MMgenM zur Wacher Zcllung. «r. 39. Samstag den 31. März W49. 3. 525. (2) Nr. ,377. Edict, Von dem prov. l. f. Bezirksgerichte Wippach wild allgemein kund gemacht: Es sey auf Ansuchen des Hrn. Franz Sore von Wippach, in die executive Feilbietung der, der Frau Maria Kodella von Oberfeld gehöligen und laut Schatzungsprotocolles vom l0. März 1849, Z. 1295, auf 615 fi. vcwer.-theten, im Grundbuche des Gutes Premerstein suk Urb. Nr. 5s, Nectf. Nr. 5>/^ vorkommenden '/^ Hübe sammt An- und Zugehör, wegen dem Execu-tionsführer schuldigen 111 fi. 4'/g kr. gewiUiget, und «« seyen zu deren Vornahme die Tagsatzungei, auf den 28. April, dann den 3l. Mai und den 30. Juni l. I., jedesmal Vormittag um 10 Uhr im Hause des Erecuten mit dem Beisätze angeordnet, daß obige Feilbietungsobjecte bei der letzten Tagsa^ tzung auch unter dem SchätzungZwerthe hwtangege-den werden. Der Grundbuchsertract, das Schähmigsproto-coll und die Licitatiosbrdingniffe können täglich hier-amts eingesehen werden. Prov. l. f. Bezirksgericht Wippach 16. März ,849. 3- 523. (2) Nr. 4848. Edict. Vom Bezirksgerichte Haasberg wird hicmit bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Herrn Franz Scherko von Zirknitz, in die crecutive Feildie-tung des, dem Jacob Sgonz gehörigen, der Kir-chengült St. Paul «nli Urb. Nr. 20 dienstbaren, in Bleschkapoliza gelegenen Halbhlibe, vom gerichtlich er-hobenen Werthe pr. 875 fl. 20 kr., wcgen scktiloigrn l06 st. 18 kr. c. ». o. gewilliget, und liiezu die Tagsatzung aus den 30, Apiil, den 30. Mai und den 30 Juni «849, jedesmal von 9 bis l2 Uhr in Loco der Realität mit dem Beisatze angeordnet worden, daß dieselbe bei der letzten Licitation anch unter dem Schä'tzwerthe dem Bedielenden zugeschlagen werden wird. Schätzungsprotocoll, die Licitationsbedmgnisse und der Grundduchsextract liegen bei diesem Gerichte zur Einsicht bereit. Bezirksgericht Haasberg am 23. Dec. 1848. 3. 5.6. (3) N>. 217. Edict. Von dem gefertigten Bezilkögerichte wird dem unbesannt wo blsiticlictien Mathias Dla>obri,'on Po. dlelsche und dessen gleichfaUs unbel.nmnn Elv«n durck gegenwärtiges öditt erinnert: Man h.che übe» die von Alcr. Dracksler gegen di.sidei-. überreichse Klage ,r. 4 vorkommenden, gegtl'wältig noch auf Namen del stl. M.nia Via« robe vergewährien H.UbhuI'e h^flend«'n Sa>)pv!ten, olv-. 1) der Foideiulig des Maihi^s I'lalvde vl>n Po-dresche aos dem Schuldscheine l»li. ^ii. December l^10, pr. 850 fi, L. W. ote» 7 2« fi. H, W.; 2) de,- zorde!Ul,q ^es Marias li^ove, .iuü dem Schuldschfi"? licl«. st int^li. 24. Juni 1811 pr. ^ l?5 fi. L. W. l'der ,^^ fi. D. W.; U 2) der z»iderunss des M^lhiaö ^liarobe aus dem V^ii Schuidscl'eine öclo .'i. Srp^ember 1Ü!4, inlali. ^M ^ Juli l816, pr, «35 fi., r zur ordemliäm, mündlichen ^eshandiung die Tag-I sahung auf den 30. Juni l. I-, slüy 9 Uhr be, die U sm Gtiichte angeordnet und unler , ^um t^lli.nor der un » - btkamurn ^.«tla^en cesielll, mil welchem diese NcKarisin Wien contrahirte A'n-lehen enthält nur die sehr geringe Anzahl von 3tt.ttM5 S t ü ck Par li a l, S ck U l d-rerschrei düngen ü fi. 2N C^M. und wird in 28 Ziehungen mtt Gulden ^3^1.900 Conv. Münze. zurückbczahlt, und zwar in Prämien von fi. ^tt,l)M, Itt.tttto, 23<) ttM) /Z«c^'8«iv^ Steigerung bis fi. 4l> CM. entfallen, daher der Besitzer nicht nur auf die vielen bedeutenden Treffer unentgeltlich mitspielt, sondern im ungünstigen Falle, wmn er mit der erwähnten kleinsten Präime von fi. 3<» oder fi. W gezogen wird, noch über die Auslagen wenigstens die Hälfte gewinnen oder auch sogar das Doppelte des ausaelea-ten Betrages zurückerhalten muß. ^ " Der Umstand, daß laut des Verlosungs-Planes noch eine namhafte Anzahl von großen Prämien zu gewnmcn smd, so wie der Umstand, daß dieses oas nächste zurVer-losung kommende Privat-Anlehen lst — empfiehlt die Partial,Lose desselben einer besonderen Beachtung. Zur vollen Sicherheit und Beruhigung der Thcilnehmer an diesem Anlehcn ist die Haupt-Schuldverschmbung auf die in Partialm speciell aufgeführten Herrschaften, Wälder, Monlan-Enli taten undReali täten in Kärnten hypothekarisch intabulirt- Parnal-Lose dtcses Anlehens, so wie auch des grä>l. Keglevich'schen « 10 ft., Ziehung am 1. Mai, sind nach dem Course zu haben bei'm gefertigten Handlungshaufe in Laibach Joh. Ev. Wutschcr. 83 s- 5!5. (») Nr. 9 Edict. Von dem geserliglen Be^irksgnichte, als Ab> handlungsinst^nz, nurd bekaunc g^5 l'o,kommenden, in Icnodooitz gelegenen '/4 Hübe, vom genchilich erho» ocr^el, Weride ftr. !0l2 fi. 2» kr., wegen aus dem Veiyleiche g 'am 21 Del. I6^d. Z. 522. (I) Nr. 4835 Edict- Von dem Bezirksgerichte Hc,c>sbe>g wttd be. tamu gemacht-. Os »>y üdcr Ansuchen des Her»n Allto» Mosch.k von Plat.ma. die mil Bescheide vom 3. Mai b. I< auf lvn 30- Srp,mber und 3N October d. I. angeordnet qcw^s.-in-n, c.ber sistirten erccutiuen Feilbielunclel, der im Oxunlbuche zu Tl)urnlack3iecl.-11i!. ^58 volkommcnden. dem Andreas Popck gehörigen, in Wcsul.'t gellgenen Realiläl reas' sulnirt, und dle neutllichcn Fcilbictungslagsatzungeir ^uf den ,. Mai, 2. Juni und 2 Juli ltt^ly, je deSmal Vorminags ro« ^ bis l2 Ul)l in Loco We-juiak mit dem Anhange an^eordnei werden, daß dies» Realität bci dcr lcdten Licitalion auch umer der Schätzung dcm Nesibielenden zugeschlagen wc,dr. ^ezilksgerichl Haasberg am 16, Dec. ,6^U. ä- 542. (>) ^ir. ,«5,. Edict. Von» BeziikZgerichie Krupp, als Realinstiinl, wird hiemit bekannt gemacht: <3s sey zur Vornahme der vom lodlichcn -VeziitS^eiicl,^' Gotlschre, als Ab» danUungöiüstanz, b^wllliqlen ^eilbil,li!,q der, zum Nachlasse dl>s L^onhard Nö:l)l von Dicffeltdal g?l)ö rigel'., in (^>oß>odille litt^nden, ini Giundbuchedei Herrschet ^n»eml »ul»' (ilnrcnl'Nr. 23^, 24a, 256, 23n, 256 und 247 vort>mms>,de:i Uede>landb> leaiicälen, im geiichilichen Echaliungöwerlhe von cM si., die Ta^uMig aus den !^. April d. I., Vor mitlag von <) — »2 Uhr im One der Recüitä' len n,il d423. (5 d i c l. . . Hs.^ir. 3tt „m 2!». Destvibcneil Hald' hublcrs u>^d MlUlris Inlub Sl^rre aus welch' immei einem Rechsiuel Ansprüche ,^u h<,ben ve>Mlinen, ha. ben solche bei der hiemit auf den 1l. April l. I. ftüb <) Uhr vor diesem Bezirksgenchie angeordnetm Tagjayung um su gewisser anzlimelden und nchls« geltend darzulhun, als im Widligln sie tie Folge» des §. 6,4 a. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. K. K. Bezirksgericht Umgebung Laibach's am '»-März IU49. Die Goldgrube. Höchst wichtige Geheimnisse "^ der häuslichen Ockonomie und Landwirchschaft, "'bst vielen elpvobten Heilmitreln und Rcc.pten, ^^che von einer Somnambüle angegeben wurden. Von Theodor Sckmidt Eleg. drosch. Preis: I fl. »8 kr. ^' Dieses Buch ist eme wahre Goldgrube u"d sollte in keiner Familie fehlen; die Mittel eme» ""uhmfcn Somnambüle erhöhen den Werth desselben, j Zu haben bei I. Gion tini in öaibach und Ant. Weypustek in Neustadtl. (3. Inlell. -Blatt Nr. 29 v. 3». März 1849.) Z. 275. ft) Der ergebenst Gefertigte erlaubt sich, einem p. 1". Publicum bekannt zu geben, daß mit höchster Bewilligung Carl Sothenin Wien zum Besten mehrerer Wohlthätigkeits - Anstalten eine große Lotterie^ deren Ziehung schon am 14. April d. I. erfolgt, und welche ausgestattet ist mit 5 Ktürk fünftel Nosen der k. K. Anleihe vom Jahre I»34, oeim Serien bereits am I, Februar gezogen wurden und wovon die Haupttreffer nächster Gewinn-Ziehung Gulden 2«»,«>t>» 35,»«» »5 »V» »»,»»«> c sind, üdcioieß mit haaren Gulden S»,V<»tt W- W. dotirt ist, und in der so gcnngen Anzahl von nur 2O,Q<>«> Losen, HOO«> gezogene Treffer enthalt, veranstaltet hat. In Anbetracht, daß diese Lotterie in Summa eine so ungewöhnlich geringe Anzahl Lose enthält, uno diese mit so bedeutenden, vielen und großen Gewinnsten ausgestattet sind, und durch oie Be obbenannrer Lose die Möglichkeit herbeigeführt ist, daß man mtt der so geringen Einlage von nur 2 fi. C. M- als Preis eines Loses im glücklichsten Falle ««>«>,«><><> Gulden W. W. und noch darüber, und nut 2 Lojen, d, i. elnes der l. und emes der II. Abtheilung sogar beide Haupttreffer der zwei Gewinn stdotati onen gewinnen kann, so glaubt der Gefertigte, daß sich diese Lotterie bei dem geehrten p ^. Publ,cum einer recht geneigten Aufnahme und der regsten Theilnahme zu erfreuen haben wird, 'n Folge dessen sich derselbe zum Verkauf dieser Lose bestens empfiehlt, Das Los kostet nur H fl. G. M. und Abnehmer von 3 Losen erhalten K Los als unentgeltliche Aufgabe. «FVZl. HW. Mss^«At««?FDSR", Handelsmann in Laibach. 3. 4«9. (4) Große Ausspielung. Mit Bewilligung der hohen Ministerien der Finanzen und des Handels werden zu Gunsten Wiener Künstler unter Aufsicht und Leitung des löblichen" Unter-stntzttNfts - (5omit6ö 23:50 verschiedene Kunsigegenstande, aus höchst werth, vollen Aelgemalden, Statuetten ?c. ?c, bestehend, ausgespielt, die in 228 Gewinnen in barem Gelde und ltttt Stnckeu fürstlich Windischgra'tz'schm Losen, auf die namhafte Zahl von «083 Treffer» vermehrt sind. Die Eintheilung dieser Trefferzahl ist im Verlosungsplane ersichtlich, welchem auch ein Catalog mit Verzeichnung der Gemälde :c, deren Gegenständen und Meistern beigefügt ist. Diese Verlosung wird nach dem Principe der Serien-Eintheilung ausgeführt, und diese ist auf die Basis der 32 Whistkartenblatter gestützt, daher auch diese Kartenblätter auf den Losen erscheinen. Nicht nur die interessante Ausstattung und Zusammenstellung dieser Lotterie, dann die namhaften Gewinne, die dargeboten sind, sondern vorzüglich auch der Umstand, daß durch eine unbedeutende Ginlage Gelegenheit ist, die vaterländische Kunst zu unterstützen, dürften zur Theilnahme an diesem Unternehmen einladend erscheinen. Die Verlosung erfolgt schon am 12. Mai d. I. Ginlage fur R Los 3 fl. G M. Die zur Ausspieluug bestimmten Kunstwerke sind vom iu. Man an taglich von KZ Uhr Morgens bts 4 Uhr Abends in den Sälen der tai serlichen Academic zu St. Anna «n Wien zur Besichtigung ausaestellt. Beim Gintritt werden Freikarten ausgetheilt. " " Dem gefertigten Großhandlungshause ist von Seite der Unternehmung die Vermittlung des Lose-Absatzes übertragen worden. Wien am l. März 1849. Im Namen und Auftrage der Unternehmung D. Zinner «Gomp. In Laibach sind diese Lose zu haben bei'm Handelsmanne Ish. Ev. Wutscher. 8T 3. 532. (2) Vor Gründung meiner Militär-Einquartierungs-Anstalt zahlte man für die Uebernahme eines Soldaten 6 fl. auf ein Jahr, ungeachtet im Winter gar keine und im Sommer nur höchst selten Durchmärsche auf wenige Tage Statt fanden; nur zur Erercierzeit im Herbste traf es sich, daß ein Mann höchstens auf 15 Tage bequartlert wurde; war in Laibach aber k^ine Eoncentrirung, so fand in manchem Jahre auch diese große Bequartierung nicht Statt. Jetzt kommt fast alle zweiten Tag ein Durchmarsch, wchhall? jedesmal die Schlaf-Localitäten aufgeräumt und die Betten mir frischer Wäsche belegt seyn müssen; zudem war durch beide verflossene Winter hindurch das Coliseum mit Militär belegt. Man bedenke den unendlichen Geldaufwand für das Aufräumen, für Brennholz, Kohlen, Beleuchtungskosten, Strohnachfüllung und Wäscherlohn, dann erst das zu Grundegehen der Bettfournituren, Koch-Maschinen und Einrichtungsstücke überhaupt, dem ungeachtet habe ich seit dem Eintritte des Krieges (wahrend dessen Dauer ich mir, laut 3. Paragraph meiner Contracts, die Erlöschung derselben, oder eine den Zeitumständen ange« messene höhere Zahlung bedungen habe) für einen Mann nur 2 fi. Krtegsbeitrag für ein ganzes Jahr begehrt, wodurch ich bei diesen, für mich sehr drückenden Kriegszeiten noch um einen Gulden weniger bekomme, als die vorige Anstalt in Friedenszeiten erhielt. Auf die Dauer des Krieges bleiben diese 2 si. Aufzahlung pr. Mann auf ein Jahr unveränderlich, und dle Einhebung wie bisher vorhinein, nämlich: jedesmal am I. April auf die 7 Sommermonate 1 fl., und am 1. November für 5 Wintermonate I ft. Jene Herren Hausbesitzer jedoch, welche diese kleine Vergütung ohne aller Rücksicht verweigern, erhalten die auf ihre Häuser repartirte Mannschaft, nachdem ich den Contract nach Paragraph 3 als erloschen zu erklären berechtiget bin. Laibach den 26. März 1849. Ios. Vened. Wichalm. Z. 52O. (3) Maria Klinger, Hauptplatz, Hohn'schen Haus, l. Stock, empfiehlt ihr Laqer der neuesten und elegantesten Toiletten für Damen, als: Wiener Damen-Gelden - und Stroh-Hüte in allen Farben, Größen und Stoffgattungen, Haubchen, Kopf-Coif-füren, feinen Kragen, Chemißetten, Bander, Federn, Blumen :c- ?c., dann eine vorzügliche Auswahl von feinen, mittelfeinen und ordinären Roßhaar-Röcken, gesackten :c. glatten Vattist-Tücheln, Schnürmieder, Manchetten, Sonnenschirme, alles nach den letzten Journalen aus Paris und Wien. Da sie sich übrigens nicht nur erst vor kurzer Zeit in Wien persönlich mit all' diesen Artikeln ganz frisch assortirt, sondern auch die Verfügung getroffen hat, daß wr von dort alle 1Ä Taqe neue Sendungen gemacht werden, so ist sie stets in der Lage, den verehrten Damen mic den neuesten :c- geschmackvollsten Artikeln aufwarren zu können, daher sie sich einem geneigten uud zahlreichen Besuch bestens empfiehlt ___________^^^_________ 3. 552. (I) Vei der k. k. Poftstation Treffen wird ein lediger, der kram. Sprache kündiger, mit guten Zeugnissen ver^ sehener Postexpeditor aufgenommen. Bewerber, die Lust zur Oekonomie und auch einige dießfallige Kenntnisse besitzen, werden vorgezogen, und können sich entweder persönlich oder schriftlich, mittels portofreien Gesuchen, an die Inhabung der Herrschaft Treffen wenden, wo ihnen auch die dießfalligen Dienstes - Emoluments ausgesprochen werden. 3. 548. (l) ^ n n l) n l? 6. Gefertiater bringt einem hohen Adel und verehrungswurdrgsten Publikum eraebenst zur Nachricht, daß er vom i. Apnl d. I. angefangen, den Verschleiß seines Gebäckes im Vorhause des Herrn Gre-gelschließen, dafür aber im Hause des Herrn Galle sem früheres Gewölb unter der Firma: Laibacher Wtener-Geback des ^. k., mit täglich dreimal frischem Gebäcke eröffnen wird. Laibach den 28- März 1349. ^> <. Antsn Kaufman. unter der Redaction des Herrn HVoÄan, steigt dauernd m der Gunst ihrer Leser, so daß nicht nur deren Fortbestand gesichert ist, sondern auch um bald iae Beitritts-Erklärung für das beginnende zweite Quartal ersucht! wlrd, um ohnerachtetabermalsvergrößerterAuflage mit allen Nummern dienen zu können. ^ Die Prä numeration sp reise in Conv. Münze bleiben wie seicher. sur Gratz bei 5 2° kr. sü« l Monat > für auswärts täglich s 4o kr. für . Monat Selbstabholen ) ^' 3° kr, für 3 Monate mittelst Post l ' st- ^ kr. ur 3 Monate *""^ " c 5 fi. für 6 Monate jj unter gedruckter Adresse: l 3 fi. ^ kr. für b Monale Betreffende Geldbeträge unter unserer Firma mit dem Beisatz: „Zeitungsgelder" beliebe man NH" nicht zu frankiren! und sind bereits die Postanstalten aller Provinzen und des Auslandes verständigt. Erpedition der Schnellpoft in Grutz. Z 4t»0. (3) In der Mechitaristen-Congregations- Vuchhaüdlung in Wien erschemen, und sind durch Ign. K l ei n m a y r in Laibach zu beziehen: Der lustige Dauer. Ein ländliches Volksblatt von Ludwig Donin. Wöchentlich I Nummer auf '/, Bogen gr. 8. Preis V,ettelj. 18 kr. C. M. Wil halteil uns uer pflichtet auf das sel)r un->crl)alil!che, de!chll>lidc und zugleich fü, jrde H.ms-wi.lh,ä>lsi so wichlige VottsbllUl: „dcr >ust,geBauer" auslncits^n, zu lnache ciüderen kostspielige», Zeitul^ c;en wiiil^us!,^ vefplochenell ^c^ensi.n.de, macht alls ciUe.lc; Wll,t),chailsuorthttle a»fmeirs>nn, berichtet aus allen Landern, was den li^,,^m3„n nur von Ferne nützen k.nm, Umer dcm Titel «der wachsame Hausvaiel" itägl der Instige Bauer äußerst wichtige dmch vieljähltge Elfahmn^cn clprodte ^ri»nelunc>en über die ch.istliche Olziehnng der Kinder vor. Ane zelgen wahrhaft guter Bücher und Werke, die an-zeigen, wie dl.s häusliche Glück beföidert werden kann, bringt es mit sich — der Pleis des Blattes 'st monallich 6 kr. Altern! ihr habt auf Erden keinen heiligern wiä)' ligen! Wunsch, als einst wahrhaft chvistllche Kinder > zu hinterlassen! Dieses Blait hllst euch bei dieser so schweren PsiichterfüUling , und kostet nur 6 kr.! -^ 3. 539. (2> Anzeige > Die ergebenst Gefertigte macht dem verehrten Publikum bekannt, daß sie alle Gattungen Strohhüte auf das schönste und reinste zu waschen, zu putzen und zu modernisiren, M verpflichtet. Zugleich wünscht sie einige Kost' und Lehrmädchen aufzunehmen. Johanna Iitterer, Woh„t am Hauptplatze Nr. 237, im Aichhol-zer'ichen Hause, 3. Stocke, wasserse'tS. 1»I oollen die weiße Kugel in die rechte, und die schwarze n die linke Urne werfen. Diejenigen Helren, wcl-he dagegen sind, wollen die schwmze Kugel in >ie rechte, dagegen die weiße Kugel in die linke Irne werfen (Ruf: Ucbersetzen.) Wird der An-rag auf Ucbersetzung dieses Antragos unterstützt? Mrd unterstützt.) (Der Abg. Szaszkiewicz über-etzt den Antrag ins Rlithcnische und Polnische, der 'lbg Praw ins Italienische, der Abg. Tomek ins Löhmischc.) Präs. Der Herr 3 ecretär UUepitsch wird die Namen verlesen. (Nach der K.gelung ) Die Ab-Ummung führte zum folgenden Resultate: für den Zlntrag des Abg. Ionük stimmten 17tt, gegen den ttntrag i:l6; der Antrag ist mit einer Majorität lion 40 stimmen angenommen. Durch dieje Abstimmung entfällt die Abstimmung über den Antrag des Abg! Borrosch und der verbesserte Ab,atz des ^. 10 ist demnach in folgender Form angenommen, er lautet: »Die Freizügigkeit der Person und des Vermögens innerhalb des Staatsgebietes unterliegt nur den in den Gemeindeordnungen enthaltenen Beschränkungen." Es kommen nun vermöge der von mir festgesetzten Frageordnung dle Zujatzan-träge zur Abstimmung, die nach diesem ^atze zu stehen kommen sollen. In dieser Beziehung jollte vor Allem der Zusatzantrag des Abg. Wiser zur Abstimmung kommen, der Herr Abg, Wtjer hat ihn jedoch zurückgenommen, well er jeinen Antrag nur als Ganzes angenommen oder verworfen haben will. Es entfallt demnach die Abstimmung über diesen Zusatzanlrag. Der letzte Zusatzantrag l'.t der des Herrn Abg. Sz-'.bel, er wünjchl nämlich, damit nach diesem Satze zu stehen ron.nie folgender Satz: .Die Colonisationsangelegenhcit innerhalb des Staatsgebietes wird unter den Schutz und die Fürsorge des Staates gestellt." Diejenigen Herren, welche für die Annahme dieses Zusatzes sind, wollen aufstehen, (Geschieht) Es ist die Minorität Der Antrag ist gefallen. — Nun kommt der zweite Satz des Antrages des Constitutions-Aus-schusses zur Abstimmung, weil zu demselben weder ein Verbesserungs - noch ein Zusatzanttag gestellt Wurde; derselbe lautet: »Von Staatswegcn wird die Freiheit der Auswanderung nicht beschränkt." Diejenigen Herren, welche für die Annahme dieses Satzes sind, wollen ausstehen. (Geschieht.) Er ist ^ angenommen. - Zwischen dieftm eben angenom- > menen und dem letzten Satze^des §. w wurde ein Zusatz leantragt vom Herrn Abg. Pokorny; derselbe lautet: » 5 ic Auswanderung der Besitz- oder Erwerblosen wird vom Staate durch ein eigenes Colonisalionsgesetz unterstützt." Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, wollen ausstehen. (Geschieht.) Es ist die Minorität. Der Antrag ist gefallen. — Jetzt kommt der 5! Absatz zur Abstimmung. In dieser Beziehung kommt der An-U'ag des Herrn Abg. Ullepilsch zur Abstimmung, und zwar zuerst in seinem stylistischen Theile. Der Abg. Ullepitsch hat nämlich denselben Grundsatz ausgesprochen, wie im Antrage des Constitutionsaus-schusses. nur in einer anocm Form, nämlich: „Die Entrichtung des Abfahrtsgeldes findet nicht Statt"; ich werde darüber abstimmen lassen, vorbehaltlich des Zusatzes: »Fälle der Nothwendigkeit der Reciprocität ausgenommen " Die Ordnung ist demnach die: Vor allen der stylistische Nerbesserungs-antrag des Abg. Ullepitsch, sodann der Antrag des Oonstitutionsausschusses, und endlich der Zusatzantrag. Diejenigen Herren, welche für die stylistischc Abänderung sind: »Die Entrichtung des Abfahrts-geldcs findet nicht Statt," vorbehaltlich des Zu-satzantrages, wollen aufstehen. (Minorität.) Der Antrag ist verworfen Es kommt nun die Tcxti-rüng des §. Ilj zur Abstimmung, ebenfalls vor-behaltlich des Zusatzes, den der Herr Abg. Ullepitsch gestellt hat. er lautet: »Es darf kein Abfahrtsgeld gefordert werden." Diejenigen Herren, welchi für diese Stylisirung sind, wollen aufste den: (Majorität.) Ist angenommen. Jetzt kommt der Zvsatzantrag des Henn Abg, Ullepitsch, wel-Her lautet: «Fälle der Nothwendigkeit der Reciprocität ausgenommen." Diejenigen Herren, welche für diesen Zlisatzantrag sind, wollcn aufstehen, (Majorität.) Der Zusatzantrag ist angenommen. Ich wcrdc nun den Paragraph als ein Ganzes zur Abstimmung bringen. Der Paragraph als Ganzes lautet: „Die Freizügigkeit der Person und des Vermögens innerhalb des Staatsgebietes un-^ (Beilage zum Amts.Blatt der Laibacher Zeitung 1849.) terliegt nur den in den Gemeindeordnungcn enthaltenen Beschränkungen Von Staatswegen wird die Fieil/eit der Auswanderung nicht beschränkt. Es darf kein Abfaynsgeld, Fälle der Nothwendigkeit der Reciprocität ausgenommen, gefordert werden." Diejenigen Herren, die für die Annahme dieses Paragraphs als eines Ganzen sind, wollen aufstehen, (beschicht.) Es ist die Majorität, der Paragraph ist angenommen. (Ruf: »Gegenprobe" und ..ist schon ausgesprochen.") Ich habe es unzweifelhaft für die Majorität gehalten und ausgesprochen, kann demnach die Gegenprobe nicht zulassen. — Es folgt nun der H, N. (Ruf: Schluß der Sitzung.) Es wird der Antrag auf den Schluß der Sitzung gestellt, wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.) Er ist unterstützt. Diejenigen Herren, welche für den j> chl:lß der Sitzung sind, wollen aufstehen (Geschieht) Es ist die Majorität, der Sitzun sschluß ist angenommen. Die nächste Sitzung ist morgen um 10 Uhr, und als Tagesordnung würde ich vorschlagen: 1 Die Verlesung des Sitzungsprotocolles, 2, Prüfung von Wahlacten und beanständeten Wahlen, dann ;j. Die Berathung über den Antrag des Abg. Hchuselka, endlich 4. Petitionen. Sind die Herren damit einverstanden? (Ja, ja.) — Die heutige Sitzung erkläre ich sür geschlossen. — Schluß der Sitzung 2'/? Uhr. Offizielle stenographische Berichte über die Verhandlungen des österreichischen constituirenden Zteichstages in Kremsier. Dreiundachtzigste (X X X'l.) Sitzung am 1. Februar ,849. Tagesordnung. I. Ablesung des Sitzungöprotokolles vom 31. Jänner 1X19. ll Berichte über beanständete Wahlen. Ul. Verhandlung über den dringlichen Antrag des Abg. Schuselka. IV. Berichte des Petitions - Ausschusses. Vorsitzender: Präsident Sm olka. Auf der Ministcrbank: Thinn feld. Anfang Itt '/, Uhr. Präs. Da die zur Eröffnung der Sitzung erforderliche Anzahl Abgeordneter anwesend ist, so erkläre ich die Sitzung für eröffnet. Der Herr Schriftführer Ullepitsch wird das Protokoll der gestrigen Sitzung vorlesen. Schriftf/uile pirsch (verliest das Protokoll vom 31. Jänner.) Präs. Ist bezüglich der Fassung des Protokolls etwas einzuwenden? — Da keine Einwendung erfolgt, so sehe ich es als richtig aufgenommen an. Der Herr Vorstand des Entschädi-gungä-Ausschusscs wünschtauf die Interpellation zu antworten, welche gestern an ihn gerichtet wurde. Abg. Pret is. Der ehrcnwerthe Abg.Rulitz hat an mich als Vorstand des Entschädigungs-Ausschusses folgende Interpellation gestellt: E r-stcns. Ob die Commission den ihr zur Aufgabe gewordenen Entwurf bereits ausgearbeitet hat? und Zweitens. Bis zu welchem Zeitpunkt sie denselben der hohen Kammer vorlegen werde? Der Beantwortung derselben muß ich einige Bemerkungen vorausschicken. Der Entschädigungs-Ausschuß wurde in der zweiten Hälfte des Monates September gewählt, und konnte sich erst gegen Ende September constituiren. Es ist aber sowohldcmhohenHause als auch dcmehrenwerlhen Abg. Rulitz, obschon er damals noch kein Mitglied desselben war, bekannt, daß die Monate October und November für alle parlamentanschen Geschäfte verloren waren. In der Wirklichkeit besteht demnach der Entschädigung -Ausschuß sett zwei und nicht seit fünf Monaten. Schon w den ersten Zusammenkünften zeigte sich das absolute Bedürfnist eines engeren Ausschusses, denn der Gcsammt - Ausschuß besteht aus 50 Mitgliedern. Dieser engere Ausschuß wurde aus emcm Abgeordneten einer jeden Provinz, somit aus IU Mitgliedern gebildet, und beauftragt, sich wo möglich über die allgemeinen leitenden Grundprincipicn zu einigen, und die Entwürfe dem großen Ausschusse zur weiteren Berathung vorzulegen. — Das Patent vom 7. September erklärt, daß einige Lasten ohne alte Entschädigung, einige andere dagegen gegen billige Entschädigung aufgehoben seyen. Dasselbe Verhältniß tritt auch bei den später aufzuhebenden Servituten ein, und es ist wohl an und für sich einleuchtend, daß zur definitiven Feststellung , zu welcher Kathegorie die einzelnen Lasten der verschiedenen Provinzen gehören, die bestimmte, möglichst vollkommene Kenntniß allerdie-scr Lasten erforderlich ist, und diese Kenntniß mußte sich Ihr Entschädigungs-Ausschuß vorläufig aus den Provinzen verschaffen, nachdem ihm keine Vorarbeiten zu Gebote standen. Um die Sache möglichst zu beschleunigen, hat der Ausschuß imMini-sterialwegc veranlaßt, daß in allen Provinzen, Polen und Steyermark ausgenommen, wo sie nicht für nöthig erachtet wurden, eigene Commissionen gebildet würden, welche das Materiale zu sammeln, und dem Ausschuß einzusenden hätten. Diese Commissionen bestehen nun in den verschiedenen Provinzen thätig, mit Ausnahme von Vorarlberg und Kärnten, wo mehrerer Hindernisse wegen dieselben sich noch nicht haben bilden können; e5 ist jedoch schon die Veranlassung getroffen worden, daß sie auch dort ins Leben gerufen werden. Es wurde zugleich verfügt, daß mit Umgehung des schleppenden büreaukratischen Geschäftsganges die Commissionen unmittelbar mit dem Ministerium des Innern correspondiren, welches überhaupt alle Vorkehrungen des Ausschusses bereitwillig und kräftig unterstützt hat. Dem Ausschusse sind schon mehrere Operate der Provinzial-Commissionen zugekommen, und aus dem Königreiche Böhmen sind sie gestern eingelangt. Größtentheils waren die Operate jedoch so unvollständig, daß sie zur Umarbeitung oder Ergänzung zurückgeschickt werden mußten. Mittlerweile waren jedoch die Ausschuß-Mitglieder, oder eigentlich die Referenten der einzelnen Provinzen nicht unthätig, mehrere derselben haben schon dermalen aufGrundlage der ständischen Vorarbeiten Entwürfe verfaßt, die nun zur Berathung im engern und sohin im größern Ausschuß bereit liegen; ob aber bei der großen Verschiedenheit der Verhältnisse und Bedürfnisse der einzelnen Landescheile es möglich seyn wird, allgemeine gleichförmige Grundsätze für alle Provinzen zu Stande zu bringen, muß die weitere Berathung zeigen. Der Entschädigungs-Ausschuß verkennt es nicht, daß es sehr dringlich sty, sowohl im Interesse der Berechtigten, als auch der Verpflichteten, das wechselseitige Verhältniß sobald wie möglich zu normiren. Es wird aber auch das hohe Haus nicht verkennen, daß es eben so wichtig ist, ein gründliches, alle möglichen Verhältnisse umfassendes und klares Gesetz zu liefern, welches alle spätern Streitigkeiten und Zweifel beseitige, und daß, in so lange das erforderliche Material nicht vorliegt, es unmöglich seyn werde, einen solchen Entwurf oem hohen Hause vorzulegen. Ich muß demnach im Namen des Ausschusses erklären daß !ein Gesetzentwurf bisher noch nicht zu Stande gekommen sey; muß ebenfalls erklären, daß es dem Ausschusse nicht möglich sey, den periodischen Termin zu bestimmen, binnen welchem dieser Entwurf vorgelegt werden könne. Ich muß jedoch die Versicherung beisetzen, daß der Ausschuß von der Wichtigkeit und Dringlichkeit seiner Aufgabe durchdrungen , alle seine Kräfte aufbieten werde, um dieselbe bald möglichst und zur allseitigen Zufriedenheit zu lösen. Präs. Es hat sich als unpäßlich gemeldet der Herr Abg. Anton Beck. Ich habe Urlaube bewilligt: dem Herrn Abg. KratochwiU auf k Ta-ge, von heute angerechnet; dem Herrn Aba Wi> tck auf tt Tage, von Morgen an gerechnet Der H^bg^ Hagenauer für den zweiten Wahlbe-z.rk Tnest hat sem Mandat zurückgelegt. (Bewegung.) Nachdem in der Eingabe auch eine Ansprache an dle Mitglieder des hohen Hauses gerichtet l,t, so wud das Haus erlauben, daß dieselbe vorgelesen werde. (Ja,) Schriftf. UUcpitsch (liest folgende Eingabe.) Hohe Reichsversammlung! Am 16. und 25. dieses hatte ich die Eh", dem Herrn Präsidenten von hierzu berichten, daß zuerst der Einsturz der Donaudrückc und spater eine Erkrankung mich hinderten, meine Reise nach Krcmsier fortzusetzen. Meine GcsundlM hat wahrend der ?monatlicheu Dauer des Reichstages wesentlich gelitten, und ich suhle daß ich gegenwärtig leider nicht m der Lage bm, nnch au dch 49 192 sen Arbeiten mit jener Thätigkeit und Ausdauer zu betheiligen, deren ich mich bisher beflissen habe. Diese Erkenntniß und der Wunsch, daß mein Wahlbezirk (Trieft 1l Bezirk) bei den bevorstehenden so wichtigen Verhandlungen nicht unvertretcn bleibe, machen mir es zur Pflicht, auf meinen Sitz im hohen Reichstage zu verzichten, und mein Mandat in die Hände meiner Wähler zurückzulegen; möge es, wenn nicht meinen Leistungen, doch meinen Bestrebungen gelungen seyn, das in mich gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen. Ich kann aus der hohen Reichsversammlung nicht scheiden, ohne gegen sämmtliche Mitglieder derselben meinen tiefgefühlten und unauslöschlichen Dank auszusprechen für so viele mir zu Theil gewordene Beweise wohlwollender Nachsicht und ehrenvoller Auszeichnung. Ich knüpfe daran die Versicherung meiner Hochachtung und Ergebenheit Fr. Hagenauer, Abg. von Trieft. Wien den 3N Jänner 1849. Präs. Es wird an das Ministerium des In- ^ nern das Ersuchschreiben wegen Ausschreibung einer neuen Wahl gerichtet werden. — Der Herr Abg. Hein hat die gestern angemeldete Gegenerklärung eingebracht; wollen Herr Secretär dieselbe vorlesen. Schriftf. Ullepitsch (liest.) Gegenerklärung auf den Protest des Abg.Hawelka vom 31. Jänner 1849. Der Abg. Hawelka hat sich erlaubt, in seinem gegen den Herrn Präsidenten wegen verweigerten Ordnungsrufes gerichteten Proteste vom 31. Jänner 1849 mich zu beschuldigen, daß ich durch meine Aeußerung: »daß ich glaube, das Citat eines deutschen Dichters werde mir von einer gewissen Seite des Hauses nicht übel genommen werden," den czechischen Mitgliedern der hohen Reichsversammlung eine nationale Mißstimmung oder Feindschaft gegen die Deutschen angeschuldct, und eine die Brüderlichkeit der Nationen verletzende Gesinnung angedichtet habe. — Ich kann der unparteiischen Beurtheilung des hohen Hauses getrost den Ausspruch über die Tragweite meiner obigen Redc überlassen, die ruhig urtheilende Majorität wird gewiß das vorschnelle Urtheil des Abg. Hawelka als ganzlich unbegründet erkennen; aber ich bin es meiner Ehre schuldig, hiermit gegenüber der Oeffentlichkeit die Verdächtigungen, welche der Abg. Hawelka meiner Rede zu unterschieben sich erlaubt, ein für alle Mal entschieden zurückzuweisen. Der Umstand, daß eben von einer gewissen Sette des Hauses von einzelnen Rednern der Nationalversammlung zu Frankfurt mit einer für die deutsche Nationalität verletzenden Wegwerfung wiederholt erwähnt, ja sogar sich gegen diese Seite immer entschuldigt wurde, so oft dieser deutschen Nationalversammlung gedacht wurde, mußte jeden deutschen Oesterreicher, somit auch mich verletzen, und meine obigen, von Hawelka so mißdeuteten Worte hatten nur den Zweck, dieser Seite des Hauses das Ungeeignete solchen Auftretens gegenüber der Deutschen und gegenüber des Grundsatzes der Gleichberechtigung der Nationalitäten sühlbar zu machen, und ich freue mich, daß meine Worte den beabsichtigten Erfolg gehabt zu haben scheinen, daher ich mich auch der Hoffnung hingebe, daß die von mir gerügten Provocationen gegen das deutsche Element, so weit es im österreichischen Reichstage vertreten ist, nicht mehr vorkommen werden.»— Daß ich die Gränze parlamentarischer Sitte nicht überschritt, und in keine ausgesprochene Persönlichkeit ausartete, hat der Herr Präsident in der Sitzung vom 31. Jänner 1849 treffend auseinandergesetzt; es war also auch ganz in der Ordnung, daß ich nicht zur Ordnung gerufen wurde, um so mehr, als ich großmüthig es verschmähte, den Herrn Abg. Hawelka zur Ordnung rufen zu lassen, als er mit sehr geringer Urbanität den Ruf zur Ordnung gegen mich erhob. Die Worte »schlesisch-deutscher Witz," die er bei dieser Gelegenheit vielleicht in der Absicht gegen mich gebrauchte, rüge ich deßhalb nicht, weil ich es für eine Ehre betrachte, die Provinz, der ich angehöre, eine deutsche genannt zu hören, und weil ich einen deutschen Witz nicht geringer achte, als den Witz irgend einer andern Nation. Dr. Hein, Reichstags-Abgeordneter aus Schlesien. Kremsier, den l Februar 1849. Präs. Diese Gegenerklärung wird in das heutige Protokoll aufgenommen werden. Es sind Interpellationen angemeldet; der Herr Abg. Dy-lewski hat eine Interpellation an das Gesammt-ministerium eingebracht. Wollen der Hr. Abgeordnete dieselbe vorlesen. Abg. Dylewski. Meine Herren, glauben Sie an den Inhalt des Sprichwortes: »Heute mir, morgen dir," so dürften Sie diese Interpellation nicht ohne Interesse für Sie finden, und mir das Ausführliche derselben gütigst nachsehen. (Liest): Interpellation an das hohe Ge-sammtministerium. Die Wiener Zeitung vom 21. Jänner 1849 enthält einen, die Unterrichtssprache in den östlichen Kreisen' Galiziens normiren-den Ministerial-Erlaß, dessen hauptsächlichsten Inhalt folgende Bestimmungen bilden: Der Grundsatz der Gleichberechtigung der Nationalitäten, dessen Durchführung im Geiste der Humanität und der Freiheit das Ministerium sich zur obersten Pflicht gemacht, findet in keinem Zweige der »öffentlichen Verwaltung eine höhere Bedeutung, als in jenem des öffentlichen Unterrichts. — Die Sprache, das Organ des Unterrichts , ist das geistige Stammvermögen, der Träger der Eigenthümlichkeit der Völker in allen Phasen ihrer Entwicklung, der Unterricht ist die Ollelle der Bildung, die Bildung die Quelle der Wohlfahrt der' Völker. — Das Un-terrichts-Ministerium, durchdrungen von der Wichtigkeit der ihm in dieser Beziehung gewordenen Aufgabe, ist nach Kräften bemüht, dieselbe den großen, aus der Vermischung verschiedenartiger Nationalitäten in den meisten Provinzen im österreichischen Kaistrstaate hervorgehenden Schwierigkeiten gegenüber — stufenweise zur Befriedigung Aller (?!) zu lösen. —> Ein besonderes Augenmerk nimmt in dieser Beziehung Galizien in Anspruch, wo die in den zwölf östlichen Kreisen vorherrschende ruthenische Bevölkerung mit vollem Rechte die Berücksichtigung (?) ihrer Sprache bei dem öffentlichen Unterrichte verlangt. Da unter dem früheren Regierungssystem der ruthenischen Nationalität und Sprache diese ihr gebührende Geltung nicht zu Theil ^geworden war, so lst es begreiflich, daß die ruthenische Sprache sich dermal noch nicht in jenem Zustande der Ausbildung befindet, der sie zum Vortrage in allen wissenschaftlichen Fächern eignet, daß es ferner theils an den > fähigen Lehrkräften, theils an der ent-sprech enden Vorbildung der Schüler und an den erforderlichen Lehrbüchern fehlt, um eine gleichmäßige Betheiligung der ruthenischen Sprache in dem öffentlichen Unterrichte in den ruthenischen Theilen Galiziens, wie selbe die polnische und deutsche Sprache unter gleichen Verhältnissen bereits genießen, sogleich im vollen Maße eintreten zu lassen. >— Um diesen erwünschten Zeitpunkt möglichst bald (?) herbeizuführen, und in der Zwischenzeit mit Beachtung des Umstandes, daß das Nationalgcfühl der Ruthenen sich weniger gegen die deutsche als gegen die polnische Sprache sträubt, Alles thunliche(?)zur Befriedigung der Ruthenen in Betreff des Untcrrichtswosenö in Ausführung zu bringen, ohne die polnische Sprache als jene eines großen Theiles der Bevölkerung selbst in den östlichen Landestheilen ungebührlich hintanzusetzen , sondern nur in jcne Stellung zu bringen, welche in jenem Lande die Minderzahl der Bewohner nach dem Grundsatze der Gleichberechtigung in Anspruch nehmen kann, hat das Unterrichtsministerium in neuester Zeit folgende Anordnungen erlassen: 1. »An den Gymnasien des flachen Landes in den ruthenischen Kreisen Galiziens ist der Unterricht vor der Hand und in so lange, bis derselbe in ruthenischer Sprache durch taugliche Professoren, und für Schüler, die mit der erforderlichen sprachlichen Vorbildung ausgerüstet sind, ertheilt werden kann, in d e u t sch e r'S p r a ch e zu ertheilen. Wo jetzt schon der Unterricht in ruthenischer Sprache ertheilt werden kann, hat dieß sogleich zu geschehen, und eö ist vor Allem bei dem Religionsunterrichte dahin zu wirken. Doch darf dieß einstweilen noch nicht ausschließend geschehen. sondern es muß in solchen Fällen der in der ruthenischen Sprache ertheilte Unterricht, da noch ein großer Theil der Schüler ihn aufzufassen nicht im Stande seyn wird, neben dem Vortrage in verdeutschen und zugleich mit diesem geschehen." 2. »Bei allen Gymnasien der ruthenischen Landestheile ist die ruthenische Sprache als obligater Lehrgegenstand unter Bewilligung einer angemessenen Remuneration für die Unterrichtscrtheilung einzuführen, die polnische Sprache aber als die Sprache der Minderzahl der Bevölkerung als ein freier Gegenstand vorzutragen." 3. »Nach denselben Grundsätzen (1 und 2), ist auch an den beiden Gymnasien in Lemberg vorzugchen, daher cs von der Einrichtung des Dominikaner-Gymnasiums als eines ausschließend polnischen sein Abkommen zu erhalten hat. 4. »Hinsichtlich der Universitätsstudien gilt derselbe Grundsatz, daß, in so lange nicht taugliche Lehrer und gehörig vorbereitete Schüler für den Unterricht in der Landessprache vorhanden, und bei bestehenden derselben nicht mächtige Professoren an ihrem Platze sind, der Vortrag in der deutschen Sprache zu geschehen habe." —> In diesem Erlasse behauptet das Ministerium selbst, daß ein großer Theil der Bevölkerung in den östlichen Kreisen Galiziens sich der polnischen Sprache bedient, daß sich die ruthenische Sprache dermal noch nicht in jenem Zustande der Ausbildung befindet, der sie zum Vortrage in allen wissenschaftlichen Fächern eignete, daß es in dieser Sprache an den fähigen Lehrkra ften, an der entsprechenden Borbild uug der Schüler, und an dcn crfo r-der lichen Lehrbüchern fehlt, und daß gegenwärtig ein grosicrTheil der Sch ü l e r den ruthenischen Unterricht aufzufassen nicht im Stande ist. Ferner bekennt sich darin das Ministerium zu dem schon so oft angerufenen Grundsätze der Gleichberechtigung der Nationalitäten, und leitet aus dicftm Grundsatze, und den eben vorgetragenen Thatumständcn die seltsame Folgerung ab: daß die polnische als so beträchtlich anerkannte Minderheit der Bevöikerung in den östlichen Kreisen Galiziens von dem Rechte, den öffentlichen Unterricht in ihrer eigenen Sprache zu genießen, ganzlich ausgeschlossen wird. — Aus der vom Abg. Krainski unterm 8. Jänner l. I. vorgetrage-nenIntcrpcllation haben wir erfahren, daß in denselben Gegenden die ämtlichen Erlässe bloß in deutscher und ruthcnischer Sprache (mit cyrillischer Schrift) unter Ausschließung der polnischen kund-! gemacht werden.— So wird denn also die polnische Schrift und Sprache, die Sprache der absoluten Mehrzahl der Bevölkerung Galiziens, die Sprache der östlichen Kreise dieses öandcö aus Schule und Amt gänzlich ausgeschlossen, ja sogar in Lcm-berg,'wo fast ausschließlich polnisch gesprochen wird, das vom vorigen Ministerium eröffnete polnische Gymnasium gesperrt, und neben dem anderen nicht ruthenischen, sondern deu t-schen ebenfalls in ein deutsches umgewandelt. — Fern ist der polnischen Bevölkerung die Absicht, der ruthenischcnE'pmchc die vom Ministerium ämtlich anerkannte gegenwärtige Armuth in Bezug auf ihre Ausbildung und Tauglichkeit zur Erthci-lung des Unterrichtes zum Vorwurf zu machen. Die polnische Bevölkerung hat stets redlich nach Freiheit gerungen, und weiß das heiligste Recht zu würdigen, welches Jedermann, daher auch ihren ruthenischen Stammgcnossen zusteht, in dem Gebrauche der Schrift und Sprache sich bloß nach eigenem Willen zu richten. Lediglich im Interesse der Civilisation und als bloße Thatsache muß ich bemerken, daß gegen die ausschließliche Ertheilung des Unterrichts in der ruthcnischen Sprache der vom Ministerium eingestandene Mangel an Lehrbüchern, Lehrkräften und an Schülern, die einen solchen Unterricht aufzufassen fähig wären, streitet, während die polnische Sprache in dieser Hinsicht, wie dieß das Ministerium in seinem Erlasse eingesteht, aufgleicher Stufe mit der deutschen steht, und die ganze studirende Jugend in Galizien polnisch spricht. — Als Vorwand einer solchen Verletzung der polnischen Nationalität wird auch angeführt, daß das Nationalgefühl der Ruthenen sich weniger gegen die deutsche, als gegen die polnische Sprache sträubt. Wir achten die deutsche Sprache, aber 193 wenn den Ruthencn die Liebe zu ihrer Sprache als Recht und lugend zuerkannt wird, so wird Niemand gegen uns einen Stein aufyedcn, daß wir unsere polnische Sprache jeder anderen vorziehen. Im Interesse und zur Ehre der ruthenischcn Bevölkerung muß ich jedoch erklären, daß diese Angabe des Ministeriums jeder Begründung ermangelt. Wenn sie aber auch wahr wäre, so stage ich, ob der polnischen Bevölkerung der öffentliche Gebrauch ihrer Sprache, dieses kostbarsten Unterpfandes ihrer Nationalität, bloß deßhalb entrissen werden dürfte, weil der ruthenische Theil der Bevölkerung seine Sprache aufgeben will. Wie kommt es, daß, so lange Polen bestand em Sprachenstreit in derselben je vorgekommen ? ^lc kommt es, dasi ein solcher Streit durch dle ganze Zeit seit der Einverleibung Galizicns m den österreichischen Staat, während welcher Ruthenen und Polen die Gleichberechtigung der Knechtung ge-, nossen, nie laut geworden? Haben dle östlichen Kreise Galiziens nicht einen Theil Polens gebildet? Hat die Kaiserin Maria Theresia m ihrem Manifeste die Wahrung der polnischen Nanona-lität nicht auch für die Bevölkerung m dlesen östlichen Kreisen zugesichert? Bezieht,ich der 1. Artikel der Wiener Congreß-Acte, welcher den der österreichischen Regierung unterworfenen Polen nationale Institutionen zusichert, "cht auch aus die östlichen Kreise Galiziens? Glaubt das Ml-nisterium die Grundsätze der constltutwnellen Regierung bloß dazu benutzen zu dürfen um unter dem Vorwande des Volkswillens sruhere durch Verträge verbürgte Rechte emzelner Volker zu zertreten, welche sonst der absolute Monarch hatte achten müssen? Was hat endlich der Grundsatz der Gleichberechtigung der Nationalitäten zu be-, deuten? Diesen Grundsatz hält man uns sett el-nigen Monaten beständig vor, hat man uns als das Ziel unseres gemeinsamen Strebcns, als den Lohn der uns zugcmutheten großen Opfer und Anstrengungen dargestellt; denn große Anstrengungen'und große Opfer erwarten uns noch.— Nachdem nun in einem Lande Blut geflossen, um einzelne relative Minoritäten vor dem aufgedrungenen öffentlichen Gebrauch der Sprache einer relativen Mehrheit zu befreien; nimmt nun das Ministerium, um die Elasticität des Grundsatzes der Gleichberechtigung zu beweisen, in Galizien nicht das aanze Land, sondern einen weder factisch noch lnstoristl), sondern bloß willkürlich abgesonderten, a gar nicht abgränzbaren Theil dieses Landes m Betracht, erkünstelt so eine örtliche Minorität der polnischen Bevölkerung, und beraubt sie lhrer Sprache im Amt und in der Schule :m Name der Gleichberechtigung der Natwnalita en. >)l Consequenz eines solchen Verfahrens bringt es, natürlich mit sich, dasi das Ministerium zur endlichen Durchführung dieses Grundsatzes dle Nationalitäten auch noch nach kleineren Bczuken, za vielleicht nach einzelnen Ortschaften und zuletzt vielleicht bloß nach dem Gesammtgebicte der ganzen Monarchie in Majoritäten und Minoritäten trennen, durch Verkürzung der Rechte der Mmo-ritäien im Namen der Gleichberechtigung alle Nationalitäten gegen einander aufbringen, oder wohl gar wieder im Namen der Gleichberechtigung alle Nationalitäten nach alter Weise gleichmäßig ihrer Rechte berauben wird, wie es eben in Galizien die polnische und ruthenische Bevölkerung des Ostens durch Einführung der ihnen beiden gleich fremden deutschen Sprache in Schule und Amt erfahren haben. Um nun sämmtliche Wölker Oesterreichs über den Werth der ihnen versprochenen Gleichberechtigung dieses Lohnes, ihrer unvermeidlichen Opfer und Mühen zu beruhigen, finde ich mich im Interesse der Volker und des Ministeriums bewogen, demselben außer den obigen allgemeinen noch folgende besondere Fragen zur Beantwortung vorzulegen: .'>) Woher weiß das Ministerium, daß die ruthenischc Bevölkerung in Galizien sich mehr gegen die polnische, als gegen bie deutsche Sprache sträubt? I)) Sollte es gegen alles Erwarten solche Abtrünnige geben, so frage lch, ob die von der Krone schon ehedem garantir-ten Rechte der polnischen Bevölkerung in Galizien, und ob überhaupt auch ähnliche Rechte der im österreichischen Gebiete wohnenden Völker von der Regierung für giltig erachtet weiden? e) Glaubt das Ministerium dabei beharren zu müssen, daß an den Gymnasien und den übrigen Lehranstalten in Lemberg und in dem übrigen Osten Galiziens, wo die ganze studirende Jugend polnisch spricht, der Unterricht in deutscher Svra^ che mit gänzlicher Ausschließung der polnischen ertheilt werde? ,) Hat die Minorität einer mit andern vermischt wohnenden Nationalität gar keine Rechte in dieser Beziehung, und was nützt ihr die Gleichberechtigung? Endlich s) ist es nicht eine nothwendige Folge der Gleichberechtigung der Nationalitäten, daß in Gegenden oder Ländern mit gemischter Bevölkerung Aemter die an sie gelangenden Eingaben in derjenigen landesüblichen Sprache beantworten, in welcher dieselben geschehen, — und die studirende Jugend in derjenigen landesüblichen Sprache unterrichtet werde, welche ihre Mutter-! spräche ist, sobald die Zahl dieser Jugend in einem Orte hinreicht, eine Schulklassc zu bilden; —und warum soll Galizien sich einer solchen Durchführung der Gleichberechtigung nicht freuen, wo die so nahe Verwandtschaft der polnischen und ruthe-nischen Sprache den Beamten und Lehrern die Kenntniß dieser beiden Sprachen so erleichtert? (Anhaltender Beifall.) Pras. Es wird diese Interpellation dem Ge-sammtministerium zugemittclt werden. —- Eine weitere Interpellation hat der Herr Abg, Geyer vorgelegt. Abg. Geyer. Ich überlasse die Lesung dem Herrn Secretär. Schriftf. Gleispach (Liest). Interpellation an das Ministerium des Innern. Bei meiner letzten Anwesenheit im Laufe dieses Monats in meinem Wahlbezirke fand ich mich auf ausdrückliches Verlangen der Wähler und Wahlmänner zu einer Berathung mit ihnen veranlaßt, um sie über die wichtigsten Verhandlungen am Reichstage aufzuklären, und mich über ihre Wünsche zu belehren, zu welchem Behufe ich den Ort und die Zeit unserer Zusammenkunft bestimmte. Ich sah in dieser Versammlung nur die Ausübung eines constitutionellen Rechtes, welches doch dem Abgeordneten in seinem Wahlbezirke in jedem Falle zustehen muß. Wic sehr mußte ich mich aber wundern, von den Wahlmännern zu vernehmen, daß sie der Bezirksrichter Pinter in Gurkfeld aufforderte, zu einer Besprechung mit mir als etwas Gesetzwidrigen nicht zu gehen, und ihnen zugleich bedeutete, daß er denjenigen am strengsten bestrafen werde, der nur mich unter sein Dach aufnehmen sollte. Ueber den Grund der an das Landvolk erlassenen Weisungen befragt, berief sich der Bezirksrichter an die an ihn vom Kreisamte und Gubernium erlassenen Befehle, mit der Bemerkung, daß er mich, wenn ich in dem bestimmten Orte erscheine, arretiren lassen werde. Ohne über dieses Verfahren, welches den gerechtesten Unwillen der Bevölkerung gcgen den Bezirksrichter hervorgerufen, das gerechte Urtheil auö-zusprcchen, frage ich den Herrn Minister: Ob eme strenge und unparteiische Untersuchung über diese Vorfälle angeordnet, und der die Volksrechte verhöhnende Beamte zur Verantwortung und Straft gezogen wird? Kremsier, am 31. Jänner 164!». Gg.TH. Geyer, Reichstagsdepu-tirter für den Wahlbezirk Neudegg in Kram. (Beifall.) ^ «^. Prä s. Es wird diese Interpellation dem Ml-nistcrium des Innern überreicht werden. — Vor dem Ucbergange zur Tagesordnung habe ich dem hohen Hause noch anzuzeigen einen Antrag den der Herr Abg. Kapuözack eingebracht hat. Derselbe lautet :(wst.) Reichsversammlung beschlossen Wahl in die Ausschuß-(5ommlsston zur Au arb^ tung eines Gemeindegesetzes d.e Natlona 'tat u berücksichtigen, so lst dennoch von den Ruthenen m kem Mllglied ge- wählt worden. Ich stelle daher den Antrag: Eine hohe Neichsversammlung wolle beschließen, daß eine neue Wahl angeordnet, und den Ruthenen das Recht gewahrt werde, auch em Mitglied aus ihrer Mitte'in diese Ausschuß-Eommljston zur Ausarbeitung eines Gemeindcgesctzes wählen zu dürfen." Wünscht der Herr Abgeordnete diesen Antrag kurz zu begründen? Abg. Kapuszact. Es ist der hohen Kam-< mer wohl bekannt, daß in der Provinz Galizien zwei Nationalitäten sind, nämlich: Ruthenen und Polen, und daß belde Nationalitäten ihre Vertreter hier in diesem hohen Hause haben; und doch sind Manche, welche behaupten, es sind keine Ruthcnen in Galizien, oder sie sind Eine Nation mit den Polen. Ich sage aber, die Herren Polen täuschen sich. Ich bin versichert, daß mir das hohe Haus die Wahrheit zugestehen wird, daß es nicht Eine Nationalität ist, und sich sehr leicht eine von der andern unterscheidet in Sprache, Schrift, Sitte und Religion. In der Sprache , da Ruthenen und Polen sich gar nicht verstehen können. (Ruf: Nicht wahr, nicht wahr!) In der Schrift, indem wir Ruthenen unsere eigene Literatur, und ganz besondere Buchstaben und Zeichen haben. In der Religion — das brauche ich nicht viel zu begründen, da bei uns die heilige Messe m der Muttersprache gelesen wird, in der polnischen Kirche aber in der lateinischen Sprache; daher haben wir eben das Recht zu sagen, es sind keine Polen in dem Osten Galiziens, indem nicht die polnische, sondern die ruthenische Sprache gesprochen wird. Sie sind aber auch in den Sitten unterschieden, und der Beweis liegt in dem, dasi die Polen über die andere Nationalität herrschen wollen. (Heiterkeit.) Die Ruthenen wollen dieß mit Geduld ertragen; aber leider ist der lange Schlaf, der über unserer Nationalität geherrscht hat, verschwunden. Dic Kroaten haben ihre Nationalität mit dem Schwerte in der Faust erobert, wir Ruthenen wollen unsere heilige Ruhe mit dem Blute unsere Mitbrüder nicht beflecken, wir überlassen es der Einsicht des hohen Reichstages, und ich stelle an die hohe Versammlung die Bitte, diesen meinen Antrag unterstützen zu wollen. Präs. Den Antrag des Herrn Abg. Ka-puszack habe ich bereits vorgelesen. Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.) Er ist hinreichend unterstützt; er wird dem Drucke übergeben, dann geschäftsordnungsmäßig behandelt werden. Abg. Popiel. Ich bitte ums Wort. Präs. In welcher Beziehung. Abg. Popiel. In Bezug auf den Antrag des Herrn Abg. Kapuszack. Präs. Da kann ich das Wort nicht ertheilen, indem bei Gelegenheit der Motivirung eines Antrages keine Debatte gestattet ist. Abg. Sierakowski. Ich habe eine Interpellation an ocn Präsidenten des hohen Reichstages zu stellen. Seit der Eröffnung des Reichstages in Kremsier vermisse ich die Anwesenheit zweier Abgeordneten, nämlich den Abg. Lucian Kobylica und des Abg. Titus Dzieduszycki. In so weit mir bekannt ist, haben diese beiden Abgeordneten weder die Bewilligung eines Urlaubes bei dem hohen Hause nachgesucht, noch auch sonst ihre Abwesenheit vorschriftmäßig diesem hohen Hause gemeldet. Ich stelle demnach an den Vorstand des Reichstages folgende Frage: Ob dem Reichstagsbureau nichts Näheres wegen der Abwesenheit dieser zwei Abgeordneten bekannt ist; ferner, falls dieselbe nicht gerechtfertigt wäre, was das Vorstandsbureau für Verfügunge» getroffen habe, um zwei so ansehnliche Wahlbezirke eines Landes nicht länger unvertreten zu lassen P r ä s. Es ist bezüglich dieser zwei Herren Abgeordneten vom Vorstünde aus, mit Bezug auf die Bestimmung des §. 29 der Geschäftsordnung an dieselben die Aufforderung ergangen, binnen 14 Tagen zurückzukehren, widrigenfalls eine neue Wahl ausgeschrieben werden würde. Was denAbq. Kobylica anbelangt, so behalte ich diesen Gegenstand beständig im Auge, und habe erst he«te mir die Acten vorlegen lassen, habe aber gefunden, daß der Antrag wegen Ausschreibung einer neuen Wahl noch nicht vor die hohe Kammer gebracht werden könne; denn erst am 1i». Jänner ist an den Abg. Kobylica die Aufforderung ergangen, binnen 14 Tagen im Reichstage zu erscheinen. Diese Frist von 14 Tagen wird aber eigentlich verstanden vom Tage der Einhändigung der Aufforderung , und hier sind noch nicht einmal 14 Tage verflossen vom Tage der Expedition denel-ben Ferner weiß lch auch nicht, ob d'cse Auss^ derung überhaupt dem Abg. KobY lca w d ^ stellt Werden können, dasein 'l^ltt altunbekann st Sobald jedoch die bestlmutte Frist verstrichen 194 seyn wird, werde ich nicht unterlassen, den Fall der Beurtheilung der hohen Kammer zu unterbreiten,— und sollte die Bestimmung des K. 29 der Geschäftsordnung als auf den Fall anwendbar gefunden werden, so wird das Ministerium des Innern wegen Einleitung einer neuen Wahl aufgefordert werden. Was den Abg. Titus Dzie-duszycki anbelangt, so wurde ebenfalls eine Aufforderung an denselben erlassen, binnen 14 Tagen zurückzukehren; er befindet sich, so weit es dem Vorstands-Bureau aus einer noch im Decembereingelangten Eingabe bekannt ist, in Wien, und ungeachtet diese Aufforderung nach Wien noch am 19. Jänner expedirt wurde, ist das Retour-recepijse über die Einhändigung derselben noch nicht eingelangt. Das Vorstands-Bureau hat sich an den in Wien befindlichen Beamten Raffels-berger gewendet, und angefragt, ob von Seite der Post diese Aufforderung zugestellt worden sey, und darüber noch keine nähere Aufklärung erhalten. Sobald in dieser Beziehung etwas eingelangt seyn wird, wird das Vorstands - Bureau nicht unterlassen, der hohen Kammer die diesen Gegenstand betreffende Aufklärung vorzulegen, möglicherweise auch den Antrag wegen Ausschreibung einer neuen Wahl zu stellen. -— Der nächste Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind die Berichte über Wahlacte. Ich fordere den Herrn Berichterstatter der 1. Abtheilung auf, zum Vortrage zu schreiten. Abg. Bininger. Aus Anlaß, daß der Abg. Czejka für den Wahlbezirk Neubidschow in Böhmen sein Mandat zurückgelegt hat, wurde am 18. ^ Jänner 1849 eine neue Wahl für diesen Wahlbe- ^ zirk vorgenommen; zu dieser Wahl waren 114 Wahlmänner bestimmt, von welchen aber bloß INI erschienen. Von diesen erhielt der Abg. Adalbert Deym 93 Stimmen, somit die eminente Majorität. Da sowohl das Wahlprotokoll, die Gegenlisten , die Legitimations-Scheine und Wahlzettel mit den vorgeschriebenen Förmlichkeiten versehen sind, und Adalbert Deym die eminente Majorität der Stimmen erhalten hat, so trägt die 1. Abtheilung einstimmig darauf an, diese Wahl als giltig zu bestätigen. Präs. Wünscht Jemand über diesen Gegenstand zu sprechen ? — Diejenigen Herren, welche mit diesem Antrage der Abtheilung einverstanden sind, wollen aufstehen. (Majorität.) Der Antrag ist genehmigt. — Hat der Herr Berichterstatter der 2. Abtheilung Wahlacte zum Vortrage zu bringen? (Ruf: Keine.) Der Herr Berichterstatter der 3. Abtheilung? Abg. Ionäk. Bei der am 3. Jänner 1849 vorgenommenen Wahl eines Abgeordneten für den Wahlbezirk Laszki in Galizien erschienen von 69 gehörig vorgeladenen Wahlmännern 56. Von diesen erhielt der Herr Abg. Zdrislaw Zamojski 45 Stimmen, daher eine mehr als genügende absolute Mehrheit. Bei diesem Umstände, da keine Formgebrechen vorkommen, trägt die 3. Section einstimmig darauf an, die Wahl für giltig anzuerkennen. Präs. Wünscht Jemand hierüber das Wort zu ergreifen? —Diejenigen Herren , welche dem Antrage der Abchcilung, die Wahl des Hcrrn Abg. Zdrislaw Zamojski als anstandslos zu erklären beistimmen, wollen aufstehen. (Majorität.) Die Wahl ist als anstandslos erklärt. Der Berichterstatter der 4. Abtheilung? — (Ruf: Keine Wahlacten vorzutraaen.) Der Berichterstatter der 5. Abtheilung? — ^ Abg. Bielecki. Wahlact des Grafen Alfred Joseph Potocki für den Wahlbezirk Lancut, Rze-szower Kreises in Galizien. Bei der am 28. December 1848 vorgenommenen Wahl eines Abgeordneten für den Wahlbezirk Lancut, Rzeszower Kreises in Galizien, erschienen von den gehörig einberufenen 70 gewählten Wahlmännern 57, folglich die gesetzliche Anzahl; die Wahl wurde daher vorgenommen, und als das erste Scrutinium kein Resultat lieferte, wurde sofort zur zweiten Wahl geschritten, bei welcher Graf Alfred Potocki von den anwesenden 57 Wahlmännern 29 Stimmen, folglich die absolute Majorität erhielt, und von der Wahlcommission als gehörig gewählter Abgeordneter für dcn WahlbezirkLancut anerkannt wurde. Von den übrigen 28 Stimmen sielen auf Johann Dobrzanski, Zeitungsredacteur aus Lem-berg, 18, der Rest vertheilte sich auf drei andere Candidate». Vier Wahlmänner haben ihre Stimmen schriftlich eingesendet, welche aber von der Wahlcommissron nicht berücksichtiget wurden. — Die Stimmzettel, Listen und Gegenlisten sind in der Ordnung, die Protokolle gehörig gefertigt. Kein Protest liegt vor. Die fünfte Abtheilung trägt daher einstimmig darauf an, diese Wahl als giltig anzuerkennen. Präs. Wünscht Jemand über diesen Gegenstand zu sprechen. Abg. Neu wall. Ich erlaube mir die Frage ^ an den Herrn Referenten , wie viel Wahlmänner auf den Bezirk ausgeschrieben waren, oder wie viel seyn sollten? Abg. Bielecki. Gewählt wurden 7 ^sen speciell, daß es heißen soll: Sie werden im Vorstandsbureau aufgelegt, und dort möge jedes einzelne Mitglied dieselben einsehen, j Abg. Prato. Die Sache ist von einer so grosicu Wichtigkeit, daß es einem jeden, der gesonnen ist, in Bezug auf §. 1l! der ^Grundrechte das Wort zn ergreifen, sehr angenehm feyn muß, daß die Stimme der 'Bischöfe iu dieser so wichtigen Angelegenheit ^sich vernehmen lasse. Es liegt aber auch im ^Interesse der ganzen Kammer, in dieser Hin-^sicht diese Stimmen vollkommen zu vernehmen. Eine flüchtige Verlesung der beiden hier angeregten Petitionen, sowie auch die Vorlage ^derselben in, Vorstandsbureau entspricht nicht, ^nach meine, Ansicht, dem hohen Interesse des -Gegenstandes. Ich glaube daher beantragen jzil müssen, daß diese beiden Petitionen in Drnck gelegt, und dem hohen Hause im Drucke mitgetheilt werden. (Bravo.) Präs. Wollen mir diesen Antrag schrift. lich überreichen. Der Abg. Szäbel hat das Wort. Abg. Szäbcl. Ich wollte denselben Au-trag stellen, nnd verzichte ans das Wort Präs. Der Abg. Lasser. Abg. Lasser. Ich habe mir denselben Antrag zu unterstützen, und sichre hierbei die Facta an, daß der erzbischöflichc Sprecher von Salzburg nicht bloß auf Salzburg, sondern auf ganz Tirol, Stciermark und Kärnten sich bezicht: ich führe an, daß der Inhalt dieser Petitionen, wie mir bekannt ist, im wesentliche» übereinstimmt mit ahnlichen Petitionen die ansgegangen sind. von den Episcopate» von Wien. Linz und St. Polten, und auch, wie der Berichterstatter gesagt hat, mit der Petition des Breglaner Bisthums, so daß durch die Einsicht d^r Petitionen, vie hier iu Druck gelegt werden sollen, gewiß die unae-heuere Tragweite ler Gesichtspunkte, die darin enthalten Md, allen Mitgliedern dcs hohen .yan,eö ernchtllch gemacht, und ihnen dadurch Gelegenhctt geboten wird. darauf bei der be-vorstehenden Berathung der Paragraph,, über das Rellglonswe,en Bedacht zn nehmen. Abg. Strobach. Schluß der Debatte. . Hrai. M sind als Redner verzeichnet die Herren Abg. Machalski, Vacano. Thie-mann, Ullepitsch und Löhner. Es wird der Antrag auf Schluß der Debatte gestellt. Wird der Antrag unterstützt? (Unterstützt.) Diejenigen Herren, die für die Annahme sind, wollen aufstehen. (Majorität.) Der Antrag deö Petitions-Ausschusses nebt dah.n, d,r beiden Petitionen dem Constitutions.Ausschüsse zu übergebfn. - Wollen ncb die 50 Beilage zum Amtsblatt der Laibacher Zeitung, 1849. 496 ^ ------------------------------------------------------ ^ Herren erklären, ob sie für oder gegen den Antrag sprechen wollen. l.Al^. Machalski verzichtet auf's Nort, Tbiemann ebenfalls.) Abg. Löhner. Abg. Löhn er. Ich bin gegen den Antrag der Commission, aber für den Antrag des Abg. Brestcl. (Die Abg. Ullepitsch und Vacano erklären sich für den Antrag des Petitions - Ausschusses.) Präs Es sind also dafür die Abg. Vacano und Ullepitsch eingeschrieben, welche sich einander verständigen wollen, wer sprechen solle. — Der Abg. Löhner spricht dagegen. (Pause.) Der gewählte Abg. Vacano hat das Wort. — Abg. Vacano. Ich muß mich aussprechen gegen die Drucklegung dieser Petitionen. Denn, wenn die Episcopate es für so wichtig gehalten bätten, hätten sic eben so gut, 4vie jene armen Weber, welche ihre Petition für den Reichstag auf ihre eigenen Kosten drucken ließen, dieselben ebenfalls gedrnckt einbringen können. (Bravo.) Daß die Stimme der Episcopate gehört werden soll, daß kann man nicht verweigern. Es gibt unter uns so viele Mitglieder, die Geistliche nnd Freunde der Kirche sind, die ihre Stimme erheben werden. Ich muß darauf aufmerksam machen, daß von vielen anderen Episcopate« abnlicke Petitionen da find, nnd wenn diese von Salzbnrg gedruckt werden sollte, so folgt daraus, daß die Petitionen der übrigen Episcopate ebenfalls gedrnckt werden sollen. Ich bin daher dafür, daß man diese Petitionen auf den Tisch des Hauses nieverlege, d. h. wie der Herr Abg. Brestel gesagt hat, sie Jedem zur Einsicht vorlege. Präs. Der Herr Abg Löhner hat das Wort. Abg. Löhn er. Ich habe nichts mehr zu sagen. Präs. Wünscht der Herr Berichterstatter vielleicht das Wort zu nehmen? Abg. Kr eil. Der Petitions «Ausschuß hat es für ftiue Pflicht gehalten, das hohe Haus auf diese Petitionen aufmerksam zu machen, wie ich bereits anzuführen mir erlaubte, wegen der Wichtigkeit und wegen der Nähe des Zeitpunktes, in welchem die kirchlichen Verbältnisse in diesem hohen Hause zur Sprache kommen werden. Es wird vollkommen anheim gestellt dem Beschlusse des hohen Hauses, ob es von diesen Petitionen Einsicht nehmen, wie, ob durch Vorlesung oder Drucklegung, oder ob es dieselben ganz ignoriren will. Der Petitions-Ausschuß glaubte nur seine Pflicht erfüllen zu müssen, daß er dem hohen Hause das Vorhandensein dieser Petitionen anzeigte. P r ä s. Der Antrag des Petitions - Ausschusses lautet: Diese Petitionen sind dem Constitutions-Ausschusse zu übergeben. — Es sind dazu 3 Verbesserungs-Anträge vor« gelegt worden, hinsichtlich welcher ich die Unterstützungsfragen stellen muß. Der Ver. besserungs-Antrag des Abg. Szaszkicwiz lautet: „Ich stelle den Antrag, daß die Petition des Salzburger Episcopats vorgelesen weidet Wird dieser Antrag nntcrstützt? (Wird zahlreich unterstützt). Der Antrag des Abg. Brestel lautet: ^,Die Petitionen der Episeopate. sind im Vorstandsburean zur Ein-Ncht aufzulegen." Wird dieser Antrag unter-stutzt^ (Wird zureichend unterstützt). Der Antrag des Abg. Prato lautet: „Daß die 5ccden Prütionen des Salzburger und Vres-l"«" Eprscopatg .^ ^.^ ^^ ^ ^^ die Mltgttedcr des Hauses vertheilt werden." W:rd dle,er Antrag unterstützt? (Wird zahl-reich unterstützt). Dic Auträge sind derart, daß sie alle neben dem Autrage des Petitions-Ausjchusses bestehen tönncn, indem diese Ptti-tionen immerbin dem Constitutions-Ausschuß mitgetheilt, hier gedruckt vorgelegt, oder im Vorstandsbureau zur Einsicht angelegt werden können. Ich werde demnach dev Reihenfolge nach, wie diese Anträge vorqr-bracht worden sind, sie zur Abstimmung bringen. Dcr erste Antrag ist der des Abg. Szaszkiewcz, welcher lautct, daß die Petition des Salzburger Episcopats vorgelesen werde. Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, wollen aufstehen. (Minorität.) Der Antrag ist gefallen. Jetzt kommt der Antrag oes Abg. Prato, wegen Drnckleguna. dieser Petitionen. Ich glaube, daß wenn dieser angenommen wird, der Antrag des Abg. Brestel entfalle, da, wenn jeder Herr Abgeordnete ein gedrucktes Eremplar empfängt, die Auflegung im Vorstandsbureau nicht mehr nöthig erscheinen dürfte. Der Abg. Prato beantragt, daß beide Petitionen, nämlich des Salzbnrger und Vrcslauer Episcopates in Druck gelegt, und unter die Mitglieder des Hauses vertheilt werden sollm. Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, wollen aufstehen. (Majorität.) Der Antrag ist angenommen. Der Antrag des Abg. Vrcstel entfällt demnach.— Der Antrag des Petitions'Ausschusses kommt ebenfalls zur Abstimmung, welcher lantet: diese Petitionen dem Constitutions-Ausschüsse zu übergeben. Diejenigen Herren, welcke sür diesen Antrag sind, wollen aufstehen. sMajo« rität.) Er ist angenommen. Abg. Ziemialkowski. Es wird vielleicht sonderbar scheinen, daß ich eben jetzt, wo ein Antrag verworfen wordcu ist, diesen Antrag neuerdings stelle - vielleicht gegen die Geschäftsordnung. Es ist beschlossen worden, wir sollen diese Petitionen in Druck legen lassen; sie werden gedrnckt werden in Folge eines Reichstags-Beschlusses, und der Reichstag wciß nicht einmal, was er drucken lassen soll. Ich werde daher den Antrag stellen, daß jetzt, wo der Druck beschlossen worden ist, wir wenigstens erfahren, was in diesen Petitionen steht, und daß diese Petitionen vorgelesen weiden. Präs. Ich kann diesen Antrag nicht zur Abstinlmung bringen, weil eben derselbe Antrag des Abg. Szaszkicwicz, daß die eine dieser Petitionen vorgelesen werde, verworfen wurde. Es hat sich cmch der Herr Abg. Ullcpilscb als Berichterstatter des Petitions-Ausschusses vormerken lassen. Abg. Ullcpitsch. Vermöge des von Seite der hohen Kammer gefaßten Beschlusses liegt es dem Petitions-Ausschüsse ob zur Zeitersparung gleichartige Gegenstände gleichzeitig zum Vortrage nnd zur Erledigung zu bringen. In Folge dessen werde ich nun vier gleichartige Eingaben und Petitionen ihrem wesentlichen Inhalte nach zur Kenntniß der hohen Kammer bringen. Es haben nämlich unter Rcichtagszahl 2118 die Gutsbesitzer der Provinz Kram um Vedachtnahme auf die be^ sonderen dortigen Landes-Verhältnisse bei Verfassung des Gesetzentwurfes über die Entschädigung dcr aufgehobenen Urbarial- und Zehentrechte, um Beiziehnng von Sachvcr ständigen zur dießfälligenRetchstags Eoimnission, und um einstweilige Verfügung eines Moratoriums gebeten. Waters ist unter Reichs-tagszahl 745 von Seite des Ministeriums des Innern der von den Ständen des Herzog« thums Kram vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Ablösung dcr Zehent- und Urbarial-lasten in Kram, dem Reichstage zur geeigneten Berücksichtigung überreicht worden. Ferner haben die Gutsbesitzer der Provinz Steier-mark. unter Reichstagszahl 744 gebethen, daß den dortigen Herrschafts- und Güterbesttzern bis zur erfolgenden Flüssigmachung der ihnen gebührenden Urbarial - Entschädigung, ihren Gläubigern gegenüber ein Moratorium bewilligt werden möge, und daß die ihncn dießsalls gebührende Entschädigung «Quote mit Rücksicht auf die von ihnen aufgestellten nnd mitgetheilten Principien ermittelt werden wolle; und endlich ist unter Reichstagszahl 747 von Seite des Ministeriums des Innern eine Vorstellung der HerrschaftsbesitM der Grafschaften Gorz und Gradiska an den Reichstag gelangt, in welcher dieselben die privatrechtliche Natur der ihnen gebührenden Nrbarialien. Laudcmial- und Zchentbezüge nachweisen, un'o daher die Berücksichtigung dieses besonderen Verhältnisses bei der bevorstehenden Abolution und Entschädigung dieser Bezüge in Anspruch nehmen. Der Petitions-Ausschuß bat nun einhellig beschlossen, diese vier Eingaben dem Urbarial-Entschädigungs-Ausschusse zur Berücksichtigung bei der Lösung der ihm behufs der Versassung eines dieß-fällige:'. Gesetzentwurfes gestellten Aufgabe abzutreten, und insoweit wäre dieser Beschluß des Petitions-Ausschnfses kein Gegenstand des Vortrages in der Kammer. Hiachdcm jedoch in jeder dcr vier Eingaben ein großer Theil der Guts- und Hcrrschastsbesitzer einer ganzen Provinz ihre Gesinnungen bezüglich der bevorstehenden Urbarial-Ablösnng und Entschädigung ausgesprochen haben, so hat dcr Pctitons-Ausschuß wciters bcschlosseu, das Vorhandenseyn der besagten Eingaben zur Kenntniß des hohen Hauses zu dem Ende zu bringen, daß selbe von jenen Herren Abgeordneten, welche es wünschen sollten, eingesehen werden können. Diese von mir gemachte Mittheilung, ohne übrigens Gegenstand einer meritorischen, geschästsordnungsmäßigcn Abstimmung zu seyn, wolle daher von der hohen Kammer lediglich znr Wissenschaft genommen werden. Präs. Wünscht Jemand übcr denGcgcnstand zn sprechen? (Pause.) Diejenigen Herren, welche demAntragc dcsPetitionsansschusses beistimmen, die vorgetragenen Gegenstände lediglich znr Wissenschaft zu nehmen, wollen aufstehen. (Geschieht.) Dcr Antrag ist genehmigt. Abg. Ullepitsch. Unter Reichötagszahl 349 ist eine Adresse der slavonischen Militär-Gränze an die österreichische constituirende Rcichsversammlung folgenden Inhalts eingelangt. (Liest): Schon seit längerer Zeit hat sich die tranrige und bis in das Innerste empörende Nachricht verbreitet, daß die ganze Militärgränzc in die amnassendcn Hände der hevrschsüchtigen. dcr österreichischen Monarchie feindlichen Magyaren überliefert worden sei; allein so sehr die Militärgränze eine solche unconstitutionelle, das Volk in seinen heiligsten Rechten verletzende Verfügung für unmöglich hielt, so deuten doch die seit einiger Zeit sich kundgebenden anmassenden Einmischungen des ungarischen Ministeriums iu die Gränzverhältnisse darauf hin, daß die Militärgränze wirklich dem ungarischcn Ministerium untergeordnet sei. Die treuen Bewohner der slavonischen Militärgränze mit dem erstcn Militär-vrincip, daß der C.chorsam die erste Pflicht des Kriegers sei, eben so vertraut, als von dem zweiten Militärprincip geleitet, daß der Krieger, wenn er überzeugt ist, daß der Gehorsam augenscheinlich zum Nachtheile des Regenten nnd des Vaterlandes gereicht, solchen zu versagen habe, seien daher ans unerschütterlicher Treue an das Herrscherhaus fest entschlossen, der Unterordnung unter das ungarische Ministerium, welche den Untergang der österreichischen Monarchie herbeiführen müßte, in deren Erhaltung und Erstärkung sie aber für ihr Wohl die beste Garantie finden, sich durchans nicht zu fügen, und niemals fügen zn wollen. Sie wagen daher in tiefster Ebr-furcht, eine hohe Reichsversammlung als die hochsmnige Vertreterin der Monarchie zu bitte», allergnädigst dahin zn wirken, daß auch die slavonische Militärmacht durch den Seiner Majestät treuen Vanus von Croatien und Slavonien, Hrn. FeldmarschaN-Lieutcnant Freiherrn von Iellachich vom allgemeinen österreichischen Kriegsministcrium fernerhin befch" liget werde, da sie die traurige Erfahrung machten, daß das gegenwärtige hohe slavonisch-syrmische Generalkommando mit Ungarn, und sonnt gegen den Bestand der Monarchie sym-pathisire, und sie deßhalb durchaus seinen Anordnungen, die nur die Förderung der ungarischen separatistischen Tendenzen vor Augen haben, sich nicht fügen können, ja sogar, da man ihre bezüglich des ungarischen Ministeriums im gehörigen Wege den vorgesetzte» Behörden entschieden gemachte Eröffnung z" berücksichtigen unbeachtet läßt, sie bei der herrschenden allgemeinen Aufregung der dortige" Bewohner in die traurige Lage versetzt würden, vem slavonisch-sprmischen Generalkommando 497 den Gehorsam Verwesern zu müssen. Wenn erwogcn wird, welche große Verdienste sich das getreue Gränzvolk um die österreichische Monarchie nnd den erhabenen Tbron seiner Herrscher erworben, uud wie viel Blut vas-selbc mit beispielloser Anhänglichkeit für die Erhaltung der Monarchie bereits vergossen bat, wie auch das; eine ansehnliche Truppenmacht eben gegenwärtig in Italien für das Gesammtvaterland blutet, so sei es leicht begreiflich, mit welchen Schmerzen eine so schmähliche Abtretung des Militär-Gränzlandcs — das von einer Million Bevölkerung im Noth-salle ilw.MW der tapscrftcn Krieger stellen kann, - an die gegen die Monarchie und die slavische Nationalitat seiudlich gesinnten Ungarn die trencn Herzen der Gränzcr erfüllen muß. Sollten sie jedoch demungeachtet ans dem Verbände mit der Monarchie gerissen, und für ihre bisherige Anhänglichkeit ihren und der Monarchie Todfeinden überliefert bleiben, dann — sie erklären es frei und unverhohlen, dann, wollen sie lieber als ein slavisches Heldenvolk sterben, als sich unterjochen zu lassen von einer Nation, die in ibrcm Hoch-muthc schon frübcr die empörendste Gering-schätznng anderer, besonders aber des Gränzvolkes an den Tag gelegt hat. Sie bitten deßhalb cinc hohe Reichsvcrsannnlung nochmals, sie im Verbände mit dcr österreichischen Monarchie zn erhalten, dafür wollen sie dem allerhöchsten Hcrrscherhanse wie bisher treu bleiben/ und nur, ja einzig und allein zum Schutze der österreichischen Monarchie ihr Gut nnd Blnt opfern, wähvcnd sie bei dem Bc> stände der ihrem Willen widerstrebenden^ nnd nach den konstitutionellen Principien ungesetzlichen Abtretung der Militärgränze an Ungarn bei ihrer unbesiegbaren Abneigung gegen die Herrschaft des magyarischen Ministeriums unvermeidlich nur cinem langwierigen und blutigen Bürgerkrieg Preis gegeben waren. (Bei-MU.) Der Petitious-Ausschnß hat einhellig beschlossen, dieft Adresse und rücksichtlich Petition in Grwägung dcr mittlerweile erfolgten Hrrufmig des Freiherrn Knlmer in den Ministerrath, an das Ministerin'« zur geigneten Bedachtnahmc und zur seinerzeitigcn Bekanntmachung des Veranlaßten zu leiten. Abg. Trojan. Ich möchte dcn Herren Referenten um das Datum dieser Eingabe fragen. Abg. Ullepitsch. Sie ist datirt vom .'i. August 1848. Abg. Klaudi. Ohne mich in eine Begründung einzulassen, trage ich einfach darauf au, daß diese Petition nicht jetzt dem Mini-Nerillm, sondern dem Couftitntions.Ausschüsse übergeben werde, zur Berücksichtigung, weil es aus der Petition klar hervorgeht, daß diese Nation in hem innigsten Verbände mit dcr Gksammtnwnarchie zn bleiben wünscht. Ich trage also darauf an, daß diese Petition dem Eonstitutions-Ausschussc übergeben werde, zur geeigneten Bcdachtnahme. Ich stelle vorläufig nur diesen Antrag, da ich nicht in der Lage bin, einen andern stellen zu können. Abg. Neu mann Leopold. Ich glaube, daß weder das Gesuch der slavischen Nation, noch auch der Autrag der Petitions-Commission dahin gehe, wohin der Antrag des ehren-werthen Herrn Abgeordneten für Knttcnberg "bzielt. Zu dem bin ich der Ansicht, daß mit Rücksicht auf das Datum dieser Petition, und Nach den erfolgten großen Ereignissen dieses Gesuch der slavischen Gränzer zum größten Theile erledigt ist. Sie beabsichtigen vom Gc-'"nnntverbande der Monarchie nicht losgerissen ^ werden, und dieses hcldenmüthigc Volk ?" Wesentlich dazu beigetragen, daß durch "e>e Resultate ihre heißesten Wünsche erfüllt werden. Weiter sagt, soviel ich aus der Peti-tlon entnommen habe, das Gesuch der slavi-Ichen Gränzer nichts; demnach bin ich auch oafur, daß der constituircndc Reichstag nicht 5 ^' - ^ sti, ihnen ein Mehr, welches über ^ s,t '"H hinansgcltt, zn bewilligen. Ich biu vollkommsu mit dem cinvmtanden, was dcr Petitions Ausschuß in dieser Beziehung für gnl befunden hat. Abg. Gold mark. Ich habe dem, was der Herr Redner vor mir gesagt bat, nicht viel mehr zuzufügen, nur muß ich bemerken, daß der Petitions-Ansschuß so, wie er jetzt zusammengefetzt ist. nicht in dcr Lage wäre, Rücksicht zu nehmen auf Wünsche, die hoffentlich hier ihre Vertretung erhalten werden. Daher vereinige ich damit, daß diese Petition, dem Ministerium, und zwar so schnell, als nur möglich, übermittelt wcrde. Präs. Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. Lasser. Ohne in dcn Inhalt dieser Petition einzugehen, wünsche ich nur formell zu bemerken, daß mir scheint, es liege kein Antrag zur Abstimmung vor, nachdem es in die Befugnisse des Petitions-Auöschusses gehört,' Petitionen, die er dem Ministerium zuzuweisen findet, ohne Beschluß des hohen Hauses dahin zu leiten. Wenn also diese Petition vorgelesen worden ist, so kann dec Petitions-Ausschuß nun von dem Wunsche geleitet worden seyn, dieselbe dem hohen Hause zur Kenntniß zu bringen. Präs. Der Abgeordnete Klaudi hat das Wort. Abg. Klandi, Ich will mich in eine Erörterung der Frage, die von meinem Vorredner geltend gemacht wurde, nicht einlassen, nnd ziehe vorlänsig. meinen Antrag zurück, behalte nur aber vor, seiner Zeit mit Beziehung auf diese Petition einen Antrag vor dos hohe Hans zu bringcu. Präs. Wenn Niemand mehr das Wort ergreift, so sehe ich die Debatte für geschlossen an. Will dcr Herr Berichterstatter das Wort ergreifen, und zwar, da kein Vcrbcsserungs-antrag gestellt wurde, vielleicht nur bezüglich der vom Abg. Lasier gerügten formellen Behandlung des Gegenstandes erwidern? Abg. Ullrpitsch. Nachdem dcr Herr Abg. Klaudi feinen Verbcsserungsantrag zurückgezogen hat, fo behebt sich dießfalls jede weitere Entgegnung. In Bezug auf die Bemerkung dcs Herrn Abg. Wasser aber, betreffend die formelle Behandlung des Gegenstandes, habe ich zu erwidern, daß sich der Peti-tions-Ausschnß allerdings bewogen fand, den Inhalt dcr Adresse dcr slavonischen Militär-Gränze insbesondcres deshalb znr Kenntniß der hohen Kammer zu bringen, weil sie dcn Gcsinnungsausdruck der Bewohner eines Ge-bicthstheilcs des österreichischen Kaiserreichs enthält, und in solchen Fällen dcrlci Adrcsten immer zur Kenntniß der hohcn Rcichsvcrsamm-lnng gebracht wurdcu, daß aber übngcns dcr Antrag dcs' Pctitions-Ausschusscs nicht aücm eine einfache Abtretung des Actes "n das Ministerium enthalte, die als eine ledlgkch formale Erledigung anzusehen wäre, zondern daß vcr Antrag des Pctltions°Ausschusies als eiuc motivirte Ucbcrweisuug der Petition au das Ministerium behufs ihrer mentalen Erledigung anzusehen komme, nnd daher Gcgcn-stand cincr Abstimmung seyn dürfte, Präs. Nachdem dcr Antrag vom Pcti-tions-Ausschussc und zwar ein motivirtcr Antrag wcgcn Ucberweisung dieses Stückes an das Ministerium gestellt wurde, so werde ich ihn zur Abstimmung bringen. Er qeht dahin: Die Adresse und rücksichtttch Petition wird m Erwäguug der mittlerweile erfolgten Berufung des Freihcrrn Kulmcr m deu Mimstcrrath an das Ministerinn! zur geeigneten Bcdachmachmc und ftincr Zcit zur Bckanntgebung dcs ^cr-anlaßten geleitet. Diejenigen Herren, we^lche für den Antrag dcs Pctitions-AusschuN/s stud wollen aufstehen. ^Majorität.) Der Antrag M angenommen, Dcr Herr Abg. Mu^'l Yat nch als Berichterstatter gemeldet. Abg. Mnßil. Meine Herren, ich habe nn Namen dcs Pctitions-Ausschusscs einige Ge-schäftsstückc vorzutragen, welche nach dem Antrage dieses Ausschusses an die Partei, mitunter zu Handen der Herren Vertreter, welche sie überreichten, lediglich zurückgestellt werden sollen; ich glaube, es wird den Herren erwünscht scyn, wenn diese Geschäftsstücke nicht einzeln, sondern alle zusammen auf ein Mal zur Abstimmung gebracht werden. Ich werde sic also anzeigen. Rcich3lagszahl 2040 und. 2041 smv Eingaben von Schnnkwirthen auf der Herrschaft Kürlitz, betlcffcnd den N w-schankzins; es fehlen adcr, wie auch das,BM rcan auf den Eingaben bemerkte, die hier bc^ zogencn Beilagen. (5s werden also beide Stücke den Bittstellern mit dem Bedeuten rückgestellt, daß in dieselben wegen Abgang dcr Beilagen nicht eingegangen werden kann. Reichstagszahl 2042, ist eine Eingabe der Ehelente Eiara nnd Amand Tschipan aus Mistlk, Hochwälder-Herrschaft in Mähren; sie betreffen einen Rechts^ streit, sind mitdenOriginal-Streitacten belegt, imd werden dcn Bittstellern, zuhanden des Abg.Tell-schik mit dcm Bedeuten rückgestellt, daß Rechts streitigkcitcn nicht in den Wirkungskreis des Reichstages gehören. RcichstagszM 2<0»l, ist cinc Eingabe dcr Gemeinde Popnwka, Herrschaft Namiest in Mähren; betrifft gleichfalls cinen einzelnen Rechtsstreit, und soll nack dcm Antrage dcs Petitions-Ausschusses dein Bittsteller zu Handen dcs Abg. Frantzl mit dcmsclbcn Vcisatz rückgcstcllt werden. Reiche tagszahl 141, ist cin2 Eigabe ans Gratz, mit der Namcnschiffre S. V. S., mit dem Mot to: „Die Grundlage dcs Wemeindcwohls ist Vcrsittlichung und zweckmäßige Bildung." In dcr Eingabe wird gebctcn, es mögc dieselbe, wenn dic hohe Rcichsvcrsammlung sich nicht bcwogcn findet, in dieselbe nähcr einzugehen, wieder demjenigen rückgcstcllt werden, der einen Bries beibringt, dessen Inhalt dem hier versicgcltcn Briefe gleich ist. Gegenstand der Eingabe: Es werden Bctrachttmgcn übcr Sit-tcnverfall in den verschiedenen Schichten der Gesellschaft gemacht. Die ganze Eingabe ist in wohlwollender Absicht geschrieben, aber dcr Pctitions-Ausschuß findet nichts anders darüber zn verfügen, als dem Verlangen gemäß die Eingabe Icncm rückzustcllen, der ein dcm versiegelten Bnefe gleiches Schreibm voröriAHt, Präs. Wünscht Jemand über diese Gegenstände das Wort zn crgrciscn? — Nachdem kcinc Theilung bezüglich der Abstimmung gefordert wird, so wcrde ich dicfe Stücke alls, wie sie der Herr Berichterstatter vorgetragen hat, cumnlaliv zur Abstimmung bringen. Die-jcnigcn Herren, wllche dcin Antrage des Pc-titions-Ausschlisses bezüglich der vicr vorgetragenen Stücke beistimmen, wollen aufstehen. (Majorität.) Die Anträge sind genehmigt. Prä f. Haben noch welche Herrcn etwas vorzutragen? - b's erscheint kein weiteres Stück mehr zum Vortrage vorbereitet. Bei Ermangelung eines weiteren Gegenstandes der Verhandlung werde ich mir erlauben, dcn Schlnß del- Sitzung zu beantragen, und als nächsten ^itzungstag Dienstag festzusetzen, und zwar um !0 Uhr Früh. Als Tagesordnung setze ich sest , vermöge eines früheren Kammer bcschlassts, die Verlesung des heutigen Pro tokollcs und dic Fortsetzung dcr zweiten Le-fnng dcr Grundrechte. — Bezüglich dcr Revision dcr stenographischen Berichte habe ich zu erwähnen, daß die Reihe für diese Wochc dic Herren Abg. Mokry, Dnscbcck und Lhota trifft. — Dcr Vorstand des Volks- und staats-wirtschaftlichen Ausschusses ersucht die Mit-glicdcr, beute Nachmittags um X Uhr in der fünften Abtheilung zusammenzutreten. Die heutigc Sitzung ettiäre ich für geschlossen. Cchlnß dcr Sitzung 12'/2 Uhr. Ofss^j^e stenographische Vrrickle über die Verhandlungen des österreichisckell svllstituirendett NeickstageS in Kremsier. Vicmndachtzigstc (XXXll.) Sitzung ">n 6. Februar 1849. Tazes-Ordnung. »^ ^lcsung des Sitzungsprotokolles vom 1- Februar 1849. 11. Zweite Lesung der Grundrecht,'. 493 Vorsitzender: Präsident Smolka. Die Ministerplätze leer. Anfang: 50 ^ Uhr Präs. Die zur Eröffnung ver Sitzung erforderliche Anzahl Abgeordneter ist uersammelt. Ich erkläre die Sitzung für eröffnet. Der Herr Sccretär Wiser wird das Protokoll der letzten Sitzung verlesen. (Geschieht.) Ist bezüglich der Fassung dieses Protokolles etwas einzuwenden ? (Pause.) Da gegen die Fassung des Protokolles nichts eingewendet wird, so erkläre ich dasselbe als richtig aufgenommen. Der Herr Abg. Lhota, dem ich einen Urlaub von 3 Tagen ertheilt habe, hat von seinem Wohnorte aus, unter Einsendung eines Krankheits-Zeugnisses seine Erkrankung angezeigt; als hier im Orte erkrankt haben sich angemeldet die Abgeordneten: Veruardelli, Borkowski, Stobnicki und Zbyszewski. Ich habe Urlaube bewilligt, und zwar den Abgeordneten: Smre-ker, Hodurek, Suppanz und Palacki auf 8 Tage, dem Abg. Johann Leithner auf4,Tage. Bei dem Umstände, daß der Abg. Palacki ein Mitglied des Constitutions-Ausschusses ist, und jetzt täglich Sitzungen im Eonstitutions-Ausschusse gehalten werden, würde ich die Herren Abgeordneten des Gouvernements Böhmen ersuchen, heute Nachmittag um 4 Uhr im Sectionszimmer Nr. 3 zusammenzukommen, und einen Stellvertreter für den Abgeordneten Palacki zu wählen, nachdem bereits um 6 Uhr Sitzung im Constitutions-Ausschusse ist. Es sind neu gewählte Abgeordnete eingetroffen, und zwar, der Abg. Blasius Ovjiazh für Loitsch in Illyrien, statt des ausgetretenen Abg. Dollschein; derselbe wurde der 1. Abtheilung zugelost. Dann der Abg. Mandl Wladimir für Tarnopol, statt des Abg. Fedorowicz. welcher der 8. Abtheilung zugelost worden ist. Diese Herren Abgeordneten haben sich mit ihren Legitimation ausgewiesen, und können, falls sie anwesend find, an der heutigen Berathung Theil nehmen. Die Herren Schriftführer der 2. und 9. Abtheilung ersuche ich, im Vorstands-Bureau die Wahlacten dieser Abgeordneten in Empfang zu nehmen. Der Abg. Spangher für die Stadt Görz hat sein Mandat niedergelegt, und zwar unbedingt. Es wird das Ministerium des Innern um Ausschreibung einer neuen Wahl angegangen werden. Der Vorstand der t. Abtheilung ersucht die Mitglieder dieser Abtheilung, morgen um 9 Uhr Früh zuverlässig sich zu versammeln, nachdem einige Wahlacte zur Prüfung vorliegen. Ferner ersucht der Vorstand des Recruti-rungs-Ausschusscs die Mitglieder dieses Ausschusses, morgen um 9 Uhr im Sectionszimmer Nr. 3 sich zu versammeln. Für die laufende Woche haben die Revision der stenographischen Berichte zu besorgen die Herren Abgeordneten: Rosvpal, Tyll und Kanski. Ich ersuche diese Herren, sich in der laufenden M Woche mit der Revision der stenographischen M Berichte zu befassen. — Für die Commission W zur Revision der stenographischen Berichte wäre W an die Stelle des ausgetretenen Abgeordneten Winaricky ein Mitglied zu wählen, nnd W zwar auss der 9. Abtheilung. Die Herren » werden ersucht. sich morgen um 9 W ^)' oder allenfalls vor der Sitzung be-M Hufs der Vornahme dieser Wahl zu versammeln. M Der von, Uhg. Kapusczak in der letzten M Sltzung motivirte Antrag liegt heute gedruckt vor. Wenn in dieser Beziehung kein Widerspruch statt nnden sollte, so würde ich bei dem Umstände als w Freitag gerade drei Tage seit der Verthellung verstrichen sein werden, und an dle,em Tage andere Gegenstände außer den Grundrechten verhandelt werden können, den Antrag stellen, diesen Antraq am Freitag zur Vollberathung aus die Tagesordnung zu sehet,. (Nuf: Ja, ja-) -^ Ich habe die hohe Kammer in Kenntniß zu sehen, daß am <. Februar 1349 sich eine Deputation mehrerer Gemeinden aus dem Prerauer und Hradischer Kreise im Porstands - Bureau eingefunden, mir eine Adresse überreicht, und einc Ansprache an mich gerichtet hat. Ich habe den, sowohl in der Adresse, als auch in der an mich gerichteten Ansprache an den Tag gelegten Ausdruck der Loyalität für seine Majestät den Kaiser und den Reichstag zur wohlgefälligen Kenntniß genommen, und in diesen» Sinne beantwortet. Diese Adresse liegt hier vor, falls die hohe Kammer es wünscht, könnte dieselbe vorgelesen werden. (Vielstimmiger Ruf: Ja.) Die Adresse ist in böhmischer Sprache abgefaßt. Ich habe davon eine authentische Uebersetzung ins Deutsche anfertigen lassen. Wünscht die Kammer, daß das Original verlesen werde? (Widerspruch.) Schriftf. Streit (liest). Hoher Reichstag! Gejubelt haben alle Nationen Oesterreichs, gejubelt hat auch das slavische Volk in Mahren, als im März die Sonne der Freiheit zum ersten Male uns anlächelte, und einen ganzen Frühlung sceliger Hoffnungen in unserer Brust weckte. Gejauchzt hat das Volk abermals, als Ihr, die Vertreter der österreichischen Nationen, am 81. August in Wien mit einhelliger Stimme die Worte sprächet, die uns durch das Patent vom 7. September zugetragen wurden: „Dic Unterthäuigkeit ist aufgehoben." Da richtete das Volk den unter dem Joche der Robot gebeugten Nacken auf, und erhob dankbar sein Haupt, indem es sich von diesem Augenblicke an erhoben fühlte zur Menschenwürde. Als aber durch das Wort des gütigen Kaisers Fer^ dinand der hohe Reichstag nach Mähren in unsere Mitte berufen wurde, bemächtigte sich unser ein stolzes Gefühl, daß hier auf dem Boden unseres theuren Vaterlandes, von wel< chem vor tausend Jahren das Licht der christlichen Wahrheit sich nach allen Seiten hin ausbreitete, auch nun aufgebaut werden soll die feste Burg der Volksrechte, um sodann unserem gnädigen Monarchen zur Bestätigung und Wahrung übergeben zu werden. Denn Ihr Männer, die Ihr uns^e Vertreter seid, leget die Grundlagen des künstigen Wohles der Nationen Oesterreichs, Ihr lcgct den Grund des neuen Gebäudes, in welchem Fürst und Volk eintrachtig und glücklich mit einander leben sollen, Ihr setzet die Grundsteine der Constitution Oesterreichs. Darum begrüßen wir Euch denn freudig auf dem geliebten Boden unseres theuren Vaterlandes Mähren, und sagen Euch Dank für Euer bisheriges Bemühen, indem wir in Euch unser Vertrauen setzen , daß Ihr gemäß Eurem erhabenen Berufe als wahre Volksvertreter bei Euren Arbeit ten die bürgerliche und Volksfreiheit, das Wohl und den Ruhm unserer constitutionellen Monarchie auch künftig stets im Auge haben werdet. Wir erwarten vertrauungsvoll, daß aus Eurer Mühe und Arbeit aufgehen wird der Same der Gleichberechtigung aller Nationen, und keimen wird in dem verschieden gegliederten, doch untheilbarcn Oesterreich. Genehmiget denn, daß wir im Namen unserer Gemeinden, so wie wir die herzlichste Liebe nnd treueste Ergebenheit hegen gegen unseren gütigen constitutionellen Kaiser Franz Joseph, eben so Euch, unseren gewählten Vertretern, unsere tiefste Ehrfurcht und unser Vertrauen mit ungeschminkten, aber aufrichtigen Worten darlegen. Gott segne Eure Arbeit. Eure Mühe! Hoch unsere constituirende Reichsversammlung! Im Namen der mährischen Gemeinden des Prerauer und Hradischer Kreises. (Folgen die Unterschriften. —Großer Beifall.) Präs. Ich habe der hohen Kammer anzuzeigen, daß der Herr Abg. Titus Dzieduszycki hier eingetroffen ist. — Bezüglich des Herrn Abg. Luzian Kobylica wird der Herr Schriftf. Ullepitsch einen Vortrag halten. , Schriftf. Ullepitsch. Der R. T. Abg. Luzian Kobnlica für den Wahlbezirk Wisznitz in der Bukowina, welcher sich während der Zeit der Prorogation des Reichstages in seine Heimath begeben hatte, hat mit seiner Einlage vom 28. November v. I., R. T. Z. 3290, dem Reichstagsvorstande die Anzeige gemacht, daß ihm von Seite des EzernowitzerKreisam« tes bedeutet worden sei, daß, wenn er sich nicht alsogleich zum Reichstage nach Kremsier begeben sollte, oder er sich über eine erlangte Urlaubsbcwilligung nicht auszuweisen ver-möchte, seine Eigenschaft als Reichstags-De-putirter beanständet werden müßte, in Folge dessen er nöthigen Falls um schriftliche Einberufung nach Kremsier ersuchte. In Erledigung dieser Eingabe wurde dein besagten Herrn Abgeordneten unterm l2. Dezember v. I. er* widert, daß, nachdem der Reichstag in Folge der von Sr. Majestät dem Kaiser ergangen?» Aufforderung seit dem 22. Nov. v. I. in Kremsier seine Sitzungen wieder eröffnet hat, der Herr Abgeordnete hievon zu seiner Beneh-mungswissenschaft verständiget werde, und es wurde das k. k. Ministerium des Innern '.:m Zustellungsveranlaffung dieser Erledigung ersucht. Unterm li. Jänner l. I.,R. T. Z. 3920, wurde jedoch von Seite des k. f. Ministeriums des Innern anher mitgetheilt, daß der N. T. Abg. Luzian Kobylica bereits längere Zeit von seinem Wohnsitze Putila in der Bukowina unbewußt wo abwesend, und daher eine Zustellung des an ihn gerichteten Schreibens un-thunlich sei. Da nun der 8. 29 der bereits definitiv angenommenen Geschäftsordnung be« stimmt, daß ein Mitglied, welches sich ohne Urlaub entfernt oder über die Urlaubszeit aus-bleibt, zum Erscheinen am Sitze des Reichstages aufzufordern sei, so erging unterm 19. Jänner l. I., R. T. Zahl 4089, an den Reichstags-Abgeordneten Luzian Kobylica die Aufforderung, nunmehr binnen einer Frist von 14 Tagen sich um so zuverlässiger in Kremsier emzufiudcn, als er im Gegenfalle nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist, ohne fernere Ermahnung als ausgetreten betrachtet, und der Antrag auf Einleitung einer neuen Wahl gestellt werden müßte. Da nun diese Frist abermals fruchtlos verstrich, auch jede weitere Zuschrift ob des unbekannten Aufenthaltes des Abg. Kobylica unthunlich ist, der Wahlbezirk Wisznitz in der Bukowina aber füglich nicht länger ohne Vertretung bleiben kann, so stellt der Reichstagsvorftand den Antrag, die hohe Kammer wolle beschließen: der Reichs-tags-Abgcordnete Luziau Kobvlica für den Wahlbezirk Wisznitz in der Bukowina sei als aus der hohen Rcichsvcrsammlung ausgetreten anzusehen, und der Neichstagsvorstand sei ermächtiget, im Wege des k. k. Ministeriums des Innern dießfalls die Ausschreibung einer neuen Wahl zu veranlassen. Präs. Wünscht Jemand über den vorge« tragenen Gegenstand zu sprechen? Diejenigen Herren, welche dem Antrage des Vorstandes beistimmen, wollen aufstehen. (Majorität.) Der Antrag ist angenommen. Dem zu Folge wird das Ministerinn, des Innern um die Ausschreibung einer neuen Wahl angegangen werden. — Dcr Herr Abg. Peitler hat eine Interpellation angemeldet. Wollen daher der Herr Abgeordnete dieselbe vorlesen. Abg. Peitler. Meine Herren, ich habe mit einer Interpellation Ihre Geduld noch nicht in Anspruch genommen, und es würde auch heute mcht geschehen sein, wenn es sich nicht um einen wichtigen Gegenstand handeln möchte, nämlich um die Organisiruug der neuen l. f. Justizbehörden in dem Herzogthu-me Salzburg und um die angebliche Aufhebung mehrerer Pftcggerichte. Die Interpellation ist an den Herrn Iustizmwister gerichtet, und lautet: Im Hcrzogthumc Salzburg wird die Civil- u»d Erimiual-Gerichtsbarkcir, darw die politische Administration von den k. k. Pfleggerichten als Justiz- und politischen Be« Förden erster Instanz ausgeübt, mit Ausnah« mc der drei Patrimonialgerichte der Klöster !<3t. Peter und'Michlbaiern, welchen eine be-! schränkte Civil- und Gerichtsbarkeit über ihre bisherigen Unterthanen zusteht. Die Pfiegge-richtsgebäude sind Staatseigcnthum, und befinden sich im guten Vauzustande. In keiner Provinz ist daher die Organisirung der neuen landesfürstlichen Justiz, und politischen Behörden so leicht und mit wenigen Kosten ausführbar, als in dem Herzogthmne Salzburg; indem die gegenwärtigen Pfieggerichte lediglich 499 in Bezirksgerichte tmd zum Tbeil im Eolle-gialgerichtc mit einem verminderten Personalstande umzuwandeln, und die entbehrlich werdenden Pfteggerichts-Beamteu und Diener bei den neuen Bezirksobrigiciten und zum Tbeilc Finanzbehörden unterzubringen, oder falls cmch dieß uuthunlich wäre, zu peusioniren oder zu quicsciren kommen. Sämmtliche gegenwärtige Salzburgischc Pfleggerichte hätten daher als Bezirks- oder Eollcgialgerichtc zu bestehen; anders wurde es jedoch von de»n Organisi-rungs-Eommissär, welcher im vorigen Herbste Ober-Oesterreich und Salzburg behufs der Organisirung der neuen Iustiz-Vehörden bereiste, beschlossen, iudem derselbe mehrere Psleggerichte, und darunter insbesondere vie vier iu meinem Wahlbezirke gelegeneu Gerichte: Großarl, Gastcin. Tarcnbach und Loser znr Aufbebung beantragte, so daß selbe künftig auch nicht als Bezirksgerichte zu bestehen hätten. Dieser mündliche Beschluß der Orga-uisirungs-Eommission, welcher ohue Verueh-nnmg der betreffenden Pfleggericktsgenicinden und ohne Erhebung der näheren Lokalvcrhält-nisse erfolgte, verbreitete eine ungewöhnliche Aufregung und Bestürmung in den betreffenden Gemeinden. Ich rrhielt sogleich von meinen Committenteu Vriefe mit der dringenden Aufforderung, durch Interpellation, Petition u. s. w. die beantragte Aufhebung der Pfleggerichte zu hintertreiben. Vorzüglich ernsten Inhaltes war ein Schreiben vou Gastein, worin es unter andern heißt: „Seit Menscheugcdenken war die Aufregung un-ler den hiesigen Bauern me so groß, als gegenwärtig wegen der Aufhebung des Pfiegge-richts Oasteiu, eines der ältesten, schon seit mehreren Jahrhunderten bestehenden Gerichtes, in dessen Bezirke das weltberühmte Wildbad Sastein liegt." Ich verfügte mich daher unverzüglich zum Herrn Justiz-Minister, nud setzte ihn hiervon unter Darstelluug der nur "us eigener Anschauung bekannten Lokalver-hältnisse mit dem Ersuchen in Kenntniß, den Antrag des Herrn Orgcinisirungs-Conlmissärs hinsichtlich der Aufhebung dieser Pfteggcrichte, wegen der damit für die Iustizpflegc verbundenen höchst uachtheiligen Folgen nicht zu genehmigen. Ich erhielt von ihn: auch eine be-nchigcndc Zusicherung, wovon ich sogleich meine Committcntcn verständigte, um die Bevölkerung zu beruhigen. Dieß geschah im Monate September v. I. und ich hielt den ganzen Gegenstand für abgethan, als ich vor ei-nigen Tagen einen Brief aus Großarl von ei-ucm dcr ehrbarsten Gemeinde - Vorstände erhielt, vermöge welchem in dcr ganzen Pfleg-gerichtsgemeinde große Bestürzung wegcu der angeblich beantragten Aufhebung des dortigen ^steggcrichtes herrsche, und wo ich aufgewr-dn'i wurde, eiuc Petition beim hohen Reichs' tage dagegen zu überreichen. Eiu ähnliches Gerücht herrscht auch, wie mir ein anderer Brief zeigt, welchen ich vor zwei Tagen aue Tarenbach bekam, hinsichtlich der Aufhcbunc des Pfleggerichtes Taieubach. So viel i^ aus ziemlich verläßlicher Quelle erfuhr, situ diese sämmtlichen Gerüchte unwahr und mn dazu geeignet, oder wohl vielleicht gar erfunden, um die ohnchiu durch die politischeu Stürme der Gegenwart, und durch die beantragt, Erhöhung der Grundsteuer von Seite des Finanzministeriums, aufgeregten Gemüther dci Bewohner des Herzogthums noch mehr zu beunruhigen. Eine Aufhebung der vier Pfleggerichte Großarl, Loser, Gastein und TarcnbaH würde aus folgenden Gründen unzweckmäßig "dcr wohl gar willkührlich erscheinen. Di< bezirke dieser vier Pfleggerichte haben naH ^er nenestcu Eatastral-Vermessung folgendei "lächklimaß, als: ^- Großarl, 3 Quadratmcilen, 93ü8 Joch 2. Lofcr, 4'/^ ', ll- Gastein, l^»/^ ^, ^. Tarenbach endlich sogar 12'/2 Quadrat, Meile. Vci der Einrichtung der neuen Bezirksgerichte werden als Minimum des Fla chenmaßes eines Gerichtes 4 Quadratmcilel "„genommen; mit Ausnahme des Pfleggcrick tes Großarl haben die übrigen Pftcggerichte einen größern Umfang, als den normalmäßi-geu, daher schon deßhalb von deren Aufhebung keine Rede sein kann, nur das Pfleggericht Großarl hat statt der vorgeschriebenen 4 Meilen - oder . . . 40000 Joch nur . . . 39358 „ es fehlen daher uur 642 Joch oder kaum Vzo von dem normalmäßigen Flächenmaß. Hingegen kommen die besonderen Lokalvcrhältnisse dieses Pstcggerichtes wohl zu berücksichtigen. Das Großarl-Thal hat uur unbedeutende Seitenthäler, hingegen bis an die Wasserhöhen des Gebirges Kolm auf der kärntnerischen Gränze eine Länge von 10 geomet. Stunden. Einzelne Bauerngüter sind von dem Sitze des Pfteggerichtes St. Johann, welchem Großarl zugetheilt werden soll, 10 bis 12 Stunden weit entfernt, somit müßten für einen Gang in Rechtsangelegenheiten dorthin mit Hinzurechnung des Rückweges 2 bis 3 Tage verwendet werden. Außerdem ist der Pfleggerichts-Bezirk Großarl auf drei Seiten vou hohe» Gebirgen eingeschlossen, uur ein einziger schmaler Fahrtweg führt über einen! gleichfalls mehr als eine Stunde hohen Berg! nach St. Johann; auch auf diesem einzigen! Wege ist dic Passage oft mehrere Tage durch tiefen Schneefall, Schueelavinen und Abplai-kungen (Grdabstürze) gänzlich gesperrt, in ci-z nem solchen Falle bildet der Gerichts-Bezirks Großarl im-strengsten Sinne des Wortes eine? Enclave; die Bewobner sind abgeschnitten von j aller Außeuwelt, uud auf sich allein beschränkt^ Hieraus gebt hervor, daß die Aufhebung des! Psleggerichts Großarl nichts Anderes sein wür.^ dc, als eine Justiz - Vc rweigerung für die dortigen Bewohn er, welche die eigenmächtige Selbsthilfe herbeiführen müßte. Eine schleunige und wohlfeile Justiz ist aber eben ein Vorzug, welchen die constitutionelle Monarchie vor der absoluten voraus hat, oder wenigstens haben soll. Die Aufhebung des Pstcggcrichls Großarl und dcr andern Pfleggerichte wäre aber eine grobe Verletzung dieses constitutionellcn Principes, deren sich gewiß das hohe Ministerinn! nicht zu Schnldm kommen lassen will. Allein, um hierüber volle Gewißheit zu erhalten, und demnach im Falle des Fortbcstandes der Pstcggcrichtc als Bezirks-Gerichte die aufgeregten Gemüther beruhigen, im Falle deren beantragten Aufhebung aber die geeignetsten Maßregeln dagegen einleiten zu können, bin ich genöthiget, an das hohe Iustiz-Ministcrimn folgende Fragen zu stellen, als: 1. Beabsichtigt das hohe Ministerium bei der Organisiruug der l. f. Behörden ewige Salzburgischc Pfleggcrichte, als Iustiz-Vehörden erster Instanz aufznhcben oder nicht? 2. Im Bejahungsfälle, wclchc und warum? — Da es sich um die Beruhigung der aufgeregten Gemüther eines großen Theils des Herzogthums handelt, so ersuche ich dcn Herrn Präsidenten, diese Interpellation sogleich au dcn Herrn Iustizmiuister zu übermitteln. Präs. Es wird diese Interpellation sogleich dem Justizministerium übermittelt werden. Abg. Peitler. Meine Herren, man kann den Staatsbürgern ihre Ungednld nicht verar-gen — (unterbrochen durch große Bewegung der VersammlMg.) Präs. Als nächster Gegenstand dcr heutigen Tagesordnung erscheint die Fort, etznng der zweiten Lesung der Grundrechte. Ich Muchc den Herrn Berichterstatter zur Lcsuug zn schreiten. Abg. Hein. (Liest.) .8- ". Die östreichischen Staatsbürger haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu vcr-ineln; jedoch sind Volksversammlungen untcr freiem Himmel vorläufig der Si-cherhcitsbehörde anzuzeigen, dürfen aber nur in Fällen dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit untersagt werden. Keine Abtheilung der Volkswehr darf als solche über politische Fragen beratbcn oder Beschlüsse fassen." „Zum zweiten Absätze." „M. V. Volksversammlungen unter freiem Himmel dürfen uur in Fällen dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit untersagt werden." Präs. Es haben sich als Redner cu, schrieben lassen, uno zwar als Redner gegen den Paragraph die Herren: Kaubek, Wild-ner, Löbncr und Vacano; für den Paragraph die Herren: Vorrosch, Vrestel, Pult-scher, Cchuselka, Dylcwski, Straffer. Endlich hat sich hier noch einzeichnen lassen dcr Abg. Wiser gegen den Paragraph, er wird demnach von seinem Platze aus zu sprechen das Recht haben. — EZ hat das Wort der Abg. Kaubek. Abg. Kaubek. Das Versammlnngsrecht, und das Associationsrecht, welche beide in unseren Grundrechten in dem 11. und 12. 8-im brüderlichen und nachbarlichen Vereine nebencinanderstehen, und die sich so ziemlich einander bedingen, bilden die obersten und vorzüglichsten Postulat?, ja sie sind so ziemlich die Grundbasis jeder Volksfrciheit. Jede mn^mi <-:!,-!" muß ohne diese zwei hochwichtigen Grundrechte zu einer l^,-t» p^i-v:», ja ^i-t» mi'.l« herabsil'.ken und zusammeu. schrumpfen. Jede noch so heilig garantirte Volksfrciheit sinkt herab zu einer Illusion, oder böchstms zu einer schnell vorübergehenden I^w m">'n.,»»:,, die uur dcn Unwissenden täuschen kann über ihren wahren Entstehungs-^grund. Diejenigen, die sich erdreisten würden, au diesen zwei Paragraphen der Grundrechte 'zu rütteln, Herrscher oder Staatsbürger, die 'würden sich iu einen Kampf, in einen Riesen-kamps einlassen mit den Urelcmenten dcr 'Volkssreiheit. Eincn solchen gewaltigen Ka,mps, !cin solches Harzardspiel unternahm jener jhochgepriesenc Herrscher, welchen sein eigenes Volk und die sonst mißtrauischcu Diplomaten .dcn Napoleon dcs Friedens und zwar mit Recht nannten. Der Vürgerkönig und sein Premierminister Gnizot nnternahm einen Kamps !gegen dasselbe Grundrecht, mcinc Herren, lwelches in dem 11. 8- unserer Grundrechte Enthalten ist. So wie Karl dcr X. und Po-!lignac, so spielte der Bürgerkönig und <>in Premier v:, l)«,,^,,« in dem Spiele um das ^Schooßkind der Volksfreiheit. in dem Spiele, welches er gewagt hatte gegen unseren 11. i-n und <'«, welches für die Freibeit seines Vaterlandes gekämpft hat auf St. Domingo, in Rußland und wieder in Deutschland. Daß zum Beispiel die Portugiesen leichteren Kaufes zur Freiheit ge^ kommen sind, weil es den Engländern gut geschienen hatte, den Portugiesen mit brittischen Schiffen und ihren Kanonen unter Napier's Commando beizuftehen; weil vielleicht die Belgier leichteren Kaufes zur Freiheit gelangt sind durch die Unentschlossenheit des Prinzen von Oranicn und durch das Bombardement von Antwerpen im Jahre 1820; — das hat nicht zur Folge, daß nicht jedes Volk gleich wie die Portugiesen und Belgier der Freiheit im gleichen Grade werth und würdig sei! Jedes Volk, meine Herren, verdient Freiheit, und es gibt keine Epoche, wo man den Völkern zurufen dürfte: Wartet noch, ihr verdient noch nicht das Erspectanz-Dekret für die Freiheit, weil ihr noch nicht in dem Stadium scid, wo das Volk zu den höchsten Errungenschaften der Freiheit, also auch zum Vrrsammlungs-und Affociationsrechte zugelassen werden darf. (Bravo.) Nebrigens muß ich noch, meine Herren, bemerken, wenn wir den Völkern Oesterreichs das Versammlungsrecht, wie es hier in unseren Grundrechten vorlieqt, geben und de-cretiren werden, werden wir ihnen meine Herren, kein so neues Geschenk damit machen; denn es ist sowohl in der Geschichte der germanischen, als der slavischen Völkcrstämme begründet. Ich crrinnere Sie bloß an die alten Versammlungen der Germanen, wo Jeder das Recht hatte, seine Meinung frei und unverho-len zu sagen, und zu einer Versammlung, zu einem Vereine seine Landsleute einzuladen. Ich erinnere bloß, meine Herren, an die Viety oder Viaty der Slaven, welche zwar schon eine Art Vereine, eine Art Vorlandtage, ja Landtage selbst waren; aber Niemand hinderte den freien Slaven, daran Antheil zu nehmen. Es ist Ihnen meine Herren bekannt, daß sogar von diesen Viety oder Viaty die bisherige Einthcilung des Königreiches Polen, eigentlich des Königreiches Warschau in Poviaty herstammt, indem dieses gesammte Land in solche Poviaty eingetheilt war, welche Eintheilung , durch einen Ukas aufgehoben wurde, der anordnet, daß diese Bezirke nickt mehr Poviaty, sondern Ujezdy heißen müssen. Ich erinnere nicht bloß an das Alte, an das Dagewesene, an das bloß Historische; den hier anwesenden slavischen Abgeordneten ist es wohl bekannt, welche wichtige Stellung und welche magische Kraft bisher noch und besonders in Galizien, Rothreußcn, in Rußland und Serbien und in den meisten slavischen Ländern daS Wort Hro-mada übt. Meine Herren, Sie kennen die Versammlungen dieser Hromada's dieser Gemeinden; Sie wissen, meine Herren, welche Macht ein Beschluß einer solchen Hromada über die ihr Angehörigen ausübte und bisher ausübt; Sie haben sich gewiß oft davon überzeugt, daß Befehle der Beamten, daß Befehle der Behörden nicht befolgt worden sind ; sobald es aber hieß: es ist der Wille, es ist der Bcsehl der Versammlung, der Volksversammlung in der Gemeinde, es ist ein Beschluß, ein Plebiscitum des gesammten Volkes, der Hromada, Kes Wujcec, des Vaters der Gemeinde! — so wurde es heilig gehalten, und Niemand aus der Gemeinde hat an der Sanction dieser Beschlüsse gerüttelt. Meine Herren, ich hege von dieser bisher bestehenden Einrichtung, von dieser urslavischen Einrichtung der Gemeinden, von diesem Hromada.Wesen die allerschönsten Hoffnungen, solche Hoffnungen, welche für unsere Zukunft das Horoscop stellen, daß die den Völkern verliehene Freiheit und somit das Versammlung«- und Ass^ ciationsrecht die allerbesten Früchte tragen, und daß wir, meine Herren, durchaus nicht in Gefahr seyn werden, durch Mißbrauch derselben unsere freien Institutionen zu Orunde gerichtet zu sehen. Die Gesetze, meine Herren, 3M werden schon dafür sorgen, daß dem Mißbrauche da, wo er zum Vorschein kommen könnte, der gehörige Damm entgegengesetzt werde. Ich babe gesprochen. (Beifall.) Präs. Das Wort hat der Herr Abg. Vor-rösch, Ich habe der hohen Kammer anzuzei-gen, daß hier zwei AmendcmentS vorliegen, welche mir bis jetzt zugekommen sind. Das eine ist das des Hr. Abg. Wiser, welcher wünscht, damit anstatt des zweiten Satzes des ersten Absatzes gesetzt werde: „Volksversamm. lungen unter sreiem Himmel dürfen nur m Fallen dringender Gefabr für die öffentllche Sicherheit abgestellt werden." Ferner ist cm, Antrag des Herrn Aba, ^öhner vorliegend, welcher ebenfalls anstatt dieses zweiten Absatzes zu setzen wünscht- „Dieses Recht unterliegt nnr den in der Constitutions-Urknnve ausdrücklich enthaltenen Beschränkungen." Abg. Aorrosch. Im Verlaufe der Dc» batte über die verschiedenen Paragraphe der Grundrechte habe ich mich öfter sehr gefreut, daß der ursprüngliche 1. tz der Grundrechte für den zweiten Theil des (5mlstitutions-'R>er-kes vertagt worden ist. namentlich wurde jenes Gefühl bei dem gegenwärtigen Paragraph stattfinden, wenn er etwa in jener gegenwärtigen Fassung sollte angenommen werden, oder vielleicht eine noch polizcistaatsgemäßcre Tertt-rung erhalten, es würde dann ein Gegensatz zu dem ursprünglichen 1. 8- und seinen Konsequenzen bestehen, der in Jedem em pemll-ches Gefühl erregen müßte. Mi sur allemal will ich micb bei'dieser Gelegenheit über memc Auffassung des Begriffes „Demokratie" ans-sprechen.— Sie ist mir die beuchende ,^dee der Gleichberechtigung aller Staatsbürger an dem Genusse der Freiheit. Ich unterscheide sie scharf von jener Demokratie, die bloß in der numerischen Majorität ihre Berechtigung zu finden wähnt. Es wird immer die Majo« . rität, welche für die Idee einsteht, für das ' Tittengesetz in der Brust, welches aNein die Grundlage jeder wahrhaften Freiheit, aber auch jeder wahrhaft gesetzlichen Ordnung bilden kann, in der Minderzahl seyn. (Beifall.) Sie wird aber das Volk heran bilden, um auch die numerische Majorität mit der sittlichen zu einigen. Das kann nur geschehen in der Freiheit selber, vermittelst der freien In-stitutionen, und ewig muß es wiederholt wer« den den Machthabern gegenüber, daß die Erziehung des Volkes nicht in den Elementarschulen, sondern nur auf der Hochschule dcr Freiheit möglich ist, wozu man das staatsbürgerliche Leben selber durch eine freisinnige Verfassung gestalten muß, und wenn dcr Mißbrauch der Freiheit die moralisch gesetzliche Ordnung mit Füßen tritt, wenn er die rächende Nemesis heraufbeschwört, so wird auch jene gesetzliche Ordnung oft genug zur Hochvcrrätherei an dem ewigen, göttlichen, in dcr Menschenbrust unvertilgbar wurzelnden Freiheitsrechte, wenn sie nur den äußern Formen gleißend huldigt, und nicht eines und dasselbe ist mit dem Sittcngcsetze, (Bravo! Bravo!) Dieser Paragraph hier mahnt mich an ein Recept, in einem Consilium vieler Aerzte zusammengestöppelt. Dcr Herr Redner vor mir hat früher den Ausdruck „homöopathisch" gebraucht: nun, es wird allopathisch oft genug und zwar, wie wir wissen, mit heroischen Mitteln, mit Feuer und Eisen zum Besten der gesetzlichen Ordnung gegen die Freiheit vorgegangen. (Bravo! Bravo!) Wir wissen "lle, daß ein Kranker immer viel besser daran H, wenn er nur vou einem einzigen Arzte, sei «uch sein System ein mangelhaftes, behandelt ^ird, als von mehreren Aerzten znsammen. ^v sehe ich, daß bei diesem Paragraphc von ^" Vertheidigern des Polizeistaates, des ^chtsftaates und des Humanitätsstaatcs, Ie-!" Mit einem Ingredienz seiner Meinung zum ^'epte beigetragen hat. Wir haben bei "escm Paragraphe abermals Präventivmaßregeln. Ein für allemal, wenn die ftaats-vllsgerliche Freiheit zu einer Wahrheit werden, wenn sie keine ^ui» mm-^lm seyn soll, weg nut allen Präventivmaßregeln! Sie gehören dem Polizeiftaate an, sie sind dasselbe, was die Ecnsur ist, unter der die Ausübung der Denksrciheit vermittelst der Presse stets der isubjectivcn Anschauung, dem individuellen Meinungsbelicben dieses oder jenes gerade an ver Erecutivgewält sein Antheilchen habenden Beamten wird Preis gegeben seyn! (Bravo!) Wenn dem einzelnen Staatsbürger der voll» giltigc Anspruch auf das Recht zustehe, erst dann, wenn er ein Vergehen begangen hat, dafür in Anklagestand versetzt werden zu dürfen, so muß es noch mehr vom ganzen Volke, von allen jenen Institutionen gelten, durch welche es eben allein als ein der Freiheit theilhaftes Volk sich bewähren kann. Die mittelalterliche Freiheit — was war sie? Eine bloß corpo« rative Gemeinde-, Zunft-, Innungsfreiheit jeglicher Art. Der Staat — was war er? Ein aus unzähligen Staatchen bestehender Staat. Unsere jetzige Freiheit — die Geldbarre soll sie sein, woraus das freiheitliche Verkehrsmittel für jeden einzelnen Staatsbürger geprägt werde, und woran er seinen' persönlichen Antheil habe. (Beifall.) Ich gehe zur Prüfung dieses Paragraphes über. „Die österreichischen Staatsbürger haben das stecht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln." — Daß man sich friedlich zu versammeln das Necht habe. das, glaube ich, wurde in dieser harmlosen Allgemeinheit bisher auch im strengsten Polizeiftaate niemals untersagt. „Jedoch sind Voltsversammlungen unter freiem Himmel vorlänfig der Sicherheitsbehörde anzuzeigen." Volksversammlungen sind auch deutbar iu großen gedeckten Räumen, haben schon vielmals statt gefunden, auch hier und da sehr bedauerliche Folgen ge° habt, und müßten daher ebenso denselben Präservativmittcln unterworfen seyn. „Sind vorher dcr Sicherhcitsbehörde anzu^ zeigen." — Volksversammlungen können sich oft schnell und unbeabsichtigt bilden. Man nehme z. B. eines dcr Volksfeste, wie es deren fast in jeder Stadt durch altes Herkommen für bestimmte Jahrestage gibt: soll es etwa verboten seyn, daß dort in der Freude, in der nicht selten historischen Anregung dazu, in der allgemeinen Lust dcr Eine oder dcr Andere einen Toast ausbringt, woran sich dann eine Rede knüpft? Das kann aber leicht als eine ungesetzliche Volksversammlung, wenn auch nicht das mindeste Ungesetzliche vorfiel, miß> deutet und bestraft werden. „Dürfen aber nnr in Fällen dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit untersagt werden." Da hat der geehrte Redner vor mir bemerkt, daß das Kriterium, wo eine Gefahr, und namentlich eine dringende beginne, niemals wird festzustellen seyn. Ich glaube daher, daß dieser 8- g"nz einfach gefaßt werden sollte, und zwar so: „Die österreichischen Staatsbürger sind zu unbcwassneten Volksversammlungen berechtigt, um über gemeinsame Angelegenheiten in gesetzlicher Weise zu berathen und zu beschließen. Ueberschreitungen diesesRechtcs werden nach dem Aufruhrgesetze behandelt." Ich finde darin vollkommen Alles gewahrt, was die gesetzliche Ordnung irgend beanspruchen kann, und der Erecutiv'Vehörde sind alle Mittel ein^ geräumt, um die gesetzliche Ordnnna. gegenüber dem Mißbrauche der Freiheit wahren zu können. Von selber wird sich dann in kurzer Zeit durch das constitutionelle Leben, durch den Genuß der Freiheit auch dieses constltutionelle Recht zu jenem Organischen gestalten, wo« durch eine Volksversammlung von einem zn-fällig zusammenkommenden Volkshaufen, von einer Zusammenrottung sich unterscheide^ Es werden auch bei uns -^ und wahrlich ich glaube, wir dürfen unseren Völkern nicht we-niger natürliches Rechtsgcfühl. nicht weniger sittliche Anlage zuschreiben, als den Engländern (Beifall) -^ binnen Kurzem nur solche Volksversammlungen stattfinden, wovon Zweck und Gegenstand früher durch Anschlagzettel bekannt gemacht, ein die geordnete Leitung be« sorgender Vorstand erwählt, kurz alles das beobachtet werden wird, was man von einer aus Vernunftwesen mit dem ihnen angebornen Organisirungs-Bedürfnisse und der moralischen Auffassung des Freiheitsgenusses sich bildenden Versammlung irgend beanspruchen kann. Der letzte Absatz: „Keine Abtheilung der Volks-wehr d rf als solche über politische Fragen bcratheu oder Beschlüsse fassen," versteht sich vollkommen von selber; es ist dieß in dem Obigen bereits enthalten, und wird auch gewiß in jedem guten Nationalgarde-Gesehtnoch besonders untersagt sein. Es muß darin im Oeifte der Militär Disciplinargesetze vorgesorgt werden, daß ein solcher Mißbrauch einer in Waffen zusammenkommenden Corporation zu andern Zwecken, als denen der Wahl von Offizieren oder einer den Dienst-Organismus betreffenden Besprechung durchaus ohne Verletzung dcr Dienstpflicht nicht gestaltbar sei. Ich habe hier das Wort „Aufruhrgesetz" htn« ein genommen; es mag zugleich zur Beruhigung derjenigen dienen, welche vielleicht wegen, der freisinnigen Abfassung dieses Paragraphes irgend etwas besorgen könnten; es besteht das Aufruhrgesetz in England, besteht so im freien Nordamerika und reicht vollkommen hin, tn» dem eö in seineu W. alle die Fälle unter allgemeinen Bestimmungen festseht, wo die Be-höroe eine Volksversammlung ganz verhindern, oder bei schon eingetretener Gefahr unverzüglich auflösen kann. Wohl wünsche ich eine kräftige Handhabung guter Repressiv-Gesetze, Durchaus aber nichts den Präventiv - Gesetzen vorbehalten, weil man dann niemals weiß, wie viel von der grundrechtlich garantnten Freiheit übrig bleibt, oder durch ein nachträgliches Willkührverfahren wieder cscamotirt wird in die große Verirschublade der präventiv-ge« setzlichen Ordnung. Präs. Der Vcrbesscrungsantrag des Abg. Vorrosch lautet: „Die österreichischen Staats-bürger sind zu unbewaffneten Volksversammlungen berechtigt, um über gemeinsame An« gelcgenhciten in gesetzlicher Weift zu berathen und zu beschließen. Ueberschreitungen dieses Rechtes werden nach dem Aufruhrgeseh behandelt." Wird dieser Antrag unterstützt? (Hinreichend.) Es hat nun der Abg. Wildner vas Wort. Abg. Wildner. Ich glaube, daß über diefen einfachen Paragraph schon genug Amrn-oemcnts gestellt worden sind, und verzichte oemnach anf das Wort. Präs. Der Herr Abg. Löhner hat das Wort. Abg. Löhner. Ich habe zu diesem Paragraphe ein Amendement gestellt, welches ich zu rechtfertigen mich verpflichtet sinde; über den Paragraph selbst zu sprechen halte ich für überflüssig. Es ist in der letzten Zeit gewiß zur Freude eines Jeden, der an der Freiheit ehrlich Theil nimmt, in diesem Hause rasch hinüber gegangen worden über mehrere Paragraphe in diesen Grundrechten; von allen Seiten schien man einig darüber zu sey«, sich die Rede zu ersparen, wo man bereit« einen Vnt. schluß gefaßt hat. So glaube ich auch, ift es mit diesem Paragraph. Das Versammlung», recht ist am Ende nur ein Ausfluß des Rech« tes eines jeden Einzelnen, mit seiner Person eben frei zu verfügen, überall hin sich zu bewegen, wohin es ihm gefallt, und wenn dieser selbe Entschluß mehreren zu gleicher Zeit kommt, so wird sich die Versammlung von selber finden. Es ist also das Versammlungsrecht eben nur ein untheilbares Stück der ganzen Freiheit, an welcher nicht gemH. kelt werden darf. Es kann sich nur um zwei Dinge handeln, nämlich zu gleicher Zeit um die Frelhctt der Versammlung und um solche Bestimmungen, durch welche mit dem Genuße der Freiheit nicht der Staatszwcck gehindert oder gefährdet wird. In dieser Hinsicht gestehe ich, daß ich zu den, ich möchte für mich dm Ausdruck wählen: zu den gemäßigten äußersten Linken gehöre. Ich möchte die Freiheit im Staate so weit, so unbegrinzt als möglich, und wo die Gränzen anfangen, v^r Gränzen fest und stark haben, nach dem PYY sikalischen Grundsatze, daß, je größer w T faß ein soll, welches eine Flussigkett zu Hal- 202 ten hat, desto stärker auch die Wände seyn müssen, um dem Lateral-Drucke zu begegnen. Ich erkläre mich vollkommen damit einverstanden, daß gesetzliche Vorsichten getroffen werden, durch welche einem solchem Mißbrauch des Versammlungsrechtes wird vorbeugt werden können, so wie dem Mißbrauche der Freiheit des Einzelnen jedenfalls vorgebeugt werden soll und muß, zum Besten eben der Gesammtheit, zum Besten des Staates, von dem jeder Einzelne die Wahrung seiner Sicherheit, seiner Persönlichkeit, seines Behagens erwartet. Hier ist allerdings die Ginwendung gemacht worden, und mein zweiter Herr Porredner hat mit vielem Rechte darauf hingewiesen, wie bedenklich die Fassungen sind. die auch bei dem besten Willen gegeben, doch zwischen 2 Uebeln so ungewiß schwanken, daß wir nie wissen, auf welche Seite zuletzt der Ausschlag fallen werde. Einen solchen Uebelstand bemerke ich in der Fassung, daß die Volksversammlung nur in Fällen dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit untersagt werden dürfe. Es ist hier unverkennbar auf der einen Seite der gute Wille geweseu, nicht ohne Noth die Volksversammlung untersagen zu lassen, die Vorsicht zu treffen, daß nicht unter dem Verwände der Gefahr für die öffentliche Ordnung allzulcicht die Volksversammlung gehindert werde; auf der andern Seite hatte man die Nothwendigkeit anerkannt, und wollte sie hier damit wahren , daß in gewissen Fällen die Volksversammlungen müssen untersagt werden können. Allein, der Ausdruck „Falle dringender Gefahr" ist ebm ein schwankender, es ist ein rein subjectivcr und wird jeweilig von demjenigen oder denjenigen, die als Authorität ihn - auszuführen haben, anders verstanden werden. Es läßt sich gar nicht sagen, was eine drin« gcnde Gefahr ist, es läßt sich dafür kein bestimmtes Zeichen angeben, und daher werden Sie in der Regel, meine Herren, zu befürchten haben, daß aus Vorsicht derjenige, der diesen Paragraph zu erecutiren hat, rben weil >r nicht weiß, ob eine Gesahr für die öffentliche Ordnung dringend ist, sich immer lieber auf die Seite werfen wird, diese Gefahr für eine dringende zu halten. Dieser Gefahr, meine Herren, auszuweichen, muß ein bestimmtes Mittel gegeben sein; in dieser Hinsicht, glaube ich, muß man sich auch den principiellen Standpunkt stellen, der überhaupt bei den Grundrechten zu beachten ist. Was wollen wir mit den Grundrechten? Wir wollen mitden Grundrechten die Marksteine festsetzen, gleichsam für ilufere Persönliche Freiheit,, für die Freiheit des Staatsbürgers in jenen Richtungen, in welchen sie am leichtesten und am häufigsten, etwa im Namen der Staatssicherheit, beschränkt werden wollte; wir wollen daher uns verwahren, daß gerade in jenen Hinsichten die Staatsgewalt -nicht einschreite ohne ein bestimmt gegebenes Mißverhältniß dieses Gebrauches der Freibeit und jener Nothwendigkeiten, die die Staatssicherheit mit sich führt. Daher haben 'wir in den Grundrechten immer, so weit wir 'konnten, die bestimmten Schranken angegeben, über welche hinaus die Staatsgewalt dieFrei-beit jedes Einzelnen nicht beschränken soll. Es ist mit Recht gerügt worden, daß man in der Nrg'.-l in diesen Grundrechten nur sagt: es - bleibe die Regelung dieses oder jenes Rechtes der späteren Gesetzgebung vorbehalten. Das ist ein Weg, nieine Herren, den ich durchaus nicht billigen kann. Warum stellen wir die wichtigsten Garantien unserer persönlichen Freiheit m die Grundrechte, also in einen Theil der Constitution? weil wir eben sie so unveränderlich , wenigstens nur so schwer veränderlich, und unter so großer Vorsicht geändert wissen wollen, rme die anderen Theile der Constitution; weil wir eben sie nicht den Chancen cincr mit jeder Legislaturperiode wechselbarm Gesetzgebung aussetzen wollen, sondern sie sicher und heilia, in den Grundrechten' mit der übrigen Constitution aufbewahrt wissen wollen, damit sie nur mit jener F?iev-Mkeit, mit jener Stim,,lfn