Freytag den 5. August 1825. Einige Worte zlll Beförderung der Theilnahme an der für Steyer« m^rk, Kärnthen und Krain in Antrag gebrachten wechsetseitigen Feuerassecuranz. (Auö den, Schreiben eines Mitgliedes der kaiserl. königl. Landwirthschafts»Gesellschaft an eine» Gebäudebesitzer auf dem Lande.) ^ch danke Ihnen, lieber Freund! für die erfreuliche Nachricht ron der guten Aufnahme, welchen der von der steyermörlischen LandN'irthschaftsgesellschafc gemachte Antrag zur Gründung einer wechselseitigen Feuerafse» curanz in Ihr^r Gegend findet. Ich zweifle auch nichc, daß die Gebäudebesitzer in den meisten Gegenden deS Landes dieselbe Ansicht hegen, und zur Einführung einer so wohlthätigen Anstalt im Lande beytragen. Zu einleuchtend sind die Vortheile, welche eine wechselseitige Brandass-curanzgefeNschaft ihren Gliedern gewahret, alS daß sie lange verkaiM seyn könnten; daher fast in jeder Provinz deö österreichischen Kaiserstaaces, obschon dovt überall die beyden durch Actionars gebildete Gesellschaften zu priest und Wie» die Übernahme von Feueraffecuranzgeschäften ankünden, dennoch wechselseitige Feuerassecuranzen theils schon errichtet worden, theils im Entstehen begriffen sind. Die widrigen Zcitverhältnisse mögen zwar der Ausbreitung einer solchen Anstal: hier und da im Lande entgegen wirken ; allein sie werden die Gründung derselben gewiß nicht hindern; dafür bürgt unS der bekannte Gemeinsmn der Bewohner der Provinzen Steyer« mark, Kärnthen und Krain, so wie die Empfänglich« keit und der Eifer, mit welchen Obrigkeiten und Seelsorger, durch Belehrung und Beyspiel zur Einführung jeder gemeinnützigen und wohlthätigen Anstalt beyzu» tragen, auf das Rühmlichste wetteifern. Einseitig ist aber offenbar die Behauptung mancher Hausbesitzer auf dem Lande, die glauben, sie können die jährliche Auslage ersparen, welche mit dem Beytritte zur Feuer» ass/curanz verbunden ist, weil, im Falle ihre Gebäude durch F'uer ze»stö»r werden, entweder die Grundherrschaft und die Nachbar» <»» Wirchschaftsgerach?, und zum Ankauf des Getreides, FurcerS und Viehes, wenn dieß ANes, — was so ha?l-sig der Fall ist — ein Raub der Flammen geworden ist? Wenn schon durch veranstaltete mildthätige Samm-lungett für die Verunglückte» auch einige Geld« und Naturaweyträg? eingehen, so sind sie doch höchst selten ergiebig genug, um davon zur Bestreitung all'dieser Bedürfnisse auszureichen. Sind die abgebrannten Gebäude aber assecurire gewesen, dann wird jeder Verunglückle vor Noth und Elend vollends geschützt seyn; denn er kann die VerZü« tung, welche er, von der Anstalt bar ausbezahlt tlhalt, (aft ganz zur Beschaffung aller dieser Erfordernisse »erwenden, weil er im gegebenen Falle für die Ball» > Materialien keine bare Geldausgabe zu machen hat. < In Ihrer werthen Zuschrift fordern Sie mich auch l zugleich auf, Ihnen Aufschlüsse und Erläuterungen über l einige Puncte des von der steyermarkischen Landwirth» z schaftsgtsellschclft bekannt gemachten Feuerassecuranz- ^ planes zu geben. Vor allen Andern erkundigen Sie Hch um die Agenten, welche zur Aufnahme der Bey« Mttsertlälungen aufgestellt worden sind. Hierauf muß ich Ihnen erwiedern , daß gegenwärtig noch kein« Gesellschaftsagenten aufgestellt wurden; dieß kann erst dann geschehen, sobald die in Antrag ge« brachte Assecuranzgesellschafl die allerhöchste Bestätigung erhalten hat und in Wirksamkeit tritt. Die LandwirchschaflKgesellschaft, welche den Plan zur Errichtung einer solchen Anstalt entworfen, und die Einleitung zu dessen Kundmachung im Lande getroffen hat, ersucht/ die löblichen Beziltsobrigkeiten, die Erklärungen der Gebäudebesitzer, welche nach den im Plane angetragenen Bestimmungen zur Errichtung einer ge» genseitigen Feuerassecuranz sich vereinigen wollen, zu Protocoll zu nehmen. Die Bez i rk So örigke iten sind es also, welche gegenwärtig auf Ansuchen der Landwirth, schaftSgesellschaft die Beytrittserklärungen der Parteyen in ihren Bezirken sammeln, und selb« von Zeit zu Zeit zer öandwirthschafts^esellschaft mittheilen, woraus sich zeigen wird, od so viile Gcdäudebesitzer zu diesemZwecke sich zu vereinigen geneigt sind, als zur dauerhaften Gründung einer solchen Anstalt nothwendig ist. Die Landwirtdschaftsgesellschaft hat erklärt, daß die von ihr in Vorschlag gebrachte wechselseitige Feuer« «ssecuranz erst dann in Wirksamkeit treten k«nn, wenn so viele Gebäudedesitzer zur Theilnahme hieran sich bereit erklären, daß der angegebene G efa m mtw erth ihrer Gebäude die Summe von wenigstens zehn Millionen Gulden i n C o n v en t i o n s - M ü n z e erreicht, das heißc aber nicht, als ob die Theilnehmer das Capital von zehn Millionen zusammen schießen müßt N/ sondern, daß die Sxmme des Werthes, um welchen alle Theilnehmer zusammen ihre Gebäude in dieser Anstalr assecuriren zulassen gedenken, wemgstellt zehn Millionen Gulden betrage. Sobald aus den bey allen Bezirlsobriglelten i« 2teyerma,rk, Karnthen und Krain eingehenden Bey-trittserkläruügen die Hoffnung sich zeige;, daß der Gesammtwerth der zu assecurirenden Gebäude lo Mil»« lionen Gulden C. M. bald erreichen wird, dann ist es zulässig, die „.ich dem bekannt gemachten Plane ausgearbeiteten Statuten dieser neuen FeuerassecuranzSr. Majestät dem Kaiser zur allerhöchsten Bestätigung zu unterlegen. Die Anstalt selbst aber kann erst nach er folgter allerhöchster Genehmigung der Statuten un> «ach ausgewiesenen 10 Millionen Gesammnverth d«5 zu versichernden Gebäude zur Wirksamkeit kommen. Je schleuniger also die Gebäudebesitzer ihre Bey-triltlerklärullHen an die Bezirksobrigkeiten abgeben> desto früher wird auch diese so wohlthätige Anstalt int Leben treten. Sie verlangen weiters zu wissen: ln welcher Form das Protocoll über die BeytrittSertlärungen bey den Bezirksobrigleiten geführet wird, und was für Nub«. ken die Parteyen, welche dort ihre Beytrittserklärun» gen machen, auszufüllen haben? Die Rubriken di«se« Protocolls find folgend«: ». Conscriftlion!g«meinde, in welcher die zu assecu« rirenden Gebäude liegen; 2. Confcriptions-Nummer deS Gebäudes; ,M 3. Tauf« und Zunahme dei TheilnehmerS, allen-'^ falls auch dessen Vülgarnahme; 4. Aufzählung u»t Beschreibung der unter einer Conscriptioiis-Nummer begriffenen Haupte,und Nebengebäude mit der Anzeige: ob von dei« einen oder dem andern dieser Gebäude nur ei» Theil, z. B. das Dach, ober ob dieselben ganz, vom Dach bis auf die Grundmauer herab, und, wenn es Werkögebäude sind, ob auch die darin befindlichen mauer. und nagelfe. sten Bestandtheile und Einrichtungsstücke asse-curirt werden sollen. Bey dieser Beschreibung ist anzugeben: a) ob die unter einer Conscriptions» Nummer be^ griffenen Haupt» und Nebengebäude ganz allein, oder wenigstens 3a Klafler von einem fremden Gebäude entfernt stehen, oder, ob sie in eiuer Ortschaft sich beftnden; b) ob sie von Holz, Ziegeln od«r Bruchsteinen ganz M «de? zum Theil erbauet und mit Feuermauern W un^ Blitzableitern versehen sind oder nicht: ») ob die Dachungen mit Stroh, Schilf, Schindeln, Bretern, oder mir Ziegeln, Schiefer, Eisen-, Kupfer, oder Zintplatten gedeckt si»d; H) o> und welche Gewerbe in den zuassecurireilden Gebäuden betrieben, und dann e) ob und welche Produc« oder Fabricate darin aufbewahrt werben. 5. Angabe des Werthes jedes der aufgezahlten Ge. . bände in Conoentions»Münze mit Rücksicht auf den Bauzustalld, in welchem jedes dersel« ben sich befindet. Die auf dies« Art abgegebenen Erklärungen erfüllen nicht bloß den gegenwärtig hierbey beabsichtig, ten Zweck, sondern sie entHallen auch alle Angaben zur Errichtung des Lagerbuches, sobald die Ansialt die «llerhochste Sanction erhält/ und in Wirksamkeit ge° langet. Ist dieser Zeitpunct eingetreten, dann werben die Theilnehmer eingeladen weroen, an die aufgestellten Gesellschaftsagenten oder an die Direktion selbst di» zur Deckung der Errichtungekosten der Ansialt be« stimmte Aufnahmsgebühr mit 3 kr. von jedem Hundert Guloen des zur Versicherung angegebenen Ge< bäudewerches, und den zur Bildung des Vorschuf.fon-Ves beym Emtrüt vorhinein zu erlegenden Jahres» bey trag nach der höchsten Beytragsquote pr. 2o kr. von jedem Hundert Gulden deS oerüchercen Gebäude-werthes abzuführen. Je nachdem das versicherte Gebäude vermög feiner L ag e, Bauart oder B en ützungs» weise mehr oder weniger der Beschädigung durch Feuer unterliegt, bekömmt der angegebene Gebäude» werch im Lagerbuch einen verhälcnißmäßigen Zu- oder Abschlag, woraus der sogenannte Classen werth der versicherten Gebäude sich bildet. Vom Classenwerth ist die jährlich entfallende Beynagsquote zu entrichteiih; daher der jährliche Beytrag von Gebäuden n:it gleichem Alischlagscapital allein von einem ver» schieden«» Grade der Feuergefahrlichkeit verschieden auss fallen wird. In dieser Absicht sind nach den verschiedenen Gra< den der Feuergefährlichkeit die Gebäude in mehrere ble^n eingetheilt worden, n«lche Classisication Sie in der dem Plane beygefügten Tabelle zur deutlichen Übersicht ;usammengtstelll finden. Wenn Sie z. B. das Hecreilhaus in Ihrem Wemgarlen und die Ihnen gehörige Mahlmühle lm Dorfe, jedes um looc» fi. assecuriren lassen ; so haben Sie, sobald die Anstalt in Wirksamkeit kommt, für jedes dieser Gebäude zwar denselben Betrag mit 3c> kr. (3 kr. von ioo fl.) als Aufnahms« gebühr, allein eine«: ganz verschiedenen Jahres bey trag zu bezahlen. Das Herrenhaus in Ihrem Weingart«», welches ganz allein steht, von Steinen gebaut und mit Ziegel,, gedeckt ist, worin überdieß auch kein Gewerbe durch Feuer betrieben wird, gehört nach der vorerwähnten Gebäude Classi* sicationstabelle zu den Gebäuden erster Class«, für welche die jährliche Beytragsquote von jedem Hundert Gulden des assecurncen Gedaudewerthes nach einem Abzug von 25pCt. zu entrichten »st: Sie zahlen daher die Beytragsquote mit ,)5 pCt. nur von ?50 fi., folglich 2 fl. 3o kr. als Iahresbeytrag. Ihre Mahlmühl« ader, die im Dorfe steht, mit Schindeln gedeckt ist, und keineFeuer mauern hat, ge« hört zu den Gebäuden der sechsten Classe, für welche oie jährliche Beytragsquote von i«o fl. assecu-rirten Gcbäudewerch mit einem Zuschlage von »oo pCt. zu bezahlen kömmt; daher, da im angegebenen Falle die Beytragsquoce mit »^3 pCt. »om Classenwerthe pr. 2aoo si. berechnet wird, der Iahresbeyttag mil 6 ft. Ho kr. entfällt. Trefft Sie nun dai Unglück, daß beyde Gebäude, daü Herrenhauz im Weingarten und die Mahlmühle im Dorfe, ganz abbrennen, so erhalten Sie als Schadenvergütung für jedes dieser Gebäude den angegebe« nen Versicherungsiverch, nähmliche die Summe von looa st« (Dcr Beschluß folgt.) Eine sehr merkwürdige, beherzigungswevthe Aeußerung Friedrich Heinrich Iakobi's über das Studieren *) Was für einer Meynung man auch über die beste Methode des Unterrichts zugethan sey, es sey im All- *) In einem Briefe Iakobi's an die Fürstinn Gollzin. ZtMtinen oder nach Unterschieden, so ist doch Folgen, des wohl »icht zu laugnen, das; mir nähmlich diejeni« Hftl Wiifenschaften, die auf eine unmechanlsche Weise theils erlernt werd-en tonne», theils erlernt werden müssen, dasi wir diese sogar, wenn wir sie wirklich inn, haben sollen, am End« doch mechanisch wissen müssen. Was mir nicht dergestalt gelernt haben/ daß wir es blos; aus dein Gedächtnisse reoroduciren können, so daß der Verstand gewissermaßen nur das Zusehen da« bey hat, das nützt uns sehr wenig, oder es nützt uns wenigstens nicht langes. Um aber Erwas im Zusam« »nenhange auswendig zu wissen, dazu wird erfordert, daß uns das Knbchengebäude davon ganz gelausig sey , daß wir /edes Stück davon an seinem Platze und außer seinem Platz? zu unterscheiden und zu nennen wissen; das; wir es auseinander nehmen und wieder in «inander fügen können ohne Mübe, und so zu sagen blindlings. Wenn dieß von allen Wissenschaften wahr ist bis hinauf zur höchsten Metaphysik, wenn wir überall eine Folge von Definitionen wörtlich im Gedächtniß haben müssen, und wenn durch Ordnung alle Dinge leichter werden: so werde ich meine Hochachtung für das Studium der, Grammatik in den Sprachen, die Chronologie, die Geschichte u. s. w. leicht rechtfertig',, können. — R. Gesang der Au-Nachtigall. Der unübertreffliche Gesang der Au.Nacb tigall lautet, mit todten Worten bezeichnet, ungefähr auf fol» gende W^ise: Zozozozozozozozozozozo Tsistsi - tsiststsistsisisisi Zorre, zorre zorre, zorre hi, Tzata —---------,-------tzi, Dlo, dlo----------------- Quio tr — rrrrrrrr, itz Lü lü lü, ly ly ln ly, liliMili Quio didi, li lülyli Ha gurr gurr, ^uipio^ Qui, qui qui qui, qi qi qi qi S. Friedr. Heinr. Iakobi's auserlesenen Briefwechsel. Erster Band Üeipzig, bey Gerh. Fleischer, »825 8. *) Schon die Alten sagten mit Nachdruck: t»nwm «ci- IUU5 , ^!l«»tulU lUetUNllH lv!I0M»5 , ^wlr wissen so «iel, als wir im Gedächtnisse aufbewahren,) _--------gi gi gigl W Hezezezezezezez"zezezezez