Nr. 1554. IV. 1899. Kirchliches Verordnungs-Katt für die Lavanter Discese. Snljnlt. 22. Die Religion als Unterrichtsgegcnstand und Tugend-Übung an den Mittelschulen. — 23. Zu Tabularzwecken ausgestellte Bescheinigungen, betreffend die Berechtigung der Functionäre juristischer Corporatione» zur Unterfertigung von Urkunden unterliegen als Zeugnisse dem festen Stempel von 1 Gulden. — 24. Divccsan Nachrichten. 22. Die Dtligwn als Knterrichtsgegenjland und Hugendübung au den Mittelschulen. § i. Im hochbedentsamen Rundschreiben vom 1. November 1885, lvelches über die christliche Verfassung der Staaten handelt, sagt der heilige Vater Papst Leo XIII. in der Einleitung : „Immortale Dei miserentis opus, quod est Ecclesia, quamquam per se et natura sua salutem spectat animorum adipiscendamque in coelis felicitatem, tamen in ipso etiam rerum mortalium genere tot ac tantas nitro parit utilitates, ut pl ures maioresvc non posset, si in primis et maxime esset ad tuendam huius vitae, quae in terris agitur, prosperitatem institutum“. Damit aber das in der Kirche aufbelvahrte Wort Gottes die erwünschte Frucht hervvrbringe, mliss es in die Herzen der Menschen gepflanzt werden, gleichwie man den guten Samen in bos' Erdreich säen muss, damit er feinte und sproße. „Simile factum et regnum coelorum homini, qui seminavit bonum semen in agro suo. “ (Matth. 13, 24). § 2. Das Lehramt steht aber in der heiligen katholischen Kirche denjenigen Lehrern zu, welche der Heilige Geist gesetzt hat, dass sie als Bischöfe die Kirche Gottes regieren. (Act. apost. 20, 28). „Non enim inopia virium, sed magnitudine bonitatis vult ille, ut aliquid a nobis conferatur operae ad salutis, quam ipse peperit, obtinendos adipiscendosque fructus. Huiusce partes officii primae sunt, catholicam doctrinam profiteri aperte et constanter, eamque, quoad quisque potest, propagare. Nam quod saepius est verissimeque dictum, Christianae quidem sapientiae nihil tam obest, quam non esse cognitam. Valet enim per se ipsa ad depellendos errores probe percepta: quam si mens arripuerit simplex praeiudicatisque non adstricta opinionibus, assentiendum esse ratio pronuntiat.“ 1 1 Litterae eneyclicae Leonis PP. XIII. „Sapientiae cliristianae“ de die 10. Ianuarii 1890. — 88. D. N. Leonis PP. XIII. Alloeutio- § 3. Die Kirche bethätigte ihre organisierende Macht gegenüber der in Auflösung begriffenen Gesellschaft des antiken Heidenthums, welche sie auf neue Grundlagen stellte, sodann gegenüber den Völkern des Mittelalters, deren sociale Gestaltungskräfte sie entband und groß zog, und sie wird sie wieder zu bethätigen haben, wenn der Zersetzungsprvcess der modernen Gesellschaft die rationalistischen Palliativmittel als nicht genügend dargestellt haben wird. Bedeutungsvoll sind die Worte, welche Moses zu seinem Volke sprach: „Scitis, quod docuerim vos praecepta atque iustitias, sicut mandavit mihi Dominus Deus meus ; sic facietis ea in terra, quam possessuri estis, et observabitis et implebitis opere, llaec est enim vestra sapientia, et intellectus coram populis, ut audientes universa praecepta haec, dicant: En populus sapiens et intelligens, gens magna.“ (Dent. 4, 5. 6). Der Sophist Protagoras begann eine der religiösen Verflachung dienende Schrift mit den Worten: „Von den Göttern bin ich nicht in der Lage zu wissen, ob sie sind, oder ob sie nicht sind; denn vieles hindert, solches zu wissen: die Dunkelheit des Gegenstandes und die Kürze des Menschenlebens." Die Behörde von Athen wies aber den Aufklärer aus dem Lande und ließ durch den Herold alle verkauften Exemplare des Buches eintreiben und dieselben auf dem Markte verbrennen.1 8 4. Die griechischen Sophisten machten gleich ihren heutigen Epigonen, den Snbjectivisten, Alles zum bloßen Producte der psychischen Thätigkeit, zu Bcwußtseinszustünden: Glaubensinhalt, Recht, Sittlichkeit und Wahrheit, und bildeten sie nos, Epistolae . . . vol. IV. Typ. Soc. 8. August. Desclée, tirugis 1894, pag. 12. * Diog. Laert. IX, 51 bei Otto Willmann, Geschichte des Idealismus. Braunschweig 1894. I. Bd. S. 348. 1 dariu ben vollen Gegensatz zum Idealismus, der nicht bloß für die genannten, sondern für alle Denkinhalte ein dem psychischen Arte correlatesi Objectivgedankliches setzt, und darin das Maß jenes Actes erblickt. Gott hat bei der Erschaffung der Welt Alles nach Maß, Zahl und Gewicht geordnet. (Sap. 11, 21). Beim Studium der Natur lesen wir nun das Maß, die Zahl, das Gewicht, das der Schbpser im Sinne hatte, wie ans einem Buche heraus. Der Forscher denkt dem Schöpfer seine Gedanken nach und ist keineswegs selber durch sein Denken der Urheber dessen, was man Natnrorbnimg nennt. Dass die tiefer blickenden Zeitgenossen der Sophisten in dem Nominalismus der Ideen, dem nichts Reales ent- sprechen sollte, den Kern der Svphistik erkannten, zeigt der Umstand, dass Sokrates gerade gegen ihn seine Angriffe richtete, indem er bei seinen dialogischen Untersuchungen stets ans die Feststellung des in der Sache liegenden Gedanklichen ansgieng, wodurch er Begründer der Definition und des logischen Realismus wurde. Dieser ist so zu sagen die Antwort der idealistischen Gesinnung auf die Versuche der Svphistik, die Realität des Gedanklichen zu verflüchtigen.1 Die Sophisten hatten das Princip aller Religiosität angegriffen, und mussten deshalb mit allem Nachdrucke znrück-gewiesen werden, weil ein falsches Princip in seinen Dednctionen eine unabsehbare Verwirrung anrichtet, iute Aristoteles das so schön sagt: II zpyi\ Suvajxsc |j,stCcov v) plitki, Stórcep tò iv àpyjj p-txpòv èv TYj teXsottj -sivzTai 7ra(ip.è-(E{>sc, Principium vi praestantius quam amplitudine, siquidem quod in principio parvum est in fine evadit permagnum.2 § 5. Gegenwärtig handelt es sich darum, den Religionsunterricht zunächst an den Mittelschulen neu zu ordnen und für die Befruchtung desselben Vorsorge zu treffen. Wir wollen unsere Gedanken in Betreff dieses höchst-wichtigen aber auch sehr schwierigen Gegenstandes nacki zwei Gesichtspunkten zusammenstellen. 1. Was thut noth, dass die Religion als Unterrichts-gegenständ anfgefasst, ersprießlich und fruchtbringend gelehrt und gelernt werde? 2. Was ist außerdem nothwendig, damit die Religion als Tugend in der Mittelschule geübt werde. Hinsichtlich der allgemeinen und speciellen Methodik sind die leitenden Gesichtspunkte für die einzelnen Gegenstände im „Kirchlichen Vevrdnungs-Blatte für die Lavanter Diöcese" vom 1. März 1898, Nr. 14, S. 79—81 mitgetheilt worden, weil sie den Verfassern der neuen Lehrbücher bereits vorschweben mussten. * Op. eit. I. 452. 2 Aristoteles, De Coelo 1. 1, e. 5 bei Dr. Fr. Egger, Propae-deutica Fhilosopliica-Tlicologica. Ed. 4. ßrixinac 1893, pag. 85. I. Weil. Die Religion als Unterrichtsgegenstand. 8 0. Außer einem auf Vernunft und Erfahrung gegründeten Lehrpläne, der im „Kirchlichen Verordnungs-Blatte" vom 1. März 1898, Nr. 14 mitgetheilt worden, ist ferner nöthig, a) dass der Lehrplan verständig und gründlich anfgefasst, b) dass er gewissenhaft ausgesührt, c) dass die Ausführung desselben consequent überwacht werde. § 7. Über das Ziel der Jngendbildung äußert sich Plato also: „Unser Grundsatz ist, dass die Jugend, die wir bilden wollen, nichts zu lernen unternehme, was nicht zielgemüß ist."1 Als das eine Ziel, welches Piolo damit aller Bildung verzeichnet, bestimmt er das höchste Gut, den höchst Guten. Den Weg dazu erblickt er in einer ansteigenden Reihe von Bildungsmitteln, deren erstes Glied die Bildung des Gemüthes durch die Sinnenwelt, das zweite die Mathematik, welche im Sinnlichen den Gedanken sucht, das dritte aber die Dialektik bildet, die sich mit dem Reiche der Gedanken fperieli beschäftigt. 8 8. Über den von Plato und seiner Schule vorgeschriebenen Bildungsgang hat sich der heilige Augustinus in seiner Schrift: „De doctrina Christiana libri quatuor“2 lichtvoll ausgesprochen. Er entwirft darin ein System der säeularen Bildungsstudien vom Gesichtspunkte der heiligen Schrift, welches ans die Folgezeit mächtigen Einfluss geübt hat. Der rechte und wahrhaftige Sinn, — das ist des Hl. Augustinus leitender Gedanke — wird die Wahrheit, wo immer er sie finden mag, als das Eigenthum des Herrn und Schöpfers aller Dinge ansehen. Ein von Menschen daran geknüpfter Jrrthum darf nicht abschrecken. Was die Heiden als Wissenschaft und Kunst betrieben haben, ist theils menschliche Erfindung, theils Abbild eines Wirklichen, Gottgesetzten, und darum in richtiger Ahnung von jenen selbst ans die Gottheit zurückgeführt. Das Menschenwerk ist theils verwerflich, wie Haruspicien, Astrologie u. s. w., theils entbehrlich, wie die Masse der Fabeln, leeren Erdichtungen und nicht erbaulichen Bildnereien, theils aber nothwendig, wie der ganze Apparat des socialen Lebens: Gewicht, Maß, Geld, Schrift, Sprache u. s. w. Die aus ein Wirkliches znrückgehenden Untersuchungen bewegen sich theils im Sinnlichen, theils im Abstracten; zu 1 Plat. Rep. VII, p. 630 bei Otto Willinann, Didaktik als Bildungslehre, II. Bd. Braunschweig 1895 S. 196. 2 Patrologiae cursus completus acciirrantc J. P. Migne. toni. 34. pag. 15—122. jenen gehört in erster Linie die Geschichte, die zwar von menschlichen Dingen handelt, aber selbst keine menschliche Einrichtung ist, da alles Geschehene der Folge der Zeiten angehört, die Gott begründet und geordnet hat. Der erzählenden Wissenschaft sind die beschreibenden, die Naturgeschichte iiiib Gestii nknnde verwandt. Diesen sind gleich geordnet die technisch-empirische» Kunstlehren, als: Medici», Landwirt-schaftslehre, Verwaltungslehre und die mechanischen und gymnastischen Künste. Von allen diesen soll mau, wenngleich nur obenhin Kenntnis nehmen, nicht mit sie auszuüben — falls nicht darauf der Beruf hiuweist — sondern mit sie zu be-urtheilen und die darauf zurückgehende» Ausdrücke der heiligen Schrift zu verstehen. Die abstracte» Discipline» sind Dialektik, Rhetorik und Mathematik. Die Dialektik ist insisterne nicht Menschenwerk, als die Giltigkeit der logischen Verbindungen nicht auf menschliche Satzung zurückgeht, und ihre Sätze bleiben wahr, auch bei irrthümlicher Anwendung. Die Eloquenz ist eine wortreichere Dialektik; auch die Regeln, wie die Hörer zu gewinnen, zu beleben, zu fesseln seien, gehen auf Gesetze zurück, die nicht Menschenwerk sind. Diese Discipline» ersetzen nicht den gesunden Verstand, aber sie gewähren Genuss und schulen den Geist. Die mathematischen Wahrheiten sind von den Menschen gefunden, aber nicht erfunden worden. Sv der heilige Augustinus, der alle Momente bezeichnet, welche für die Organisation des Bilduugsinhaltes in Betracht kommen: der sittlich religiöse Endzweck, die psychologische Stufenfolge des Unterrichtes und die Wechselbeziehung der Unterrichtsstoffe. § 9. Bei dieser Wechselbeziehung nimmt der Religionsunterricht eine zentrale Stellung ein: der Weltanschauung, welche er begründet, sollen sich die anderen Lehrfächer coufor-mieren; seine Lehre und Impulse sollen in ihnen Widerhall und Bestätigung finden. In diesem Sinne ist die Religion nicht ein Lehrzweig neben anderen, sonder» der Stamm, welcher alle Zweige trägt und belebt. § 10. Der christliche Lehriuhalt hat auch darin etwas Universales, dass er die Verknüpfung mit verschiedenen Wissensstoffen nicht bloß verträgt, sondern auch verlangt und sich dieselben zu assimilieren weiß. Im Unterrichte gestaltet sich dieser Inhalt vierfach: als Erklärung der Aussprüche der heiligen Schrift, als biblische und Kirchengeschichte, als systematische Darlegung der Glaubens- und Sittcnlehre und als Lehre des Cultus. Damit sind aber ebensovielc Beziehungen zu anderen Gebiete» gegeben und zwar zur Sprachkunde, zur Geschichte, zur Philosophie und zur Dicht und Tonkunst. § H. Die Alten konnten den Bildungstvert der Tonkunst mit so besser würdigen, als sie deren Schwerpunkt in den Gesang verlegten, der schon vermöge seines Zusammenhanges mit der Dichtkunst unter allen Zweigen der Musik die größte pädagogische Bedeutung hat. Als Element des Cultus verstärkt und vertieft der Gesang die Wirkungen der Religionslehre. Gibt es ja, nach St. Augustin für alle Regungen des Gemüthes nach ihrer Verschiedenheit Etwas in der Stimme und im Gesänge, was ihrer Eigenthümlichkeit entspricht und wodurch sie, vermöge einer geheimnisvollen Verwandtschaft, wachgerufeu werden: „omnes allectus spiritus nostri pro sui diversitate habere proprios modos in voce atipie cantu, quorum nescio qua occulta familiaritate excitentur.“1 § 12. Neben der Tonkunst sind die Malerei, Plastik und Baukunst mit der Religion eng verbundene Bildungsquellen. Aus ihnen gewannen die Griechen den so allgemein verbreiteten Sinn für das Schone, an ihnen fand zu jeder Zeit auch die christliche Gemeinde einen Ersatz für das Lesen der Hl. Schrift. „Quod legentibus scriptura, hoc idiotis praestat pictura cernentibus, quia in ipsa etiam ignorantes vident, quod sequi debeant, in ipsa legunt, qui litteras nesciunt“.2 § 13. Hinsichtlich der analytischen Methode, welche wir bei der Zergliederung des Begriffes oder eines Lehrsatzes auwenden, und ihres Widerspieles, der Synthese, die sich zunächst für die formalen Discipline«, z. B. die Mathematik eignet, sei so viel bemerkt: Der hl. Thomas lehrt: „Est duplex via procedendi ad cognitionem veritatis. Una quidem per modum resolutionis, secundum quam procedimus a compositis ad simplicia, et a toto ad partem ... Et in liac via perficitur cognitio veritatis, quando pervenitur ad singulas partes distincte cognoscendas. Alia est via compositionis, per quam procedimus a simplicibus ad composita, qua perficitur cognitio veritatis, cum pervenitur ad totum.“ 3 Die Methode ist also ein Prinzip oder eine Richtschnur, eine Sache anznfassen, zu behandeln und sie zu vollenden. Das methodische Verfahren ist nicht etwas nothwendig Vorgeschriebenes, sondern sie muss zweckmäßig gewählt werden. 1 S. Augustini Episcopi Confessionum libri tredecim. lih. 10, cap. 33. J. P. Migne, op. cit. toni. 32, pag. 790. 2 S. Gregorii Magni Epistolarum lil). 9, ep. 9. ad Serenum Episcopum Massiliensem. Ioannis Dominici Mansi Sacrorum Conciliorum Collectio, toni. 10. Florentiae 1767, pag. 256. 3 S. Thom. Aq. in 1. 2. Metapli. lect, 1, bei Dr. Fr. Egger, op. cit. pag. 89, 1* Die Methode muss unterschieden werden von der Aufgabe, auf die sie anzuwenden ist; es gibt eine Methode zu zeigen, zu erklären, zn entwickeln, zu üben, aber keine deiktische, exegetische, entwickelnde, übende Methode. § 14. D.ie Methode ist eine Richtschnur, die didaktische Methode ist mithin eine Richtschnur des Lehrens. Was nach ihr gerichtet wird, darf aber dadurch seiner Natur nicht entfremdet werden, sonst wird die Methode giir Schablone. Die Anwendung der gewählten Methode ist im gegebenen Falle eine Synthese und bei einer solchen müssen die Bedingungen erwogen werden, durch welche das Allgemeine specialisiert wirb. Das unterläßt der Methodencultus und erzeugt so Fälle angewandter Methoden, welche die Frage wachrufen können, ob die Methode fruchtbar, ja ob sie überhaupt berechtigt ist. Diese Frage, entsprungen ans einem Missstande, den die Voreiligkeit erzeugte, verneint der didaktische Empirismus, der angeblich Alles richtig trifft, auch ohne cs überlegt zu haben. Nach ihm sind der Lehrgegenstand und die Manier des Lehrers ausreichend, um das Sehrgeschäft zu regeln, eine kurzsichtige Auffassung, welcher wir den Erfahrungssatz entgegen-stellen, dass die logische Methodenlehre von keiner Denkrichtung ungestraft vernachläßigt wird. Der starre Methodencultus hat die Gedankenlosigkeit zur Mutter und präsentiert sich als Ungeschicktheit, die Methodenscheu aber beruht ans Trägheit und Mangel an Gestaltungssinn.1 § 15. Durch die Entwerfung eines den Verhältnissen angemessenen Lehrplanes, die Bezeichnung des richtigen methodischen Vorganges und durch Abfassung von Lehrbüchern, in denen diese beiden leitenden Gesichtspunkte ausgeprägt erscheinen, wirb nun erst die Möglichkeit eines guten Unterrichtes geschaffen. Soll aber dieser in Wirklichkeit gut sein, so muss er konsequent aber auch mit vollem Verständnisse überwacht werden. Dazu sind Religionsunterrichts-Jnspectoren unabweisbar nothwendig. Die Ernennung des Neligionsunterrichts-Jnspectvrs erfolgt durch das F.-B. Ordinariat und zwar für eine bestimmte Periode. Derselbe hat die gewissenhafte Ausführung des Lehrplanes, wie ihn die hochwürdigsten österreichischen Bischöfe in der allgemeinen am 2. April 1894 in Wien abgchaltenen Versammlung acceptiert haben, zu überwachen, den betreffenden Religionslehrer mit Rath und That zn unterstützen, und über Bethätigung und priesterliche Lebensführung derselben an das F.-B. Ordinariat Bericht zu erstatten. ' Franz Wiedeman», Leitlinien für die Unterrichtspraxis, zu-sammcngestellt aus Otto Willnianns Didaktik. Braunschwcig 18!)4, S. 92. Anton Zupančič, Pedagogika. V Ljubljani 1888. S. 130. Um sich über die jeweiligen Zeitströinllngen besser zu informieren, etwaige Schwierigkeiten nnb deren Behebung zu besprechen, wird es angemessen sein, dass der Religions-Jnspector zeitweilig, nach eingeholtcr Genehmigung des F.-B. Ordinariats, die Religionslehrer der Mittelschulen zu einer Cvnferenz zusammenberltft. Der Inspector entwirft die Tagesordnung, nachdem er eine entsprechende Zeit früher die zu besprechende» Fragen an die Mitglieder versandt und für schwierigere Fragen Referenten bestellt hat. Die Operate werden sodann bei der Conferenz besprochen und dem F.-B. Ordinariat vorgelegt. Über die Berathnngen ist durch ein vom Inspector zn bezeichnendes Mitglied Protokoll zu führen und ist dasselbe nach erfolgter Genehmigung vom Inspector und den Theilnehmern zn unterfertigen. Mit bestem Nutzen werden diese Konferenzen zumal vor oder nach den gemeinsamen Priester-Exereitien stattsinden können. lt. Weil'. Die Religion als Tugendiibung. § 16. Wenn überhaupt jeder Priester, so soll vorzüglich der Religionslehrer an der heutigen Mittelschule ein Mann von erprobtem Berufe, festem Charakter, ausgebreiteten Kenntnissen und echtpriesterlichem Wandel sein. Die alttestamentlichen Priester trugen an ihrer Stirne die Worte geschrieben: „ Kedos ln Jechovah“ „Gott geheiligt" (Exod. 39, 29), damit sie stets der Heiligkeit eingedenk seien, zn der sie verpflichtet waren; auch mussten alle Opfer, welche von Priestern dargebracht wurden, vom Feuer gänzlich verzehrt werden, zum Zeichen der Heiligkeit des Priesters, der sich ganz Gott geweiht hat. Jeder Priester also, zumal aber der Religionslehrer an der Mittelschule muss sich ganz Gott geweiht haben; denn groß ist seine Mission, wichtig seine Thätigkeit, aber äußerst schwierig ist das Amt, welches er zu verwalten hat. Dieses fordert einen ausgesprochenen besonderen lehrämtlichen Berns. Es gibt Menschen, die ihres eigenen geistigen Besitzes erst dann recht froh werden, wenn sie ihn anderen mittheilen können. Cicero hat uns den Aussprnch des Pythagoreers Archytas mit-getheilt: „Stiege Jemand zum Himmel auf und schaltete die Natur der Welt und das Wesen der Gestirne, so würde sein beglückendes Staunen alle Süßigkeit verlieren, wenn er Niemand hätte, dem er davon erzählen könnte.1 Auch Seneca hat diesen Drang, das eigene Wissen in Andere Überströmen zn machen, und um des Lehrens willen zu lernen, treffend gekennzeichnet, und eine allgemeine menschliche Empfindung ausgedrückt, wenn er sagt: „Ego omnia i Cicero, De amicitia 23. ista in te cupio transfundere et in hoc aliquid gaudeo discere, ut doceam ; nec ulla res delectat, licet sit eximia et salutaris, quam mihi uni sciturus sum; si cum exceptione detur sapientia, ut illam inclusam teneam nec enuntiem, reiiciani : nullius boni sine socio iucunda possessio est.“1 Forschung und Lehre stehen in einem inneren Zusainmen-hange, und das erworbene Wissen strebt naturgemäß nach Mittheilung ; einsam im Geiste geboren, sticht cs in den Geistern seine Bethätignng. Astes Können ltub Wissen will sich darlegen, und Nebengedanken an Erfolg, Bortheil und flüchtigen Ruhm können selbst von Weltmenschen über diesem Drange vergessen werden. Das Treiben der Kinder zeigt uns, auf wie primitive Antriebe das Lehrbedürfuis zurückgeht; es ist ihre Lust auszukramen, was sie gelernt, kleineren Geschwistern Lehrer zu werden und untereinander Schule zu spielen. So gibt es also in der That geborene Lehrer, Lehrernaturen, deren specifisches Talent das donum didacticum ist. In den Pädagogen von Gottes Gnaden wirkt etwas wie eine innere Necessitatici! ; wir wollen es lieber den von Gott schon aus dem natürlichen Wege augedeuteten Berns nennen. 8 17. Solche Männer also braucht man, um durch ihre Tätigkeit an der Mittelschule regenerierend auf die Familie und den Staat zu wirken. Die hochwürdigsten österreichischen Bischöfe äußerten sich bereits im Jahre 1848 zur Frage also: „Die Wichtigkeit der Gymnasien ist groß. Alle, welche als Priester den Menschen Erkenntnis und Gnade vermitteln, Alle, welche als Organe des Staates für Recht und sittliche Ordnung sorgen, Alle, welche für Wissenschaft und Geistesentwicklung wirken sollen, und fast alle Söhne höherer Stünde suchen an den Gymnasien ihre wissenschaftliche Vorbildung, und die Auffassungen, welche sie dort einsaugen, üben umso größeren Einfluss, als die Richtung, welche dem jugendlichen Gemüthe gegeben wird, gewöhnlich für das ganze Leben nachwirkt. Soll dem sittlichen Zerfalle Einhalt gethan, sollen die Bestrebungen, in welchen sich die wahre menschliche Würde bewährt, nachhaltig erneuert werden, so muss die christliche Wahrheit siegreich ihre göttliche Kraft entfalten und vor allem in dem Schöße der Familie das Werk der Wiedergeburt beginnen." In Migne’s Patroligiae cursus completus, series gracca, tomus 29 lesen wir im Leben des heiligen Basilius des Großen, der durch sein Werk „Aó-fo? itpò< tot»; vioo;, 8ro»; av i£ 'KXXrjvixfov w'fsXoivto Xóyiov,“ „Oratio ad adolescentes, quomodo possint ex gentilium libris fructum capere“, den Gymnasien so nahe steht, dass sich um seine religiöse, fromme Erziehung seine Mutter Emmelia und seine Großmutter Makrina besonders große Verdienste erworben haben. „Nie", 1 Seneca, Ep. fi, § bei O. Willmann, Didaktik, II, 8. bekannte Basilius später, „werde ich die tiefen Eindrücke vergessen, welche die Reden und Beispiele dieser ehrwürdigen Frau (Makrina) auf meine noch zarte Seele gemacht haben." § 18. Ist jedoch die religiöse Grundlage der Sittlichkeit aus der Familie geschwunden, dann muss auch das consolidierteste Staatsweseu schaden nehmen, wie uns dieses der Niedergang der alten römischen Weltmacht zeigt. Es gereicht zur Genug-thuung, dass man sich hiebei auf Autoritäten berufen kann, wie Montesquieu und Mommseu, nach deren übereinstimmender Behauptung das seiner ursprünglichen Würde und Reinheit entkleidete römische Familienleben das Gift seiner eigenen Verdorbenheit auch in den Organismus des Staates transfundiert hat. Dies konnte auch nicht anders sein. Es gab ja keine römischen Matronen mehr, es gab keine Mütter, welche wie die Mutter der Grachen, ihre Kinder als ihre thenersten Schätze betrachteten und sie selbst in persona erzogen; hingegen aber gab es Frauen, welche die Erziehung ihrer Kinder Sclaven anvertrauten. Wie sollten aber diese die ihnen zngewiesenen Kinder gut erziehen, da sie doch selbst nur gedrillt niemals die Wohlthat einer menschenwürdigen, edlen Erziehung genossen hatten? Wie konnten Sclaven in die Herzen der Kinder opferbereite Vaterlandsliebe pflanzen, da sie doch selbst der bürgerlichen Freiheit beraubt waren? Wie sollten rechtslose Creaturen den Sinn für Recht ungetrübt bewahren uud Rechtsgcfühl und Rechtssinn bei ihren Zöglingen zur gedeihlichen Entwickelung bringen? Auch die Würde der Frau war erniedrigt und sie musste in der Besorgnis leben, dass ihr Herr sie aus dem Hause fort-schicken könnte. Es fehlte sogar auch au einem Schleier, welcher diese Schande der Mutter vor den Augen der eigenen Kinder verhüllt hätte. Und das Kind? Kaum erblickte es das Licht der Welt, so gelaugte es vor den Richterstuhl der väterlichen Willkür, um das Urtheil zu hören, ob es leben oder aber ungekannt, nnbejammert und unbeachtet verlöschen soll. § 19. Unter solchen Verhältnissen wachsen nicht Charaktere heran, sondern Heloten, die sich in den Dienst und Sold einzelner um die Herrschergewalt kämpfeudeu ehrgeizigen Waghalse stellten, auf dem Forum bei Gericht und Wahl ihre Stimme verkauften, auf dem Schlachtfelde aber auch ihr Leben, in deren öder Seele der Sinn für Recht und Freiheit erstorben war, die nur noch panem et circenses suchten. § 20. Wer andere bilden und zu Charakteren heranziehen will, muss vor Allem selbst ein gründlich durchgebildeter Charakter fein, auch schon mit des guten Beispieles wegen, dessen die Jugend so sehr bedarf. Die Erziehung hat nämlich den Zögling zu einem sittlich guten Leben anzuleiten. Da eine ausgebildete n — Vernnnfteinsicht erst ben Abschluss der Erziehungsthätigkeit bildet, der Zögling also, je weiter er noch von der geistigen Mündigkeit entfernt ist, desto weniger imstande ist, ein richtiges Urtheil zn fällen, so ist es Sache der Erziehung, dem Zögling zu zeigen, wie er sein Verhalten einrichten soll, damit er sittlich gut sei. Am besten geschieht dieses wohl dadurch, dass ihm die Thatsache sittlich guten Handelns vor Angen geführt wird, also durch das gute Beispiel. Denn das gute Beispiel zeigt dem Zögling nicht nur, wie er zu handeln habe, sondern auch, dass es möglich ist, so zu handeln, und wird es durch den besonders in der Jugend so starken Nachahmungstrieb des Menschen auf das vortheilhafteste unterstützt. Das gute Beispiel, das der Religionslehrer durch sein wohlgeordnetes, erbauliches Leben gibt, ist daher das beste, weil wirksamste Mittel der sittlichen Erziehung. § 21. Das Beispiel ist entweder ein unmittelbares oder mittelbares, je nach dem vor den Angen des Kindes sittlich gute Handlungen zur Ausführung gebracht werden, oder eine Darstellung derselben in Bild, Schrift oder Erzählung gegeben tvird. Am wirksamsten ist natürlich das unmittelbare Beispiel, weil die Unmittelbarkeit der Thatsachen mit der ihr eigentümlichen Macht ans das so empfängliche Genuith der Jugend geradezu unfehlbar einwirkt. Daraus erhellt, wie wichtig stadie sittliche Erziehung des Kindes das gute Beispiel des Erziehers und weiterhin seiner ganzen sittlichen Umgebung ist. Eine einzige sittlich gute That vermag die unverdorbene Jugend viel eher und sicherer ans die Bahn der Sittlichkeit zu führen als langathmige Belehrungen. Der Erzieher sei also bestrebt, sein eigenes Verhalten mit jenen sittlichen Vorschriften in genauesten Einklang zu bringen, deren Befolgung er von dem Zöglinge verlangt, und sorge auch für eine sittlich gute Umgebung seines Zöglings. Ein Ersatz für das unmittelbare Beispiel ist das mittelbare, die bildlich, schriftlich oder mündlich erzählende Darstellung von sittlichen Handlungsweisen, welche der Jugend als Muster dienen sollen, also das Leben Jesu und Mariä, Lebensbeschreibungen der heiligen Kirchenväter und der anderen christlichen Heroen, aber auch Charakterdarstellungen aus der Weltgeschichte. Es ist klar, dass das mittelbare Beispiel nicht so wirksam ist als das unmittelbare, da ihm die Macht der Unmittelbarkeit der Thatsache abgeht; aber je mehr sich die Darstellung irgend einer sittlichen Handlung der Unmittelbarkeit des wirklichen Geschehens nähert, desto wirksamer ist auch das mittelbare Beispiel. Das mittelbare Beispiel entspreche also dem Anschauungskreise des Zöglings, sei, womöglich, anschaulich und lasse die sittliche Musterhandlung als solche bildend ans den Zögling einwirke», ergehe sich also nicht in unnöthigein Interpretieren und Dotieren. Das vorgehaltene Beispiel soll den Zögling durch sich selbst so anziehen, dass es gar keiner Mahnung mehr bedarf.1 § 22. Da also gar Vieles von der richtigen Besetzung der Stellen für Religionslehrer an den Mittelschulen abhängt, ist es zu wünschen, dass der Antritt des Religionslehramtes an den Mittelschulen ein Act des canonischen Gehorsams sei, d. H. durch Auswahl und Bestimmung des Geeigneten durch den Bischof geschehe, der ja nur die gedeihliche Ertheilung des Religionsunterrichtes intendiert, und die Fähigkeiten und Anlagen der Aspiranten zu beurtheilen imstande ist. und be-thätigter Hinneigung zum Lehrberufe im Bedarfs- und Eignungsfalle gerne entspricht. Deshalb hat das F.-B. La-vauter Ordinariat unter dem 23. Mai 1894, Nr. 1313 nachstehendes Normale für die Concurspnifung für Religionslehrer an Mittelschulen erlassen: „Nachdem das hochheilige Concil von Trient ans die Wichtigkeit des Lehramtes an de» Gymnasien hingewiesen, fügt es bei: Et ne sub specie pietatis impietas disseminetur, statuit eadem sancta Synodus, neminem ad liuiusmodi officium admittendum esse, qui prius ab Episcopo loci de vita, moribus et scientia examinatus et approbatus non fuerit. 2 Die von Fall zu Fall anzuberaumende Cvncnrsprüfnng hat sich ans alle vvrzntragendcn Discipline» und ans die Katechetik und Pädagogik zu erstrecken. Die Gesuche tun Zulassung zur Concnrsprüfnng sind nach erfolgter Concnrsanàschreibnng uu-verweilt durch das Vorgesetzte F.-B. Decaiialamt beim F.-B. Lavaitter Ordinariate eittzubringen. Selbstverständlich würde nach den obcitierten Bestimmungen des hochheiligen Concils von Trient Bewerbern um eine vacante Stelle, die sich der für diesen bestimmten Fall ausgeschriebenen Concnrsprüfnng nicht unterzogen, oder aber die Prüftings-Dispens vom Ordinarius loci nicht erwirkt haben, die unbedingt »othwendige missio canonica nicht ertheilt werden. Entsprechend der Bestimmung der I. Diöcesan - Synode von Lavant, pag. 54,3 wird nach erfolgter Ernennung der Nominierte das Juramentum professionis tidei tridentinae zu leisten haben, bevor ihm die kirchliche Mission ertheilt tvird." § 23. Zum religiösen Leben die Schüler anznhalten, dieselben für Gott und die heilige Kirche zu gewinnen, sie zu gläubigen katholischen Christen zu erziehen, sei des Religionslehrers höchstes, mit aller Hingabe zu verfolgendes Ziel. Dazu sollen nachstehende Übungen dienen: 1 Virgil Griminich, Lesebuch ber allgemeinen Erziehungslehre. Wien 1897. S. GO. ’ SS. Cone. Trid. scss. V. (leer, de ref. cap. I. 8 Vgl. II. Diöcesan-Synode von Lavanl, gefeiert 1890. Marburg 1897, S. 241. 1. An allen Sonn- uiib Feiertagen werde eine Exhorte, eventuell besonders für das Oberghmnasinm abgehalten. Die Exhorten sind ans dein Gedächtnisse vorzntragen. Nur was vom Herzen kommt, dringt zum Herzen. 2. An Sonn- und Feiertagen ist die Schuljugend strenge verpflichtet dem gemeinsamen Gottesdienste beiznivohne» ; an gewöhnliche» Schultagen soll sie zum Auhvren der Hl. Messe angeeifert werben. 3. Die Jugend gehe zu de» Hl. Sacramente» so oft als möglich, immer aber gut vorbereitet, eventuell nach einer vvransgegangcne» belehrenden Ansprache des Religionslehrers. Der katholische Jüngling soll an de» öfteren Empfang der Hl. Sacramente rechtzeitig gewöhnt werden. Wohl gehen die Mittelschüler dermalen dreimal des Jahres gemeinsam zu den Hl. Sacramente». Bei der großen Schnlerzahl au manchen Orten und bei dem Mangel an Beichtväter» wäre es vielleicht nicht angezeigt, einen noch öfteren gemeinsamen Empfang der 1)1. Sacramente zn imperai. Aber der einzelne Schüler soll selbst, von freien Stücken den Bedürfnissen seiner Seele gerecht zu werden trachten. 4. Bor jeder gemeinsamen Schulbeichte ist nicht bloß eine Exhorte zu halten, sondern es sollen die Schüler auch noch während der Unterrichtsstunden in den Klaffen besonders durch eine mehr oder weniger einlässige Wiederholung der Lehre von den heiligen Sacramente» der Buße und des Altares auf den würdigen Empfang derselben gewissenhaft vorbereitet werden. Der Reiigionslehrer wird am Beichitage darüber invigilieren, dass die Schüler in den Lehrzimmern die Geistessammlung nicht verlieren, wenn sie sich daselbst einfinden, um sodann gemeinschaftlich zur Kirche zu ziehen. In der Kirche angekommen, odorieren sie vorerst einige Augenblicke das allerheiligste Sacrament, nehmen dann die ihnen angewiesenen Plätze ein und bereiten sich auf den bevorstehenden heiligen Act. Die Schüler sollen angeeifert werden, beim Empfange der Hl. Communio» und beim gemeinschaftlichen Gottesdienste im Gebete des heiligen Vaters zu Rom. des Diöcesanbischofes und Seiner kaiserlichen und königlichen Apostolischen Majestät fromm zu gedenken. Die Anhänglichkeit an die heilige katholische Kirche und au das geliebte österreichische Vaterland zu hegen und zu pflegen ist für den Religionslehrer eine Pflicht, die er nie ans den Auge» verliert, die er vielmehr mit besonderem Eifer ausübt. Jede Anstalt habe ihren Schulpatrvn, und begehe dessen Fest durch eine entsprechende kirchliche Feier, die wenn nicht sonst, so doch am auf das Fest folgenden Sonntage stattfinden kann. Die so heilsamen Osterexercitien sollen mit allein Eifer abgehalten werden, um so die studierende Jugend wenigstens einmal im Jahre auch zu ernsterem und länger andauernden, deshalb aber auch mehr fruchtenden Nachdenken über des Menschen Ziel und Ende anzuhalten. Wenn auch die Theilnahme an der Frohnleichnamsprocessiv» nicht überall in gleicher Weste urgiert wird, so zeigt die Erfahrung, dass sich Lehrer und Schüler auch spontan in würdevoller Weise an derselben betheiligen. Groß sind also die Pflichten, die ein Religionslehrer an der Mittelschule zu erfüllen hat. Um denselben gerecht zu werde», wird es nöthig sein, dass er viel und inständig Gott um seinen Alles vermögenden Beistand anruft. Gott hat es gewollt, dass der Mensch alles, was er wahrhaft Gutes hat und haben kann, nur durch den alleinigen Beistand der Gnade und auf die Fürbitte der seligsten Jungfrau Maria erlange. Diese Hilfe der Gnade gewährt aber Gott, nach dem gewöhnlichen Gange seiner Vorsehung, nur demjenigen, der betet, nach dem berühmten Aussprache des Gennadins (Lib. de Eccl.) : Wir glauben, dass Niemand zur Seligkeit gelangt, wenn Gott ihn nicht dazu einlabet ; dass Niemand, der von Gott dazu geladen ist, sein Heil wirke, wenn Gott ihm nicht beisteht; dass aber Niemand diese Hilfe verdiene, als der, welcher betet. Nehmen wir also einerseits an, dass der Mensch, ohne den Beistand der göttlichen Gnade Nichts vermöge, und dass andererseits Gott diesen Beistand gewöhnlich nur dem ertheile, welcher betet, so folgt hieraus ganz natürlich, dass das Gebet uns zur Übung der Standespflichten und zur ewigen Seligkeit unumgänglich nothwendig sei.1 1 HI. Alphonsus Liguori, Das Gebet ein mächtiges Mittel des Heiles, Regensburg 1852. I. Th. 1. Cap. Zu Tàlarzwtcken ausgestellte Keschtlttiguttgttt der fwlitischeil Kehördcn, bctrrffkild dir Brrtd|figuiig dcr lunrtioiiörr juriüischcr Lorporalionrn tur Untrrfrrtigung mm Miiiiben untrrlirgcn als Zriigiiillr drm srürii Strmprl von I töulbni. pie hochlöbliche f. f. steiermärkische Statthalterei hat unter dem 14. März 189V, Z. 8007 Nachstehendes anher mitgetheilt: „Das k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 27. Februar 1899, Zl. 3727 Nachstehendes eröffnet : Über eine von der Finanz-Landes-Direetivn in Prag gestellte Anfrage hat das Finanz-Ministerium mit dem an alle Finanz-Landesbehörden gerichteten Erlasse vom 16. Nov. 1898, Zl. 38.086, ausgesprochen, dass die zu Tabnlarzwecken ausgestellten Bescheinigungen der politischen Behörden über die Berechtigung bestimmter Personen als Fnnetionäre einer juristischen Corporation, einer Sparcassa, Gemeinde oder eines Patronatsamtes u. dgl. zur rechtsverbindlichen Unterfertigt«^ von Schriften und Urkunden, mich wenn diese Bescheinigungen in Form von Klauseln ausgestellt werden, als Zeugnisse gemäß T. P. 26 lit. c und 46 lit. a, aa des Gebüren-gesetzes dem festen Stempel von 1 fl. unterliegen. Hievon wird das hochwürdige F.-B. Ordinariat mit dem Ersuchen in die Kenntnis gesetzt, die unterstehenden Pfarrämter, Curatien, Stifte und Klöster von vorstehender Eröffnung zu verständigen." Boranstehendes wird hiemit zur Darnachachtnng kttnd-gemacht. 24. Diöeeslin-Unchrichteil. Ernannt wurde der hochwürdigc Herr Joses Pajek, Doctor dcr Theologie, Canonicus theologalis, Referent über den Religionsunterricht und die Religionsübungen an den Volksschulen dcr Diöcese, zum F.-B. Inspector für den Religionsunterricht an allen Mittelschulen der Diöcese. Bestellt wurde Herr Franz Časi als Provisor in St. Leonhard ob Tüffcr. Übersetzt wurden die Herren Kapläne: Ferdinand Ciuha von Peilcnstein aushilfsweise nach Fautsch und Johann Topolnik von Doberna nach Gams. In den bauernden Ruhestand sind getreten: Der hochwürdige Herr Carl Gajšek, Jubclpriestcr, F.-B. Consistorialrath, Ehrcndomherr, dccoricrt mit dem goldenen Bcrdienstkrcnze mit dcr Krone, Pfarrer in Doberna und Herr Jakob Vidovič, Pfarrer in St. Leonhard ob Tüffer. Gestorben sind: am 10. März Titl. P. Gregor Jenič, F.-B. Gcistl. Rath, Definitor, Guardian und Präses des Hl. Ordens des hl. Francisens, im Kapuzinerkloster in Cilli im 56. und am 2. April Herr Franz Rath, Jubelpriester, dccoricrt mit dem goldenen Verdienstkrcnze mit dcr Krone, pens. Pfarrer von St. Lorenzen am Draufeldc, in Windischfeistritz im 80. Lebensjahre. Unbesetzt sind geblieben die Kaplanspostcn in Doberna und Peilenstein. A.-B. Lavantcr Ordinariat zn Marburg. am 10. April 1899. t Michael, Fürstbischof. Druck der St. Shrillue-Buchdruckerc, in Marburg.