Amtsblatt zur Laibachcr Zeitung. ^>. 38. Freitag den 15. Februar 1850. Aemtiiche Verlautbarungen- Z. 297. (I) Nr. 1,32. Concurs^ Kundmachung. Im Bereiche der k. k, steyerm. illyrischen Camera! - Gefallen - Verwaltung sind mehrere Diensteöstellen bei ausübenden Aemtern zu besetzen, und zwar: u) eine Am tsoffiz ialcn-Stelle mit dem Gehalte jährlicher fünfhundert Gulden C. M., oder im Falle der stufenweisen Vorrückung eine solche mit dem Gehalte jährli-cher 450 si. oder 40l» fl , und der Verpfilch-lung zur Leistung einer Caution im Iahresge-haltsbetrage; l>) eine Amts - Assi st en ten -stelle mit dem Gehalte jährlicher Zweihun bert fünfzig Gulden, und <>) die Einneh m ers -stelle bei dem unter die Gefallen-Unterämter 1l- Classe eingereihten Hilfszollamte in Rohitsch wit dem Gehalte jahrlicher Vierhundert fünfzig Gulden, dem Genusse einer Natural-Wohnung, oder des systemmäßigen Quartiergeldeö, und der Verpflichtung zum Erläge einer Caution im Be» lrage des Iat»resa,ehaltes. — Die Bewerber um eine dieser Dienstesstellcn haben ihre Gesuche längstens bis siebenten März 185,0, und zwar für eine Amtsossizialen - oder die Assi-stenten - Stelle bei der Cameral-Gefallen-Verwaltung in Gratz, und für die Einnehmersstelle ^l der Cameral-Ve^irks'Verwaltung in Marburg ^llch ihre vorgesetzte Behörde einzubringen. Darin ist sich über die bisherige Dienstleistung, Aufgelegte Studien, Ausbildung im Gefällö-, ^amputations-, Cassa- und Nechnungäwejen, bann bei der Compctcnz um eine Offizialenstelle ll'sbesondcre übc'r dcn Besitz der Warenkunde cuiszmvciscn und zugleich anzugeben, ob und in wrlchcm Grade Bewerber mit einem Gcfallsbe-Mten des steyerm. illyrischen Camcral-Gebietes ^wandt oder verschwägert ist, so wie, ob er . .^geschriebene Caution im Baren oder mit-" Hypothek zu leisten Willcn^ ist. — Gratz "" li. Februar 1850 ^' ^2. (i) Nr. 717. K u n d m a ch u n g. Vei dem k. k. Oberpostamte in Prag ist 'Ne O^cialsstelle mit dem Iahrcsg^halte von , " 5. und im Fall.' einer Gradual-Vorrückung "" Dfficialüst.lle mit dem Gehalte von 500 ."^<»U0 st. C. M. gegen Erlag der Caution ^ Bcsuldungöbetrage ln Erledigung gckommen. (5< ^ ^^^^lber haben die gehörig documentirten ^uche u„t^. Nachweisung der Studien, der kinitniß der Postmanipulation, der dortigen andes- und allfälligen sonstigen Sprachen und ^ bisher geleisteten Dienste im Wege dcr vor- Atzten Behörde bis längstens 20. Februar ^n^ bei der k. k Obcrpostverwaltung in Plag ^y^/^lnqcn, und darin anzugeben, oo und mit lind^ Beamten des oben erwähnten Amtcs, sch>D'" ^klckcm Grade sie verwandt oder ver vkl^?"^ sü^. - K. k. krain. kar>.t. Oderpost- ^^ltung Laibach am !). Februar 1850. K u n d m a ch u n g. ^kn s, ^ ^"" ^ Jänner dieses Iahrcs wur->y^ 'k.P">icl,rse zwischen Padua und Ferrara , ^ in Wirksamkeit gesetzt; es geht demnach: ftt'h di^"^.?""^ "^ Mittwoch um !) Uhr in N^, ^ccUlepost von Patua ad, und kommt 7'! ^^",,"" Montag und Donnerstag um von H, !' ^"^ an. - 2. D.e Retourfahrt und Dm^'" ""^ ^^"" findet am Montage tufft >n "n^^ "" " Uhr früh Statt, und ^, Ulir w? "" Dinstag und Freitag um "n. ^ " Mit diesen a,7^p"s n,7"7 ^"'"'de b.s zur Anzahl ^ ^ahrpoNs ""lgmommcn, und sowohl Brlcf- ^ >l>endungen befördert; die Person zahlt pr Post L. 2. Cent. «ft. — 4 An den übrigen 5» Tagen drr Woche wird von Padua lim !> Uhr früh, und von Ferrara um ii Uhr früh eine ordinäre Briefpost abgefertigt, die All-kanst derselben geschieht am alldcrn Tage in Fcrrara um 7 Uhr Abends, und in Padua um 4 Uhr Nachmittags. — 5) Im Uebrigen yat es bei der Eilfahrt über Monselitle und Rovigv, an den übrigen 5 Tagen, wo die 5llb 1 er« wähnte Mallepost nicht Statt hat, snn Verbleiben. - K. k. krain. kärnt. Oderpoüverwal-lung ^aibach am 6. Februar 1650. Z. 2 die Genehm migung erhielt, und dessen Bestimmungen nnt Z. März I^5j0 neuen Hlyleö in Wnkfainkeit zu treten haben. — Es wird daher Folgendes zur Wissenschaft und genauen Beachtung bekannt gegeben: Erstens. Vom gedachten Tage angefangen hat der bisherige Gränz - Fl'ankarurs-zwang bei den Correspondenzen aus den Krön-landern der österreichischen Monarchie nach Nußland und umgekehrt aufzuhören, und es steht mit Ausnahme der unter 7 und 8 angegebenen Falle den Correspondents frei, den Postamtern die Briefe ohne Entrichtung der Portogebühr zu übergeben, oder dieselben bis zum Bestimmungsorte zu frankiren, wornach im ersten Fall die Adressaten den Porto zu entrich-ten, im zweiten aber die Briefe portofrei zu empfangen haben. — Zweitens. Für diese Correspondenz ist die gemeinschaftliche Portotaxe für die Beförderung vom Orte der Aufgabe des einen Staates bis zu jenem der 'Abgabe des andern, und in so serne die Taxe in der österr. Moumchie einge^ hoben wird, mit zwauzi g Kreuzern Conv. Münze, und in soferne die Einhebung in Rußland Statt zu finden hat, mit zwanzig Kopeken für den einfachen Brief festgesetzt. ^- Drittens. In der Regel hat die Auslieferung der Correspon-denzcn mittelst der zwischen Oesterreich und Rußland bestehenden unmittelbaren PostVerbindungen über Krakau, Radziwilow,.Hussiatyn und Nowo-sielitzy ^tatt zu finden; da jedoch die Briefe aus einem Theile der österreichischen Monarchie nach den nördlichen und nordwestlichen Negie-vungsbezirken Rußlands, und umgekehrt, bei der Versendung theils von Wien, theils von Tö'plih und Prag über Berlin in kürzerer Zeit, als bei der Beförderung mittelst der unmittelbaren Post-curse an ihre Bestimmung gebracht werden; so wird den Correspondenten die Benützung der elst erwähnten Route freigestellt; es haben je-doch dieselben auf der Adresse der Briefe, welche sie über Berlin versenden lassen wollen, die Be^ merkung ., Viil ^ui Nn" anzusetzen, in welchem Falle nebst der gemeinschaftlichen Taxe von 20 kr. zur Compensation des an die k. preuß. Post-Anstalt zu vergütenden Transitoporto die Zutaxe von zehn Kreuzern für den einfachen Brief zu entrichten ist. — Viertens. Das Gewicht des einfachen Briefes ist mit dreiviertel Loth Wiener oder >»,it Einem Loth russischen Gewichts festge-setzt; für dieses Gewicht übelschrciteildeil Correspondenzen sind die Gebühren nach der angeschlossenen Tax- und Gewichts-Progessionstabelle zu entrichten. — Fünftens. Die bei dießseitigen Postämtern zur Versendung nach Rußland gege» Rccommandation vorkommenden Correspondenzen sind bei der Aufgabe zu frankiren, sonach nebst dem gemeinschaftlichen Porto und beziehungs- weise dem T'ransitozuschlage lauch die gesetzliche Recommandationsgebühr, und falls ein Retour-Recepisse dazugeben verlangt wird, auch die hie-für festgesetzte Gebühr von den 'Aufgebern einzu-heben und zu verrechnen. - Dagegen wird für die aus Rußland nach Oesterreich ;u sendenden recommandirten Briefe die dottlandes bestehende Recommandations- Gebühr, so wie auch das gemeinschaftliche Porto und beziehungsweise der Transitozuschlag gleichfalls von den Aufgebern durch die k. russischen Postämter eingehobcn werden. — Sechsten s. Für Zeitungen, Broschüren, Preiselistcn und Druckwerke, welche unter Kreuzband oder Schleife verwahrt, dann die Warenmuster, welche in erwähnter Weise verwahrt oder den Briefen angehängt werden, ist nur der dritte Theil des gemeinschaftlichen Porto und beziehungsweise der Transitotaxe aber in keinem Falle weniger, als die für den einfachen Brief festgesetzte Gebühr zu entrichten. Derlei Sendungen müssen bei der Aufgabe frankirt werden. — Siebentens. Bezüglich der Behandlung der für portofreie Personen und Behörden vorkommenden Correspondenzen ist Folgendes festgesetzt worden: ;>) die unmittelbare Corrcspondenz zwischen Ihren kaiserlich-königlichen Majestäten und den Mitgliedernder allei durchlauchtigsten öster. reich, und russischen Kaiser- Familie wird portofrei belassen; l>) die von den BeHorden des einen Staates an jene des anderen vol kommenden amtlichen Correspondenzen werden gegenseitig ohne Anrechnung eines Porto ausgeliefert, es ist jedoch der Postanstalt des Staates, in welchem die Behörde, die an die Correjpondenz gerichtet ist, oder von der sie aufgegeben wird, die Portofrei-!,cit nicht genießet, überlassen, die Hälfte des gemeinschaftlichen Porto und beziehungsweise den Trausitozuschlag für sich einzuheben; ^) die Corrc-spondenzen von Privaten an Behörden müssen dei der Aufgabe vollständig frankirt werden, für jene von Beholden an Private ist die Portogebühr, und bei der Versendung über Berlin auch die Transitogebühr von den Adressaten zu entrichten. — Achtens. Vom 1. März 1^50 an wird es den Aufgebern von Geldern und anderen Werthsendungen aus Oestereich nach Rußland und umgekehrt freigestellt, dieselben entweder bis ;um bezüglichen Grällzpostorte zu frankiren, oder ohne Bezahlung einer Postgebühr den Postamtern zu übergeben, in welchen» letzteren Falle die vom Aufgabsorte bis zur kränze nach dem Tarisse entfallenden Gebühren, die auf der Adresse oder dem Frachtbriefe vorgeschrieben werden müssen, von der Postanstalt des einen Staates an jene des andern in Aufrechnung zu bringen sind. — Hiernach kommen fül die aus Rußland unfrankirt einlangenden Sendungen das russische Porto für die Beförderung vom Auf-qabsorte bis zur Gränze, dann das österreichische für den Transport von da bis zum Postotte der Abgabe in der österreichischen Monarchie zu entrichten. — Neuntens. Ausgenommen von der unter l2 enthaltenen Bestimmung und der Frankatur bis zur Gränze sind noch ferner unterworfen: u) Sendungen an Behörden und Personen, welche die Portofreiheit genießen; d) jene, für welche gar kein Werth oder nicht wenigstens jener von zehn Gulden oder sieben Silber-Rubel angegeben ist; c) welche leicht zerbrechliche lder zerstörbare Gegenstände enthalten; endlich d) solche mit Wechseln, Privat-Obligationen und Geldanweisungen. - Übrigens haben die in dieser Verordnung enthaltenen Bestimmungen auf die Correspondenz zwischen den Kronlandern der österreichischen Monarchie und dem Königrei ch ePol e n nicht Anwendung zu finden, sondern bezüglich derselben der Granz-frankatulözwang einstweilen und bis wegen Beseitigung desselben das Uebereinkommcn getroffen seyn wird, fortzubestehen. <— K, K. Ober-past-Verwaltung. Laibach den 18. Jänner 1tt50, 7ft Tax- und Gewichts-Progressions-Tabelle über das gemeinschaftliche Porto und den Transitozuschlag für die österreichisch-russische Correspondenz. Gemeinschaft- UZ Gemeinschaft- Z.Z Nach österreichischem liches Porto. Z K Nach russischem liches Porto. «.K Gewichte. ____________^_ Gewichte. ____________^n__ si. kr. si. kr. fl. kr. Z Z- Z! §- Z 3 Bis 7. Loth - 10 - 2U — 10 Bis I Loth!— 10 - 20 — 10 über '/< Loth bis I '/2 ^ — 20 — ^l0 — Ü0 über 1 Loch biS 2 » ' - 20 — 40 - 20 „ 1^, „ ^ 2'/, „ - 30 1-----»0 » 2 » , 3 » -> 30 - «0 — 30 " 2'/. « „ 3 « - 40 1 20 - 40 » 3 » « 4 » — 40 - 80 - 40 «3 „ „ 3V, « - 50 l 40 - 50 » 4 >. ^ 5 >. — 50 ,----50 ., »^ ^ ^ 4 ^ ,. , - 2 l - » 5 « „ 6 » — 60 1 20 - «0 « 4'^ - « 5'^ ., , 10 2 20 , l0 » 6 » „ 7 » — 70 l 40 — 70 „ 5'lz „ ^ i» „ , ^il) A 40 1 20 ., 7 » „ 8 » — 80 I 60 - 80 « U , . «^ .. , 30 » - 1 30 . « » »»»"- ÜU 1 80 90 " 6^« ., . ^'l, ., , 40 3 20 l 40 " » " » N) ,, 1 ^ 2 — 1 - " 7'1, ., " 8'^ « , 50 3 40 1 50 « 10 « » H ,. 1 10 2 20 1 ,0 .. 8'^ „ „ 9 ^ 2 - 4 - 2 — » li . « l2 » , 20 2 40 1 20 „ 9 „ „ »^ „ 2 10 4 20 2 i0 « l2 » « 13 ^ , »<» 2 60 , 30 " !»^4 ,, " w'^, .. 2 20 4 40 2 20 „ l3 „ „ 14 „ ,^02 80 1 40 « 10^ „ .. N'^ „ 2 30 5 - 2 30 » !4 > , 15 » 1 50 3—1 50 ^ 11'^ „ „ ,2 .. 2 40 5!20 2 40 " 15 » » 1V » 1 «0 3 20 1 «0 „12 ^ „ 12^. « 2 50 5 40 2 50 »1« » »17 » ,70 3 40 170 „ 12'«. ,. „ I3'l, ., -t - 6!- 3 " 17 . » 18 » , 80 3 60 1 80 „ ,3'», „ . l4',, . 3 »0 6 20 3 l0 » 1« « „ ^ „ , 90 3 80 1 90 „ 14'^. " " !5 « 3 20 6 40 3 20 „ 1l> „ „20 „ 2- 4,~ 2 — ,. 15 ., ., ,5'!< « 3 30 7 - 3 30 „ ^0 „ „ 21 „ 2 »0 4 20 2 ,0 ,, 15'i, " , Ni^ „ F 40 7 20 3 40 „ 21 „ „22 „ 2 20 4 40 2 20 „ ltj'I ., ., 17'4 ,. I 50 7 40 3 50 „ 22 „ „ 23 „ 2 30 4 60 2 30 „17'i ^"l8 . 4 __ ß __ 4 _ „ 23 „ „24 „ 240 4^80 240 ,. ,8 .. . l8'., ^ 4 »0 8 20 4 ,0 „ 24 „ „ 25 „ 2 50 5 - 2 50 ,, 18'l. « " I!»'!. .. 4 20 8 40 4 2« „ 25 „ „26 „ 2 60 5 20 2 60 . 19'! . "20'^' ., 4 30 9 - i 60 „ 2U „ „27 „ 2 70 5 40 2 70 ., 20'!. . "21 „ 4 40 9 20 4 40 „ 27 „ „28 „ 2 80 5 60 2 80 . 2l ,. „ 21'!. 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' N . 1 vortommmdeu, auf ^.^8^ fi. 20 k>, !'t,vesll).tel> Re^pa> lasse schnloiger :'^50 si., Zlmeu und ^o^e'l l'cwilNgei, und zu dlsen ^olnaylne ll 3tlIhirlul!g3lli>;i.l^Ul^^eli, nämlich au» dei< 5- ^l^'lu^ , i2. Mä'ss und 16. ^P'i! lX5(), jereSlmU Aonnn. tags um 9 Ut?r >nl Olle der liltalucnen llnd zwai mit b^ln ^isi,.,^' »nigcol0i!el, d^ß lolchr «ist bei oei diittei! Tl,^tzliü^ auck Ulltl'r dim SchäyungsweNyc wevdc» hi,,t,.!n^gel)tn werrei',. K. K, i^e/tb^iicht'^ofüiz am !7. Oct. l84«j. Anmeit. .^li dlr ^. ^eii^eiUligcuagsatzung y^> sich lein K^usil,,liutl ^,emlldel. ______ Z. 2c^. ^l) ^).l. 5L4. E d i l l. Von dem f. k. iUezilkögnichte Reifl'iz wclden die Olä'ubiglt- dls am l. ^'voembcr ll>49 velstorbr-nen Iodcinn Punzel, gewesenei, Olundbesitzels in 3,'eisniz Nr. «23, wegen Anmeldmig und Dlirlhuung ihrer ssordclungen, zu dn-, auf den <:. M.n^ l. I-früh um 9 Uhr vor diesem Gerichle aügesldncicu Tcigsahmig, mit der Wiltung des §-8l4 b. O. ^ H. H. Bezirksgericht ^eifmz^m^Febr^^ - ltt fi. 3ä t>. u»d der weiiern Exe
    onvtvsten dewlUign, und zu deltl, AvlM'dme eie diei ttritt>etuli^6l.,g,^ln.i,el!, aul den i6. Mä.z, ^6. Ap'il uno aus den <7. Mal l8ä0, lecesmal Vv'Mlllag 9 Uhr im O>,c ^r »)iealltal mit dcm Blisaye ltstge,,tzl, daß die Rlaiilät beider eiste'« und zweiten Zeilbielungslagsatzun^ »>Ut um oder über den SchalM'gswerll), bei der drillen Ft,!-txelungsln^sa^ung ader «uch umer demlelden hliü» ^nigc^eden werde. Das Schähungsprolocoll, dcr Grundbuchsex. tract und die Licilalionsdedingnisse tonnen täglich wahrend den Amlsstuliden biergrrichtö eingtselien werden. K. K. Btiirtsgtricht Krai„bu,g, 22. Dec. l849. Z. «80. (2) Nr. 223. Edict. Zufolge Verordnung der h. k. k. Statthalter" llän. 2ü. v. M., Z. 1^31 , wirb am 20. Februar d. I. Vormittags 10 Uhr in der Amtskanzlei der gefertigten k. k. Bezirkshauptmannschaft eine M>' nuendo»Licitalion wegen He'steUung der zur Unter» brinqung des Collcgial-Bezirlsgericktes und Steuer» amtes Tschernembl in dem dortigen Schloßgebaudt beantragten Bmiadapcirunge» abgehallen, und dazu die Uebernahmslustigen mit dem Beisätze eingeladen, baß die Maurelarbeit auf .... 96 fl. 3» kl. „ Ltcinme^albeil aus .... 46 „ l5 „ ^ Zimmermannsarbeit auf. . . 32 ^ 2^ ^ ., Tischlern beil auf.....^2ä ,) ^0 „ „ Glaselarbeit auf.....65 » 30 „ », Haflieracheit auf.....166 „__ » ,, Schlossclarbcil auf .... l50« 'l ,, » Anstreicherarl'eit auf .... 59 » 20 " Zusammen 769 si. 29^ kr. veranschlagt worden sey, und daß der Siluaiions« Plan, lei Kosten übe» schlag und die Vorausmaß tag' lich hieramis eingesehen werden können. K. k. Be^ircshaupiinannschaft Tschernembl a>N 5. Febiuar ls50. ä- 29U (2) Nr. 26. Edict. Von dem k. k. Bezittsgelichte der Umgebung iiaibach wird hu'mit betannt gemacht gemacht: lis D.we udcr Ansuchen dcs f. k. B.'ziikZqerichccs Flöo« nig, alS (Zogniiions- und zugleich Ereculionsbehölde, clllo. 3l. Decemder lU^9, Nr. !8l^, zur erl ^eiilneiung der, den, Johann Iamnit von Podfmrek, gehörigen, mit dießgeiichilichtm Proiocolle auf loZfi-beweilheien Hahliusse »UZ: l lichibraunen Slui^', l schwa,zcn Kuh, 1 Steucrwa^eil, l Speiskasten, l Kleideltaste», l Ausziehtisch und i Wanduhr, wc» gen an den (5xeculionsll'il)str Hin. Baithelmä Brl'b' nio aus dem Uüheile Mä>z l. Z., jedlsmU von 9 bis l2 Uhr Volmittags in loco Podsmret mil dem ^müaen angeordnet, daß dies».'Faylnilse vti der eisten T^gsl^ung nur um oder über re>, Schä^ungswtrth, bei "der zweilcn ^ber auch unter denselben hinl^üa/gcben werden- K. k. ^ezilksgcricht Umgebu"g ifaibach am ^ Februar 1U50. 3. ^87. (2) Nr. 164' Edict. Vo.n k. k. ,Bezilt^ellch,e Alicrsp.'lq zu Groß' la«i<: wno bctanitt ge^eoen: Es sey in 'drr <^r""" llonssache dcö He-M Halshslmä Hot'ev.'r ^s ^^ß' lü«l^> w,oer de/. «nj. Johann vundcr, u"scr gescyll' cher ^elireluüg selnes A.uels ^'a"^ ""llder, d>e erccuiioe Fmvlelung der im GlUüdbuche c?er Pl'^s' gill Guien'eld «„/) Ne^lf. Nr. 58 rx)!fol,mn'nde„, «U ^.olül^.z Nr. 20 gelegene,., nnt lW6 si. 20 ". vewenheitn^lenelhube, wegen aus dem wi.tliscoa!'^ annlichcn Vergleiche von !), Juli ,844, Zahl l4', »cvulc'lgcn 4O si. go f,. ... 5. «. bewilliget, und lS »eyen hiezu di.> Fcildiellingölags.^uilgen auf den »' '-"iarz, de.» i^. Ap.il und dcn 8. Mäi d. I., l^/^ "lu! üruh von 9 bis l2 Uhr im Orte der Nealll«" Ulil den, angeordnet wollen, dasi die Realiial e>>l del der drillen l)eildictungslags.lyu!ig muer de>n ^chäftungswclihe hlntangegeben werden wird. Ddlichlelc zum <5>Iage eineö VadiU'"^ von 10l si. resindcc, kölnien in den gerichtlich^ üinibstunten hieramls cingcsrhen werden. .^ K. k. Bczirtsgclicht Auelsperg zu Gro^ an» 16- Jänner l5'50. Z. 288. (2) Nl- ^' Edict. s.. Vom k. f. Bezi. 2? vorko"""^ den. aiis 797 si. 50 t>. bewerchclen Vierlellil'be willige», und es seyen zu deien 5<0,nähme die ^ .^ bitluügc'ia^saDun^en auf d»n 6. Mä,z, den ^'.. ,2 und den 8 M>.i l. )., jedesmal Frü'd von 9 dlb ^ Uhr im Oitc dcr »Ilealiiäl mn dem Anhange <' >^ oidnei woidcn, das, die Ncallial elst bci der ^" ,, Hc.g!a,'U«g auch unlkr dcm ^chätzungswerihe ? ,^ .ingcgcd.N'lerden wird. Del Gluodbuchöextrac,^^^ liitttatiousvetingnisse, unicr welchen sicb ^'^ »q ss. oindlichteil zum Erläge des Vaoiums """,, 5^, 47 kr. befindet, und das Schatzui'gsprotocou ^ nen dieramcß in den Umlsstundcn, oder be»«' " ^ Ul-. Kleil.dielist. als Vertreter des <6aul