,»; öchc!ch.l Sch riser V04 '^j^ » ^^ 15. Varll. 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