o drugi seji deželnega zbora v Ljubljani dne 19. decembra 1. 1871. Nazoči: Prvo sed nik: Deželni glavar Aleksander grof Auersperg. — Vladini zastopnik: Deželni predsednik: Karol pl. Wurzbach-Tann e n b e r g. — Vsi članovi razun knezoškofa dr. Wi d m ar - j a. Eteieveeš i»e«S: 1. Dopis gospoda c. k. deželnega predsednika zarad volitev poslancev v državni zbor. 2. Poročilo deželnega odbora o prenaretlbi § 32. službene pragmatike in službenega navoda (instrukcije) za deželne uradnike in služitelje. (Priloga 1.) 3. Predlog deželnega odbora zarad oddaje služeb primarjev v deželni bolnišnici. (Priloga 2.) Gericht über die mak MZMlg tics Xamhagrs M Lailmch am 19. December 1871. Anwesende: Vorsitzender: Landeshauptmann Alexander Graf Auersperg. — Vertreter der k. k. Regierung: Landespräsident Carl v. Wnrz-bach-Tannenberg. — Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme Sr.fürstbischöflichen Gnaden Dr. Widmar. Tagesordnung: 1. Schreiben des Herrn Landespräsidenten wegen Vornahme der Reichsrathswahlen. 2. Bericht des Landesansschnsses wegen Abcinde-rnng des § 32 der Dienstes-Pragmalik und Dienstes-Instruction für die Landesbeamten und Bediensteten. (Beilage 1.) 3. Antrag des Landesansschnsses wegen Besetzung der Priinararztenstellen int Civil-Spitale. (Beilage 2.) tSSisejs; •' Gledi dnevni red. Inhalt: Siehe die Tagesordnung. Seja se začne ob 10, uri 35. minutah. Beginn der Sitzung 10 Ahr 35 Minuten. * II. seja. Deželni glavar potrdi, da zbor sklepati more in prične sejo, potem bere zapisnikar zapisnik prve seje v slovenskem in nemškem jeziku, ki je bil brez opombe sprejet. Der Landeshauptmann bestätigt die Beschlußfähigkeit des hohen Hauses und eröffnet die Sitzung, worauf der Schriftführer das Protokoll der ersten Sitzung in slovenischer und deutscher Sprache verliest, welches ohne Bemerkung bestätiget wurde. Landeshauptmann: Wir schreiten nun zur Tagesordnung. Der erste Gegenstand ist: Dopis gospoda c k. deželnega predsednika zarad volitve poslancev v državni zbor — Schreiben des Herrn t. k. Landespräsidenten wegen Vornahme der Reichsrathswahlen. Wünscht jemand der Herren das Wort? Poslanec dr, Costa: Jaz stavim predlog, da se voli odsek 5 udov in sicer z nalogom, da ima ta odsek poročati v prihodnji seji, to je v četrtek, in ako ne bi bilo mogoče, da pride dotično poročilo v natis, naj ustmeno o tem poroča. Mi imamo le kratek čas zasedanja in toraj je nemogoče, da bi se poročilo tiskalo in bi potem bilo celih 48 ur v rokah častitih gospodov poslancev. Landeshauptmann: Es kommt hier im Antrage des Herrn Dr. Costa eine Aenderung vor in) of erne, daß man von der Drucklegung des Berichtes Umgang nehmen soll. Ebenso ist das ein Dringlichkeitsantrag, ich muß also die Unterstützungsfrage stellen. Bitte diejenigen Herren, die den Antrag unterstützen, sich zu erheben. (Je dovoljno podpiran — Wird hinlänglich unterstützt.) Wünscht noch jemand von den Herren das Wort? Abg. Dr. Kalteneggcr: Ich bin gegen die Zuweisung der Regierungszuschrift an einen Ausschuß; denn ich halte dieselbe und die Thätigkeit des Ausschusses in dieser Sache für gegenstandslos. Die Zuschrift der Regierung enthält nur die Mittheilung an den Herrn Landeshauptmann, er möge den hohen Landtag veranlassen, die Reichsrathswahlen vorzunehmen; es handelt sich nun also um die selbstverständliche Erfüllung der Kraft Landesordnung dem h. Landtage obliegenden Wahlen; der h. Landtag möge also vollziehen, was im § 16 der Landesordnung vorgezeichuet ist. Wenn irgend ein Grund für diese specielle Einladung vorlag, so ist er in der Betonung der Dringlichkeit zu finden, womit die Regierung diese Wahlen von Seite des h. Landtages vollzogen zu sehen wünscht. Ich kann nicht erkennen, was durch den Bericht des Ausschusses * an dem Gegenstände zu ändern wäre, wohl aber müßte ich besorgen, daß, abgesehen von dem Zeitverluste, abermals Anlaß zu staatsrechtlichen Erörterungen geboten würde, die nicht wünschensmerth sind, so selten als möglich vorkommen sollten und nach den bisherigen Erfahrungen zum mindesten nicht nutzbringend waren. Die Ansichten darüber mögen übrigens verschieden sein, so viel ist gewiß, daß der Gegenstand dieser Regierungsmittheilung seine unmittelbare Erledigung finden werde, indem die Reichsrathswahlen auf die Tagesordnung gesetzt und demgemäß vorgenommen werden. Aus diesen Gründen bin ich gegen die Zuweisung dieses Gegenstandes an einen besondern Ausschuß. Bezüglich der Dringlichkeitsfrage trete ich dem Antrage auf geschäftsord- nungsmäßige Abkürzung zwar bei, doch mit dem Wunsche, es mögen wenigstens die Beschlüsse des etwa vom h. Hause dennoch einzusetzenden Ausschusses so rechtzeitig bekannt gegeben werden, daß der h. Landtag nicht erst bei Verhandlung der betreffenden Tagesordnung von denselben überrascht werde. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand von den Herren das Wort? Wenn nicht, so wollen wir über die Dringlichkeit abstimmen, und ich bitte diejenigen Herren Abgeordneten, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sich zu erheben. (Obvelja — Angenommen.) Jetzt gehen wir zur Abstimmung über den Antrag selbst über. Wünscht jemand von den Herren das Wort? Wenn nicht, so schreiten wir zur Abstimmung. Diejenigen Herren, welche mit dem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Zgodi se. — Geschieht — Predlog je sprejet z večino — Der Antrag ist von der Majorität angenommen.) Wir werden nun zur Wahl des Ausschusses von 5 Mitgliedern selbst schreiten, und ich unterbreche zu diesem Behufe auf 5 Minuten die Sitzung und ersuche die Herren Grafen Barbo, Dr. Zarnik und Kromer das Scrutinium vorzunehmen. (Seja se preneha —- Die Sitzung wird unterbrochen.) Ko se seja zopet prične — Nach Wiederaufnahme der Sitzung: Poslanec dr, Zarnik: Naznanjam izid volitve v odsek zarad poročila o volit vi v državni zbor. Oddanih bilo je 24 listkov, eden ni bil popisan, toraj jih ostane 23. Voljeni v odsek so gospodje: Dr. Bleiweis z 23 glasovi, dr. Costa z 23 glasovi, dr. Kazlag z 23 glasovi, Svetec z 23 glasovi, dr. Zarnik z 22 glasovi. Landeshauptmann: Ich ersuche den Ausschuß, sich sogleich an die Arbeit zu machen, sich zu constituiren, um in der nächsten Zeit I Bericht erstatten zu können. Poslanec dr. Razlag: Jaz sem ravnokar slišal, da sem izvoljen s 23 glasovi v omenjeni odsek, kar pa ni mogoče, ker je samo 23 listkov bilo oddanih, in jaz nisem volil samega sebe, kakor je iz mojega lista razvidno. Jaz se zahvaljujem gospodom poslancem za to čast, a tega posla prevzeti ne morem, ker imam jutri pri kazenski obravnavi zagovarjati enega zatoženca zavoljo hudodelstva ponarejenja javnih upnih listov po glasovitem Prelesniku. Landeshauptmann: Nachdem der Herr Dr. Razlag in den Ausschuß nicht j eintreten zu können erklärte, ist es nothwendig, noch einmal ' zu wählen. Ich bitte noch einmal das fünfte Mitglied zu I wählen und ersuche die nämlichen Herren Scrutatoren, das Scrutinium vorzunehmen. Poslanec dr. Zarnik: Oddanih bilo je 22 glasov. Dobil jih je gospod j dr. Poklukar 19, je tedaj voljen v odsek. Landeshauptmann: Wir schreiten zum zweiten Gegenstände der Tagesordnung, nämlich: II, Poročilo deželnega odbora o prenaredbi § 3:2. službene pragmatike in službenega navoda (in-strukcije) za deželne uradnike in sliižitelje, (Priloga 1.) Bericht des Landesansschusses wegen Abänderung des § 32 der Diciistespragmatik und Dicustes-instruction für die Laudesbeamten und Bediensteten. (Beilage 1.) Poročevalec dr. Posta (bere prilogo 1 •— liest die Beilage 1.) Landeshauptmann: Ich eröffne nun die Generaldebatte; wünscht jemand von den Herren das Wort? Abg. Deschmann: Ich bitte um das Wort! Ilm den Werth dieser Vorlage des Landesausschusses gehörig zu würdigen, ist es nothwendig, auch die Motive der zweiten Landesansschuß-Vor-lage mit in Erwägung zu ziehen und auf die Entstchungs-ursache dieser Anträge zurückzugreifen. So zu sagen bin vielleicht ich die unfreiwillige Ursache der Entstehung dieses Antrages des Herrn Dr. Costa (Dr. Costa: Landesausschuß-Antrag!), und somit fühle ich mich verpflichtet, diesfalls das Wort zu ergreifen und vorerst zu constatiren, daß im Landesausschusse Herr Dr. Costa die Aenderung dieses Pa-ragraphes als seinen im Landtage zu stellenden Antrag zur Sprache brachte, daher es mich Wunder nahm, den als Vorlage des Landesausschusses auf dem Tische des Hauses zu finden. Jeder frägt sich, wie kommen wir in dieser hochwichtigen Session zu einer derartigen Vorlage? Ist diese Aenderung der Instruction für die landschaftlichen Beamten wirklich so nothwendig und dringend, daß, wenn nicht der h. Landtag in die Beschlußfassung einginge, unsere landschaftliche Amtirung und die gesammte Thätigkeit der Beamten beirrt würde und stille stehen müßte! Ich erkläre mich gegen diesen Antrag, wie ich es im Landesausschusse gethan habe, es handelt sich hier nicht um ein öffentliches allgemeines Interesse, der landschaftliche Dienst würde durchaus keinen Nachtheil erleiden, wenn man auch über den Antrag zur Tagesordnung ginge. Die Ursache der Entstehung derselben liegt in der versuchten Besetzung der Pri-marstellen im hiesigen Civil-Spitale, welches Vorfalles in der Beilage 2 Erwähnung geschieht. Es ergaben sich hiebei Differenzen, welche eine Vertagung dieses Gegenstandes zur Folge hatten. Um den h. Landtag mit dem eigentlichen Sachverhalte bekannt zu machen und das Gebiet von Persönlichkeiten möglichst zu vermeiden, will ich eine Darstellung der Thatsachen versuchen und zwar in der Art und Weise, als ob es sich nicht um eine wichtige Angelegenheit der jetzigen Landesausschuß-Majorität handeln würde, sondern als ob die Minorität diesen Antrag eingebracht hätte. Nehmen wir an, meine Herren! die jetzige Minorität wäre zur Majorität geworden (Veselost — Heiterkeit) und hätte auch im Landcsausschusse die Majorität. Es wäre somit das Umgekehrte von dem der Fall, was derzeit in Wirklichkeit stattfindet; von unserer Partei wären einschließlich den Landeshauptmann, 4 Mitglieder, 4 Gesinnungsgenossen im Landesausschusse, die Gegenpartei aber hätte nur einen Ausschußbeisitzer, und cs würde sich darum handeln, daß eine landschaftliche Stelle, welche von einem Beamten bereits innegehabt wird, gegen den durchaus nichts vorliegt, den man jedoch beseitigen will, ausgeschrieben würde und zur Besetzung käme, und angenommen, um diese Stelle würde auch ein nächster Anverwandter von mir, der ich in einem solchen Landesausschuß säße, competiren, so wird die allgemeine Ansicht des Publicums die sein: daß es mir leicht gelingen wird, meinem Günstling zu dem gedachten Posten zu verhelfen. Die Sache hat aber doch einen Hacken. Die Geschäftsordnung des Landesausschusses bestimmt fürs Erste, daß der einzelne Laudesansschußbeisitzer, wenn es sich um Verleihung von Stellen, um die einer seiner Anverwandten coiupctirt, handelt, sich der Abstimmung enthalten müsse. Ich müßte daher bei der bezüglichen Stellenbesetzung persönlich gegenwärtig sein, und würde nicht das Recht der Abstimmung besitzen, indem der bezügliche Paragraph der geänderten Dienstes-Pragmatik ausdrücklich vorschreibt, daß Dienstesbesetzungen nur bei vollzähligem Landesauöschusse stattfinden können. Es tritt nun noch ein zweiter Umstand hinzu. Nehmen wir an, der Landeshauptmann wäre in diesem Falle nicht mit mir einer Gesinnung und er würde sagen: „Die ausgeschriebene Stelle, welche bereits von einem Beamten besorgt wird, kann ja nicht einem andern willkürlich verliehen werden." Ich könnte es zwar versuchen, der Gefahr, daß mein Schützling die Stelle nicht erhielte, dadurch zu begegnen, daß ich, auf was immer für eine Art und Weise, es dahin brächte, daß statt meiner, der ich nicht abstimmen darf, mein Stellvertreter in die betreffende Sitzung einberufen würde. Gesetzt nun, der betreffende Stellvertreter erscheint, jedoch das einzige Landesausschuß-Mitglicd der Gegenpartei macht die Bemerkung, daß der Stellvertreter hier nichts zu thun habe, daß er nicht einberufen werden könne, da der betreffende Paragraph der Dienstes-Jnstruction genau bestimmt, wann derselbe einzuberufen sei, nämlich: bei längerer Abwesenheit eines Ausschuß-Mitgliedes, oder wenn ein Umstand eintritt, der ihn von dem Wahlrechte und der Wählbarkeit ausschließen würde. Nun tritt für mich eine höchst gefährliche Krisis ein. Ich bin im Landesausschusse, ich kann in einer Angelegenheit, die meinen nächsten Verwandten betrifft, nicht mitstimmen, der Landeshauptmann wäre in diesem mein Gegner, nach seinem Rechtsgefühle müßte er mit dem gegnerischen Landesaus-schußbeisitzer für den bereits im Dienste befindlichen Beamten stimmen. Nur meine beiden anderen Gesinnungsgenossen stimmen für meinen Günstling. Sie sehen demnach, daß in diesem Falle derjenige, den man aus dem Dienste entfernen wollte, trotz der Majorität des Landesausschusses im Dienste verbleiben würde, indem der betreffende Paragraph der Instruction ausdrücklich besagt, daß in dem Falle, als bei Stellenbesctzungen eine Majorität nicht zu Stande kommen sollte, diejenige Meinung zum Beschlusse erhoben wird, welcher der Landeshauptmann beitritt und in diesem Falle wäre mein Günstling gefallen und der derzeitige Beamte, mein politischer Gegner, wäre in bester Form und nach vollem Rechte im Dienst verblieben. Es wurde schon einmal in diesem Hanse erwähnt, daß ähnliche Eventualitäten eintreten könnten, wenn der Landeshauptmann aus der Majorität (Dr. Zarnik: Minorität!), ich wollte sagen, aus der Minorität entnommen ist, daß dann landschaftliche Stellen mit Personen besetzt werden könnten, welche die Landtags-Majorität perhorrescirt. In vorliegendem Falle tritt jedoch das noch größere Curiosum ein, daß bei einer so entschiedenen Majorität im Landcsausschusse, bei dem Umstande, daß der Landeshauptmann aus der Majorität entnommen ist (Klici med poslanci: ni res! — Rufe unter den Abgeordneten: Nicht wahr!), eine Wiederbesetzung stattfinden kann, wo eine unliebsame Persönlichkeit, die man beseitigen wollte, nach bester Form und mit vollem Fug und Rechte im landschaft- , lichen Dienste verbleibt. Wenn nun, meine Herren, der Landeshauptmann bei solcher Situation, die für ihn, ich j gestehe es, eine höchst unbehagliche ist, erklärt, er wolle den j Gegenstand zur Entscheidung dem hohen Landtage vorlegen, und ich wurde eine Landtagsvorlage ausarbeiten, worin alle ' jene Punkte der Geschäftsordnung des Landesausschusses bei j Stellenverleihungen eliminirt würden, welche derzeit ungünstig | für meinen Clienten sind, was würden Sie, meine Herren, dazu sagen? Ich müßte cs vorerst möglich machen, daß anstatt meiner mein Stellvertreter einberufen würde. Zweitens müßte in dieser Vorlage gesagt werden, daß der Landesausschuß auch dann beschlußfähig ist, wenn nicht alle Ausschußmitglieder gegenwärtig find, da es ja möglich wäre, daß mein politischer Gegner im Landesausschufse an einer Stellenbesetzung, wo jemandem Unrecht geschehen soll, gar nicht theilnehmen wollte. Wenn ich nun eine solche Vorlage an den hohen Landtag einbrächte, was für ein Urtheil, meine Herren, würde man über diesen Vorgang fällen? Würde nicht die gesammtc slavische Presse ihre Entrüstung über solchen Nepotismus, über solches Cliquewesen und über Partei-Intriguen anssprechen? Ich will, meine Herren, an das, was ich figürlich angedeutet habe, keine weitere Bemerkung anknüpfen, das Pflichtgefühl jedes Einzelnen wird ohnehin darüber im Klaren sein. Was dem Einen recht ist, ist dem Andern billig. (Med manjšino pohvala —• Beifall unter der Minorität.) Es ist aber auch nicht nothwendig, die jetzige Dienstespragmatik abzuändern, denn die beabsichtigte Stellenbesetzung kann vorgenommen werden, ohne daß der bezügliche Paragraph der Dienstespragmatik im geringsten geändert wird, wie ja bisher mehrere Stellenbcsetzungen stattgefunden haben, wo ich und mein Gesinnungsgenosse, der frühere vorletzte Landeshauptmann, mit den einzelnen Stellenverleihungen nicht einverstanden waren. Ich ersuche sie, ja nicht den Vorwurf auf sich zu laden, i je nach Umständen Aenderungen an Normen vorzunehmen, oder je nach Belieben für einzelne Fälle Gesetze zu fabri-ziren, wie man sie eben braucht. Es ist das eine sehr gefährliche Waffe, denn die Nemesis kommt unerwartet (Občna veselost — Allgemeine Heiterkeit), und jene Waffe, die man gegen den Gegner schmiedet, wendet sich nur zu häufig gegen den Schmied selbst. (Deželni glavar opominja k pokoju — Der Landeshauptmann ermahnt zur Ruhe.) Meine Herren, zur Wahrung des Rechtögefühls und des Rechtsbewußtseins der Bevölkerung ersuche ich sie, von diesem Antrage Umgang zu nehmen. Wenn der Autokrat, dem eine gesetzliche Bestimmung im Wege steht, in seiner Willkühr über das Recht hinweggeht, so bezeichnet die ganze Welt dies als einen Machtspruch. Hart daran würde der Vorgang der Majorität streifen, welche glaubt, daß sie, weil sie die Macht in den Händen hat, beschließen kann, was sie will. Wenn sie jedoch, meine Herren, die hier beantragten Paragraphe ändern, so bleiben noch viele andern in der Dienstespragmatik übrig, die sie auch ändern und eliminiren müßten, um den jeweiligen persönlichen Sympathien für einzelne (kompetenten Genüge zu leisten; so befindet sich ein Paragraph, der genau bestimmt, wann ein landschaftlicher Beamte entlassen werden darf, sie müßten, um das angestrebte Ziel zu erreichen, auch diesen Paragraph ausmerzen. Ich sehe nicht ein, weshalb die Streichung der Bestimmung, daß der Landesausschußbeisitzer in Angelegenheiten, welche seine Angehörigen betreffen, sich der Abstimmung enthalten müsse, erfolgen sollte. Sie ist eine ganz entsprechende, um den Nepotismus hintanzuhalten, denn dies ist einer der Krebsschäden, welcher, wie man sagt, unter dem absoluten Regime so sehr wucherte. Auch die Landesvertretung soll eine Bestimmung zur Abwehr des Nepotismus in den landschaftlichen Aemtern aufrecht erhalten. Außerdem müßten, wie ich früher erwähnt habe, noch viele andere Paragraphe gestrichen werden. Auch bin ich der Ansicht, daß, wenn Sie alle die beantragten Aenderungen der Dienstespragmatik vornehmen, doch die bestehenden Gesetze in Oesterreich das verletzte Recht des landschaftlichen Beamten zu schützen vermögen, denn wir leben Gottlob in einem Staate, dessen Wehrspruch lautet: Eecta tueri et justicia regno-mm fimdamentum. Landeshrmptmann: Wünscht noch jemand von den Herren das Wort? Abgeordneter Tr. Razlag: Ich bitte um das Wort! Diese Angelegenheit werde ich, nachdem ich als gewesener Landeshauptmann dem ganzen Lande verantwortlich bin, öffentlich besprechen und mich dabei der deutschen Sprache bedienen, weil hier einige Herren sein könnten, welche der slovenischen Sprache nicht vollkommen mächtig find. Vorliegend muß ich auf die Anführungen des Herrn Vorredners bemerken, daß es richtig ist, daß Stellenbesetzungen nach § 32 der Dienstes-Prag-matik, wie dies aus den stenographischen Berichten vom Jahre 1868, Seite 166—167 ersichtlich ist, nur bei vollzähligem Landesausschnsfe zu geschehen haben und daß es bei der dritten Abstimmung, wenn eine absolute Majorität nicht zu Stande kam, zu den Befugnissen des Landeshauptmannes gehört, der Stimme eines Einzigen beizutreten und der betreffende Competent hätte die Stelle auch ohne die absolute Stimmenmehrheit bekommen. Das habe ich nicht gethan, und zwar aus dem Grunde nicht, weil ich wußte, daß der h. Landtag ohnehin in sechs Tagen zusammentritt und ich diese Sache demselben vorlegen wollte, damit dann dieser darüber entscheiden würde, nachdem vielerlei principielle Bedenken auftauchten. Als gewesener Landeshauptmann habe ich über die (kompetenten nur aus dem Einreichungs-Protokolle Kenntniß erhallen und in Folge dessen konnte ich mich umsomehr objektiv verhalten; und ich bin bereit, mich deshalb vor dem ganzen Lande und wenn nothwendig, vor dem ganzen Reiche, ja selbst durch die Presse zu vertheidigen. Was aber die Besetzung eines Postens betrifft, so habe ich die Aeußerung zu Protokoll gegeben, daß ich bei Besetzung des Ossicialspostcus im Spitale nach § 4 der Dienstes-Pragmatik die vorgeschriebene Prüfung aus der Staatsverrechnuugskunde angewendet haben wollte, weil der Official im Falle der Beurlaubung eines der zwei ihm Vorgesetzten Beamten, den Adjuncten zu substituiren hätte, wo eben die Prüfung aus der Verrechnuugskunde verlangt wird. Das habe ich erwähnt, damit nicht falsche Ansichten vorkommen. Wir Alle hier sind „Gesinnungsgenossen" in so weit, als es sich um das Recht handelt, obwohl wir im übrigen politische Gegner sein können. Was aber de» vorliegenden Antrag des Landesausschusscs betrifft, so habe ich keinen Anstand genommen, selbst wenn einer der Herren Ausschußbeisitzer dagegen stimmte, denselben behufs der Einbringung im hohen Hause zu unterschreiben, weil die anderen zwei Herren Beisitzer ohnehin die Majorität bildeten und ich mich daher verpflichtet hielte, den Antrag zu unterschreiben, obwohl ich damit nicht einverstanden war. Nach § 20 der Dienstcs-Jnstruclion ist für den Fall, als bei Stcllcnbesez-zungcn für keine der Meinungen eine absolute Stimmenmehrheit zu Stande kommt, der Gegenstand der Berathung als vertagt anzusehen und dem nächsten versammelten Landtage zur Entscheidung vorzulegen. Was aber den Gegenstand der Frage selbst betrifft, so wird es mich freuen, wie überhaupt jedermann, der in die Lage käme, eine so wichtige Verantwortlichkeit ans sich allein zu nehmen, wenn diese Verantwortung auf die Schultern Vieler übertragen würde, da ich wahrgenommen habe, wie schwer eine solche Last ans den Schultern eines Einzigen ist. SDiaii sollte aber eine systematische Dienstes-Pragmatik zusammenstellen, welche nicht blos die Pflichten der landschaftlichen Beamten normircn würde, sondern auch ihre Rechte, damit sie eines Dienstes, auf den sie einen rechtmäßigen Anspruch erworben haben, nicht verlustig werden könnten, so lange sic sich desselben nicht unwürdig gemacht, oder denselben freiwillig niedergelegt haben. (Manjšina: Bes je! Dobro! — Minorität: Richtig! Bravo!) Laudeshauptmuml: Wünscht noch jemand von den Herren das Wort? Wenn nicht, so hat der Berichterstatter das letzte Wort. Poročevalec dr. Costa: Jaz prosim, da bi gospod glavar dovolil, da bere tajnik iz zapisnika seje deželnega odbora, v lcterej se je sklepalo, stavek, iz katerega se bode razvidelo, da je bilo v odborovi seji to sklenjeno, in da se gospodu Dežman-u ni bilo treba čuditi, kako da pride ta predlog kot predloga deželnega odbora pred slavni deželni zbor. (Tajnik bere — Der Secretär liest): „Die betreffende Stelle des Protokolls der Landesausschuß-Sitzung vom 15. December 1871 lautet, wie folgt: § 32. stopi iz veljave in naj se tako-le glasi: (nun wird der Entwurf des § 32 der Dienstes-Pragmatik gelesen): „Die Aenderung beruht darauf, daß auch bei einer kurzen Verhinderung eines Ausschußbeisitzers sein Stellvertreter einberufen werden kann, und daß auch in den Fällen der §§ 5 und 20 der Dienstes-Pragmatik die Anwesenheit von 3 Beisitzern oder deren Stellvertretern zur Beschlußfähigkeit genügt. „Herr Ausschußbcisitzer Deschmann ist gegen diese Aenderungen, weil es füglich nicht angeht, bei jeder Eventualität Gesetzesänderungen vorzunehmen, indem es zu viele derartige Fälle geben könnte. Nun kommt auch der Ausschußbeisitzer Herr Murnik zur Sitzung, welchem der in der Verhandlung stehende Gegenstand in Kürze bekannt gegeben wird. „Herr Dr. Costa stellt nun den Antrag, daß sein Bericht wegen Aenderung des § 32 der Dienstes-Pragmatik dem hohen Landtage als Bericht des Landesausschuffes vorgelegt werde. Herr Dr. Bleiweiö und Herr Murnik schließen sich dem Antrage des Herrn Dr. Costa an; Herr Deschinann aber ist gegen denselben. Somit wurde Dr. Costa's Antrag mit Mehrheit der Stimmen angenommen." Eazprava o tem predlogu deželnega odbora bila je prav dolga, in vpletle so se vmes reči, ki niso v nobeni zvezi s to predlogo. Gospod Dežman je povedal celo zgodovino, kako je to bilo, da smo ta predlog stavili, kakor jo tudi poprejšnji deželni glavar povedal reči, ki niso v nikakoršni dotiki s sedanjo predlogo. Sedanja predloga je silno potrebna in pravična, in ravno to je, kar hočem prav na tanko dokazati. — Prvič je ta predloga potrebna; to se razvidi iz tega pomislika: Po § 32. službene pragmatike je treba k sklepu deželnega odbora v takih stvareh, da so pričujoči vsi 4 odborniki. Becimo tedaj: jutri ali pojuteršnim se zna zgoditi, da je treba v naglosti službo oddati, na primer, da umre kteri uradnikov, treba Je potem t-akčj potrebno storiti, da se služba oddd. Četrtemu odborniku pa ni prav, da se to zgodi, pobere kopita ter odide. (Veselost — Heiterkeit.) To se nam je vže žugalo in reklo: jaz bodem šel in vi ne morete brez mene sklepati. Ali je tedaj mogoče, da ta paragraf še zanaprej obstoji, da en sam odbornik uniči sklepanje deželnega odbora? (Dobro! — Bravo! — Deželni glavar opominja k pokoju — Der Landeshauptmann ermahnt zur Ruhe.) Drugo kar hočem dokazati je, da je ta prenaredba popolnoma pravična, ker je postavna. Naša deželna ustava pravi, da k sklepovanju zadosti, ako so nazoči 3 odborniki, j in ker je v važnejših rečeh treba, da se ne prenaglijo, j veli § 5. in 20., da se morajo pozivati vsi deželni od-! borniki s tem, da se jim naznani, kaj pride na vrsto, j Pravična je nova prenaredba iz tega razloga, da gla-I sovanje velja, kakor je splošno po našem službenem j navodu. Gospod Dežman je sam rekel, da je ta predlog I stavljen zarad tega, da se nikdar v deželnem odboru kaj ne sklene proti mnenju deželnega zbora, in jaz j rečem, da je to nenaravno, da to ne sme biti, in kjer j vidimo, da bi se lehko zgodilo, da bi deželni odbor ■ sklenil, kar ne bi bilo po volji deželnega zbora,_ bodemo povsod stavili nasvet, naj se to prenaredi. Če bi Vi j v večino prišli, kar pa mislim, da se ne bo nikoli zgo-i dilo (Klici med poslušalci: Dobro! — Rufe unter den I Zuhörern: Bravo!), boste na to delali, da bo po Vašem smislu delal deželni odbor. To je naravno, to povem j očitno, to je naša obramba, naša zahteva. Deželni odbor je po § 26. deželnega reda odgovoren deželnemu ! zboru. Prašam vas, gospöda moja, kako se boste od-j govarjali zarad takih sklepov, ki niso po volji večini deželnega zbora? Vse osebne pripovedke pa pustim na stran, jaz tega ne bom omenjal, jaz sem se objektivnosti držal ter dokazal, da je ta sklep po predlogu de-! želnega odbora potreben in pravičen, da je postaven. (Klici medv občinstvom: Živijo! dobro! — Rufe im Publicum: Živio! Bravo!) Landeshauptmann: Ich muß die Herren Zuhörer ersuchen, sich aller Beifalls- und Mißfallsbezeigungen zu enthalten, widrigenfalls ich genöthigt sein werde, von meinem Rechte Gebrauch zu machen und den Saal räumen zu lassen. Abgeordneter Baron Apfaltrern: Ich bitte ums Wort, um eine persönliche Bemerkung zu berichtigen. Bon Seite des Berichterstatters ist bemerkt worden, daß, wenn die derzeitige Landtags-Minorität zur Majorität würde, dieselbe cs ganz gleich machen würde, wie es die Majorität zu thun gesonnen ist. Ich widerspreche dem, denn es war eine Zeit, wo die derzeitige Minorität Majorität war. Für den gegebenen Fall, der heute zur Sprache gebracht worden ist, liegt die Haltung der damaligen Majorität auf's klarste in den Bestimmungen vor den Augen der hohen Versammlung, welche als Dienstes-Jnstruction für den Landesausschuß damals zur Norm aufgestellt worden sind. Die Landtags-Majorität hat damals vollkonnnen gefühlt, welche schwere Verantwortung der Landesausschuß auf sich ladet, wenn er bei Besetzung von Stellen nur aus 4 Mitgliedern besteht, und doch die Noth- , Wendigkeit großer Unparteilichkeit bei Dienstesbesetzungen eintritt. Dieses hat die Majorität gewürdiget und dem | dadurch Ausdruck gegeben, daß sic bei der Verfassung der Instruction eine Bestimmung aufgenommen hat, welche das ’ Ministerium als verfassungswidrig erklärte, welche jedoch j nur darauf berechnet war, diese auf vier Einzelnen zu schwer ! ruhende Last auf acht zu übertragen und dadurch zu ver- ! ringen!. Sie hat nämlich beschloßen, daß für Dienstes-besctzuugen der Landesausschuß durch vier Mitglieder des ' Landtages zu verstärken sei, mit damit dem Nepotismus besser zu begegnen. Diese Bestimmung wurde vom Heu- : tigen Ausschußberichte nicht als zweckmäßig erklärt, im Gegentheil wird die Anzahl der besetzenden Außschußmitglieder : unter die gesetzliche Zahl von vier herabgesetzt. Ich srage, verdient die frühere Majorität diesen Vor- -Wurf? Urtheilen sic über diese Frage (Manjšina: Bravo! — Minorität: Bravo!), ich scheue das Urtheil nicht im entferntesten. Poročevalec dr. Costa: To ni bila osebna opomba, to je bila cela debata. Meni kot poročevalcu je dovoljena zadnja beseda, in jaz moram na to odgovoriti: Kaj bi storila sedanja manjšina ako bi bila ona v večini, o tem ni razprave, to prepuščam vsakterega mnenju, ker v bodočnost ne moremo gledati. Ali to vidimo, kako je delala po-prejšna večina, pa bolje je, tega ne omeniti, nego da sezamo dalje v te reči, da ne pridemo v obravnave, ktere bi gotovo neugodne bile prejšni večini, ako bi se razkrile. (Živioklici med poslušalci. — Ziviorufe unter den Zuhörern.) Poglejte dotične razprave deželnega zbora tistokrat. ko je bila večina Vaša, Ona ni imela zaupanja v deželni odbor, pomislite, kaj je gospod Suppan takrat govoril zoper Vas (Dobro!): on je rekel, da pomnoženi deželni odbor je le zarad tega, da ste z Vašimi glasovi večino deželnega odbora zatrli, do ktere niste zaupanja imeli; ali bi vam prav bilo, ko bi se tisto razkrilo, je vprašanje. Ne segajte predaleč v te stvari, da ne pridemo do reči. ki bi bile Vam neugodne. A drugo je pa zarad pomnožen)a deželnega odbora; tu moram povedati, da ne ministerstvo, temne Cesar sami so rekli, da to je bilo zoperpostavno. (Klici: Dobro! —Rufe: Bravo!) Landeshauptmann: Ich bringe den Antrag des Landcsausschusses zur Abstimmung. Der Antrag, wie er vorliegt, ist von derartiger Wichtigkeit, daß ich die namentliche Abstimmung vornehme. Ich werde also diejenigen Herren ersuchen, welche für den Antrag stimmen, mit Ja und diejengen, die gegen den Antrag sind mit Nein zu antworten. Za predlog so gospodje: Mit Ja stimmten die Herren: Gros Barbo, dr. Bleiweis, dr. Costa, Grabrijan, Horäk, Irkič, Jugovič, Koren, Kotnik, Kramar, Kramarič, Murnik, Pintar, dr. Poklukar, Karol Rudež, Svetec, V. C. Stipan, Tavčar, Toman, Zagorec, dr. Zarnik. Za predlog niso gospodje: Mit Nein stimmten die Herren; Baron Apfaltrern, grof Auersperg, grof Blagaj, Desckmann, dr. Kaltenegger, Kromer, pl. Langer, grof Margberi, baron Rastern, Franc Rudescb, dr. Savin scheg, dr. Suppan, grof Thurn. Glasovanja se zdrži: Der Abstimmung enthält sich: Dr. Razlag. Landeshauptmann: Es haben mit Ja 21 und mit Nein 13 Herren geantwortet. Zwei der Herren Abgeordneten sind nicht anwesend und einer enthielt sich der Abstimmung. Ich halte dafür, daß durch den Antrag des Landesausschnsses, wie er hier vorliegt, eine Aenderung des § 13 der Landes-Ordnung beantragt wurde, er heißt eben (bere dotični paragraf •— liest den betreffenden Paragraph): „Für jeden Ausschuß-beisitzer wird nach dem Wahlmodus des vorigen Para-graphes ein Ersatzmann gewählt. — Wenn ein Ausschuß-beisitzer, während der Landtag nicht versammelt ist, mit Tod abgeht, austrift oder auf längere Zeit an der Besorgung der Ausschußgeschäfte verhindert ist, tritt der Ersatzmann ein, welcher zur Stellvertretung jenes Ausschuß-beisitzers gewählt worden ist. Ist der Landtag versammelt, so wird für den bleibend abgängigen Ausschußbeisitzer eine neue Wahl vorgenommen." Durch diesen Antrag des Landesansschnsscö soll aber auch außer den für gesetzlich normirten Fällen eine fallweise Einberufung möglich sein, und darin liegt die Aenderung des Gesetzes. Für diesen Fall aber gilt der § 38 der Landes-Ordnung. (Bere dotični paragraf — Liest den betreffenden Paragraph:) „Zur Beschlußfassung in dem Landtage ist die Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Ge-sammtzahl aller Mitglieder, und zur Giltigkeit eines Beschlusses die absolute Stimmenmehrheit der Anwesenden erforderlich. Bei Stimmengleichheit ist der in Berathung gezogene Antrag als verworfen anzusehen. Zu einem Beschlusse über beantragte Aenderungen der Landes-Ordnung ist die Gegenwart von mindestens drei Viertel aller Mitglieder und die Zustimmung von mindestens zwei Drittel der Anwesenden erforderlich." Nach der Abstimmung, die ich früher vorgenommen habe, ist die erforderliche Stimmenmehrheit nicht, und ich glaube, daß auch die erforderlichen zwei Drittel Stimmen nicht vorhanden sind. Poročevalec dr. Costa: Jaz mislim, kar se tega tiče, je predlog, če bi se tudi popolnoma skladal z besedami deželnega glavarja, vendar veljaven. Dotični stavek se tako-le glasi (bere — liest): „Sollte ein Landesausschußbeisitzer anzeigen, daß er gemäß § 26 der Instruction für die Geschüfts-thätigkeit des Krainer Landesausschusses oder aus einem anderen Grunde, an dieser Sitzung nicht theilnehmen kann, so ist sein Stellvertreter hiezu zu berufen." Le te besede so prememba deželnega reda, in gospodu deželnemu glavarju je po tem takem le moč reči, da te besede niso sklenjene, drugo pa je sklenjeno, in predlog se potem tako glasi (Nemir med manjšino — Unruhe unter der Minorität.) Gospod glavar, prosim, jaz imam besedo, (Dobro! — Bravo!), tedaj mi je dovoljeno kot poročevalcu govoriti; prosim! mislim, da ima razsoditi zbor, a ne deželni glavar. (Bere — liest): „In den Fallen der §§ 5 und 20 dieser Dienstes-Pragmatik und Dienstes-Jnstruction sind die fungirenden Landesausschußbeisitzer, rücksichtlich deren Stellvertreter unter Bekanntgabe des Ver-handlungsgegenstaudes zur Sitzung einzuladen. Bezüglich der Beschlußfähigkeit und Abstimmung gelten aber auch in den Fällen der §§ ö und 20 der Dienstes-Pragmatik und Dienstes-Jnstruction die Bestimmungen des § 20 der Instruction für die Geschäftsthätigkeit des Landesausschusses." To je obveljalo, to je potrjeno, to ni prememba deželnega reda, in naj sedaj gospod glavar vpraša zbor, če ima zborov sklep obveljati. Landes-räsidertt: Ich muß mich dahin aussprechen, daß eine solche Theilung des gefaßten Beschlusses nicht zulässig ist. Die Abstimmung hat stattgehabt nach dem Antrage; einzelne Sätze, des Antrags aber nach erfolgter Abstimmung herauszuklan-ben und sie als durch die Abstimmung nicht berührt darzustellen, ist geschäftsordnungswidrig. Nach dem Resultate der Abstimmung ist der ganze Antrag, da er eine Aenderung der Landes-Ordnung enthält, gefallen. Daß aber die Landes-Ordnung durch diesen Beschluß wirklich geändert würde, hat der Herr Berichterstatter selbst zugegeben. Im Namen der Regierung muß ich den Wunsch aussprechen, daß die weitere Verhandlung über den abgelehnten Antrag fallen gelassen werde. Poročevalec dr. Costa: Prosim besede! Jaz sem za to, da se ta predlog izroči deželnemu odboru, da poroča o njem v prihodnji seji. (Klici med večino poslancev: (Dobro! — Rufe unter der Majorität: Bravo!) Abgeordneter Deschmann: Ich bitte um das Wort! Es geht nach der Geschäfts-Ordnung nicht an, über einen Antrag, der einmal gefallen ist, in der nämlichen Session noch weiter zu verhandeln. Ich halte mich ans das Abstimmungsresnltat. Der Antrag ist gefallen, die weitere Verhandlung kann nicht zugegeben werden. Landeshauptmann: Wir schreiten nun zum dritten Punkte der heutigen Tagesordnung. Poslanec dr. Costa: Jaz stavim predlog, da seja za kratek čas prestane, da se sklene — Abgeordneter Deschmann (mu seže v besedo — unterbricht ihn): Wenn etwas an der Tagesordnung steht, so kann cS nicht mehr dem Landesausschusse freigestellt sein, den Gegenstand zurückzuziehen. Poslanec dr, Bleiweis: Gospod dr. Gostova zahteva je tako opravičena, da se jej ne more ugovarjati, da se seja nekoliko pretrga; saj pride predlog potem na dnevni red, če seja tudi prestane. Abgeordneter Krom er: Dadurch, daß dieser Antrag in dem hohen Landtage eingebracht wurde, ist er Gemeingut des Landtages geworden, und es liegt daran, daß er besprochen werde, damit die Richtung der anderen Partei besser gekennzeichnet werden könne. Landeshauptmann: Ich bin dafür, daß wir uns an die Tagesordnung halten und den Gegenstand weiter verfolgen. (Večina zapušča zbornico — Die Majorität schickt sich an, den Saal zu verlassen.) Meine Herren, ich bitte die Sitzung nicht zu unterbrechen, sondern sich an der Verhandlung weiter zu betheiligen. Abgeordneter Dr. Razlag: Ich möchte den Antrag, der soeben gestellt wurde, aus kurze Unterbrechung der Sitzung unterstützen, da sich die Situation in Folge desselben derartig geändert hat, daß es wünschenswerth wäre; die Sitzung auf 10 Minuten zu unterbrechen. Ucbrigens bitte ich, daß der Gegenstand zur Verhandlung komme, da ich als gewesener Landeshauptmann in diesem Falle an das h. HauS appellirte, welchem ich die Gründe auseinander setzen werde, warum ich bei der Besetzung einiger landschaftlichen Stellen die Verantwortung nicht auf mich nehmen wollte. Es ist hiezu auch keine geheime Sitzung nothwendig, indem ich den Gegenstand ganz objectiv, ohne Nennung von Namen, darlegen werde, so daß cs nicht nur die anwesenden Zuhörer, sondern auch das ganze Land vernehmen kann. Seja se preneha za deset minut ■— Die Sitzung wird auf 10 Minuten unterbrochen. Ko se seja zopet prične — Nach Wiedereröffnung der Sitzung: Poročevalec dr. Bleiweis bere prilogo 2. Landeshauptmann: Ich eröffne die Generaldebatte. Poslanec dr, Zarnik: Slavni zbor! Glede na to, da je poprejšni predlog padel, nima ta predlog nobenega pomena več in jaz stavim predlog, naj se prelazi na dnevni red. Landeshauptmann: , ich als Landeshauptmann wußte, in keiner Disciplinar- Ich m„6 zum. w ...........! bitte jene Herren, welche den Antrag ans Uebcrgang zur ! ^ und bezüglich welcher daher keiner jener Fälle Tagesordnung unter,tntzen, sich zu erheben. (Je dovolj,io eingetreten war, nach dem sie normalmäßig zu behandeln podpiran Wird genügend unterstützt.) Abgeordneter Kromer: gewesen wären, ich fragte mich nun, ob die bereits ange-; stellten Primarärzte aus ihre jetzigen Dienstesstellen, die in ' Folge der Reorganisirnng ausgeschrieben wurden, ein Vor-Bcvor der frühere Antrag gefallen war, hat keiner VCcf,t hätten, oder ob sie den übrigen Competcntcn gleich zu von den Herren Rednern dessen erwähnt, daß der zweite halten wären, die sich noch nicht in diesem Dienste befin-8tt,trug nur durch den ersten bedingt fei; er stand und , den. (Manjšina: Res je! — Minorität: Richtig!) Ich glaube, galt als ein selbständiger Antrag, in welchem die Reorga-nisirung der Wohlthätigkeitsanstalten als höchst dringend geschildert wird, wornach deren Ausführung sogleich, und zwar vor dem Jahresschlüsse erfolgen müsse. Und jetzt, nachdem der frühere Antrag gefallen und dreien Mitgliedern des Landesausschusses die Gelegenheit benommen ist, den Nepotismus auszuüben (Oho! oho!), jetzt soll dieser zweite Antrag gar keinen Werth haben! Meine Herren, wenn die Reorganisirnng der Anstalten wirklich so dringend ist, so beharren sie an der Dringlichkeit, die sie so offen ausgesprochen haben, ist sie aber nicht dringend, so frage ich, warum Sie den Antrag eingebracht und warum Sie Beamte, welche sich im landschaftlichen Dienste verdient gemacht haben, so kurzen Weges beseitigen wollen? Stehen Sie uns als Männer Rede! (Sikanje med poslušalci — Zischen unter den Zuhörern.) Abg. Dr. Razlag: daß die bereits angestellten landschaftlichen Beamten so lange darauf den Anspruch haben, als sie sich dessen nicht unwürdig machen oder bis sie nicht den Dienst freiwillig verlassen oder pensionirt werden. Diese Frage ist von hoher Wichtigkeit für jeden landschaftlichen Beamten, der seine Jugendzeit gegen mitunter geringe Bezahlung im Landesdienste verbrachte, damit nicht er und seine Familie später darben müssen. (Manjšina: Resje! — Minorität: Richtig!) Diese Frage wurde verschieden beantwortet, und daher wollte ich nicht entscheiden, ich überließ cs daher dem h. Landtage. Die zweite Frage, die ich mir stellte, war die, ob die Herren Aerzte legal ihre Stellen inne haben. Ich war vor dem Jahre 1869 nicht in h. Landtage dieses Herzogthums und konnte deshalb nicht wissen, was vorhergegangen ist. Ich erfuhr jedoch, daß diese Stellen der verstärkte Landesausschuß schon im Jahre 1863 vergeben hatte, welcher später durch die Allerhöchste Entschließung vom Jahre 1867 für illegal erklärt wurde. Das war ein Fingerzeig für mich, um mich Bei diesem Anlasse habe ich die Ehre, dem h. Hause \ weiter zu fragen, wie cs nun mit der Legalität der Stel- meine Rechtfertigung vorzubringen, warum ich in dieser, für mein Gewissen so schwer verantwortlichen und principiell sehr wichtigen Angelegenheit, an den h. Landtag appellire, welcher sich glücklicher Weise binnen sechs Tagen darnach zu versammeln hatte. Ich werde mich möglichst kurz fassen, den Gegenstand, ohne Persönlichkeiten anzuführen, ganz objectiv darstellen, und ich bitte um Ihre gefällige Aufmerksamkeit auf kurze Zeit. Der Landeshauptmann mit dem Landesausschnsse ist an die Dienstes - Pragmatik gebunden und nach § 20 und 32 der Dienstes-Pragmatik und der Instruction für die Geschäftsthätigkeit des Landesansschuffes kann er bei nicht erzielter asolutcr Stimmenmehrheit bei Dicnstesbesetzungcn der Stimme eines einzigen Beisitzers beitreten. Er wäre insbesondere diesmal in der Gelegenheit gewesen, der Stimme eines Einzigen bei der dritten lenbesctznngen stehe. Wie kommt es, daß der h. Landtag des HerzogthumeS Krain und dessen gegenwärtige Majorität seit 1867 bis Ende 1871 diese behauptete Illegalität der Besetzungen geduldet hat, und ich wäre nur derjenige gewesen, der eine Aenderung allein zu übernehmen hätte? Aus den stenographischen Berichten vom Jahre 1868, Seite 166ff., erfuhr ich, daß dieser Gegenstand damals dem h. Hause vorgelegt würde und daß der Landtag die Sache schon damals stillschweigend genehmigte, daher die Verleihung der Stellen durch den verstärkten Ausschuß als eine rechtmäßige anerkannte. Dadurch ist mir wieder ein Fingerzeig gegeben worden, daß die Besetzungen wahrscheinlich doch rechtmäßig waren, daher überließ ich dem h. Landtage die endgiltige Entscheidung. Die dritte Frage ist die finanzielle Seite. Alan mag vielleicht sagen, in Folge einer „Reorganisirnng" Abstimmung beitreten zu müssen, und die betreffenden Com- , wären alle Stellen vacant und gleich zu halten andern neu petcnten wären angestellt gewesen. Diese Verantwortlichkeit i mitten Stellen. Das ist natürlich eine Ansicht, die man konnte ich angesichts der rege gemachten, in verschiedenem | theilen kann oder nicht. Aus dem von Einigen Angeführten Sinne beantworteten Principienfragen nicht mit gutem Ge- ; muß ich bedauern, wenn der Staat bei Reorganisirnng en wissen übernehmen, sondern ich appellirte an den h. Landtag, welchem der Landesausschuß sammt dem Landeshauptmanne verantwortlich ist. Außerdem ist der Landeshaupt- tadellose Beamte dcgradirt und sie maßregelt. Allein ein Unrecht, das ein Anderer begeht, berechtigt mich nicht, auch ein Unrecht zuzufügen. (Manjšina: Dobro! •— Mino- mann nach § 21 verpflichtet, die Ausführung gewisser Be- rität: Bravo!) Würde die Ansicht richtig sein, daß ein schlüsse zu sistiren und manche Angelegenheit zur Allcrhöch- : gesetzmäßig angestellter Beamter kein beständiges Recht sten Beschlußfassung zu bringen, zweifelhafte aber dem ans seine Stelle hat, so könnte ja der Landtag bei zchn-h. Hause vorzubringen und diesem die Enscheidung zu über- : jähriger Pensionsfähigkeit der landschaftlichen Beamten von lassen. Ob ich recht gehandelt oder nicht, in Ihren Händen i neun zu neun Jahren immer reorganisiren, die dienenden liegt Billigung oder Tadel. Für meine Handlungsweise Beamten mit dem einjährigen Gehalte abfertigen und sich hatte ich vor allem rechtliche und finanzielle Gründe zu er- junge Beamte nehmen, mit denen er cs nach nenn Jahren wägen. Ich war nach jeder Richtung hin unbefangen und ebenso macht und auf solche Art alle Pensionen erspart, besorgt, bei der Entscheidung kein bestehendes Recht zu ver- Daß der Dienst darunter leiden würde, liegt ans der Hand, letzen, denn ich hatte von der Besetzungs-Angelegenheit keine und ein solcher Vorgang wäre für das Land auch unwürdig, geläufige Kenntniß, sondern erhielt dieselbe erst aus dem (Beifall der Minorität — Pohvala manjšine.) Einrcichnngsprotokollc eine halbe Stunde vor der Sitzung. Ich fragte mich, ob die dermaligcn Primarien, die, so weit Die finanzielle Seite ist weiter die: Unter den ausgeschriebenen Stellen sind zwei bereits besetzt. Der eine dieser Herren hat bereits fünfzehn Dienstjahre. Er wurde tut Jahre 1803 von der Staatsverwaltung vertragsmäßig übernommen, und ich will nicht entscheiden, ob dieser Vertrag noch bindend ist oder nicht, ausgeschrieben ist die Stelle auch worden. Es fehlt aber diesem Beamten ein wesentliches Erforderniß, welches der h. Landtag vorgeschrieben hat, nämlich die vollkommene Kenntniß der slo-venischen Spache; es sind aber noch andere neue Compe-tcnlen da, welche sowohl die technische Fähigkeit, als auch die Kenntniß der slovenischen Sprache nachgewiesen habe». Hätte ich mm dem ersteren beigestimmt, so würde ich gegen den Beschluß des h. Hauses gehandelt haben, da der Betreffende diese Kenntniß nicht in dem Maße besitzt, wie es der h. Landtag vorgeschrieben hat. Hätte ich so gehandelt, könnte mich ein anderer, der diese Erfordernisse vollkommen besitzt, fragen, wie es kommt, daß in diesem Falle nicht ich angestellt wurde? Bezüglich der zweiten Primarienstelle frägt es sich um die nämliche finanzielle Seile. Es ist nach unseren Normen bei Dienstesänderungen die normalmäßige Behandlung vorgeschrieben, entweder durch Pensionirung, oder durch einjährige Abfertigung. In einem wie im anderen Falle konnte ich die Verantwortung für die dadurch dem Lande ausgelegten größeren Lasten nicht übernehmen. Außerdem ist noch ein juridisches Bedenken, nämlich ob ein landschaftlicher Beamter, gegen den im Disciplinarwcge nicht vorgegangen wurde, ob ein solcher mir nichts dir nichts mit Entfertigung abgespeist werden könne, ob er nicht dann ein Klagerecht auf größere Schadloshaltung gegen das Land hätte? Das konnte ich wieder nicht allein auf mich nehmen, sondern mußte es dem h. Landtage zur Entscheidung überlassen. In diesem h. Hause sitzen viele ausgezeichnete Rechtskundige, es sitzen hier viele Lehrer der Moral, diese mögen nun entscheiden, ob sie mir beistimmen oder ein Mißtrauensvotum geben, ich werde auch im letzteren Falle mit Galilei sagen: „E pur si muove.“ Laudeshimptirmmr: Wünscht noch jemand von den Herren das Wort? Abgeordneter Kromer: Ich werde zu einer Aufklärung nochmals das Wort nehmen. Es ist erwähnt worden, daß der Staat seine Beamten gleichfalls maßregelt. Dem möchte ich widersprechen. Der Staat geht bei der Pensionirnng, Qnieszirnng und Entlassung seiner Beamten nach gesetzlichen Vorschriften vor. Die normalmäßige Behandlung tritt im landesfürstlichen Dienste nur in folgenden Füllen ein: i. wenn einzelne Theile des administrativen oder Executiv-Dienstes im großen Ganzen reorga-nisirt werden sollen, wenn z. B. der Justiz- oder der politische Organismus eines Kroulandes eine Aenderung erfährt, durch welche ein Theil des Beaintenstandes entbehrlich werden, oder wenn die Amtssitze gewechselt, an andere Orte verlegt werden sollen. Dieser Fall ist jedoch bei der Reorganisirung der Landeswohlthätigkeits-Anstalten nicht vorhanden. Es sollen keine Primarien entbehrlich, cs soll eine Aenderung des Sitzes dieser Anstalten nicht bezielt werden. Aus diesem Grunde also wäre eine normalmäßige Behandlung vorliegend durchaus nicht am Platze. Ein zweiter Fall ist dann vorhanden, wenn ein Staatsbeamter eine derart strafbare Handlung verschuldet, welche, wie im § 2 der Dienstes-Pragmatik, die sogleiche Entlassung zur Folge hat. Allein in einem solchen Falle müßte vorerst die strafgerichtliche Untersuchung eingeleitet und der richterliche Ausspruch vorausgeschickt werden. Unsere Primarien haben sich ein sträfliches Verschulden durchaus nicht beikommen lassen. II. seja. Sic waren in keiner Untersuchung, daher ist auch dieser Fall hier nicht anwendbar. Der dritte Fall, in ivelchem die normalmäßige Behandlung zuläßig ist, wäre der, wenn ein Staatsbeamte den Dienst sträflicher Weise derart ver-nachlüssigct, daß die Ahndung im Sinne des § 20 der Dienstes-Pragmatik eintreten muß; in diesem Falle müßte jedoch die Disciplinar-Untersnchnng vorausgehen und ein Disciplinar-Erkenntniß gefällt werden. Ein derartiger Fall liegt hier gleichfalls nicht vor. Der vierte Fall endlich ist der, wenn ein Beamte ob geistiger oder phisischer Gebrechen dienstesuntauglich wird, jedoch auch hier muß die Dienstes-Untauglichkeit durch eine ärztliche Erhebung festgestellt werden, welche vorliegend nicht statt hatte. Nur in diesen Fällen läßt der Staat die normalmäßige Behandlung zu, und landschaftliche Beamte sollen nach den gleichen Grundsätzen, wie Staatsbeamte, pensionirt, guieszirt, zeitlich oder bleibend des Dienstes entlassen werden. Ich frage nun, wo ist vorliegend die Rechtfertigung für den Antrag, zwei Primarien des Dienstes zu entlassen, sie einfach an die Luft zu setzen? Ist der Nexus zwischen der Landschaft und den Beamten wirklich ein so lockerer, daß letztere des Dienstes enthoben werden können, bevor irgend ein Verschulden vorliegt, bevor sie zur Verantwortung gezogen wurden? Meine Herren, die Gründe, aus welchen sie enthoben werden sollen, sind in den vorliegenden 20 Zeilen enthalten. Auf Grund eines ganz unmotivirten Berichtes sollen zwei Primarien der Landeswohlthätigkeitsanstalten ihren Dienst verlieren ! Wie könnte der Landtag einen derlei Vorgang rechtfertigen? Ich glaube, dieser Vorgang wäre ärger, als das Standrccht, ärger als jede Schreckensregierung. (Občni smeh — Allgemeines Gelächter.) Meine Herren, das hieße beiläufig: sie sind Nazarener, also kreuziget sie! Aber auf unserer Seite, meine Herren, werden Sic für ein derlei ungerechtes Begehren gewiß keinen Pilatus finden. Ich will weiter erwähnen, ob der hohe Landtag überhaupt berechtigt ist, eine derlei Verfügung zu treffen. Wie Ihnen ohnehin bekannt, hat der hohe Landtag die Ermächtigung zu Dienstesbesetzungen, Pensioniruugen, Dienstes-eutlassungen :c. rc. ausschließlich dem Landesausschusse übertragen und dafür eine eigene Instruction vorgezeichnet. Auf Grund dieser Dienstes - Instruction erging später die Dienstes-Pragmalik für die landschaftlichen Beamten, und diese bildet und begründet das Vertragsverhältniß, in welchem die Beamten zur Landschaft stehen. (Manjšina: Resnično! — Minorität: Richtig!) Es ist durchaus nicht zulässig, dieses Vertragöverhältniß nach Willkühr zu lösen. Der Beamte hat das Recht, darauf zu bestehen, daß er mir unter jenen Bedingungen und von jenen Organen normalmäßig behandelt wird, wie sic die Dienstes-Pragmatik bestimmt. Wollte man mit Umgehung dessen gegen ihn vorgehen, so hat er den Anspruch auf volle Schadloshaltung. Ich frage, meine Herren, kann das Land die Verpflichtung übernehmen, zweien Beamten, die ganz ungerechtfertigt des Dienstes entlassen werden sollen, die volle Entschädigung zu leisten? Ich würde diese Last dem Lande nicht aufbürden wollen. Und glauben Sie mir, wenn Sie derart Vertrags- und rechtswidrig vorgehen sollten, die beiden Beamten werden sicher wissen, wohin sie sich zu wenden haben. Ich erwähne weiter: Ist das eine würdige Behandlung unserer Beamten und Diener? Werden Sie auf diese Art brave Competcnten für unsere Landschaft heranziehen ? Wollen sie dadurch Liebe zum Dienste und Vertrauen in die dienstliche Stellung wecken, daß sie alle Augenblicke ihre Beamten der Oeffentlichkeit preisstellen und so ihre dienstliche Stellung fortgesetzt schwankend erhalten? * Ich glaube, der LandeSauSschuß hat zwar die Pflicht der Ueberwachuug aller landschaftlichen Beamten, er hat aber auch die Pflicht übernommen, für ihre gesicherte Stellung und dafür zu sorgen, daß ihnen die dienstliche Existenz rechtswidrig nicht verleidet werde. Meine Herren, ich war über 1 !/„ Jahre im Landesausschusse, und hatte oft die Gelegcn-tjcif, mich dessen zu überzeugen, daß gerade jene zwei Primarien ihre Pflicht mit vollem Diensteifer redlich und gewissenhaft erfüllt haben, und zum Danke dafür sind sie jetzt gegenwärtig einer derartigen öffentlichen Besprechung ausgesetzt. Ich muß diese Beamten wirklich bedauern und die Versicherung beifügen, die öffentliche Achtung und das allgemeine Vertrauen, welches sie bisher genossen, werden sie, durch diese unverdiente Kränkung sicher nicht verloren haben. Abgeordneter Tr. Razlag: Ich erlaube mir die Anfrage zu stellen, ob es mir angesichts dessen, daß ich mich als gewesener Landeshauptmann auch in der Sache zu verantworten habe, vergönnt sein wird, nach dem Berichterstatter das Wort zu ergreifen, da ich schwerlich dafür später eine Gelegenheit haben werde. Ich bitte den Herrn Landeshauptmann um positive Antwort, oder ist es vielleicht gefällig das hohe Haus zu befragen ? Landeshauptmann: Ich werde in diesem seltenen Falle das hohe Hans befragen. Wird der soeben vernommene Antrag angenommen. (Večina vstane — Die Mehrzahl erhebt sich.) Abgeordneter Dr. Kaltenegger: Nur wenige Worte sollen mir zur Erläuterung der Abstimmung vergönnt werden. Ich befinde mich zwar in der glücklichen Lage, dem Antrage des Herrn Dr. Zarnik beizustimmen. Um aber das wie aufzuklären, habe ich um das Wort gebeten. Der vorliegende Antrag bezweckt eine autcntische Erläuterung der Beschlüsse vom 21. September d. I., sie lauteten damals einfach dahin, es seien die organisirten Stellen auszuschreiben und zu besetzen. Im Landesausschnsse hatten sich bei der Ausführung Bedenken und Zweifel erhoben, ob nämlich die schon bisher besetzt gewesenen Posten ebenfalls neu besetzt werden dürfen. In dieser Beziehung nun wird im vorliegenden Antrage dem hohen Hause zugemutet, auszusprecheu, es seien, ohne Rücksicht auf die schon vorhandene Besetzung, alle Stellen als frei und erlediget zu betrachten, und cs seien die hiebei unberücksichtigt bleibenden landschaftlichen Beamten normalmäßig zu behandeln. Eine solche Erläuterung des hohen Hauses iuvolvirt eine präjudicielle Entscheidung einzelner Fälle, die ihm gar nicht zusteht und die rechtsverletzend werden kann. Die Erläuterung soll es für möglich und zulässig erklären, daß ohne weiters die Posten den jetzigen Beamten entzogen und anderen verliehen werden könnten. Dies halte ich für unzulässig, und darum werde ich für die Tagesordnung stimmen. Aus diesen Gründen, meine Herren, bin ich für die Tagesordnung. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand von den Herren in der Generaldebatte das Wort? Wenn nicht, so hat der Berichterstatter das letzte Wort. Poročevalec dr. Bleiweis: Skladaj e se s predlogom gosp. dr. Zarnik-a bodem na kratko rešil svoj nalog. V spoved bivšega gospoda deželnega glavarja se ne spuščam; slavni deželni zbor naj jo sodi sam. Omeniti pa moram gospodu poslancu Kr o m er-ju, ki je vprašal, kako to, da odstopimo od predloga, ko se je vendar reklo, daje nujni, da ravno njegov družnik, gospod Dežman, je poprej razodeval, da oba predloga sta si v zvezi. In zato je predlog gospoda dr. Zarnik-a popolnoma opravičen, ki trdi, da ker je prvi predlog padel, tudi ta nima nobene pomembe. Mnogo se je razlagalo, kako vlada postopa pri organizacijah svojih; jaz pa opominjam na bridke skušnje, ki jih imamo obilo. (Klici med poslušalci: Dobro! — Rufe unter den Zuhörern: Bravo!) Država vsaki hip organizira in reorganizira; uradniki odpadajo, da se Bogu usmili; tako ni dolgo, ko so odpravili več cesarskih okrajnih zdravnikov; omenim pa med njimi le enega — imenoval sicer ne bodem imena, ker vem, da ga več gospodov pozna — med vsemi okrajnimi zdravniki je bil on edini pravi, stanovitni c. k. okrajni zdravnik, mož brez vse krivde, ki služi že mnogo let, bil je brez ovinkov od-bacnjen, in še danes nima nobene penzije. (Vriše med poslušalci — Lärm unter den Zuhörern.) Dalje se je reklo: ostanimo na poti n e o s e b n o s t i; a dasi tudi se je govorilo, ne bodimo osebni, vendar so se omenjale čisto osebne reči in nič druzega! Ali jaz nočem hoditi Vaše poti; povedal bi lahko marsikaj, kar bi marsikomu neljubo bilo, ali tega nočem danes. Bekio se je, da moramo imeti tehtne vzroke za to, alt o se kak uradnik odstavi, da namreč mora biti v disciplinarni preiskavi, kriv spoznan i. t. d. Gospoda! naravnost Vam rečem, da tudi to se bode našlo v aktih. Slavni deželni zbor ne oddaja slnžeb, zato ne bilo bi to na pravem mestu, govoriti o lastnostih kompetentov; kedar jih bo pa oddajal deželni odbor, se bo pogledalo v akte in razvidelo se bo, ali je res vse tako, kakor sta gospoda predgovornika hvalisala. (Klici med poslušalci: Dobro! — Rufe unter den Zuhörern: Bravo!) Povdarjati pa moram, da meni in mojim tovarišem v deželnem odboru je celo neumljivo, kako da ta, v zadnjem deželnem zboru že konečno sklenjena stvar še pride pred deželni zbor? Zadnji zbor je sklenil: vse službe, razun treh, v bolnišnici naj se razpišejo; odbor je to storil po sklepu deželnega zbora; ko pa je prišlo do oddajanja službe, rastli so pomislila, kakor gore, in po zahtevanji bivšega gospoda deželnega glavarja morali smo z vprašanjem stopiti pred slavni zbor: ali tudi take zdravnike, ki sedaj službe imajo, zadeva nova organizacija? — Tu naj samo to rečem, da vsi uradniki in zdravniki, ki so bili leta 1863. imenovani , bili so i Ilegalno, nepostavno imenovani. Njega Veličanstvo Cesar sam je 29. marca leta 1867. odločno rekel: „Die Wahl des verstärkten Ausschusses ist ungiftig" ter ukazal: „hat allsogleich außer Wirksamkeit zu treten." Tedaj so tudi vsa imenovanja i Ilegalnega pomnoženega odbora i lie gain a, neveljavna! (Gromovita pohvala — Stürmischer Beifall.) Landeshauptmann: Ich bitte um Ruhe! Landespräsident: Der Herr Berichterstatter hat der Regierung den Vorwurf gemacht, daß sie bei Organisiruugeu rücksichtslos vor- geht und in Folge dessen eine Masse von Beamten entläßt. Diesem gegenüber muß ich erklären, daß zwischen Organi-sirung und Organisirung doch ein Unterschied sein kann. Der Staat organisirt, weil er cs nach Maßgabe eintretender Umstände zur Erreichung seines Zweckes für nothwendig findet (Nemir — Unruhe); wenn in Folge dessen ein Beamte seinen Dienst verliert, so wird er gewiß früher oder später berücksichtigt und kein Staatsbeamte ist noch in Folge einer Organisirung im Elende verkommen. (Veselost —• Heiterkeit.) Eine andere Art der Organisirnng ist aber jene, welche in einem Lande zur Erreichung anderer Zwecke, z. B. zur Beseitigung mißliebiger Persönlichkeiten eingeleitet wird. Landeshauptmann: Herr Dr. Razlag hat das Wort. Abg. Dr. Razlag: Ich verzichte ans das Wort. Landeshauptmann: Es kommt der Antrag des Herrn Dr. Zarnik auf Uebergang zur Tagesordnung zur Abstimmung, und bitte jene Herren, die damit einverstanden sind, sich zu erheben. (Obvelja z večino — Wird mit Majorität angenommen). Wir haben die heutige Tagesordnung erschöpft und ich bestimme die nächste Sitzung auf Donnerstag um 10 Uhr. Auf die nächste Tagesordnung kommt: I, Poročilo deželnega odbora o volitvi dveh po- slancev za glavno mesto ljubljansko. (Priloga 4.) Bericht des Landcsausschusses über die Wahl zweier Abgeordneten für die Landeshauptstadt Laibach. (Beilage 4.) II. Poročilo deželnega odbora o volitvah deželnih poslancev. (Priloga 3.) Bericht des Laudesausschuges über die Wahlen der Landtagsabgeorducten. (Beilage 3.) III. Predlog deželnega odbora o dovoljenji stauov-nine za 7 novih žendarmerijskih štacij. (Priloga 6.) Antrag des Landesausschusses um Bewilligung der Miethzinse für 7 neue Gendarmeriepostcn. (Beilage 6.) IV. Volitev deželnega odbora. Wahl des Landesausschusses. V. Poročilo posebnega odseka o dopisu gospoda c. k. deželnega predsednika zarad volitve poslancev v državni zbor, Volitev v državni zbor. Bericht des Sonderausschusses über das Schreiben des Herrn k. k. Landesprüsidenten wegen Vornahme der Reichsrathswahlen. Wahl in den Rcichsrath. Abg. Deschmann: Ich würde jedoch ersuchen, daß der Bericht über die Wahl der Stadt Laibach zuerst an die Tagesordnung komme, weil mir die so sehr wichtig scheint und erst die übrigen Berichte. Landeshauptmann: Es ist noch ein weiterer Antrag — Landespräsident (um seže v besedo — unterbricht ihn): Herr Landeshauptmann, ich erlaube mir zu bemerken, daß ich als Vertreter der Regierung das Begehren stellte, die Wahlen in den Reichsrath als ersten Gegenstand der Tagesordnung vorzunehmen. Aus Rücksicht aus die mir von mehreren Herren Abgeordneten vor der Sitzung mitgetheilten Opportnuitäts-Gründe will ich nicht entgegentreten, daß die Verhandlung über den Bericht der Wahl der Stadt Laibach vorangehe. Seja se konča ob 1, uri 15. minutah. — Schluß der Sitzung 1 Uhr 15 Minuten. '