.M 224. Älnl^Uall zur LaiUHer"3eilung. Oktober. (392) Nr. 10283. Kundmachung. , Die Landeöbehörde bringt zur allgemeinen Kenntniß, daß die im Werwaltungs-gebiete herrschende Rinderpest in den letzten zehn Tagen an Ausbreitung zugenommen hat, nachdem zu den bisherigen Seuchenorten Altbacher, Altlaag, Malgern, Gottschee und Winkl im Bezirke Gottschee und zu den beiden Ortschaften Savogle und Weßnitz im Bezirke Umgebung Laibach noch die Ortschaften Sostru und Oberkaschel des letztgenannten Bezirkes, wo deren Ausbruch bereits ämtlich konstatirt wurde, hinzu gekommen sind. Ungeachtet der zeitlich und mit Strenge eingeleiteten Präventiv- und Repressiv-Maß-regeln hat der Viehstand der genannten Seuchenorte doch einen Verlust von tt5 Stück Rindthicre und von 11 Stück Klein-hornvich erlitten, welche traurige Erfahrung die Vieheigenthümer sicherlich anspornen muß, die von den Seuchenvorschriften des Jahres 1859 angegebenen Vorsichtsmaßregeln mit aller Genauigkeit zu beobachten, um ihren Viehstand vor ähnlichen Verlusten zu bewahren. ^ ,, Laibach am 2'!Nassenfusi....... ^ „ Tschcrncmbl....... 5^ nach Abzug dcs 2'/,^ Gutgewichtes von dem Werthe deS ordinär geschnittenen Rauchtabakes als Provision auszahlen. ''Nach den Erträgniß-Ausweisen, welche das Werschlcißergcdniß einer Iahrcs-Pcriode, d. ^. vom I. August 18l si.,.5l tr. öst. äü. '.'^^ Dieser Material-Welschleiß gewahrte bei einer Provision von l ^ ^, und zwac beim Tabak-Vroßverschlciß nach Abzug der 3°/„ Gutgewichtes ......' 5^3 st. 2U kr. und vom Tabak-Klcinvcrschlciße »50 st. 76 kr. zusammen einen jährlichen Brutto^" Ertrag von . . . ..^ ^93 ft. 96 ^. Btl dem Tabak-Distrikts.Verlage in Neu-stadtl betrug hingegen dcr Verkehr in dem ob-berührten Zeiträume an Tabak U5X36 netto Wiener Pfund im Geldiverthe von 7l0l3 st. 3« kr. öst. W. Dleser Material, Verschleiß gewährte bei emcr Provision von ^, und zwar beim Tabak-Gropverschlelß nach U^.,g des 2^ Gutge« Wichts ...... l5l)2 st. 4« kr. und vom Tabak. Klein, Ver- schlciftt ......' Sl7 fl. 44 V, kr. zusammen einen jährl. Brutto- Crtrag von ... . . 24U9 fl. 9«^ ^. Nur dle Tabak-Vcrschleißprovisionen der erledigten Tabak'Distrikts-Verlage haben den Gegenstand deü Anbotes zu bilden. . FallS^ dcr Ersteher daä Tabakmateriale „ichl Zug fur Zug daar zu bezahlen Willens ist, sind fur diese Distrikts-Verlage stehende Kredite bemessen, welche durch im Baarcn, oder mittelst öffentlicher Kredits-Papiere oder mit-celst Hypothek zu leistende Kautionen für das Tabalmatcrlale u»d Geschirr sicher zu stellen sind. Eä ist daher für den Fall, als der Ersteher das Materialo nicht Zug für Zug baar bezahlen will, für dcn Tabak-Dlstriktö-Vcrlag in Weixclbcrg die Kaution im Betrage von 3UU0 fl. öst. W,, für den Tabak-Distnkts-Vcr-lag in Neustadt! hingegen eine Kaution in dem Betrage von lWA» fl. öst. W. zu leisten. Der Summe des Kredites gleich ist der jcdesmal zu erhaltende sogenannte unangreifbare Lagervorräte). Die Fassungen an Etcmpclmarken sind nach Abzug der sistcmmäßigcn l'/«/ Provision für sämmtliche Sorten ohne Unterschied sogleich baar zu berichtigen. Ein bestimmter Ettrag dcö Verlagogeschaf-tes wird nicht zugesichert, und cö findet eine wie immer geartete nachträgliche Entschadi-gungsforderung oder ein Anspruch auf Erhöhung »er Provision des Verlegers wahrend der Ver-lagsführung nicht Statt. Die Kaukion ist noch vor dcr Uebernahme dcö V.rlagsgesclMcö, und zwar längstens bin. neu lccho Wochen vom Tage der dem Erstehcr b^^nnt gegebenen Annahme des Offertcs zu Die Bewerber um diese ^^s^P ^.' st^ktsverläge haben zchn P^t te7 Kau^n alSVadlum, und zwar für dcn Distrikts-Ver lag ,n Weixelberg im Belragc vo 300 N öst. W„ für den DistMs^rl'g m N^adti aber ,m Betrage von 5W st. ^ ^ bei irgend einem k. ^k. Steueramte oder auch bei einer k. k. Finanz-Bcziikökasse z„ erlegen und die, Quittung darüber dem mit dcr 50 Kreuzer Stlmpelmarke zu versehenden versiegelten Offerte bcizuschlicßen, welches längstens biS zum l5. Oktober ,8«4, Mittags ,2 Uhr, mit der Aufschrift: »Offert für dcn Tabak-Distnkts-Vcrlag in......» bei dem Vorstande der k. k. Finanz-Direktion in Laibach zu überreichen ist. Iedcs Offert ist nach der dieser Kundmachung beigesetzten Form zu verfassen, und mit den dokumcntirten Nachwcisungen: ^ ») über das erlegte Vadium, '^ l») über die erlangte Großjährigkeit, und 0) über die tadellose Sittlichkeit des Bewerbers zu belegen. Auch muß dasselbe die Vcrschleißperzentc, welche der Offcrcnt für den betreffenden Tabak» Verschleiß anspricht, mit Buchstaben geschrieben enthalten. Im Falle der Ersteher dcn Vcrlagsplah gegen Bezahlung eines bestimmten jährlichen Betrages an das Gefall zu übernehmen sich verpflichtet, wird bedungen, daß dieser Pacht-schilling in monatlichen Raten vorhinein dci der hicrortia/n k. k. Finanz.Bezirks-Kasse zu entrichten ist, und daß wegen cineS nur mit einer Monatsrate sich ergebenden Rückstandes selbst dann, wenn cr innerhalb dcr Dauer des Auf» kündigungstermines vorfällt, dcr Verlust dcö Verschleißplahes von dcr Behörde gleich ver« fügt wcrdcn kann. Jenen Offerenten, deren Anbot nicht angenommen wird, wird das Vadium nach geschlossener Konkurrenz-Verhandlung sogleich zurückge, stellt werden. Das Vadium des Erstch^ß aber wird bis zum Erlagc dcr Kaution, oder falls die Mate« rialbezügl gegen Baarzahlung stattfinden sollen, biS zur vollständigen Mateiial-Bevorrathigimg zurückgehalten. Offerle, welchen die angeführten Eigenschaften oder Bclcge fehlen, oder welche unbestimmt lauten) oder sich auf Anbote anderer Bewerber berufen, werden nicht berücksichtiget. Bei gleichlautenden Anboten wird sich von der k. k. Finanz-Direktion für Krain die Wahl vorbehalten. Die gegenseitige Aufkündigungöfrist wird, wenn nicht wegen eines Gebrechens die so« gleiche Entsetzung vom Verlagsgeschäfte einzutreten hat, auf drci Monate bestimmt. Von dcr Konkurrenz sind jene Personen ausgeschlossen, welche nach dcm Gesetze zum Ab. schlussc von Verträgen überhaupt unfähig sind, dann jene, welche wegen cincs Verbrechens wegen Schleichhandels, oder wegen einer schweren Ge» fällsübertretung überhaupt, odcr wcgcn einer einfachen Gefällsubertretung gegen die Vorschriften über dcn Verkehr mit Gegenständen der Staats» Monopole, dann wegen cines Vergehens gegen die öffentliche Sicherheit deß Eigenthums schuldig erkannt, oder wcgcn Unzulänglichkeit der Beweismittel von dcr Anklaae freigesprochen wurden, endlich frühere Ncrschleißer, welche von diesem Geschäft? entsetzt wurden. Nachträgliche, so wie mangelhafte oder dcn Antrag der Zurücklassung eines Ruhegehaltes enthaltende Offerte werden nicht berücksichliges. K. s. Finanz, Direktion. Laibach um 22. September 1864. Formular eines Offertes: Ich Endcsgeferiigtcr erkläre mich bereit, den k. k. Tabak-Distriktsverlag in .,, . . . unter genauer Beobachtung der dießfalls be? stehenden Borschriftcn, und lnsbesondcrs in Beziehung auf die Erhaltung des vorgeschriebenen Matcrlal'Lager-Vorrathes, I. gegen Bezug einer Provision von (mit Buchstaben) Prozenten von der Summe des Tabakocrschü'ißcs; oder tt. gegcn Verzichtleistung auf jede Provision; oder . , / lll. ohne Anspruch cincr Provision gegen Zahlung eines jährlichen Betrages (mit Buchstaben) an das Gefalle in monatlichen Raten vorh,incin zu übernehmen. Die in der Konkurrenz-Kundmachung angeordneten Beilagen und Nachwcisungcn sind hier beigeschlossen. N. N. am .... N. N. Eigenhändige Unterschrift sammt Angabe dcö Standes und Wohnortes. V 0 n Außen: Offert zur Erlangung dcs k. k. Tabak-Di« striktüverlagcS in'..... «5tt ., (38:l-2) Klllldmachultg. Die zweite dießjährige Prüfung aus der Gerrechnungs-Wissenschaft wird am 2'». Oktober »864 vorgenommen werden. Dieses wird unter Beziehung auf den Erlaß dcs hohen k. k. General-Rechnungs-Direk-toriums vom l7. November 1852 (Reichsgc-sehblait Nr. I vom Jahre !85A) mit dem Beifügen kundgemacht, daß Diejenigen, welche durch den Besuch der Vorlesungen oder durch Selbststudium dazu vorbereitet, dic Prüfung abzulegen wünschen, ihre nach H. 4, 5» und 8 des bezeichneten Gesetzes gehörig instruirtcn Gesuche innerhalb d r ei Wochen anher einzusenden haben. Von Vcr k. k. Prüfungs-Kommission aus der Verrechn ungswisse nsch a ft für Steiermark, Kärntcn und Krain. Graz am 23. September l8«4. (388—2!) Nr. lv8l. Koukms-Kundmachung. Im Sprengel des k. k. steierm.'karnt.-lrain. Oberlandesgerichts sind gegenwartig noch eine Auskultanten-stelle mit Aojutum für das Her« zogthum Krain, und vier solche Stellen ohne Adjutum für dasselbe Hcrzogthum, dann 7 nicht adjutirte ?luskultantenstellen für das Herzog« thum Steicrmark zu besehen. Bewerber um diese Stellen, welche, wenn sie auf eine solche für Krain Anspruch machen, zugleich die Kenntniß der slovenischen Sprache ausweisen müssen, haben ihre vorschriftmäßig belegten Gesuche bis Ende Oktober l. I. einzubringen., K. k. Oberlalidesgerichts « Präsidium in Graz am 23. September »864. (382-3) ä^NrT"" "'/,., Konkurrenz - Kundmachung. Von der k. k. Finanz-Landeß. Direktion in Graz wird zur Verpachtung der Verfrachtung der Tabakverschleißgüter für die Kronländer Cteiermalk, Körnten, Krain und daS Küstenland fär das Sonnenjahr l8t»5, eventuell für die Period? «8l55, l8U6 und I8tt7 eine neuerliche MinuendoKonkurrenz-Vel Handlung auf den 20. Oktober 18U4 auszuschreiben. Im Uebrigen wird sich auf die ausführliche Kundmachung, enthalten im Amtöblatte der La>. bacher Zeitung vom 28. September 1864, Nr. 22 l, bezogen. K. k. Finanz-Landes-Direktion. Graz am l6. September «864. (3!10) Nr. 4256. Verzehrungsstcner-P a ch t v c r st c i g c r u n g. Von der k. k. Finanz.Direktion zu Klagenfurt wird 'hicmit zuv allgemeinen Kenntniß ge» bracht, daß tle Einhedung der Verzchrungs' steucr uom Nein, Wein.- und Obstmost.Ausschanke, dann von den vcrzehrungösteuerpsiichtigen Vieh-schlachtungcn und dcm Fleischvcrschleis:e im Umfange deS politischen Bezirkes Althofen auf Grund dess'Gesetzcs vom 17. August 1802 (R.-G..Bl. Nr. 5,5) auf die 14monatliche Dauer, das ist vom I. NovcmbcrI 864 bis letzten Dczem-b e r l865 und mit stillschweigender Elneucrnng für zwei Solarjahrc l86ti und l8N7 im Wege öffentlicher Versteigerung verpachtet wild. DenPachtunternehmern wird zu ihrer Richtschnur vorlaufig Folgendes bekannt gegeben: ' !. Die Versteigerung wird am «3. Oktober «864 bei der Finanz-Direktion zu Klagenfurt, um !> Uhr Vormittags, vorgenommen, und wenn die Verhandlung an diesem Tage nicht beendiget werden sollte, in der weiters zu bestimmenden und bei der Versteigerung bekannt zu machen» den Z.'it fortgesetzt werden. 2. Der Ausrufsprcis ist bezüglich der Ver-zchrungssteuer und deS dermaligen außerordentlichen Zuschlages zu derselben vom verzehrungS-steuerpflichtigen Ausschankc des Wcineö nnd Mostes für die l4monatllche Periode mit 7WU si,, und bezüglich der stenelpstichtlgcn Viehschlach» lungcn und des Fleischoelschl'ißes mit dem Be-trage von 2334 si., sohin mit dem Gesammt-betrage von U334 österr. W.ihr. und für die solcnjahre I8«ti und l«ti? vom Wein und Most mit dem Iahrcäbelrage pr. MXW si. und bezüglich des Fleisches mit dcm Iahreöbetrage pr. 2UUtt si. öst. Währ. bestimmt. Auch ist der Pächter zur EinHebung und Abfuhr der allenfalls bewilligten Gemeindezuschläge, sobald dieselben ihm bekannt gemacht weiden, verpflichtet. 3. Zur Pachtung wird Jedermann zugc, lassen, der nach den Gesehen und der Landesverfassung zu derlei Geschäften geeignet ist — Für jeden Fall sind hievon Diejenigen ausgc, nommen, welche wegen eines Verbrechens zu einer Strafe verurlheUl wurden, oder welche in eine kriminal - gerichtliche Uittersuchung ver« fallen sind, die bloß aus Abgang rechtlicher Be-weise aufgehoben wurde. Minderjährige Personen, dann kontraktbrüchige Gefallepächter wer« den zu der Lizitation nicht zugelassen, ebenso auch Diejenigen, welche wegen Schleichhandel oder einer schweren GcfäUsübertrctung in Un> tersuchung gezogen und entweder gestraft oder aus Mangel der Beweise von dcm Stvafver« fahren losgezählt winden, und zwar die letzte« ren durch sechs, auf den Zeitpunkt der Ueber» trctung, oder wenn dieser nicht bekannt ist, die Entdeckung derselben folgende Jahre. 4. Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat den dem zehnten Theile des Aus« rufSpreises gleichkommenden runden Betrag von 934 fl. öst. Wahr. in Baarem oder in k. k. Etaatspapicren, welche nach den bestehenden Vorschriften berechnet und angenommen werden, oder mittelst Real,Hypothek als Vadium der Li« zitations»Kommission vor dem Beginne der Feil-dietung zu übergeben. Nach beendigter Lizita. tion wird bloß der vom Bestbietcr erlegte Betrag zurückbehalten, den übrigen Lizitanten aber werden ihre Vadien zurückgestellt. 5. Es werden au.ch schriftliche Anbote von dcn Pachtlustigen angenommen, Derlei Anbote (welche dermal dcm Stempel von 5,0 Neukrcu-zern für den Bogen unterliegen, müssen jedoch mit dem Vadium belegt sein, den bestimmten Preisbetrag sowohl in Ziffern, als auch mit Buchstaben ausgedrückt enthalten, und es darf darin keine Klausel vorkommen, die mit dln Bestimmungen der gegenwärtigen Ankündigung und mit den übrigen Pachlbeoingnissen nicht im Einklänge wäre. Diese schriftlichen Offerte müssen zur Vermeidung willkührlichcr Abweichungen von dcn Pachtbcdingnissen verfaßt sein, loie folgt: „Ich Unterzeichneter biete für den Bezug „der Verzchrungssteuer und des dermaligen außer« „ordentlichen Zuschlages zu derselben von (hier „ist das Pachtobjekt genau nach dkser Lizita. „tions-Ankündigung zu bezeichnen) auf die Zeit „von . ... bis .... 18 .. den Pachtfthil- „ling von.....fi. . . kr,, sage . . . . si. „ . . . kr. öst. Währ. mit der Erklärung an, „daß mir die Lizitations< und Pachtbcdingnisse, „denen ich mich unbedingt unterziehe, genau „bekannt sind, und ich für den vorstehenden „Anbot mit dem beiliegenden Nötigen Vadium „von . . . < si. . . Nkr. öst. Wahr. hafte." Tatum...... Unterschrift, Charakter und Wohnung des Offercnten. Diese schriftlichen Offerte sind vor der Lizitation bei d und 5854, die ebenfalls nach dem Kuröwerthe, jedoch nicht über ihrcn Nennwerth angenommen werden, oder in einer von der k. k. Finanz-Direktion annehmbar be» fundenen Pragmatikal-Hypothek zu erlegen, be" ziehllngöweise da5 Vadium bis auf diesen Be« trag zu ergänzen. ltt. Den Pachtschillmg hat der Pächter.in gleichen monatlichen Raten nachhinein, am letzten Tage eines jeden Monats, und wenn dieser ein Sonn» oder Feiertag ist, am vorausgehenden Werktage an die ihm bezeichnete Kassa abzu^ führen. Die übrigen Pachtbeoingnisse ksnnen bei der k. k. Finanz. Direktion in Laibach in den gewöhnlichen Amtästundcn vor der Versteigerung eingesehen werden, und solche werden anch bei der Lizitation den Pachtlustigen vorgelesen werden- Von der k. k. Finanz-Direktion Klagenfurt am 20. September 186 l. (389—2) Nr7'ul'y5. Konkurs. Bei der k. k. Marine-Lande und Wasser-bau»Direktion in Pola ist eine Gärtnerstelle mit monatlichen 5