Dlatt zur Laibacher Zeitung. ^M Ü1. Donnerstag den 4 IlVril 18ÄÜ. e^ubcrnial- ^erlautharungen. Z. 423. (3) Nr. 4595. C u r r e n d e über verliehene Privilegien. — Von der hohen k. k. allgemeinen Hofkammer wurden am 23. Jänner l. I. nach den Bestimmungen dcs allerhöchsten Patentes vom 3t. März 1832 die nachfolgenden Privilegien ver« liehen: l. Dcm Benedict Ziegler, Sohn, Director der Ebenfurthcr Papierfabrik, wohnhaft in Colothurn, in der Schweiz, (durch Dl. Joseph Neumann, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. 924) , für die D^uer von einem Jahre, auf die Erfindung, mittelst einer mechanischen Vorrichtung die Papicrmasse auf dcr Papier-Maschine mit vegetabilischem Leim zu leimen. — 2 Dcn Gcdn'idcrn Pcttr und Ambrosiuö Franzi.n, wohnhaft in Mailand, Nr. 2203, und dcm 6a,w cle ^liic^li, wohnhaft in Mailand , Nr. 1157, für die Dauer von zwei Jahren, auf die Verbesserung in den Vorrichtungen zur (Zhocotade-Erzeugung. — 3. Dcr ViU3 lnens, fur die Dauer von drei Jahren, auf dic Verbesserung in der Erzeugung vcr Fric-tions-Zündhölzchen, wodlnch diefclbcn in jedem feuchten Locale ausbewahrt wenden tonnen ohne daß sich tin Schimmel ansehe, oder eine Erweichung der Zu'ndmaA erfolge,, und wobei. die Hölzchen billiger im Preise zu stehen kommen. — 5. Dcm Franz Perini, Grundbesitzer und Privilegien-Inhaber, wohnhaft in Venedig, Nr. 845, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Verbesserung der Holzbahnen mit eisernem Geleise, welche auf Piloten, hölzernen Unterlagen und Böcken ruhen, und auf welchen man unmittelbar sowohl mit Dampf-Locomotwcn als mit Thicrkraft fahren könne; welche Bahn auch in hügeligem und sumpfigem Terrain gelegt und benutzt werden könne; worauf übrigens mit Hilfe der Damps Locomotive die Erdvclflihrllng zum Bau der gewöhnlichen Dämme mit »veniger Kosten als gewöhnlich vorgenommen werden könne, und wodurch die Straße selbst, welche man nach Abzug des Wassers mit Schlägclschotter bedeckt, weit mehr confolidirt und endlich ailch daö Holzwcrk, woraus diese Bahn gröpccn, theils bestehe, conscrvirt werde. — 6. Dc:n Valerian Ludwig Carl 6a Kouo, Guisbesitzer, wohnhaft in Paris, (durch Jacob Franz Heinrich Hcmberger, Verwaltungs-Director, wohnhaft ln Wien, Stadt, Nr. 785), für die Dauer von fünf Jahren, auf die Entdeckling und Verbesserung eines neuen Sichcrheits-Pa-pierS, wodurch jede thcilwcise Verfälschung der Schrift und des Steindrucks an Urkunden oder was immer für Aufsätzen, oder lhre Verfälschung im Ganzen mittelst ttclie'tragung dericibcn nach lithographischer oder jcder andern Wcrfahrungswcife gänzlich unmöglich werde. (Auf diesen Gegenstand wurde m Frankreich unterm ?. Juni 1843 ein fünf-zehnjähriges Privilegium ertheilt). — 7. Dell Carl Köchlin's Söhnen, Cottondruck-Fabri" kanten,, wohnhaft in Jungbunzlau, in Böhmen, für vie Dauer von einem Jahre, auf die Erfindlliig in der Construirung einer nenew Wage,, wclche im Wesentlichen darin, bestehe^daß 236 durch cine weder in schnüren, noch in Ketten hängende, sondern unverrückbar aufsitzende Wagschale eine größere Genauigkeit, Schnelligkeit und Sicherheit im Allgemeinen erzielt, das Schwanken des Balanciers und der Wagschalc beseligt »verde, auch die Wage ungeachtet ihrer grüßen Empslndlichkelt, stets sogleich in Ruhe versetzt, dabei aber in je.der geivlii'schieli Grösie angefertigt und an jedem dclieblgcn Ort aufgcslellt werden könne, und endlich besonders das Abwiegen der Flüssigkeiten erleichtere, weßhall) sich dieselbe für Apotheken, chemische ,3oboratorien, den Handel.) reik^hr im Großen und Kleinen, enolich stir Hallshaltungen vorzüglich eigne und sehr billig herzustellen sey. — 8. Vem Bernhard lind Joseph Ioß, Graveure, wohnhaft in Trieft, Nr. ,5^9, für die Dauer ,von drei Jahren, auf die Erfindung, Petschaften .unter dem Namen Siegel-Typen (su^eUilij'i) durch Type^ nämlich durch eine -eigrnc Vorrichtung ^lahltypcl, Hu verfertigen, mittelst deren man besonders schnell wohlgllungtlie crhabcne und vertiefte Melüllpctschafte jeder Art erzeugen tonlle. — 3 Dem Eouard Ondcrt'a, Privi-legwmö^nhaber, wohnhaft in Wien, Wieden, Nr. 1^)3, für die Dauer von zwei Jahren, auf die Erfindung, Herzen aus Unschlitt, in reinste Talgsaure verwandelt, mit oder ohne SteariN'Platirung und mit sich selbst vcrzeh. rendeu Dochten zu crze,ugen, und zwar unier der Benennung.„Phänomen dichter ä i^l^lul.^" cder „Phänomen.-dichter aus reinster Talg-säure", welche Kerzcn ganz weiß und Part seyen, dem äußern Ansehen nach den aus Stearin erzeugten Kerzen nahe kommen, eine höhere Temperatur ertragen, nicht abrinnen und auch nicht geputzt werden dürfen. — 10. Dem Henry Savil Davy, Privatier, der» zelt in Wien, (durch den Agcncen !.!»-. Joseph Ii'iltncr, wohnhaft in Wien, Ecadt, Nr. 1^7), für die Daucr von fünf Jahren, auf die Erfindung eines verbesserten Mechanismus zum Behufe der Ausräumung von Erde sowohl außer als in dem Wasser mittelst Dampfkraft. 11. Dem John Levingston, Particular, wohnhaft in London, (durch den oürgl. Handelsmann, Carl v. Habermaycr, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. 6N), für die Dauer von sünf Jahren, auf die Erfindung eines Mör-ttlb. wodurch Häuser, Gebäude und Bauma-tenaUen y^- der Zerstörung durch Feuer ge, pchert werden. — 12. Dem Henry Sauil Davy, Prwattev, derzeit in Wien, (durch den Agenten Dr. Joseph Jüttner, wohnhaft in Wien, Stadt, 3ir. 137), für die Dauer von fünf Jahren, auf die Verbesserungen an Dampfkesseln (^ull^li,) , wodurch ^) auf eine zw.ckmaßige Art an Naum gewonnen d) die Erzeugung des Dampfes beschleunigt werde und wobei e) cine neue Construction einest Dampf-Regulateurs angebracht sey. — 13. Dem Jacob Mathey, Kammfabrikant; wohnhaft in Wien, Wieden, Nr. 807, für die Dauer von .einem Jahre, auf die Verbesserung in der Erzeugung uon Staubkä'mme-,Rcinigern, welche sich durch gefällige ,Form, Brauchbarkeit, Dauer und besondere Billigkeit empfehlen ,und vor (den bereits liestchcn-den metallenen Hen ,wese»Ulichen Vortycil haben , daß selbe bei jedem, auch dem feinsten Kamme ,mit Erfolg, oh«e Nachtheil für die Zähne desselben, angewendet werden können, und daß damit zugleich ein zum nämlichen Zwecke dienliches Bürstchln verbunden sey. — 14. Dem August Nichter, wohnhaft in Wi o> ß in gg, k. k. G^l'ernialralh.' Z. 4^7. <3) aäNr. 1117. Nr. C5l7. K u n d ni a ch u n g in Betreff der Hcrstc llun 5. dor Sl a - ti 0 ns 2 e ^ ä 1: d e f u'.- dicEtaa t'ö - E isen - 297 bahn zu Langenwang und Krieglach i" Steyermark. — Dic Herstellung der Stationsgebäude zu Langcnwang und Kricglach ill Steyermark, rücksichtlich deren Aollenduug der Termin bis Ende Juli 1854 festgesetzt ist, Wild im Wege der öffentlichen Versteigerung durch Überreichung schriftlicher Offerte an den Mindesiforderndcn überlasten. — Die del diesem Baue vorkommenden Professionisten-Arbeiten sammt den Materialien sind mit folgenden Beträgen veranschlagt: l. Für das Stationsgebäude zu Langenwang. Die Maurerarbeit sammtMateriale 2l()3 ft. 17 kr. die Zimmermannsarbcit . . 357 ,, 59 „ „ Spänglcraldeit . . . 332 „ 15 ,, „ Tischlerarbeit .... 127 „ 4 . „ Schlosserarbeit . . . . ,50 „ 47 „ „ Anstrcicherarvcit ... 41 ,. 53 » „ Glaserarbeit .... 16 ,. 29 „ „ Hafnerarbeit .... 42 „ 2t) „ „ Brunnenarbeit.... 103 „ 7 „ Zusammen...... 3275 ,, II kr. C. M. — 2. Für das Stationsgebäude zu Krieg lach. Di, Maurerarbeit sammt Materials . . . 2107 fl. 32 kr. die Zimmermamisarbeit . 367 „ 22 „ „ Spänglerarbeit . . . 330 „ 15 „ „ Tischlerarbeit . . . 127 „ 4 „ „ Schlosserarbeit ... 138 « 4« „ „ Anstreicherarbtit . » 41 „ 53 ^, ^ G.'aserarbeit .... 16 „ 29 „ „ Hafnerarbeit ... 42 ^ 20 ^ Brunnenarbeit . . . 103 „ 7 Zusammen ..... 3274 fl. 50 kr C.M.^Die dichfälligen Pläne, 35o ausmaß ' Kostenuberschläge und Preistariffe, dann d l allgcmc'ncn und besondern Baudedingnisse samm "e ^'^"".ng, die bei der Auifü'w " rcS Baues zur genauen Richtschnur zu dienen haben, ko'.nen b,i der General-Direction für die Staatö-Eisenbahnen in Wien, Stadt ^.--n gasse Nr. 27, während den gewöhnl chen slm "! stunden täglich eingesehen werden. ^ Es st^t d.n Wtternehmimgölustigtn frei, Anbote rück sichtlich beider Stationsgebäude oder für jedes einzeln cinzubrmgen. - Die Anbote müsscn sick jedoch jedenfalls auf sämmtliche Arbeiten eines oder beider Stationsgebäude auödrhncn und sind bei der k. k. General, Direction fin- die Staars-Eiseiil'ahncn längstens bis ,5 April 1644 Mittags 12 Uhr schriftlich, re,-siegelt und uon Außen mit der ?llifschrift: „Anb 0 tzur HersteUung oes oder der Stationsgebäudezu . . zu überreichen. — Jedes Anbot mich mit dcm Vor- und Zunamen des Antragstellers unterfertiget seyn, und die Angabe seinlö Wohnol-tcs eitth^lcen. Auch muß darin bestimmt an-geqedcn werden, mit welchem Percentellnach-lasse von den oben angeführten Vcrgu'tungH-preisen oie H.rstellung udernommen werden wolle. — Uldcroleß hat der Offerent, wenn er Nlcht bereits Bauunternehmer fürdie Tttiatö' Eisenbahnen ist. ooer bereits früher seine persönliche Fähigkeit zur Ausführung solcher Bauten dargethan hat, auf eine glaubwürdige Alt nachzuweisen, welche Bauten er bereits herg?' stellthat, und welche Mittel und Arbeitskräfte ihm bei ver Ausführung des in Nede stehenden Gebäudes zu Gebote stehen. — Endlich muß darin erklärt werden, daß der Offerent die auf diese Bauführung Bezug nehmenden Pläne, die allgemeinen und besondern Baudedingnifsc und Baubeschreibung eingesehen und verstanden yabe lln0 dieselben zur genauesten Richtschnur nehmen wolle. — Diese Documente müssen deßwegen von ihm vor Ueberreichung des Offertes unterfertiget seyn. — Auch ist dem Offerte die amtliche Bestätigung des k. k. Nniuersal-(5amcral-Zahlamre6 in Wien, over einer andern k. k. Cameralcasse über den Erlag des Vadiumb, welches mit 5 Percent von dem oben angegebenen Gesammtvergütungspreise d^chntt und entweder im Baren oder in annchmdarcn has. tungöfreien Staatspapicren geleistet werden muß, beizulegen. — Auf Offerte, welche den vorgezeichnctcn Bedingungen nicht entsprechen, wird keine Rücksicht genommen. — Bis zur Entscheidung über die überreichten Offerte, we^' che mit möglichster Beschleunigung bekannt gegeben werden wird, bleibt jeder Offnent für sein Anbot in Haftung, und ist im Falle der Genehmigung desselben verbunden, sein Versprechen in allen Puncten zu erfüllen und dcn förmlichen -Vertrag zu unterfertigen. — Das Vadium des Erstcherä wird als Caution zurückbehalten, es ist ihm jedoch unbenommen, dlc: selbe auch auf eine andere volschriftsm^lge Art sicherzustellen. — Die übrigen Offerten erhalten ihre erlegten Vadicn zurück- — Kon der k. k. General-Direction der Staats - Iijea-bahnen. — Wien am 8. M'rz ILN. Ktavl- u»o lanvl-rchtliche Vlrliuttmnmgrl?. Z. 430. ('1) ' Nr. 2W2. E d i .,c t.. Von dem k, k. krain, Stadt >' und Landl rch-te 298 wird hiemit allgemein bekannt qcmacht, daß Maria Hcrzum und Ioftpya Kllvcra, l'cide geborneKnallitsch, die ihrem ViudcrFranz Bor-gi.»ö Knallitsch, zur Erhebnng ocä nach 'Anton Malnerschitsch und Maria Iosepha Knallitsch angefallencn Ervsvermö'gens, ausgestellte Voll^ niacht li<^lo. 13. November I8ll, mit dcr Eln-laae li« pi:iLz. 12. März 1814, Z. 2W2, gc< richtllch aufgckündet haben. — Laidach am 16. März 18^._____ ______ Z. /.35. (3) Nr. 2)57^263. Kundmachung. Von lbcr ka»s. könlgl. vlcelntcn Camerol« Gefallen» Verwaltung für Slcuermalk und II» lyricn wird bekannt gemacht, daß der Tabak« und Stampel - Districts. V^lag zu Rotten-mann in der obern Stevcrmark m Erledigung gekommen «st. — D,eoo st. ^. M. Diese Caution kann entweder bar oder hppothekarisch, oder mit Staatsp höhern Classe und von 3'/, Proc. von dem Stampclpapier der niedern Classe, mit HlN' zurechnunq des auf l6c>fl. 3o^ kc. entzifferten «lla ^linuta^Gewinnes, für den Verlege? eine rohe Einnahme von ^l?5 fi. 1V4 kr. ^ Hingegen betragen die Ausgaben, welche der Verleger von der obigen Einnahme zu bestreiten har, beiläufig: n) an EaHo i^ Proc. vom Schnupftabak und 2 Perc. von den Gesftltnsten, 96 ft. 29 kr.; 1>) an Gutgewicht vom Tab«k für d,e U,ue» uerlcgcr 9 fi. 5^^ kr.; e) an Pro. Vision vom Tabak für die Unterverleger mit 5Proc., 1W5 ft. »^/.kr.; cl) an Provisisn von den Stämpeln für dieselben 12! /^/4 k»'.; c) an Frachtkosten 926 st. lg kr.; H a„ Verlagsauslagen, als: Gewölbe und Rellerihl 536^2, »hre Gesuche, worin dlc Bldl"gu,igen u,,d Proccnle, unler welchen sie d,e Uedels.tzung ansuchen, deutlich anzug,-bln sind, längstens bis s. Mal 18/^ durch chre vorgeseyten Gcfalls-Behörden h,cher einzubringen. — Dle E'llangung dieses erledigten Verschleiß Platzes wild jedoch von der ausdrücklichen Bedingung abhäng,g gemacht, daß der künftige Verleger die Kosten für den Bezug, sowohl des Tabak-Materials, als auch dt5 Stämpelpaple>es aus dem k. k. Tabak- uno Slampcl-Verschleiß.-Magazine in Gratz, so wie d,e Frachtsftcs^n für d,e an dlescs Magazin ^zurückzu!endendcn Gefalls.Art'kcl, als: Slampelpapier, Emballagen zc., aus Eigenem zu tragen haben wird, wozu er sich in seinem Uebersctzus>gs-GaglN, wcroen die darunter begriffenen Eapllalxn zu vier und einhalb und zu fünf Percent an die Gläubiger :m Nennwerlhe des Capitals, bar in Convent,ons-Münze zurück» gezahlt. Die »n dieler Sine enthaltenen Hof» lammer: Ooligal onen zu drei cinhalb und zu l'l«r Percent werden nach den Bestimmungln dcS allerhöchsten P«t §. 3- Mit der Aurückzahlul^ des Capitals weiden zugleich die darauf haftcndcn Interessen, und zwar dlS z. Mälj »84/», zu zwel und e»n V'ertcl und zu zwn und tl,ch<,ll> PcrcllU in Wlmer Wahnlng, für den Monat März 1L44 hingegen, d,e ur-sprüngllchcn Zmscz, zu v»er und einhalb, dann zu fünf V-rcelU ln Conventions'Mü>ze bc« richtigtl. — §. /4- Bei Ovllgatloncn, aus welchen ein D'schlag, tin Verbot cder sonst cine Wormertung haflct, ist vorder Capitals.Aus-zablung be» der Brhörde, welche den Bcs.Dlag, den Vcrbot »dcr d»e Vormerkung verfüg har, . deren Aufh^'na ^, erwirken. - §. 5. B^, der Eaoltals,Auszahlung von 0bl,gal,°»cli, welche auf ^ondc, önchcn, Klöi,el, Sliftunge.i, öffcntl.che Insilimc und andere Körperschaften laulcn, singen !"" Vorschriften »hre Anwendung, wilche be, der Umonö-Münze laufen vom ,. März 1844, und die vls dahin von den älteren Schuldbriefen ausständigen Interessen in Wiener Wahrung werden bei der Umwechslunq der Odllgatlonen berichtiget. — tz. 6. Drn Bcsiyern von solchen Hofkammir» Obligationen, deren Verzinsung auf eine Filial« Credits-Casse übertragin »st, stcht e« frei, die lapitals« Auszahlung und beziehungiweise d»e Obligatlons-Umwechslung be» der t. k. Unl. Versal» Staats- und Banco. Schulden-Easse oder bei jener Credits-Casse zu erhallen, wo sie bisher die Zmsen bezogen haben. — Im lktzleren Falle haben sie die verlosten Oblige tlonen be» der F,l»al Crediis Easse einzurnch'N, — La>bach am i l. März 1H4/,, Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes -GouvcrlllN/>Adressaten die Briefe portofrei zukommen machen wollen, oder nach den folgenden Bestimmungen zur vollstandi« gen Frankirung odcr thcilweiscn Porto - Entrichtung vel,'buliden'slnd. — 2) Der Fran-kätuvszwang' l>at< 'einstwellen noch del 0>,r Correspond^vz auS Oesterreich nach Spanien, PoMgal und Gibralter, dann bei jener nach den^üdevseeischen Ländern (mit Ausnahme der vorerwähnten englischen Besitzungen und Co» loniln) fortzubestehen, und eö müssen für die Briefe nach den erst genannten Staaten die Gebühren vom Aufgabsortc in der österreichic schci, Monarchie bis zur spanischen Gränze ,m0 für die letzten bis zum Auöschisslmgsorte entrichtet werden. — 3) Für die Brich», lvclchc aus bett unter l. aufgeführttn Ländern einlangen, ohne daß bei denn Aufgabe das Porto cittrichtet worden, so wie für jcne aus dcn unter 2. erwähnten Staaten, haben die Adressaten in Oesterreich die darauf haftenden fremden Porto- unv Transilo-Gebühren nebst der internen Portötaxe zu entrichten, dagegen werden die Briefe/' welche^ aus den unter l. erahnten Staaten frankirt einlangen, dem IldWaten portofrei zugestellt werden. — 4) Die fteMden Porto- und Transito-Gebühren für d le unsranttrt einlangende Korrespondenz, sind, wie folgt, festgesetzt: a) Aus Flankreich und' Algicr mit 20 kr.; d) auä Großblitannien 26 kr.; <:) aus den englischen Besitzungen uno Colonicn ^7 kr.; ä) auS den andern überseeischen Landern und Colonien 'j^ kr.; «) aus Spanien, Portugal und Gibraltar 20 kr.; l) aus Belgien und Luxemburg 20 kr. — Diese Gebühren sind für dic einfachen, '/^ Loth wiegenden Briefe festgesetzt; für schwerere Briefe steigen die Taren bis ^ Lotl) um die Hälfte des einfachen Portosatzes, über ^ bis 1 Loth um den einfachen Taxsatz und sofort für jedes halbe Loth um die für den einfachen Brief festgesetzte Gebühr. — 5) Die dießseitige Portocaxe kommt mit Rücksicht auf die Entfernung der Orte in der österreichischen Monarchie von der bezüglichen Grän^' mit 6 oder 12 kr. nach der allgemeinen Taxvor-schrift zu entrichten. — 6) Für die Briefe, welche bis zu den Bestimmungsorten der unter »), d) und «) erwähnten Staaten, oder hinsichtlich der unter cl) und ), 1>) uud o) aufgeführten Lander Schrtiden senden wollen, haben hlefür die biö zu den Bestimmungsorten festgesetzte» Gebühren bei der Aufgabe zu entrichten, widrigen Falles sie sich der Gefahr aussehen, daß ihre Sendungen wegen der daraus hastenden Post, gebühren von den Behörden nicht angenommen werden, deßhalb wieder zurückgesendet werden. — N) Auf den Briefen, welche nach den überseeischen Ländern mittels der auö den Seehäfen Großbritanniens abfahrenden Han« delüschiffe oder regelmäßigen Packetboote befördert werden sollen, muß von den Aufgebern die Bemerkung „voie ä' ^.nx!el6lrt:" beige» setzt werden; soll deren Beförderung mittelü eines Handelö>chiffcö Statt finden, so ist über-dieß noch die Bemerkung „Lnliluen5 cl e commerce" oder 7,?iiv2t^ 8l»is»5" beizufügen, in welch letztem Falle die Gebühren selbst für die nach den englischen Besitzungen Ulld Colomen gerichteten Briefe von den Aufgebern bezahlt werden müssen. — L. Bezüglich der Co rr e spo nd e„ z zwischen den österreichischen Staaten, Constantinopel, Salon ich und Seres. — 12 Der bisher bei der Korrespondenz Mischen den österreichischen Staaten, läonstan« tinopel, Salonich und Scrcs bestandene Gränz-Frankaturszwang wird mit 1. April d. I., jedoch bezüglich der Briefe aus und nach Constantmopel nur insofern aufgehoben, als deren Beförderung auf dem Landpostcourse über Belgrad Statt zu finden hat; cs wird sonach den Korrespondenten freigestellt, die Briefe ohne Bezahlung einer Gebühr aufzugeben, oder dieselben vollständig zu frankiren; eine theillveise Frankirung, nämlich bls zur Gränze, darf nicht mehr Statt finden. — 14. Die Korrespondenzen aus und nach Smyrna, dann die mit den Dampfschissen des österreichischen Lloyd zu versendenden Briefe auö und nach Alexandrien, Cunstantinopel und den jonischttt Inseln unterliegen einstweilen noch dcm Frankalurzwange und es sind hiefür die gegenwärtig festgesetzten Gcdührcn zu cncrich-tcn. - 1l. Die vollständige Frankirung der Briefe ans den österreichischen Staaten nach Constanlinopol, Salonich und Seres wird dadurch erwirkt, daß dic Aufgeber die interne österreichische Pottotare und die für die Be. fördMlNg auf Un'kischtM Gebitte festgesetzte Ge- bühr entrichten.—15. Für jcue, welche aus den vorgenannten drei Städten a» die Adressaten in Oesterreich gelangen, ohne daß sie bei der Aufgabe frankirt geworden, haben dieselben die unter 14. erwähnten bcioeu Gebühren zu entrichten, die frankirt cingeianqten werden portofrei zugestellt werden. — Id. Die intrr-ne österreichische Pottotaxe besteht für die Orte, welche von der Gränze bei Semlin nicht über 2(1 Meilen entfernt sind, in (Nr., für jene über 2l) Meilen aber in 12 kr., die Gebühr sür die Beförderung auf türkischem Gebiete aber gleichfalls in 12 kr. für den einfachen '/2 Loch wiegenden Brief; für Sendungen von größerem Gewichte steigen beide Gebühren nach dcr im Tar Negulaiiv vorgczeichneten Progression. — 17. Für Zeitungen, Journale, Broschüren und andere Druckwerke, so wie für Muster, welche m.ter Kreuzband verwahrt, bei den k. k. Postämtern zur Versendung nach den oftge» nannten drei Städten in der Türkei aufgegeben werden, sind die unter l6. aufgeführten Gebühren beider Aufgabe zu entrichten, und es hat für schwerere derlei Sendungen die Bestimmung in Anwendung zu kommen, welche dießsalls im Ta^ - Regulativ vorgczeichnet ist. — 18. Jene Schreiben, welche vu>, portopflichtigen Behörden und Privaten an die k. r. In-ternuntiatur, die k. k. Consulate, an Seine Hoheit den Großherrn, dessen Mmister und die türkischen Behörden, dann an die Geistlichkeit der Mcnoikantenklöster aufgegeben wer« den, müssen bis zum Bestimmungsorte frankirt werden. — 6. Korrespondenz zwischen den österreichischen Sta a ten un 0 0 e r Moldau uud Wal lach ei betreffend. — 19) Bezüglich der Correspondenz zw'schm Oesterreich, Bukarest, Votutschany, Iassy und Gallacz ist der Frankirungszwang bereits auf-gchoden und die Anordnung getroffen, daß die Briefe durch Entrichtung der internen österreichischen Porlotaxen und der für die Beförderung in den Fürstcnthümern fcstgesehren Gebühren vollständig frankirt, oder diese dc:n Adressaten zur Bezahlung zugewiesen werden könne». - Bei dieser Anordnung hat ev auch in der Folge zu verbleiben. — 20) D>e internen Portot^xen kommen noch ferner nach dcm bestehenden Briestarisse zu entrichten, dagegen werden die ^ cdühren für dic Beförderung in den Fürstenthümern, lmd zwar: Zwischen der Gränze und Gallacz auf 10kr.; zwischen dcr Gränze und I^'ssy und Bukarest auf 6kr.j zwischen der Grällze und Bctutschany auf !5 kr. für den einfachen, ^ Loth wicgendcn Brief 302 herabgesetzt. — 2l) Für die mehr alS V, Loth wiegenden Briefe steigen die unter 20) erwähnten Gebühren nach der im Brieftarisse vorge-zeichneten Progression und bezüglich der Sendungen von Mustern, Zeicui'gen, Journalen ln:d anvcrn Druckwerken haben die dießfalls im Tax Regulativ enthaltenen Vorschrift.« >n Anwendung zu kommen, — Diese Bestinnnuna.cn werden in Folge hohen Hofk^mmer-Präsidial-EllasscS vom 29. Februar o. I , Z. 1 l9>, mit dem Beisätze zur allgemeinen Kenntniß gebracht, dasi selbe mit l. April l. I. in Wirksam^lt ^zu treten haden. — Laibach am N.März löN. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes-Gouverneur. 5arl Graf zu Welspera Raitenau und Prlmör, Vlce^ Präsilint. Iyhann Freiherr v. Schloißnigg, k. k. Gubcrnialrath. Z. 457. (I) Nr. 13I«1. Kundmachung, wegen Wieder besctzung des Po^ stens der Oberv orste heri nn i m k. k. C i -vil - M adchell - Pen si onatc ln Wie,,. — Zur Böschung der in dem t. t. l^ivil-Mädchen-Pensionate in Löien crledigtcn Stclle dcr Obervorstehcrinn wird auf'Anordnung dcr hohen t. k. Studienhofconlnussion hiermit der Concurs eröffnet. -— Da die mit dlcscr Sttlle verbundenen Obliegenheiten den hochwichtigen Beruf erheischen, sowohl durch religiös sittliche Ge-jilmung und besondere Vorliebe für Yie Tugend die physische intellettueleund moralische Bildung und Erziehung dcr Zöglinge gedachter Anstalt zu fördern, und hierin das untergebene Lehr-"nd Erziehungs-Personale zu lcitcn und zu überwachen, als auch die Führung des c,esammten Haushaltes des Pensionates mit Benützung der zu diesem Zwecke untergeordneten Organe, die Gebarung und Verrechnung seiner Geldmittel, so wie die Corresponded mit den auswärtigen Parteien und mit dcn vorgesetzten Behörden, namentlich mit der n. ö. Landesstelle, aber mit Zuhilfnahme eines hierzu eigens besoldeten Schreib-Iüdwiduums unter persönlicher Verantwortung vollkommen entsprechend zu besorgen, so sind zur Bewerbung um didsen Diensiposten folgende Eigenschaften unerläßlich: I) Jede Bewerberinn muß katholischer Religion seyn, mindestens das :w. Lebensjahr überschritten haben, lind sich einer festen und dauerhaften Gesund- heit erfreuen; — 2) muß sie unverehelicht oder Wit« « we, und als letztere entweder ohne Kinder oder we- W nigstens der eigenen Obsorge über ihre Kinder enthoben seyn; — sich 3) über einen durchaus unbescholtenen sittlichen Lebenswandel auszuweisen vermögen,— und 4) höhere Bildung, prac-tische Erfahrung und Gewandtheit im Lehr-«nd Ehrziehungöfache besitzen; — 5) muß dieselbe nebst der deutschen auch die französische und italienische Sprache vollkommen inne haben, somit in denselben m Schrift und Sprache sich richtig und gelaufig auszudrücken im Stande seyn; — endlich ) ein Wagenpauschale für die Zwecke der Anstalt mit jährlichen ?2N fl. C. M.; — e) die unentgeltliche Wohnung im Pensionats-Gebäude, dann die Kost mit den Zöglingen am gemeinschaftlichen Tische; — c!) kostenfreie Beheitzung, Beleuchtung, Wäschcreinigung, Bedienung, ärztliche Behandlung und unentgeltlicher Bezug der Arzeneien, — und o) Pensionsfähigkeit nach den hiefür bestehenden Allerhöchsten Vorschriften. — Da übrigens nach den für das Lehr- und Er-ziehungs-Personale qcltcnden besonderen Allerhöchsten Anordnungen die Dienstposten in diesen Fächern nur provisorisch zu besetzen sind, und die definitive Bestätigung und Anstellung erst nach drei Jahren einzutreten hat; so wird auch die Verleihung dcr hier in die Frage gebrach«,, Stelle, den Fall einer in der erwähnten Dauer ausweisbar unmittelbar vorausgegangenen derlei öffentlichen Anstellung ausgenommen, nur in der vorerwähnten Art Statt finden, wogegen jedoch die dreijährige provisorische Dienstleistung, wenn nach deren Verlauf die definitive Bestätigung erfolgt, als wirkliche Dienstzeit gerechnet werden wird. — Die gehörig belegten Gesuche sind bei dcr k. k. n. ö. Landesregierung in Wien längstens bis 31. Mai l. I. zu überreichen. — Wien am 14. März 1844. — Von der k. k. n. ö. Landesregierrung. Hermcnegilt Bager, k. k. n. ö. Negierungs - Secretär. 303 <ü5nderttial - ^erlHUtbarungttt. ' tz. ^. (2) Nr. 6597. ^ ? ^ ck ^l n d m a ch u n g. Das hohe k. k. Hofkammcr. Präsidium .hat mit El laß vom 5. Noo. l8>3. Nr. 8l)9i-'.^. l'., anzuordnen befunden, daß daä im Rent, chmtsbezirkc Botzen ausgehende, dcm Gtaats-^Domäuenfondc angehörige Urbar Passüier um den auSgemittclten Fisealpreis pr. 23110 st. 10 kr. W. W. C. M. der öffentlichen Versteigerung aufgesetzt werden soll. ^ DicseS Urbar besteht: 1) In Grund. u„d Theilziusen von jährlichen l32 si. ^ kr.; 2) in andern Geldzinsen 56 fi. 56 kr.; 3) ,n ständigen Zehent-rcluitonen 13 fl. 2l kr.; 4) in 1593 Stück Eier; 5) ln 10 Stück Kapauner; 6) in l? S'tück Hühner; 7) in V, Pfund Pfeffer; 8) m ö Star Zwiebel; 9) in 58 Star 16V, Maßl Doggen; 10) in 592 Star 27 Maßl Hafer, ^»«Lbrucker Maßerei; 11) in 47PhrnMost; 12) ln l? Yhrn Praschlett; 13) in dcm Bezüge 2) emes Laudemiums pr. 1 fl. von einem ganzen Hof, 30 kr. von einem halbcn, 15 kr von cmem vierttl und 7'/, kr. von einem Achtel Hofsanth.ll in Kauf- und Tauschfallen ausier ocm viertcn Verwandtschaftsgrade. - l)) Einer Con!.l.^'"' I^hrc 18l3 um jährliche 30 ss ^pacytcren ^^„ und niedern Jagdbarkeit ^bm7der ^lcl)tsbez.ke Passcier, .^it, Aus! . ^. L 'Ü' bezirke der 12 schildhö'fe, ^ cinMcßl^ 1.^nder^a,.^^ Flscherel^crechtlgreu ..« Puss,i/,fl..ll so wcit als sich der Gerichtübezirk erst ^^'^"^ scheinen als Mitdercchtigte, siher, welche die Fischerei inner de? ZL^ 'wr Güter, und Joseph Haller in Fuß,^'? deä Hcr.n Grafen U. Fuchs für den Ha^,'.' °"s ausüben dürfen. - Dieses Urbar, wclchcs durchschnittlich einen Iahreönutzen von 1506 st. 11 kr. abgeworfen hat, ist anftcr den gewöhnlichen Dominical- llild Rustical'Steuern welche auf KTcrmine 166 si. 'i2'/< kr. W W/C. M. betragen, mit keinen auocrn Passivlastcn behaftet. — Hinsichtlich der Behebung der Urba-lialgcfalle muß zum Passeicr alle Jahre am l. Mai, zu Mcran und Lana aber um Martinizeit eine Baustist (Perception) abgehalten werden. --7 Die Versteigerung wird am 18. Mai 18'14 ^ormlttags von8ois12Uhr in der Kanzlei des k.r Rentamtes zu Botzen mitVorbehalt derGc-nehmigung der h. St. G. V. Hofcommission abgehalten werden. —Die wesentlichen Bedingungen, unter welchen die Fcilbictung oder Verstcigc-tuug qeschieht, sind folgende: l) Zum Ankaufe wnd Jedermann zugelassen, dcrhicrlandcs N^a- litäten zu besitzen befähiget und gceiguet ist. __ 2) Ncr an der Versteigerung alb Kaufölustiglr Antheil nehmen will, hat als Caution den zehn- , ten Theil des Auöruföpreifcs au die Versteige-runqs Commission entweder bar in E. M. oder in össl'Mlichen auf C. M. und auf den Ueber-brinqcr lantenden annehmbaren und haftungs-freicn Staatspapiercn, nach ihrem curömäßlgen Werthe berechnet, zu erlegen, oder eine auf dicsen Betrag lautende, vorläufig von dcrKam-merprocuratur geprüfte, und als bewährt bc-stätiate Sicherstellungsacte beizubringen. — 3) Der Erstehcr hat die Halste des Kaufschillings vier Wochen nach erfolgter Gcnrhmigung des Kaufes noch vor der Uedergade zu berichtigen ; die andere Hälfte aber kann er gegen dem, daß er sie auf den erkauften Gefallen und Gerechtsamen mittelst vorschriftmaßiger Einverleibung der errichteten Kaufsurkunde, in welcher di'i? Urbarialgcfalle als Special-Hypothek zu verschreiben kommen, iu das Verfachbuch des betreffenden Gerichtsstandes in crstcr Priorität versichert, und mit jährlichen fünf vom Hundert in C. M. und in halbjährigen Rate» verzinset, binnen sünf Jahren, vom .Tage der Uebergabe an gerechnet, mit füuf gleichen jahrlichen R>^ tenzahluügeu abtragen, — ^l) Zur Crl.-ichte-l'nng jener Kaufslusti^el», welche l^i dcr Ver« steiqcruilg nicht erscheinen, oder nicht öffcullich licitiren wollen, wird gestattet, vor oder während der Licitations--Verhandlung schriftliche Offerte einzusenden, oder solche der Licitations-Comimssion zu übergeben. — Diese Offerte müssen aber: 2) Das der Versteigerung ausgesetzte Urbar, so wie eö in der Versteigerungä'Kundma-chung angegslen ist, mit Hmweisung aufdie zur ' ^ "mts^Blatt Nr. U. d. 4. April i8tl.> NN O^stt'i^ertlN;i desselben festgesetzte Zeit, nämlich 2Hg. Monat und Jahr gchong oezelchnen, uno die Summe in W. W 6. M, wclche fur daS Urbar gekoren wird, in einem einzigen, zugleich mit Ziffern und durch Worte au^cdl^ckcen Äe-NHge bestimmt angeven, invcm Offerte, welche nicht genau hienach versaßt sind, nicht berücksichtig get lrerden würden.-- l») Es muß darin allsoruck-l»ch enthalten seyn, daß sich der Offerent allen jenen ilicitationä - Beoingniffen unterwerfen wolle, welche in das lticitatlonsprolocoll aufge« nommcn sind, und vor dem Beginne 0er Ber» stcigerung vorgelesen werden. — c) Dab Offert muß mit dem im ^. 2 näher liestlmmttn zehn» pcrcenligcn Vadium deü AuürusöprciscK belegt scyn, und li) mit dcm Taus^ und Familiennamen dc6 Offercnten, dann dem Charakter und Wohnort desselben, sowie, falls er deS Schrei. denö nnfählg wäre, mit seinem Kreuzzcichcn, unter der Unterschrift zweier Zeugen unterfer« ttgct seyn. — Dle versiegelten Offerte werden „ach abgeschlossener mündlicher Versteigerung ctöffncc wcrden i ube^sN-igt der in cn,em devlci Offerte gemachte Anbot den bei der mündllchcn Versteigerung erzielen Bcstbol, so wird der Offerenc sogleich als Bestdicier in das ^lclta« tionsprotolvU eingetragen und hienach de« handelt werden. — Sollte ein schriftliches Offert denselben Betrag ausdrücken, welcher d«l der mündlichen Versteigerung alü Bestbct erzielt wurde, so wird dem mündlichen Vcstviclcr der Vorzug eingeräumt weiden. — Wofern jedoch mehrere schriftliche Offerte auf dcn gleichen Meistbctrag lauten, so wird von der Llcitations« Commission durch das LooS entschieden werden> welcher Offerent alö Bestbitter zu betrachten sey. — Dlc weiteren Bedingungen können zu dcn gewöhnlichen Amlsstunden sowoyl dahier, alo auch dci den t k. ^and^s - Präsidien und Kreio.nnccrn der benachbarten Provinzen elnge» sehen werden. — Innsbruck am 21. Februar 18N. Von der k. k Staatsgüter-Veräuße-rungs-Commission für Tirol und Vorarlberg. Joseph Dlaler, k. k. Gub. und PläMal.'Secrltäv. V^ermlschtc ^erlautb.^zrllNLen E d » c t. Vom geferligten B-zirtsgelichle wild hicmit betannl gemacht, cah »<< er ^lc,uucni>sacde der Zlaule Anna Frciinn von Rc>ud,r, s/gen Helln ^atob ^a,pf. Psarrcr zu W^wch".. rvegen aus eem llrtheile öclo. '.August »845 schuldiger »aaa fi., vom t. t. Stadt, und Landlechle »u Laib^ch oie öffentliche Feilpielung seines, in die Execution gezogenen Madilars gewilligel, u>l0 b'^zu über 9»suchen deö gedachten Stadt« uno l?anerechtes vom 5. v. M., Z. »096, über bereitü am l-'. Mä,z in loco Wcibtilchcn abgehaltene erste Feilbletungetagsahung, dci der auf ee>, ,ü. o. M, slüd von H bis ,2, uno Nachmittag von 2 bls 6 Uhr angevldnettn zweiten Feilbietung nächst,h.nde Gegenstände gegen gleich bare Ne. zahlung annoch zur Veräußerung um oder über den SchäyungKlrellh gebracht werden . alü: »Per» specliv, U Bilder, 2 Uhr«n, » Dcckc, einige Bü« cher, etwas T schzeug, 2 grohe Fässer, g5 3. Iimer Wein und , Kalesche, im Gesaminl.Schäj' zungslvellhe pr. 55)4 ft. 56 tr.; ferner noch » Kuh. » Tisch, » Sessel uno etlvaü Äetreit«, d^ »n , Schlvcili. Anmerkung. Bei der zweiten kicitalion hat sich l«in Kauflustiger ciilglfunden: daher solche zur drillen und lehten auf den »». April d.I. flüh 9 Uhr angeordneten Licitallon , da die feilzubietenden Gegenstände auch unter der Schätzung hintangcgeden werden, gcla» dcn sind. Ntjilksgericht RupeltShos zu N«ustc»dlt am 2g. März »6^. Z. 463. (,) in.^i' z^^ 227. I d i c t. Da die mit Veicl vom »0. Februar ,644. Zahl l»2. aus den ,6. Mär,. ,9 April und »8. Ma» ,844 angeordneten 3>gfahllen ,uc ^cilbietnna der Peter und Johann GMelscdcn Realitäten zu, Wu> strih sistirt rvuroen, so gesHiehl hievon die Atr« ställdiguna. «ei',t3gtllcht Pölland dm »3. März »L^.' ^___________- ^ , ^.,- . _____ j Z. 429. (») Nl-. 728^4^ Edict. ^ Pon dem vereinten Bezirksgerichte zu MK». tendorf wird kund gemacht: Man habe über An. suchen deK Johann Sojar aus Inncrgoriz, als Be-vaNluächtiglcn seineg cHherveibcs Olisclbsth gebornen Schesrct, um lZinberufung und sohmlg« To» desertlärung des schon vor ^5 fahren unbekannt, »vohin auö ft'nein lZeburlsorte Mannödurg sich entfernten, und s^lher nicht wieder zurück gekehr« ,en LucaS Scheichek, übe» diesen den Joseph Zhes. nit, ^ulßo 3^z^hc, von Männöburg als Üurator ausgestellt. Dcr Lucas Scheschct wir> nun mit dem^ci. s^lhc vorgeladen, oah dits.'K Gericht, w?«n er wahrend der einiahrigen Zeltfr'st nicht erschciiu, o^er da« Gericht sonsl i«' die Kenntniß scincl lIx,^ ,;e,>i nicht seht. zur Tode^ertlärung desseloe,, schreltcn, und sem Vermögen d.'„ bcrannten u>> slch l^ilimircnoen T«ben einancwollcn Mlte.. Nlunkendorf den 5o. März .8^. ^ ' " 229 H 464. (,) Nr. 225. T d i c t. Da hei der mit Heict vom »ä. Februar ,84^, Nr. ,18, auf den 2«. Mä», »844 angeordneten Tagf^htt zur eleculive», Fsllbletung der, dem Pe. tec Kurte gch.sige« Reali,äten zu Unlerladenze kein Kaustust'^r eischienen »st, so hat eS be^ der zweiten auf «en 22. Ap„l angeoldneten Tagsahrt sei» Velblelben. Velirttg,llcht PöNand am 2^. März «344. Z «,7.. (») Nr. «og. Edict. Von dem Velirtögerichte ees Herjogthums Totlschee wird hiemit allgemein bekannt gemacht: gg sey über Ansuchen teH Joseph F>nl von Neu. lag, durch seinen Bevollmächtigten Aeolph Häuf von Ooltschee, in die executive Feilbietuna. der, brm Lucas Eppich gehörigen, auf »90 ft. (3. M. gerichtlich geschätzten Hübe 6N. 24 in Älllag sammt Wohn» und WlrlhschaflSaebäuden, rvegen schul-dlgen 35a ss. lI. M. c. ,. c. gerviNiget, und hie,u ei« Tagfahrle» auf den «7. April. »7. Mai und »5 Juni l. I.. jedeSmal um ,n Uhr Vormittags mit dem Neisaye angeordnet worden, daß diese Realität bei de, ersten und zweiten Fellbietungs» lagfah t n«r um oder über den gerichtlich ei ho» denen Schähwerth pr. ,go N., bei der dlitlcn Tag» fahr» aber auch unter demselben werde hintange» geben werden. Der Grundbucbsextract, Schähungsprotocoll und Feilbietung Sbedmgnisse können hiergerichtz eingesehen werten. BeiitkSgellchl Gstlsckiee am 24. Febru« »844. H. 4?a. (») Nisl^. I d « c l. Vom ?el'lllsgelichte d?' und MllsikalienyalidllUlg l>t zu haben: Eigenthümlich rationelles Lchroerfahren, um binnen VO Stunden Jung Uld Alt, selbst des Ibsens " " l> Schreibens Unkundigen eine gute, deutliche und geradlinige Schrift beizubringen, besonders aber auch schlechte, unleserliche und zitternde Schriften fnr bleibend in geschmackvolle, deutliche, regelmäßige, flic> ßende und geradlinige umzuwandeln, bequeme Fe dcrl) al tung zu b e zw e ck ew, die schwersten Hände schnell in lcich -le umzu stalten u. s f., erschien unter Tittl: «F. «/»e^I',/'L Schrei blchrplan. Anleitung zur gründlichen Erlernung einer regelmäßigen, gcschmack -vollen, fliesienden und geradlinigen Clnrenrschrifr Gingeführt und practise angewandt bei öffentlichem Untcv« richte. 16 Vorlegeblätter nebst erklärendem Text. Hoch-Quart. Ludewlgtz Verlag in Gral). In Um-- —^ -"schlag-Mappe. 1 si. C. M. Oeffentliche und Privat^ Lehranstalten, wo bl-reitö dicse spcciele Methodik vorgetragen wi«^, finden jolche so prartisch bewährt, daß st< diK jetzt unübertroffen besteht; dieß ist die sprech endste Empfehlung. Der ohnehin sehr mäßige Preis ist auf 8 si. C. M. bei Abnahm« von l2 Eremplarien zusammen für jene Unterrichts» Anstalten festgestellt, welche deren Einführung ferner beitreten. Napeljevanje vesolno ali veliko spoved opravljati. drosch. »2 t>. - ' schmerz h a f t e Kreuzweg von heil. Nlvhotis Maria kiguori. Dritte Auflag«. Mit 1« Abl>ildung«n der Staliont». Preis 10 kr. Pot sveiiga Krisha, pervo v'laflikim jcsiku. Odsvelizhanga Fatra Leonarda odPoriq* Mayruio. Zelovzu. «P^U 8 U.