1490 ' Amtsblatt ^nr Laibacher Ieitnng Nr. 225. Dienstag dm 2. October 1866. (3l4 1) Nr. »U35. Kulldlnachnltg. Die in den Festungen Mantua, Legnago, Verona, Peschiera, Pola und in der Franzensfeste vorhandenen ?lpprovisionirungs-?lrtikel, in den ersten vier Festungen überdies noch Weizenfruchl, Weizen mehle verschiedener Gattung, Hafer und Holz, serner in Legxago, Verona, Peschiera und Pola auch Schlachtvieh, sollen successive verkauft werden. Die Unternehmungslustigen wollen ihre Offerte, belegt mit einem entspre^cnden Vadium, entweder bei dem bezüglichen Festungs»Commando oder aber bei dein Bandes General Commando in Giaz einreichen Laibach, am 28 September l8ilil. Vom k. k. Llindco-Glllcnü-Egmnmndg. (:;08li—l) Nr l<><;! Kundmachung. Das dem Gefallsarar gehörige, am Frosch-plahe zu Laibach befindliche Haus Nr 22 wird a in l 8. O c t o b e r l 8 Laibacher Zeitung" vom 28 September d. I. berufen. vaibach, am 20. September l8tt-l) Nr. 85l 8. Kundmachung. Am !8tttt findet bei der k. k. Finanz - Direction in laibach bezüglich der Mauthstalionen Tschernutsch, Zoll, Feistriz bei Dorncgg, Treffen, Nudolfswerlh und Munkendcnf eine neuerliche Verpachtung statt. 'Näheres im Amtsblatte der »Laibacher Z.i. lung" Nr 222 vom 28. September d. I. ^aibach, am l!>. September l8tltt. K. k. /inllly-Dircction. (305—2) Nr. 6123. Kundmachung. In Folge elnes mit der italienischen Postver-wallung getroffenen UebercinkommenS werden die Vricfe nach Venezien wie folgt behandelt werden: 1. Die Briefe zwischen den österreichischen Provinzen eineiseits und den von den österreichischen Truppen besetzten Gebietolheilen, wie Venedig, Verona und Mancua, andere»seilS unterliegen den Bestimmungen und der Behandlung wie jene nach dem Inlande. 2. Die Briefe aus Oesterreich nach den von den italienischen Truppen besetzten Gebietslhellen Veneziens, dann jene aus diesen (Oebietstheilen Veneziens nach Oesterreich sind nach den Bestimmungen der österreichisch sardimschen Postcon-venlion oom Jahre lttliH zu behandeln. Alle in den uon den italienischen Truppen besetzten Gebietsteilen Veneziens liegenden Post-orte werden als zur ersten italienlschen Taxsection gehörig betrachtet, wahrend zuln ersten österreichischen Taxrayon jene Orte, z B. Triest, Görz u. s. w. gehören, welche von oer österreichisch-venezianischell Demarcaiionsliloe nicht weiter als M Meilen entfernt sind. Die Gesammttaxe für einen Brief nach Ve^ netien betragt demnach für einen einfachen Brief aus der ersten österr. Section .... l<> kr. „ zweiten „ „ . . . . »U lr. „ dritten „ „ . . . . 2l kr. Die gemelnschastliche Taxe für einen Brief zwischen den nicht mrhr als 2 Meilen von ein< ander entfernten Grenzorten beträgt 5 kr. ö. W. 3. Die Briefe für alle Olle Fremdita-liens werden lvie vor d^n. Kriege behandelt und unterliegen somit denselben Taxbestimmungen wie vor dem Kriege. «4, Fahrpostsenduna/n nach den von den italienlschen Truppen besetzten Gebielslhellen Ve-netiens, sowie jeilc nach Fremditalien können auf dem Wege über Udine nicht versendet und müssen demnach über die Schweiz geleitet werden. Tricst, 24. September 'lttlili K. k. Postdirection. (3,3-1) Die Voilesllllgcl! an der I o sep hs. Akaoem i e beginiun erst a>n 15. Octobe r l. I,', l und haben die Zöglinge der Anstalt am l'lten > daselbst einzunicken Wien, am 2t». September 18<»6 voiräthig. Stadlmagistrat ^'aibacl), am !8 September l8r. V. H.