157 Amtsblatt Mr Laibacher Seitung Nr. 23 Samstag den 29. Jänner 1870. (28—2) Kundmachung. Geim t. t. Zeugs-Artillerie-Commando Nr. 10 zu Stein in Kram wird am 17. Februar 1 8 7l>, um 10 Uhr Vormittag, in der Amtskanzlei eine Offertberhandlung behufs Sicherstellung der Ein-lieferung von RßZEDEVV Stück zweicentrigen neue« weichen ^Pulverfässer«, VOQQ Eenrner Torf, und 7.^0 Klafter Weißerlen Kohlenholz für die Kriegs pulver-Grzeuftung stattfinden. Die Lieferungsbedingungen, sowie ein Musterpulverfaß können in der hierstelligen Amtskanzlei und auch beim k. k. Zeugs-Artillerie-Filial-Posten-Commando in Laibach täglich von 8 Uhr Bor-mittag bis 4 Uhr Nachmittag eingesehen werden. Stein, am 21. Januar' 1870. Vom k. K.Zeugsnrtillcrie-EommlMdo Nr. 40. (31—2) Nr. 563. Kundmachung. Dic Korrespondenzen, dann' die Sendungen mit Wertheinschlüssen, das ist: mit Bargeld, Papiergeld, Werthpapieren, bis einschließlich 7 5 Gulden ö. W. von und an Militärs (Of fiziere, Militärparteicn, Mannschaft) und Mili tärbeamte der im Bezirke Cattaro konzentrirten Truppen (Personen des Heeres) werden bis auf weitere Bestimmung Portofrei behandelt. Für recommandirte Briefe wird jedoch die Recummandationsgedühr bei der Aufgabe einae-hoben. Die an die Personen des HccrcS im genannten Bezirke gerichteten Koi'rcspoudenzen und Werthsendungen müssen auf der Adresse mit der Bezeichnung der Militärbehörde oder des Trup^ penkörpers, welchem der Adressat angehört, wo möglich auch der Unterabtheilung versehen sein, und sind von den Postä'mtem des Bezirkes Cat-taro den Adressaten gebührenfrei zu erfolgen. Die von den Personen des Heeres im genannten Bezirke bei den k. k. Postämtern aufgegebenen Privatbriefe und Werthsendungen bis 75 Gulden müssen nicht nur mit dem Namen und Dienstcharaktcr des Persenders bezeichnet, sondern auch dienstlich gesammelt, der Stückzahl nach in das Dienst) ournal eingetragen und von den Bevollmächtigten der betreffenden Abtheilung mit den Dienstbriefen dein Postamte übergeben werden. Wenn derlei Sendungen von einer Abthei lung aufgegeben werden, die eine eigene Starn» piglic führt, so müssen sie auch mit dieser ver sehen sein. Die k. k. Postämter im Bezirke Cattaro haben so beschaffene und in diesem Wege ihnen zukommende Militärbriefe und Sendungen bis 75 Gulden mit dem Francostemvel zu versehen, und haben nur solche Anspruch auf portofreie Behandlung. Diese Portofreiheit bezieht sich auch auf korre spondenzen und Werthscndungen von und an die im Bezirke Cattaro befindlichen stabilen Militär» behörden. Hievon wird das Publikum in Folge hohen HandclSministerial - Erlasses vom 5. l. M., Zahl 24600—2463 vx 1869 in die Kenntniß geseht. Trieft, den 22. Jänner 1870. Pic k. k. Poft-Direllion.