A m t K 35 l a t t. ^^57. Kamst^F den isT^Mai l«37. Stavt. unv lanarechlliche Verlautbarungen. Z' 63o. (i) Nr. ?a6. Edict. Von dem k. k. Stadt, uud Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Daß zur Anschaffung für dasdicßscitige gerichtliche Criminal, Inqulsu'^nshaus, einer Quantität ron227'/2 Wiener-Ellen ^ breiten schwarzen gencyten Tuches, dann von 9 Wiener-Ellen ^ breiten mohrcng'-auen genetzten Tlichcs und rüctfichtlich Lieferung ^on 6 Paar Hosen für das Aufsichts« personale und von 2^2 Dutzend Eiscndrah -Hafttl', eine Mmucndo-Licilatwn auf den 17. Mai l8Z7, ftüh 9 llhc, vor diesem k. k. Stadt5 und Landre.hlc angeordnet worden sey; wozu die oerkaufslustigen Handelsleute mit der Bemerkung eingeladen werden, daß für die erstere Oualit^l Tuchcs der buchhalterisch - adjustirte Preis pr. 1 fi. 9 kr. ch>schtn küstenlän» dischen Avptllanonsgerichie j« ubcrrtichen. '^»7 ^lagcnfurt am i2. Apcil lljZ/. Z. 6og. (2) 2<1 lind. Nr. y'.yo. Kundmachung des kaiserl. königl. illyrischen Guberniums. Ausweis über jene liquidirten Vctrage, deren ursprüngliche Prästanten der an das k. t. österreichische Militär bewirkten Natural - Neferungcn nicht nachgewiesen werden können, und welche für die Interessenten, die ihre rechtmäßigen Ansprüche hierauf in dem gesetzlichen Termine legal auszuweisen vermögen, zur Erhebung unter den vorgcschrlebencn Moballraten geeignet sind. Für die liquibirten wegenNicht» > , die zu Gunsten nachbe- . ^., eruirung » laut des Receplsse«l>od,r «, . ^. - gelegen alternMll», y^ a^c^, » , , SchuldschemeS im nannter Beznks-Obr.g: ^är-Fordc. panHeien » ^ ausgestellt datir. Monate gelieferten keiten, D°«inien, Ge- i«. rungen in ^«^ "--------------------^N^n- v°n und Naturalien ^"U"' ^'^ Kreise C. M. net'ersannt l l "es Reglm. Partheien « l von dem Eorps oder Jahre ^ ^--------------------------------- > !___________der Branches_________j____________________________^_____^ ____^^ > kr. ft.^ j kr. ____ D VeroileaS. ^ Dominium Burgssall > Verwalters vartheienIerni Schnei- U ^'^ ^ Wcrnig, Georg und » ««. ...^ ) Elisabeth Nastran, und « "" " ^ Thomas Kautschltsch » Laibach am 24. April 1827. z Ferdinand Graf v. Aichelburg, » l. t. Gubermal-Stcretär. ß 3o5 Z. 6li. (3) ^r. >°°°/° ' Kundmachung. ^ Ueber Ersuchen des k. k. niederosserreichi, i schen Regierungs > Präsidiums vom 29. v. M., 5 2 ,17«, wird die nachstehende L,citations- l Kundmachung mit folgenden Bemerkungen zur , öffentlichen Kenntniß gebracht: — l) Von j den Unternehmungslustigen ln diesem Guber- , nialgeblete können die L'citat'ons. Bedingn,sse und das Vorauemaß täglich während der Vor, -Mittagsstunden »n der Gubernial, Präsidial-Kanzlei zu Laibach eingesehen werden. — 2) Daselbst haben sich die Unternehmungslustigen wegen des Erlages »hrer Caution zu melden, welche im eintretenden Falle sofort an das ?an-deseTaxamt geleitet werden wird. — 3) Fi» deiiufsorische« oder Hypothekar-Cautions«In» sirumente müssen vorlaufig von der k. k. kai-bacher Kammer-Procuratur geprüft seyn. — Vom l. k. illyrischen Landesptäsidium. Laibach am ä. Mai »LI/. Licitations,Kundmachung. Für die Kupferschmied-Arbeit nebst Materiallieferung bei dem Erweiterungkbaue des k k. polytechnischen Institutes zu W,en. — Diese Arbeit nebst der bezüglichen Marerlal. lieferung wird mittelst schriftlicher Offerte vergeben, und es können d,e dießfälligen Voraus« maße und Baubedmgnisse in der BaultitungS, Kanzlei am k. k. polytechnischen Institute vom 3. Mai i83/ an, eingesehen werden. —Nuck, sichtlich dieser Offerte ,st folgendes zu beobachten: a) um die Uebrrlassung dltser Arbeit und Materiallieferung kann Jedermann concurriren, der die geforderte kaution leistet. — k) Die Offercnten haben noch vor Ueberreichung des Offertes das Vorausmaß und d>« Baubedingungen nach genommener Einsicht nnt »hrer Unterschrift undEiegel zu versehen. — ^Ferner haben die Offerenten in ihrem Offerte d,e Preise für jeden einzelnen in dem VorauSmaße aufgeführten Arbeits» undMateriallieferungs» Artikel, so wie die sich hernach ergebende Haupt» summe des Anbothes anzusetzen, und die Erklärung auszudrücken, daß sie sich zur Leistung der Bauorbtlt und Lieferung des hiezu crfor, derlichcn Materials nach den Bestimmungen der uon ihnen unterfertigten Bedingungen und dcs Vorausmaßes verpflichten. — 6) Dieser summarische Betrag für Bauarbeit sowohl, als Material-Lieferung muß m dem Offerte mtt Buchstaben ausgeschrieben, und cm für alle Mahl bestimmt und als unabändetllch ausge» sprechen werden. — ^) Die Offerte dürftn durchaus keinen bcdlngnlßweisen oder auf andere Offerte Bezug habenden Perzenttn.Nach, laß enthalten, eb^n so dürfen dieselben keine Ausnahme oder Abwe,chung l>on dtN Licüa« tionS-Bedmgnlsstn enthalten. — s) ^ür den Fall, als mehrere Personen cls aememsckaft-liche Unternehmer in einem Offerte sich erklären, was allerdings zulässig ist, muß das Of« fert deren Verpflichtung zur lincietheiltcr, Hand enthalten, nämllch: daß sich Einer für Aäe und Alle für Emen ausdrücklich dem Ae^ar zur Erfüllung der sammtllchtn Contracts. Bedingungen verbinden. — f;) Jeder Offerent hat zur pfandwelsen Gicherstellusg semer Verlragk, Verbindlickkeit vor Ueberreichung deß OffericS «inen zchnvercent'gen Betrag semes Nnbothcs als Caution bei dem k. k. nl?dcrösierrelch>schci Provinjial-Zahlamte zu erlegen, und dem Of« ferte den Empfangjchein blerüber beizuschluß',-!. Diese saution kann »m Baren od«r ,n verzink» lichen k. k. Staats,Schuldverschreibungen nach dem Börsecourse, oder in eincr von der f. k. Hof« und niederöster,eichischen Kammerproc^-ratur vorlaufig aeprüften und annehmbar de, fundenen Hypothekar-Verschreibuna be^ehcn. — k) Die Offerte müsscn mit dem Tauf- und Familien » Namen , dann dem Charakter und dem Wohnorte des Eoncurrenltn unterfenigr seyn. Diese wohlnersiegelten Offerte erhalten die Ueberschrift: „Offert für den Zubau zum k. k. polytechnischen Inssttute in Wicn." — i) Offerte, welche den vorbenannten Erfllrder, Nissen nicht vollkommen entsprechen, werden durchaus nicht berücksichtiget roerven. — Die Offerte sind längstens bis einschließig 20. Iu ni 183/ be» dem t. k. niederösserreichlschen landee-Präsidium um so gewisser zu übergeben, alS später einlangende Offerte nicht mehr ani nommen werden. —- Hinsichtlich der Leistung ! der Zahlung des contrahirlen Entgeltes für ' die Lieferung des zubereiteten Kupfer 5 Male-! rials, und für die Umarbeitung deesclben im ! Gebäude, werden folgende Bestimmungen be« ' kannt gemacht. Für jede aeschlhene Kupfer» > blech, Material,Emlieftrung wird, wenn das : Material sowohl hinsichtlich des Stoffe« als der > Zubereitung zu dem bestimmten Bauzwecke con« » tractmaßig befunden und übevriommen s??n i wird, dem Unternehmlr jener ^ctrclc?, welcher > Von dem colnrahntcn^nlqelte für daS^ewichr c des vom Bauleiter übernommenen Kurfli'-j Bau»Materlals nach dem zur Zeit dessen Ueber» t nähme bei der f. k. Bergwerks - Producten» e Verschlelß'Directlon für das Rohkupfer beste-» henden Preise entfällt, sogleich angewiesen, 1 und qegen die von der Baulllturg als liquid : besiätiate, und von dcr f. k. n^delosserreichi, , schen Proyinzial-Ober'Bau'Direttlon corcm,- 2o6 sirte classenmaßig gessampelte Quittung, binnen acht Tagen/ uom Darum der Anweisung bei dem k. k. mederösserreichischen Prooinzial-Zahl« amte ausgezahlt werden. —» Der übrige von dem contrahirten Entgrlte fur die Lieferung des verfertigten Kupfer« Baumaterials, und für die Umarbeitung am Gebäude entfallende 2he>l wird dem srtteher nach Verlauf eines jeden Monats, und zwar nach dem Maßstabe des Gewichtes d<>g js, , i^^m Monate im Gebäude angtarbetteten ^uvfer « Baumaterials zahlbar angewiesen werden. — Vom k. f. me-dlrösterrelchischen It a ndesregierungs, Präsidium. W:en den 29. April 163/. Franz Z^av. Riedl, k k. n. ö. Riglcrungs-Präsidial, Trcretar. UtMtltthe ^erlautbarunczcn. Z. 6,5. (2) Nr. boitt/IX. Kundmachung. Von der k. k. Eamnal« Bezirks-Verwaltung ^albach w«rd hiemlt zur öffentlichen Kennt» niß gebracht, daß für die Besetzung dcr zu Laibach auf der Gpitalbbrücke erledigten Tabak» Trafik, eine Eoncurrenz mittelst schriftlicher Offerte werbe abgehalten werd.n. — Ole ge» eiqnctcn Bewerber, welche sich über ihre Groß» Irrigkeit und Moralität, nnt einem obrigkclt-l'.chen Zeugnisse auszuweisen haben, werden hicmlt eingeladen, b»S 3c>. Ma» läZ// Vor-mittaqs 11 Uhr ihre verstcgelttnOfferte, worin der Betrag, um welchen dlese Trafik über» riommen werden wlll, deutlich und mit Buch« ftaben ausgedrückt/ und welchen der zehnte Ihill des Ausrufspreises als Reugeld in Barem beigelegt seyn muß, dem Vorfieber der l. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung in Lalbach auf dem Schulplaye Nr. 297, >m 2tenStocke zu überreichen, an welchem Tage und zu welker Stunde die Offerte commissionel eröffnet, und dle besagte Trafik demjemgtn definitiv verliehen werden wird, welcher den mindesten Anboth gemacht, d. i. zu dem größten Nach, lasse an dem jährlichen remen Ertragnisse sich herbeigelassen hat. — Die für diese Tabaktrafik erforderliche Verfchlelßdtfugmß, wofür der Beftbiecher die Stämpelgebühr mit zwei Gul, den sonv. Münze sogleich zu erlegen hat, wird demselben ohne Verzug ausgefertiget werden. — Dieser Kleinverschleißposten ist zur Abfassung des benöthlgenden Tabak^Materials dem exciMrten Verlage in Lalbach zugewiesen; der jährliche reine Ertrag dieser Trafik hat sich nach Te>n verfaßten letzten Rechnungs-Abschlüsse, und zwar nach Abzug des beiläufigen Eallo, so nne dtr vethältliißmäßigen Kosten für Mleth« zins, Btleuchtung, Beheizung und Einmache Papier, auf 262 ft. 2 V. t>'. dejaufen, wobei jedoch ausdrücklich bemerkt wird, daß, da der Verschleiß Veränderungen erleiden kann, das k. k. Tabakgefäll für dle fortwährende gleichmäßige Ertragshöhe durchaus keine Haftung übernimmt. — Der Flscalpreis bei dieser s^n-currenz ,ft der obenbesagle reine Ertrag von Dreihundert achtzig dre, Gulden 2 '/4 Kreuzer Eono. Münze, und es wird ausdrücklich bestimmt, daß auf Anböthe übrr diesen Fiscal-preis, sowie auf abweichende Ncbenbedingunt gen, oder auf Offerte, in welchen es elwa hieße, um so und so viel weniger als der geringste Anboth,, durchau» kelne Rücksicht ae-liommen werden wird. — Der Erstehcr dicsc« Trafik wird uerbunden seyn, jenen Betrag, um welchen sein Nnboth gegen den Fiscalpreis geringer entfallt, in monatlichen Raten nach» hlnem an das k. k. TabakgkfaH abzuführen. — Die Verpachtungen des Tabaktrasilanten gegen das f. k. Gefäa und das consumirende ^ Publuum, sind in den Materialfassungsbu-cheln wvdon der Ersteher eines erhält, so wie in der dcmselben ausgefertigten Nerschlc,ßbe> fugmß enthalten, und es kann in selb? bei die« scr kameral-Bezirke, Verwaltung Einsicht ge» nommen wtrdln. — <3s wird ferner bcsslmmt, daß dcr Crsteher diesen Vcrschlilßftvsten auf der hiesigen Spltalsbrücke, oder nahe an derselben zu errichten verbunden sepn wird. Es ist daher die läge desVerschleißgewöldcs sammt Haus- oder Gewölbs-Nr. in dem Offerte an« zugeben. — Schließlich wird noch ausdrücklich erklart, daß das k. t. Tabakgefäll unter kel« nem Vorwande nachträglichen Entschädlgungs-Ansprüchen Gehör geben wird, und da6 dlcses freiwillige Uebereinkommen inner den Gränzen dcv Gefälls« Vorschriften aufrecht erhalten zu bleiben haf. — Laibach am H. Mai l53/. vermischte Verlautbarungen. Z. 622. (,) Nr. 993. Edict. Von dem Bczirl5gcrirunq dcs zur Bcrwßmassa des vcrsiorbe« neu Lcopold Asarmk gehörig"', Z" ^schcnlc,ndl 5„b lZonsc. Nr. 03 gelegenen, mvcnlansch auf Zao fi. geschätzten HauscÄ sammt An < und Zuge. hörund^Aeckern, i'Zati^ii' pi>. id ft,; paä Xul-.n, pr 5o ft>; u 5!l-K'i n» gmli.ni pf. ^0 st., und u 5,^eöln per 5kliße!nc>v pi,8lav> pr. ,6 ft. aewilii-act, und ist die FelMclhungstagsatzung hiczu alls den 2^. Mai d. I. Vormittags 9 Uhr in Loco dcr Realitäten angeordnet zrovdcn. Wozu die Kauflustigen mit dem Bemerken vorgeladen werden, k^ß die LicitationsdctmgnlNe dei der Feilbiclhungötagsahung bekannt .gemacht ^" BczilkSgeilcht Krupp am 3. Mai »53?. 3o7 Esubernial - Verlautbarungen. Z. 619. (l) 2<4 6ud. Nr. i0l5 p. Kundmachung der Versteigerung e,Niger Zehente und Enzien der ehemaligen Staats-kassenämter Gte»n und W»en. — Am 26. IunluS »83/, Vormittags um9Uhr werden bc» dem k. k. Kreißamte deS V. U. M. V. zu Korneudurg, d>e nachbenannten Zs- hente und Cnz»en der ehemaligen Staatska-Neliämler Ste»n und Wlen, im Ganzen um den Ausrufspreis von Zwölf Tausend Achthundert Neunzig vicr Gulden 10 Kreuzer E 0 n v e ntl 0 n s, M ü n z e im Wege der öffentlichen Versteigerung, mit dem Vorbehalte der höheren Geriehmigung, zum Verkaufe aukgebolhen werden, und zwar: Von dem Ausrufs» preise entfallt auf die ^ einzelneZehentabthe» lung oder 3nz»t in sono. Münze. ^. Von dem ehemaligen Staatskastenamte Stein. ^ ft^ ! kr.^! z In Zeiselberg der halbe Körnerzehent von iz^ Joch »5/2 Quadrat-Klafter.......... 2^29 3<3 2 Vom Gtifte Göttmelh eine Weinzehent-Reluition jahrlicher 2^ Eimer Zehentmoft auS dem Löshaufe zu G e-dersdorf.............. ^Ig ,H ^ I In Gtdersdorf die Grundherrlichkeit über ein Viertel Weingarten.............. .... ^5 ^ V. Von dem Staatskastenamte Wien. 4 In Parba«dorf der halbe Zehent von 1294 Joch Aeckern und ,9 Vlerteln Welnganen ... . . 10527 lo ! Zusammen . 12694 10 ! Zum Vnlaufe wird Jedermann zugelassen, dcr Hierlandes Rlalitälen zu besitzen geeig, mt isi. Derjenigen/ dle m der Regel nlcht landtafllfah'g sind, kommt im srfiehungsfalle für sich und ihre ieibesllben in geroder abstei« gender linie dle, durch das Regieruligs-Cllcu-l lave vom 2/^. April 16,8 bekannt gemachte Al' lerhöchss bewill'gte Nachsicht der landtafelfa-hlgkeit, und dle damit verbundene Befreiung von Entrichtung der doppelten Gülte, rro diese stiMchtung fcnst Statt hat, in Hinsicht dieser Verkaufsobjccte zu Statten. — Wer an der Netsteigerung Antheil nehmen nM, hat als Cautlvn den zehnten Thell des Ausrufe» prcises bei der Verfteigerurgt»Eommiss»on bar, oder M öffentlichen, auf Mctoll. Münze u« " auf Utbcrbrlnger lauterdcn Etaatspapieren nach lhrem coursmaßigen W.rthe zu erlegen, oder e»ne auf dlesen Betrag lautende, von der ?. k. Hof» und mederösterreichlschen Kammer- Procuratur geprüfte, und als bewährt bestätigte Slcherslcllungsacte beizubringen. — Jene Kauflustige, rrelche wegen großer Entfernung, oder wegen anderer Ursachen bei der?i, citation mcht erscheinen können, oder nicht öffentlich lltlllren wollen, können vor oder auch wahrend dcr L>c,talionSi Verhandlung schriftliche versiegelte Offerte einsenden, oder schriftliche vlisieallte Offerte dcr L'citations-Eommis-sion übergeben— Diese Offerte müssen aber: a) das der Versteigerung ausgesetzte Object, für welches der Anboth gemacht wlrd, so wie es in dieser Kundmachung angegeben ist, mit Hinwelsung auf die zur Versteigerung desselben festgesetzten Zeit, s.amllch Tag, Monat und Jahr gehörig bezeichnen, und die Summe in sonventlons; Münze, welche für dieses Object gebothen wird, in einem einzigen, zugleich mit Ziffern und durch Worte auszudrük, kenden Bttrage bestlmmt angeben, indem Of- ) Es muß darm ausdrücklich enthalten seyn, daß sich der Offerent a!I?n jenen L>citalions-Bedin-gungen unterwerfen wolle, welche m dem Li« litauons - Protocolle aufgenommen sind, und vor dem Beginne der Versteigerung vorgelesen werden.— o) Das Offert muß m>t dem zehn-percenua^ Vadlum d s Ausrufsvrelses belegt seyn, welches «m barem G« chen Bestbiecher der Vorzug eingeräumt w«r, den« — Wofern jedoch mehrere schc»flllche Of--ferte auf den gleichen Betrag lauten, w»r0so« gleich von der Licltatwns.Commission durch das Los entschieden werdm, welcher Offerent als Bestbiether zu betrachten sey. - Die Hälfte des Kaufschlliings ist von dem Erst,her vier Wochen nach nfolqter Genehmigung des Kaufes noch vor derUebergabe zu berichtigen, den Rest kann der Kaufer gegen dem, daß er ihn auf dem erkauften Gegenstand« in erster Priorität versichert, und mit jahrlichen fünf vom Hundert in Conventions < Münze und in halbjährigen Raten verzinset, binnen fünfIahren, von dem Tage an gerechnet, an welchem Tage das erkaufte Object m,t Vortheil und Liften an ihn Übergeht, mit fünf gleichen jährlichen Raten-Zahlungen abtragen. — Die ausführlichen Kaufsbedlngn»ffe, die Beschreibungen der Zehente und die rechnungsmäßigen Nachwelsun-gen ihres Erträgnisses, können bei dem k. k. Kreisamte in Korneuburg, und an jedem Mon» tage, Mittwoche und Sonnabende Vormittags von 9 bis 12 Uhr, auch in W»en ,mPrä-sidlal-Bureau der k. k. liiederösterrelchischen Landesregierung eingesehen werden. — Von der k. k. nieder - österreichischen Staatsgüter« VeraußerungS- Prouinjial- Commission. Wien den i5. April 18I7. Z. 620. (,) 2c! Nr. '°°'°/^., Licitations-K und machung. Dle Belstelkmg der für die k. k Dlkasterien im Monat Januar lä)3 erforderlicher! Pauier-gattungen betreffend. — Zur Sichcrstelllmg des Bedarfes der für die k. k. Dikassenen erforderlichen Papiergattungen für das M. I. i838, wird m Folge hohen Hofka.nmervekrcts vom 7. dieses Monats, Zahl 1)062, am 1. Juni dieses Jahres, Vormittags um 9 Uhr, bei der k. k. mederösskrreichtschen Landesregierung eine öffentliche Versteigerung unter folgenden Modalitäten abgehalten werden« Nens Dle Llefernng dcr benöthigten Paplersorten hat sich auf nachstehende Quantitäten und Gattungen, wovon die Musterbögen und Ausrufspreise bei der k. k. Gubernial - Expedits- Direktion in Laibach während den gesetzlichen Amtsstunden eingesehen werden können, zu erstrecken: i) Posipapie».' 5a Rieß; 2) Vortrag 65c,Nieß; Z) Klcüi-Concept 1700 Rieß; ä) Klem Zünnach - Papier 3o0R,eß; 5) Groß-Pack20c)Nicß; 61 Weißes Fließ 25o Nleß; 7) ^^warzesFließ i5aRieß; 6) Velin 80 Rleß; 9) Klem-Negal 2a Nicß; lo) Groß«Kanzlei Noa Nlcß; 11) KlciN'Kali;lei öoaRieß; !2)Groß.'Eonccpt200Ricß; i3)Post-Median 20 Nicß; — 2tcns Die Lieferung hat au das dermallge Papier-Depot dergestalt zu geschehen, daß von dem für ein Jahr abzuliefernden Quantum, am l. August l. I. ein Sechstheil, der Rest aber auf Verlangen der Direktion des Depots in monatlichen Natm längstens bis l. August i836 kostenfrei abgeliefert seyn muß. sollte das Papierdepot auf» gelöst werden, so verbindet sich der Ersteher, die Lieferung der erstandenen Papiergattungcn an die ihm sodann zu bezeichnenden, hier in Wien befindlichen Behörden in denselben Terminen kostenfrei abzugeben. — 3tens Beide« Versteigerung werden auch schriftliche versiegelte Offerte angenommen^ die aber vor dem Anfang der mündlichen öffentlichen Versteigerung bei der k. k. nilderöstcrrei,chlschcn Regierung eingegeben seyn müssen. Die schriftlichen Offerte und die mündlichen Anböthe haben sich nur auf den ausgeschriebenen einjährigen Bedarf zu be« schränken; die Bestbiether für jcde Parthie sind aber gehalten, den allfälligen, im Laufe des Verwaltungsjahres l839 erforderlichen Mehrbedarf an dcrglcichm Papiergattungen um Zog dcn Licitiltionsoreis zu liefern. Nach vollel^de-ler mündlicher Versteigerung werden die schriftlichen Anböthe eröffnet, und dem Mlndestblcthcn-den nut Vorbehalt der Genehmigung der k. k. allgemeinen Hofkammer die Lieferung zuerkannt rvelden. Sollten mehrere Anböthe gleich seyn, so dle,bt der k. k. allgemeinen Hofkammer die Wahl vorbehalten. Nach Abschluß des Licita-NoiiSaklcs werden unter keiner Bedingung nach^ trägliche Anböthe angenommen. — /^tens Die mündlichen und schvifllichen Anböthe können sowohl auf jede einzelne Gattung, als auch auf mehrere Gattungen, und auf das ganze Lieferungsquantum gestellt werden; bci übrigens gleichen Preisen wird demjenigen Anböthe der Vorzug gegeben, welcher sich auf die größere Menge erstickt. — 5tens Der Erstehcr einer Parthic, oder einer Gattung von Papieren macht sich auch verbindlich, den allenfälligeN/ im Laufe des Jahres an derselben Papiergattung vorkommenden Mehrbedarf um den Vicitations, preis zu llefcm. — 6tens Alle Papiere muffen in genauer Uebereinstimmung mit dem vorge-lrgttn Muster von guter Qualität geliefert werden, das Schrcidpapier darf nicht fileßcn. Vorzüglich hat der Ersteher des Conceptpapieres dafür zu sorgen, daß dasselbe weder in ter Weiße, noch in der Feinheit dem gewählten Muster nachstehe, da bet der Annahme, besonders dieser Gattunci, mtt der größten Strenge vorgegangen werden wird. Ausschuß oder s^nst unbrauchbar befundenes Papier wlrd nicht angenommen und muß mit qualitätmäßigcm er: seht werden. Die Mustcrbögcn werden sowohl von der k. k. niederöstcrrelchilchen Regierung, als von den Erstehern angemessen bezeichnet werden. — ?tens Sollte dle bedungene Lie« fermlg nicht zugehalten werden, so ist die Behörde, an welche die Lieferung zu geschehen hat, berechtigt, den erforderlichen Bedarf auf Kosten des Erstehers beizusch^ffen, und der Er' steher ist verpflichtet, den Ersatz der dadurch entstehenden Mehrauslagen zu leisten, ohne gegen die von. der Behörde getroffene Wahl des Ankaufs, und den von ihr bezahlten oder bedungenen Preis eine Einwendung machen zu können; auch hat der Ersteher für die Leistung b^s-Ersayes in diesem Falle, so wie überhaupt fUr die richtige Erfüllung des Kontraktes Nicht bloß mli der einzulegenden Kaution, sondern nut semcm ganz?n beweglichen und unbeweglichen Vermögen zu h,ften. — ötens Papier-- fabrckanten und Papierhandlungen haben bei chren Anbothen weder «>n Angeld, noch eine besondere Kaution zu erlegen, wohl aber wer- den bei der Bazahlung der ersten Lieferung 10 Procent des auf ein Jahr entfallenden aa,',;?,! Kaufschilllngs bis zur Vollendung der bedungenen Lieferung zurückbehalten werden. Andere Koncurrenien haben 10 Procent lhrcs ganzen Anbothes zur Slcherstcllung entweder baar, oder m Staatspaplcren nach dem Kuvse des Tages, als Kaution einzulegen. Die Staats-paplcre des Erssehers werden zurückbehalten, die übrigen aber gegen Zm ückgabe des anfälligen Empfangsscheines nach beendigte, Versteigerung zurückgestellt werden. — gtens Oie bedungene Zahlung wlrd unverzüglich nach Überreichung des mit den Empfangsbestätigungen versehenen Conto, und zwar m jener Provinz, wo der Erstcher es verlangt, von Sc,te dec k k. allgemeinen Hofkammer fiüßig gemacht werdm. --» 10 tens Der Llcitallonsakc ist für den Ersseher sogleich durch die Fertigung des Llcitations Protokolls, für das Aerar aber erst durch dle erfolgte Ratifikation der k. k. allgemeinen Höft kammer, die sich ausdrücklich vo,behalten wird, verbindlich. Nach crfolgter Ratifikation vcr< tritt das > aiificlrte Licttationsprotokoll die Stelle des schriftlichen Kontrakies, weßhalb auch oe« Ersteher gleich bei der Verstcigerungs» Köms Mission den Betrag des klassenmäßigen Kontrakts - Siampels baar zu erlcgen hat, der ihm, wenn die Ratifikation nicht erfolgt, sogleich zu? rückgcstellt werden wird. '—> litens Sollte ein Konkurrent die Lieferung nach andern, als den vorgrzeichnetcn Mussern übernehmen wollen, so stcht es »hm frei, seine Anböthe nach selbst gewählten aber beizuschlteßenden Mustern, jedoch mit möglichster Beobachtung des Formats, einzurichten; er kann aber eine Berücks sichtigung seines Anbothes nur dann erwarten, wenn die Muster annehmbar befunden werden, und er in Ansehung der Preise für die abzu« liefernde Mcnge der Mindestbleihende bleibt. Von der k. k. mederöst. Landesregierung. Wien am 18. April 1Ü37. Tobias Rech berqer, Ritter von Rehcron, k. k. niederöst. Reglerungs- Sekretär. Ktavt- unv lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. 652. (l) Nr, Z63ä. Edict. Von dem k. k. Stadt B und ^anbrecht? in Krain wird bekannt gemacht: Es sey von dem k. k. G'adt» und Landrechte zu Tness, üker Ansuchen des G. N. Uhllch und Philipp Oblasser, als Verwalter der Bartholomews Pfftck'schen Eoncursmasse, in die öffentliche Versteigerung der, in- dle BartholomäuS Pess>at'sche Eon» 3l0 cucsmtisse gehörigen, bei dem hierortigen f. f. Hauptzullamte erliegenden Waaren gew,ll>get, und we^cn Vornahme der, öffentlichen Vcistele geruna dieses t. k. Siadt> und Landrecht ersucht worden. Dem zu ssvlge werden zur Versteigerung der fraglichen Waaren, bestehend m 8 F«ß-chen Oehl, 6 Faßchen Elem6.Roslnen, 6Faß5 chen Gmorner - Rosinen, H Faßchen schwarze Rosinen, 6 Fahchen si;ll. Wembeer, i Faß-chen Kranzfel^en und 2 §aßchen Dalmatiner-Felgen, d,e> Termine, und zwar auf den 29. Mo», 9. und 23. Iun» d. I., jedesmal V"r-Mltlags um 9 UVr in !toco dcs k, l. Hauptzoll« amteS mll dem Bcisaye bestimmt, daß wenn dlese Waaren weder bei der ersten noch zweiten Fellbielhul^gs ^agsatzunq um den Schayung?» betrag oder darüber an Mann gebracht wcrden lönnlen, selbe bet der druten auch unter dem Schätzungswerthe hlnta^gegeben werden wül, den. — Lalbach am 2. Ma» ,637. Nemtliche Verlautbarungen. Z. 63i. (l) Versatzamtliche Licitation. Am 18. d.M. werden zu den gewöhnlichen Amtsstunden in dem Versalzamte, die, während dem Monate März itt36 versetzten, und seither weder ausgelösten noch umschriebenen Pfänder, mittelst öffentlicher Versteigerung an den Metstbiethenden verkauft, und die unter diesen befindlichen Präciosen, um n Uhr Vormittags auSgeruftn. Gleichmaßig werden auch jene fremde Effecten feilgebothen, welche von andern Partheien zu diesem Zwecke Tags vorher daselbst abgegeben werden. — Laibach am n. Mai 1837. vermischte Verlautbarungen. 3. 62l. (I) 2ä Nr. 733. Edict. Es »st eine Madchenaussteuer-Stiftung, im Betrage von ^3 st. Z7 kr., in Erledigung gekommen. 3"? Erlangung dieser Gnftung sind nach dem W'llen des Stifters, Georg Rosa, Madchen aus seiner Verwandtschaft, und in Ermanglung derselben arme, gut gesittete Mädchen, welche im Ölte Krainburg geboren slnd, berufen. Diejenigen, welche sich um diesen Stif- tungsplatz bewerben wollen, haben ihre an den Herrn Stablpfarr,r und Dechant zu Kraln-burg ftvl'fkten G'suche bmnen o>cr Wochen, vom Tage der Einschaltung gegenwärtigen sdlciS ln d>e Zntuligeblätler, einzureichen, und selbe mit dem Tauf- und Tcauungeschem, ln welchem nachgewiesen werden muh, daß sie im Jahre i9Z6 gtehelichet haben, dann dem Mo, rcillläls, und ArmuihS- Zeugnisse zu belegen, im Falle eineS Anspruches aus dem T,tel der Verwandtschaft aber ncbstbel den Grad de» Verwandtschaft legal nächzuweisen. K. K. oeremle Be<»rkeobr,gkelt zu Krain» burg am Zo. Apr»l 1667. Z. 625. (l) 2(l I?xn. Nr.Z525l Edict. Bon dem Bezirksgerichte des HerzogthumK Gottschce wird hicmit allgemein bekannt gemacht: Eö scyc auf Anlangen dcä Johann Ruppe von Rü-mcrgrund Nr. 6, in die Rcassumilung der execu« tiven Versteigerung der, zu Graflmden 5u^ (Zonsc. Nr. 2I llegcncen, dem Michacl Lakner von da« selbst gehörigen Hudc sammt dem I^unäuä in8true^ tug und der Fährnisse, wegen schuldigen V5ä st» 2» kr. 6. M. c. 3. l^. gewllligct, uno wcgen Bor« nähme derselben die Tagsahungen auf den ^2. Iu> ni, ,3. Juli uild ,4. August l. I , jederzeit Bor-mittags um 9 Uhr in Loco der Realita'l mit dem Beisätze anberaumt tvordcn, caß, falls diese Rea« litätcn weder bei der ersten noch zweiten Fcllble^ thungstagsahung um oder über den Schätzllngs-werth an Mann gebracht rvercen könnten, selbe bei 0er drillen auch unter der Schätzung hintangs« geben werden würben. Die cicßfälligen Licitationsbedingnifse und daö Schätzungsprotocoll können zu den gewöhnlichen Amtssiunoen hicramts täglich eingesehen lverden. Bezirksgericht Gottschee am 2«. Nov. »853, 2^^7"(.I' ^ Nr. ^«/^ Edict. Vom vereinten Bezirksgerichte Münkenkorf wird kund gemacht: Man habe über Ansuchen des Thomas Hlade, Machthaber des Franz Kotzian, Anton Kotzian und Uzsula Kohian von Kreuz, uin Ginberufung und sohinige Todeserklärung dcs vo^ 32 Jahren zur Psingstzeit, unbekannt l^ohin von Kreuz sich entfernten, und seit oieser Zm her nicht wieder zurückgekehrten Matthäus Grcnttou, über diesen den Joseph Hlade von Kreuz alö Curator aufgestellt. Mattbäus Grantou wird demnach mit dem Beisätze hiemit vorgeladen,. daj> ticscS Gericht, rrcnn er während der eil'iahrigen Zcitfrist nicht er. sä>eint, oder das Gericht auf cine antcrc An ill die 5vcnntniß seines Lebens seht, zur TodeZer« klärung desselben schreiten, und das Bcrmögen, bestehend in der zur Herrschaft Kreuz sub Ulbari.il. Nr. ic>79 dienstbaren Kaische und einer Rctivforoe-rung pr. 2oo st., den Bekannten und sich legitimi' lenden ^rbcn einantworten werde. Münkendolf dcn 3. Mai ,63?.