MlsM zur Laibachcr ZcilNg. ^l. 3^9. Mittwoch den 29. October 1851. Z. 593. iz (2) Nr. 9676. Concurs - Verlautbarung- Im Bereiche dieser Statthalterei sind zwei Concepts-Adjuncten-Stellen II. Classe mit dem jährlichen Adjutum von 3W st, in Erledigung gekommen. Die Bewerber um diese Dienstposten haben in ihren an das Statthalterci-Präsidium zu richtenden Gesuchen nebst dem Lebensalter auch die zurückgelegten Studie«, ihre Sprachkenntmsse und bisherige Verwendung nachzuweisen und anzugeben, ob und in einem der im politischen D.enste stehenden Beamten desÄüstenlandeö verwandt oder ver,chwagert sind. Di' Gesuche bereits dienender Bewerber sind im Wege ihrer unmittelbar vorgesetzten Behörde anher zu leiten. Der Concurs-Termin wird bis Ende November l. I. festgesetzt. Vom k. k. Statthalterei-Präsidium. Trieft am 18. October 1«5l. Z. 589. u (2) Nr. 81HSch. B. Kundmachung. Mit Beginne des Studienjahres 18^'/^ s^o folgende Studentenstipendien wieder zu besetzen: 1) Das vom Lukaü Ierouschck, laut Testamentes vom 5. Juni 1763 errichtete Stipendium jährl. 23 fl. CM., dessen auf keine Stu-dienabtheilulig beschränkter Genuß nur für studierende Anverwandte des Stifters, und in Ermanglung solcher der Stistunqsertrag für Persolviruna. hl. Messen durch den Glavar'schen Curatbencfi-ziaten zu Commenda St. Peter bestimmt ist. Das Verleihungsrecht desselben übt die k. k. Bandes-schulbchördc aus. 2) Bei der Musilfondsstiftung der zweite Platz mit jährl. 5tt st. CM,, wozu arme Studierende überhaupt, wclche musikalich sind und ihre musikalischen Kenntnisse vervollkommnen, berufer, sind. Der Stiftungsgenuß ist auf keme Studien abtheilung beschl'äokc u„d deren ^^lcihung stcht der k. k. Laiidl-üschülbchöldc zu. Icne Studierende, welche um diese Stipen dien sich bewelbcn wullen. haben ihre, mit dem Taufscheine, dem Dürftigkeits- und Impfungä zeugnisse, oann mit den Schulzeugnissen von den beiden Semestern dcs Studienjahres 1851, und bezüglich der Ierouschek'schen Stiftung auch mit dem legalen Stammbaume documentirtcn Gesu chc im Wege ihres Studienvorstandes bis 5. November 1851 bei dieser k. k. ^'andesschulbe-Horde zu überreichen. Von der k. k. Landesschulbehörde in Krain zu Laibach am I3l October 1851. Z. 587. « (2) Nr. 359 Verlautbarung. Die von Maximilian Heinrich von Skarlichi unter, 17. März l 762 errichtete Stiftung, welche von der Verleihung der Standisch-Verordneten Stelle abhängt, und dermal jährlich 44 fl. C. M abwirft, ist in Erledigung gekommen, und mil Beginne des Schuljahres 18^'/,, wieder weitet zu besetzen. — Zum Genusse dieser Stiftung sind studierende Jünglinge oder in der Lehre be« findliche Fräulein aus der Befreundtschaft des Stifters und insbesondere aus den adelichen Fa.-milien: Abfaltcrcr, Grimschitsch, Taufferer, Hrcv Nilovitsch, welche von Scmenitsch abstammt Hohenwart, Gall, Hallcrstein, Rasp, Werneke/ Gandini, Seethal uud Hofern berufen. Diejenigen, welche um diese Stiftung einzukommen gedenken, haben ihre an die Stand. Verordneten Stelle in Laibach stylisirteu Gesuche binnen 4 Wochen einzureichen und sich dann über die zur Erlangung dieser Stiftung erforderlichen Eigenschaften, insbesondere lhre Verwandtschaft zum Stifter oder Abstammung aus den benannten adelichen Famillen, dann über die überstandenen natürlichen oder geimpften Blattern, so wie auch mit den Lehr- oder Studienzeugnissen und mit dem Taufscheine gehörig auszuweisen. Von der Ständisch - Verordneten Stelle. Laibach den 20. October I85I. Z. 588. u (2) Nr. 359. Verlautbarung. Bei der Jacob v. ScheUenburg'fchen Studentenstiftung ist der 8. Platz jährlicher 57 fl, Conv. Münze mit Beginne deS Studienjahres l8^5» wieder weiter zu besetzen. > Zu dieser, von der Verleihung der Ständisch-Verordneten Stelle in Laibach abhangigen stif« tung sind nur gutgesittete, arme, oder doch nur ^ gering bemittelte, im Inlande, besonders in Tyrol l geborne, und vorzugsweise dem Stifter ober sei» ner Gemahlin anverwandte Jünglinge, welche in Laivach studieren, berufen. Jene Studierenden, welche sich darum zu bewerben wünschen, haben ihre Gesuche binnen 3 Wochen bei dieser Ständisch-Verordneten Stelle einzureichen, und sich darin mit dem Taufscheine, Armuths- und Impfungszeugnisse, mit den Schulzeugnissen der beiden letzten Semester, und über die Verwandtschaft mit dem legalen Stammbaume und andern erforderlichen Beweisdocumenten auszuweisen. Von der Ständisch »Verordneten - Stelle. Lai» bach den 20. October 1851. Z. 585. a (3) Nr. 3775. Edict. Da sich in dem, in Gcmaßheit des Erlasses des h. Ministeriums der Justiz vom 21. August d. I., Z. lWU3, betreffend die Aufnahme unentgeltlicher Auscultanten, mit Edict vom 28. August d. I., Z. 3344, ausgeschriebenen Concurs-Termine keine Bewerber, welche die crfor« dcrliche Befähigung für das Richteramr bereits erlangten, gemeldet haben, so wild hicmit vom k. k.Ödcilaiwcsgclichte für die Kronlander Krain u'nd'närnlcn ein neuerlicher Concurs zur Beiez^ zung von 8 unentgeltlichen Auscuttantcnstlllen ausgeschrieben, und es haben die Bewerber um diese Dienststellen ihle Compctenzgesuche bis Ende Jänner ltt52 im vorgeschriebenen Wege bei diesem k. k. Oberlandesgerichte einzubringen und dieselben mit dem Taufscheine, den Etudienzeugnissen, mit den Ausweisen über die mit Erfolg abgelegte, zum Richteramte befähigende Staatsprüfung, über ihre Sprachkenntmsse, ihre bisherige Verwendung und über ihren für die Dauer ihrer unentgeltli-chen Dienstleistung gesicherten Unterhalt und mit einem Moralitäts »Zeugnisse zu belegen, endlich anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten oder Advocate» in diesem Ober-landesgerichtssprengcl verwandt oder verschwägert seyen. Vom k. k. Oberlandesgerichte für Karntcn und Krain. Klagcnfurt den 16. October I85I. Z. 1334 (1) Nr. 4l97^u7^425^ Edict. Von dem k. k. Landesgerichte in Laibach wird bekannt gemacht: ES seyen Herr Carl Graf Hohenwart v. Gerlachstein, als Eigenthümer des Gutes Raunach, und Herr Victor Iermann, als Eigenthümer der Herrschaft Stein, und beide als Bezugsberechtigte für die in Folge der Grundentlastung aufgehobenen Bezüge, um Einleitung deö Verfahrens zur Ueberweisung der, auf den vorbenannten Dominien haftenden Forderungen auf das angeblich bereits ermittelte Entschadigungö-Capital, und zwar hinsichtlich des Gutes Raunach für die aufgehobenen Ur banal- und Zcheutbezüge, und rücksichtlich der Herrschaft Stein für die aufgehobenen Ur-barial-Bezüge, bei diesem Gerichte eingeschritten. Es werden daher alle Jene, welchen ein Hy' pothekarrecht auf die obgeoachten Dominien ^ steht, hiemit aufgefordert, ihre Ansprüche bis 23. December 185l inclusive so gewiß hiergerichts anzumelden, als widrigens sie in die Ueberweisung ihrer Forderungen auf die ausgennttelten Entschädigungs Capitale, nach Maßgabe der sie treffenden Reihenfolge als stillschweigend einwilligend erachlel, bei der Verhandlung nicht weiter gehört, sofort den weitern im K 23 des Patentes vom 11 April 1851, Nr. 84 deö R G. Bl. St. XXV, auf das Ausbleiben eines zur Tagsatzung vorgeladenen Hypothekar-Glaudiger5 gesetzten Folgen unterzogen, und mit ihren Forderungen, wenn sie die Reihenfolge trifft, sammt den allfalligen dreijährigen Zinsen, falls deren Berichtigung nicht ausgewiesen wird, unter Vorbehalt der wcitetn Austragung auf die mehr erwähnten EntlastungS-Cavitale überwiesen werden würden. Die Anmeldung kann mündlich oder schriftlich geschehen, und muß die vorgeschriebenen Förmlichkeiten und Modalitäten enthalten. Laibach am 21. October 1851. Z. »333. (!) Nr. 7945. ! Edict. Vor dem f. k. Bezirksgerichte Laibach I. Settlor, haben alle Diejenigen, welche an die Vcrlassenschaft der den 23. September d. I. hierorts verstorbenen Apotheken- u„d Realitätenbesitzerin, Frau Friederike von Gromadzli, als Gläubiger eine Forderung zu stellen haben, zur Anmeldung und Darthuung derselben den 28. November l. I. Vormittags l0 Uhr zu erscheinen, oder bis dahin ihr dießfälligeS Gesuch schriftlich zu überreiche», widrigens diesen Gläubigern an di« Verlassenschaft, wenn sie durch die Bezahlung der angemeldeten Forderungen erschösst würde, kcin i weiterer Anspruch zustande, als insofern ihnen eil» Pfandrecht gebührt. LlNbach. am 2«. October 185«. Z. <296. (H) N. 282s), E d i c ,. Vom s. k BcziikSgllichlt Glvßlaö 6 wild c><>!n unl'tiam't, wo b'siiit'lichtn ^ioslpl) Ü'lnrcr, Amo» Pe-iriö l'on Hl. Givigen, Johann Hc^ivar von Pud-log mit? oelel, ebenfalls unbelaimt wo blsl!iolich« von Scatoapno als Our-Hlor ncl üctuin bestes nut welchem die Nechtssache nach der a. G O. verhunlllt werden wird. D.ssen werden di« Geklagten M dem E»be ver^ stand.gc!, daß s,c allenfalls rechlzei.ig selbst erscheinen, od.r d:m bestellten tzutawr ihle »lechtsbehelfe m.t-theuer., oder ,lch auch einen andern Sachwalter be. steilen und archer namhaft machen, Übelhaupt im o,o.,u"gsmäßia..„ Wege einsch.utln, wid'igens si« stcd die auS ihler Verabsäumung entstchenren s"lg" s'lbst zuzuschreiben halle». „ a H. l. Bez„ksg«lichl Gloßl^iö am 9- August «°m f. l, ^"««'N^"Um'd^7m 620 Findlings Franz P«rjatu aufgefotdert, bmnen Jahr und Tag, von oem unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem Gerichte zu melden, mid unter Ausweisung ihres gesetzlichen Erbrechtes ihre Erds-erklamng anzudringen, widligens die Verlassenschafl, im Falle dieselbe nicht angetreten seyn wird, vom Staate als erblos eingezogen würde, und den sich allenfalls später meldenden Erden ihre Ordsansprü'' che nur so lange vorbehalten bliebe», als sie durch Verjährung nicht erloschen wären. K. k. Bezirksgericht Stein am 30. Juli i«5l. 3. 1305. (3) Edict, Ueber Ansuchen des Herrn Eduard v. Schwcren-feld wird bekannt gemacht: Es sey von diesem k, l. Bezirksgerichte in die freiwillige Veräußerung des landtaflichen Gutes Frauen« stein gewilliget, und hiezu die Tagsatzung auf den 26. November l. I. Vormittags von ll bis l2 Uhr vor dicstm k. k. Bezirksgerichte anberaumt worden. Hiezu gehören: An Bauarea . . . — Joch l3l)7 lH Klst. v Aeckern . . . 5l) „ 942 » „ » Wiesen . . . 24 » l2I! „ ,> p Gärten . . . — » 553 » » „ Weiden . . . 33 „ 389 „ » ^ Hochwaldungen . l42 » 1237 ^ » » unproductivem Boden 4 « 12>5 ^ >> zusammen . 257 Joch 455 lü Klft DaS Gut Frauenstein liegt eine halbe Meile ober St. Veit, dem Sitze der Bezirkshallptmannschaft und des Nezirkscollegialgerichtes cn freundlicher, romantischer Gegend. Das im mittelalterlichen Baustyle aufgefuhrti, mit Steinplatten gedickte Schloß steht auf maßiger Höhe und über den Nebengebäuden. Es enthalt im ttsten Stockwerke eine Wohnung von !0 Zimmern, eine Küche und eine Hauscapelle, zu edener Erde aber 2 Zimmer, eine Küche, eine Vadstü'dchen, eine Waschküche, 2 große Keller und 3 noch größere Gewölbe nebst einem Brunnm. Um den geräumigen Schloß. Hof führt im ersten Stockwerke ein offener, breiter, ein-gewöldter Gang, von dcm man m dnl, eme großc Fernsicht bielenoen Saal konimi. Nahe am Schlosse, doch mva5 tiefer liegt das mit Schiefer gedeckte geräumige Mricrhaus. Unter diesem befindet sich die ebenfalls mit Schiefer gedeckte, mit neuem Brennapparate versehene Branntwein.-Fabrir', die Hausschmicdc, ein bedeuten» dcs Ktllergebaude mit Schüttboden, eii»c große Wa-genrcmise und eine mit Vchindcln elugedeckle Haus mühle. Das Stall« und Etadelgebaudc, wie die kleine Wagenremise, ist abgebrannt, und gegen deren Aufbau eine Feuerversicherungssumme von 3250 ft. zu erheben. Der zum Aufbau nöthige Steiübrucd, wic die Sandgrube, befindet sich auf cigcüem Grunde fest an der Baustllle. Auf eigenem Grunde rann auch die Iiegelvreimerei errichtet werden. Noch wird bemerkt, daß ein großer Theil der Stallmauer gut brauchbar ist. Dle Accker wie die Wiesen, welche wasscilcitig sind und fast nur süßes Heu geben, sind im beste»» Culturzustande. Diese Grundstücke sind mit den Weiden, u»d Waldparzellen, bis auf emm Wald von 22 Joch. zusammenhangend und geben daher eine eigene Jagd im Umfange von 235 Joch. Das Gut Fraueiistein wird einschließig der bereits zur Entschadigungs-Verhandlung gekommcum Frauensteincr Gülte, und des z»r Br^nntweindren-inrei gehörigen, bei 3000 fi. MM. werthen Hreim-apparales, um »4.000 fi. MM. ausgeboten. Jeder Licitant h.'t vor skincm ersten Anbote zu Handen der Üicitationscommission l^00st. MM. als Vadium zu erlegen, Vom Meistbote hat dcr Ersteher binnen 14 Tagen nach der iiicitalion den vierten Thcil zu Handen des Verkäufers bar zu bezahlen, und die zweite Rate zu einem Viertheile dcs Meistbotes binnen ei-ncm halben Jahre nach der Licitation entweder bar zu bezahlen oder an anderen Hypotheken pupiUarma-ßig sicher zu stellen. Die verbleidende Hälfte ist uitter Einem mit der grundbüchlichen Umschreibung dcs Gutes Frauenstcin von Eduard von Schwerenfeld an seinen B,sitznach-fulgcr am ersten freien Satze dieses Gutes zu inta» bMttcn, falls der Ersteher nicht die Zahlung derselben, die jedoch vor der Umschreibung zu geschehen hätte, vorziehen würde. , Bis zur Zahlung ist dcr rückständige Meistbot vom Tage der Licitation jährlich mit Fünf vo:? hundert Gulden zu verzinsen. Das Inventar wird nach crfolgter Velä'ußcrung des Gutes Frauenstcin abgesondert oeräußcrt wcrocn. Was bei dicscr gerichtlichen oder außcrgcrichtli-chen Veraußerling bis t. Ftbruar ,852 nicht an Mann gebracht wird, hat der Erstcher des Gutes mit Inl'kgnff der Ansaoc um den gerichtlich zu er-hebenden ^chätzungsrverth zu übernehmen und so, gleich zu bczahlcn. Hat der Ersteher den mit der Freiherr v. Dick-mann'schen ^adgcwerkschaft abgeschlossenen W^loab-stockungs-Vcrtrag einzuhalten, »hne auf den beding genen Kaufpreis einen Anspruch machen zu können. Der L c r. Vcr dem k. k. Be-i'kögetichte Großlaschiisch h^ben >,lle Dlci.'niqen, wrlche an die Vellasfeüschafc ?es t'eii 31 I.nnicr !85l rerstordeürn Jacob Perme von Plädlile, a!v Gläubiger eine 7s0ldelung zu stellen ii>U'en, zur Anmeldung u-d Darthuu.'g deisclden oen 8. 'Xovein^er d. ^. zu erschnnen, oder bis dal'i.', lhr Aii!i>eldu,igs^esttch schnfllich ^u überreichen , w'dci-geilS diesen Gläublge.n an cie Vlrl^ssl!,fchlifl, >vc»n si