Slovcniens Blatt. Verantwortlicher Redacteur: ^ran) Polük. ^^ ft Dienstag den 8. August «843. Erscheint jeden Dienstaq. Abonnement in wen halbj. 1 ss. ganzj. 2 fl. Vei Poswersendung halbj. l ss. <5 k. ganzj. 2 si. 30 kr. (5onv. Münze. Die Urbarialfrage vom Htandpuncte des Pauperismus. sFortschung und Schlusi.j Erst mit der vollständigen Aufhebung des Urbarialvcrhältnisses, und des ohnehin uur noch der Form nach bestehenden Unterthans-Verbandes wird auch dieBodcncnltur die ihr gebührende Stelle in der Gliederung staatlicher Verhältnisse einnehmen, wird auch der Znstand dcs Vandmail-ucs ein wahrhaft freier und naturgemäßer werden. Erst dann ist der Landmann in der Lage den ihm angewiesenen Standpunct vollkommen und würdig auszufüllen, wenn er das letzte Glied der Kette des leibeigenen abgestreift haben wird. Der Feudalismus, für uransänglicheZnständc aber auch nur für diese genügend, ist als Träger einer verrotteten Idee aus mittelalterlichen Zuständen in unsere Tage herüber gedrungen, hat aber mit dem seit Jahrhunderten allmälig erfolgten Um« Ichwung aller Verhältnisse schon längst seine prac-tlsche Bedeutung verloren, und äußert heutigen Tages seme Wirkung «nr noch in dcr Beschränkung der Besitz- und Eigenthums-Rechte. Daß eine Beteiligung des FcudalverbandeS und dem-hu^sweise die Aufhebung der sämmtlichen llrba-nallasten ein wahres Bedürfniß sei, wird von den Berechtigten anerkannt, von den Verpflichteten dringend gefordert; nur über die Art und Weise der Aushebung - eine dcr schwirigstcn Fraaen mit welcher sich die Gesetzgebung in der Durchführung dcr vielen und wichtigen zeitgemäßen Reformen zu besaßen hat — herrschen verschiedene Ansichten. Die einen wollen in dem Verhältnisse der Berechtigten, als Gläubiger, gegenüber den Verpflichteten als Schuldner, im Prinzip keine Aen-derung eintreten lassen, und die Negulirung die. ses Verhältnisses auf unmittelbarem Wege herbei-fuhren, dcrgestallt daß, nach vorläufiger Richtig-tigstelluug des Rechtspunctes, die veränderlichen oder zeitweilig wiederkehrenden Geldgabeu so wie die Natural'Jahres-Leistungen , nach einem Mehrjährigen billigen Durchschnitte zu Geld be- rechnet, mit den firen Gcldcindienungen in eine Iahresrentc zusammengezogen werden, welche, nach einem in Voraus bestimmten Zinsfüße zu Kapital geschlagen, den Maßstab deo ein< für allemal entfallenden Ablösungsbetragcs bildet. Ist auf diesem Wege die ttrbarialschuld iu eine Privatschuld verwandelt worden, so überlassen sie es dem gegenseitigen Einverständnisse der Partheicn, in so fern nicht Rechte dritter Personen dabei bcthciligt sind, hinsichtlich der Zahlung des Kapitals und dcr Zinsen ein Abkommen zu treffen. Andere, die Schwirigkeit dieser Ablösungsmodalität erkennend, nehmen zu Privatkrcditsanstalten ihre Zuflucht, oder die Vermittlung des Staates in Anspruch, welcher statt dcS verpflichteten Grundbesitzers als Schulduer intervenirt. In einer crhöhetcn Zinsen» zahlung von Seite des urbarialpftichligen Grundbesitzers liegt die Möglichkeit nebst der laufenden Verzinsung einen Theil der ermittelten AbolitionS-kapitalicn jährlich zu tilgen, und den Grundbesitz nach einer Reihe von Jahren gänzlich zu entlasteil. Welcher Weg aber immer eingeschlagen werden will, stets tritt uns die Verarmung deS Landvolkes als ein fast nicht zu beseitigendes Hinderniß einer glücklichen Lösung unserer Frage entgegen. Dieses Proletariat dcr Landwirtb-schaft, hervorgegangen aus den bisherigen drüc« kendcu Verhältnissen, ist mit wenigen Ausnahmen der ganzen Classe des unlerthänigen Landvolkes gemein, und muß in progreßiven Verhältnissen zunehmen, so wie der Grundbesitzer statt einen quoten Theil seiner Ernte hinzugeben, in einem Augenblicke wo er, gut oder übel, doch in dcr Lage ist, eS zu thun, statt dcr Arbeit, die er theils selbst, theils durch seine Angehörigen und Dienst-lcntc verrichten kann, erst darauf bedacht sein muß, die Früchte seines Fleißes zu verwerthen, häufig im Dränge sich zur Berichtigung dcs Ausstandcö mit Geldmitteln zu versehen unter dem wahren Werthe zu verschleudern; eine um so drückenderf Lage, als der nntcrthänigc Grundbesitzer, gerade wegen dcr Höhe der Urbariallasten, fast Nichts sein eigen nennen kann, und wenn er mit den Senn« - 22 - gen doch ein kümmerliches Dasein fristet, dieß weniger auf Rechnung eines eigentlichen Ueberschußcs aus dem Ertrage seines (Grundes, als vielmehr auf den spärlichen Taglohn entfällt, den er sich durch die Bewirthschaftung selbst ausbezahlt, indem er dabei seine Arbeitskräfte und jene seiner Angehörigen in keinen Anschlag bringt. Von den Elementen einer geregelten Production ^ Kapi» talürentc, Arbeitslohn und Unteruchmuugsge-win» — ist überall nicht die Ncde. Wollen wir nun jenen Kampf des Proletariates mit der bürgerlichen Gesellschaft vermeiden; wollen wir ihn nicht auf ein Feld hinüberspielen, das einem Agriculturstaate nur zum Verderben gereichen kann; sind wir von der Wahrheit überzeugt, d^ß durch das Proletariat überhaupt, so auch durch das laudwirthschaftliche, die gesellschaftliche Ordnung uud Sicherheit gestört, uud eben dadurch die Pflicht jedes einzelnen Staatsbürgers hervorgerufen werde, zur Beseitigung eines sol« chen Znstandes nach Kräften beizutragen; so haben wir auch unsere Frage über das einfache Pri-vatrechtsvcrhältniß erhoben, und auf einen staats-rechtlichen Standpunct gestellt, zugleich den Grundsah gefunden, daß die Ablösung der Urbarlallen nicht von den Verpfichtctcn allein, sondern von der ganzen Staatsge« scllschaft auszugehen habe, oder mit andern Worten: Aushebung der bäuerlichen Lasten ohne direetc Entschädigung von Seite der unter thäniaen Grundbesitzer. Hiernach erscheinen auch diese Lasten als solche, an denen sich zur Erreichung des Staatszwcckes jeder Staatsangehörige gleichmäßig betheilen soll, weil jeder ein gleichmäßiges Interesse daran hat, dem Proletariate, eS möge sich in was immer für einer Form äußern, entgegen zu trctten, sei es nnn der Verpflichtete selbst, oder der Berechtigte, oder ein Dritter, jeder N(,ch Maßgabe seines reinem Einkommens, welches in dem erforderlichen Maße zu besteuern wäre, um daraus den Fond für die Ab-lösung der Urbariallen zu bilden. Es liegt nicht in der Absicht dieses Aufsatzes die practische Durchführung der vorgeschlagenen Maßregel zu erörtern; es möge jedoch die Beiner« kung Platz greifen, daß bei der Negulirung und Richtigstellung der Urbarialicn der damit betrau« ten Eommission ein weit größerer Spielraum der eigenen Thätigkeit gebothen, das Geschäft vereinfacht, den Grundsätzen des Rechtes und der Billigkeit genauere Rechnung getragen wird bei einem Verfahren, welches nicht inmitten sondern über der Parthelfrage die Gefahr glücklich vermeidet, zwischen dem in der Natur der Sache gelegenen Bestreben der Gutsherren von ihren Ansprüchen so viel als möglich, und sei es das Unhaltbarste, zu halten, und jenem der Grundholden, so wenig als möglich zuzugestehen, den eigentlichen Richt- punct aus dem Auge zu verlieren. Mögen diese Betrachtungen, die den Gegenstand bei weitem nicht erschöpfen, geeignet sein, zur weitern Beleuchtung einer wichtigen und zeit« gemäßen Frage anzuregeu, und dadurch die Sa» chc selbst zur klaren Anschauung zu bringen. Dcutschthnm und S'lavismus in Oesterreich. ^Fortsetzung und Cchlusi.^ In des Märzen Idns als das beglückende Wort Eonstitution des Vaterlandes erfloß, sah man alle Nationen brüderlich vereint; aber der Au« genblick war kurz, die Magyaren drängten auf em separates Ministerinm auf Einverleibung der früher zum Gesammtstaate Oesterreich gehörigen Militär« gränze, die Deutschen als Wiederschlag auf den innigsten Anschluß an Deutschland, und vereint mit den Magyaren anf das Aufgeben von Italien. In dieser Krise war nur der Slave, der die Constitution seines Vaterlandes unter dem jetzigen milden Scepter Hal oburgö erwartete, austtcbte. Dafür unterschob man ihm die schändlichsten Zwecke; bezeichnete ihn als einen mit der Russenknute lieb-äugclndcn Vcrräther seines KaiscrS uud seiucr ihm kaum gewordenen Freiheit. Dafür bezeichnete man ihn als unfähig und ungewandt zum politischen Leben, ja man ging noch weiter und bezeichnete sein Festhalten an Oesterreich als Separationsgelll« sie, welches Oesterreich an den Rand des Verderbens, ja seiner Auflösung entgegenführe. Unter solchen Umständen kam nun die Ausschreibung zum Parlamente in Frankfurt. — Die slavischen Provinzen enthielten sich größtcntheilö der Wahl von Abgeordnelen, wohl einsehend es könne neben einem unverantwortlichen Herrscher und seinem gesetzgebenden Parlamente, ein übcr-geernedter unverantwortlicher Herrscher und ein gesetzgebender Körper ohne Collisioncn, ohne endliches Untergehen Oesterreichs nicht bestehen. Nur die Deutschen wollten sich Rechnung tragen, cS galt ja ein Verbinden an alte deutsche Brüder, au alte Erlebnisse, an alten herrlichen Ruhm, an deut-sche Kaiser und Nömerzügc. Das mittelalterliche Kührcn der deutschen Herrscher sollte wieder hcr-vorgehohlt werden, das LicddcrMinne- und Bän-kelsängcr (Liedertafeln) in den deutschen Gauen wieder erschallen. An diesem Fantasiegcbilde hat sich nunmehr der Slavismus ebenso erwärmt, auch er brauchte zum vollkommenen Gedeihen alte Sagen, alte Gebräu» che, in kurzer Zeit war er groß gezogen, uud um so mehr als Gleichheit uud Brüderlichkeit in die tiefsten Kreise drang. Er ist jetzt festgewurzelt, und läßt sich nicht mehr ausrotten; Spott- - 23 - oder öobgedichte sind nur Nahrung zum üppigem Treiben. Er ist aber Antagonist dcr deutschen Ocsicrrcichcr, welche Oesterreich unter allen Be-dingungen an Deutschland anschließen wollen, da er sein kaum erwachtes politisch nationalles Leben für schöne Worte nicht aufgeben kann, da er in sich Kraft genng füllt, sich eine Zukunft zu schaffen, und sich seine Nationalität lieber selbst ga-rantirt, als von Frankfurt ans garantiren läßt. — So weit ist das nations lle Leben der verschiedenen Volter Oesterreichs gediehen, es sitzt nun mehr in Wien die Volksversammlung, wird sie sich an die Entscheidung der Frage über den Anschluß an Deutschland wagen. —Hier will ich zum Schluße nur uutcrsuchen, ob der Versammlung ein Necht zur Behandlung dieser Folge zusteht, — ich antworte: Nein — denn Oesterreich ist ein freier, selbststäudigcr Staat der sich selbstständig constituiren soll, zu welchem Behufe auch nur Abgeordnete gewählt wurden; innerhalb dieser Gränzen nur sind sie an keine Aufträge der Eomittcnten gebunden, in jeder Uebcrschreitung der gegebenen Gränze müßten aber die Beschllißc des Reichstags als ungüllig erklärt werden, weil sie Nechte des österreichischen Volkes statt zu wahren, vergeben würden. -2 — Geleit schreiben. Ein Militär ließ sich neulich wiederhohlt an öffentlichen Orten verlauten, daß die Armee, als sie von Italien wird rückgekehrt sein, die Ordnung herstellen, und die Errungenschaften regeln werde. Seine Wörter waren laut; deßhalb wurden sie auch von den Zuhörern nicht angefochten. Wir schreiben diesen kleinen Aufsatz nicht dem Publieum zum Troste; es fürchtet vor einem einzigen klirrenden Säbel nicht; wir wollen nur den betroffenen Herrn, dcr noch nicht in das phi-sische Mannsalter getreten sein dürste, wohlmeinend belehren, wie er sich als Slaatsdiener in einem constttntirnellen Staate zu benehmen habe, daß er Anwürfen als Uebclgesinnter gegen die Staatsverfassnng ausweicht, und daß nicht seine Herren Eameraden, die von ihren Pflichten gegen dcn Staat eines Bessern belehrt sein werden, einen Grund zur Bcschwerdefnhiung gegen ihn fänden. Sc. Majestät hat dem Kaiserstaate die Eon-stition zugesichert, und zwar in der Art, daß Oesterreich ein Bürgerstaat geworden ist ; die Armee dient nunmehr nicht bloß dem Kaiser, lder Dynastie) sondern dem ganzen Staate, d. i. dem Kaiser und dem Volke; eine Verletzung deS Rechtes des Einen wie des Andern wäre Angriff auf die Verfassung, nach Umständen ein Staatsverbrechen; — das Militär hat sich einzig nach den Anordnungen des Kriegsministers zu be- nehmen; dieser ist verantwortlich, und schon eine Stimme im Volke versetzt ihn in dcn Anklagestand. Mißlich wäre die Stellung des constitntloncllen Bürgers, wenn der Soldat zwischen lhm uNd dcm Monarchen rechten würde; in constilutloncllcn Staaten richten unabsetzbare Richter, nicht aber unbedingt gehorchende Glieder eines Kriegszuges. — Doch genug davon; der Herr hat seine mpo-nircndc Stellung in dcr demokratisch gcworde-ncn bürgerlichen Gesellschaft verloren; er traurc im Stillen darnach, verbeiße seinen Schmerz; dann wird er in das jetzige Oesterreich tangen, und es kann ihm ncch der Gedanke kommen, daß es schön und ehrenvoll ist, ein freier Bürger und Vertheidiger eines freien Voltes zu sein. Feuers - Gefahr. In Nnterkrain sind der blühende Markt St. Veit, und der erwerbbcsiissene Markt So der» schitz schnell nach einander, durch mitten im Tage ausgebrochencs Feuer verheert worden. Unvorsichtigkeit soll dem Elemente in bei' dcn Orten die wüthende Bahn geöffnet haben. Unvorsichtig war es ferner, daß in einem dritten Orte erst kürzlich Aeltern ihre zwei Knaben im Stübchen der nur auf kurze Zeit verlassenen Keusche einsperrten; worauf dann die wachgewor-dene» Kleinen mit den — auf dcn Ofen gelegenen Zündhölzchen zu spielen bcgancn, dadurch das Stroh im Bette entzündeten, aller Hülse beraubt sich nicht retten konnten, und dann von dcr zuerst rückkehrenden Mutter der Knabe von 4 Jahren bereits erstickt, und der Knabe mit li Jahren dem Tode nahe getroffen wurde. Auch NeustMl hätte am 1. d. M. durch das Abbrennen der mit ungelöschtem Kalke belegten Schwimmschulc bei mehr bewegter Luft cingc' äschert werden können. In einem Lande, wo dcr gefährlichen Bauart gegenüber tcmc, rder nur dürftige Löschmit-tel zu Gebothe stchcn, ist Wahrnunss zur Vorsicht nöthig ; besonders wo mit glühenden Kohlen, Ta-backpfeifen und brennenden Zlgaren frevelndes Spiel gelrieben wird, wo Zünd'ftäjchcl cn, Rcib-odcr Streichhölzchen, Feueifttibus gebraucht wer, den, und wo sprühendes Nadelholz zum Kochen und Heitzen in Verwendung sieht. Ihr Herren Bezirks-Vorstande, Seelsorger, Nichter u. s. w.! Glaubt ihr verpflichtet zu scin, ,cucre Pflegebefohlenen, Kirchsplengel, Gemeinden und Mitmenschen vor Brandunglücke zu wahren ;" so nehmt die obigen vier Thatsachen sogleich zum Anlasse, die möglichste Vorsicht mit Brennstoffen ciuzuschäifrn. ^. VeustadU dcn S HnZnj! 18^s. - 24 - V a h m e n. Prag, 30. Juli. Aufforderung. Wir «och übrigen im Prager Schlosse in Haft Gchal« tenen fordern im Namen der Gerechtigkeit und der Nationalehre Ein ehrenwerthcs Stadtverordneten-Collegium der k. Hauptstadt Prag auf: es möge im geeigneten Wege dahin wirken, daß wir unsern Familien baldigst zurückgegeben oder vor ein legales öffentliches Civilgericht gestellt werden. Auch ersuchen wir im Namen der Menschlichkeit alle Löblichen Zeitungs-Redactionen des österrei< chischen Kaiserstaates, diesen unsern Aufruf in ihre Blatter aufnehmen zu wollen, damit diese unsere Bitte zur Kenntniß des Reichstages und des hohen Ministeriums gelange. Vom Prager Schloß. Aus Croatian. Eine eben eingelangte mündliche Nachricht meldet, es habe vorgestern in der Gegend bei Warasdin ein Haufttan-griff zwischen den Illincrn und Ungarn Statt gefunden. Aus Ungar«. Wie bereits bekannt, sind die Ungarn von den Serben bei Groß Üeckerek geschlagen worden; und man beschuldiget die Serben mit den Gefangenen unmenschlich gehandelt zu haben: sichern Nachrichten zufolge sollen die Sieger von den Gefangenen nur jene grausam behandelt haben, welche von ihrer Nation sind, jedoch sich zu den Ungarn begeben, und mit selben gegen ihre eigene Nation getampft haben; so sollen insbesondere ein gewisser lioio und sla-nimiroviö auf einem großen Felde von Verlliecli in Vei-sein einer großen Volksmenge und der Nationalqarde aus Temiswar, gchengt worden sein als Belohnung für den an ihrer Nation begangenen Verrath. Aus Dalmatian. Zar» am 23. Juli. Die in Dalmatien wohnenden Eüdslaven der ostgriechischcn Kirche, bei 8U,l)U() an der Zahl wünschen den Anschluß Dalmatiens an Croatien und Slavonien. Wiener Nachrichten. Wien. Mittwoch Abends den 2. d. hatten sich aber« mats in der Alscrvorstadt vor dem Minoritenklostcr Haufen angesammelt. Doch bestanden sie größtentheils aus Neugierigen, die eine Katzenmusik erwarteten. Allein die Anstalten waren so gut getroffen, daß es zu keinem Exzesse kam. Auch vor dem Schottenhofe hatte sich eine Vollsmasse angehäuft, doch wurde ^uch hier durch gütiges Zureden jede Demonstration vcrhüthet. Locales: Am l9. v. M. wurde im hiesigen Casino-Locale ?»« Dilettanten eine slovemsche „N«?»,?Ä»" zum Besten der hiesigen Nationalgardc gegeben. Der Vesuch war bei de» Umstände, als die Production eines Werktages vor sich gegangen; und als die Ankündigung spät geschehen, — noch ziemlich zahlreich; dabei gewiß schön; die Erschienenen so zu sagen ausschließlich gehörten dem gebildeteren Stande an; nur eine Kaste, nämlich die der uniformirten Bürger, war vollends vermißt; bedenkt man, daß in jeder Beziehung AlleS geschah um der Production einen recht nationellen Anstrich zu geben, dann daß die mehreren und gewichtigern der Hrn. Dilettanten von entferntern Orten eigens zugeeil» waren, um uns auf nationelle Art einen angenehmen Abend zu verschaffen; eigentlich, was sage ich, um in un» das erstarrte Nationalgcfühl zu wecken, bleibt der sonst sehr geachtete Vürgerlorpcr auS. War es Zufall? — Wollt« Gott! —> War es eine kleine Compagnienspannung? Mög« lich; auch dieses verbicßen wir. Wäre es aber in der Stumpfheit gegen die Nationalität gelegen, was wir jedoch bezweifeln, so müsitc solches jcdcS Landcskind tief schmerzen-, die, die nicht bloß durch Persönlichkeit und Geburt, sondern auch durch Habe und Gut an die Nation gebunden sind — sollten in so entschiedenen Zelten keine Gefühle für ihr Volk, für ihre Brüder, ja, für sich selbst finden? Die Declamation des Vorllin/. von Vodnig, und 5« Gesang deö IVIuinoi- von Dr. Prcschirn, dann der deS ?» ^olnil< von Strell, sielen ausgezeichnet aus. Doch vor Allem rührte der Gesang „,81oven/.n