I m t S Vlatt ,^.,>. zur Laibacher Zeitung. ^'^' Samstag den 26. November 18^2. , A^'ial- Verlautbarungen. Z. 166b.(2) acl Nr. 18193. Nr.269. St.G.V.C. ,^-undmachuna A "zuhaltenden Versteigerung der Aerarial-^agden in der Gemeinde O^n^lo^o und 3 75 /' ^''k (^.r^.'.an«. - In Folge i, ^^" H^fkamlner. Präsidial - Verordnung """'U-grober Ig'z2, Nr. 6927j?.1'., wird am 12 December l. I. bei dem k. k. Rentamte (,i^c^ im Görzer Kreise, während den gewöhnlichen Amtüstunden zum Verkauft ,m Wege der öffentlichen Versteigerung d 5 zum l?amcralsonde gehörigen Iagdrechtes n den Untergcmcmdcn ci^mnoloiwo, ror^c.^ ^l^re,Hallptgcmeinde ^mpolan^ wic auch ln der Ulttergcmeindc N^^li, Hauptgemeindc gleiches Namens, geschäht auf 149 fl. 45 kr., geschüttt,! werden. — Diese Iagdrechte wer« den abgesondert für den Umfang jeder einzelnen dcr genannten Hauptgcmeinden, so wie sie der Cameralfond besitzt und genießt, oder u besitzen und zu genießen berechtiget gewesen Ware, um den ausgcmittelten Fiscalpreis, und zwar der Jagd ln^^m^olun^a pr 79 fl 40^ und jene in kluscoli um 70 fl. 5 kr. ausqebote/ «nd dem Meistbietenden mit Vorbehalt dcr Genehmigung des hohen k. k. Hofkammer-Prasi-dlums>übcrlaffen werden. - Niemand w.rd zür ^crstelgerung zugelassen, der nicht vorläufig den bare '^^'^^ Fiscalpreiftö, entweder in dcs Erlaa^ . /'^^"'" ""b '^'em zur Zeit gesetzlich dessin ^""k" cursmäßigen oder sonst Lcru'ngi^'n ^ F'^e ^" der Versteifen Betrag laute d7 voI.?f°^ "ne auf dielen Commission aevrö?/. ^>v'" der erwähn« bringt. — Die erlegte Caution wird jedem Li-citanten, mit Ausnahme jener des Mcistdictcrs nach beendigter Versteigerung zurückgestellt; jene deö Mcistbieterö dagegen wird als verfallen angesehen werden, wenn er sich zur Errichtung des dießfalligen Contractes nicht herbeilassen wollte, ohne daß er deßhalb von den Verbindlichkeiten nach dem Licitationsactc befreit würde, oder wenn er die zu bezahlende erste Nate des gemachten Anbotes in der festgesetzten Zeit nicht berichtigen würde. Bei pflichtmäßiqer Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an dcr ersten Kaufschillingshälfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. — Wer für einen Dritten einen Anbot machen will, ist verbunden, die von diesem hiezu erhaltene Vollmacht der Verstcige-rungs-Commission zu überreichen. — Der Mcift-bictcr hat die Hälfte des Kaufschillings innerhalb vler Wochen nach crfolgter und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Nerkaufactcs, und voch vor der Uebergabe deß Iagdrcchtcs zu berichtigen; die andereHälfte kann cr gegen dem, daß cr sie aufeinernormalmäßige Sicherheit gewährenden Realität grundbücherlich versichert, mit fünf vom Hundert in ConventionsMünze verzinset, und die Zinsen in halbjährigen Verfalls-raten abführt, in fünfgleichen Jahresraten abtragen, wenn der Erstehungsprcis denBcrrag von 50 si. übersteigt; sonst aber wird die zweite Kaufschil-lingshalfte binnen Jahresfrist, vom Tage der Uebcrgabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bedingnisse berichtiget werden müssen. —Bei gleichen Anboten wird demjenigen der Vorzug gegeben werden, dcr sich zur sogleichcn odcr früheren Berichtigung des Kaufschillingö herbeilaßt.—Für den Fall, daß der Crstehcr des Iagdrcchtcs con« tractöbrüchig, und letztere einem Wiederverkaufe, dessen Anordnung auf Gefahr und Kosten dcö 334 Erstehcrs dann sich ausdrücklich vorbehalten wird, ausgesetzt weiden sollte, wird c5 von dem Ermessen der k. k. StaatSgü'ter-Veräußcrungü-Provinzial-Commiffion abhängen, nicht nur die Summe zu bestimmen, welche bei dcr neuen Feilbietung für den Ausruföpreiö gelten sollc, sondern auch den Rclicitationsact entweder unmittelbar zu genehmigen, oder aber denselben dem hohen Hofkauuncr-Präsidium vorzulegen. — Weder aus der Bestimmung des Auörufs-preises, noch aus der Beschaffenheit der Geneh-nngung des Licitationsactcs kann der contracts-lirüchig gewordene Käufer irgend eine Einwendung gegen die Gültigkeit und rechtlichen Folgen der Relicitation herleiten. — Nach ordentlich vor sich gegangener Versteigerung und rücksichtlich nach bereits gcschloffencrLicitation werden weitere Anbote nicht mchr angenommen, sondern zurückgewiesen werden, worauf die Licitationslu-stigen insbesondere aufmerksam gemacht werden. --Die übrigen Ncrkauföbcdingniffe, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Rechte können von den Kauflustigen bei dem k. k. Nentamte Oraäi^c» eingesehen werden. — -Non der k. k. Staatsgüter- - Trieft ezu erhaltene Vollmacht der Ver-steigerungs'Commisswn zu überreichen. — Der Melstbieier hat d»e Hälfte des Kaufschlllings innerhalb vlcr Wochen nach erf^lgter und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufs» actes, Mio noch vor der Uebergo.be der Realität zu berichtigen; die andere Hälfte kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften oder auf clner andern / normalmaß'ge Slcher« he>t gewährenden Realität grundbüchcrlich velsickert, mtt fünf vom Hundert in Eon-ve>u,onsMülize oerz>nsec/ und die Zinsen in halbjährigen Verfallsdaten abführt, in fünf gleichen Jahresraten abtragen, wenn der Erste-hungöpreis din Betrag von 5a fi. über« st.igt; sonst aber w,ro dre zweite Kcmfschil-lingSt)älfte binnen Jahresfrist , vom Tage der Uebergabe gerechnet, gegen tne ersterwähnten Bedlngmsse berichtiget werden müssen. —> Für den Fall, als der Crstcher Willens wäre, das obgcnannte Gebäude abzutragen, und daß die glundbücherliche Versicherung des Kauf« schillmgs'esteö deßhalb auf diese N«alttät n>cht erfolgen konnte, wird der Crstcher verpflichtet seyn, zur Zeit der Abtragung eine andere gehörige Nealcaution zu leisten. — Bei gleichen Anboten wird demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur soqlei-chen oder frühern Berichtigung des Kauft schillings herbeiläßt. — Für den Fall, daß der Erstehec dcr Realität contractsbtüchig, und letztere einem Wiederverkaufe, dessen An» 885 vldnung auf Gefahr llnd Kosten des Erste-hcrs dann sich ausdrücklich vorbehalten n?i^d, ausgesetzt werdcn sollte, wird cs von dem Ermessen der k. k. Staatsgüter-Veräußerungs-Provinzial-Commission abhängen, nicht nur die Summe zu bestimmen, welche bti der neuen Fcilbn'Nmg fllr den Ausrufspreis gelten solle, souoc,n auch den Nclicttationsact entweder unmittelbar zu genehmigen, odcr aber denselben dem hohen H^fsammcr - Präsidium vorzulegen. - Weder aus der Bestimmung des Ausrufsprcises, noch aus der Beschaffen, he,t der Genehmigung des Licitationsactcs kann der contraclsblüchlg gewordene Käufer irgend eine Einwendung gegen die Gültigkeit und rechtlichen Fclgcn der Nelicitation herleiten. — Nach ordentlich vor sich gegangener Versteigerung und rücksichtlich nach bereits geschlossener Licitation werden weitere Anbote nicht mehr angenommen , sondern zurückgewiesen werden, worauf die Licltationslustigen ilisbeson« dere aufmerssam gemacht werden. — Die übrigen Verkaufsbcdlnglnsse, der Werthanschlag und die nähere Bcschttlbung der zu veräußernden Realitäten können uon den Kausiustlgcn bei dem k. k. Bezirkscommissarlate ^-"<»^'^^« Z Bcquartirungsstation A Z^ ^ A^5 ^2 ?Z.2" Anzahl Portionen ^ Kreutz........ 3 4 3 l 8 ^ l 8 ^ Krainburg ....... 3^38 Ä- 8 ^Z Ncumavktl ....''. 2326 3 6 " Veldes .....'^ 3^38 4 8 Summa . . >ii 15 i 11 3o l 15 30 A n m erku n g. In den Stationen Neumarktl und Vcldes wcrdcn die Connnandcn erst am 16. März eintreffen, und dig 15. I^lli I8'l3 alldort verbleiben. — Hiezu werden Lie-ferungslustigc zu erscheinen eingeladen. ^> K. K. Kreiöamt Laibach am 18. November 1842. Ölavl. unv launrrchtlichc VerlÄUthHtlMgcn. 3- l890. (,) N . L621. Von d?m k. k. Stadt- und Abrechte »n Krain wird blkanM gemacht: Es scy vrn die« sem Gerichte auf Ansuchm ocs Caspar Eandutsch gegen Ecnl Grill in dle öffentliche Vevstogc- rung der, bei der ersten Feilbictung nicht an Mann gebrachten Wiese, Nc. 2i5/V«jXVI gewilliget, und hiezu über den fruchtlos ver, sinchcncn ersten Termin der 5. December 16^2 für den zweiten, und der 9. Jänner ,8^3 für den Vrittcn, jedesmal um 10 Uhr Voumltogs 836 vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte mit dem Beisahe bestimmt woldeli, daß, wenn diese Realität bei der zweiten Feilbi lungs-Tag« satzung um den Schählmgsbenag oder darüber lucht an Mann gebracht werden könnte, selbe bei der dritten auch unter dem Schäyungsbe« trage hinta^gegcben werden würde. Wo übrigens dm Kauflustigen frei steht, die bicßfalli' gen Licitatwnsbedlnglnsse^ wle auch die Schaz« zung m der dießlandrechtlichen Registratur zu den gewöhnlichen Amtssiunden »der bei dem Vertreter des Execunonssühlels, Dl. Würz« bach, einzusehen und Abschllfccn davon zu uer> langen. — Laibach den 12. November 18^2. 3. '692. (l) Licitati 0 ns - Ku n, d m a ch u »1 g. Mit hohem Rescripte vom l5. October l. I., ^ /^3/, hat der hochlöbl. k. s. Hl.'fk<-iegs, r^th dlk/ laut der m den hierorligcn Zciiunz«: blättern vom 2)., 25. u»^d «6. Ium l. I. aufgenommenen ^lcitatlons' Ankündlguilg vom 22. Mal l. I am 1. August ,n dcn Statio» nen Esseg, Scmlm und Peterwardem abgehaltenen Ncitaiioncn über die Lleftrung der, für die hlcrlandige Glänze ,n den Militär-Jahren ig^I, i8/,^ und l8/,5 erforderlichen ucrichiedenen Elscinvaren lucht zu genehmigen, sondern die Abhalcu„g neuerlicher Llcitationen a,Zuordnen befunden. — Dlcse wcrdcn am ,5. December l. I. in Cffeg, am 22, in Semlin und am 3o. in Peterwardein vorgenommen werden, wobei noch bcme»kl wird, daß sowohl rücksichtllch der Erfurdenuß der Els nartlkel alS auch der sunstlgen in der erwähnten Licita? tions'Ankündigung vom 22. Mail. I. cnt' halten gcwcscncn lbediiigungen keine Aenderung «lntl-itt. — Ptterwardcin am5. November 1642. Z. IÜ77. (3) Nr. 863c). ;^',,^ Edict. 'Wömk.f. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Einschreiten des Dr. Matthäus Kaulschilsch, Verwaltn?, und der Elidatoren, Ausschüffeder Joseph Hofbauer'schen Concursmasse, in die Verauße-»ung cunger, zur gedachten Eoncursmaffe ge» hörigen Waren gewilligt, und die Vornahme derselben in den gewöhnlichen Amtsstundcn auf den 26. l. M.und dle folgenden Tage, im Gewölbe Hautz-Nr. 9 am Hauptplahe, bestimmt werden. — Laibach am »9. November 1L42. Z. ,863. (3) Nr. 8715. Von dem k. k. Stadt- und kanbrechte in Kram wnd bekannt gemacht: Es s«y über An« suchen der Katharina Tausani gebornen Mo-relll zu Görz, als erklärten Erbinn, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am lo. October l. I. »d iiNti3l,:U0 «llhier verstorbenen jubilirten k. t. Stadt- und Landrechts-Regi: strator, Andreas Morellt, die Tagsatzung auf den »9- December l. I., Vormittags um to Uhr vor diesem k. k. Stadt» und Landrechte bcstimml worden, bei welcher alle jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rcchtsgrunde An'pruch zu stellen virmelnen, solchen so gewiß anmelden und rcchtsgelccnd darthun sollen, widrigens sie die Folgen deS §. 6l4 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werdm. — Laibach am ,z. November »6/4». ZltMtllcke Verlautbarungen Z. 1859. (2) Nr. 7320. Nm 6. deb nächstkommendcn Monates wer« den die hinter dem bürg!. Spitalgebäude bsc sindlichcn hölzernen, mit Ziegel eingedeckten Kramdudcn in zwel Abtheilungen in der ma-gistratlichcn Rathsstuve zum Abtragen versteigert. — Die Licitationsbedmglnffe sind bis-hin täglich im Magistratsexpedite einzusehen.— Stadtmagistrat Laidach am 20. Nov. 1842. Z. 1894. (1) , .^- U Nr. '""/^« Concurs - Kundmachung. In dem Bereiche der k. k. CameralgeMcü-Verwaltung für Steyermark und Illyrien ist eine Bezirks-Kanzlisten-Stelle mit dem Gehalte jährlicher 250 st. in Erledigung gekommen, zu deren Wiederbesetzung der Concurs bis 20. Dc° cember d. I. ausgeschrieben wird. — Diejcni« gen, welche diesen Dienstpostcn zu erhalten wünschen, haben ihre eigenhändig geschriebenen und gehörig instruirten Gesuche, worin sie sich über dic bisher erworbenen Gefalls- und Rcchnungs-Kenntniffe, insbesondere über die mit gutem Erfolge zurückgelegte Prüfling aus der Staatö-rechnungSMijsenschaft, ferner über ihre Dienstzeit und einen untadelhaften Lebenswandel auszuweisen, endlich anzugeben haben, ob und in welchem Grade sie mit einem.Gefallsdeamten im hierortigen Amtsbereiche verwandt oder verschwägert sind, innerhalb des Concurster-unnes im vorgeschriebenen Wege bei der k. k. Cameraldczirks-Verwaltung in Marburg einzubringen, — Grätz am 9. November 1642.