A m t V - Blatt. ^'? 126- Dienstag den 21. October 183z. SlsUbernial - Verlautbarungen. Z. l2bü. (2) Zir. 25L67. aä Gub. Nr. 2i364. N a ch r i ch ,. Da bci dcm Gratzcr Cameras- und Kriegs? zahlamte, d:e mit einem Gehalte jährlicher 700 fi., und der Verpflichtung zur Leistung elner Cautlori von looo fi. verbundene, für die Kriegscasslgcschafte bestimmte zweite Cas-sierssielle erledigt lft, sohabcl^jcne Ilidividuen, welche diese Stelle zu erhalten wünschen, »hre mit den Bewelftn der aus den Cameral- und Kriegs - Casse - Rechnungsgeschaften mtt gutem Erfclge bestandenen Prüfungen, mit dcm Taufscheine, dem Moralltals- und blbherigcn Ver» wendungs-Zeugnissen, dann mit der Ausweisung über die Mögllchkelt des Erlags einer Dlcnst-Caution uon 1000 'st. belegten Gesuche bis längUens iO. November l. I. hierorts einzurelchen. — Vom k. k. stcycrmärk. Gu-bernium. Gratz am 25. September i8Z6. Z. 1Z53."(3) Nr. 196^5. Kundmachung des k. k. illyrischcn Landes,Guberniums zu ?ai- bach. — Das Verbot die amtlichen Packele zu Emschlüßen von P^iuatbriefen oder andern Ge« genständen zu mißbrauchen, wird auch auf die bcim Posiwcsen Angestellten ausgedehnt. — Das bestehende Verbot, dic amtlichen Packele, dann ande,c Sendungen mittelst der Postan-sialttn, welchen die Bcfrcilü^g von den Postgebühren zukömmt, zu Emschlußcn der Prwa'-briefe oder anderer Gegenstände zu benutzen, um diese der Zahlung der Postgebühr zu cnt-zichcn, erstreckt sich auch auf d,e Postbeamten, Postmeister und andere bci dcm Postlvcsm An-gcstcllte, ul^d ist diesen die Brin'u^ung der Post-"nstcillrn, namentlich der Bl'icf- und fahrenden Post, dann der Estaffcttcn zu portofreien Versendungen ihrer eigenen odcr anderer Personen Privatbricfe, Packele, Gelder u. s. w. nicht gestattet. — Jede Uebertretung ist nach den Bestimmungen gegen dcn Mißbrauch amt-li her Pacfcte dmch Einschlüge von Prlvatbvie- fen oder andern Gegenständen zu bestrafen, und zwar: Im ersten Falle untcillegt sowohl der Schreiber oder Aufgeber des Briefes, Packets u. s. w. als auch derjenige, welcher die porto-freie Versendung veranlaßte, und durch dessen Schuld sie Stalt findet, er mag nun entweder selbst eine gesetzwidrige Handlung unternommen, oder die ihm obgclcgene gehörige Aufsicht unterlassen haben, dcm zehnfachen Betrage der tarissmaßigcn Postgebühr; im zweiten Falle dem zwanzigfacben Betrage, und im dritten Falle der schwersten Strafe, welche nach Be« fund der Umstände ausgesprochen werden muß, und auch die Entsetzung vem Diensie in sich begreift. — Ist der Schreiber oder Aufgeber des Briefes, Packets u. s. w, zugleich derjenige, der die portofreie Versendung veranlaßte, so trifft lhn die für jeden derselben bestimmte Strafe, folglich im ersten Falle der zwanz'gfache, und im zweiten Falle der vicrzigfache betrag der tariffmäßigcn Postgebühr. In so fern jedoch Posiwagens.'Conductcmc die Schuld trifft, daß sie einen unkarnitcn Brlef, Geldvaclct oder Frachtstück, bci Verführung der Wagen der Po^anftalt mitnahmen, so unterliegen sie der Strafe von drei Gulden C. M. für einen jeden emzclnen Brief oder Packet, und werden auch des Dienstes entlassen. — Sowohl die Anzel. ger als die Ergrelfcr haben auf dcn dritten 3hell der eingebrachten Strafbetrage Anspruch. — Die betretenen Briefe, Packele, u. s. w. müssen von der Postanstalt an die Adressaten aegcn Erlag der tanffmaßigen Postgebühr bestellt werden. — Alle jene Fälle, wo Postbeamte, Postmeister und andere bci dem Postwc-sm Angestellte, die mit einer Postgebühr belegten Briefe oder andere Sendungen wiederrccht-lich zu eigenem oder anderer Personen Vortheil von der Postgebühr befreien, gehören zu dem strafger,chilichcn Verfahren. — Dieses wird in Folge hohen Hofkammcr-Decrets vom 27. August l, I., Z. -36^19, mit dem Beisatze bekannt gemacht, daß hledurch die Anordnung des Hofkammer-Decrets vom 2o.August 1620, 976 in Betreff des Verbotes der unentgcldlichen Versendungen mit dem Postwagen aufgehoben werde. — kaibach am n. September 1655. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Carl Graf zu Welsp?rg,Raitenau und Primör, k. k. Hofrath. Leopold Graf u. W e lser s h e im b, k. k. Gubermal-Rath. ^reisämtliche ^erlautbarunKen. Z. l3ö3. (3) Nr. 6296^,2667. C u r r e n d e des k. k. Krelsamtes Vill ach. — An sämmtliche Vezlrksobrlqkelten dieses Kreises. — Von Gelte des k. k. Vill^chcr Krelsamtes w,rd der Concurs für den Posten eines zweiten KreisliMlskanzellisten m,t einem Gehalte von jahll. 3oa st., oder im Falle einer Gradual-Vorrückung des eigenen Amt5personals für den Posten eines dritten K<'nkamlSkanzelllsten mit elner jährlichen Besoldung von 25c» fl. bis zo. November l634 mlt dem Belsaye hlemlt ausgeschrieben, daß o>e Eompetenten sich über folgende Eigenschaften legal auszuweisen haben wer» den »j über das Nationale und die bisherige Dienstleistung; I)) über d,e Moralität, auf jüngern und ältern Personen derselbe, nur Kinder von zu früher Jugend, wie auch Jene, denen es an Geisteskräften und Willen mangelt, um d,e gewlß nicht zu schweren Vorschriften zu befolgen sind von der Wohlthat eines vollkommen günstigen Erfolges aulgeschlossen. Auswärtigen bemerke ich, daß dle schriftliche Mittheilung der Methode nicht thunlich »st, jedoch ihre pe^söi'.liche Ge: genwart nur von /; Tagen zu sein braucht; ferner zeige ich an, daß sich mein Aufenthalt hier in Tricst nur auf kurze Zeit beschrankt. Franz Löfflcr, aus Wien, lognt in der I^caticia (^l-an^e, Hten Stock, Thüre Nr. 23, anzutreffen täglich von 9 bis 12 Uhr. 1 — 977 — Z. l2!u. (3) Lose und Spielpläne zur großen Realitäten-Lotterie der prächtigen Häuser in Hütteldorf bei Wien Nr. 52 und 53, und der schönen Herrschaft Ncudwsmn in Mnm, verbunden mtt Gold- und Silber-Gewinnsien, und einer Prannen-3os-Zlehung, sind bei dem Handlungshause Franz Hueber m Wien, unter Mithaftung des Handlungshaujes Franz D. Frö hl:ch^beretts m der ganzen österreichischen Monarchie zu haben, unedle Verkaufsorte sind durch besondere angezeigt. Diese ausgezeichnete Lotterie, deren sämmtliche Gewinnste Mine halbe Million und 50000 st. VN. NW. betragen, und wobei laut Plan, im glücklichen Falle Gulden 300,000 W. W. gewonnen werden können, enthält bei der kleinen Losanzahl von nur 1^9130 Stück verkauflichen und 18090 , Stück sicker gewinnenden Freilosen, 22005 Treffer. Treffer der Hauptziehung: » Tr. die Hauser in Hütteldorf, oder fl. 200000, » „ die Koschthlibe und Gemählde» Sammlung, oder . . . . „ 2oaao » „ ein Sllber.Tafel-Service nebst iol>o fl, C. M. zus. im Weich« » ,5ooo , ^ bar ........ , »0000^ , „ bar........ » 6000^ , „ bar........ « ^"" , ., bar ........ « 2000I 4 „ bar 5 ")oo fi...... « ^«"o ,0 ^ bar 5 50« si...... « 5«00 .0 „ bar a 200 fl...... " 20.0 -5 „ bar k zoo ss...... " 2000 ^5 „ bar 5 5o ss...... '' 2250 900 .. bar 5 2a fi...... " l^"" 2002 Vor. und Nachtresser .... 22000 3oo3 Treffer gewinnen . . W. W. fi. 3i275o Prämien der Gratislost: 1 Tr< die Herrschaft Ncuvenstein, ober 6oc>c» Duc. ^ l 1 ij4 fi. W. W. fi. 6750c» unl 2600 Lose im Nom. Werthe 525vl> st. 10000a » Tr. em« vergoldete Silber^Damen» Toilette neb,^ Becher mit Hoc» Duc. im Wirche 1600 Ducalen . . . ^ iLaoO 1 Tr. bar 400 Duc. 5 »» i)4fi. , ^5^« 1 „ bsr 5oo ,^ n „ 53^5 3 « ^'"0 Duc. 300 „ ^ „ 33?5 5 „ ü 20 » ,00 >, „ „ ,»25 20 , Ä 10 „ 200 n n „ 225» 5a n a 4 „ 200 „ ^ „ 225a ,80 „ 2 2 „ 36o , „ „ ^o5n 7^0 » 5 1 n 740 » ,, , V325 1002 Tl Ducaten odcr^3Z75 st. W. W., 100 Ducaten oder i l25 fi. W. W., ftrner Treffer zu 20, 10 Ducaten :c. :c. sich befinden, überhaupt von den 18000 Grstislosen, allein 237,250 fl. W. W. gewonnen werden, welche daher schon für sich, durcb die ihnen zugewiesenen großen Treffer eme bedeutende Lotterie mit einer so kleinen Los^Anzahl bilden, deren Werth dadurch noch gesteigert wird, daß diese sicher gewinnenden Gratislose auch in der H'NMiiehuna mitspielen. Auf 5 gewöhnliche Lose nurd ein solches sicher gewinnendes Gratislos, so lange dieselben mcht vergriffen sind, aufgegeben. , Die Ziehung geschieht am l8. April »835. Das Los kostet ö fl. C. M. Mran5 Dueber. p ' Comptoir: Wclhburggasse, ^lllenfeldelhof, Nr. 90«. ^ 5 . ^ dleser Lotterte sind sammt Freilosen bei Fcrd. I os. Sch miot,' an, ssongreßplatze Nr. 28, beim Mohren, zu haben Z. 2571. (2) Bei Kaiser in Gratz, so wie auch in allen Kunst- und Musikalienhandlungen m der ganzen Monarchie, und in Laibach bei L e 0 p. Paternolli wird Pränumcratton angenommen auf das Gratz er musikalische Keller Magazin für das piano -k'urtc?. Der Pranumcratlonspreis für den ganzen, mit 1. November i83ä beginnenden Jahrgang, bestehend aus 52 Musikheften, »st 3 fl. 28 kr. C. M. Vorauszahlung. Vom l. Jänner z3Z5 an, ist 5 fi. C. M. der Preis. Einzelne Hefte des Magazins können an Nichtpranumeranten erstam Scbluße des Jahrganges um den Preis uon ,0 kr. C. M. verkauft werden. Im Pranumerationswege kommt kln solches Heft nur auf 4 kr. E. M. zu siehen. Die Redaction dieses musikalischen Magazins, welches eme Reihe interessanter und cffectvoller Elavierromposinonen, und zur Abwechselung auch Gesangstücke enthalten wno, und wovon jeden Samstag uonV l. Nol'l,'m« ber i83/» an, ein Heft erscheint, hat gcfalliyst Herr Anselm Hü t tend renner, Director des st. Mufikuerelns, übernommen. Da das erste Heft sammt elegantem Titelblatt die Presse bereits verlassen hat, so kann selbes an die I>. ^l. Herren Pränumc-l anten abgeliefert werden. 2« '366. (2) Obst baumchen zu verkaufen. Im dießjahrlgcn Epatherbste wird Unterzeichneter aus seiner Baumschule mehrere Hundert veredelte und unveredelte Obstbäum-chen von verschiedener Gattung, von denen ei» mge bereits Frucht getragen haden, um billige Preise hintangcben. Adelsberg den 12. October igZH. Joseph Hl, ber, k. k. Kre!!i»Hcnlptschul-Direc- lor und Lehrer dcr Z. Elajse. Z. i565. (2) Anzeige. Gefertigter gibt sich die Ehre, hiemit anzuzeigen, daß bei ihm fortwährend alle Sorten Mäntel - Pelzkrägen, dann Handstutzen und Boa's für Damen, Pelzhandschuhe, und neue moderne Pelzkappen für Manner und Knaben zu haben sind. Auch übernimmt er Bestellungen auf alle Gattungen Manner- und Damen-Pelze , und hat bereits verschiedene Pelzfutter, als: Astrakan, türkischen und gemeinen Hamster, Fuchs-Wah-men und Fuchs-Rücken, Zsckmaschen und Lampel, dann Scheermäuse und Billiche zur Auswahl vorrathig, und empfiehlt sich, indem er für den bisher ihm geschenkten Zuspruch dankt, zu fernern geneigten Auftragen mit der Zusicherung der billigsten Preise und schnellsten Bedienung. Valentin Alianzhizh, Kürschnermeister, hat sein Gewölbe am Platz, Nr. 12. 979 C5ubernt5l - Verlautbarungen. Z. ,354. (5) str. lyZciS. E u r r e n d e des k. k. illyrischen Guberniums zu Lli»back. — Wowlt der Ml! hohem Hofkanz-lei-Decrete vom 26. August'd. I., 3- 22297, herabßclangte, zwischen Semer f. k. apostolischen Majestät dem Kaiser von Oesterreich und Gr. k. f. Hoye.lt dem Erzherzog Grüßherzog von Toscana, we^en gegenseitiger Auelieferung der Verbrecher am 12. October 1829 zu Florenz geschlossene Verlag, worüber dle Ra, llsicationen am 6. August d. I. zu Florenz aus« gewechselt wordcn smd, bekannt gemacht wird. — Seine Majestät Franz der Erste, Kalser von Oesterreich, König von Jerusalem, Ungarn, Böhmen, der Lombardie und Venedig, vun Dalmatian, Croatien, Slavonien, Gall-z»cn, Lodomerien undIllyrien; Erzherzog von Oesterreich; Her^g von Lothrlngcn, Salzburg, Stelermavk, Karnthen, Krain, Ober- und Nieder« Echlesieli; Großfürst von Siebenbürgen; Markgraf von Mahren; gefürstner Graf von Habsdurg und Tyrol :c. :c. — und Seine k. k. Hoheit Leopold der Zweite, kaiserlicher Prlnz von Oesterreich, königlicher Pr«nz von Ungarn und Böhmen, Erzherzog von Oesterreich, Großherzog von Toscana :c. :c. — In der Ueberzeugung, daß es rvesenlllch zur Verminderung der Verbrechen dienen würde, wenn den Verbrechern des einen Staates dle Hoffnung, in einem andern ta«te eine Zuflucht zu finden, benommen ware, und in dcr Absicht, die öffentliche Handhabung der Ge, rechtigkeit, so wie dle Ruhe und Wohlfahrt beider Staaten dadurch wechselseitig zu befördern , haben Sich bestimmt gefunden, einen Vertrag über d,e in bndcn Staaten unter gewissen Modalitaten, und in gewissen durch gemeinschaftliches Uebereinkommen festzusetzen, den Fällen zu erfolgende Anhaltung und gc, gensemge Auslieferung der Verbrecher abzu, schließen. — Zu diesem Ende haben Hochst-dieselben zu ihren Bevollmächtigten ernannt: tzveine Majestät der Kaiser von Oesterreich:c. :c. den Herrn Grafen kudwlg PH'l'PP "on Bombclles, Inhaber des silbernen Ewll-Ehren-treuzes, Großkreuz des Verdienst-Ordens, nach dem he,l. Joseph genannt, des Eonstan-tinlschen St. Georg^Ordens von Parma, und des kömgl. Dänischen Danebrog - Ordens, Rltter des tönigl. preußischen rothen Adler-Ordens zweiter Elasse, und des königl. schwe, dlschenPolar-Stern-Ordens, Allerhöchst Ihren wirkt. Kammerer, dann außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am großherzoglichcn Toecanlscben Hofe, und — Sclne k. k. Hoheit der Großherzog von Tos» cana :c. :c. Gc,ne Excellenz den Herrn Gras fen Victor Fossombronl, Großkreuz des Ver, dienst-Ordens, nach dem hell. Joseph genannt, des Ordens dcs hell. MauriziuS und Lazarus, des österreichischen Leopold-Ordens, des Or< dcns der sächsischen Raulenkrone urd des Eon« stannnlschen St. Gcorg-Ordens von Parma, R'tlcr d^ O>dens vom hell. Stephan, dem Papst und Märtyrer, Officier des französischen Ordens der Ehrenlegion, wirklicher ge, heimer Staats-, Finanz « und Kriegsrath Eeiner k.k. Hoheit, Minister-Etaats-Se« c:etar für die aukwärtigen Angelsgenhciten, und lrftcr Director der großhe'zogllchcn Se, i'rctarien; — welcke nach gegeuseltiger Vorweisung ihrer in gehöriger Form befundenen Vollmachten übcr folsiende Artikel übereingekommen swd, und hiermit übereinkommen: — I. Artikel. — Jeder, der angeklagt iss, entweder in den Staaten Seiner Majestät des Kaisers oder lm Grohhcrzcgthume 3osca« na cines der nachbcnannlcn Verbrechen oe-oanßcn zu haben: — i.) Hochocrralh oder auf Slörunq der öffentlichen Ruhe im Staa» te gerichtete Handlungen; — 2.) Aufstand und Aufruhr, öffentliche Gewoltlhatißktlt, Widersetzlichkeit gegen die bewaffnete Macht, gewaltsame Handlungen gegen die Staats» obrlgkeiten, oder grgcn ,n Ausübung ihres Amtes stehende obrigkeitliche Personen; — Z.) Münzvcrfalschung; — /^.) Verfälschung öffentlicher Eredits-Papiere; — 5.) Verfälschung öffentlicher Urkunden, Wechsel, Bankschcine oder anderer ähnlicher im Handelsverkehre cir« culirender Papiere; — <)) Erpressung, Ver. untreuung öffentlicher Gelder, und Betrug von Seitr öffentlicher Beamter in Ausübung ihres Amtes durch Zueignung oder'Unterschla« gung der ihnen onvertrauten Grlder oder Effecten, es l?i zum Nachtheile des Staates oder einzelner Gemeinden, öffentlicher Anstalten oder anderer was immcr Namen habendm Individuen; — 7.) Brandlsgurg oder be» trächtlsche ünd vorsätzliche Beschädigung von Dämmen, ,n der Absicht, Überschwemmungen herbe» zu führen ; — 7.) Mord oder Todt« schlag jeder Art, nnt Ausnahme jedoch des unfreiwilligen, und Verwundung mit Gefahr der Verstümmelung oder des Todes- __ «V Entführung oder Nothzucht; -. ,^ ^^ (3. Amts-Blatt Nr. »26. 0. 2z. October 16Z4.) 98o ssahl mit angewandter oder angedrohter Gewalt gegen die Person; — 11.) O^bstahl an K«rchengut, an Vieh, und übe'haupt jede Art quallficirten Diebstahls, jedoch, den >m l,or» hergehend?« Paragraphs erwähnten Olebliahl ausgenommen, nur wenn der W'rth des ent-wenoeien Gutes »n jidem der Falle, auf die siy gegensvactiger Paraqraph bezicht, den Betrag von 3oa ToscanOchen I^ira oder iac» ft. ^. M. erreicht; — »2 1 Betrügerisches Falliment oder Betrug überhaupt, wenn er rmen Werth von 900 Toscanlschen s^irs oder Zc>c> st. C. M. Übersteigt; — l^.) Verl'-umdung, lN so fern sie die uoringeführten Vecdrcchen be-trafe; — 1/4.) Nitschuld, verbunden mit thätiger Mitwirkung b?l eben diesen Verbrechen, und — i5.) der Versuch aller dieser Verbrechen / sobald die Vollbringung aus Ursachen/ welche außer dem Willen des Verbrechers la« gen, unterblieb; — So e nlchl minder jene Individuen, ^egen welche we^en elnes der angeführten, in dem emen oder dem andern der beiden Htaasen nach der >n jedem Hlaate beliebenden gesetzlichen Erklärung begangenen Verbrechens, nnrkllch ?>n Hlrafunhnl erfolgt ware, sollen ,n dem andern Staate incht geduldet, sondern ercp-lffe-i, und der bewaffneten Macht des Graales, m dessen Gebieth das Verbrechen begangen worden, aus^elieferr werden. — Ole Alihalcung soll nicht bloß auf Verlangen jener der be'den Regierungen, in deren Geb?ethe das Verbrechen begangen worden, sondern von Amts wegen erfolgen. — Es versteht sich jedoch, daß die hohen contra-hirenden Theile in kemem ^älle noch aus irgend einem Grunde zur Auslieferung lhrer eiges nen Unterthanen verbunden sein sollen. Wenn also em Unicrthan des einen derselben in den Gtaalen des andern em Verbrechen der oben-bezelchNl'ten Art begangen hacle, und hierauf in sem Vaterland zurück gekehrt ware; so darf derselbe mchc ausgeliefert werden: allein es soll von den Gerichten des Btaales, dem er angehört, oon Amls wegen gegen ihn verfahren, und eintretenden Falls d»e nach den dorr gel< tenden Gesetzen bestimmte Strafe über ihn ver, hän^jt werden. Zu diesem Ende sind die Be» Horden des anderen Zlaates gehalten, den bezeichneten Gerichten d:e Zeu^enverhore und d«e auf das Verbrechen Bezug habenden Acten ent» weder im Originale, gegen Verbindllchkett der Rückstellung, oder lN authentischer Abschrift, wie nicht minder das, was zum corpu« cicli«!,!, gehört, und überhaupt alle zur Ueoerfährung des Verbrechers dienlichen Bewelsmlttel mitzu- theilen. - Wenn einer der beiden Regierun« gen uon der andern die Auslieferung eines ih« rer Unterthanen, welcher außerhalb beider Ge« bleche emes der in dem ersten Theile dieses Artikels aufgeführten Verbrechen begangen hatte, oder emes anderen e m»t anderen Giaa« ten bestehenden Vertrage zu bewilligen oder zu verweigern. — ll. Artikel. — Wenn ein in dem einen der beiden Gtaaten angehaltener Verbrecher daselbst cln sbwereres oder eben so schweres Verbrechen als lenes, dessen er sich in dem anderen Eüaate schuldig gemacht, begangen hatte; so kann dessen die Auslieferung an diesen Letzteren so lange aufgeschoben werden, bis vle Aburthellung, und nach Beschaf« fenhen des Falles, die Bestrafung hinsichtlich des von ihm in dem Lande, wo er angehalten worden, begangenen Verbrechens erfolgt ist, mit dem Vorbehalte, daß gleich nach erfolqtem richterlichen AuSsoruche, wenn nämlich dieser kein Gcrafurthtll ist, oder im entgegengesetzt ten Falle, nachdem der Schuldige oie über ihn verhängte Strafe ausgestanden haben wird, zu dessen Auslieferung geschritten werden soll. —. III. Artikel. — Die Auslicferungsbe-gehren sollen jedesmal im diplomatischen Wege ' gestellt, und mit der Angabe des Verbrechens, dessen das reclamirte Individuum angeklagt iss, oder wegen welchem es verurthellt worden, be« gleitet sein. Hur Erleichterung der Auffindung und Verhaftnahme des Uebclthäters wird es nützlich sein, daß zugleich seine Perssns-Beschreibung beigefügt werde. — Was die Vollziehung der 'Auslieferung betrifft, so sollen, in Folge der hierüber mit dec Modmesischen Negierung zu psieqenden Nücksurache, die Gerichtsbehörden des Graales, an den die Aufforderung ergangen. den Angeklagten oder Verurtheilten an jene des erwähnten Zwischen-ssaatcs überliefern, die cs übernahmen werden, ihn an d«e Gerichte des rcc^irirknden Staates zu übergeben. — IV. Urtlkel. — Bei der Auslieferung des Verbrechers sind oon den G«» richten des Gtaat^s, »n welchem die Verhaftung geschehen, sämmtliche Untersuchung^ und andere von besagten Gerichten aufgenom-mene Acten, w«e mhl minder alles, was das 93i «rai-nus clsiietl bildet, die dcm Angeklagter zustehenden Effecten, so w»e auch Jene, welche anderen Unterthanen des Staatcs, an welchen die Auslieferung geschieht, grhören, zu übergeben, jedoch gegen Entrichtung der Gchrelb-qebühren und gegen Ersatz der etwa für die Wiedererlangung und ErhaltungjenerEffecten aufgewendeten Kosten. — Die Kosten für den Unterhalt der Verbrecher von der Zelt «hrer Verhaftung bis zur Auslieferung an die be« waffnete Macht des Zwlschenstaates, so wie die dem Letzteren gebührende Vergütung, fallen der Regierung, auf deren Verlangen d>c Auslieferung geschieht, zur ^ast, und haben dabei dle in dem Staate, an welchen die Anforderung geschehen, geltenden Unterhalts - Tarlffe für Verbrecher zum Vergütungsmaßstabe zu dienen, unbeschadet oer Ersatzansprüche für jene mehreren Kosten, welche der höhere Rang oder Personal-Verhältnisse des verhafteten Individuums oder andere Motive veranlassen dürften. D«ese Koste,,, so wie die Gchreibgevüh, ren und di«' übrigen vorerwähnten Auslagen, sollen nach Ablauf jedes halben Jahres, nach gegenseitiger Zustellung oer dießfalllgen Ueber» sichten, gezahlt werden. — V. Artikel. — Keiner der contrahlrenden Theile wird Gna-denbriefe, freies Geleit, oder sonst Versiche, rungen irgend einer Art für ein in dem Gebiethe des andern Gtaatcs begangenes Verbrechen bewilligen, wenn selbes zu den iw ersten Artikel gegenwartigen Vertrages bezeichneten Gattungen gehört. — VI. A rt l k e l. — Die Gerichte des emen oder dcS andern Staates, ,n deren Gewalt des D'ebstahls beschuld^te Individuen, und zugleich die gestohlenen wachen sich befinden, werden dle Zurückgabe diese« letzteren kostenfrei und ohne wetteren Verzug als den, welcher zur Erhebung des That« bestandes nothwendig ist, an die Eigenthümer dieser Gegenstände, vder an Jene, denen s?l-be entwendet worden, bewilligen, sobald diese ihr Recht durch Zeugen oder durch irgend em anderes gesetzliches Beweismittel darthun, und entweder sclbss oder durch einen mit gehöriger Nogmacht versehenen Bestellten vor dem Gerichte, hei welchem gedachte Gegenstande in Verwahrung sind, erscheinen, um selbe zurück «"verlangen. — VII. A r t i k e l. — Wenn der Fall cmtreten sollte, daß zur Instruirung «lnes^or den Gerichtshöfen des e»nen der bei, den Vtaaten anhängigen Criminal-Prozesses Confrontirungen und Personal- Erkennungen mit den schuldigen oder Angeklagten noth« wlndig würdcn; s^ s^en d,ese Eonfrontlrun, , gen und Erkennungen in der Ncgel in dem Ge-, biethe des Staates, zu welchem vas requiri-. rende Gcrichl gehört, Statt haben; und wenn , besondere Umstände d,e Wahl eines ln dem Ge-! biethe des anderen Staates gtlkgenm Ortes > veranlassen sollten; so würde in diesem Falle die Vornahme der Confrontuung oder Erkennung immer einem Nichter des Ersteren Staa« tes obliegen. — VIII. Artikel. — DieVer« brecker, welche, um den gerichtlichen Verfol-aungen dcs einen Staates zu entgehen, M die Militärdienste des andern getreten wären, sollen darum nicht weniger ,n jenen Fallen, auf welche gegenwärtige Convention anwend« bar l!i, der Auslieferung und den von den Behörden des Landes, wohin sie sich geflüchtet, gegen sie zu ergreifenden Maßregeln un» terworfen sein. Zur Vermtldung der Anstan-de, dle wegen der Kosten der an solche Individuen verabfolgten Mil,tare Equiplrung oder wegen des ihnen bezahlten Handgeldes erhoben werden könnten, wird festgesetzt, daß bei der Auslieferung eines Verbrechers dieser Art von der übernehmenden Behörde, wegen vieler Kosten em Betrag von 5a Franken baar bezahlt werden soll. — IX. Artikel» — GegenrvarB tiger Vertrag soll während eines Zeitraumes von zehn Jahren, von dem Tag? der Auswechslung der RaNfirationen anzufangen, seine volle und gänzllcheWirksamkcit baben, nach dessen Ablauf der'elbe, mit gegensemger Einwilligung beider Regierungen, wieder erneuert werden kann. — U^kund dessen haben die bri-derftltigen Bevollmächtigten denselben ,mter> schrieben, und chre Wappen, Insiegel beige« druckt. — So geschehen zu Florenz den l2. Ortober ,629. (^. 8.) Graf von Bombclles. (l.. 8.) Graf von Fossombroni. Vom k. k. lllyrischen Gubermum zu 3ai« bach am 6. September i63/^. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, kandee- Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Pr,mör, f. k. Hofrath. Johann Nep. Vessel, k. k. Gubernlal-Rath. Z. i36n. (3) Nr. 2017^. C u r r e t^ d e des k. k. illynschcn Guberniums zu ^aibach. — Die Possrittgelber weiden in s^iederösic« reich und Eallizzen erhöhet. — Im Nachhange zu der hierortigen Eurrende ucm 27. Juli l. I., Z. i5369, wird ln Folge hohen Hof- 962 kammer-Dcmts vom H. l. M., Z. Z/giä, 2Z79, zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß außer der in Kärnten statt gefundenen Rittgeldserhöhung, das Rittgeld für ein Pferd und eine einfache Post auch in Niederösterreich von 56 kr. auf einen Gulden C. M., sowohl für Aerarial - als Privat-Nitte vom i. August i334 angefangen, in Gallizlen aber in den Kreisen >Vaät,vlce?, Doclinia, 82N(,loiV, Zäslo, l^res^o^v, i'aruQVV und äanok. von ^5 kr. auf fü nfzi g Kr euzcr, in den übrigen Kreisen von Ho kr. auf Vierzig fünf Kreuzer E. M., und zwar für Aeranal-Ritte gleichfalls vom i. August, für Privat- Ritte vom i5. August i83H,angefangen, er« höht, und gleichmäßig hiernach auch das Wagengeld rcgulirt, das Postillons - Trinkgeld und Schmiergeld aber im bisherigen Ausmaße belassen worden ist. — In den übrigen österreichisch ' deutschen Provinzen ist m dcmderma-llgen RlttgcldeS-Ausmaße kcme Aenderung eingetreten. — Laibach am i3. September l63^. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouoe» neur. Ear! Graf zu W elsperg, R aite n a u und Primör, k. k. Hofrath. Zeno Graf v. Saurau, k. k. Gubcrnialratb. Nemtliche V^ e r l a n t b a v u n g e n. Z. i35g. (2) Kundmachung. Von der k. k. Eameral-BezirkslVerwal-tung Laibach wird bekannt gemacht, daß der Bezug der allgemeinen Vcrzchrungs-Steuer von den nachbenannten St?uerobjecten in den unten angeführten Steuergememden auf das Verwaltungsjahr i835, oder auch unter Vorbehalt der wechselseitigen Vertragsaufkündi-gung vor Ablauf eines jeden Pachtjahrcs, auf die Dauer der weiiern Verwaltungsjahre »656 und ,337 verstelgerungswelse in Pacht ausge- boten, und die dießfalligc vierte mündliche Versteigerung, del welcher auch die nach der hohen Gubcrnial« Eurrende uom 26. Juni 18I4, Z- 9795jz523, 4ten Absatz, verfaßten und Mlt dem Vadium belegten schriftlichen Of« ferten überreicht werden können, wenn es die Pachtlustigen nicht vorziehen, solche schon vor dem Tage der mündlichen Versteigerung der kaiserl. konigl. Eameral-Bezirks-Verwal-tung hier zu übergeben, an dem nachbenannten Tage und Orce werde abgehalten werden. Ausrufsprcls für Für die Im „ ^ , «°b«nn- «°,HW«>« Hauptglmeinle Bczi.ke ^" ^" "s"!^' d^'Nst- 3'lc'sch ^Getränke m«st __________^_^______________^"flT"^ ^"sk^ j'^l/kr. Wrußnitz Nupertshof 20. Oct. 1834P" k. ?.Cane- ) Hönigstem zu Vormittags (l4 - 1876 10 /,22^0 Hoplltz Neustadt! Uh^ l L.ubach,HauZ- z 8 Nr. 297- » Den zehnten Theil dieser Ausrufspreise haben die mündlichen Licitanten vor der Versteigerung als Vadium zu erlegen; die schriftlichen Offerten aber würden, wenn sie nicht :mt dem 20 procentigen Vadium belegt sind, unberücksichtigt bleiben müssen. — Uebrigens 3. !ZSS. (3) ^lT^I^" Edict. Von dem k. k. Verwaltungsamte Land-Üraß wird hiemit bekannt gemacht, daß am 27. October «. I., Vormittags, der dießherrschaft-llche, beiläufig m iooo Metzen bestehende Weiz-zenoorrath, wegen nicht zugehaltenen L»cita- konnen dle sammtücbcn Packtbedingnisse sowohl bei dieser Eameral-Bezirks-Verwaltung als bei den unterstehenden k. k. VerzehrungseStcuer, Commiffariaten eingesehen werden. — K. K-EameralKM,) y^ ZjZz detto d«tto i«4 o.H.(inCM) 9u.^8 detto detto v.I.»«2i für ^oo ft. (ill(iM.)iöä Obligation, oer aUgcm. uno Unc,ar. Hafr^mn,tlio Vetlo zu 2 v. H. (in CM.) 46 lj5 Odlig»ci<»»,tn >)«l in Frankfurt» ju 5 v.H 1 3 — unü Holland aufglnvmme'.,'zu 4 »>2v.H. > dtr sniib, von Böh'^ju » ,/, y.H / —. -^ "Ku . Mädrt,,, Schlt' ^ju » »/^ V.H.> — — ile<». Stlyelmalt.Karn./zu» v.H.< 46 — t<». «»am und Wölz ^ »u » H/4 yH 1 — — In Gray am Z6. October 1^4: 78. 14. 56. 95. 6l. D»e nächste Zlehung wno am 29. October !63H ,n Glätz gehalten werden. lNetreid Durchschultls - Preist tn Laidach am »^. October HÜ54. «,. ^ Ma retpreise. Cm W»en. Mctzen Weihen . . I si, i5,j4kr. — — Klikuruh . . »^ ^ ^, , ^ ^ Haldfrucht . 2 « ^9 -" ^ Korn . . . 2 „ 222^4 » "- — Gerste,..,., 59 — — Hlrsc ... l , ^Ü2j4 „ ^ — Heiden . . « , 46 » ^ —- Hafer . . . , „ 42 ^ Glubernial - Verlautbarungen? s- l26,. (l) Nr. 2^90^599. . Eurrend« vts f. f. illprlscben Guberniums zu lalbach. ^ ^>^ Svbsseuer Ul d Erwerbsie^er l'"0 so w,e sie im Jahre 18Z/, bettardeli ha-Nn, auch lm Vtrwallul,gb)ahlt iL25 zu lnt^ dichten. — Seine Majestät haben mit aller? höchsten Eablneubschrciben vom 3. Juli ,83/, anzuordnen geruht, daß dle Erbfleuer und ßr, werbsteuer, so w,t duse Abgaben ,m l. I. 5834 bestanden habm, auch für das nächste Verwal-lungßjahv i655 ausgeschruben, und in dessel« ben slrt cmgchoben werden sollen« — Diese gemäß hchen Hl)ffanzlei ' Decretes vom 23. September i83/>, Zahl 235?, eingelangte allerhöchste Entschließung wird mit dem Beifä» gen zur allgemeinen Kenntnlß gebracht, daß in so ferne selbe d>e Crwerbsteuer betrifft, die Nezirksohrigkelten unter Einem mittelst der Kreikämter angewiesen werden, wie solche im gegenwärtigen Jahre bestanden hat, und noch besteht, auch für das Verwaltungsjahr iL35, in den vorgeschriebenen AnNc»ftat-Raten von den Steuerpftlcbtigen emzuheben, und d«e <3>n« zahlungen in del gewöhnlichen Art abzuquits tiren. "- D»e Crbsteuer lst spjiemma'ßlg, und muß nach den für dieselbe bestehenden besondern Vorfchl'ften eingehoben werden. -— ?a>bach am 2. October 18)4. Joseph Camillo Freiherr v. Schmidburg, Gouverneur. karl Graf zu Welfperg, Raitenau und Primör, k. k. Hofrath. Johann Schneditz, k. k. Gubernialrath u. Protomcdicus. Areisänttliche Verlautbarungen. Z. 1069. (2) Nr. iZooo. Kundmachung. Mit Ende October d. I. geht die Pachtung der nächtlichen Beleuchtung der Provlnzial« Hauptstadt kaibach und ihrer Vorstädte zu Ende, und da dlelelbe in Folge hoher Guoermal« Verordnung vom ia. l. M., Z. 2,^41, fü? dic Zeit vom 1. November d. bis Ende October k. I. abermals im öffentlichen Llcitattons-wcge dem Mmdestbleter zu überlassen ist; sy wlld zur dießfalllgcn Herabsteigerung der 24-l.M. bestimmt, wozu demnach die PachtliM? gen um io Uhr Vormittags hicramts zu erscheinen mit dem Beisatze eingeladen werden, daß jeder Licuant vor der Licitation ein Vae dium von 100 fi. M. M. zu Handen der Com? mission zu erlegen haben wird, daß ferner die Bedmgmsse lägllch m den gewöhnlichen Amts-slundcn sowohl bei diesem Kreisamte, als auch bei dem hier^rtigsli Stadtmagistrate eingesehen werden köi'Nlli. — K. K. Hreisamt Laibach am i/z. October iL34' Bä Z. 1390. (l) Nr. i32ä6. Elch. Nr. S699. Kundmachung. Ueber die Wiederherstellungen der abgebrannten Pfarrkirche und Thurm, dannPfarr, hofdachungen zu Töplly w,rd auf den 27. October l. I. Voxmittags 9 Uhr die Mlnuen-do-^lcltation bet dem hiesorngen KrelSamte abgehalten werden, zu welcher d,e llcttations« luftigen mit dem Bemerken vorgeladen werden, daß für sämmtliche Bauten, die Maurerarbeiten 19t fl. 3l kr.; die Maurermaterlallen 2L7 ft. 20 kr.; dle Zlmmermannsarbeiten ^90 st. lH kr.; die Zimmermannsmaterlalien ^200 st. /»9 kr.; d,e Klampfererarbeit^n 3/^^ ss.; dle Tischlerarbeiten 5l ft. ä4 kr.; dl<: Gchlos-serardciten ^^ fl.; die Glaserarb^lten 6^. ss. I7 kr.; d,e E»ctim,darbe StaVt' unü llllwrechtliche Verlautd^rungen. Z. i33ä. (1) ^ Nr. 7157. Von dem k. k. H5tadt - und Landrechte in Kram wird bckamN gemacht: C's ft» über Anstichen des Anton Nrt'öquar, als e-klarten Erben) .'z^^/.Erforschung der , Schuldenlast, nach der', am- 1. Illli l65/^ ^erllorbencn Maria Bresquar, die Tagsahung aus den Z/. November l. I., Vormittages um. 9 Uhr, vor dicftln k. k. Stadt - und ^andrechte bestimmet worden, bei, welcher alle Jene, wclche anlesen, Verlag aus was immer für cmem, Ncchtrgrun-de Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechtsgelttnd darthunsollcn, widrigens sie die Folgen des §. 6^ b. G. B,, sich selbst zuzuschreiben haben werden. ^.', Laibach am ^.October i83/<. Von dem k. k. Stadt, und'^and'rcchte in Kram wird bekannt gemacht: Es sei über Ansuchen der Elisabeth Slanouz, im eigenen Namen, und als gesetzliche Vormünderiim, dann des Joseph Dollen;, Mttuormundes der minderjährigen Georg Slcmouz'schcn Kmder, «ls bedingt erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast, nach dem am 1. Mcn 18)/^ zu Laidach verstorbenen Georg Slanouz, die Tagsatzung auf den lu. November ig.^,V^ mittags um 10 Uhr, vor diesem k. k. Stadt« und Landrcchte bestimmet worden, bci welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Nechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchcn so gewiß anmelden und rechtsgcltend darchun sollen, widngens sie die Folgen dcs §. 3i^ b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben wcrden. Laibach den 7. October 1834. Aemtliche Verlautbarungen. Z. 1591. (^) Nr. l5H)7^9l)^3i9. V. Kundmachn n g. Wegen des ungünstigen Erfolges der am :3. und 14. d. M., zur Verpachtung d«r Mauthstationcn in Senosetsch und Prawald für das Verwaltungsjahr i8Z5 abgehaltenen Versteigerungen wird zur allgemeinen Kennt: niß gebracht, daß am 2Z. d. M./ bei der Bezirk s 0 b r l g k e i l i n Adelsberg undzwar: hii'.sichtllch der Weg- und Brückclnnauthsta-tlon Prawald, Vormittags, mit dem Ausrufspreise jährlicher li56l st., und hm? sichtlich der Wegmauthstatwn Senosetsch, Nachmittags mit dem Ausrufspreist jahrlicher 07^6 fl. , neuerliche Versteigerungs-Versuch? unter den bereits kundgemachten Bestlmiuun« gcn hinsichtlich der Offote wevde:i gepstogen werden. — Vc'N der k. k. Cameral:Gefäll.en-Bezirks-Verwaltung. Görz am »6. October Z. 1Z92. (1) Nr. i526^. Kundmachung. Die k. f. Cameral-Nezirks'Verwaltung in Lalbach brmgt zur öffentlichen Kenntniß, daß rücksichtltH de«; Bezuges der Weg, und Brückenmauth ln Zwlscheliwässern ^l« iö^5, ein abermaliger Pachtuerst'igelung^'Versuch am 26. October l, I^', Vormittags il Uhr, hlcrsmts werde abgehalten werden, wo? zu Püchcluüige mit dem, Belsaye, eingeladen werden, daß dcr FiecalurciS und die übrigcn bereits kundaemachlen Bestimmungen rücksich!-l»ch der mündl'che,» und schüfilichsn Offene unverändert bleiben. — Lalba^ am 20. Oclo« her l83/^. Z. 1333. (1) A n k ü n d i g u n g. , Samstag, am 25. October, iLZ/,, mn 9 Uhr Vormittags, wcrdetl auf de.r. Plal^c vordem hiesigen k. k. Nathhaufe, drelzchn-zuc MllitanFuhrwesens^Dlenstlelstung nicht' mchc (3. Amts-Vlatt Nr. 126. d. 21. October 185^, 935 geeignete k. k. Dicnsipferde an den Meistbietenden gegen gleich bare Bezahlung hmtangcgebcn werden, wozu man die Kausiustigen Hienut einladet. Laibach am 20. October i63ä. Z. 137^(2) Nr. 90. Fischerei - Verpachtung. Zur Verpachtung der zum Gule Untkr« thurn gthorigen Fn>1>erei:Gerrchts) La,hachS, ,m deutscdtn Hause zu Laibacb, eme ^cnanon ada/halteli wtr-den, wozu alle Pachllust,^en m,t d5M Bs'saye höftlchst eingeladen werden, dah d»e ^,lNat'cn>» bedliign'ste tägllH ,n den qdach am ,1. October i8)H. ^ vermischte V'erlHUtbarungstt. Z. l379- (l) >''ll ^i-uin. 2 2bv. Ffilbietungs » Gdlct, Bom Vczirlrgriichte W'pft^ch irnd hiermit öffenUick belannt gemacht: )o !l. c. 5. c. , die cffent> liche Fci^blecun^ dcr Marcus Terzdcll'seden zu Pla nina belegene^. gericdlliä) aus 25i^? fl. ^. M. ge» jchählen ,jI Hude, zud l.I?l>. Nr. 696, der Gült Planina zu Ficutenthal dienstbar, «m Wege ?>er (Zrccution beivllllget, aucv se«e»^ b»elzu drei Feil» diclungs ^a^^yunaen, näml>ch: für ten »7. No» vcmdtl uno 17. Hcce,udec d> I., dann »7. Iän» ner l. I. jedesmal zu den vocm,Nagten Amtl« stunden ln l.aco dec 5iealicät zu Piamna mit dem Anhange bestimmt worden, cah oaS Pfan/-gut bei del ertten und ztrellcn Fcllbielung nur um oder über den Schätzungswerts, hei der dritten a!.-er auch unter temjelbln hintanqesteben wer-dcn würde. Demnach wccden die, Kauäusiigen dazu zu erscheinen elnaeladen, und tonnen immit-tclö d,e Schätzung nebst Vellaufsbetingnisscn täg. lich hicramlö einleben. BezirlSgcricht Wippach den,3. August ^33^. " ' G d i c t. . Von dem vereinten Bezlllsqerichte Mun-kcndarf wird delannt gemacht: Os fei über Un-suchen des Herrn Franz Aparnik wider Andreas H< odcl mann .,Bor mund des mln^el^hligen Ic-bann Kojchak ron Iaciche, wegen auo den »inch-lcbaflsä/.uli..dön Ver<;lclchen vc>m 3. Auguss ^2., U"d t> Avlil »852 ausü^t.-nccn '«4 ft. '4 l». lammi Anhang, ble erccutlve Veläu^clung ocr, dem Gule H^rach, bub Ul-'. 3ir. 127 dlcnlioa- ren, ein Viertel hübe bewilliget, und d»e Vornahm? derselben auf den 9. October, 6. Novem» rer und 9. December 0. ^,., jedesmal »u den ge-rröhnlicl)«n Bocmitlagsamtsstuncen in I^occ» Iar-sche mit dem Beisaße anbeiciumt wölden, daß di«se Realität dei der dritten Feildietuntzs-Tag« sayung aucd unter dem Scdayungsrverlhe pr. 2,4 ft. zugeschlagen rreeden rrülde. Drss«n weiden die Kauflustige»!" mit dem Beisahe verständigt, daß sie die Schähung, den Grundbuch4eNl«ct und die Licitationsvedingnisse tägNck hicrorcs zn den gewöhnlichen Amtsstundcn einl i c t. Alle Je»«, welche auf den Verlaß des zu Idlia am lü. September iL5^ verstorbenen Io. Han«, Nupnig, Aclalial'Keünelö und Neolitätende« sißcrs c,uü ir'üö immer für einem Grunde einen Anspruch zu machen vermeinen, haben solchen bei sonstigen Folgen dcs §. ü>4 a. b. G. B. bei der zu oicsem Ende a»,f den 29. November l. I., frü!> 9 Ubr in d,e!cr GerichtStanzlci defilmmten Tag-zuhung anzumelden. K. K. B^zirlsgericht Idria am ,3. October ,U34. ^j. i5ül^. (,) Nr. 2i0t. Edict. Das Beziltsgericht haaSder!, maät bekannt: Es sei in Folge Ansuchens , cl^ praezcrnaw ii. Juli iL5^l, Nl. 2io», deS Herrn ^lathlaK Ver. lnh aus ^ousch, Vevollmächl glen dcr Jacob Oc-stlscha'schen Erben, in d,e Reassumiruna der mic Bescheide vom 20, October Z332. Nr. 2792, be» willigten, aber uncelblledcncn erecutiven Heilbie» tuna der, dnn Caspar Schaqar auö Unterloitsch gehörigen, gerichtlich auf 2956^. 10 tr. geschah' tcn. der Herrschaft Loilsch, snd' Nec:. Nr. 9g, iu6 et 2l5 zinsbaren haldhude und U.berlände, wegen in den Verlaß beö Jacob OosNscha seel,, schuldigen 25g fi. 5/» tr. c. s. c. aelriNiget rvoi. den, und es werden hiezu drei Licitations« Taq-s^hunqcn, als: auf den »2. September, auf den ,5. October und auf den ,4. Ncvcmber l. I. , fiüd 9 llhc, jedesmal in I^cc LoilsU' wit dem Anhange destmimt. daß, wcnn dlese Realitäicn bei der ecstön und zweiten Licu^Non um die 6chäj.' zung oder 0ülübtt nicht an Mann gebracht nee» 9«6 ten könnten, solche bei der dlltten auch unter der« selben bintangeaeten selten sollen. Wovc>n die Kauflustigen durcb Güicle und Publicationen mit lem Beisaye in Kenntniß gesetzt werden / eah die Schähung, der Olundducksertract und die Licl« tationsbedingnisse täglich zu de« Amlssluudcn, hicr eingesehen werden lönnen. Bezirksgericht haasderg am 5. IuU ,63^. Anmerkung. Bei der ersten und zweiten Li. citation haben sich teme Kauflustigen ge» meloet. Z. IZ76. (.) Ich zeige hiermit ergebenst an, daß ich am 28. d. M. abzureisen gedenke. Da ich mlch bis dahin blos mit Sllhouettiren beschäftige, so sehe ich gütigen Auftragen baldmöglichst entgegen. Meine bisher gelieferten Arbeiten mögen mich hiezu empfehlen, und für richtiges Treffen bürgen. ^i?ran5 Vttingev, wohnhaft in der deutschen Gasse, Nr. 176, im 2ten Stvck. Z. l378. (1) Anzeige. Es ist ein über fünf Octaven großes Clavier für einen Anfänger im Orgelschlagen Lernenden, und auch ein Quer-l^ne-PI^o f^ einen schon Geübten, auch mit fünf Octa-ven, zu haben. Das Nähere erfährt man im Zeitungs-Comptoir. Z. 1377. (1) " Verkau fs - Anzeige. Zwei s il2 Monat alte Vorsieh-Hunde, von vortrefflicher Rac,-e, sehr schön gezeichnet, groß und gut genährt, denen bereits die Zimmer-Dressur eigen gemacht worden, find in Neustadt!, Haus-Nr. ä?, zu ebener Erde, jeder um 10 fi. zu verkaufen. In dem Kaffehhause, Nr. 79, an der Wiencrstraße, sind folgende Zeitungen gegcn billige Ablösung zu haben: Die Nummern des österreichischen Bcobache ters seit ,. Juli,8ZH, und desglr,ckcn die der Ückbacher Zeitung scit i. October i33/z. Z. ,373. (2) Pomo logische Anzeige. Nachdem Unterzeichneter m:l vieler Muhe und großen Kosten tine ziemliche Menge jun, ger Obstba^mchen aller Gattungen in mehr als 7VQ Gorten nur in der Absicht erzogen hat, u» nnt Verbreitung de» edlen außlasidlschcn Qbftek und Nermehrur>vl e»ncs so wlcktigen Nahrungsjweiges den Wohlstand dcS Valcr, landes zu befördern, kündiget er die anbletliche Veräußerung derselben um »ur die großen Eul» turbkosten zum Theile zu decken, nnt herabgee fehlen sehr bllligcn Pren'en, und zmar: Veredelte hochstämmig erzogene Aepfel, Birnen, Kirschen und Pstaumen ohne Unter-sHzed der Gorte von der Größe bis 3 Schul) u Z kr., für jeden Schuh größerer Höhe , kr. M'hr, daher lann man 1 Klafter lange melst tra^l^are Baume H 6 kr. erhallen. Auf Hulttln veredelte B»rnen, deren aber nicht lnel« vorrälhig sind, wie auch Pflaumen? Zwerge edllster Torten haben den Prel6 von l5 — 20 kr. Tupfbaumesammt GefchirrenÜ2o — Zokr. WellNlbtn in Ioo Sorten 7jährige Mut-tevstöck« wlt schönen großen Wurzeln gllich tr«gl»ar ........" 2c» kr. Iüngtre mit Wurzeln . . . . „ 10 „ Stecklinge ohne Wurzeln . . . „ I „ Tragbare Weinreben ln Geschirren „ 20 „ Nüff^bls zur Grüße von Z Gchuhen „ 3 ^ '. ., ^ ,. über 6 Schuhe ,. ,5 . Roßkastanien,, ^ von 3 „ „2 ,. „ « » üb«r I „ „ ^ ., Aus Kernen gezogene Marom-Ka, fiantkn ........ 3 „ alle sind unter 3 Gcbuhe hoch. Wildlinge aller Obflgattungen sind ä 1 — 2 kr. zu haben. KZ. Wer looo Stück Bauwcken abnimmt, erhält zoa^o Aufgobe, wer abrr die eine oder dl« andere Baumschule übernimmt, hat die billigsten Bcdmgnisse zu erwarten; indem Unterznchneler dic Obstbaumzucht ,n Zukunft aussassen w»rd. Für kunfi-maßlsse Verpackung oder Verschickung der Baume empfehlt sich der Gartilige-Hilfe um ein beliebiges Douceur. ^irklndorf bei Krainburg am i/^. October «334. Franz Pierz, Pfarrvlkar.