^r. LIZ. Freitag den 19. September 1851. Z. 508. ii (1) 9^. ,7351. ^ Concurs-Kundmachung. Bei der zu Folge hohen Finemz-Ministerial-Erlasseö vom 13. August 1851, Z. 1057UjF M,, für die Kronländer Btciermark, Karntenu. Krain, mit erstem September 1851 in Wirksamkeit tretenden k. k. Finanz-Procuratur zu Gratz und deren Exposituren zu Laibach und Klagenfurt, kommen drei Finanz-Procuraturs Adjuncten-Stellen, nämlich zwei mit dem jährlichen Gchalte von 14l»0 s. und eine mit dem Iahresgchalte von 12U0 st. zu besetzen, wozu der Concurs bis letzten September d. I. eröffnet wird. Die Bewerber um diese Stellen haben ihre dießfälligen Gesuche im vorgeschriebenen Dienstwege an die k. k. steirisch-Mynsche Finanz«Landeö-Direction zu leiten, und sich ül er die gesetzliche Befähigung zur Erlangung einer solchen Stelle, insbesondere über das juridische Doctorat, über die mit gutem Erfolge abgelegte Advocaturs- und Fiscalpnifung, wie auch über ihre Sprachkennt-nisse und Moralität gehörig auszuweisen, und zugleich anzugeben, ob und in welchem Grade sie etwa mit einem Beamten der k. k. Finanz-Procuratur für Steiermark, Krain und Kärnten, oder deren Exposituren zu Laibach und Klagenfurt verwandt oder verschwägert sind. Von der k. k. steirisch-illyrischen Finanz-Landes - Direction. Gratz am 26. August 1851. Z. 509. a (1) Nr^T^. Edict. Won dem k. k. Landesgenchte, als Handels-senate in Laidach, wird kund gemacht, daß die zur Alois und Joseph Tomutti'schen Conc. Masse gehörigen, in dem Verkaufsgewölbe H. Nr. 5,8, und im Magazine H. Nr. 55 in der Kloster' frauen - Gasse befindlichen Victualicn, dann die im Keller H. Nr. 2tt in der Gradischa befind, lichen Weine am 25. September 1851 Früh 9 Uhr und auf den darauf folgenden Tagen zu den gewöhnlichen Amtsstunden, in den obbesagtcn Orten an den Meistbietenden gegen bare Bezahlung öffentlich werden verkauft werden. Laibach am 16. September 1851. Z. 504. a (2) Nr. 3528. Edict. Von dem k. k. Landcögerichte in Laibach' wird bekannt gemacht: Es sey Herr Joseph Iadornig, Inhaber dcr landlaflichen Güter: Iam-nigshof, Neuwelt und Iabornig, und Bezugsberechtigter für die in Folge der Grundencla-stung aufgehobenen Bezüge, um Einleitung deö Verfahrens zur Ueberweisung der, auf dcn vorbenannten Gütern haftenden Forderungen, auf die ermittelten Urbarial-Entschädigungsbeträge, u. z,: für das Gut Iamnigshof nut N55 ft. 20 kr., Neuwelt mit 5582 fl. 10 kr., — Iabornig mit 59i9 fl., bei diesem Gerichte eingeschritten. Cs werden daher alle Jene, welchen ein Hypothekarrecht auf dle gedachten lanota'stichen Güter zusteht, hiemit aufgefordert, ihre Ansprüche so gewiß bis 12. November 1851 incisive hier° gerichts anzumelden, widrigens sie in die Ueber« Weisung ihrer Formungen auf die abgedachten Urbarial-Entschädigungs« Capitalien pr. 1155 si 20 kr., — 5582 fi. 10 kr. u. 5919 fi. _, nach Maßgabe der sie treffenden Reihenfolge, als stillschweigend einwilligend erachtet, bei dcr Ver^ Handlung nicht weiter gehört, sofort dcn weiteren, im §.23 des Patents v. 11.April 185! Nr. 84 R. G. Bl., St. XXV, auf das Ausbleiben eines zur Tagsatzung vorgclandenen Hy-pothekargläubigkts gesetzten Folgen unterzogen, und mit ihren Forderungen, wenn sie die Reihen-folge trifft, sammt den aUfälligen dreijährigen Zinsen, Falls deren Berichtigung nicht ausgewiesen wird, unter Vorbehalt der weiteren Austragung auf die mehrerwähnten EntlcchungZca-PUalien überwiesen werdcn würden. Die Anmeldung kann mündlich oder schriftlich geschehen, und hat zu enthalten: ii) die genaue Angabe des Vor- und Zunamens und Wohnortes (Hau5-Nr.) des Anmelders und semes allfäll,gen Bevollmächtigten, welcher eine mit den gesetzlichen Erfordernissen versehene und legalisirte Vollmacht veizubrm-gen Hai; i)) den Betrag der angesprochenen Hypo-thekarforderung, sowohl bezügllch des Capitals, als auch der allfalligcn Zinsen, insoweit dieselben ein gleiches Pfandrecht mit dem Capitale genießen; e) die bücherliche Bezeichnung der angemeldeten Post; und cl) wenn der Anmelder seinen Aufenthalt außerhalb des Kronlandes hat, die Namhaft-machung emcs daselbst befindlichen Bevollmächtigten zur Annahme der gerichtlichen Verord' mlngen, widrigenö dieselben lediglich mittelst der Post an den Anmelder, u. z. mit gleicher Rechtswirkung, wie die zu eigenen Händen geschehene Zustellung werden abgesendet werden. Laibach am 2. September 185l. Z. 505. « (2) Nr. «932. Kundmachung. Zur Sicherstellung der Vorspannsbeistellung im Verpachtungswege während des Verwaltungs- ^ Jahres 1852 im Bereiche der Bezirkshauptmannschaft werden Minuendo- Licitationen zwischen 10 — 12 Uhr Vormittags, und zwar: für die Militär - Marschstation Neustadt! am 10. October 1851 in der Amtskanzlei der k. k. Bezirkö-hauptmannschaft; für die Militär-Marschstationen Landstraß und Tschatesch am 11. October 1851, in der Amtskanzlei des k. k. Steueramtes Landstraß,und für die Militär-Marschstation Gurkfeld am 8. October 1851, in der Amtskanzlei der k. k. Bezirksexpositur Gurkfeld abgehalten werden. Die Pachtlustigcn werden eingeladen, sich bei den oberwahnten Verhandlungen an den bezeichneten Tagen und Orten einzufinden, und ein Vadium von Einhundert Gulden zu erlegen, welches der Mindestbieter als Caution zu belassen haben wird. — Die sonstigen Versteigerungöbedingnisse können während den gewöhnlichen Amtsstunden bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft m Neustadt! eingesehen werden. Auch werden für jede der einzelnen Militär-Marschstationen schriftliche Offerte angenommen, welche jedoch vor der Uten Vormittagsstunde des Licitationstages der Commission überreicht, mit dem Vadium pr. Einhundert Gulden belegt und in nachstehender Form verfaßt scvn muffen: » ^ , / »Der Gefertigte erklärt, die Beistelluna der Vorspann in der Militär-Marschstation Neu^ stadtl (Landstraß), (Tschatesch), (Gurkfcld), wahrend deö Verwaltungö-Jahres 1852 als Pachter, gcgen Vergütung von ... Kreuzern für Pferd und Meile übernehmen zu wollen, und verpachtet sich, die Licitationöbedingnisse in allen Puncten zuzuhalten." Neustadt! am 12. September 1851. Für den k. k. Bezirkshauptmann: der k. k. erste Bezirks- Commissär v. R ö d e r. Z. 502. il (3) Nr. 3327. Die Grundentlastungs- Landes-Commission hat sich bewogen befunden, dem hiesigen Buchdrucker Joseph Blaönik, mit Hinblick auf dcn dermaligen hohen Stand der Paplerpreise, die Bewilligung zu ertheilen, daß er seit 14. Septem, der 1851, die im §. «4 deö diehämtlichcn Un-tcrrichtes über die Aumeldungsatt der Entschädi- gungsansprüche ddo. 1. Jänner 1850 erwähn» ten Druckblanqueten, und die ltli I I^iU. ^ l^ und O. dcn Rieß um .... 12 ft. 15 kr. ^ „ halben Rieß „ . . . . 6 „ 30 „ „ vteltel „ „ . . . . 3 „ 20 „ das Buch „ . . . . — „ 40 „ und den Bogen ,,.... — „ 2 ,, und Jene, 2cl 2. Liu. Ii. den Rieß um .... 11 fl.20kr. „ halben Rieß /, > » U „ — „ „ viertel „ „ .... 3 „ 10 „ >daö Buch „ - - . - — „ 40 „ und den Bogen „ . . . . — „ 2 „ i verkaufen dürfe. Welches zur Kenntniß der derlei Druckpapiere benöthigenden Berechtigten allgemein bekannt gemacht wird. K. k. Grundentlastungs- Landes- Commission. Laibach am 30. August 1851. Z. ll56. (I) Nr. 6854- Edict. Von dem k. k. Bcz. Gerichte Laioach I. 8. Z. lI53. c,l) Nl. 3205. Edict. Vo^ dem k. l. Bez. Geiichte Sl. Mallin wiid hiemll lund gemachi: Man habe üder Ansuchen der Sparcafse in Lai. ^ach, durch Herrn l)r. Gurgel, widcr (^evlg Äiomr, Hudoesitzcr zu Treoelev, die exee die execu:ive Feilbielung der, dem Erecuten gc-Yörigen, zn Ttrdliro liegenoeü, im vorbeslandenen ^lunddllche t'er R. F. Herrschaft Sitlich «ul» Urb. .)ir. 187 und 183'/, des Gedilgsainles vorkommen» dcn, uno laut obigel» Scyätzul,gßpro!ocoUs gecich,-Nch aus 2008 ft 30 kr. bewerihelen l5in (>inhalb-yube sammt Ai- und Zugehör, wegen aus dem Ur° ,hlile «!. 536 Z. 507. ^.. (1) Nr. 873. Kundmachung. Das hohe Kviegämimsteri"m hat die Sicher-stcllung dcs im künftigen Jahre bei den Mon, turscommissionen sich ergebenden Bedalfts an Monturs-Tüchern,Hallna, Kotzenzeug zu Pferdedecken, einfachen zweiblätterigen Beltkotzen, Hemden«, Gattien-, Leintücher-, Futter-, Strohsack- und Emballage-Leinwand, Zelt-, Kittel- und Futterzwilliche, Ober-, Pfundsohlcn-, Terzen-, Juchten^ und Brandsohlenled>r und geäscherten Alaunhäuten, dann Samischlcder-, braunen Kalb- und Schaffellen-, schwarzen Lammerfcllen zu Satttl-häucen und zu Pelzbrämen, weißen Lämmerfellen zu Pelzfuttcr, ferner Fußdekleidungsstücken, endlich an 5 1a l^u>'»<3- und ü lii I^i'pc- Hutfilzen und Czakofilzblättern mittelst einer Offerten-Verhandlung, in welcher nicht nur große, son-dern auch kleine, dem Leistungs-Vermögen einzelner Unternehmer entsprechende Quantitäten berücksichtiget werden, anbefohlen. Die Bedingungen zur Lieferung bestehen in Folgendem: Z. Im Allgemeinen müssen sämmtliche Ge» gcnstände nach den vom hohen Kriegsministerium genehmigten Mustern, welche bei allen Monturs-commissionen zur Einsicht der Lieferungslustigen bereit liegen und als das Minimum der Qualitätmäßigkeit anzusehen sind, geliefert werden; insbesondere aber haben dafür nachstehende Bestimmungen zu gelten. ") Von Monturstüchern werden weiße, graumc-lirte, mohren-, hecht- und russischgraue, ferner krapprothe, lichtblaue, dunkelblaue, dunkelgrüne und dunkelbraune, das Stück im Durch-schnitte zu 20 (zwanzig) Wiener Ellen gerechnet, zur Lieferung angenommen. Es bleibt zwar den Lieftrungslustigen freigestellt, eine, mehrere, oder alle der genannten Tuchgattungcn anzubieten, jedoch werden dei dwlgcn Prnsen jcue Offerte auf weiße und graumelnte Tücher vorzüglich derücksiä'Ngt, mtt dtnen zugleich auch entsprechende Quantitäten wollsärbige und insbesondere dunkelblaue, und dunkelbraune Tücher um annehmbare Preise angeboten werden. Die weißen, graumclirten, mohren-, hecht-und russischgrauen Moluulstüchlr müssen unge-näßtimdunappretirt, ^ (sechs Viml) Wiener Ellen breit geliefert wet dm, und dürfen, im kalten Wasser genäßt, in der Lange per Elle höchstens '/^ (Eine Vier uno Zwanzig, stel) und in der Breite höchstens '/,5 (Eine Sechzehnte!) Elle en.gchen. Dle lichtblauen Montuiötücherzu Pantalons für Infanttri.lund Cavallerie-, dann die krapp' rochen, dunkelblauen, dunkelgrünen und dun-kelbraunen Monturstücher müssen schwendungs freiiV,ii(^lneu.siedensechzehnttl) Wien. Ellen breit, und in der Wolle gefärdr, dann mit weißen Leisten versehen seyn, jedoch wie die übrigen Tücher unapprctilt eingeliefert werden. Sämmtliche Tücher muffen ganz rein, die melirten und die Farbtücher aber echtfarbig seyn und, mit weißer Leinwand gerieben, we-der die Farbe lassen, noch schmutzen. Alle .Tücher ohne Unterschied weiden bei der Ablieferung stückweise gewogen und jcdes Stück ^ derselben, das in der Regel 2l» Ellen halten soll, muß, wenn es halb Zcll breite Seilen und Querleisten hat, zwischen 18^ und 21 ^/g, mit Em Zoll breiten Seiten- und Querleisten aber zwischen 19'^ und 22^/g Pfund schwer seyn, worunter für die '/, Zoll breiten i^i-ste" "/8 dis »7/2 uno fur die Hin Zoll breiten 1'^. biz 2^ Pfund gerechnet sind. Stücke um«r dem Minimal-Gewichte werden gar nlcht, und jene, welche das Marimal-Ge-wicht überschreiten, nur dann, jedoch ohne eine Vergütung für das Mehrgewicht, angenommen, wenn sie unbeschadet chretz höheren Gewichtes doch vollkommen qualitätmäßig sind. Die HalN'a muß ^/< (sechtzviertl) Wiener Ellen breil, ohne Appretur und un^uäßt ge-liiert werden, pcr CUc 1.'/. b>ö N/, N'.encr Pfund wiegen, und jedls Stuck wcmgster.tz I« Wiener Ellen messe». d) Das Kotzenzeug zu Pferdedecken alter und neuer Art für Kavallerie muß in Blatten, geliefert werden. Jedes Blatt für schwere Cavallerie nach der bisherigen Alt muß !5ois III Wiener Pfd. wiegen, und in der Lange 6'/,, in der Breite aber 1^, Wiener Ellen messen, dann jedes Blatt sür lelchte Cavallerie li bis 12 Pfd. wiegen, in der Länge 5)^ und in der Breite 2 Wiener Ellen messen. Der Kotzcnzeug zu Pferdedecken neuer Art für schwere Kavallerie muß in Blättern wie bisher, jedoch um tt Zoll langer und 6 Zoll breiter geliefert werden; das Fabrikat zu den Kotzen überhaupt hat kurzharigcr und durch die Hammerwalke gut verfilzt zu seyn. Die einfachen 2olättrigen Brttkotzen müssen 1^/,.. Wiener Ellen breit und i'»^ Ellen lang scyn, dann 9 bis 10 Wiener Pfund wiegen. Sowohl die Halma als das Kotzenzeug zu Pferdedecken und die Bettkotzen werden unter dem Minimalgewichte gar nicht angenommen; bei Stücken aber, welche qualltatmäßig befunden werden, jedoch das Marimalgewicht übersteigen, wird das höhere Gewicht nicht vergütet. Die Abwägung der Halina und der Bettkotzen geschieht stückweise, jene des Kotzenzeuges zu Pferdedecken aber in einzelnen Blättern. Zu diesen Wollsorten ist rein gewaschene weiße Zackelwolle bedungen, und sie können ebenso aus Maschinen-, wie aus Handgespunst erzeugt seyn. c) Zu Hemden-, Gattien-und Leintücher-Leinwänden können auch bis 2U "/<, Fütterleinwand, und ebenso zu Kittelzwillich 20 ^ Futterzwillich angeboten werden. Die Gattien- und Leintücher-Leinwand wird nach einem gemeinschaftlichen Muster übernommen, und es besteht daher auch für beide ein und dieselbe Qualität. ^trohsack - und Emballage-Lcinwand kann sür sich oder auch mit den übrigen gemein' schaftlich angeboten werden. Sämmtliche Leinwänden müssen Eine Wiener Elle breit scyli, und per Stück ,m Durchschnitte 30 Wiener Ellen messen. Außer den vorstehenden Garn-Lemwaren werden auch Wollstosse (ONco) von inländicher Erzcuzung nach dreierlei Abstufungen zu Hemden, zu Gattien und Leintüchern und zum Futter angcnommmen. Dieses Fabrikat muß jcdoch nebst der angemessenen Qualität, auch vollkommen 1 Wiener Elle breit, und jedes 3tück wenigstens 3i) Wiener Ellen lang seyn. <1) Von den Lrdergattungen werden das Ober-, ' Brandsohlen-, Pfundsohlen-,Terzen-und Iuch-teuledcr nach dem Gewichte, und zwar: das Oberleder bloß von der schweren Gattung zu Riemzeug übernommen. Das Terzenleder kann gefalzt und auch unge? falzt geliefert werden, nur muß es im Offert angelragen, und dieser Antrag bci der Offerts' Erledigung vom hohen Kriegsministerium genehmigt worden seyn. Die Abwägung dieser Lederhäute geschieht stückweise, und was jede Haut unter Einem Viertel Pfund wiegt, w,rd nicht vergütet, wenn daher eine Oberlcderhaut 8 Pfund 3tt Loth wiegt, so werden nur 8'^ P<"^ ^zahlt. Nebst dcr guten Qualität kommt es bei diesen ! Häuten hauptsächlich auf die Ergiebigkeit an, welche jede Haut im Verhältnisse ihres Gewichtes haben muß, dagegen wird ein bestimmtes Gewicht der Häute nicht gefordert. Diese Ergiebigkeit ist dadurch bestimmt, daß die Pfund- und Brandsohlenhäute zu Schuhen und stiefeln, die schweren Oberlederhäute zu Riemzeug, ^ie Terzenhäute zu Czakoschirmen und Patrontaschendcckeln, d«s Iuchtenleder zu Säbelgehängen und Säbclhandriemen das an-standlcse Auslangen geben müssen. Das Pfuiidsohlenlidermuß in Knoppern aus-gearbettet slyn. Van den übrigen Ltdergattungen werden: Das wcißgearbeitete Samischl^d.r in Kern- stücken nach der Ergiebigkeit an Infanterie-Pa, trontaschen - und an Infant. Tornister-Trag-Niemen mit unentgeltlicher Zugabe von Säbel-und Vajonnettaschcln, — die geäscherten Alaunhäute in zwei Gattungen zu gleichen Theilen, nämlich die erste Gattung zu 19 Pfd. mit der Ergiebigkeit von N) Stück Husaren - Untergurten oder 12 P^ar Sttigriemen, und die zweite Gattung zu 15 Pfund mit der Ergiebigkeit von 8 Stück Husaren-Unterguiten oder 12 Stück Hinterzeuge— dann die braunen lohgaren Kalbfelle in drei Gattungen, nämlich ^ der 1, Gattung mit der Ergiebigkeit von 2 Paar Bcsetzledrr zu Cavallerie - Pantalons und 12 Garnituren Knopfschlmgen zu Kamaschen — V» der 2. Gattung mit der Ergiebigkeit von 1 '/^ P^ar Besehlcder zu Cavallerie - Pantalons und 14 Garnituren Knopfschlingen zu Kamaschen-und '/^ der 3. Gattung mit der Ergiebigkeit von 1 Paar Besetzleder zu Cavallerie - Pan-talons, l Stück Schweißleder und 1l> Garnituren K'nopfschlinqcn zu Kamaschcn — die lohgar braunen Schaffelle ebenfalls in 3 Gattungen, nämlich 2/5 der 1. Gattung mit der Ergiebigkeit von 4 Säbeltaschcndcckew, ^ der 2. Gattung mit der Ergiebigkeit von 3 Sabeltaschenl tackeln und '/5 der 3. Gattung mit der Ergiebig« keit von 2 Säbeltaschendecktln übernommen. 0) Die lArenadiermützl'n-Bräme müssen in ganzen Bärenhäuten, auf lvelchen die einzelnen Bräme in Bestandtheilen ausgezeichnet worden, geliefert werden. Von dcn ^'ämmerfellen werden 4 Stück schwarze zu einer Sattelhaut und 2 Stück schwarze zu einem Pclzdräm, dann 3 Stück weiße zu einem Pclzfutter gefordert, und sogestaltig angekauft. Zu einer Garnitur dürfen weder weniger noch mehr Stücke angenommen werden, und es müssen durchgchends Winterfelle seyn, welche im Schrott gearbeitet, jedoch nicht alisgeledert sind. Von den Fellen zu Satttlhäuten kann nur Ein Stück, welches zum Mittelsitz gchö'tt, etwas röih-liche Spitzen haben; die übrigen Fclle zu Sattelhäuten aver, wie auch jene zu Pclzbrämen, müssen durchgehends naturschwarz seyn. 1) Von Fußdekleidungöstücken werden 7 Gattungen, nämlich: Deutsche Schuhe, ungarische Schuhe, Halb« wesens - Stiefel und Cz>kosen- mindern Preisen wie die anderen angeboten und bewilligt erhalten, zu Theil werden sollen, wie auch solche Offerte, denen kein Vadium beiliegt, die Lieferung auf Handkauf oder gegen Proccn-^ ten-Rücklaß angeboten wird, bleiben underück-sichtiqet. Nachtrags- Offerte aber, so wie alle nach Verlauf der eben festgesetzten Einreichungötermine', einlangenden Offerte werden gänzlich zurück-' gewiesen. — Nur für die Lieferung der Fußbekleidungen wird statt dem Erlag des Vadwmö der Rücklaß von 5"/y uom Liefcrungs-Verdienst, bis zur Erfüllung des Contracts bewilligt. Dagegen wird man besonders diejenigen Offerenten mit ihren Anträgen berücksichtigen, welche sich zu directen Lieferungen an die Monturscom-nnssion nach Venedig, Carlsdurg und Iaroslau herbeilassen werden. 8. Die übrigen Contractöbedingungen sind im Wesentlichen folgende: :,) Die bei der Monturscommission erliegenden gesiegelten Muster werden bei der Uebernahme als Basis angenommen. k) Alle, als nicht mustermäßig zurückgewiesene Sorten, müssen binnen 14 Tagen erfetzt werden, wogegen für die übernommenen Stücke die Zahlung gleich bei der betreffenden Mon-turs-Commissions-Cassa geleistet, oder brim nächsten Provinzial-Kriegszahlamte angewie« sen wird. 0) Nach Ablauf der bedungenen Lieferungsfrist bleibt es dem Aerar unbenommen, den Rück' stand auch gar nicht oder gegen einen Pönal-Abzug von I5Proccnt anzunehmen, wodurch man bestimmtes Einhalten eingegangener Ver, pstichtungen aussprechcn will. 6) Auch steht dem Aerar das Recht zu, den Lie. ferungsrückstand auf Gefahr und Kosten des Lieferanten, wo er zu bekommen ist, um den gangbaren, wenn auch höhern Preis anzukaufen und die Kosten-Differenz von demselben einzuholen. e) Die erlegte Caution wird, wenn der Lieferant nach Punct c und braune > das Stückj Fell zu.....fl. . . . kr., sage .... ..... » 3 'j Kalbfelle > .....fl. . . . kr., sage .... ..... » I ^ Gattung lohgare ^ .... ft. ... kr., sage - - . ..... » 2 ^ braune s das Stück Fell zu .... ft. ... kr,, sage .... ..... » 3 ! Schaffelle ! .... ft. ... kr., sage .... ..... » Garnituren schwere Samischhäute pr. Garnitur . . . st. . . kr., sage .... ..... >, dto leichte dto dto . . . fi. . . kr , sage .... ..... ,, Grenadiemü'tzen - Bräm auf Bärenhäuten ausgezeichnet, das Stück .....ft. ... kr., sage .... Garnituren schwarze Sommerfelle zu Sattelhäuten, die Garnitur zu . . fi. . . kr., sage . . dto Lammcrfclle zu Pelzbramen, die Garnitur zu .... ft. .. kr., sage .... ' ' '^ '. ^ dto weiße ^mmerfelle zu Pelzfutter, die Garnitur zu ... ft. . - kr., sage . . . ^ .'.'.. Paar deutsche Schuhe, das Paar zu . . st. . . kr., sage . . ' . . . . dto ungarische Schuhe das Paar zu . . st. . . kr., sage . . ..... dto Halbstiefel dto . . st. . . kr., sage . . ..... dto Husaren - Czismen das Paar zu . . st. . . kr., sage . . ^ . . . . dto Matrosen - Schuhe das Paar zu . . st. . . kr., sage . . '.'... dto Fuhrwesens-Stiefel das Paar zu . . f!. . . kr., sage . . ''...'. dto Czikosen-Czismen das Paar zu . . st. . . kr., sage . . . Stück ü li, ^oi-5e Hutfilze das Stück . . st. . . kr., sage . . ''..'. dto 5 13 ?2f>6 dto dto . . fl. . . kr., sage . . ..... dto Czako-Filzblätter dto . . st. . . kr., sage . , in Conventions-Münze in folgenden Terminen.............., in die Monturs-Commission zu N.....nach den mir wohlbekannten Mustern und unter, aenauer Zuhaltunq der m,t der Kundmachung ausgeschriebenen Bedingungen und aller sonstigen für solche Lieferungen in Wirksamkeit stehenden Contrahirungs-Vorschriften liefern zu wollen, für welches Offert ich auch mit dem eingelegten Aadium von .... Gulden gemäß der Kundmachung hafte. Gezeichnet zu Ort N> . . . . Kreis N. . ^. . . Land N..... am . . ten......185?. . N. N. Unterschrift des Offerentcn sammt Angabe des Gewerbes. Converts - Formulare: ü b e r d a s O f f e r t: An Ein hohes k. k. Kriegsminilwium (oder Landes - Militär-Commando) zu N- N. N. N. offerirt Tuch (odcr Leinwand, oder Lcdcr, oder Fußbekleidungen.) über den Depositenschein: An Ein hoh:s k. k. Kriegsministerium (odcr Landes- Militär« Commando) zu R. N. Depositenschein über .... st. .. kr. zu dcm Offerte dis N. N. von ... ten . . . . - ^c)^K / für Tuchlieferung (oder lc. wie oben.)______________________________________________________ Z. 1131. (2) Nr. 1297. Edict. Von dem k. k. Bezirkgerichte Großla,;^ wird der Helcna Krali« und ihren unbekannten Rechts-nachsolgern mittelst gegenwärtigen Edicles hiermit bekannt gegeben: Es hade wider sie Johann Kra> liö von Oroßlipplcin, die Klage auf Verzahn- und Erloschenerklärung der, auf seiner, im vordestandenen Grundbtlche der Pfarrgült Vt. Caniian «ul) Uld. Nr 24 «t Rectf. Nr. 812. vorkommenden Ganzhube zu Gunsten der Helena Krallt, mittelst Heirathsver^ traaes vom 30. Jänner !796 intablllirten Satzpost pr. 300 Kronen angebracht und um richterliche Hil,e aebeten, worüber die Tagsatzung auf den 5. De. cember d. I. Früh um 9 Uhr vor diesem k. k. Bezirksgerichte anberaumt worden ist. Das Gericht, dcm der Aulenthalt der Beklagten unbekannt ist, und da sie aus dm k. k. Landern abwesend seyn tonnten, hat auf ihre Gefahr und Kosten den Herrn Johann Iuvanz von Großlazi5 zum Curator aufgest«Ut. mit welchem die Rechtssache vor-schriftmächtia. durchgeführt worden ist. Die Glklayltn werden daher dessen mit dem Seisatze erinnert, daß sie allenfalls zur rechten Zeit selbst zu erscheinen, oder dem aufgestellten Curator die NeckSbehelfe mttzuNmwi, ob« aber einen andern Vertreter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu m-'chl", U'io lldelhauvt in, ordnungsmäßigen Weae vorzukehren w'ssen moa/n. wirngens sie siä) die aus ihrem S^ll^le cntsschc.den folgen nur se dst bein-.nessen haben wcrd^. ss k Hezcksqc!-. Oloßl^><: .nn >2, I,ni l^Z,. Der k. k. Vezirksrichter-. P a n i a n. 3 1134. (3) Nr. !6«0. Edict zur Einberufung der Verlasse nschafts- Gläubiger. Vor dem k. k. Bezirksgerichte Großlaöiö haben alle Diejenigen, welcke an die Verlassenschast des den 1. September 1859 verstorbenen Anton Sternad von Kompalc, als Gläubiger eine Forderung zu stellen haben, zur Anmeldung und Darthuung derselben den 2. October l. I. zu erscheinen, oder bis dahm ihl Anmcldungsgesuch schriftlich zu überreichen, wi-drigcns diesen Gläubigern an die Verlassenfchaft, wenn sie durch die Bezahlung der angemeldeten Forderungen erschöpft würde, kein weiterer Anspruch zustande, als insofern ihnen ein Pfandrecht gebührt K k. Bez. Gericht Großla^c am 30. Mat I851. Z7Il33"(3)' Nr. 19! I. Edict zur Einberufung der Verlassen schafts- Gläubiger. Vor dem k. k. Aeznksgerichle Gn ^!an0,echt gebührt. ' K. t. lvez. Gericht Großla>i «^ am l ^ Juni j 85 l. Z. lilö. (3) Nr. 3025. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte <^ernemdl wird bekannt gemacht-. Es seyen in der Erecutionssache des Johann Vouk von Unterwald, wider Iosepl) Vouk von ebendort, wegen aus dem gerichtlichen Vergleiche vom lft. September I8^l8 «t «xßcut. >Ml»l>. 27, October «850. schuldiger 27 fl. 25 kr. c. 8. ^., die mit dem Edicte v. 29 Mai d. I., Z. 1747, zur Veräußerung der dem Letztem gehörigen, zu Unterwald »nl» (Zonsc. Nr. 6 gelegenen, i'm Grundbuch«? der Herrschaft Pölland «nl, Rectf, Nr. 67 '/^ vorkommenden, gerichtlich auf 339 fi. 30 kr. geschätzten '/4 Hübe sammt Wohn- und Wirthschafts-gcbäuden, auf den 5. d. M., dann 3. October und 7. November d. I. bestimmten Termine, über Ein. schreiten des Execute« und darüber von dem ErecU' tionsführer durch seinen Bevollmächtigten Martin Pöäel erstatteten Aeußerung dahin abgeändert worden, ddß die Ite Feildietung auf den 3. October, die 2te auf den 5. November und die 3te auf den 5. December d. I., Früh 9 Uhr loco der Realität mit dem vorigen Anhange übertragen werden. ^ernembl am 6. September I85l. Der k. k. Landesgerichtsrath und Bez. Richter: B r 0 I i ch. 3- l!!4. (3) Nr. 2589. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte zu Tschernembl wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Johann Korban von 'Altenmarkt als Bevollmächtigten des Johann Markt, wider Michael Likovio von Unterbecg, wegen aus dem Urtheile vom 8. Juni 1850, 2. 679, schuldigen 129 fl. 58'/z kr. c. c. «. die executive Feildietung der, dem Letzteren gehöri? gen, im Grmidbuche der Herrschaft Pölland unli Rectf. Nr. 79 vorkommenden '/^ Hübe in Unterberg bewilliget und es seyen hiezu die Tagsatzungen auf den 9, Oct., 7. Nov. und 12. December l. I., , jedesmal früh 9 Uhr'in loco der Realität mit dem Anhange angeordnet worden, daß die Realität bei der ersten und zweiten Feilbietung nur über oder um den Schätzwert!), bei der dritten aber auch unter demselben hintangegebcn werden würde. Wovon die Kauflustigen mit dem Bemerken verständiget werden, daß das Schatzungsprotocoll, ore Grundbuchsextract und die Licitationsvedingnifse täglich Hieramts eingesehen werden können. Tschernembl am 7. Aug-ust 185l. Der k. k. Landesgerichtsratt) und Bezirkslichttl: z» r 0 r/i ch. Z. 1l22. (3) Nr. 3066. Edict. TXis k. k. Bezirksgericht Selsenderg hat die exe" Radium uon 30 fi. zu erlegen ist, können täglich m der Amtökar^ln eingesehen werden. K. K. Bez.-Gelicht Seisenberg am 29. Aug. 1851. Der k. k. Bezirksrichier: 1^ a u ? i ö. Z. lil8. (3) Nr 3394. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Sittich wird bekannt gemacht: Es habe in die executive Versteigerung der, auf Namen Iosepl) Germ vergewähtten, im vormaligen Grundbuche der Herrschaft Weixelberg suli Rectf, Nr. 367'/2, vorkommenden, auf 72 fl. geschätzten Kaische zu Großlesse, wegen dem Anton Poocrschay schuldigest 122 fi. «. » 0. gewilliget, und hiezu drei Termine, als: den l. auf den 9. October I, I., den 2- auf den 12, November d. I. und den 3, auf ven i>. December d. I. . jedesmal um K) Uhr Vormittags zu Großlesse bestimmt. Wozu Licitationslustia/ mit dem Anhange eingeladen werden, daß dieje Neali« tät nur bei dcr dritten Feilbictungstaglatzling unter dcm Schatzungswerthe hintangegeben werden würde, und daß der Grundbuchsextract. das (Hchatzungs-protocol! und die Licitationsvedmgmsse hieramts em. gesehen werden können. Sittich am 1. September, ,8,1.