851 Amtsblatt ^ur Laibacher Ieitnng Nr. tt4 Samstag den 22. Mai 1869. Ausschließende Privilegien. Das l. t. Handelsministerium und da? lönigl. ungarische Ministerium für Landwitthschaft, Industrie und Han^ del habsn d»m Gustav Ritte»- von Vosckan, derzeit in Pest, eine Erfindung in der Erzeugung eines eigenihümlichen, als Spinnmatericil für die Papielfabrication geeigneten, in seinen Abfällen als Werg uerwendbaren Faferstoffes, ein ausschließendes Privilegium für die Dauer von drei Jahren ertheilt. Die PiivilegiumZ - Veschreibung, deren Geheimhaltung angesucht wmde, b>findet sich im t. l. Priuilegien'Archive in Ausbewahruug. Wien am 29. April I86<.). Das l. l. Handelsministerium und das ldnigl. ungarische Ministerium für Landwilthschaft, Industrie und Handel baden nachstehende Privilegien verlängert: Am 29. April 1800. 1. Das dem Joseph Schaller in Wien aus die Erfindung einer transportablen Sckatullen-Fcldschmirde sammt > Werkzeug unterm 20. März 1800 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer des vierten Jahres. 2. Das d«m Mv'iz Greiner auf eine Verbesserung seiner privilegirt gewesenen eigenthümlichen Schreibhefte für den Echreibunteiticht unterm 7. April 1805 ertheilte aus» schließende Privilegium, auf die Duucl deö fünften Jahres. 3. Das dcm Hein>ich Voelttr, Mascbinenfabritanten zu Heidenheim, auf eine Velblsferung seiner plivilegirt g«'-westnen Maschine zur Erzeugung vou Pavierzeua, aus Holz unterm 27. Mälz 1860 ertheilte aui'schlitßt, Veibe in > Paris, auf eine Verbcheiung an Dampferzeugern zum Trocknen mittelst Dampfes untenn 10. März 1808 e,theilte c>usschli,ßende Piivil'gium, aus die Dauer des zweiten Jahres. 9. Das dem Venjamin Landesberg in Lemberg auf die E>sindung einer geruchlosen Parasfinimisse und eines lvassetllaren geruchlosen ParafsinLles unterm 27. März 1806 ertheilte ausschließende Privilegium, auf lie Dauer des vierten und fünften Jahre«. (180—2) Nr. 374. Kundmachung. Der Handelsmann Simon Winternitz zu Iassy hat im Jahre 1855 den Betrag von 100 fl. 6. M. zn cincm Wohlthätigkeitszwccke in der Art gewidlnct, daß derselbe sammt den anwachsenden Iinsen einer am 5. März 1855, als den: Tage der Allerhöchsten Entbindung Ihrer Majestät der Kaiserin Elisabeth, oder in einer der Allerhöchsten Entbindung Ihrer Majestät zunächst kommenden' Stunde geborncn Tochter eines k. k. österreichischen ^ Soldaten, znr Verheiratung ausgezahlt werden soll. Zu dieser Stiftung sind gemäß Ncichskriegs-^mistcrialrcscript Abtheilung 9, Nr. 2660, vom '5-Niai 1869 alle jene Töchter von k. k. öster^ fischen Gemeinen Soldaten berufen, welche cuu^ ^- März 1855 oder an einem früheren oder spä-l"m Tage, in einer der am 5. März 1855 um 5"l Viertel auf Bier Uhr Nachmittags erfolgten^ Allerhöchsten Entbindung Ihrer Majestät der Kai-'"U! Elisabeth zunächst kommendcn Stunde ge-V"n wurden und anf das gewidmete Heiratsgnt emen Anspruch machen wollen^ und cS wird dieses Mistete Hciratsgut jener sich legitimirendcn Sol-atcntochter ausgefolgt werden, welche sich zuerst ^ehelicht, und wenn mehrere hievon am nämli- chen Tage heiraten, jener, welche das nächste Recht zu dessen Bezug nach dem Willen des Spenders hat, insoferue sie rechtzeitig nach ihrer Verehelichung um die Ausfolgung einschreitet, nämlich bevor dasselbe einer anderen Bewerberin etwa erfolgt wurde. Die Bewerberin um das Hciratsgut aus der obcrwähnten Stiftung haben ihre Taufscheine im Wege der zuständigen Evidcnzbehörden (Truppen-Platz- und Ergänznngsbezirks-Commandcn, Mili täranstaltcn) bis längstens EndeInni 1869 bei der Militär-Intendanz in Graz zu überreichen. (178—a) Razglas. V Najvišo poterjeni finanftii postavi za loto 1809 so jo dovolilo odlooiti p e1n a j s t t i s o rosnjam se mora pridajali: 1. Spisek, iz kterega sospozna, po kteri poti so jeprosivec v svoji unietnosti izoltrazeval, in v kterili razmorah živi; 2. spisek, v kterem prosivec pove, kako bo on stipendijo, ako jo dobi, rabil v svoje daljo izobraževanjo; — in 3. mora priložiti izgledke svoj'oga talenta, iz ktorib so tudi vidi, ktero stopiijo omike je že dosog'cl. Te stipendije se bodo za sodaj dnjale le za 0110 leto, ter se opomni, da so bode pri odlo-cevanju, koliko ima kak prosivec dobiti, posebno glodalo na osebne razmero njogovo in na namon, ki so utogne doseci po tej podelitvi, vondar jo prosivcu, kar to zadova, na vol.jo daiio, izrctfi svoje osobne žolje. Od ministerstvo za bogocastje in 11k. j (192—1) Nr. 495. Edict. Bei dein k. k. Bezirksgerichte Wolfsberg ist eine Adjunctenstclle mit dem'Gehalte von 800 st. und dem Vorrücknngsrechte in die höhere Gehaltsstufe pr. 900 ft. zu besetzen. Gesuche sind bis 5. Inni d. I. bei diesem Präsidium zu überreichen. Klagenfurt, am 18. Mai 1869. Vom Präsidium dcs k. k. Landesgerichtcs. Nr. 3023. Kundmachung. In dem Allerhöchst genehmigten Dnanzge setze für das Jahr 1869 ist der Betrag von Fünfzehntanscnd Gulden ö. W. bewilliget worden, welcher seiner Bestimmung zufolge: !l)Zur Ertheilung von Stipendien an mittellose, aber hoffnungsvolle K ü nstler, welche entweder bereits mit einem größern selbstständigen Werke vor die Oeffent-' lichkeit getreten sind oder Leistungen von tieferem künstlerischen Gehalte aufzuweisen in der Lage sind: d)zur Ertheilung von Pensionen, das ist Unterstützungsbeiträgen für K ü n st l c r , welche bereits Ersprießliches und Verdienstliches geleistet haben, und welchen durch die erwähnte Beihilfe die Möglichkeit gewährt werden soll, auf der mit Glück betretenen Bahn fortzuschreiten; endlich c) zn Austrägen auf dem Gebiete der bildenden Kunst, und zwar an solche Künstler, welche bereits das Maß künstlerischer Selbst-ständigkcit erreicht haben, verwendet werden soll. Indem das Ministerium für Kultus und Unterricht, welchem die Durchführung dieser Widmungen anheimgestellt ist, sich vorbehält, rücksichtlich der Zuwendung von Pensionen im eigenen Wirkungskreise vorzugehen, ohne jedoch deshalb die hiezu berechtigte Eompetenz auszuschließen, b> züglich der, au bildende Künstler zu ertheilenden Aufträge jedoch zunächst die Befriedigung der in dieser Richtung sich geltend machenden Bedürfnisse des Staates zum Ausgangspunkte zu nehmen, nnd diesfalls das Erforderliche einzuleiten, werden zur Bcwerbuug um Stipendien alle Künstler aus dem Bereiche der bildenden Künste (Architektur, Skulptur und Malerei) der Dichtkunst und Musik aus allen im Neichsrathe vertretenen Königreichen und Läuderu, welche auf die Zuwendung eines Stipendiums Anspruch zu haben glauben, aufgefordert, sich dicsfalls längstens bis Mitte Juni d. I. bei den betreffenden Länderstcllen in Bewerbung zu setzeu. > Die Gesuche haben zu enthalten: 1. Die Darlegung des Bildungsganges und der persönlichen Verhältnisse des Bewerbers; 2. die Angabe der Art nnd Weise, in welcher von dem Stipendium zum Zwecke der weitern Ausbildung Gebrauch gemacht werden soll; und 3. die Vorlagen der erwähnten Proben des Talentes und der bereits erreichten Bildungsstufe. Diese Stipendien werden vorlä'nf ig auf die Dauer Eines Jahres verliehen, wobei bemerkt wird, daß für die Bcstimmuug der Höhe derselben die persönlichen Verhältnisse des Bewerbers und der, durch die Verleihung zu erreichende Zweck maßgebend sind, daß es jedoch dem Bewerber frei' steht', sciuc persönlichen Wünsche in dieser Richtung auszusprechen. Bom k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht.