latt zur Laibacher Zeitung. Nr. 1^1. Dinstas den 24. November 48H6. Gubermal - Verlautbarungen. Z. 18W. (1) Nr. 2589^26^6. Surrende über verliehene Privilegien. — In Folge der eingelangten hohen Hofkanzleidecretc vom 9. und 12. l. M, Z. 3321« und 3365«, hat die k. k. allgemeine Hofkammer am 4. und 22. September l. I., im Sinne des Allerhöchsten Patentes vom 31. März 1832 die nachfolgenden Privilegien zu verleihen befunden: I) Dem Jacob Friedrich Bareis, Maschinist, wohnhaft in Wien, Wieden, Nr. 2U1, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung und Verbesserung in der Construction der Was-scrvumpen, wodurch diese einfacher sich darstellen, weniger Triebkraft bedürfen, und doppelt wirkend, einen ununterbrochenen Wasserstrahl geben. — 2) Dem Alois Zechmeister, Rothgar-dermeister und Hausbesitzer, wohnhaft in Gaming, V. O. W. W. in Nieocrösterreich, für die Dauer von drei Jahren, auf die Erfindung, dem gegardten Leder jeder Art durch eine neue Behandlung mittelst Dampf, und eine eigens hierzu erfundene Schmiere mehr Haltbarkeit und Elasticität, und den daraus verfertigten Stiefeln und Schuhen durch ein gleichfalls hierzu erfundenes Verfahren mehr Dauerhaftigkeit zu verschaffen, wobei diese letzteren auch das Durch-dringen drr Feuchtigkeit beinahe gänzlich beseitigen, und mit Rücksicht auf die längere Dauer weit billiger zu stehen kommen, als die gewöhnlichen derartigen Erzeugnisse. — 3) Dem Johann Kastel, bürgerl. Drechsler, wohnhaft in Wien, Wieden, Nr. 253, für die Dauer von zwei Jahren, auf die Erfindung und Verbesserung der sogenannten allgemeinen T^schenfeuer-zeugc mit und ohne Cigarrenabschneider, welche ohne Charniere verschiebbar seyen, und alle schon bestehenden Taschenfeuerzeuge, rücksichtlich der Sicherheit, Einfachheit und Billigkeit über. Neffen. — 4) Dem Johann Nep. Retthoffer, Pnvilegmmsbesitzcr und Hausinhabcr, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. 253, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung in der Anwendung des Kautschuks (Gummilasticum) zu allen Gattungen Wagenfedern, wodurch der Stoß beim Fahren beseitigt, und daS Fahren selbst gefahrloser werde. — 5) Dem Jacob Franz Heinrich Hemberger, Verwaltungs-Direc-tor, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. 785, für die Dauer von einem Jahre, auf die Entdeckung und Verbesserung an den Webestühlen, um auf denselben nach einer eigenthümlichen Methode, mit weniger Kostenaufwand als bisher, einfache und sigurenhaltige Zeuge, vorzüglich Fußteppiche aller Art, Borden und Kutschenverbrämungen, Sammt und andere ähnliche Fabrikate zu erzeugen. — tt) Dem (^u^'^sx; l^llUi, Ver«-sertigervon musikalischen Instrumenten aus Mes« sing, wohnhaft in Mailand, Nr. 3187, für die Dauer von fünf Jahren, aus die Erfindung eines musikalischen Instrumentes aus Messing, Pelittone genannt, welches ein Baß-Instrument von der Kraft von beiläufig drei Bombardons darstelle, einen viel angenehmeren Ton als diese besitze, und leichter zu behandeln sey. — 7) Dem Joseph Großmann, Kupferschmiedmeistcr und Hausbesitzer, wohnhaft in Braunhirschen nächst W,en, Nr. !U6, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Erfindung eines Apparates, um das Bier im Kühlstocke auf eine sehr zweckmäßige Welse in der kürzeste« Zeit abzukühlen. — 8) Dem Eduard Schnepper, geprüften Banda-gist, wohnhaft in Wien, Neubau, Nr. 131, für dle Dauer von einem Jahre, auf die Verbesserung der Bruchbander, welche im Wesentlichen darin bestehe, daß an der Pilote eine besondere Federkraft vorherrschend, und hiedurch die Em-wirkung derselben auf die Bruchstelle sicherer und 1088 ftstcr sey, als bei den bisher angewendeten Bruchbändern. — 9) Dem Caspar Mons, Zahnarzt, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. 1002, und dem Eduard Engelmann, Zahntechniker, wohnhaft in Wien, Windmühle, Nr. t»2, für die Dauer von drei Jahren, auf die Verbesserung in der Legirung dcr Platina mit Gold und Silber, welche sich uor den bisher bekannten Legirungsar-ten durch besondere Zweckmäßigkeit zur Zahntechnik und durch Wohlfeilheit der Erzeugnisse auszeichne, wobei die auf die verbesserte Art erzeugten, von jedem Kupferzusatze freien Legirungen, vom Speichel nicht angegriffen werden, sich nicht im Geringsten oryoircn, keinen Metallgeschmack erzeugen und ihre Farbe unveränderlich behalten. — IN) Dem Bernhard Berolja, bürgert. Goldarbeiter, wohnhaft in Wien, Neubau, Nr. 5,5, für die Dauer von einem Jahre, auf die Verbesserung der elastischen Uhr- und Halsketten, Ohrgehänge, Braceletts und Ninge, welche im Wesentlichen darin bestehe, das; die Ketten die: ser Art nicht mehr bloß aus Charnieren, sondern auch aus Drahtgliedern verfertiget und die Elasticität nicht durch Anwendung von Kautschuk, sondern von feinen Gold-, Gilber- und Bronze-Drahtfedern erzielt werde. — II) Dem Alois Ehrenhosser, bürgl. Drechsler, wohnhaft in Preß-bürg, (durch Henri Tekusch, Spiegelsabriks-Director, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr, 879), für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung, durch einen aus beliebigem Holze oder Horn gedrehten Ansatz, Cigarren-Sparer genannt , das Aufwickeln des Tabakblattes der Cigarren gänzlich zu verhindern, das Feuchtwerden derselben zu beseitigen, den eigenthümlichen Tabakgeschmack beim Rauchen zu erhalten, und in der Regel den dritten Theil der Länge einer jeden Cigarre, welcher sonst als ungenießbar verworfen wird, zu ersparen. —> !2) Dem Garl Hoschek, Fabriks - Chemiker, wohnhaft in Prag, ^r. (^. 3Mll., für die Dauer von sechs Jahren, auf die Erfindung, mittelst einer eigenen Verfahrungswcise den Lack und die Lackfarben so zuzubereiten, daß durch deren Anwendung alle Arten von Wachstüchern, Transparenten und Fenstcrroulcaur, dann alle Gattungen Hieher einschlagender Lackwarcn aus jeder Art von Stoffen mit schönerem Dessin, elastischer, feiner, dann von lebhafteren und eleganteren Farben als bisher erzeugt werden können, wobei die genannten Gegenstände die besondere Eigenschaft haben, daß sie durchaus nicht, wie die bisher erzeugten, an der Luft und Sonne leiden. —- II) Dem Joseph Henö-ler, Mechaniker, wohnhaft in Wien, Wieden, Nr. !l>s, (durch Eduard Onderka, Fabriks-Dircctor, wohnhaft in Wien, Wieden, Nr. 198), für die Dauer von einem Jahre, auf die Entdeckung, aus Alkalien und Stein eine Seife unter der Benennung Steinseife zu erzeugen, welche in jedem Wasser verwendbar sey, und vermöge ihrer Hautverfeinerungs - und Reinigungskraft jede andere Seife übertreffe. __> 14) Dem August Reiß , bürgerl. Spengler, wohnhaft in Wien, Laimgrube, Nr. 48, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung und Verbesserung eines Leuchters, wodurch die gänzliche Benützung der Kerzen erzielt werde. — 15) Dem Carl Bauer, k. k. priv. Ziegel-, Schiefer- und Kunstoachoecker, und dessen Söhnen Carl und Ferdinand Bauer, wohnhaft in Wi?n, Wieden, Nr. 170, für die Dauer von drei Jahren, auf die Erfindung und Verbesserung uon Rauchfang-Hüten, Dachern und Ma-schienen jeder Art zum Auf- und Abschrauben, welche im Wesentlichen darin bestchen, das; bei diesen schraubaren Rauchfangen weder inwendig noch auswendig das Wasser über den Anwurf laufen könne; daß bei Entzündung des Rußes im Rauchfange derselbe abgesperrt werden könne, wodurch das Feuer von selbst erlösche; daß diese Aufsätze, welche von beliebiger Farbe glasirt, mit oder ohne Verzierungen versehen, ja selbst mit Buchstaben geschmückt werden können, stets ein reines Aussehen erhalten, da das Durchfließen und Schweißen gänzlich beseitigt sey; daß dcr größte Sturmwind nicht den geringsten Schaden anrichten könne; daß endlich dem Rauchen in den Kaminen, Küchen und Zimmern sehr leicht und ohne Kosten, durch bloßes Verwechseln einer Form mit einer andern, abgeholfen werden könne, und die erwähnten Aufsätze bedeutend billiger, als die bisher bekannten, zu stehen kommen. — 111) Den Michael Pfurt-scheller's Söhnen: Johann, Franz und Ferdinand Pfurtschellcr, Eisengeschmeidewaren-Fabrikanten und Verleger, wohnhaft in Fulgmes, im Unter-Innthaler Kreise in Tyrol, für die Dauer von zehn Jahren, auf die Erfindung einer Feilhau-Maschine, wodurch alle Gattungen von Feilen, vom gröbsten bis zum feinsten Hiebe, in jeder beliebigen Größe mit Genauigkeit, und wenigstens noch einmal so schnell als durch die geübteste Handarbeit erzeugt werden. — Vom k. k. illyr. Gubernium. Laibach am 27. Oct. 1816. Joseph Freiherrv. Weingarten, ?««idtS»Gou»erl,eur. Ios. Ed. Freih. Pino v. Friedenthal, k. k. Guderuialratb. 1089 Stavt uno lannrcchtliche Verlautbarungrn. Z. 1900. (2) Nr. 9965. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird den unbekannten Rechtsnachfolgern nach Ludwig Dinzel, von Angerburg, mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert: Es habe wider sie bei diesem Gerichte Fidel Tcrpinz und Herr Ioh. Nep. Gandini Ritter v. Lilienstein, 5uk z)l-i,«5, 30 v. M., die Klage auf Zuerkennung der sogenannten Dinzl'schrn Gült in der Aue eingebracht und um die richterliche Hilfe gebeten, worüber zur Verhandlung die Tagsatzung vor diesem k. k. Stadt - und Landrechte auf den 22. Februar k. I. angeordnet worden ist. Da der Aufenthaltsort der beklagten Rechtsnachfolger nach Ludwig Dinzl von Angerburg, diesem Gerichte unbekannt, und weil sie vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu deren Vertheidigung und auf ihre Gefahr und Unkosten den hlerortigen Gcrichts-Advocaten l)r. Johann Oblak als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts-Ordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Die Beklagten werden demnach dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechterIeit selbst erscheinen, oder inzwiscken dem bestimmten Vertreter, l^r. Oblak, Rechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere , da sie sich die aus ihrer Werabsaumung entstehendenFolgen selbst beizumeffen haben würden. Laibach am 3. November 184U. Z^890. (2) Nr. 9994. Edict. Von dem k. k. Stadt' und Landrechte in Krain wird dem unbekannt wo befindlichen Joseph Mo^ rak, und seinen gleichfalls unbekannten Erben mittelst gegenwärtigen Edictes erinnert: Es habe wider dieselben bei diesem Gerichte Aloisia Ma-kovitz, mütterlich Maria Makovih'sche Rechtsnachfolgerin, die Klage auf Verjährt - und Erloschenerklärung jeder Forderung aus dem seit 9. Juli 180c. Nr. », hier in der Stadt intabulirtcn Schuldschein «icic. 9. Juli I^W, pr. 400 st. C. M. eingebracht, worüber zur Verhandlung die Tag- ^ satzung auf den 8. Februar 1847 angeordnet wird. Da der Aufenthaltsort der obgedachten Beklagten diesem Gerichte unbekannt ist, und weil sie vielleicht aus den k. k. Erblanden ! abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung, und auf ihre Gefahr und Unkosten den hierortigen Gerichts - Advocate« I),-. Oblack als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts-Ordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Die Beklagten werden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter, l)r. Oblack, ihre Nechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Bachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die aus ihrer Verabsäumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben würden. Laidach den 3. November 184U. Z. 1889. (3) Nr. 3241. <5rim. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrcchte, zugleich Criminal-Gerichte in Krain wird hiemit bekannt gemacht: Es werdc zur Bekleidung der im hiesigen Inquisitionshausc Verhafteten eine Quantität von 22UV4 Ellen '/, br. aschenfarbenen Tuches, die Elle 1 fl. 12 kr., 271 fl. 48 kr.; — 17 Pfund 26 Loch grauem Nähzwirn, das Pfund 48 kr., 14 st. 15 kr,; — 308 Dutz. Eisendrathhafteln, ü 3 kr., 15 fl. 24 kr.; — 20 Pfund 13 Loth weißen Nähzwirn, ä fl., 20 fl. 24 V. kr.; — 22 V, Elle weiße Bandeln, i. '/, kr., 1gai-ner oon Großoblak, pol. schuldiger 24 si. 15 kr. e. ». »:., in die erlcui«ue Feilbleiung der, von diesem, beim Georg Sgainer aus Großodlak, aus dem durch a. H. M<,jcstätr urtheil Urb. Nr. 21, Rcct. Nr. 342 dienstbaren Halbhude pränolirlen, dann ereculive inladulirlcForderung pr. lOO st c. ». o. gewilliget, und zu deren Vornahme 3 FcilbletUt'gSlerminc, auf den 18 December l. I., 18. Jänner und 18. Februar l8'«7, jedesmal früh 9 Uhr in dieser Amtskanzlci mil dem Beisätze angeordnet, daß diese Forderung nur bei der dritten Tagsatzung auch unler ihrem Nennwcr-lye hinlangrgcbcn werden winde. Bczivlägcricht Schneedergam 3-November 1846. Z. l894. (l) Nr. 2779 Edict. Vom Bezirksgerichte Schnceberg wird hiemit bekannt gemach«: Es scy über Ansuchen der Hele^ na Hilti, durch ihren Ehegatten Iur Hitli von St. Veil, als Tabulargläubigerlnn, in die ^clicilalion der, von der Agnes Satraiscbcg unterm 2U. September 18^,4, Z. 1«56, um 1041 fl. im Crecuiions' weqc cistandenlN , «ul» Urb. Fol 196, Rect. Nr. 4'<8, der löblichen Herrschaft ^)iadlischeg dienstbaren Michlmühle, oder mit 45 kr. beansagten Hubreili' tät ihves Ehegatten Jacob Sakraischeg zu ^ozhkou, auf Hlf«hr und Kosten der gedachten Elstthcnni,, wegen nicht elfüUlen LicitationöbedinKnisitn gen>il-liqt, und liit^u ein emziger Termin auf den 19. December l. I. ^ Vormitiag um 3 Uhr in loco dcr Nealitül mit dem bestimmt worden, daß dieselbe hie-bei auch unter ihrcm SchätzUligöweKhe pr. 240 fi. hl„tange.qeben werden winde, dann, daß der Grund-buct)öertiact, das SchatzungsplotocoU und die ^lll» tall0!!Sdcdma.msse täglich yicramis eingesehen wer den können Bezirksgericht Schneederg am ^o. October l »^l6. Z 1879. (3) Nr. 3240. Edict. Vom k. t Bezirksgerichte Se^iosetsch wird dl>m unbekannt wo befindlichen Kaspar Klemenz und seinen gleichfalls unoetaimien Elbe» hiemil bekannt gegeben : Es habe »vldcr sie Lucas Bolle, auä Hrcnovitz, die Klaqe auf Zuevkenming dcs (6igelUhums der, der löblichen Slaaliherrschaft Adclsberg «lll» Urb. Nr. 109!; dienstbaren Hofstätte sammt"An > und Zuge-l^ör in Hrenovitz, aus dem Ticel der Ersivunq an^ gestltngt, worüber die Tagsatzung zum ordeiulichen müntlichen Vcr»'ahren auf den 5. Februar 1847 frül) 9 Ul)r vor diel'em Gerichte angeordurl wurde.__Das Gericht, dem der Aufenthalt der Geklagte!, unbekannt ist, und da sie aus den k. k. Erblanden abwesend seyn können, fand ihnen auf ihre Gefahr und Kosten einen Eurator, in der Person des Matthäus DoUes aus Landoll, aufzustellen, wovon sie zu dem Ende in die Kenntniß gefegt werden, damtt sie »u obiger Tagsalzung eiuwcder persönlich zu erscheinen, oder linen andern Sachwaller zu ernennen und Hieher bc-k«nnt zu machen, oder ihre Nechtsbehelfe dem obe» wädnttn, von Hieramts ausgestellten Kurator rechtzeitig an die Hand zu geben wissen mögen; widri-gens sie sich die nachlheiligen Folgen selbst btizumes« sen haben wilden. K. K. Bezirksgericht Senoselsch am 24. Otto-der 18<6. Z. »895. (2) Nr! 1693. Edict. Alle Jene, welche auf den Nachlaß des zu St. Ruprecht am 10. Mai l I. nli intontIla verstorbenen (Hrundbesitzels, Andreas Stergar, aus was immer für einem .^cchlslnel Ansprüche zu machen vermeinen, h^bcn solche bei der auf den l4. December l. I., früh um 9 Uhr hicramis airgcordne-lcn i^iquidaliont'', zugleich Äohandlungstagsa!^ungl?ei sonstige,, Folgen deS § »lt a. b. G. B, geltend zu machen. Bezirksgericht Neudegg am 2. November 1846. Z. l«82. (3) Nr. X6l8. Edict. Vom Bezirksgerichte Krupp, als Nealinstanz, wird dicmic bctannt gemacht: Es seyen über Ansuchen dcs löbliche« Bezirksgerichtes Gonschcc zur Vornähme ocr von diesem ^)erich:c in der Errcuiions» s^che dcs Hrn. Joseph Kosler von Ortcncgg wider Johann Ticherne von Siokendors bewiUjgici, executive», Feilbictlmg der, dem ^el^eren gehoiigen, der Herrschalt Tsche'rncmbl «uli ^urr. Nr. 84 und 205 dienstbaren, aus I30 si. geschaiiten '^ Überlandswein-gär.en sammt Keller u> ^'"sn^dine, 3 Tagsal^ungen, nämlich auf den 21. December IU^, dann 21. Iän-nar u. 22. Febr. »84?^ immer Vormittag von 9 bis »2 Uhr im Orte der PMdrealitalen mil dcm Beisatze angeordnet worden, daß solche bei der drillen Feil' bietungstagsahung auch unter dcm Schätzungswer' the winden Hinlangegeben werden. Hie Orundbuchhcrtracle, das Schähungsproto. coll und d,e liillialioi^bedingnisse können hierae. richts eingeiehen werden, Beziltsgerichl Krupp am 6. November 1846. 1091 Oul'ernial -V erlautbarungen. Z. 1891. (2) Nr 25432^2593. Cur r ende des kaiserl. königl. il lyrischen Guber-nlums über verliehene Privilegien. Zufolge eingelangten hohen Hofkanzlei-De-cretes vom 7. l. M., Zahl 33217, hat die k. k. allgemeine Hofkammer am 26. August l. I., Zahl 34488, im Sinne des allerhöchsten Patentes vom 31. Mälz 1832 die nachfolgenden Privilegien zu verleihen befunden: —1) Dem Adolph Cantor, Chemiker und Colorist, wohnhaft in Teplitz in Böhmen, derzeit in Neindorf bei Wien, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung und Verbesserung in der Färberei und Druckerei, welche im Wesentlichen darin bestehen, daß die zeitraubenden und kostspieligen Verfahrungsatten der Adrianopel -Nothfärberei durch ein weit schnelleres und billigeres Verfahren ersetzt, und vegetabilische Faserstoffe, als: Hanf, Flachs, Baumwolle u. s. w., so wie animalisch-vegetabilische Faserstoffe, als Seide u. s. w.; dann die darans verfertigten Gcspinnste, Zwirn, Swffe, oder wie immer Namen ha-bendc Erzeugnisse, so wie auch jene Stoffe, die aus gemischten Garnen bestehen, z. B. aus einer baumwollenen Kette und einem schafwollenen Schusse u. s. w., schöner und dauerhafter gefälbt und gedruckt werden, als es bisher geschehen sey. — 2) Dem Johann Baumer, Bäckermeister und Hausbesitzer, wohnhaft in Schwadorf, V. U. W. W. in Niederösterreich, für die Dcmcr, von drei Jahren, auf die Erfindung in dcr Erbauung von Backöfen von Guß- und Blecheisen, wooel am Brennmateriale erspart, das Ausputz> n beseitigt, ununterbrochen Gebäck erzeugt werden könne, und zu deren Aufstellung bedeutend weniger Naum, als zu den gewöhnlichen Oefen erfordert werde. — 3) Dem Georg Heidenwag, bürgert. Schlosscrmeister und Maschinist, wohnhaft in Wien, Wieden, Nr. 268, für die Dauer von einem Jahre, auf die Verbesserung in der Construction der Eiscnbahn-Au^rü'ckstander, welche im Wesentlichen darin bestehe, daß durch Anwendung eines Getriebes die Zugstangen dieser Auörückständcr sowohl in horizontaler, wie auch in verticaler Richtung immer senkrecht auf die Vahnschienen wirken, wodurch die Ein- und Ausrückung viel leichter zu handhaben sey, und daher im Abstellen der Bahn die größtmöglichste Sicherheit erzielt werde. — (Z. Aiuis.-Bl. Nr. ! Weingarten, Landes - Gouverneur. Ios. Ed. Freiherr Pmo u. Friedenthal, k. k. Gubernialrath. 2 1092 Z. 1875. (3) Nr. 25,l64. Verlautbarung. Vom Beginne des Nerwaltunqsi'ahreö <84^^7 sind nachstehend»,' krain>sche und karnt-ner'sche Stxdentenstiftungen wieder zu bese« tzen, und zwar: ,V Krainische Stiftungen: l) Die von 0cm Priester Primus Debm dermaligen jährlichen Ertrage von 70 st. 32 kr. C M. Hierauf haben Anspruch, arme wohlgesittete Studierende auö Overtrain. D>»ü Pläsentationßrecht gebührt dem hlesigen fürstl)ischöf!. Ordinariate. Der Gtifsunc,Sgenuß ist auf keine studienabtheilung beschränkt. — 4) Die vom Valentin Hozhe« var errichtete Stiftung, im dermaligen Jahres» ertrage von 33 ft. 5'l- kr. C. M, , ^u welcher ein Studierender aus de5 Stifters Tterwandt« schaft, i>» Elmanglun^ demselben sodann ein aus der Laibacher Vorstadt Krakau gebürtiger Studierender mit der Verpssichtun^ berufen ist, in jedem Monate zweimal zur Blicht zu qehen, uno alle Wochen 3 he>!. Mess,n beizuwohnen. Der Aenuß ist «uf keine Vtudicxavtheilung u»^> Ort beschränkt. Das Prasentationsrecht steht dem hiesigen fürstbischöst. Ordinariate zu. — 5) Bei der vom Andreas Krön errichteten Stif« tung dcr 3. Pl«tz^ i,„ dermaligen Iat)reöertr«ge von 3l st 2^ kr. E M. Zum Genusse sind b,ruf'N, studierende Göyne armer Bürger aus Laibach, Kraiobur^ oder Ob^rburg, vorzüglich aber aus der Verwandtschaft des Stifters, nur müssen die Studierenden mindestens Schüler der l. Humanitats - Classe seyn. Der Btiftling hat sich auf die Musik zu verlegen, «>,d die Stiftung kann nach zurückgelegten philosophischen Studien nur noch in der Theolog fort-genoss'N werden. Das Präfentatlonsr,cht steht dem hiesigen f. b. Ordinariate zu. — 6) Die vom gewesenen Pfarrer zu Oderlaibach, Lucas Mareni^, errichtete Studentenstiftunq im der-«ali^en Iahresertrage von 29 st. 6 kr. 6. M. Zum Genusse dieser sind arme Stud.ntci, aus W'ppach, und untcr diesen voriuqsiveise jene berufen, die mit dem zu Wippach s,l'!vl'l/nen Pfarrer R'pllsch verwandt sind. Daö Präsen-tationsrecht gebührt dem jeweiligen Pfair^r zu Wippach. — 7) Das 2. Mnsikfond ^ Stipendium, im I.il)r»'sercrage von 5l.) st C. M, bestimmt für Studierende, die der Musik kündig sind und ihre musikalischen Kenntnisse writer vervollkommnen. Dcr Genus; ist auf keine Btu-dienadthc'ilung beschränkt. Die Verleihu-ig übt dieses Gllbernium aus. — 6) Die vom Priester Tl)omai Potlukar errichtete Stiftn^, im Iahresertraae »o» 20 ss. C. M., zu drr^>, Genusse vor Allen Studierende aus des Stifters Verwandtschaft berufen sind. Der Genuß der Stiftung hat vii zur ciurücklegnng der philosophischen Studien zu dauern, und »nir dann, wenn kein anderer bedürftiger Studicrend.'r aus dl's Stifters Verwandtschaft vorhängn ist, kann dem Stiftung der Genuß der Stiftung l?i6 zur Vollendung der sämmtlichen Stodien belassen werden. Nnter Verwandten entscheidet die Nähe oeü Verwandtschaftsgrades. In Ermanglung von Verwandten sind sodann aus der Pfarr Obcrgörjach gebürtige Studierende berufen. Untec qleich quallficirten entscheidet die Dürftigkeit. Ein nicht verwandter Eciflling muß im Falle, als ein stiftungsfähiger Verwandter vorkoomt, demselben welchen. Kommen zwei Stiftungswerber mtt gleicher Onalification vor, so sollen sie die Stiftung zu gleichen Theilen genießen, dieß hat auch von Verwandten zu gelten, wenn sie im gleichen Verwandtschaftsgrade stehen. Das Präsentationslechl stcht den Verwandten des Stifters, und nur b.i gewissen Fällen dem jeweiliaen Pfarrer und Caplan voa Görjach zu. — ^) Die vom Anton Raab errichtete Stiftung, im dermaligen Iahseßer« trage von l89 si. ^6 kr, lZ, M. Diese ist bestimmt für ei"en studierenden aus des Stifters oder dessen Gattinn Verwandtschaft, und kann so lange genossen werde,-., als dieser zu, folge seiner Studien in elnen geistlichen Orden treten, oder Wcllpricster werden kann. Das 5093 Präsentatiollsrecht steht dem hiesiqen Stadt. magistrate zu. — 10) Bei der Lorenz Rnsch-ky'schen Stiftung der bedingt (nämlich bis sich kein zweiter competenzfähiger Jüngling darum bewirbt) zur Haldscheide verliehene 2. Platz, im Jahr,Sertrage von 37 fl 42 kr. C. M. Hierauf haben bloß studierende Anverwandte des Glisters Anspruch, wobei jedoch jene von der männlichen Linle, «it dem Zunamen Racschky, den Vorzug vor jenen von den weiblichen Abstammenden halien. Das Präsentationsrecht gebührt de« jeweiligen Pfarrer ;u Ko>7el. Dieses Stipendium k«nn von den Normalschulen an bis zur Vollendung der Studien genossen werden. Beigefügt wird, daß, wenn sich in der Competenzflist darum kein l5ompelen;fähi. ger bewirbt, der Iahresertrag ^ro 16»6^17 sodann stincr weitern stifterischen Bestimmung zugeführt werden wird. — l,1) Bei der vom Priester Georg Thomas errichtete» Studenten-stiftung ( Rumpler'sche benannt) der l. Platz, im dermallgen Iahreöertrage von 30 fl. 6. M. Zum Genusse sind berufen studierende Knaben auö der nächsten Befreundtschaft des Glitters, m Ermanglung derselben sodann aus der B.tteundt-schaft des Friedrich Persche, bei Abgang solcher endlich Bludielel-.de überhaupt. D^r Genuß ist übrigens auf keine Studienabtheilung beschrankt. Das Präsentationsrecht übt derPrie« ster Dr. Adam ^ucas Rumpler aus. - 12) Bei der vom Priester Matthäus Schigur errichteten Btudentenstiftung der l. Platz, im derma» ligen Iahresertrage von 4! fl. 12 kr. C. M. Hierauf haben Anspruch solche Studierende, i>) die mit dem Stifter von männlicher oder weiblicher Seite verwandt sind, wobei je« doch die Ersteren einen Vorzug vor den ^etztlln , haben; k) sodann jene, dle i« Dorfe St. Veit im Wiopachcr Thale, endlich c) jene, die im , Wippacker Thale überhaupt geboren sind. Der St'flungSgenuß ist auf k.ine Studienablheilung , beschränkt. Das Prasentationsrechc gebührt dem , Pfarrvicär von St. Veit be» Wippach, — ^ 13) Bei der Adam Ldchcpe'fchen Stiftung der ! I.Platz, im dermaligen Iaftresertrage von l9st. > 50 kr. C. M. Zum Genuss.» ist berufen, einstu- , dierender Verwandter des Stifters, bei Ab- l gang dess.lben ein armer studierender aus der l Stadt Stein gebürtig. Das Presentations- l recht ü'dt die Vorst.hung der Stadt öteln aus. l Der stiftunasge»uß ist auf keine Scudlenab- ( theilung beschränkt. — ,4) Die von Andreas l Schurbi errichtete ^tifsung jähllicher 29 fi. l C. M. Diese ist bestilvmt für Studlerende aus « den drei hi,zu berufenen Familien, deren Repräsentanten und nächsten Anverwandten des Stifters Andreas Schurbi, Mathias Sluga, und Martin Waup,titsch im Bezirke Münken-dorf sind. — Der Scifilinqögenuß ist auf keine Sllldienabtheilung beschränkt. — 15) Bei der vom Priest.r Ehrüloph Skositsch errichteten Stiftung der 2. Platz, im dermaliqcn Iahrcsertrage v»n 6Z st, 30 kr kr. «H M. D>ese >st für Studierende aus der Famille oon Steinberg, in deren Ermanglung aber aus d«r Familie Vladlch 0e,Ulnmt und der Slisllina n>uß eilllv^der in «Kratz oder Wien studieren. Das Präsentatlonsr.cht <^dü'hrt dem von Sceinberg's^eil Ben.fi.i^n am h'i» llgen Grabe näcklt Üaldach, und das Verlei-hungsreckt der Familie von Steinderq. Der Stlfcun^s^llluß lst auf kelne S:ut>ienabtt)ei-lung b.schränkt — l9) B.i der O'eorg Töt-t'ngsr'ichen Süftung der 3. Platz, im IahreS-erirage von 50 st. <5- M. Zum Genuss.., d.r a««f 1094 keine Studienabteilung beschränkt ist, sind be^ rufen Studierende auö der Pfarre Oberlaibach, Billichqratz oder Veldes. Das Prasentations-recht steht dem Benlficianten zu Schöntun« im Oberlaibacker Bezirke zu.— 20) DieFrie« drlch Weitenhiller'sche Stiftung, im dermaligen Iahresertrage von l5 ft. 20 kr. 6. M. Diese lst bestimmt für einen armen, gut studlei enden Sä)ü. ler der 2. Humanitacsclasse und oer Genuß des» selben ist lediglich auf ein Jahr beschränkt. Das Präsentationsrecht übt der bevollmäch« tigte Weitenhill^r'sche Patronats - Reprasen« tant, Johann Aichholzer in L.ubach, aus. — Ii, Kärnlner'sche S t i st u n g c n. 2l) Bei der Ebernl'orfer Scistung der I. Platz, im der maligen IahresErtrage von l7 st lO kr. i des 2tift,r6, oder aber von Bürgern oder Bauern in den, Psarrdezirke Palelnion. — Der Sliftnngs^enl.ß ist ^uf d,e gymnasial' Studien b'setira'nkl, uno k^nn »ur aos erhel). liche« Uls^che» höchst.„s auf weitere 2 Jahre ausgecehot werdet,. D^s Pr^sentationbrecht übt der jeweilige Besitzer der Herrschaft Pa, ternion, gemeinschaftlich mit dem jeweiligen Pfarrer zu Pat. rnion aus- — 2l) Die vom Fürstbischöfe Otto von Gurk errichtete Stif» tung, im dermallg.n Iahrebertrage von 32 st. 28 kr. C. M. Diese ist bestimmt für einen studierenden überhaupt. Der Genuß ist auf keine Studien beschränkt. Das Prasen^aiionsrecht stehtdermalen dem l. f. Oulk^r Konsistorium zu Klagenfurt zu. — 25) Die oom Georg Iohailn Frelhern v. Wenkheim errichtete Stiftung, im dermaligen I^hresertrage von 28 st. 10 kr. (Z. M. Dicse lst bestimmt a) für wahrhaft dürftige studierende Bauern- und Bürgerkin-der des Psarrdczllkcs oder Marktes 3pital in Oberkarnten; k) bei deren Abgang arme Stu» dierende alls Oberkärnten u»d in Ermanglung dieser c) sodann crst studierende Kärntner üb7 unmilt.lbar bei dem hiesigen fürstbischöflicben Ordinariate, bezüglich jener -"! 2> bei t'ft,, fü> stbischöfli-chrn Gurker Konsistorium zu Klag.nfurt, bezüglich der übrig, n aber im Wege o.r betr.f-fenoen Stndlen Dn.clorate lan^sletis bis 15. Dlcem^er l8'l6 a„h.^ ^ üdelreichen. — Lal« dach am 24. October lkjß.