ImtZ- D latt zur Laibacher Zeitung. ^U 6. Nonnerssag den 13. Manner 48H3. e3iubcrnial - Verlautbarungen. Z. 26. (l) Nr. Z2949. Circular«'. Ausübung des Schan kr echtes von Se,te der Nosogllo« und Liqueur» Fabrikanten. — Um den häusig vorkom« me>:d«n Beschwerden wegen unbefugter Ausübung des Schankrechtes von Seite der Ro-sogllo? und ^qucur« Fabriklintcn zu begegnen/ und tme Gleichförmigkeit mil d,r in der Provinz Nicdelöstevrelch dießfalls bestehenden gesetzlichen Anordnung herzuflcllen, fand sich die hohe H^fkammer, laut Decret vom 6. Decem-der zg^l, Z. ^°'7202o, i" Elnversiändlnffe lyit der hchcn Hofkaiizlel bestimmt, der Lan-dclsttlle Nachsschendes zu eröffnen: Den No? sogllc-Ulld ^iqu Uts'Erzcugecn steht das Recht zu, dle ron chnen selbst erzeugten Rosoglio» und Liqueur 5 Gattungen im Großcn und im Kleinen zu verschleißen; dieselben sind jedoch bn ttm Kllinverschleiße »hrcr Erzeugnisse «uf den Verkehr ln vcrsiegelicn Boute>llen derge-ssalt blschiankt, daß dle re siegelten Bouteillen, mittelst welchen ter Kleinverschleiß betrieben trild, nicht weniger als ein Settel enthalten dürfen. — Vom k^isevl. königl. lllyrlschcn Gudcrnium. — ^a«bach am 24. Derimbcr i8^^. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes- Gouverneur. Carl Graf zu Wllspe>g, Raitenau Und Pr»mör, Vlce - Präsident. Ivh. Nep. Frclh. v. Sp, c g «lfe ld , k.k. Gub-rn^ll'th. Z.^3^ Nr.^IZ^. Verlautbarung über Veränderungen in ausschlicß^dcn Privilegien. — Die k. k. allgemeine Hofkammcr hat folgende Privilegien zu verlangen b^fnnden: I. Das dem Chnstian Haumann vcrlicyene Privilegium vom 10. November 18M, auf die Erfindung, bei Tapezier-Arbeiten, zur Erzeugung einer bessern Elasticität in dem Grundgerippe, eiserne Schienen von einer besondern Stellung und Verbindung anzuwenden, auf die weitere Dauer Eines, das ist des zweiten Jahres; — 2. das dem Friedrich Sartorius unterm 3. November 1834, auf die Erfindung cineZ freihängenden Badeapparatcs auf ein Jahr verliehene und in der Folge bis Zum siebenten Jahre verlängerte Privilegium, welches lediglich in der Eigenschaft eines Werbefferungs - Privilegiums als gültig anerkannt worden ist, in dieser Eigenschaft abermal auf die weitere Dauer eines Jahres, nämlich des 8. Icchreö; — 3. das dem' Johann und Eduard Ncithoscr unterm 17. November 1831 verliehene Privilegium, auf die Entdeckung und Verbesserung des Kautschuk zu allen Arten von Bekleidung des menschlichen Körpers/ zu verwenden, ül'erderen Einschreiten auf das 11. Jahr. — Ferners hat Jacob Schärky den Antheil des ihm und dcm Franz Demel unterm 14, September 1638 verliehenen jährigen Privilegiums auf die Erzeugung von Käm-men nüt Maschinen, laut Cessions - Urkunde vom 18. November l. I. in daö Allein-Eigcn-chum des Franz Demel übertragen. — Welches hicmit in Folge des allerhöchsten Patentes vom 31. März 1832 zur allgcmcincn Kenntniß gebracht wird. — Vom k. k. illyr. Gudernium. Laibach am 31. December 1M1. Thomas Pauker, k. k. Gubermal-Cccretar. Z. l l- (,) Nr. 5Z925 Kundmachung der VMelgcnin? von dle> Kancn-calbausern in Nnxcli. — Am Z,. Jänner lß/z2 werden m ^lge hohcc Hoffammer-Präsidial 1 Fl'macb-ttgung vom 10. Ium l. I. , Z. Z2^5, Us> 34 unter Vorbehalt der hierortigm Genehmigung, in der Kanzlei der k. k. Eameral-Bezirksoer« waltung zu Briren von 9 bis, 12 Uhr Vor« mittags nachstehende, m der Stadt Brixen gelegene und dem Religionsfonde angehörende Neal'täten im Weze der öffentlichen Veilwge-«urg zum Verkaufe ausgeboten werden, nämlich: ll. Die sogenannte Hofersche Kanonlcal» bebausung Nr. 190 Katastral-3tr. 21, m«t dem bszu gehörigen Garten und den oarauf haftenden Lasten, als: 1) Ordmäre sechster-minllche Grundsteuer ab 46L st. ä3 kr. Kapital, pr. 5 fi. 2l kr. 2 Pf. und V, Pr. W. W. C. M. — ,) Küchen» und Itachtwache» ^:eue^ an die Stadt Brixen, pr. 20 kr. W. W. E. M. — 3) Grundzins an daS fürstb»« schöftiche Domkapitel, pr. 1 fi. 64'/4 kr. W. W. C. M. — ä) Grundzins an oas Kapi« tel in »rnkuu, resp. an den Religionsfond, pr. 57 7^ kr. W. W. E. M. dann 5) ein jährlicher Wasserzins von 20 fi. W. W. E. M. an die Stadtcommune Bnxen, so fern der Hauscigenthümer das in das erwähnte Gebäude resp. den Garten geleitete flüssige Wasser beizubehalten wünscht, widrigenfalls die Ttadtgemeittde das Wasser wieder adltilen kann, Reparationen und sonstige Herstellun» gen dieser Wasserleitung liegen der «Btaotcom« mune ob. —II. Die sogenannte Brock'sche Ka« nonicalbehausung Nr. 164 Kat. Nr. 3^ mit »ern dazu gehörigen Garten und den darauf haftenden lassen, als: l) Ordinäre sechster-mmliche Glundssiuer ab 426 fi. «0 kr. Kapi« tal, pr. « fl. 52 kr. 1 Pf. und »'/7 Pr- E. M. W. W. — H) Küchew und Nachtwache. Steuer an die Stadt Br>xen pr. 3tV, kr. E. M. W. W. — 5) GrundzmS an das Kapl. tel in .-imkilu, rew. an den Religionsfoud, pr. 1 fl. 9 kr. ss. M. W. W. — III. Die sogenannt? Maierhofer'sche Kanonicalbehauftltig Nr. 253 Kat. Nr. 55, mit dem dazu gehön, gen Garten und den darauf haftenden Lasten, als: t) Ordware fechster.ninllche Grundsteuer ab IZ0 st. 20 kr. Kapital, pr. 3 fi. ä6 kr. 2 Pf. und 5^/7 pr. <5. M^ M. W. — 2) Küchen- und Nachtwache'Vteuer an dle Viadt Nnnn pr. Z.^ ^ ^ IN. W. W. — 3) Grundzins an das Capitel in umbiw, resp. an den Relig,onsfonb, pr. 2 ss. "V« kr. C. M M. W. — Für diese Realitäten m dem oor-bezeichneten belasteten Zustande bestehen auf der Grundlag« der vorgenommenen gerichtlichen Schätzung folgende Ausrufsstreise: — I. Für d«»s Hoftr'fche Haus iSoo fi. E. M. V3. M. — (Wsbei jedoch der"Kaufer den Wasserzins pr. ,c> fl. E. M, für das Wassergeleite in daS Gebäude resp. den Garten der Stadtcommune Brtxen jährlich extra zu bezahlen hat, bis eS von diesem Waffcrqeleite abkommen wirb.) — II. Für das Brock'sche Haus pr. 600 ft. C.M. W. W.j und ,- III. für das Maierhofer'« sche Haus pr. 4oo st- E« M. W. W. — Für d»n Fall, als d»e Ersteher die Befteiung von ven, auf den fraglichen Gebäuden zu Gunsten d«K Kapitels iü »mbiw, nun des Religions» fondes haftenden GlUndzlnftn wünschen sollten/ kommen den Melstanboten auch noch die für d»e erwähnten Grundzmse entfallenden Ablösungs-betrage hlnzu zu schlagen, und es wird die für diese Zinse dem Rellgionsfonde bisher obgelege-ne DominicMeuer mit der Olebalsteuer zu colisolldlren, sohin von den betreffenden Haus? käufern zu übernehmen seyn. —» Unter den vorbeziffcrten AuSrufspreisen wird kein Anbot, und wenn dieselben, oder noch höhere Offerle erzielt worden sind, kem Nachbot aufgeno»« men. — Dli Versteigerung geschieht unter nach-stehenden weftntllHen Bedingungen: -^ 1) Alö Kaufer w»rd Jedermann zugelassen, der hlerlandes Realltäcen zu besitzen berechtigt ist; nur haben kaufsluftlge Gemeinden die Bewil« llgung der politischen Oberbehörde beizubrin» gen. — 2) Wer an der Versteigerung Theil nehmen wlll, h«t den zehnten The l des Aus« rufsprelses vor d<« kicitatlou «ntwedir bar m Eono. Münze, oder in öffentlichen, »n Metall »Münze und auf den Uiberbringcr lauten« den Ttaatspapieren nach dem cucsmaßigm Werthe zu erlegen, oder eine von der Kam« merprocuratur als geeignet befundene Sicher-stettungs-Urkunde beizubringen. — 3) Wer bei der Versteigerung für emen Dritten ein Anbot machen will, ist schuldig, sich fiüher mit einer rechtsförmlich für dielen Acc ausgestellten, und gehörig legallsirten Vollmacht sei» neS Eomlttenten auszuweisen. — 4) Die erste Hälfte des KsufschillmgeS hat der Käufer viec Wochen nach erk^lgter und ihm bekannt gemachter Genehmigung des Kaufes/ und noch »or der Uebergahe zu berichtigen; die andere Hälfte kann derselbe gegen dem, daß sie auf der erkauften Realität m erster Priorität mtt» telst Einverleibung der Kaufsurkunde in da« gerichtliche Verfachbuch versichert, und mit jährlichen fünf vom Hundert in Conv. Münze Wiener Währung halbjahrig verzinset wird, hinnen fünf Jahren in fünf gleichen Jahresraten, bezahlen. — 5) Zur Erleichterung jemr 35 Kaufslusiigen, welch? bei der Versteigerung nicht erscheinen, oder nicht öffentlich lcitlren wol« len, wird gestaltet, vor oder wahrend der ?ic,ta-tionsrechandlung schriftliche Offerte einzusenden, oder solche derLicitations'Eommssion zu übergeben. — Diese Offerte müssen ader: a) das derVer-sieigerung ausgesetzte Object, für welches em An« botgemacht wird, so wie es ln demVetstcigcrungs« Edicte angegeben ist, mit Hlnwelsung auf d,e zur Versteigerung desselben festgesetzte Zelt, näm> ltch Tag, Monat und Jahr, gehörig bezeichnen, und die Summe in W. W. E. M. , wllche für dieses Object geboten wird, in einem einzigen, zugleich m«t Zlffern und dmch Worte ausgedrückten Getrage bestimmt angeben, indem Offerte, welche nicht genau hier» nach verfaßt sind, nicht berücksichtiget werden würden. — k) Es muß da'in ausdrücklich ent» halten seyn, daß sich der Offerent allen jenen Licitations-Bedlngnissen unterwerfen wolle, welche in das ^citations-Protocoll aufgenom» m«n sind, und vor dem Beginne der Verstei» gerung vorgelesen werden. — c) Das Offc>t muß mit dem zehnperzentigen Vaoium des Ausrufspreises belegt sepn, welches m barem Gel-dF, oder in annehmbaren und haftungsfreien Obligationen, nach dem bestehlnden Kurs« be< rechnet, o>er in einer, von d«r k. k. Kammer-Procuratn, geprüften, und nach ^§. 22c, und 1374 des allgemeinen bürgecl'chm Gesetzbuches annehmbar erklärten Sicherstellungsacte zu be> filhen hat, und 6) mit dem Tauf» und Fami» liennamen des Offerenten, dann dem Charak-ilr und Wohnort desselben, so wie, falls er dts Schreibens unkünbig wäre, mit seinem Kreuzzelchen und der Unterschrift zweier Zeugen unterfertigt scyn. -« Die ve. siegelten Of-ftrte werden nach abgeschlossener mündlicher Versteigerung eröffnet wtlden; übersteigt der in einem derlei Offerte gemachte Anbot den bei d«r mündlichen Versteigerung erzielten Bessbot, so wird der Offerent sogleich als Bellbieter in bas Licltations, Protocol! eingetragen und hier-nach behandelt werden. "» Sollte ein schriftliches Offert denselben Betrag ausdrücken, welcher bei der mündlichen Versteigerung als Bess-bot erzielt wurde, so wird dem mündlichen Bcft-bieter der Vorzug eingeräumt wcrom. Wofcrn zedoch mehrere schriftliche Offirre auf den glc»-chen Betrag lauten, wild sogleich von der Li-«ttatlons,3ommlum eingezogen; außerdem aber w»rd d-c v.ü dem Mclssdnter bar erlegte Caution auf Abschlag der eingezogenen Zahlungsverbinol,chkcic zurückbehalten, den übrig.n Licitanten hinges gen gleich nach Abschluß der Versteigerungs, Verhanblung zurückgestellt werden. — 7) Von den zu veräußerndcn drci K^nonicalhäuft?n Ntbst Zugehör sind delmal die oben unter Il.ul'.l» III. volkommenoen, ge^enhalbjährige Aufkün-dlgung verpachtet. — dieses Pachloerhaltn'.ß wnd auch an d>e Käufer übettra^cn, so zwa»-, daß b,s z^r Nebergabe der Realitäten an dlc-seldtN von Seite der Rcl'gionsfonds, Verwaltung keine Pachtaufkündigung e»fclgen nnd. Den Käufern bleibt es also f elgcstsllr, dii gegenwärtige Pachlung zu verlängern, oder nach erfolgter Ucoergsbe die halbjährige Aufkündung zu veranlassen, uder aber mn den gegenwäc» ligen Pachtern «in beliebiges Uebereinkominen zu psseg,n. — Hinsichtlich des Hofer'schen Ka? nonicalhausts wnd bemcrkl, di,ß dcr bisher bestandene Mielhu rtrag bereits von t^er Pir» te» aufgekündtt wllrde, uno so fort am i>. November l. I. erlosch. - 6) Dle fraglichen Realllälen werben nur so verkauft, wie nc von vem veräußercnden Fonde bisher dtsesscn wurden, und da der Verkauf w Pausch un^ Bogen erfolgt, so geschieht die Uebergabe ohne tine Hafiunz von Seite del Verkäufers für das Grundausmaß und das Erttagniß, und es wird eme Gewahrleistung durch drei Jahre, vom Tage der Uebergabe bloß für den Fall zugesichert, wenn binnen dieser Ze>t dis Eigen-chum der »erkauften Realität selbst von einem Dritten m Anspruch genommen, und die Vertretung gegen den Flseus nach Vorschrift der Gerichtsordnung verlangt wirr. —g) Von dem Tage angefangen, mit welchem di? Käufer zum wirklichen Besitze der ersteigerten Rlalttaten gelangen, haben dieselben auch alle darauf haft tenden, von eben diesem Tage an verfallenden Bürden ohne Ausnahme und Umenchied ihrer Entstehung zu tragen, ohne daß si? berechtiget wären, del was immer für nach d?t Ueberga« be eintreteiidcn Ei-eignissen, (dulck selche die Lasten und Verbindl,chkc>tcn des Vcrnagso^ jcctes vermehrt, oder dessen Werlh und Ec-irag vermindert wird,) selbst nicht lv?g?n Versetzung über die Hälfte, over aus km?m sonsti-glN N.chtsntel elne Haftung oder l?,s tz von d«m verkaufenden Fonke onzufpscchcn,, üen in dcm uolstehenden tz. 6 b?z««chliclcn Gewsthr-ltisiungsfall ausgenommen. "« 10) Wmn der 36 Kauf,,' di.' V»i1 ig?ning6', oder Verkaufs-un0 K.iuf^.crü'.guli^en »uchi püi'clllch ciühol» lel', l^cel de«i K^ufschillilig »nchc conirartniaßig obfühien, ol'cr tn? sung nicht pünctlich l^st-ii ir^vdc, so blubt eö der Wahl dcs ver« kaüscnden F^ndiZ üb^lass.n, odder Kaufer zur EmhäliU!, - dcs Vc«tr^g s '.' lh>,llen, odcr s,c '.^lf^lfic Ncalisäl zur N^llcüailon zurück-gci^nnmcn weld.'ii wlll, und welche Zahlungs-fllüeli l» dc>u lctzicin Falle dem zweite» Kau° s?v zu^''!an?cn warden wollm.— il) Dtt Siä,no l.gcbül)!.' zli einem Exemplare dec über den K.ntt all^z .lcvci^cndea Vertrags« U^kun-3c, dann dlc T^rcn und sonstigen mit der Be« su-,v'rändcnmg cine< Neal lät^^bundenenAus-ta;en, lv?lck? aus dem bejügllch n Versteige-rungs- und Kaufvacle n^ch den bestehenden ge> schlichen Elnrlchlungen sich ergeben, hat der Knzscr aus ^^acncm zu bcstrcttcn. — Die wettern w?eieli'N ^cding^ngen werden mit d m B^t!^nfN der Versteigern« g eröffnet, und kön-ncn vor de selben bls z^im Fnlbietllngstage m dei- Kanzlei res k. k. ,Re,itamics zu Bruneck, U!«d am Vci si^geruligbtagt selbst ,n dem Amts^ locale ser k. k. Eameral« Beznksverwalmng ln Bnxcn cing j-hen wirdcn. — Innsbruck ten it). Nol'emder »6>»l. — Von der k. k. StaiNZgütec-Vcraußerungs Pll)l'lnzial' Com-m fsn'n füi Fprcl und 'Votatlbttg. Iojeph Dialer, k. k. Gub. lind Präsidlal^Secretar. Z. 35. (1) Nr. 12578. Li citations - Kundmachung. Durch d^s l, f. Vczn'ks-ConmussanatTlM'n am Havt zu Gurkfold, werden die vom k. k. Landcsgubcrnium dcwilllgtcn Bauhcrstcllungcn an dem Pfarrhcf.qcbaudc in Großdorn dcmje-ni-geii Licitantcn 'übergeben wclden, welcher die r.iiü0osten Forderungen dafür machen wird. — ^iese Bauardcitt'n und die Material-Lieferungen, sind: 5. Für die Maurer auf . . 351 fl. ^2 kr. 2. „ Lieferung der Maurer-Materialien und Gerüstholz Requisiten . . 598 « 54 „ Z. Für Steinmetzarbeiten . . 64 „ 24 „ H-. ,, Zimmcrmannöarbciten t60 „ 19 „ 5. „ Zimmerwannsmaterial 396 „ 42 „ 6. „ Tischlerarbeiten . . 131 ,, 53 « 7. „ Schlosserardeittn . , 162 „ — ^ 8. „ Glaserarbeiten . . 45 ^ 80 « 9. für Hafnerardeiten . . 72 st. — kr. 10. „ Anstreicherarbeiten . 63 ,, 20 „ Mithin in Summa auf 2049 si. 44 kr. angeschlagen; die Handarbeiten und Zufuhren werden in N^u?u geleistet. — Uebernahmslu-stigt haben sich am 27. Jänner k. I. Vormittags 9 Uhr in der Amtskanzlei des k. k. Bezirk» - Commissariats Gurkfeld einzusinden, wo die dießfallige Versteigerung abgehalten werden wird, und wo auch die Licttatationsbedingni'sse, so wie auch das Vorausmaß und die Baudevise während den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden können. — Kreisamt Neustadt! am 30. December 1841. Uemtllche Verlautbarungen. Z. 20. (3) Nr. '""/,252 Concurs 5 Ausschrei bung. Im Bereiche der k. k. vereinten «Zamerai-Gefallen - Verwaltung fur Stcyermark und INynen ist eine Bezirks - Offizialen - Stelle zweiter Classe mit dem Iahresgehalte von 500 si. erledigt, zu deren Wicderdesttzung der Concurs bis 10. Februar 1842 ausgeschrieben wird. — Diejenigen, welche sich um diesen Dienstposten zu bewerben gedenken, haben sich über die Zurückgelegten Studien, die Kenntniß der kraimschcn oder einer andern slavischen Sprache, bisherige Dienstleistung und erworbenen Geschäftskenntlnsse im Concept-, Kanzlei- und vorzugsweise im Rechnungsfache; das letztere insbesondere für den möglichen Fall der Zuthci-lung zu einem Gränzwach-Compagnie-Comman-do zur Führung der Rechnungsgeschäfte, dann über eine untadelhafte Aufführung auszuweisen, und ihre Gesuche, worin zugleich anzugeben ist, ob und in welchem Grade dieselben mit einem hierlandigen Gcfällsbeamten verwandt oder verschwägert sind, innerhalb des Concurs-Termines im vorgeschriebenen Wege an die k. k. Ca-meral-Bezirks-Behörde in Neustadt! zu leiten. — Grätz am 30. December 1841. 57ernnschtr V^eriautdHrungrn. Z. '932. (3) Nr. .22^, Edict. Alle Jene, welche auf den Nachlaß de? am 7. August l. I. verstorbenen Johanna Dornig, Huf« schmidö- und Hausbesitzers » Ehegattinn von Nn> maiktl, einen Anspruch zu haben vermeinen, haben solchen bei der auf den 2«. Jänner 5842 Pormit« tags um 9 Uhr vor viesem Gerichte angeordneten Oonvocations.TagfHhung, bei Vermeidung drr Zo!« gen des §. ü»4 a. b. G. B.< geltend zu machen. K. K. Bez. Gericht Neumarktl am 7. Dcccm-bcr 164,.