I,n t s Vlatt zur Laibacher Zeitung. ^ 56. Donnerstag ven 9. Mai 18HÄ. ^ubernial - ^erlautbarungrn. Z. 659. (3) Nr. 77l9. Verlautbarung. Es wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß sich die hohe k. k. allgemeine Hof-tammer in Folge Decretcö vom 19. März d. I., 3. 699'l, bestimmt findet, für den ersten Solar-Semester l8l^ die Postrittgelder sowohl bei Aerarial- alä Privatritten in dem bisherigen Ausmaße deä zweiten Solar-^e« mestcrs l6t3, und hiernach auch dle Gebührn für den Gebrauch oeS Wagens, dann daö Wagenschmicracld und das Postillons - Trinkgeld in allen Ländern unverändert zu belassen. — Laibach den N. April !8N. Joseph Freiherr v, Weingarten, Landeä - Gouverneur. Sarl Graf zu Welsperg, Nairenau und P r i m ö r, Vice - Präsident. Dom,nlk Brandstetter, t. k. Gubernialralh. 'ZI een. (3) " Nr. 79si Für d,e an der k. k. Mnsterhauptfchule in Klagenfurt iü Erledigung gekommene Z^ich-nungö-Lehrgchilfen-Stelle, mit dem Gehalte jährlicher zweihundert fünfzig Gulden C. M., wird die Concuräprüsung auf den 20. Juni d. I. ausgeschriiden, welche an den Normal-hauptschulen in Wi^n, Laibach, Klagenfurt und Vratz ab^ehalicn werden wird. — Diejenige., welche sich darum bewerben wollen, haben stch bchufä der gedachten Prüfuna am portage bel der Normalschuldneclion zu melden und derselben lhre an dicfe ^andcsstelte sserichteten, mit den Zeugnissen ül^c Alter Stand, Religion, Moralität, Sprachk.nlttniss/ Studien uno bisherige Dienste bclc^ten Gesuche zu überreichen. — Vom k, k. ittyrischen Gubernium. Laibach am 21. April 1lN4. Z. 657. (3) u(l Nr. 66i9. Nr. 9205. Edict des k. k. inneröster. kü' stenl. ?lppella -tions g erichts. — Bei dem k. k. käint-nerischen Stadt- und Landrechte in Klagenfurt' ist eine Rathöstelle mit dem systemisirten Gehalte von 1itO0 st. (5. M., und dem Vor-rückungsrechte in die höheren Besoldungva von 1600 ft. und 1u00 st., in Ell.'di^unq gl" kommen. Daher haben Jene, welche sich um dtese Stelle vewerben wollen, ihre gehörig belegten Gesuche, m welchen sie zugleich ihre Sprachkenntnisse auszuweisen und zu erklären haben, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten des besagten Stadt- und Land-rechteö verwandt oder verschwägert seyen, vi:,-vier Wochen, vom Tage der ersten Einfchal« tung dieses Edictev in die Wiener Zeitungsblatter, durch ihre Vorstände bei dem k. k. kärntnerischen Stadt- und Landrechte zu überreichen. — Ktagenfurt am l8. April 1844. Kundmachung der Verkaufsuerfleigerung von vier in d,r G" mcilide I^Iu^^ia im Bezirke Eapodlstrl^aelegenel» . ^olidsrealllate«. — I,i Folge oes hohen Hof-kcnnmel'Prasidlal»Decretes uom I». Mä>zl. vl>, Nr. l270-1'. ?.> wild am Zc>. Mai l. I„ lli den gewöhnlichen Amtsiwlidcn be» dem f. f. Bc;. Eommlssallale in Eapodlstria, Isirlaner Krelses, l«n Wege der ösf.ntllchen Versteige« ruligzum Vce sie der betreffende Fond bcsitzt u^'d genoßt, oder zu besitzen und zu genießen dlrech-tigct gewesen wäre, um dle belgesctzten F>s» c«lpre»se auögebotcn uno dem Me»stbillen0en, Mit Vorbehalt d^r Genehmigung des hopcn H»fkammer - Präsidiums Überlalsen werden. — Niemand wnd zur Versteigerung zugelassen, der rich: vorlällfig den zehnten Zyell des Fiscal» prelses, clUwcd-r in barer ^onvenllone-Vlunze, oder in öffcnlllchcn uerzlnklichcn Slaaispa-Pieren, „ach »hrem zur Ze»t bes E.logcb be-kannlen luromaßlgcn «der sonst gesetzlich be» stimmten Werthe bei der VerstcigerungS - Eom-m,st,l„ crlrgt h^ben wird, oder cine auf dlesm Betrag lautende, vorläufig von dcr erwähnen Commission geprüfte und gesetzlich zultlchend be» fundene Slcherstellungs-Urkunde beldrmgt. — Dl< ellegle sautlon wird jedem Llritunlen, mit Ausnahme jener des MelssbielerS nach beendigter Vet»^e,gerung zutückgestelll; zene des Mllstble» tels dagegen wird als verfallen angejehen rvcr-den, wenn er sich zur Errichtung deS vltßfalllgen Coniractes nicht herbeilassen wollit/ ohne daß er deßhalb von den Verblnollchletten nach dem Llti» tationsacte befreit wülde, oder w»,nn er die zu bezahlende erste Nate des gemachten Anbotes ,n der festgesetzten Zc»l mcht bericht'gcn würde. Beipftichtlnaßlgcr Elfülklllg dieser Odllegcnhcl-Kn aber »vlrd ihm der erlegte Betrag an oer ersten Kaufschlllliigshälfte abgerechnet, oder die son!! gcle,stcte Eaunoli nileocr erfolgt werden. — Wer für cmen Dritten einen Anbot machen will, ist verbunden, die von dmcm h>ezu c,, haltete Vollmacht der Versteigerungs Commission zu überreichen. — Der Mnstbieter Hal die Hälfte des Kaufschlllmgs innerhalb vier Wochen nach erfolgter und ihm bekannt ge> machter Bestätigung dcs Vcrkaufsactcs, und noch vor der Uebergabe der Real'tät zu berlch, tigcn; die andere Hälfte lann er gcgen dem, daß er sie auf der erkauften, oder auf elner andern, normalmaßige Sicherheit gcwahrenden fünfvom Hundert in E. M. verzinse!, und dle Zinsen in halbjährigen Verfallsratenabgeführet, »n fünf gllichen Jahresraten abtragm, »vctttt der Cr» stehungspreis von 5o fi. dm Belrag übersteigt; sonll «der wlrd dl« zwtlle Kaufschllllngshalfle binnen Iahreefri^ , vom Tage d«r Uebergabe gerechnet, geg.n 0«, erl^e^wähnten Bedingn,sse derichtiglt werden müssen. — Für den FaN, al« der «^rstcher Willens n?II>ngs herbeiläßt. — Für d n Fall, als der E^che,- der Nealttät contraclSbrüchig, und letztere einem Wiederverkaufe, dess.n Anordnung auf Gefahr und Kosten des Erstlheis dann sich ausdrücklich vordeballen wlro, ausgesetzt werd'N sollte, wird es von dcm ^rmcssen der k. k. Slans^'lter« zUeiäuß.rungs.Prooinznll- Lommlsswn adban-gen, nicht nur d,e ^umme zu bestimmen, welche bei der neuen F^lbictulig für den Ausrufspreis gelten solle, sondern auch den Rclicltallonsact entweder unmittelbar zu genlHs Mlgen/ oder aber denselbcn dem hohen Hof« kammer-Präsidium vorzulegen. - Weder aus der Bestimmung des Ausrllfspreises, noch aus der Beschaffenheit der Genehmigung des Ticila-lionsacteS ta,in der conlractSbrüch'g gewordene Kaufer »rgend eine Emwmdung gegen die Gültlgkcil und rechtlichen F.lgcn der Rclici. tailon herleiten. — Nach ordcncllch vor sich gegangener Versteigerung Und rücksichtlich nach bereits geschlissener L,citanon werden weitere Anbote mcht mchr angenommen, sondern zu-rücfgewiesen werden, worauf dle Licilationslu-stlgen insbesondere aufmers^m gemacht werdm. — Die übrigen Vlikaufsbedlnglusse, dcr Werthe anschlag uno die nähere '5cschrclblmg der zu veräußernden Ncalltäten können von den Kauf» lustigen bei dem kais. kö,ngl. Bez. Commissa-riate M Eapodiftria eingesehen werden — Von der k. k. Staatsgüter-Vclaußerungs-Provin-zial, Commission. — Tlicss am 9, Apr>l 1844. Ö l t l , k. k. Gub.« l>. Präsidial-Seci'eta?.. I. 679. (2) ^ NrTöN?? N a ch r i ch t. Vom k. k. m. s. Landes- Gubernium. Bci dem k. k. m. sch. Cameral- ulid Kriegä-zahlamte ist die erste mid eoentuel die zwcitc 447 Zahlamts-, rücksichtlich KriegkcassiertzsteUe. womit eine jahrliche Besoldung von 80« ft. C. M. und eine Dienstcaution von 1000 si. kl)hlen aber sind von reiner und nicht grasartiger Gattung erforderlich und müssen auä ganzen Stücken, und nicht mit Steinen, Sand odcr Erde vermengt seyn. — 2) Werden nicht allein Anbote auf Subarrendirung, sondern auch auf dcren Einliefcrunq in da5 k. k Velpflegsmagazin angenommen, in welchem Falle der Bedarf für die ganze Zcit, nämlich bis Ende April 18^5, längstens zu Ende des Monates October d. I. complet eingeliefert werden müßte. — 3) Jeder Offe-rcnt auf beide Arnktl hat ein Vadium von 300 ft., Offerenten aber nur auf cincn dicstr beiden Artikel von l50 st. C. M. vor dem Beginne der Lmtation zu erlegen, welches Vadium dann zu Ende der Verhandlung den Nicht-erstchern ^urückerfolgt, dem Ersteher aber bis zum Erläge der Kaution beim Contracts-)lb» schlusse vorbehalten werden wird. — 4) Werden nur jene schriftlichen Offerte angenommen, worin der Osscrent die auöorückliche Erklärung beigeseht hat, daß er sich allen in Bezug auf die läontractödauer, auf den Umfang des Geschäftes und dergleichen bestehenden Bestimmungen der Landeöoberbehö'rden fügen wolle. —« 5) Anbote von stellvertretenden Offerenten werden nur dann aufgenommen, wenn selbe mit einer gerichtlich legalisirten Vollmacht versehen sind. Nachrra.qsosscrte wcrden uach den bestehenden ^orschllsten rückgewilsen. — Die wettern Be-dingungcn wcrden den Loncurrentcn bei der Verhandlung bekanntgegeben, und können über-dieß noch in der hicrortigen k. k. Militär Haupt-Verpfleg - Magazins, Kanzlei täqlicl) cingcfthen werden. — K K. Kreiöamt Laidach am 2. Mai 19^. 448 Aemtliche Verlautbarung rn. ^ Z. 669. (2) Nr. 271. Feilbietungs - Edict. Von dem k. k. illyrischen Oberberg am te und Berggerichte wird hiemit bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Raowerks - Compagnie Rauscher in St. Veit, wegen von dem frühern Erstehcr Johann Mulley nicht zugehaltener Licitationsdedingnisse, die wiederholte öffentliche Feilbietung des bereits am 25. Allqnst u. I executlue versteigerten, vormals Carl Naufcher'schen Hammerwerkes Obermühldach bei St. Velt, im Bezirke Kr.ug uno Nußberg, KlagcnflMer Kreises, welches mit In« begriff der dabei befindlichen Inventarialgegen-stände auf 4166 st. 40 kr. (5. M. gerichtlich geschätzt wurde, mit Anberaumung einer einten Frist auf Gefahr und Unkosten des genannten Erstchers bewilliget worden. Da nun diese neuerliche Feilbietung am I. Juni l8N 2tatt finden uno bei dieser einzigen Feilbietul^stag. satzung das erwähnte Hatnnlcrwerk sammt Zn-ssehör, wenn es weder über noch um den Schä'tzungspreis an Mann gebracht werden sollte, auch unter der Schätzung hintangegeben wer« den wird; so haben die Kauflustigen am ge» nannten Tage um lO Uhr Vormittag in der dießgerichtlichen Kanzlei zu erscheinen. Die wesentlichen Bedingungen sind: — I.Das Werk wird um den Schätzungswert!) pr. 4166 ft. 40 kr. aufgerufen und jeder Kauflustige hat vor gemachtem Anbote 416 si. 40 kr. C. M. als VadiulN zu erlegen, welches dem Meist-bieter in den Kaufpreis eingerechnet, den Uebri-gen aber nach der Versteigerung rückgestellt wird.— 2. Der Vrstehcrist verpflichtet, die auf dem Verstcigenmgsobjecte haftenden Schulden in suwcir sich der Meistbot erstrecken wird, zu übcrnehmcn und auf Rechnung desselben die Radwerks-Compagme Nauscher nach Maßgabe der Mcistbotverthcilung binnen »4 Tagen nach Nechtt'kräftlgkeit derselben mit ih»cr Forderung sammt Nebenverbl'ndlichkciten zu befriedigen, mit den übrigen betheilten Gläubigern aber, falls sie ihr Geld vor der allfällig vorgesehenen Aufkündigung nicht annehmen wollten, sich einzuverstehen. — 3. Der Meistbieter hat den Licitations - Kaufschilling vom Elstchungstage an mit 5F zu verzinsen und von dlesem Tage an auch alle das Versteigerungsodject treffenden Steuern und Lasten zu tragen und alle Gefahr zu übernehmen, dagegen tritt er auch von eben diesem Tage in den physische« Besitz und in die Benützung des Versteige- rungsobjecteö. — Die wcitern Üicitationäbeding-nisse, die gerichtliche Schätzung mit dem In» vcnlalial - Verzeichnisse und der Bergbuch-extract können inzwischen in der dießg^ichtli-chen Registratur eingesehen werden. Klagenfurt am 2l> April »844. 3- 670. (,) Nr. ilg5. Edict. Mlt 1. Juni l. I. wird die Stelle des Polizel' Oltnets der Hauptg?mcin!>? St. Os-malo erlediget, womit d,e aus der B.z,, kscafsc silcßtlide Iahlcslödliung von 8n fi. C. M. ucr« bulidcn »st. — Bewerber haben lhre Gesuche persönlich bis zum 20. Mai l. I. zu übcrrcl» lven. — K. K. Vezilkscommiffarial Egg und Kreutberg am 20. April 18/^. Z. 664. (3) Nr. 75l- Kund m a ch u n g. Bei dem k- k. Bczirkscommissaliate zu Wartendcrg ist eine Gcmcindedielnrsstelle mit jahrlicher Üöhnung von 80 si., und im Vor-rückungsfalle eines hier bereits angestellten Gemeindeoieners, mit jährlicher Löhnung von 65 st. erlediget; wofür die Dienstwerber ihre Gesuche mit den Zeugmffcn über ihre Moralität und bisherige Dienstleistung belegt, dis 2i>. März d. I. hieramtö zu überreichen haben. K. K. Bezirkscommiffariat zu Wartenberg am ^8. April 1644. Vermischte Verlautbarungen Z. 628. (5) Nr. 743. Edict. Von dem l.f. VezirksgerichteSenoselsch wird bie-mit betal'ntgemaclit: Es nit Bescheide vom l. Juni ,855 ^'c.rlUtgleil exccutiven Fellbietung der, dem Lorenz u„d Georg Schuscha von Niederdorf aehöligel,, der Herr. schaft Senosetsch 5ul> llrb. Nr. 3. V« dienstbare«, gerichtlich auf 6^5 fi. ^5 kr. bewerthetcn "/« Hubc sammt sln» und Zilgeboc ^elvNli^et, U'^d zu deren Vornahme die einzige T'igsahün.i >iuf de>, 3<> Mai d. I. Früh von 9 bis »2 Uhr in loco zu Niedn« d,rf mit dem Anhänge angeordnet worden, daß d>e Realität bei disser TagU'tzung auch untec dem Schatzungswcrtbe luntcmgegegen werde. Das ^chätzuiigsprotocoU, der GiUiidbucbs-extract und die lllcitatioi'sbedi'ignisse tonnen täg-lich hieramts e'ngefthcn werden. K. K. Beiursgelicht Sinoletsch am 2^ März ,84^