I^r. /H<3. i848. »i», l, ^ v » Dinstag den 28. November. Guliernilll - Vcrlnnlbarungen. Z. 2l94. (l) Nr. 23493. Kundmachung. Mit dem Beginne des Verwaltungöjahres '^»/ sind nachstehende krain. und kärntn. Studentenstiftungen wieder zu besetzen, und zwar: .V. Krainische Sti pcndien. — 1) Die vom Priester Primus Dedelak errichtete Sttstung im dermaligen Iahresettrage von 27 si. (Z. M. — ^um Genu,se derselben sind bloz) studierende aus "des Stifters Verwandtichaft berufen, und dieselbe kann auch, wenn der Stiftlmg zum gelst^ lichen Stande gelangen sollte, sortgeno,M werden Das Präsentationsrecht gebührt den Anverwandten des Stifters zu Et. Georgen bei Kram-bura und der Stiftungsgenuß lst auf keine Studienabtheilung bcfchräntt. — Sollte sich um diese Stiftung kein Bewerber melden, 1,0 wird der Iahresettrag >»" ""/<« der weitem stifterischen Bestimmung zugeführt werden. — 2) Die vom Pfarrvicär zu Kropp Caspar Glavatih errichtete Stiftung jährlcher 35, si. (5. M., zu z deren Genusse bloß studierende, die von den Brüdern oder Schwestern dcs Stifters abstam- < Men berufen sind. Der Stiftungsgenuß ist auf kein/ Studicnabtheilung beschatt. — Sollte keine stiftmäßige Kompetenz vorkommen, so wlrd der Iahresettrag z"" '""/« der weirern stifte-Nscben Bestimmung zugeführt werden. — 3) Die vöm Priester Franz Hladnik errichtete Stiftung jähr!. 24 si. ^0 kr. (5 M wozu blop Studierende aus der Hladnik'-o^ scheu Familie berufen ynd. Der Genuft ist aus keine Studienabtheilung beschränkt, und das Pra^ scntationsrecht steht dem Pfarrer zu Untcrldria mit Beziehung von vier Gcmelndegllewn zu. — 4) Das von Matthäus Justin errichtete Stipendium jährlicher IS ft. (ä. M., welches vorzugsweise für Studierende, welche mit dem Stifter verwandt sind, und in deren Ermang-luna für andere arme Studierende, wovon jene aus der Pfane Radmannsdorf gebürtig, den Vorzua haben, bestimmt, und dessen Genuß auf keine Studienabtheilung be,chrantt »st. Das Präsentationsrecht gebührt dem hochwurdigen furst-dischöflichen Ordinariate zu Laibach. —^>) Hei der von Andreas Krön errichteten Stiftung der 2. Platz im Iahresertrage von 33 si. 22 kr. (5 M. _^ Zum Genusse sind berufen: studierende Söhne armer Bürger aus Laidach, Kramburg oder Obcrburg, vorzüglich aber aus der Verwandtschaft des Stifters; nur müssen dle ^tu-oierenden mindestens Schuler der l. Humanltats-classe seyn. Der Stiftling hat sich auf die Musik zu verlegen, und die Stiftung taun nach zurückgelegten philosophischen Studien nur noch in der Theologie genosjen werden. Das Pra,en-tationsrecht steht dem hiesigen fürstbischostlchen Ordinariate zu. - «) Dle von Nicolauü Johann Kraskovit lch errichtete ^tt,cung jährlicher 75 si. 3l V. kr. lä- M. D^ese „t bestimmt fur Studierende, die dem Stifter verwandt sind, und in deren Ermanglung sur jene, welche u Sachsenfeld m Steiermark, dann die w Laibach, Peter gebürtig sind. Dasselbe kann von den Nrr-walschulen an bis zur Bollendung der Studien genossen werden, und das Verleihungsrecht steht dle-sem Gubernium zu. - 7) Bei der vom Laibacher Fürstbischöfe Thomas (5hrön errichteten Stiftung der erste Platz, im derzeitigen Iahresertrage j von ^0 si. 3ii kr. C. M. Zum Genusse dieser Slip ^ tung, zu welcher das Präsentationsrecht dem hi> sigen f. b. Ordinariate zusteht, sind Studierende, welche wenigstens Schüler der ersten Humanitäts-(Hlasse und in Krain, in dem Diöcesansprcngel dcs Bisthums Laibach geboren sind, berufen. Bei der Verleihung dieses Stipendiums, welches nach zurückgelegten philosophischen Studien nur noch in der Theologie genossen werden kann, wird auf die Fähigkeit und Würdigkeit, dann nebstbei auf die Verwandtschaft mit dem Stifter Rücksicht genommen werden. Der Stiftling ist übrigens verbunden, sich auf die Musik zu verlegen. 8) Bei der Franz Lackner Aschen Stiftung ein Platz im dermaligen Ertrage jährl. 45, si. 48 kr, C M., zu dessen Genusse in Laibach befindliche arme Studenten berufen sind. Das Vcrleihungsrecht übt dieses Gubernium aus. — !>) Bei der von Po lydor v. M ontegn ana, gewes. Probst zu Rudolphswerth errichteten Stiftung der 2. Platz mit jährl, 74 st. ^ 42 kr. E. M Zum Genusse dieses Stipendiums sind berufen: arme Studierende in Laibach überhaupt, und dessen Genuß ist auf die Studien in Laibach beschränkt. — Das Verleihungsrccht steht diesem Gubernium zu. — 1U) Bei der uon Christoph Plankelly errichteten Ttif-l tung ein Platz im jährlichen Ertrage von 30 st. E. M. Zum Genusse sind berufen: Studierende vom Anfange des !3. bis zur Vollendung des !7. Lebensjahres, die in der Stadt Stein oder Laibach geboren sind; erstere haben jedoch den Vorzug. — Das Verleihungsrecht steht dem Gubernium zu. — 1l)Die von Anton Raab errichtete U. Familien-Stiftung jährlicher 16!5 st. ^8 kr. (5. M. Diese ist' bestimmt für Studierende aus des Stifters oder dessen Gattin Verwandtschaft und kann so lange genossen wer--den, als dieser in Folge seiner Studien in einen geistlichen Orden treten oder Wcltpriester werden kann. Das Präsentationsrecht steht dem Stadt - Magistrate in Laibach zu. — Sollte keine stiftmaßige Compctenz vorkommen; so wird die Iahreögebühr l" " l^^V^ der weiteren stifterischen Bestimmuug zugeführt werden. — 12) Bei der Lorenz Ratschky'schen Stiftung der I. und 2. Platz, jeder nn Iahresertrage von 37 st. 42 kr. lä. W. - Hierauf haben blop studierende Anverwandte des Stifters Anspruch von denen jene der männlichen Linie mit dem Zunamen Ratschky den Vorzug haben. Im Falle daß nur »-in competenzfahiger Bewerber darum einschreitet, wird demselben auch gemasi des stiste-rischen Willens vom 2. Stiftungsplatz der halbe Ertrag auf so lange verliehen, als sich kein zweiter comperenzfähiger Jüngling darum bewirbt. Sollte aber r'ein oder nur em Competenzgesuch vorkommen, so wird der Ertrag dieser Stiftung ^ oder der halbe Betrag des zweiten Stiftungs-platzcs sür das Schuljahr Itt"/^ der weitern stifterischen Bestimmung zugeführt werden. — Diese Stiftung kann von den Normalschulen an bis zur Vollendung der Berufsstudien genossen ^ werden. — Das Präsentationsrecht gebührt dem , jeweiligen Pfarrer zu Kostel. — !3) Die vom ! Andreas Schurbi errichtete Stiftung ja'hrli-, cher 28 si. l5 M. - Diese ist bestimmt für - Studierende aus den drei hiezu berufenen Fa- - milien, deren Repräsentanten und nächsten An- - verwandte des Stifters Andreas Schurbi, Ma- - thiaö Sluga und Martin Waupeticsch im Be- - zirke Münkenoorf sind. Der Stiftungsgcnuß ist! ,' auf keine Studienabtheilung beschränkr. — Sollte^ keine stiftmäßige Competenz vorkommen, so wird die Iahrcsgebühr z',o 18"/^ der weiteren stifterischen Bestimmung zugesührt werden. —14) Die vom Andreas v. Steinberg, Bischof von Scopia und Probst zu Rudolphswerth errichtete Stiftung, im dermaligen Ertrage jährlicher '. Andreas Iurie, unterm 3. Jänner l«»4 errichtete Stipendium im jährlichen Ertrage von !>ll si. C. M. Zum Genusse desselben sind vor Andern die Studierenden, welche mit dem Stifter von väterlicher Seite, dann jene, welche von mütterlicher Seite verwandt sind, serner in Ermanglung dieser, jene, welche von St. Andrä, oder im Lavantthale gebürtig sind, berufen und dasselbe kann bis zur Vollendung der Studien genossen werden. Das Verleihungsrecht steht dem Sohne des Stifters, nämlich dem Med. ^>v Theodor Iurie in Wien zu. — 3) Bei der Herrschaft Eberndorfer Stiftung der 1. O82 und 3. Platz, jeder im jährlichen Ertrage von 17 st. 4U kr. (5. M. Hiezu sind berufen arme Studierende aus Karnten überhaupt, von denen Söhne der Herrschaft Eberndorfer Unterthanen den Vorzug haben. Diese Stiftung kann von den Normalschulen an bis zur Vollendung der Studien genossen werden, der Stiftling ist jedoch verpflichtet, täglich eiuen Rosenkranz für das durch' wuchtigste Kaiserhaus von Oesterreich und für die übrigen Stifter zu beten. Das Präsentationsrecht steht der Herrschaft Ebcrndorf zu. — 4) Die vom Fürstbischöfe zu Gurk, Jacob PeregrinPau-litsch, im Testamente vom 29. November 162U errichtete Stiftung jährl. ttl» fl. (5. M., welche nur bis zum Austritte aus der Philosophie genossen werden kann. — Das Präsentationsrecht steht dem Gurker Consistorium zu, welches zuerst auf Schüler aus der Verwandtschaft des Stifters, dann auf jene vom Dorfe Unter- undOberferlach, und endlich auf studierende Jünglinge aus den Decana-ten Untcrrosenthal oder Gurkerthal den vorzüglichen Bedacht zu nehmen hat. — 5) Bei der Stie f v. Kränzen'schcn Stiftung der dritte Platz von jährl. 40 st, (5. M. Zum Genusse sind berufen; adeliche Studierende überhaupt, welche in Kärn > ten geboren und wenigstens vom Ritterstande sind. Das Präsentationsrecht steht der kämt, stand -Verordneten - Stelle zu — li) Bei der von dem gec wesenen C.moniker zu Maria Saal, Gregor Zweinzigcr unterm 23. September iti?6 errichteten Stiftung der erste Platz, im Iahrescr-tragc von 31 st, (5. M. Zum Genusse dieser Stiftung sind vorzugsweise arme studierende aus des Stifters Verwandtschaft, und in deren Abgang die Söhne der Bürger aus der Stadt Vleiburg, bei Ermanglung auch dieser solche Studierende berufen, welche in der Nachbarschaft der Stadt Bleiburg, jedoch aus Karnten gebürtig sind. Diese Stiftung, zu welcher das Präsentationsrecht dem Stadtmagistrate zu Bleiburg zusteht, kann in allen Studien- Abtheilungen genossen werden. — Diejenigen Studierenden, welche eines dieser Stipendien zu erhalten wünschen, haben für jedes abgesondert, da auf alternative Gesuche keine Rück« sicht genommen werden wird, einzuschreiten und ihre dicßfälligen, mit dem Taufscheine, dem Ar-mutl)szeugnij>e vom Jahre 1848, dann den Im-pfungs- und den Schulzeugnissen von den beiden Semestern des Schuljahres 1847^4«, so wie im Falle, daß sie das Stipendium aus dem Titel der! Verwandtschaft in Anspruch nehmen wollen, mit^ dem legalen Stammbaume und anderen erforderlichen Beweisdocumenten belegten Gesuche, und> zwar bezüglich jener :ni Nr. 4, 5) und 7 der krai-nischen Stipendien , unmittelbar bei dem hies. f. b. Ordinariate, bezüglich jener !,. Concu rs - Ausschreibung. Bei der provisorischen Landcssichcrheitswachc des Laibach^r Kreises sind mehrere Posten zweiter Kategorie, womit eine Löhnung jährlicher 144 st-, ein Ouarttergeld in der Station Laibach von jährl. 35 st, in den auswärtigen Stationen von jährl 30 st., ein Kleidungsbeitrag jährl. 15 st. und ein Munitionsbeitrag jährl. 3 st. verbunden ist, in Erledigung gekommen. — Die dießfälligen (5om-pctenzgesuche, in welchen die bisherige Dienstleistung , so wie die Kenntniß dcr deutschen und krai-nischen Sprache, dann des Lesens und Schreibens, Sittlichkeit, Moralität und kräftiger Körperbau nachzuweisen ist, sind bis 5, December d. I. beim Kreisamte Laibach, wenn es thunlich, persönlich zu überreichen. — K. K. Kreisamt Laibach am I!) November l84s. Z. 2197. (I) Bekanntmachung. Zur Bequemlichkeit des geehrten Publikums wird von nun an die Auswechslung der Bons Vegen Banknoten durch die unterfertigten Kaufleute, und zwar, mit Auüncchme dcr Sonn- und Feiertage, täglich von 10 bis II Uhr Vor- und von 3 b>ü 4 Uyr Nachmittags, besorgt (3s weiden daher in dcr magislratlichen CasseBono gegen Banknoten, bei den genannten Handelsleute» ab^r Bantnotvn gegen Bons zu haben senn — Vom bürgcrl. 'Ausschußrathe. Lawach am 27. Nou. 184^. Hol;cr. Aichholzrr. Vamttstariner Z72I?I7"(2) N^'^"^^ Concurs- K u ndma ch u n g. Bei dem unter die Gefälls-Hauptamter der zweiten Gefällsclasse eingereihten Hauptzollamte m Pettau ist die Stelle des Einnehmers, mit dem Gehalte jährlicher Neunhundert Gulden, dem Ge-nusse der Natural - Wohnung oder des systcmisirten Quarticrgeldes und der Verpflichtung zum Erläge der Dienstcaution im Betrage des Iahresgehaltes, zu besetzen, — Die Bewerber um diese Dienstes-stelle haben ihre gehörig documentirten Gesuche, worin sich über die zurückgelegten Studien, über die vollstreckte Staatsdienstleistung, über die Kennt» nip der Zollmanipulations-, Verrechnungs-, Gefälls- und (5assa - Vorschriften, dann über den Besitz der Warenkunde und über tadellose Moralität auszuweisen ist, bis längstens Ende DecemberI 8 4 8 bei der k. k. Camcral-Bezirks-Verwaltung in Marburg einzubringen und darin zugleich anzugeben, ob und in welchem Grade dieselben mit einem Beamten des steiermärkisch - illyrischen Eameral-Gebietes verwandt oder verschwägert sind, und auf welche Art sie die vorgeschriebene Kaution zu leisten vermögen. — Von der k. k. steiermärkisch - illyrischen lZamcral - Gefallen - Verwaltung. Gratz am 14. November IV46. Z. 2172. (2) Nr. """/.7,, (5 0 n c u r s - K u n d m a ch u n g. Bei dem unter die Gefälls-Haliptämter der dritten (5lassc eingereihten Eommerzial-Gränzzollamte in Iepenitz ist die Stelle des lZontrollors, womit der behalt von jährlichen Siebenhundert Gulden (5. M., der Genuß einer Natural-Wohnung oder des systemmäßigen Quartiergeldes, und die Verpflichtung zur rcistung einer (iaution im Ge-haltsbetrage verbunden ist, in Erledigung gekommen, zu deren Wiederbesetzung der <5o^'urS bis letzten December Itt4A eröffnet wird. — Die Bewerber um diese Dienstesstelle haben ihre gehörig documentirten Gesuche im vorgeschriebenen Dienstwege innerhalb des Concurs-Termines an die k. k. (5ameral-B^zirks-Verwaltung in 'Neustadt! zu leiten, und sich 'darin über die zurückgelegten Studien, bisherige Dienstleistung, Kenntniß der Zollmanipulations-, Verrechnungs-, Cassa- und Gesälls - Vorschriften, Besitz der Warenkunde, Kenntniß der deutschen, crocuischcn und kramischen Sprache und über tadellose Moralität.auszuweiscn, und zugleich anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten des steicrmärkisch-illyrischen Cameral-Gebietes verwandt oder verschwägert sind, dann auf welche Art sie die vorgeschriebene Caution zu leisten vermögen. —Von der k. k. steiermärkisch-illyrischen Camera! - Gefallen - Verwaltung. Gratz am 14. November I»4^. Z. 214!). l,2) Nr. 44M>. Einladung an die Herren Civilä'rzte und Eivil-Wundärzte zum (sintritte in die feldärztlichett Dienste. Se. Majestät geruhten, außer der nnt Allerhöchster Entschließung vom I I. März l. I. ertheil' ten ehrenuollcrcn Stellung und dem erhöhten Gehalte der Feloärzte, denselben neueroings mit tt August d. I. »nehlcre vorzügliche Begünstigungen zu bewilligen. — Die unoerheiratheten Herren Cwllärzte, welche in der Regel das 32ste Jahr nicht überschritten haben, werden daher eingeladen, für die Dauer des Krieges zahlreich in die Reihe dcr Feldärzte zu treten, und ihre Kräfte dem Dienste des Staates in einer Sphäre zu weihen, die zu den wohlthätigsten und edelsten gehört. — Die Bedingungen des Eintrittes sind sür drei Chargen, und zwar: I) als Ober-Feld a rz t e. Diese müssen wel-.igstens den Grad eines Doctors der Medicin und Chirurgie besitzen. — Sie erhalten den OfsiziersCharakter als Lieutenant, 25 st. monatliche Gage, ei»e Vrotvottion, einen Prwatdiener, und im Feld.' eine Pserdportlon. - 2) Ale Unter-Chirurgen. Diese müssen i^l5>.'l vder I^u.ooi der Ehirurgi,.' seyn. — Sie erhalten i!) st. monatliche G^ge, eine Brot-portion, lm Fclde eine Pferdportion, stch^n i" der I2t.n Dlätenclasse, und erhalten zur »öthiaen Bed'.nung e.nen Ma.n, auv dcm Dienstcöstande, der i^'doch oom WassV..dienfte nicht befreit ist; auch werden ,ie nicht mehr auf Schla,kreuzcr einquartiert, und haben die Auüsicht, wenn sie sich zu ciner vierjährigen Dienstzeit verpflichten, mit der Zeit zliOber-(dy!l urge,,, welche Ofsiziersr^nghadett, vorzurücken. — 3) Als feldarztliche Gehilfen. Für diese Anstellung können sich Ilwivi-duen melden, welche entweder als chirurgische Subjecte sich m,t einem Lehrbriefe ausweidn, odcr welche, ohne einen Lehrbrief zu besitzen, wenig« stens zwei Jahrgänge des medic,nisch-chirurgischen ^tuduunü mit gutem Erfolge absolmrt haben. Die seloärztlichen G.Hilfen werden bloß auf die Kriegsdauer ausgenommen und nur zur Spitals-Dienstleistung vrrw.ndet. — Sie erhalten 14 st. monatlichen Gehalt, eine Brotportion ron dcm k. t. ^czilt^^ii^cc w^d hieinit de< t.nliit gcmachi: M>,n l).'l'e tic Nlli.ilalwn, rei- dcm Iosepli Aouk von Hlasch.ich gehöligcn, in, Giuiic^uchc l?^' 0)uleö ^iiins^i^ «nl» U>b. >)ir. 26 r^ltonnneiü^c», inl ^)o:se ^)ra!ch.ich gclr^nei,, dn der rreclil,ve,! ^eill'lccun^ am 2i. Hrcemliel ltt',7, v<'m Iod.nn» Mull, run SlUDenzl)i^) du>ch Hin. Zrz. 7'ust, Pt'.^'N' um lliO!) sl. l^0 tr. er^aüdenc» ^^ilzl)u'.'t, we^ci» nicht zugch,ü cuen Li^ialionodcoii^nissc« üdcr Aüsu-cyeil dev q)cctn ^r^ulz ^ust. Pil^sn, .'Is aus,.,e,rl> spieln Ol!N(>!!els Pyilipp ^atl)o Mcil,,il!>,ri' dcwillige!, U!,d zu d^rcll X.iolnal)lN>,' clne riuzi^e Tligwl)Ul,q >,us Den 23. T"' ccindei- l. I., Vounilla^s lini i) Uh>- in, Olle dcr ^iealimc aus Gtlalir u>,o Kl'sten des saumseligen ^rstcytls Johann MuUi, mil dein Beis^e angl' oldnci, daß solche um oe>i ^»st^dnn^sprsis '.'on Ki0!) st» .w t>. an.'gcllneil i>,>o ^ucy lüüir demselben l)i»l^ ange^eDti, werdeli wiiv. -^er ^lundl,'uch^erlli'.ct, daö Eolo-coll u,io oie ^i>il.uio»c'l)eci>ig,üffe licgei, l)>el' zur ^illsichl u^io Adschrisierih'iluüq li.lcil. K. K. ^ezilcSgellchc Radinaimödoif am s. November lül8.