613 Amtsblatt zur «aibacher Zeitung Nr. U5. Freitag den 22. Mai 1874. M») Nr. 527». Kundmachung. Es wild dic unliebsame Wahrnehmung ge "'acht, daß die Meldungsvorschriften sehr säumig beobachtet werden. Die vollste Ordnung in dieser Richtung liegt sowohl im Interesse der Behörden, als der Be-Merung und der Partein selbst. Um dies zu erleichen, sieht sich der Magistrat genöthigt, die mit hoher Ministcral-Verordnung vom l5. Februar ^57 erlassenen Vorschriften zur genauesten Dar-"achachtung in Erinnerung zu bringen: 1. Die Wohnungs und Unterstandverände^ Zungen jeder Art sind durch die Hauseigenthümer, Administratoren oder durch jene, die sonst die Ver-Wallung eines Hauses zu besorgen haben, — fer-"er die Wochen- oder monatsweisen Astermicthcn, sowie das Halten von Bettgehern, durch den Ber-""ether rucksichtlich Betthälter; dann 2. der Eintritt und Austritt der Dienstboten, Gesellen, Gewerbs-, Arbeite, Beschäfti-Mngg- Gehilfen und Lehrlinge vonseitc ihrer Dienst- rücksichtlich Arbeitsgeber binnen längstens ^ Tagen nach ihrem Eintritte oder Austritte beim magistratlichen Meldungsamte anzumelden. 3. Jeder Fabriksarveiter, Geselle oder Lehr-i'wge muß abgesehen von der Wohnungsmeldung mit einem Arbeitsscheine versehen sein, der stetS" beim Arbeitsgeber in Verwahrung zu verbleiben' hat, und nach erfolglem Arbcilc^uslviltc melier ein ! zusenden ist. Die Nichtbefolgung dlejel, gesetzlichen Besttm-lnungen wird auf Grund der hohen Ministerial-Ber^ ardnung vom 2. April 1858, Z. 51, unnachsicht-lich mit einer Geldstrafe von 5 bis 100 ft. eventuell Arrest von 1 bis 14 Tagen geahndet. 4. Der gleichen Strase verfallen Gast und Schankwirthe, welche die Uebernachtenden tags darauf nicht melden. Stadtmagistrat Laibach, am 17. April 1874. Der Vürgermeifter: Deschnlann. (218—1) Nr. 6761. Postmeisterstelle. Beim l. k. Postamte in Semii ist die Post-meisterstelle gegen Dienstverlrag und Caution von 200 ft. zu besetzen. Mit dieser Stelle ist eine jährliche Bestallung von 150 ft., ein Amtspauschale per 40 ft., und cm zu vereinbarendes Iahrespauschale für eine täglich einmalige Botcnfahrt zwischen Semii und Mottling und retour verbunden. Die Bewerber, die vor dem Dienstantritte die vorgeschriebene Postmanipulationsprüsung bestehen müßen, haben ihre gehörig belegten Gesuche bei 'der gefertigten k. k. Postdirection ^ binnen drei Wochen einzubringen, und in demselben anzugeben, gegen welche geringste Iahrespauschale sie die obgenannte tägliche Fahrbotenpost unterhalten würden. Trieft, am 12. Mai 1874. Die k. k. Pgstdireclion. (217—1)"" Nr. 6738. Concurs. Conceptsprakticantenstelle bei der l. l. Post direction in Trieft. Abjulum jährlicher 300 ft. Der definitiven Anstellung hat eine halbjährige Verwendung bei einem Postamte vorauszugehen. Bewerber um diese Dienstesstelle haben ihre eigenhändig geschriebenen, gehörig documentierten Gesuche unter §iachweisung der mit gutem Erfolge zurückgelegten juridisch politischen Studien und theo retischen Staatsprüfungen, sowie der vollsten Kennt nis der deutschen und italienischen Sprache binnen drei Wochen bei der Postdirection in Trieft einzubringen. Trieft, am 17. Mai 1874. Von der k. k. Postdireclion für Küstenland und Krain.