548 Amtsblatt zur Wacher Zeitung Ur.?1. Dienstag den 28. März 1899. (1144) 3 254b/l, Voncurs-Ausschreibung.* Mit Beginn des Schuljahres 1899/1900 (1. September im Grziehuugs'Inftitute für verwaiste Dsficierösöhne und in den Vli« litär»Uealschulen, 21. September in den Militär»Ulademien) werdrn in den l, u l. Militär Erziehungs- und -Nildungs'Anstalten der ersten Gruppe beiläufig 40t) (ganz« und halbfreie Nerarial«, Stiftungs-und Zahl«) Plätze, darunter ein trainifcher Staatsstiftungsplatz (siehe h. ä. Kundmachung vom Heutigen CM' I, 3545/3), zur Besetzung sselangen. Dieselben vertheilen sich mit: 1b im Erziehungs«Institute für ver« waiste Osficierssöhne, 200 auf den I. ^ Jahrgang der zb - ' ^ll- Militär-Unt«, 10 » » IV. 1 realschulen 130 » » I. Jahrgang der Theresia« nischen und der Technischen Militär»Alademie. In den l. Jahrgang der Militär Oberrcal-schule können wegen Mangel an Raum leine Vewerber einberufen werden. In den II. und in den III. Jahrgang der Militär>Oberrealschule findet eine regelmäßige Aufnahme nicht statt; es werden in diesen Jahr» gangen nur jene Plätze besetzt, welche durch zufälligen Abgang (Tod, Entlassung lc) frei werden. Die Aufnahmsbedingungen sind in der mit deul achten Stücke des Normal-Velord' nungsblaties für das l. u. t. Heer vom Jahre 188« verlautbarten «Vorschrift über die Aufnahme von Aspiranten aus der Privat. Erziehung in die l. u. l. Militär-Erziehungs» und Vildungs» Anstalten» enthalten.* Im Nachstehenden werden nur die allgemeinen Bedingungen für die Auf. nähme der Aspiranten hervorgehoben. Diese sind: 1.) Die üsterreichifche oder die ungarische Staatsbürgerschaft; 2.) die körperliche Eignung- 3.) ein befriedigendes sittliches Verhalten; 4.) das erreichte Minimal» und nicht über» schrittene Maximalalter; in dieser Beziehung ist für den Eintritt in das Erziehungs»Institut sür verwaiste Officierssöhne das erreicht« 6. und nicht überfchrittene 10. Lebensjahr, in den l. Jahrgang der Militär»Unterreal« schule das erreichte 10. und nicht üb«rfchrittene 12. Lebensjahr, in den II. Jahrgang der Militär>U»te» realschule das erreichte 11. und nicht überschrit« tene 13. Lebensjahr, in den III. Jahrgang der Militär«Unter< realschule das erreichte 12. und nicht überschrit. tene 14. Lebensjahr, in den IV. Jahrgang der MilitiwUnter realschule das erreichte 13. und nicht überschrit. tene Ib. Lebensjahr, in den I. Jahrgang der Militär-Akademie das erreichte 17. und nicht überschrittene 20. Lc-bensjahr festgesetzt; das Aller wird mit 1. September berechnet; assentierte Bewerber werden in die Militär» Oberrealschule und in die Militär-Akademien nicht aufgenommen; b.) die erforderlichen Vorlenntnifse, und zwar für den E-ntritt in den I. Jahrgang der Militar»Unterreal« fchulen die Nachwelsung der befriedigenden Frequentierung der 4. oder 5. Classe einer Volks-schule; in den II. Jahrgang der Militär-Unterreal-schulen die Nachweisung der befriedigenden Frequentierung der 1. Classe einer Mittelschule, beziehungsweise dieser Clasfe einer nach dem XXXVIll. Gesetz Artikel vom Jahre 1868 orga-msierten Bürgerschule, oder der Communal» Bürgerschule in Fiume; in den lll Jahrgang der Militär-Unte» realschulen die Nachweisnng der befriedigenden Frrquentierung der 2. Clafse einer Mittelschule, beziehungsweise dieser Classe einer nach dem XXXVIll. OesetzNrtilel vom Jahre l868 orga^ msierten Bürgerschule, oder der Communal« Bürgerschule in Fiume; in den IV. Jahrgang der Militilr.Unter« realschulen die Nachweisung der befriedigenden Frequentierung der 3. Classe einer Mittelschule, beziehungsweise dieser Clasfe einer nach dem XXXVIll. Gesetz'Artilel vom Jahre 1868 organisierten Bürgerschule, oder der Communal Bürgerschule in Flume; in den I. Jahrgang der Militär-Akademien die Nachweisung der befriedigenden Frequen» tierung der höchsten Classe einer vollständigen Mittelschule; 6) die Uebernahme der Verpflichtung, in den Militär-Realjchulen« und . Akademien mit Beginn eines jeden Schuljahres das Schulgeld im Betrage von 14 Gulden zu entrichten. Anspruch auf ganz» oder halbsreie Aerarialpliitze haben ill den Militär-Real» schulen und .Atademien nach 8 3 der erwähnten Vorschrift bloß Sühne vou Osficiecen. Militär Beamten, Unterofficieren des actiuen und d>s * Ei'kmplarc dieser Cuiü-ursaüsschreiloiüss, dann der Vorschrift üdrr die Ausnahme l»m Aspiranten in dir l, u, t, M«litär.dI»,ia U. V, «tidel H G°hn in W«n "^ btzl«h«n. Invaliden'Standes, bann von Hof- und Civil» Staatsbeamten, wenn die vorgezeichneten Bedin» gungen erfüllt sind. Auf Arrarialplätze im Erziehungs'Institnle für verwaiste Officierssäl)!,.' haden nur Waisen von Ojficieren und erst in Ermanglung folcher auch Waisen von Mililär»Beamteu, dann von Unterofficieren und Gleichgestellten Anspruch. Bei dem erfahrungsgemäß alljährlich be» stehenden Andränge aus Aerarialplätzc in den ersten Jahrgang der Mllitär»Unterrealschulen seitens solcher Aspiranten, welche der 1. und 2. Gruppe der Anspruchsberechtigten angehören, wird eine Berücksichtigung jener, welche erst in die 3., 4. und 5. Gruppe eingereiht sind, vor> aussichtlich nicht eintreten tonnen. Gesuche von Personen der letztgenannten Ocuppen — Gagisten in der Reserve, im Ver-Hältnisse «außer Dienst», im nichi activen Stande der t. l. Landwehr und im Urlauberstande der l. u. Landwehr; ferner Unterossiciere und Gleich» gestellte des activen und des Invaliden-Standes; endlich Hof. und Cioil'Staatsvcamte — sind daher nicht einzusenden, weil sie ohne Erfolg bleiben müssten. Vllle Aspiranten müssen sich einer Vlusnahmsprüsung unterziehen. Die Aspiranten für den 1. Jahrgang der Milltä»Unlerrealschule tonnen die Prüfung in ihrer Muttersprache ablegen; die Unkenntnis der demschen Sprache bildet — bei sonst guten Fähigkeiten der Aspiranten — tein Hindernis für die Aufnahme. Auch Aspiranten für die höheren Jahrgänge der Militär-Unterrealschule tonnen die Aufnahmsprüfung in ihrer Mutter« spräche ablegen, fobald sich in der Prüfungs» Commlfsion Mitglieder vorfinden, welche in der Muttersprache der Aspiranten die Prüfung vor-nehmen tonnen; Bewerber, welche Mittelschulen mit ungarischer Unterrichtssprache frequentierten, lünnen die Aufnahmsprüiung für den II., III. uno IV. Jahrgang der Mllitar°UnterrellIfchule unbedingt m ungarischer Sprache ablegen; immer« hin aber müssen diese Aspiranten oer deutschen Sprache foweit mächtig sein, um dem Unterrichte mit Nutzen folgen zu lönnen. Die Aspiranten für die Militär-Oberreal-schule und für die Militär-Atademie haben die Prüfung in deutscher Sprache abzulegen, welcher sie sowrtt mächtig sein müssen, dass die Möglich-teit des Studienerfolges gesichert erscheint. Im allgemeinen erstreckt sich die Prüfung für die Aufnahme in die höheren Jahrgänge der Militär.Nealschule und für den I. Jahr« gang der Militär Akademie auf die Gegenstände der vorhergehenden Jahrgänge in jenem Umfange, in welchem sie in diefei» zum Vortrage gelangen. Die militärischen Geschicklichleiten, dann die militärischen Uebungen bilden leinen Gegenstand der Prüfung. Der Umfang der Aufnahmsprüfung ist in der Beilage I der Vorfchrist über die Aufnahme von Aspiranten für jeden Jahrgang lurz ange« deutet. Es wird jedoch bemerlt, dass vermöge des neuen Lehrplanes für die Theresia»lljche Mililäl'Alademie auch jene Bewerber entspre« chende Vorlenntnisse aus dem Lehrgegenstande «Darstellende Geometrie» nachweisen müssen, welche in diese Militär-Alademie aspirieren. Die Theresiamsche Militär.Alademie hat die Bestimmung, die Zöglinge für die Infanterie, sür die Iäger-Truppe und für die Cauallerie heranzubilden; die technische Milltär-Alademle ist zur Ausbildung der Zöglinge für die Artil-lerie, für die Pmnnier-Truppe, dann für das Eisenbahn» und Telegiaphen-Regimcnt bestimmt. In den Gesuchen um die Aufnahme in die letztgenannte Militar-Aladeinie ist anzuführen, ob der Aspirant die Aufnahme in die Artillerie oder in die Grnie«Nbtheilung anstrebt. Die Eintheilung der in die Technische Mi« litär>Atad,mie einberufenen Bewerber aller Platz, lategorien in die beiden Abtheilungen obliegt dem Ntademie-Commando. Diese Emtheilung erfolgt nach Abschluss der Allsnahmsplüfung nach den Standes« und Bewerbungsverhältnissen und es werden hiebei die in den besuchen aus« gedrückten Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigt. Den «ufnahmsgesuchen sind bei« zulegen: 1.) Der Tauf« (Geburts^ Schein; 2^ das ärztliche Gutachten über die lürpei> üche Eignung des Aspiranten (aufgestellt im Sinne der mit der Circular-Verordnung vom 10. Februar 1891, Abth. 14, Nr. 3671 von 1890 — Normal-V. «Bl., ?. Stück - verlautbarten «Vorschrift zur ärztlichen Untersuchung der Aspiranten bei der Aufnahme in die Militär» Erziehungs» und BildungS-Anstalten»); 3.) das letzte Schulzeugnis (Schulnachricht, Schulausweis) dcö gegenwärtigen Schuljahres, dann das ganzjährige Schulzeugnis für das verflossene Schuljahr;* 4.) der Heimatschein; eventuell bei Stiftungsplätzen 5.) die besondere Nachweifung, dass der Bewerber den Bedingungen des Stistsbrieses entspricht. Iahlzvglinge werden in die Militär« Realschulen und »Akademien nur nach Maßgabe » Die zur Alifnahinsprüfung einberufenen Aspiranten haben da« ganzjährig Vchulzeugni« für das Bchuljahl »9»M in die Anstalt nutzublM««!', des vorhandenen Raumes aufgenommen. Hin» fichtlich der Bedingungen, unter welchen der Eintritt gestattet ist, wird auf die oben an» geführte Vorschrift vom Jahre 1868 mit dem Beifügen hiugewiefen, dasö das Kostgeld für die MililäivRealschulen mit jährlich 400 fl,, für die Militär-Akademien mit 800 st. festgesetzt ist. Dasselbe ist halbjährig im vorhinein bei der Cassa der betreffenden Anstalt zu entrichten. Eine bereits erlegte Rate des Kostgeldes wird bei vorzeitigem Austritte eines Zahlzöglings weder ganz noch theilweise zurückgestellt, Das Schulgeld von 14 fl. wird mit Beginn eines jeden Schuljahres gezahlt. Auherdenl ist für jeden Zahlzögling im höchsten Jahrgange einer Mililär-Atademie mit der letzte» Rate des Kostgeldes der für die Aus« stattung des Zöglings im Falle feines Austrittes als Ojsicier jeweilig festgesetzte Betrag zu erlegen. Auf Zahlplätze haben die Söhne aller österreichischen oder ungarischen Staatsbürger Anspruch, jedoch erhalten talentierte Jünglinge mit guten Schulzcugnissen, insbesondere Söhne von Olficiercn und von Militär« (Kriegs»Marine«, Landwehr«) Beamten, dann von Hof« und Civil» Staatsbeamten den Vorzug. Gefuche um Verleihung von Nerarial» und Zahlplatzen werden von den Ergänzungsbezirls-, Platz« und Corps« Militär«) Commanden bis 15. Mai 1699 entgegengenommen. Gesuche, welche nach diesem Termine bei den oben genannten Behörden einlangen, werden unbedingt zurückgewiesen. In den vfficierStöchter>Vrziehnngs« Instituten tonnen mit Beginn des nächtten Schuljahres (1. September) besetzt werden: 4 ganzfreie Arrarialplatze«, . 13 » Kaiserin Elisabeth« Z^ 1 ganzfreier Oedenburger Frauen- 3-3 Vereins. 3^ 2 ganzfreie Valerie« <^ Alle vorerwähnten Plätze sind nur für Töchter (Waisen) von Offtcieren des Soldaten« standes bestimmt. Weiter werden in diesem Institute besetzt: 1 halbfreier Fürst Schwarzenberg'Stiftungs« platz für ganzverwaiste oder halbocr« waiste Töchter von Offtcieren des Uhlanen Regiments Nr. 2, und 1 ganzfreier Stlftungsplatz der IV. Staats« Wohithäligteitö. Lotterie, auf welchen nur verwaiste Töchter von Auditoren, Militar.Aerzten, Truppen-Rechnungs« führern und Mllitär.Beamten Anspruch hahen. Die Aspirantinnen müssen das 7. Lebensjahr vollendet und dürfen das 13. Lebensjahr nicht überschritten haben; weiter müssen sie eine, ihrem Lebensalter angemessene Vorbildung nachweisen. In dl!n erwähnten Osftcierötöchler. Erzieh-una>Institllten können auch einige Zahlplätze verliehen werden. Anspruch auf gahlplätze haben nur Töchter (Waisen) von Ojficiercn und Militär (Kriegs-Marine«, Landwehr«) Beumien. Das Kostgeld — jährlich 500 Gulden — ist halbjährig im vorhinein bei der Cassa deS Institutes zu erlegen. Eiue bereits erlegte Rate des Kostgeldes wird bei vorzeitige«! Austritte des Zahlzöglings weder ganz. noch theilweise zurückgestellt. Die Anfnahmsbedingungen sind in der mit dem 45. Stücke des Normal'Verordnungsblattes sür das l. u. t. Hec-r vom Jahre 1892 verlaut» barten Organisation der O,ficierstöchtec« Erzieh» ungs Institute enthalten.* Gesuche um Verleihung des Fürst Schwarzen-berg.Ttiftungspllltzls sind dem Command» des UhlaneN'Regiments Nr 2 bis 15. Mai 1899 zu übergeben; für die übrigen Plätze sind die Gesuche bis 1b, Mai 1899 im Dienstwege an die Militär'Territorial-Commanden einzusenden. Da bei Verleihung letzterwähnter Plätze mittellose Doppelwaisen und vaterlose Waisen zunächst berücksichtigt werden müssen, die Anzahl der verfügbaren Plätze aber fehr gering ist, so müssen Gesuche um Aufnahme mutterlofer Waifen, oder folcher Aspirantinnen, deren Eltern leben, voraussichtlich ohne Erfolg bleiben. Gefuche um Aufnahme nicht verwaister Officiers« töchter sind nicht einzusenden. Hen Uufnahmsgesuchen sind bei. zu legen: 1.) Der Tauf« (Geburts«) Schein; 2,) der Heinialfchein (kann binnen Jahres« frist nachgetragen werden); 3.) das Militär»ärztliche und beziehungö-weise auch das Impszeugnis; 4.) das letzte Schulzeugnis. Gesuche, welche nach dem vorerwähnten Zeitpunkte einlangen, werden zurückgewiesen. Dies wird zufolge Erlasfes des l. l. Mini-steriums für Landesvertheidigung vom 25 Fr-bruar 1899, g. 4651/l, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. K. l. Landesregierung fUr Krain. Laibach am 21. März 1899. » Dieselben sind vou der Hof» VuchlMdluna, L. W. ^ Verlanat wird außer enF ^uft!'^ 5 längere Beschäftigung im M" ß^ dann Kenntnis der deutM" > Sprache in Wort und SchM'- y,ss«" Ausgeschlossen sind »eiver" Jahren. Gesuche find ., , q. bis 1. Apr'""?' einzubringen. . ,,.^ agl»M K. l. Landescommisswn',"' M . rationen. Laibach am 23. A"" ^ ,^ Der VoMnde^^ (1202) "^l^ ^ Erkenntnis. ^ A «, Im 5 hat das l. t. Landesgerich "^^ ^, gericht auf Antrag der l. i-" ^ ^ zu Recht erkannt: , «^Zb»» '" p! Der Inhalt der 'N ^He"^ des Rich. Heimich Dietrich ">,^ ^ schrift.Iosefine ^ wege einer edlen Frau», ^.^e»^ . h Schmettvitz begründet de>i^ ^, ^ ^ des Verbrechens nach 3 l^.^M °^ ^ Es werde demnach ^!^! ^ St. P. O. die von der l-'-^ ". ^ h verfügte Beschlagnahme der V^ „« ^ ^ bestät.gt. und gemäß der H3 i^n^^ Pressgesehes vom "De«">"H R. G. Bl. pro 1863, d>e W "^ n /, ^ selben verboten und °«f «"'^,^.^ Befchlag belegten El'Mp ""richt ^' ^ K. t. LandeS- at« P"M ^/ . 23. März 189». ^^^^"s^ ^ (1197) J \ Ukaz je.« s katerim se odrejft P^riU'W ^ ki jihje prispevati«»^^ ^ trgovinake in obrtne **" fl ft , C.kr.trgovinskominijg,.^.^ pisom z dn6 3. rnarcij» LioO^Js ^ odobnlo proraèun trgovi^ 0 * J nice v Ljubljani * Pf" jed^tt t 10.101 gld. (deset tiso« |B ^Jf ? goldinar) in dovolilo, *** «od«t°l P* ¦¦ pri onih, ki imajo v0S1,5eg»,1VtJ'-. gled6 na podjetja, ki "»* pO»«DA/ dobitnega davka, ki ga, "' je c »V, • davömm uradom in day „„jis^ ^ Kranjskem ter mestnein« pflii^ • ljatisketnu, da pobero « .^, P onih, ki imajo pravico tf»i in sicer tone* j/ ^ s cesarskimi davki vred) redbe'. ^»j0 "* Ijaje zakonite prisilnjt » i( ki :. 0 tern se obveS&jo ^ ;. nost prupevati. ft ^«3^ Ckr.deielnavlad* ,jft pl<_ ^ V Ljubljani dn6 2U. He' ^ Verordn'lNS,H betreffend die EinheH ^Oc^,^ dcr 'Auslage« der H"'^ itj^ ' .^ w.aidach fur das^K, ^,^^ Das t.l. Handels.^ Erlasse vom 3.Wärz l«"' Z<^° Ü ansatze von 10.1M ^7° M'g! >>''j^', hundert ein Gulden) y"'" Oc!"^ ^^,'' dass zur Bedeckung ' A. ro F^, Umlage von e.ncm P" hel F berechtigten »ach Enoerbsteuer und riickilcht '^ ll'"' z'° Rechnungslegung verpl^ hieft!« ' , nach der besonderen l.""^.^'',, Erwerbsteuer eingehobe" ^l, ' , .-, ,., Die t.l.HauptMe" ^^^ in Krain sowie der S"° u.est"'^ ,^ '?««!..»« bis ««d.K^', mit den l. s. Steuern "'Ha"^ ^l> Wendung der gesetzliche" " ^st,» zuHeben. ,^ Mt"" Hievon werden "' ^ Kenntnis gesetzt. .,,M <" .^ Laibach am M'Mrz ^ ^^Hjtung Nr. 71. 549 28. März 1899. Stellungen HA torfcn : ^Forctten Him J*n? auf (n™) ; * SpÜß 135816 ' Kk «!i LrleF*8ta& abends ^ÄMurnilc ! ^-^engenommen. Nc. I. 4/99 st OkliC- L :,foPo *• Dražba. ; %i^%nem2ahtevanjuJaneza Ja« i 2njlc Po dr. Slancu bo Äeo^-aprUa 1899, C *«' UPI) pri sP°daJ ozna" &Ä! 'fbi «. 10, dra*ba Jj^obgÄavUt.555 kat.obè. ;' H-rc-282» lz ideaIne polovice ; ' ^29 V!rparc-3419/4,3419/6, ;^Ähkemu ***», W je ihAJ(l doloöena vred-¦!S A^Kinsiceppolo-! -n *Mon I'50 kr- P°lovici! "4Na iw*? » pravici stano" •$ Prev^' katero mora \ ' ^ 20 i, rez vraöuna ca /,Ärek znaša 65«ld-; \^ü h se ne Prodaje. V^ite^6 in li8tine' ki se :.Hn' pre8ledat- ' 8meJ° tisti kižele \Noiji *1.1 PH spodaj ozname- f W lzbl tt. 10 med opra-W v'ce j! ¦ ^ Oßl^v6 bi ne pripuftßale :1 ^benl Pri ^^'J' na'P°-i? Vbe e? ob'oku Pred za- sjS. Jav»Jati glede nepremiè- ^S^ehnKd0g0dklh dražbenega k CdaJ na eslijo 08ebe» kalere VV a,nePr«naicninü pravice X>Po,Jlh.^dobe v teku ?CvoL°IJ1' kadar nitl ne >C^C ni ,SU 8podaJ ozname" \ Sü , ne laienujejo tej v ** vr0èbe8laauJoèega poobla- »Sn^Tožbe. S to^eip * Koroäkevas., ka- Kc'kf.okf znano'8°se p°-NL1^ 2^ilf) Jeri Bicök iz \JPr> ^u Sine2U Jeniö izVeL >,^>iiianx ,anc» tožbe zaradi l) >BPo,n °žb d0luÈl1 8eJe ¦V^^^P^vo, »nsicer V lB99 ? 1899' ad 2.) na V0Ja y9' Hold*, ob 9. uri, •>!a58kfb°niPIavie tožemh se po- X 2-)gokrVad 1.) gosp. Franc ^>i t *!• Jakob Schegala iJi^S v l skrbniki bodo za- Ch,Jlh0v0ftft2nainenieni pravni ,Hih^i np Varn08t >n stroäke, t St Seio 1 °8Llasijo pri sodnV >I0k^Jof POd ^ratelo. tJ*U!»2ie"°dniWvKudolfüveni Vi4 li^olfoV c- kr- okrožne iK&&m** dn6 2Lfe" % ^ 1B2- l 8/99/1> postavil ^:*r s"~ ¦ J l»^ ^d'8öe v Novem- 1 ^-februarja 1899. Wir suchen 20 bis 25 jYIann, starke, kräftige, solide Leute, zur Bedienung unserer Etageösen; Verheiratete werden bevorzugt. — Taglohn fl. 1-50 his fl. 2 10. Portland-Cementsabrik Lagern (1183) 2—2 Ob er-Ehrend! ngen bei Baden, Schweiz. i^—Jahmann* l'rolslistüii gratis und franco. 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Wider Katharina «^pitznagelj von Bretterdorf, resp. deren unbekannte Erben und Rechtsnachfolger, deren Anfenlhalt unbekannt ist. wurde bei dem k. l. B zirks-geiichte in Tschernembl von Paul Barc in Vorlischloss Nr, 94. wegm 189 fl 55 kr. s Anh. eine Löschungslla^e angebracht. Auf Grund der Klage wird die Tagjahung zur mündlichen Streit-Verhandlung auf den 18. April 1899, vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 5, an» geordmt. Zur Wahrung der Nichte der Geklagten wird Her> Paiqual Vano in Svibnil zum Curator best» lit. Dieser Curator wi>d die Beklagten in der bez ichueten Rechtssache auf drren Gefahr und Kosten fo lange vertreten, bis di.se entweder sich bei Gericht melden oder einen Beoollmäch' tigten namhaft machen. K. t. B zillsgericht Tjchernembl, Ab» theilung II,, am 9. März 1699. 1 (1!65) Q II. 42/99 1. Edict. Wider Andreas I^scheuagg in Laibach und die Karl Pachner'schen Erben in Laibach, deren Aufenthalt unbekannt ist, wurde bei dem l. k Bezirksgerichte in Tjchernrmbl von Paul Varc, Besitzer in Vornschloss Nr. 94. wegen 140 fl. 60'/, kr. ' und 269 st. 57 V« kr. s. Anh. eine Klage wegen Löschung angebracht. Auf Grund der Klage wird die Tagsatzung zur mündlichen Streituerhandlung auf den 18. April 1899. vormittags 9 Uhr. vor diesem Gerichte, Zimmer Nr. 5, angeordnet. Zur Wlhrung der Rechte der Ge-klagten wird He«r Pasqual Nano in Soibnik zum Curator bestellt. Dieser Curator wird die Geklagten in der bezeich« neten Rechtssache auf deren Gefahr und Kosten so lange vertreten, bis diese ent» weder sich bei Gericht melden oder einen Bevollmächtigen namhaft machen. K. k, Bezirksgericht Tschernembl, Ab-theilung II, am 9. März 1899. (1174) Firm. 77 E,nz. II. 24. Bekanntmachung. Bei dem l. t. Landes« als Handel«« gerichte in Laibach wurde bei der im Handelsregister für Einzelftrmen ein« getragenen Firma bek. Handelsmann in Laibach, und dessen Ehegattin Hermine Mini^ek geb. Reischeck in Laibach, am 30, Jänner 1699 errichteten Eh pacte mit dem 21. März 1899 als dem Eintragung«, tage vollzogen. K. k. Landesgericht Laibach, Abth. III., am 21. März 1899. (1067) L. 2658/93 6. Versteigernngs -Edict. Auf Betreiben der Finanzprocuratur für Krain in Laibach, in g>s. Vertretung des k. k. Staatsschatzes, findet am 7. April 1899, vormittags 10 Uhr. bei dem unten bez,ich« neten Gerichte, Zimmer Nr. 5, die Ver-steigerung der Liegenschaft E. Z. 86 der Catastralgemeinde Polanavorstadt, das ist Wohnhaus Nr. 4 SchMtättgasse in Laibach, sammt Garten statt. Die zur Versteigerung gelangende Liea/nschaft ist auf 16.301 fl. und zwar das Haus mit 15.783 fl,, der Garten mit 518 fl bewertet. Das geringste Gebot beträgt 8236 fl. 83 kr.; unter diefem Betrage findet ein Verkauf nicht statt. Die Versteigerungsbedingungen und die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden (Gruudtmchsauszug, Cataster« auszug. Schätzungsprotokolle u. s. w.) können von den Kauflustigen bei dem unten bezeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 8. während der Geschästsstunden ein-gesehen werden. Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind späte« stens im anberaumten Versteigerung«« termine vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Von den weiteren Vorkommnissen des Versteigerungsoerfahrens werden die Personen, für welche zur Zeit an der Liegenschaft Rechte oder Lasten begründet sind oder im Laufe des Versteigerung«« Verfahrens begründet werden, in dem Falle nur durch Anfchlag bei Gericht in Kennt« ms geseht, als sie weder im Sprengel des unten bezeichneten Gerichtes wohnen, noch diesem einen am Gerichtsorte wohn« haften Zustellungsoevollmächtigten nam« haft machen. K. k. Bezirksgericht Laibach, Abth. V, am 1. März 1899. d.er rühmlichst bekannten Dürkopp3 Diana-Fahrräder (us», ("beste d-e-CLtsclxe ü^axlre) 20-1 niu* bei dem Vertreter iiir Kraln: Johann Jax, Laibach, Wienerstrasse 13. __+( Kataloge gratis und franco. »— Auf Verlangen wird jedem Käufer der Unterricht im Fahren umsonst ertheilt. Laibacher Zeitung Nr. 71. 550 28. M^ für Ostern empfehle ich die stets als eoht anerkannten frager „ 6razcr Schinken Zungen, gepöckelt und geräuchert, feinster Qualität, und gute KralnerwUrste sowie Aspik. (1200) Daselbst werden auch Teller garniert. Hochachtungsvoll Marie Awanzo Wolfgasse 1, Lassnik'sches Haus. Zwei möblierte Monatzimmer eventuell mit Küche, sucht ein kinderloses Ehepaar. (1179) 3-2 Anträge unter «Nr. 1170» an die Administration dieser Zeitung erbeten. Stauböl gfatrauxtiert "toeste Q-viaclitäot (1163) per Kilo fl. I'— 6—2 Alles Nähere in der Niederlage J. S. Benedikt in LaibacL (Für auszuführende Arbeiten wird Peter Mateliö bestens empfohlen.) 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