Z8ä3. Dinstag den 8. Mai Gul,el-lmü - VerllNltbln ungcu. Z. 79N. (2) Nr. 7595. C u r r e n d e des k. k. illyr. Guberniums. — Vorschriften bei Preiöbewerbungen für öffentliche Bauten. — Das nachfolgende hohe Ministerial-Decret vom 2s. v. M., Zahl 477«. iVl, wird zur Darnachtring hiemit allgemein kund gemacht. — Laibach am !3. ?spril l8A>. Leopold Graf r. Welsersheimb, Landes - Gouverneur. 477, N.M. Das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten erkennt die Nützlichkeit, für die Entwürfe zu öffentlichen Bauten von innerer oder äußerer Bedeutsamkeit eine öffentliche und allgemeine Pr-eisbewerbnng eintreten zu lassen. — Nur auf diesem Wege wird es jedem Talente im Baufache möglich werden, sich bemerklich zu machen und der Regierung es er leichtern, die Künstler kennen zu lernen und die Befähigteren, in ihren Wirkungskreis hinein zu ziehen. - Von diesen 'Ansichten ausgehend hat das Ministerium folgende Vorschriften bei Preisbewerbungen für öffentliche Bauten einstweilen festgestellt: K ,. Das durch die Zeitungen bekannt zu machende Programm wird anzeigen, wo die Pläne über die Oertlichkcit, auf welcher das Bauwerk hergestellt werden soll, eingesehen und ' coput werden können, es wird die gestellte Aufgabe und die besondern Erfordernisse des Baues mög. lichst genau angeben, die Art und Gattung der zu verwendenden Hauptmaterialien, so wie die Anzahl und die Att der Pläne und deren Maßstab bezeichnen und die für den Bau ausgeworfene Summe andeuten, ferner die Einrichtungs-termine, die Zeit der Ausstellung, den Tag der Entscheidung festsetzen und das Honorar für den Preisentwurf aussprechen. — F. 2. Anrecht auf! die Preisbewerbung hat jeder einheimische und ^ fremde Künstler. — §. 3. Alle eingesendeten,! von den Bewerbern zu unterschreibenden Entwürfe werden vor der Bauertheilung öffentlich ^ ausgestellt, und zwar mindestens wahrend dreier! Tage — .^. 4. Die Commission zur Beurtheilung der eingereichten Entwürfe wird von der betreffenden politischen Behörde und in der Ne-gel in der Art zusammengesetzt, dasi der Vorsitzende und Schriftführer und die eine Hälfte der Mitglieder aus Beamten, die andere Hälfte > aber aus nicht unmittelbar im Staatsbaudienste' stehenden Fachmännern gewählt wird. Der Schritt-! führer ist nicht stimmberechtigt — §. 5. Die Beurtheilung der Entwürfe geschieht in doppelter Weise: durch eine Vorprüfung und durch daö Schiedsgericht, — §. li Der Zweck der Vorprüfung ist zu untersuchen, ob die Bedingungen des Programmes von den Preisbewerbern erfüllt sind, und von jenen Projecten, bei denen es der Fall ist, die beigelegten Kostenüberschläge richtig stellen zu lassen. Dle Ueberschreitung der im Programme angegebenen Bausumme um mehr als 1U°/„ schließt den betreffenden Entwurf von der Preisbewcrbung aus, Die Gutachten der Commission über die Erfüllung oder Nichterfüllung der im Programme gegebenen Bedingungen mit der revidirten Anschlagssumme werden bei der Ausstellung jeder einzelnen Preisarbeit beigefügt. — §. 7. Nach der öffentlichen Ausstellung tritt die Commission als Schiedsgericht zusammen und beginnt die Verhandlung mit dem Vernehmen der Loncurrenten, welche berechtigt sind, die Motive ihrer Entwürfe kurz zu entwickeln. — Abwesende Concurrenten können hiczu einen Bevollmächtigten wählen. Dann folgt die Beurtheilung selost, an der nur die Mitglieder der Commission Theil nehmen können, welche vorerst auö den zur Mttbewerdung zugelassenen Arbeiten durch Stimmenmehrheit drei, als die vorzüglichsten Entwürfe wählen und nach einer erneuerten Be« urtheilung dieser drel Entwürfe cbensaUü ourch Sttmmenmehrheit den Preibentwurs bestimmen. — H. 8. Sollte kein Entwurf vollkommen entsprechen, so wird über die Nothwendigst einer neuen Prelsbewerbung abgestimmt. - H. 9. vorzüglich ausgezeichnete Entwürfe, die wegen Nichterfüllung oer Bedingungen von der Bewerbung ausgeschlossen werden muhten, dürfen vom^cyicHü. gerichte durch Stimmenmehrheit zur Beachtung empfohlen und es kann das Ansuchen auf eine Entschädigung für die>c Arbeiten gestellt werden — .^. 1i) Ueber die Verhandlungen soll ein Protocoll verfaßt und oieses ProtocoU muß nebst den gewäylten vorzüglichsten drei Entwürfen, so wie jenen, welche laut §. 9 zur Beachtung empfohlen werden, der betreffenden Behörde ein-gezendet werden, welche über die Ausführung zu entscheiden hat. — K. ll. Der Künstler, dem der Preis zuerkannt wAden ist, hat deßhalb keinen Anspruch auf die Leitung deo Baues; es bleibt, ihm aber die artistische Mitwirkung durch die Lieferung der Detail-Bauzeichnungen gestattet. — §. 12, Wenn sich jedoch nach Feststellung der Bauzeichnung und Verfassung der detaillirten Kostenanschlage eine aus der architektonischen Ausbildung hervorgehende Ueber-schrcitung der bestimmten Bausumme um mehr als 2l)"/y ergeben würde, so verliert, selbst im Falle der Genehmigung dieser Mehrausgabe der Verfasser jedes Anrecht auf die Mitwirkung seiner Pläne. — Indem man dein k. k. (Äuber-nium diese Anordnungen zur Veranlassung deren Veröffentlichung bekannt gibt, versieht das Ministerum sich einerseits, daß für alle jene Bau-objccte, für welche der Concurrcnzweg zulässig ist, derselbe auch gewählt werde, so wie andererseits, daß bei solchen Preisbcwerbungen für Pläne zu öffentlichen Bauten strenge auf die Beobachtung der gegebenen Vorschriften geachtet werde. — Wien den 26. März 1849. ä. 791. (2) N',. 82n3. Kundmachn n g. Das vom Priester Iohcum Dimltz errichtete erste Hanostipenomm jährl 54 st, 42 kr. C. M. ist erledigt. — Zum Genusse deüsVldell, welehcs nur bis zur Vollendung der LycealstuditN genossen werden kann, sind beluseu: arme Studierende aus deS Stifters Verwandtschaft, und >„ deren Ermanglung Jene, welche auä dem Dorse Podgier, dann die aus der Pfarre Mannsburg gebürtig sind. — Das Praselitlitionärecht übt der jeweilige von Schlfferstml'sche Canomker zu Laidach, gemeinschaftlich mir dem Pfarrer zu Mam.sburg, aus. — Bewerber um dieses Stipendium haben ihre, mir dew. Taufscheine, dea> Impfungä- und Armuthüzeugmssc, dann mit oen Stuoienzeug Nissen uon den zwei letztverflossenen Semestern, ruro im Faille, als dasselbe aus dem Titel der Verwandtschaft in Anspruch genommen werden will, auch mit dem Stammbaume documentirten Gesuche bis 31. Mai l. I. bei diesem Gubermum zu überreichen. — Vom k. k. illyr. Gubermum. öaibach am 21. April I84l). Z. 7W. (2) "(I Nr. 88!12. C i r c u l a r e der k. k. n, ö, Landesregierung, über die Blhandlung der dießjahrigen Jubilate-Marktwechsel. — DaS k. k. Ministerium der Justiz hat, einv.'lständlich mit jenem d^s Handels, nachstehende i Verordnung üucr die Behandlung d^r dreßjä'yrigen ^Iu!>ll0te°Marktwechs.l erlassen. — Ueber Einschreibt! der W'ener Hiüdelskammer wlro, nach Einvernehmung des t. k. n. ö. Mercantil- und Wechselgerichts und des k. k. Wechsel. Notar-Col-legnlms, voi, dein k. k, Ministerium des Handels z^ir Hiütanh^llung möglicher Zweifel und Ttreitig- , rillen l)l,r!iut verordnet: — Da laut Kundmachung vom 3. Ap,ll der Wiener Iubilate-Martt für dieses Mal noch an dem sonst üblichen Tage, d. i. Mon-lag den :U>, April zu beginnen, sich aber auf die Dauer von l4 T>ige:< zu beschranken hat, so tritt durch dnie Xblur^lng oer Markcd,.u.>r auch bei den üllf ren nächstlil Iudilate-Warkt zahlbar lautenden WcchjVin di.' für 5eu Acceptations- u,.d Zahltag Dei Aältcen von vierzehl'tagiger Dauer g?fttz,licy destcher.de 'Il'orm und Uebung e>il, u:iß gebracht wird. Wien am 22. Aprll 1849. Gustav Graf v. Chorinsky, k. k. n. ö. Landes < Chef. Hemtliche Verllnttllarungrn. Z. »03. (1) Nr. 4067. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen des Herrn Joseph Glo-borschnig, gegen Herrn Alexander Ferario, wegen 34 fl. c: 5. <-., in die öffentliche Versteigerung der, dem Ercquirten gehörigen, auf 15 st. 3,, kr. geschätzten Fährnisse, als: Kleidungsstücke, Wäsche, ;c., gewilliget und hiczu drei Termine, und zwar auf den 19. Mai, 6. und 2.! Juni 184!) früh von !) bis 12 Uhr in dem Hause Nr. 22 in der St. Peters'Vorstadt, jedesmal um Itt Uhr Vormittags vor diesem k, k. Stadt- und Landrechte mit dem Beisatze bestimmt worden, daß, wenn diese Fahrnisse weder bei der ersten noch zweiten Feilbietungs-Tagsahung um den Schätzungsde-trag oder darüber an Mann gebracht werden könnten, selbe bei der dritten auch unter dem Schätzlmgsbetrage hintangegeben werden würden. Von dem k. k. Stadt- und Landrcchte in Kram, Laibach den 28. April 1«48. Z. 815, (1) ^^ 224«,^ Kundmachung. Bel dem k. k, Postinspectorate in Marburg lst die Accessistcnstelle mit dem behalte jährlicher dreihundert Gulden L.M. und dem Equipirungö-beitrage pr. 4U fl, C. M, jährlich, gegen den Erlag der lZaution im Betrage der Besoldung, in Erledigung gekommen. — Die Bewerber haben die documentirten Gesuche unter Nachwcisung der Wudien, der Kenntnisse von der Post-Manipulation und der Sprachen im Wege der vorgesetzten Behörde bis 2 2. Mai l. I. bei der k. k. Oberpostverwaltung in Gratz einzubringen und darin zu bemerken, ob, und mit welchem Beamten bei 172 dem eingangserwähnten Amte sie etwa, dann in welchem Grade verwandt oder verschwägert sind. — K. K. illyr. Oberpostverwaltung. Lai« bach am 29. April 1849. Z. 786. (2) Nr. 3872. Von dem k. k. Stadt« und öandrechte in Krain wird dem Herrn Chyrurgen Zollner mittelst gegenwärtigen Edictes erinnert: Es habe wider denselben bei diesem Gerichte Hr. Jacob Iallen, Hausbesitzer in Krainburg, die Klage auf Verjährt-Erklärung der Gutstehungs« Urkunde «1. Rudolf, Rechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen möge, insbesondere, da er sich die aus seiner Verabsau-mung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben wird. — Laibach am 2l. April IU49. Z. 787. (2) Nr. 3873. Von dem k k. Stadt- und Landnchte in Krain wird dcn HH. Franz und Fldelis Galle mtttelst gegenwärtigen Edictes erinnert: Es habe wider dieselben bel diesem Belichte Hr. Jacob Iallcn, Hausbesitzer in Krainburg, die Klage auf Verjäyrt-Crklär^ng des Einancwortungs-DecreteS ääo. 9., it>tab. U>. April 1776, pr. 8UUU st D. W. eingebracht und um eine Tagsatzung, welche auf den 23. Juli 1849, früh 9 Uhr vor diesem Gerichte angeordnet wurde, gebeten. Da der Aufenthaltsort der Beklagten, HH. Franz und Fidells Galle, diesem Gerichte unbekannt, und weil sie vielleicht auS de» k. k. Erb-landen ablvesend sind, so hat man zu deren H.'er.-theldigung und cms lyre Gefahr und Unkosten den hlelort.'g.'N Gerläitsadvocaten, Hrn. Oi Anton Rudolf, als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung allsgefllhlt und entschieden werden wird. Die Beklagten, HH. Franz und Fioelis Galle, werden dessen zu dem Ende erinnert, kumit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter, H^n. Dr. Rudolf, Rechtsbehelfe an die Haud zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wcge ein-zuschrcit^n wlssen mögen, insbesondere, da sie sich die aus ihrer Verabsäumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben werden. ____Laidach am 21. April 1849. Z- 185 (2) Nr. 3590. Vcn dem k. k, Stadr- und öandrechte ,n Krain wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerlchle auf Ansuchen des Johann Fließig, gegen die Eyeleute Barchelmä und Ios.pha Sever, wegen 40tt fl , Wurzbach, einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. Laibach am 14, April 1849. Z. 8o». (H) Nr. 2Ü90' Widerrufung. Die mit dießgenchtlichem Edicle ^. Auorcaö Oßenig Skl>otsche z Kaier 8 — — Joseph Schlakar Neumarktl ?H Neumarktl „ l) __ -_ Rochus Möglizh dto. i^j dto. 1826 10 — — Franz Pozhlwaunig dto. 3 dto. > » 11 _ .^ Franz Ankclle St. Anna 23 dto. itz25 ,2 - — Joseph Iesch dto. 23 dto. ^3 ._ -. Franz Schlller Goisd ^ Kre«z !i822 ^4 __ — PmnuS Tlschler Neumarktl 55 Neumurttl ^1tt21 15 -< — Peter Preuz St. Anna 57 oto. 1819 16 _ — Simon Rock Neumarttl 442 dlo. ^ 17 __ — Lucas DolUnar Seboue > z Krcuz „ 1 __ — Mathias Slapar st. Katyurina ^0 Neumarktl 1818 2 _^_ ^ Jacob Kl^menz Neumarktl ! ,; dto, „ 3 __ .. Blas Hanschitz dto. ,2i> dto „ 4 ^ -^ i!ucas Tilchlkr dio. 55, dto. ! 1817 5 ___ - Lucas Naprelh dtu. 38 dto. „ ^ __ — Franz Luskounlg ^it, Kathatlua 38 dio. ^ 7 __ — Joseph Kokall Blebj' 14 Kaier ^ ! ! aufgefordert, binnen sechs Wochen Hieramts zu erscheinen und ihr Ausbleiben zu rechtfertigen, wiorigtnS sie als Rekrutlrungsstüchtlinge nach den bestehenden ^)esvtzen behandelt werden. K. K Vezlrkscomnnssariat N, 10. August l. I., vormittags 9 Uhr mit dem Anhange des §. 29 allg. G. O. yieramts angeordnet worde» ist. Da der Aufenthalt des Geklagten, so wie dessen Rechtsnachfolger diesem Gerichte nicht bekannt ist, und weil dieselben vielleicht aus den k, k. Erblandcn abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung und auf .ihre Gefahr und Kosten den Hrn. Johann Okorn von Krainourg als s!,ii-a!<)!' »'l t»<-t,ni> bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung cnisgetragen werden wird. Dessen weroen die Geklagten zu dem Ende verständiget, daß sie zu rechter Zeit entweder selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestellten Vertreter ihre Nechts-bchelfe an die Hand geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, überhaupt im rechtlichen ordnungs- mäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, widrigens sie sich die aus ihrer ^erubsäumunc; entstehenden Rechts' folgen selbst beizumessen haben würden. K.K. Bezirksgericht Krainburg am 14. März 1849. Z. 7Ü0. (3) Nr. 222. Edict. Aom Beziiksgenchte Pölland wird hiemit kund gemacht, daß dem unbekannt wo .^wesend.n Michl liitewiisch von Uüte^deig cin ^»r-atal- m! ^,t,im in dcr Person des Iolepo liak„er ""<» Unltlw.ild 0e, mit 0c>n Vei,^,>e, d.iß er denselben bei der vom Hrn. Johann Kord.in von ^wemnaltl, nt'mi»« Johann Maik, gegcn ihn ptlo, l9«) fi. an» gestrengten Klage gthö.ig vertreie. Her Mickl iiikooilsch wild d^ihel ausgeforde't, dein ihn, ausgestellten (^uraim aUe seine Belieüe mil-zulheilen oder selbst zur T^'gl^hlt /u erscheil,en, oder iüxr cinen anderil ^es>»e!er namhafl zu machen, wi' inigens dieser Gla,l!'st""d mit dem auf^estcllien Cu-la^'or der Oldliung „ach wild cchgefühn werden, und sich der Michel Likewilsch die Folgen, die aus die« ,'er Veradsaumung entstehen könnten, ftldst zuzufchre»' den haben »vird. Bezirksgericht Pölland am !0. März lS^