Lmbllcher Leitung. Nr. 89. Piän,lmeration?prc<«: Im Comptoir ganzj. fl.1l, !) >ll>i. fl. 5.50. ssür bi^^llsti»>l;j.st. 15, halbj.fl.?.5ü. Samstag, 27. März Insert« »»«gebühr bi« I0 Zeilen: imal 60 lr., üm.uutr., »m. i sl.;lonft pi.Zcile im. «li.,2m.»li., »m.io tr. u. s. w. Iiiscrtionsstempül iedc«u!.5(»l». 1869. ÜWs^ Der h. Feiertage wegen er scheint die nächste stummer am Dienstag. Mit 1. April beginnt ein neues Abonnement anf die .Faibacher Zeitung." Der Prän nmcr ati ons-Preis beträgt für "e Zeit vom 1. April bis Ende Juni 1869: ^>n Comptoir offen.......2 fl. 76 kr. ^Nl Comptoir unter Convert . . . . 3 „ — „ M' Laibach ins Hans zugestellt . . . 3 „ — „ "it Post unter Schleifen.....3 „ 75 „ Amtlicher Theil. Vcsch vom 9. My 1869, ^vomit die Porschrift über die Bildnng der Gcschwornen-"!ten für dic Prcßgcrichtc erlassen und vom Tage der Kundmachung in Wirksamkeit gesetzt wird. Mit Zustimmung beider Häuser des Reichsrathcs 'lüde Ich anzuordnen, wie folgt: § 1. Die Geschwornen, welche bei den durch den Inhalt einer Druckschrift verübten Verbrechen und Ver-Nehen ülicr die Schuld des Angeklagten zn entscheiden ^aben, sind in der Regel aus der Gemeinde der Stadt, Wo das Pnßgericht seinen Sitz hat, zu nehmen. Wenn aber die Zahl der in Gcmäßhcit der nach-»olgenden Bestimmungen zum Geschworncuamte bern-'^en Gcmeindemitglicdcr dieser Stadt nicht wenigstens A^ beträgt, so sind die Geschwornen auch ans den -Ulltgliedcrn der nächsten Nachbargcmcindcn zu wählen "ud es ist der hiezn erforderliche Bezirk so langc zu erweitern, bis die in den Gemeinden desselben zum Aschworncnamtc Berufenen die Zahl von wenigstens ^ erreichen. 3 2. Zn dem Amte eines Geschwornen ist jeder Männliche österreichische Staatsbürger bcrnfcn, welcher ll. das 30. Lebensjahr znrückgclcgt hat; "»des Lesens nnd Schreibens knndig ist: ^ wenigstens ein Jahr in der Gen.cindc seinen Wohnsitz hat und entweder u. an dircctcn Steuern ohne Zuschlag mindestens 20 Gulden jährlich entrichtet oder ^ den Doctorsgrad an einer inländischen Universität erlangt oder die Maturitätsprüfung oder ein Fach- stndinm an einer technischen Hochschule mit Erfolg bestanden hat, oder f. dem Stande der Aovocatcn, Notare oder Professoren angehört, insofcrnc die unter a bis t' genannten Personen unter keine der in den §§ 3 und 4 festgesetzten Ausnahmen fallen. § 3. Zu dem Amte eines Geschwornen können nicht bernfcn werden: 1 die Geistlichen einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Ncligionsgcnossenschaft und die Volksschullchrcr: 2. die wirklich dienenden Staatsbeamten mit Allsnahme der Professoren (tz 2, lit t), und sämmtliche Militärpcrsoucn; 3. alle bei dem Post-, Eisenbahn-, Telegraphen- nnd Dampschiffahrtsbclricbc beschäftigten Personen. § 4. Unfähig sind zn dem Amte eines Geschwornen : 1. alle Personen, welche wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen anßer Stande sind, den Pflichten eines Geschwornen nachzukommen; 2. alle, welche nicht im Vollgcnnsse ihrer bürgerlichen Rechte sind, insbesondere die gerichtlich erklärten Verschwender, andere Pflegebefohlene nnd jene, über deren Vermögen das Eoncnrs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wurde, bis znr Beendigung desselben; 3. alle, welche in Folge einer strafgcrichtlichcu Vcr-urtheilnng nach den Gesetzen von der Wählbarkeit zn der Gemeindevertretung ausgeschlossen sind, so lange diese Ausschließung dauert, dann alle diejenigen, die sich in strafgerichtlicher Untersuchung, unter Anklage oder in Strafe befinden. § 5. Ablehnen können das Amt eines Geschwornen: 1. Alle, welche das 00. Lebensjahr bereits überschritten haben, für immer; 2. die Mitglieder des Rcichsrathcs uud der Landtage während der Sitzungsperiode; 3. die im kaiserlichen Hofdiensle stehenden Pcrso^ ucu, die öffentlichen Lehrer nnd die Aerzte, Wundärzte nnd Apotheker, deren Uucntbchrlichkeit in« Dienste oder in ihrer Gemeinde der Amtsoorslchcr oder die nutcrstc politische Staatsbehörde bezcngt, für das folgende Kalenderjahr ; 4. jeder, welcher der an ihn eigangeuen Auffor-dcrnug in einer Schwurgcrichtspcriodc als Haupt- oder Ergänznngsgcschworncr Genüge geleistet hat, für die seiner Ausübung dcS GeschwornenamtcS folgenden 12 Monate. § 6. In der Stadt, wo das Prcßgcricht seinen Sitz hat, nnd in jeder nach tz 1 einzubrechenden Nach-bargcmcindc hat der Gemeindevorsteher unter Zuziehung von zwei Mitgliedern der Gemeindevertretnug ein genaues Verzeichnis aller jener Gemeindemitglieder zu- sammenzustellen, welche nach § 2 zum Geschwornenamte berufen erscheinen nnd dieses nicht nach § 5, Z. 1, ablehnten. Das Vcrzcichniß ist in alphabetischer Ordnung au« znlegcn und es ist von jedem Geschwornen der Vor- und Zuname, der Stand oder die Beschäftigung und der Wohnort anzugeben. Diese Verzeichnisse bilden die Urlisteu der Geschwornen. § 7. Die Ullisten müssen wenigstens acht Tage lang an dem Amtssitze des Gemeindevorstehers zu jedermanns Einsicht anstiegen und es hat darüber die öffentliche Belanntmachuug auf die ortsübliche Weife mit der Belchrnng über das Einspruchsrecht zu er« folgeu. Jedem Gcmeindcmitglicde steht es frei, während dieser Frist wegen Ucbcrgchnng gesetzlich zulässiger oder wcgcu Eintragnng zulässiger Personen in der Urliste schriftlich oder zu Protokoll Einspruch bei dem Gemeindevorsteher zn erheben oder in gleicher Weise seine Ablcl> nnngsgründe geltend zu machen. § 8. Ueber den Einsprnch (Reclamation) hat die Gemeindevertretung cndgiltig zn entscheiden. Findet diese den Einspruch gegründet, so ist sogleich die nöthige Berichtigung in der Gcschworncnliste vorzunehmen, dnrch Anschlag am Amtssitze bekannt zu machen und die be-thciligte Person davon zu verständigen. Wird der Einspruch verworfen, so ist der Reclamant davon in Kenntniß zn setzen. Dasselbe Verfahren hat platzzugreifen, wenn eine Ablehnung eingebracht wnrdc. § 9. Nach Vcrstrcichuug der in, § 7 festgesetzte!, Frist, oder wcnn binnen derselben ein Einspiuch odcr eine Ablehnung eingebracht wurde, ist, nach Entscheidung hierüber dnrch die Gcmciudcvcrttctuug, eine Commission von wenigstens sechs uud höchstens zwölf Mitgliedern der Gemeindevertretung der Stadt, wo dos Preßgcricht seinen Sitz hat, zu bildcu. Die cine Hälfte dieser Mitglieder hat der Präsi« deut des Gerichtshofes erster Instanz, die andere Hälfle der Bür^eimcislcr zn bestimmen. Dicsc Eoiiimission hat unter dem Porsitze des Vc-ziiksvorstchcrs, in Städten mit cu,ei,cn Gcmeinocslatu-tcn aber unter dem Vorsitze des ÄilrgcrmcistcrS aus der Urlislc die Icchrcölisle der Geschworoen durch Wahl deijeniqeu Personen zu bilden, wclchc wessen ihrer Vcr» slül>dia.lcit, Ehrenhaftigkeit, rechtliche» Gesinnung und Eharatteifestigkeit sür das Amt eiucs Geschwornen vor« züglich czecigmt erscheinen. ' Wenn die Zuziehung von Nachbargemciudcu stattgefunden hat, fo siud vorläufig die Urlistcn des gan« AltfnrjUiche Geselligkeit. (Schlu ß.) land?^"" ""d Viblfe waren noch überall in Deutsch« in N^!"^' Man sing sie lebendig und bewahrte sie Filr t' '^ ""d Bärengärtcn auf, um sie zu hetzen. t>°n '"en lebendigen jungen Bär wurde eine Prämie Korn ^'' lur einen jungen Wolf von einem Scheffel ücschysMahlt. Luchse wurden 1557 in Sachsen zwei 1577'M,. I.j^ ^.^ ^ lebendig, um sie zu prellen, ""b in, ^" deren nicht weniger als achtnudsechszia V'sotui'^" ^580 achtzig nach Dresden gebracht, "liter - lamcn nnter Kurfürst August, Auerochsen V ' ^'"" Nachfolger Christin» als Geschenke ins C;c»s^"Woe Beamte, der die lctztcrcn^Thicrc aus schafft,, ^ "/)oltc, sollte fich auch singende Schwäne ver^ "lrfi,^. -'icben Fischottern, deren Ausrottung um der klscheillc,,«5s^ichc willcu init Eifer betrieben wurde, ^ Fiir ^' ^ "l« nicht seltene Iagdthicrc. "elcke ^.s. l?°s"'i"gd bediente man sich eigener Jäger, "ein sond . .'?^lllicr genannt wurden. Sie verstanden ^'^"zielic '< ^ Waidwerk, die Hasen zu locken und >' ciqcl.e' <,>- "^ f"' die Jagd der Eichhörnchen halte ,. "' .die ssi^?"'- Die Kunst dieser Leute bestand wunderbarlichcr Weise zusam-Ü>" in Scks''! ^"'"^ auf einem Äallin mit ciu-zum E^,l"' ;" fangen." Es gab fclbst Huudc, Ne> ^^dfa lc '!' "gerichtet warcu." "' hue« vür,"""" "°ch stark in Gebranch und , "urdeu Habichte bcnntzt. Die übrigen Raub- vögel sollten znin Schutz der Jagd ausgerottet werden uud man zahlte deshalb sür Aare, Sperber, UhnS, Blaufüße uud Gänsegeier Prämien, die vou sechs Pfennigen bis zu sechs Groschen stiegen. Lerchen wurden in der Eilcnburgcr Gegcud schockweise gefangen nnd damals schon von Leipzig verschickt. Die abscheuliche Sitte. Singvögel auf Vogclherdcu zu fangen nnd für die Bratpfanne zn bestimmen, herrschte im scchszchnten Jahrhundert in Sachsen allgemein. Kurfürst August halte tragbare Vogclhütten uud fiug bis zu zwölfhunderl Vögel an einem Tage. Auf sciiu'n Befehl mußten dic Eibisch!)!,'?,'«'!! gesammelt und für das Waidwcrk in die Aemter geliefert werden. Znr Aufbewahrung lebendig gefangener Krammetsvögel "und Schnepfen wurden geräumige Vogelhäuser iu Auuaburg erbaut. Die wildcu Enten erfreuten sich ciucs besonderen Schutzes. Wie die ausgesetzten Prämien bcwciscu. stellte mau wilde Gänse ihucn glcich uud verzehrte sclbst Krauichc, Kibitze uud Staarc. Im Jahre 1578 rief das Vogelwaidwnk einen Dcpcschcnwcchscl hervor. Ein Beamter der jungen Herzöge zu Sachsen, deren Vormund Kurfürst August war, halte sich nntcrstandcn, die Jagd anf dem Thüringer Walde zu verpachten. Die Nachbarn, der Laudgraf von Hcfsen und der Graf von Henncbcrg, klagten dem Kurfürsten gemeinschaftlich, das; die Pächter, „etliche sonderbare Persoucu," den schrecklichste»! Uufug trieben, „ohuc Respect des Orts odcr der Zeit die Äucr- uud Bcrghähnc nnd Hühner, desgleichen die Haselhühner mit Haufen anffingeu und gegen Erfurt und andere umliegende Städte zu feilem Kauf trügen, also daß die Herrschaft wcnig odcr gar nicht, sondcrn allein die Dompfaffen >.:no Kaufleute zu Erfurt und darum her ge« uösscn, das herrliche Fcdcrwildpret aber, welches doch für eine sonderliche Herrlichkeit nnd in gntcr Hege zu halten, gar verwüstet würde." Kurfürst August war ein zu leidenschaftlicher Jäger, nm der Verwüstung des Herr« llchm Fcdcrwildftrcls nicht zu stcncrn. Die Jagdlnst der Großen hatte für die Unterthanen eine Kehrseite schlimmster Art. In Sachsen war es den Bauern verboten, ihre Felder gegen das Wild einzuzäunen. Der Bischof von Meißen erwarb seinen liulerthancn eine Aufhebung jcucs Verbots, unter der Bcdinguug jedoch, die Zäune so einzurichten, daß sich lein Hirsch auf den Pfählen spießen könne. Später wnrdc das Einzäunen im ganzen Lande gestattet, aber nntcr noch andern Bedingungen als jene. Die Unterthanen belamcn kein Wildschndcugcld mehr und mußten iu jeder Feldflur drei Wildgäugc, dreihundert Ellen breit, frei lassen, außerhalb der ciugczänutcn Felder einige Accker mit gntcm Samen für das Wild bestellen uud alle Ziegen nnd Huude, mit Ausnahme der Kettenhunde, abschaffen. Im Amte Pirna batten dic Unter« thauen jährlich hnndcrtuudfüufzig Scheffel Hafer auszu-säeu, wozu ihucn ein Beitrag vou diciunddrcißig Scheffeln acwährt wurde. Häuser'wollte der Kurfürst an der Wildl'lchu nicht dulde», wo Hirsche gingen, sollten keine Menschen wohncu. Als Nickel uou Miltitz unter dem lieblichen Spargcl'irac bei Meißen Häuser baute, verlangte Kurfürst August, daß dieselben niedergerissen wür-dcu, „weil dieses Orts eine so herrliche Gelegenheit gewesen, wcnn uliscrc Vorfahren und wir fremde 5wr< schaftcn im Hoflagcr zu Dresden gehabt uud denselben eine besondere Lust machen wollen, daß sie daselbst jeder Zeit etliche gute Hirsche gefunden, die aufs Wasfcr jagen und den fremden Gästen eine Lust machen löunen, wel- 890 cheS nun aber »nit solcher Vcrbauung der umliegenden Plätze gänzlich verderbt würde." Eine durchgreifende Maßregel die imscrc Zeit nnr noch im Belagerungszustände kennt, ergriff Kurfürst Anglist, als er den Unterthanen sowie denen vom Adel befahl, alle Buchscu, Armbrüste nnd sonstiges Geschoß, damit sie dem Wildbret Schaden zufügen tonnten, abzuliefern, nnd dc:i Schützcumeistcrn die Verfertigung von Kugelarinbrustcu untersagte, „weil dadurch daS Wildprct, als Hasen, Rehe nnd ftochfcdcrwild, haiullich viel unvermerkter denn mit einer Büchse beschädigt werden könne." Eilf Jahre später gewahren wir bei ihm eine richtigere Erkenntniß seiner Pflichten als Jagdherr. Nun »nachte er dem Markgrafen von Brandenburg Vorschläge zur Verminderung des Wildstandes und bcvorwortctc sogar daS Schießen der Hirschkühe. Das Todten von weiblichen Thieren, antwortete der Markgraf, beunruhige ihu in seinem Gewissen uud er müsse zuvor bei Theologen Rath Ohne jede Schwierigkeit verständigte sich der Kurfürst mit dem Markgrafen über gemeinschaftliche Maßregeln gegen die Wilddieberei, die als ein schweres Verbrechen bestraft wurde. Mit den bohimschcn Nachban, licß sich iu dieser Beziehung nichts ansaugen, denn d.ese sahen es gern, wenn ihre Wilddiebe nicht auf lhrcm Gebiet, sondern drüben iu Sachsen jagten. „Dlc verstockten, losen und mnlhwilligm Buben" ließen sich so nn-gescheut in den kurfürstlichen Wäldern sehen, daß ein Befehl erging, sie stracks niederzustechen und zu schießen, wie man ihrer habhaft werden könne. Die natürliche Folge waren Gefechte zwischen den böhmischen Wildschützen nnd sächsischen Förstern, bei denen es auf beiden Seiten Todte und Schwcrvcrwundetc gab. Die Todesstrafe wurde au Wilddieben selten vollzogen. Nnr solche, welche sich an Forslbeamten thätlich vergriffen hatten, wnrdcn gehängt und „alsbald über Jeden ein Hirschgeweih, andern znm Abscheu, an den Galgen genagelt." Besonders gefährliche Diebe wurden anf den Van geschickt nnd mit sogenannten Springern an den Beinen uud Halseiscn zu dcn schwersten Arbeiten verwendet. Die Strenge des Kurfürsten halte übri-gcnö keinen besondern Erfolg. Die büßenden Wilddiebe fanden beim Voll die grüßte Theilnahme, die sich hänfig anf die Beamten und Wächter erstreckte. Viele Wilddiebe entkamen ans dem Gefängnisse und wurden von den Bauern versteckt gehalten, Ließ sich den Bcamtcu irgend ciue Schuld nachweisen, so wurden sie streng bestraft. Dem ^chösscr zu Dresden legte der Kurfürst eine Geldstrafe von zweitausend Gulden auf, wcuu er ciucn cutflohcncu Wilddieb nicht binnen zwei Monaten wicdcrschaffc. Im Grnudc war das fürstliche Leben, wie es uns im Lichte der Urkunden aus dcn Archiven erscheint, von dem altgcrmanischcn nicht allzu sehr/ verschieden. War mau uicht im Kriege, so jagte oder bantcttirlc man. Die Jagd wurde der Art als Hauptvcrgnügcn betrachtet, daß selbst die wichtigsten Regicrnngsgcschäftc ihr nach-stehen mußtcu. Im Jahre 15)57 sollte ein Kurfürstcn-tag gehalten werden. Die unerfahrenen Räthe der Kaiser-Wähler des heiligen römischen Reichs hatten den Tag angesetzt und dabei nicht beachtet, daß er in die Hcit der besten Hirschjagdcn fiel. Dicfe Entdeckung war kaum gemacht, als einer der Kurfürsten einen Aufschub bean-tragtc. Das Collegium stimmte bei und nicht eher versammelte man sich, als bis die Jagdzeit abgelaufen war. zen Bezirkes (§ 1) in eine einzige Liste znsaunncnzn-stcllen. Die Commission zur Bildnna der Iahrcsliste hat sich in jedem Falle, wo es sich um Geschworne einer Nachbargcineindc handelt, durch Zuziehung des Vorstehers und eines Mitgliedes der betreffende!! Gcuieinde-Vertretung zu verstärken. Gegen die Beschlusse der Wahlcuunuission ist kcinc Ocschwcrdc zulässig. 8 10. Die Wahl geschieht iu der Art, daß für Städte mit einer Bevölkerung von mehr als 100.000 Seelen je anf 400. für Städte von mehr als 50.000 Seelen uud deren Umgebung auf je 200 nnd flu kleinere Städte und deren Umgebung auf 100 Seelen ein Geschworner entfallt. Für eine Bruchzahl der Einwohner, die mehr als die Hälfte der ganzen Verhältniswahl beträgt, ist ein Geschworner mehr zu bezeichnen; tlci^re Bruchzahlen blci-licn unbeachtet. Bei dieser Auswahl der Geschwornen ist eine gleich-mäßia,c Vertheiluug auf die Nachbargcmeiudcn der Slädte nur so weit zu beobachten, als die Rücksicht auf die Fähigkcit zum Gcschworncnamtc nickt entgegensteht. § 1l. Die Iahreslistc der Geschwornen ist soforl in Drnck zn legen und dem Vorsteher des Pr>ß,jcr>chtes, der am Sitze desselben befindlichen Staatsanwaltschaft und dcn Voistehcrn der bclhciligteu Nachbargcincinoen mitzutheilen. Die Vorsteher der betheiligteu Gemciudcu sind vcr« pflichtet, '.oeuu im Laufe dcs Jahres Verhältuisse eintreten , welche Geschworne zur Ausübung des Gc-schworncnamles unfähig inacheu, hievon dem Präsidenten dcs Prcßgcrichtcö sogleich die Anzeige zn machen. Ueber die Nothwendigkeit einer Ausscheidung aus der Iahrcölistc entscheidet das Preßgcricht. tz 12. Vierzehn Tage vor Beginn jeder Schwur gcrichlspcriode werden bei dem betreffenden Prcßge-richlc aus der Iahrcslistc iu öffentlicher Sitzung im Beisein des Staatsauwaltes uud ciucs von der Aduo-catcnkammcr hiczu bezeichneten Mitgliedes derselben W Haupt' nud 9 Ergänzungsgcschworuc dulch das Los entnommcu. Zu diesem Ende werden zuerst die Namcn aller Geschwornen, wclchc iu der Stadt wohnen, wo das Preßgericht sciucn S'tz hat, in ciue Uruc gelegt und daraus durch dcn Präsidenten des Preßgerichtts die !» Ergänzungsgeschmorueu, sohin aber, nachdnn auch die Namen der Geschwornci, aus dcn Nachdarc^meinden in die Urne zuguckt wovdcn sind, die 36 Haaptgc schworneu gezogen. Ueber diesen Vorgaug ist ein Protokoll aufzU' nehmen. tz 13. Die 36 Hauplgcschwornc» sind unter Be-lannlgcbnug des Orlcs, des Tages uud der Sluude dcs Beginnes der Schwurgerichlssitzuttgeü uud uulcr Hinwcisung aus die gesetzlichen Folgen des Ausbleibens durch dcn Präsidenten des Gerichtshofes schriftlich vor> ' zuladen, wobei dafür Sorge zu tragcu ist, daß die Zu slclluüg der Ladung womöglich zu ihrcn eigenen Händen uud acht Tage vor dein Beginne der Sitzungen erfolge. 8 14, Am Schlüsse jeder Schwm'gcrichtsperiodc sind d'ic Geschwornen von dem Präsidenten zn befragen, ol, sie sich dcs ihucu durch tz 5, Z, 4, eingeräumten Rechtes der Abühuuug flir die Sitzuuacu der folgcudcu 12 Monate oder für ciuc kürzere Zeit bedienen wollen. Die abgegebenen Eiklälinigcu sind in der Jahres-liste anzumerlcu. 8 15. Die Geschwornen üben ihr Amt ohne Ai^ spruch auf eine VerMuug aus. § 10. Die Minister des Iuucru und der Justiz sind mit dem Vollzüge dicses Gesetzes beauftragt. Agram, am !). März 1869. /ran) Joseph in. ^. Taaffe >». i». Giskm iu. p. Herbst »>. >>. Sc. k. nnd k. Apostolische Majestät haben dem Franz Joseph Stanislaus Leözcyc Grafen von Radolin-R adoliuski die k. l. Kälnmcrcröwürdc allcrguädigst zu verleihen geruht. Der Iustizministcr hat dcn Oberstaatsanwaltsstcll-vertretcr Anton Schrott er in Brünu zum Staats-auwaltc in Olmütz, dcn Staatsauwaltssubstitutcn Dr. Eduard Sen ft in Brunn zum Oberstaatsanwalts-stcllvertrctcr daselbst uud deu Krcisgcrichtsadjuncten Ludwig Fritz in Iglau zum Staatsanwaltssubstitutcn in Brüun ernannt. Der Instizininistcr hat den Bezirksrichter in Go-nobitz Johann Ribitsch über sein Ansuchen in gleicher Eigenschaft nach Marburg übersetzt. Nichtamtlicher Theil. Die Einführung dcr Kchlnurgerichle für Preß-licrgchlll ist ohne Zweifel der bedeutsamste Act, der znr Vcfcsti-gnng des liberalen Systems in Oesterreich erfolgen konnte. Die Freiheit der Prefse ist nunmehr in der wirksamsten Weise sichergestellt; sie ist gau; und gar der Odhut der öffentlichen Meinung anvertraut; dcun fortan wird der Schriftsteller für, seine Wirksamkeit nur noch seinen Mitbürgern Rede zu stehen haben. Die Regierung, aus deren Schoße das Gesetz vom i». März hcruorgcgaugcu ist, hat sich mit demselben ein bleibendes Denkmal gesetzt; denn wer mit Aufmclksam-kcit dieses Gesetz prüft, muß nothwendig dcn Eindruck empfangen, daß es, wcit entfernt von jeder kleinlichen Besorgnis; die Sphäre der gouvcrucmentalcn Macht einzuschränken, in alle»' seinen Theilen von cincr dnrchans freisinnigen Auffassung und von der redlichen Absicht Zeugniß gibt, das cunslilutioucllc System znr vollen Wahrheit zu machen. Es ist nicht ein halb widerwillig gewährtes Zugeständnis, wie es Regierungen iu großer Aufregung zuweilen abgerungen wird; nein, was wir in diesem Gesetze vor uns haben, ist die treue, rückhaltlose, cousequeulc Aussühruug dessen, was iu den Staats-grundgcsetzen verheiße» ist. Die Regierung ist in dieser Beziehung selbst so wcit als möglich gegangen. Die Verfassung hat nur im Allgemeinen verheißen, daß Au-llagcu wcgm Vergehe», die durch die Presse verübt wer^ dcu, von Schwurgerichtcu abgeurtheilt werden sollen; daS Gesetz vom l>. März hat in seinen Bestimmungen über die Bildnng der Jury uud über das Verfahren vor dcrsclbcu dem Volke jede nur. irgend ivünschcus-werthc Bürgschaft gegeben, daß es selbst cincr künftigen , weniger liberalen Regierung nicht wohl möglich fein wcrdc, dic Freiheit der Presse anzutasten. Keiu hoher Census beschräukt dcu Kreis der Bürger, aus dcucu die Gcschoruen genommen werden; lciu gon-ucrncmcntaler Einfluß kann sich bei der Anfstellnng der Gcschworucnlistcu geltcud machen. Es genügt, daß ein Mann 20 fl. ö. W. jährlich an Stcucru zahlt, oder auf ciucr Uuivcrsität oder technischen Schule seiue Studien absolvirt hat, um ihm das Recht zu sichern, seinen Namen iu die Urlistc aufgenommen zu sehen; nur Geistliche. Staatsbeamte (mit Ansnahmc der Professoren), Volksschnllchrcr und Militärs siud ausgeschlossen. Jährlich wird eine Auswahl aus dieser Urlistc getroffen uud diese Wahl ist in die Häudc cincr Eommission gelegt, von der die cine Hülste durch den Bürgermeister aus der Zahl der Gemcindevcrtrctcr ernannt, während die andere Hälfte von dem Vorsitzenden dcs Gerichtes erster Instanz gewählt wird. Diese Liste muß eine so große Anzahl vou Männern umfassen, daß iu dcn größeren Bezirken ^nf je 400, in kleineren auf je 200, respective 100 Seelen ein Geschworner cutfällt. AuS dieser Auzahl wcrdcn für jcdc Qnartalscssiou in öffentlicher Sitzung durch das Los diejenigen 45 Männer bestimmt, die als Haupt- und Ergänzuugsgeschworue zn suugirc» haben. In der Eidesformel, durch wclchc der Gcfchwornc sich zur gcwisscnhaftcu Erfüllung sciucr Fnnc-tioucu verpflichtet, schwört derselbe, „mit der Unparteilichkeit lind Festigkeit eines redlichen nnd freien Mannes" seine Eutschciduug zu treffen. Ein Schuldig kaun nur ausgesprochen wcrdcn, wenn von deu 12 Gc< schworen, wclchc die Gcschworncnbank bilden, mindestens zwei Dritthcilc dafür gestimmt haben. Aber selbst dann kann der Gerichtshof noch zu Gunsten dcs Angeklagten interucnircn; zu dessen Uugunsten ist dagegen dem Gerichtshöfe keinerlei Jutervention gestattet. Sobald nämlich der Gerichtshof der Ansicht ist, daß die Geschwornen bei ihrem „Schuldig" sich in der Hauptsache geirrt habcu, hat er die Sache au eiuc neue Gc-schworucnbauk zu verweisen. Die Thätigkeit der Schwurgerichte erleidet selbst daun, wenn die Regierung in irgend einem Bezirke dcn Ausnahmszustand verhängt, keine Unterbrechung. Ihre Thätigkeit kann auch dann nicht suspendirt oder auf irgend welche Weise anderweitig übertragen wcrdcn. Oesterreich ist mit diesem Gesetze iu die Reihe der liberalsten Staaten der Welt getreten. Selbst in dcr Zeit vou 18^8 ist nirgends in Deutschland ein iu allen sciucu Theilen so liberales Gesetz cmanirt worden. Nur ein Ministerium, das sich des redlichen Willens bewußt ist, die Sache der Freiheit und dcs Fortschrittes nach besten straften zu fördern, kountc aus cigcncr Initiative ein solches Gesetz der Reichsvcrlretung uutcr-brcitcu uud die Santtion der Krone für dasselbe erwirken. Wenn nach dem berühmten Ansspruche dcs Verfassers dcr „Ilmius-Vricfc" die Prcßfrciheit das Pal ladiuut aller bürgerlichen, politischen nnd religiösen Rechte ist, so hat die Regierung, indem sic die Wahrung dieses Palladiums rückhaltlos iu die Häudc dcr Schwurgerichte legte, das Volt selbst zur Hütcriu sciucr Freiheit gemacht. Mögcu die Völker Oesterreichs sich gau; mit dem Bewußtsein durchdringcn, wclchc Bürgschaften das Gesetz voll, 9. März ihurn für die Erhaltung uud Fortbildung ihrer coustitutiuucllcn Institutionen gewährt, nnd sie wcrdcn ihre Freiheit unangefochten bewahren in gntcu und schlimmen Taa.cn! Eine englische Stimme über Oesterreichs lmileriellc Mlschrittc. Dcr Londoner „Economist" widmet in einer geschichtlichen Darstelluug dcs britischen Handels während dcs Jahres 1868 anch einige Aufmerksamkeit den österreichischen Zuständen, übcr welche cr unter Anderem sagt: Zwei gedeihliche Jahre folgten im Kaiserreiche cluaildcr. Es ist gleichsam, als ob die Vorschuug selbst nach der herben, aber heilsamen Lehre, wclchc das frühere Mißgeschick dcn österreichischen Nationen ertheilt hatte, dem gesunden Sinne sowie dcr Einsicht dcr Regierung uud des VolkeS ihre Anerkennung nicht versage» wollte, dcun dcr jetzt im ganzen Reiche ""'""llcndc ^o,-stand ist in vielen Beziehungen deu, Vertrauen wzumcsstn welches das echte Verfassungslebcn m ^r Yen in der Fremde eingeflößt hat; allen: der Lvwcnant l gebührt der Natur, welche ihre re.chen Gaben m.t v chwenderischer Hand zwei Jahre 'mdnrch den Gebietc es Doppeladlers gespendet hat. Nameut.ch hatte sä Ungarn des rcichstcn Oclrcidc- und Wcln egcns zu ^ freuen, jeneö Un aru. dessen Laudmrlhe stch der zuve^ ichllichcn Erwartung hingeben dürfen, daß mi cmzlg s Jahr genüge, um vier Jahre laug den Wolf von des Bauern Hütte fcru zn halten. Der Ausfuhrhandel wahreud dcr bcidcn nnt dem ... December endenden Jahre war enorm, im Jahre 1868 sogar um 20 Percent bcdcuteudcr, als im Vorjahre, welches von dcn Producenten, Geschäftsleuten und Eisenbahn-Gesellschaften mit Recht als ein .'»»»l" '"'''«' !>ili^ bezeichnet wurde. Obgleich die Eiscnbahuauswcisc noch nicht vcröffcutlicht worden siud, kann man dcn-uoch die Einnahmen im Jahre 1868 auf 13 Millionen Pfd. St., mithin auf einen Betrag schätzen, welcher nicht nur die von dcr Regierung nicht subventionirtcn Gesellschaften znr Verthcilung nahmhafter Dividenden 497 befähigen, sondern anch den Staatsbahnen dcn Vortheil gewähren wird, sich ihrer Verpflichtungen gegenüber der Regierung zu entledigen uud eine unabhängige Kisten; zu beginnen. — 8'/^ Millionen Pfd. wnrden auf ncnc Linien vcrweiidct, uon denen einige bereits dem Verkehre übergaben si>>d nnd andere ihrer Vollen-dniig entgegen harren. Gcgcn fünf Viillionen Pfo. St. wnrden zur Gri'mdnng finanzieller Anstalten, Localuu-tcrnchinnngcn, Pferdebahnen u. s. w. gezeichnet. Die Acticu fämmtlicher Eisenbahn-Gesellschaften sind bcdcntcnd gestiegen, so z. B. lant dcn letzten No-tirnngcn am Ende des Jahres 18l>« Nordbahn uon 1<;l)5i anf 1970 fl., Staatsbahn von 240 auf 305, Sndbahn von 1U0 anf 202'/2, Elisabclhbahn von 147 ans 178^. Südnorddenlschc Vcrbindungsbah» von 132 anf 151. Sogar die ncnen Bahnen nahinen an der Eonrsstcigcrnng Th.il, wiewohl sie noch erst im Bau bcgriffcu sind. Die Acticu der Franz-Ioscphsbahn stiegen von 140 auf 104 fl.. der Rndolphsdahn von 130 anf 145, der Lcmberg-Ezcrnowitzcrbahn von 140 ans 174, uud die Acticn der Alföldcrbahn, welche in Wien wie in Pcst einen Anlanf wie nie vorher genommen hatten, stiegen von 14 Psd. St. des E.nissionsprciscs anf 20. Noch weit größere Gcwinnc als die Eisenbahn-Gesellschaften erzielten Ereditinstitutc. Die Actic» der Kreditanstalt standen am 1. Jänner 1808 181.40 nnd am Bcginnc des gegenwärtigen Jahres 240, die Acticn der Änglo österreichischen Bank galten 109, und glücklich ist, wer solche besitzt, denn ihr Werth hat sich beinahe verdoppelt. Die Acticu der österreichischen Bo-dcncreditanstalt stiegen während der zwölf Monate des vcrflosscxen Jahres von l5^ auf 212. Gleichzeitig hob sich, wenn anch nicht im gleichen Verhältnisse, der (5ours der Staats- nnd Lottcricanlchcu trotz der Eonpousteucr von 10 nnd der Gcwinnstcncr uon 15 und 20 Percent. Die fnnfpcrcciitige Staatsschuld hob sich von 52'/2 auf 552/, ; die Mctalliqncs stiegen von 55.40 anf 59, das Lottcrieanlchcn von 1800 von 82.40 anf 91.00, jenes von 1804 sogar von 74.00 a»f 113.20, Nebcrhanpt gewähren die finanziellen Zustäudc sowie der Geschäftsverkehr der österreichisch ^ ungarischen Monarchie ein Bild der Prosperität, welche das Vertrauen der heimischen wie der fremden Eapitalistcn vollkommen gerechtfertigt erscheinen läßt. Anch an anderer Stelle finden wir Oesterreichs erwähnt. So z. B. hebt der „Economist" anerkennend hervor, daß man lediglich der Pression, welche England, Frankreich und Oesterreich gemeinschaftlich anf Rußland ausübten, die Bcilcgnng des türkisch-griechischen Streites verdankt. — Bezüglich des Gctrcidcvcrtchrs zwischen Oesterreich nnd dem Anslandc wird bemerkt, daß das Jahr 1<^08 sich minder günstig gestaltete als das Vorjahr, in welchem der a»ßcrorde»tlichc Getrcidcscgc» dcn Wohlstand der translcithanischcn Prouin;cn in einer fast fabelhasten Weise gehoben hat. Indeß hat auch im Jahre 180!> eine namhafte Getreideausfuhr stattgefunden, nnd Oesterreichs Wcizcnbau, welcher sich überhaupt während der letzten fünfzehn Jahre um 70 Proccnt steigerte, wird in dem Maße zunehmen, als die Landwirthe ihm eine stctö größere Aufmerksamkeit zuwende». Sehr tief, fährt der „Economist" fort, sei jedoch die Beschränktheit der Transportmittel zu bcdancrn, zu deren Vermehrung trotz dem so lebhaften Verkehre wäh rend der letzten fünfzehn Monate noch fo wenig geschehen ist. Namentlich vcrdie„c die österreichisch sranzö fische Staatsciscnbahn-Gcscllschaft dcn herbsten Tadel, die Zahl ihrer Waggons nicht vermehrt und auch nicht ein zweites Geleise gelegt zn haben; es heißt jedoch, daß die französischen Compagnien zwei praktische talentvolle Beamte nach Wien entsendet haben, um dort ein Ecn lralbnrcan zn errichten, sür eine rasche Beförderung des Getreides nach Wien und von dort über Straßburg nach Frankreich und England Sorge zn tragen, dann die Scudnua.cn zu überwachen nnd zu coutrolircn. (War. W.) Zur Reorganisation dcs Sanitnsmscns hat dic Sanitäts-Enqu^tc-Eommission dem Ministerinn dcs Innern folgende Anträge nnd Vorschläge znr Prüfung übergeben: Keine Gemeinde soll künftig ohne Arzt sein. Hur Bezahlung derselbe» solle» mehrere Gemeinde», die nicht in dcr Lagc^ sind, einen eigenen Arzt zn besolden, sich zn einer Saniläts-Gemcindc vereinigen. Die Anstellung des Arztes erfolgt im Wege eines rcchtsgil-tigeu Vertrags, welcher willkürlich nicht gelöst wcrden kann. Die gegenwärtig bestehenden Krcisphysitatc sollen in Bczirts-PHYsitatc umgewandelt wcrden. Der Laudes-rcgicruug wird ciu Sanilälö-Referent mit drei Assistenten an die Seite gestellt, welcher dcn Titcl nnd Rang cincs Slatthalterciraths hat. Der LaudcSvcrtretuug wird ein eigenes ^aniläts-Organ, der Bandes - Sanilätsralh zur Seite gestellt, bestehend aus dem obersten Sanität^ bcamtcn des Bandes, der zugleich Präses ist, dem Lau-dcö-Tl)icrarzt, einem gewählten oder ernannten Pharma» ccuten, einem Abgeordneten der medicinischc» Schule nnd sechs bis zwölf, zur Hälfte vom Minister des Innern ernannten, zur Hälfte uon dcn praktischen Aerzten dcs Bandes gewählten Mitgliedern. Der Präses und der Landcs-Thicrarzt sind bleibende Mitglieder, die anderen werden auf je drei Jahre gewählt oder ernannt, sind aber wieder wählbar:c. Vcim Ministerium des Innern soll eine Medicinal-Eommisslon unter dem Titcl: Rcichssanitätsrath znsam-mcngcsctzt werden, als Fachralh für den Minister, bc stehend ans 12 Aerzten, von welchen dic eine Hälfte der Minister dcs Innern auf 3 Jahre ernennt, di'e andern 0 sollen aus der Wahl der mcdicinischcn Facultät hervorgehen, mit der Fnnctionsdaner von ebenfalls 3 Jahren. Diesen obliegt nntcr nnderm die Leitung der Ar-dciten in Bezicl)»»g anf medicinische Statistik, Topographie und Klimatologie. Zusammenstellung uud Vcr-ösfcntlichnng von Jahresberichten über das Gchmdhcits wcscn der im Reichsralhc vcrtrcleueu Königreiche und Länder :c. Der Sitz dieses Sanitätsralhes ist Wien. und er soll nnr anö in Wie» ständigen Mitglicdcru be- stehen, dem es jedoch freisteht, sich dnrch Experten ans den Kronländcrn zn verstärke». Der Präses ist der oberste Sanilätsbcaiutc im Reiche, der anch dem Minister dcs Innern zur Seite steht. Die Mitglieder erhalten Prä-scnzgclder nnd nach Umständen Rcmnncrationcn, Reisekosten nnd Diäten, stehen in der fünften Diätcnclafsc, we»n sie nicht zn Folge ihrer Dicnstcsstcllung Anspruch auf eine höhere Gebührcubcmcssuug haben. Im Miiiistcrium dcs Innern soll eine sclbstän« digc Abtheilung für das Sanitätswcscn bestehen, der Vorstand derselben soll ein Ar;t sein und General-Sa-»itäts-Inspcvlor heißen. Zu dcsscn Uuterstütznng soll noch ein Ar;t im SanitätS>Bnrcan fuugircn nnd dcn Titel und Eharaktcr cincs ÄltinistcrialratheS haben. Oelierreich. Trieft, 25. März. (Von der Flotte.) Die kaiserliche )'^cht „Greif" nnd der Dampfer „Elisabeth" wurden in Pola abgerüstet. Eorvcttencapilän Rüdiger wurde mit dem Dampfer „Vnlean" an die italienische Ostküslc abgesendet, nm dic dort au dcu Straud gcwor< fcncn Lcichen nnd Schiffstrnmmcr der vernnglncktcn Fregatte „Radctzly" abzuholen, Linienschiffsfähilrich Earl Barth — oer einzig Gerettete vonl Stabc der „Radctzy" — ist ans Lissa hier angekommen. Eaaesnenigkeiten. — (Erster allgem. V eam te n » Verein d e r üsl crr.-unaar. Monarchie.) Im Jahre 1808 sind dem Vereine 1379 Veamte aus allen Vranchen des öffent-lichen und Prival-Diensles als Mitglieder brigetreten. Ver-tretcn wurde der Verein am 31. December 18L8 durcb <3 corporative Organe (Local-sluc'schilsse), si 1 Vereinsuc-oollmäcktigte, 231 Veieinsärzte und 290 Agenten. In der Leb ensv ei ii ch eru n gs - A b te ihlu nq standen am 31. December 1808' 4155 Versicherungsverträge über 3,250.384 ft. ö. W. Capital u>'d 11.478 fl. 16 tr. Renten in Krall: die auf die im Jahre 1868 eingetretenen 34 Todesfälle enisallendrn Velnckerungs - Capitalien hrtragen 27.050 ft. Der Plümienreseivefono. welcher für den 3Iten Decembcl i» lunder Summe 125.000 ft. betrügt, is< theils auf Hypotheken eloznt, theils in Vanlpfandbnefen, Domä, nenpfandbriescn und Priotitillsobllgatiouen fructificnt, welche EfflXlcn bei der prio. öslerr. Nalionalbaul im Intellsse der sicheren Aushcioahruug dcponirt suid. Die Vorschuß-Ab-l Heilung zahlte am31. Decemdcr 1868 25 Poischustconsor-l!>n mit 2127 Theilhoberi, nnd 97.665 ft. cingezahlku Aütheilseinlagen. Im letzluetflossencn Oesch^tsjahre wurden im Ganzen 2218 Voischilsse im Gisammlhclragc vu.n 176.292 ft, cllhM. — (Cilzüge zwischen Wien untz Vasiasch.) Die Cilzüge der Staalöbahü, welche im Winter blos zwischen Wien uno Pest verletzten, werden, wie lm vorigen Jahre, auch heuer wieder, und zwar vom 5. April ab, zwei mal woHcnllich von Wien bis Vasiafch und zuiüct ve>lehren. Dieje Ziige schlishe» in Aasiasch an die Eilfahiten der Donau- S'amotagci -Plauderei. (Osinn. — Hndüijchcil nnd Cliristlich^^. Faustische Gesiihlc Ostcra.cschmk filr die Innrnalislit, - Eine spanische 3)iodc - Das itreu; dcs Hcrru ^eötovi; nnd der Ehennninel', — Voi» Theater.) Ostern sind da! Ans den CnltnS dcs tiefsten und größten ^cidcS, dcn die Kirche in der stillen Wochc so sinnvoll mit dcm geheimnisvollsten Zuge dcö Menschen-Herzens zu verschmelzen weiß. folgt das fröhliche Erwachen der Änscrstchung aus Leibes- und Gcislcobandcn. Die lärinnernng an die germanische Lenz- und ^icbcs-Löttin Ostara, die als Frau Veuuö iu dcu Berg wanderte, dcm himmlischcu Liebreiz der Inngfran Maria weichend, hat sich nnr noch im Namen des Festes er-halte». Im katholischen Miltclaltcr wnktc aber der Cultus dcr Göttin noch in dcn kirchlichen Branchen nach. Die Göttin hatte einen anögcvrcitctcn Qucllcucultus, bc» das (5lMc»thlllu in seinem Sinne nmdcntctc. Am ^Uumdonncrötag wusch nun, die Altäre. Nicht nnr das ilcrzcnfcncr, sondern auch der Taufstcin und das ^llswasscr wurdcu fürs gauze Jahr am Ostcrtage fcicr^ ^'^ Wvciht Ostern war sonst allgemeiner Tan,te>mm. ^utzulagc noch holen am Ostcrmorgen die Mägde das °»cnan»tc .stille Ostcrwasser." In dcr wendischen ^Ulsitz läuft am Oslcrmorgcn die ganze Jugend nn ^°rfc umher nnd jeder Begegnende wird nut Wa,ser Gossen uud bespritzt. Merkwürdig für die Ucbcrcinstlm-"Nlng aller Völker in dcr Ucberlicfernng der Sagen und Gebräuche ist die Uebereinstimmung zwischen Morgen-und Abendland i» gewissen Ostcrgcbräuchcu. -'lm Palmsonnlagc vertheilen die mclchitischcn (gric-uilsch-nnirtcn) Priester in DamaStnö an die ^aicn Oli^ uenzwc,gc, deren Blätter man, wenn sie trocken gcwor-ocn ^lnd, zerreibt, da sie für verschiedene Krankheiten als , zncl dienen. Unter dcu Maronitcn am ^ibauou kocht «an zu Ostern Eier, dic grün oder roth gefärbt wer-s„! "l'd die sich die Knaben gegenseitig abzugewinnen ucycu mdcin einer mit seinem Ei anf das deS andern imgt. Der, dessen Ci dabei zerbricht, hat verloren, w r ^ '"'^ ^idachcrn eigenthümliche Ostcrsitlc dürfen " aber wohl das Hallcluja, die Osterspcise aus Rü- benschalen, bezeichnen. Im Jahre 1529, erzählt die Chronik, war in Kram, theils wcil die Türken das Jahr vorher alles verwüstet hatten, thcils wcil die Ernte miß-rathen war, eine solche Hnngcrsnoth, daß man snr einen Laib Brot einen ganzen dicker kanfen konnte. Zum Andenken daran wird in dcr Ostcruacht Nübenschalc gegessen, welche man auch Alleluja nennt, wcil man damals am Ostcrson»tag nichts anderes mehr zn esse» hatte. Nicht zn vergessen auch dic sonst nblichc, jetzt aber schon zn cincr bloßen Promenade hcrabgesnnlenc Volksbelustigung nm Ostermontag in dcr sogenannten Tnlkcngrnbe bei St. Ehristof, wo im Jahre 1470 oder 1471 das erste Tm'lcnhccr gelagert haben soll. Anf wen übte nicht das Wort: Ostern! einen zan-berhaftcn Einfluß? Wie der Herr, sind auch wir auf-erstanden. „Ans niedriger Häuftv dumpfen Gemächern, ..AuS dcm Druck vou Gicbeln und Dächern, „Aus der Straßcu guctscheuder Enge, „Aus der Kirche ehrwürdiger Nacht. Und wie Faust tönen nns die Osterglocken „Ge< wißhcit eines ncncn Änndes," des B»»dcs mit dein Geist dcr Freiheit, dcr uns soebe» sci» Ostcrgcschcnk beschert hat — Gcschworncngcrichtc für Preßvcrgchcn. Dieser Gedanke bringt uns zwar auS dcn rcincn Höhen dcS Ideals fchr schnell wieder znr Erde, er ist sehr prosaisch, aber doch mcht weniger trostreich für dic Journalisten, nnd obwohl dcr Fcnillctonist als harmloser Ehroniqneur dcu Eiertanz anf dcn Paragraphen dcs Prcßgcsctzcs sehr gern dcn Hcrrcn in dcr ersten Etage oder dem Sttich, den ^citartikelschreibern und Weltverbesserern überläßt, so cmpstndct c,- doch schon ans Eorpsgeist ihre Frcnde über diese neue Märzcrrungcnschaft mit. Auch er spitzt ja hic und da gcrn dic Fcdcr, nicht um zu verwunden, sondern zn kleinen Nadelstichen, die dcr Betroffene sclb't oft kanm mcrtt. Der Humor hat sciu ewiges, unveräußerliches Recht, lachend die Wahrheit zu sage». Dieses Rechtes wird sich anch dcr Feuilletonist stcts bedienen. Nnr heutc im Vorgefühle der Oslcrfrcudc will er den scharfen Stachel verbergen und nur eiue kleine Abschweifung auf das Gebiet dcr Mode mag ihm vielleicht cilaubt sein, in- soferne dieselbe ganz nahe mit dcr stillen Woche zusammenhängt. Noch ist alle Nomautik nicht verloren, wcun sich cin frommes Wicncr Blatt herbeiläßt, kirchenbcsu-chcndcn Damen nach dcm Muster Königin Isabellas, statt dcr oft besser für den Tauzsaal als das Hans Gottes passenden Tracht daö Tragen dcr spanischen Mantillcn uud auch dcr Schleier zu empfehlen, welche das, was sie verhüllen, eben dadurch anziehender erscheinen lasse». Ob nicht dadurch auch cin gut Stück spanische Romantik in nnscrc fast zu hausbackcuc Zeit zurückgeführt wird, uud ob uicht die reizenden Sen-horas mit dcn ihncn so pikant lassenden Mautillcn und Sftitzenschlcicrn anch die Einfuhr einiger wohlerfahrenen altspanischcu DncnnaS nothwendig machen wcrdcu? Königin Isabella, wclch>: dcn frommen Tligcnrwächler a»f die schöne Idee gcbracht lM, wird anch Ratl, dafür w-sse" n»d vielleicht dcr Kaiserin En-genia noch auf dcm Gebiete dcr Mode, wenigstens auf jencm dcr Kil'chc»loilcttc, Eoncnrrcnz machen. Ob Htan-tillcn odcr Spitzcnschlcicr für das Kirchengchen fchon a>,f dcm Wcgc vou Paiiö nach Laibach sind, könnte uns uullcicht Herr Lcsloviz sagen, dessen Geschäft so ganz uus dcr Höhe der Zcit stcht nnd sclbst in dcr stillen Wochc dmch cin gclnngcncs Kieuz unsere Auf-meilsamknt zn fesseln uclstanden hat. Ob nicht man» ä,cr Ehemann d'cses Symbol iu,t cigriilhülulichen Gc-flUjlcn betrachtet haben mag?... Dcr Feuillelonist müßte alle seine Traditions» ucllcnauci', wenn er nicht ei» Wörtchc» voin Theater fallen ließe. Er kann seine Gefühle bci dcm fiir ihn so empfindlichen Schlüsse dcr Saison wcacn „Mangel mi Rann," nicht näher er« örtcr», aber er kaun nicht schließe», ohne cilicrscils seine Freude über die Nach'icht aus^isprechcn, daß Frl. P ich 0 n, dic Perle unsc,cr Oper, uns siir dic kommende Saison gctrcu bleiben diiifte, nnd andererseits scin tiefstes Bedalic,», duß Herr Ander durch ein andcrwei-til,ci, Eugagcmci't nns cntzogcu wcrdcu soll. Nichts wäre n»s lüld allcu Verehrern und Verchrcrinnen unseres »üs li'eb gcwordcncn Heldentenors so angenehm, als ei» schnelles Dementi dieses Vcllnstcs. 498 Damvischifsfahitsgesellschast an und uermitleln so cine directe Verbindung zwischen Wien und Loiista»tinopll. — (M ortalitütsbericbl.) In der mit 13. März abgeschlossenen 10. Iahieswoche starben in Wien mit Ausnahme der Todesfälle in den Gebär- und Fiadelhäusern, im Ganzen 389 Personen aus dem Civile, davon 118 in Spitälern, gegen die Vorwoche eine Zunahme von 29. Es lamen auf 1000 Lebende 35, in London 25, in Verlin 32, in Dresden 30, in Bremen 39, in Hamburg 26 Verstorbene. — (Eilf Personen i n E rst i cku n g s g e f a Hr.) Letzthin befanden sich in Agram eilf Landleute, welche anläßlich des Martles in die Stadt gekommen waren, und in einem WirllMause am Iellacicplcche übernachteten, in Er-stickungsgesahr. Einer von ihnen halle nämlich die Schraube am Brenner der Gasvorrichtun^ aufgedreht, und das aus' strömende Gas versetzte bald Alle in einen Zustand tiefer Betäubung. Zum Glück wal der Gasometer selbst geschlossen. Den Bemühungen des Stabtpbysicus gelang es, sie iosge» sammt wieder in's Leben zuiückzurufen. — (Turnunterricht in Franlreich.) Dutch ein Decrrl des Unlerrichtsmiinslers Duruy ist der Turnunterricht in allen französische» Lyceen, Normal- und Primär» schulen sür obligatorisch crllürt worden. Schüler übec 16 Jahre erhalten auch Exercier- und Schiehunterricht. Der Turnunterricht soll sofort in ganz Frankreich mit Nachdruck betrieben werden. — (Einen neuen Zweig weiblicher Industrie) hat eine junge Dame in Chicago entocctt. Sie macht in den Zilungen betannt, daß sie „jungen Herren, welche sich in H>'sell>chast des schcmc» Geschlichtet «»sicher jühlen und schüchtern sind, Uotelnchl in der Elicnntte u»o der Art und Weise, wie mit Damen zu verkehren, ertheilt. Nathschläge an Liclihabcr und solche, die es werden wollen, sind extra zu bonorireii." Wie es heißt, hat sie sich eines starten Zu!pruches zu elfreuen. — (Die transatlantische Kabelgesell « schaft) hat, wie verlautet, beschlossen, ihren Deveschentacif abermals zu ermäßigen und dadurch der ihr drohenden Con> currenz des sranzosisch-ameiilanischen .liabels die Spitze zu bieten. Locales. — (Verordnungsblatt des l. t. Cultusministerium s.) Für den Dienstbereich dcs Ministeriums für Cultus und Unterricht wird vom Jahre !8ü9 ein eigenes Verordnungsblatt herausgegeben werde», tnssti, Inhalt die einschlägigen Gl setze und normative» Verordnungen, Personal-Nachrichten u»d .Uundmachuxgcn zum Ziuccle der Vesltzung von Dienststellen dUden wcrdn,. Für die Zeit uom Jänner bis März 18L9 wild ein Samnnlhlst, vom April an in der Regel monatlich zweimal eine Nummer herausgegeben werden. — (Con curs.) Äeim t. k. Landisgerichle in Klagen-fürt ist eine Aojunctcuslellc mit dem Gchalle uon 630 eventuell 735 fl. zu bcselzcn. Gesuche bis s. Api,l beim Präsidium genannten Gerichtes. — (Zwci tr aini sch - sl ä ndis che Stift Plötze) für Aspiranten in Militärerziehusigshäusein und Arlillciie-Schillcompagnien werden vom hohen Lanoesausschusse zur Vfslijui'g ausgeschrieben. Der Eintiilt lann entweder i» das Untererziehungshaus zu Fischau, in ein Obererziehungs-haus oder in die Artillelic-Schulcompagnicn stattfinden. Bewerbungen sind bis Ende April zu überreichen. Ueber die nähere» Bedingungen gibt die Kundmachung im heulige» Amlsblalte den nöthigen Ausschluß. — (Todesfall.) Der Landtagsabgeordnetc Santo Treo, GulSbtsihcr in Kleindors, ist letzten Mittwoch i» Folge cincr Halstrcn'lheit ve,schiede». Santo Treo gehörte der llllilalkn Lanctagsmajorität an. — (Unangenehmer Besuch.) Von St. Marcin nÄchst Laibach wird belichtet, das, sich in den dortige» Waldungen in der verflossenen Wockc zwei Wölfe gezeigt haben, welche jedoch wieder abgezogen sind. — (Schlußverhandlungen) beim l. l. Landes-gerichte in Laibach. Am 30. März. Johann Prcsern und 15 Genossen: Münz und Credilpapi^rfälschung. — Am Iten Apiil. N,cha,d ,tterzic: Diebslahl: Ialob Gostisa: schwere lürperliche Beschädigung i Iahann Zormann : schwere körperliche Beschädigung. — Am 2. April. Barlhelmll Cerne: schwere körpclliche Beschädigung: Johann Bukar: schwere körperliche Beschädigung: Fcai'z Ienlo: schwere körperliche Aefchädigung. — (P o l izc i b c r i ch t.) Der von Waraödi» rnit gebundener Marschroute in feine Heimat »ach Trieft gewiesene Fleischer-geselle A. S. wurde am 18. d, wegen Dicbstahls eines messingene» ZehupfuudgeivichteS znm Nachtheile deö Haudelsmauues I, L, augehaltcu nnd der Strasbehördc überstellt. -- Der Arbeiter I. I. aus Töpliz, Bez, i?i!tai, wurde am 18. d. in der Franziülanertirche betreten, als er aus einem Opfcrstockc mit einer ^eiiuruthe Gcld cnNuendctc, deshalb angehalten nnd sammt de» bei ihm gefundenen, sämmtlich mil Leim beschmutzten Müuzslückcu der Strafbchörde eingeliefert. — Ein ohne Aussicht flehen gelassenes Pferd ging am 20. d, Mittags am allen Marltc duich, fließ an eine weiter, worauf ein Anstreicher, I. H., ein GewModach anstreichend stand; der Manu stürzte auf'S Trottoir uud erlitt mehrere nicht unbcdc»tcndc Verletzungen. Der fchuldtragcudc Knecht F. S. wurde dcshall, iu str^fgerichllichc Untersuchung gc-zugcii. - - Ani 20, d. wurdc nm Hauptplatze einer Frau aus dem Sacke ein Portemounaie mit einer Barschaft von 15 sl. culwen-det. Der That wird der 13jährigc, iin vorigen Polizeibcrichtc erwähnte I. R, verdächtigt; dessen Genosse I. M., der sich bei mehreren Diebstählr» belheiligt, wurde am 21. d. iin Marktgedränge angehalle» und dem ^anbesgerielile eingeliefert. — Ei»r hiesige Gcschäftsfran erfuhr am 22. d., dnß ihr Lrhrjnngr eine» aüffallcn-dcn Aufiucmd mache; sie stellte ih» deshalb zur Rede, veranlaßte eine Durchsuchung seiner Effecte», iu Folge desfe» cS an de» Tag tcmr, das; er seit einigen Monate» nm mehr als 40 fl. Effecte» sich eingelauft uud das Geld dazu aus der Geschäftöcasse einwendet hat, Er wnrde deshalb am 23. d. der Straslichordc überliefert. -- Die beiden oiciistlose» Mädchen E. M. ,i»d A. P. aus Laibach wurden am 22. d. wegen Diebstahls, nnd zwar er- ^ stcre wegen ciircr Barschaft uuu 10 si., letztere wegen einer Bar- ' schaft von 37—3!) fl., die sie einem nnlictcmntcn Herr» vor nn- ^ grfähr 14 Tage» culwcudet zu hade» gestand, angehalle» u»d der Strafdehörde üderstellt. — Am 21. d. wurde in der Kapuziner-Vorstadt aus einer Küche ein »ilssiiigeurr Mörser dnrch unbc-lanlilcn Thäter entwendet — Ei» mibekanlitcr Burscke Hal cun 23. d. vcm einer Bäuerin am Mehlplatze drei Halbe Nubkijrucr gekauft uud hat sie mit einer falschcu Eiuguldcu-Vauluole bezahlt -- Der Hausbesitzer I. L. e^eessirle am 23. d. Abends im lierauschlcu Zustande i» seiner H^hiumg »nd brachte bei dieser Gelegenheit seinem IMHngen Euhnc A , ^inrinalschülcr, mil einem Hackmesser eine schwere und lebensgefährliche Kopfwunde > bei. Die strafgcrichtliche Untersuchung winde eiiigeleitei. Neueste Post. Pest, 25. Mäiz. (Mgpsl.) Sicherem Vernehmen zufollic hat im helitigeii Vliüist^rrall) Vlinistcr Gorouc sciü Eiillassiiiigsgcsllch vorgclcljl. Graf Andiafsy lchnlc die Amiahluc de,3 Gcsuchei« ali und crstallclc hicrill'cr sufult m, den Kaiscr Bericht. — Für Äöözürmcliyi'S Bcgräbiiiß trifft die ^mt'c l.voße Voldclcilliligcll. Pest, 2d. März. Vo» den heule betannt gc-wotdcinn nnlgclvähltcn Dcplilillcii gehürc» 12 dcr Dcal-Parlei und vier der ^mtcl, a». Iin Ocdcndlir-gcr Comitatc wlirdc Älaj.' Ncrincnyi (Dcalisl) gcgc» dcu frühcrcn Adgcordlictcn Thalader (Liulc) gcwähll. In VcrcghSatiz fiel die Wahl auf den Finauzministcr Pest, 25. März- Hcnlc wurden 24 Wahlen bc< tannt; hicruon entfallen auf die Dcat - Partei 15 auf die ^inke '^. P aris, 26. März. (Tr. Ztg.) Der Funstitll' tionncl" conftatirt die außerordentlich ueruösc Ilclicr-reizung dcr berliner Blatter, die ncuestenS die öfter-rcichischcn und sranzüsischeu Iollrnalc angreifen und signa-lisirt das Zusammentreffen dcr Angriffe dcr norddcnt-schcn Blätter mit den ungarischen Wahlen, deren Resultat nicht geeignet sei, die geheimen Haffnungen der Feinde Oesterreichs zn crmnlhigcn. Genf, 25. März. Man befürchtet für heute neue Manifestationen. Die Typographen, welche sich an dem Strike nicht licthciligtcn, wurden auS dcr typographischen Gesellschaft ausgeschlossen und traten zu einer neuen Gesellschaft zusammen. Madrid, 24. März. Der Bericht der Budget-Commission lautet dcr Anleihe von cincr Milliarde Realen günstig. — Dic Gerüchte uon militärischen Aufstanden in Baladolid nnd Alcala werden dcmentirt. — Die Cortes haben das Contingcntgcsctz (25.000 Mann) mit 139 gegen 48 Stimmen angenommen und vertagen sich sodann liis Montag. Constant i nope l, 24. März. „Levant Times" ^meldet, mau besorgt, daß sich die Ankuuft dcs Priuzen ^von Wales iu Coustautinopcl um 14 Tage ucrzögeru werde. j....._________________________________ Handel und Golkswirthschastliches. ! Nudolfswerth, 24. März. Die Durchschuitts-Prelse stellte» sich c»rf dem heutigen Markte, wie folgt: ! si. lr. " si. ii. Weizen per Metzen 5 10 ' V»ttcr pr. Pfund . — 50 Korn „ 4.- Eier pr. Stück .. -- Ii Gerste „ 2 70 ^ Milch pr. Mast . — 10 Hafer „ 2! — Rindfleisch pr. Pfd. - 20 Halbflucht „ 4,10!^ Kalbsteisch „ — 2« Heiden „ 3^20^ Schweinefleisch „ — ! — Hirse „ 2.88 Schöpsenfleisch „ — !" Kukurutz „ 2 80 Hähudel pr. Stüct — 30 Erdäpfel „ 1 60 Tauben „ - 24 ^iusc» „ 6 40 Heu pr. Ecittucr . 1 80 Elbseu „ 6^40 Stroh „ . 1 — Fisole» „ 6 40 Holz, hartes, pr. Klft. 6 50 Rindsschmalz pr. Pfd. — 45 — weiches. „ — — Schweineschmalz „ - 45! Wein,rother, pr. Eimer 4 — Speck, frisch, „ — — __ weißer ., 3 — Speck, geräuchert, Pfd. — ! 3tt Verstorbene. Deu 1 8. Mär z. Dem Josef Sanrad, Taglöhner, feine Tochter Franzisla, alt 8'/, Jahre, im Elisabethtinderspital am Typhus. Den 21. März. Frau Frcmziska Paulic, l. k. Post-meistcrswitwc, alt 87 Jahre, iu dcr Kapuzinervorstadt Nr. 50 an Altersschwäche. — Dem Herrn Heinrich Inch, Schuhmackermcister, sein Kiud Iohamra, alt 2 Jahre und Monate, in dcr Stadt Nr. 111 an Fraisen. - Herr ^'orenz Krach, Photograph, alt 53 Jahre, in der Kapuzincworstadt Nr. 18, au dcr Auszehrung. Den 2 2. März. Maria Istenic, Inwohnerin, alt 53 Jahre, im Eivilspital an Erschöpfung dcr Knifte. Herr Josef Wolla, gewesener Schuhmacher, alt 84 Jahre, iu der Gradischa^ Vorstadt Nr. U) am Schlagflusse. Den 2 4. März. Frauzisla Nupnit, Stubeumädcheu, alt 27 Jahre, in dcr Kapnziueroorstadt Nr. 56 an der ^»ngeuläymung. - Die wohlgeb. Fvau Anna Edle v. Maffci Glatlfort, t. l. Se^ cretärswitwc, starb im 83. ^ebensjahre in der Stadt Nr. 212 an Erschöpfung dcr Kräfte. Angekommene Fremde. Am 26. März. Stadt Wien. Die Herren: Dub und Pichlcr, Kauflt.; Mllll-»er v, Marua». t. l. Oberlt., uc>u Nie». — Praschuiler, von Sleiu. — Wiitine, Haiidelsm., vou Komotau, — Wiltiue, Handels»,,, von Wi»dischdorf. - ^ackucr uud Kri^i, Haudelöll., vou Goltschcc. — Iatlitsch, Haudelsm, uou Mitterdorf. — Eisenzops, Haudelsm., uou Nesselthal. - Seitz. Prof., von Krai»l,-nrg. — Vivat. Fabriksdirector, von Trifail. ^- Freiherr U. Simlischcn, Onlsbcs., aus Steieriuarl — Urdancic, von Thür». lf'lcfmlt. Die Herren: Ziucmovic, Vcainter, n»? Eroatien. — Vlückmanu. - Zeinitli, Aauii»ler»ehmrr, oon St. Peter — Waschnillus, Vahniüsftcctor. v.u Trieft, — i!eim, Privatier, von Graz. 6 U7Mg. 323 <».» — 0.8 Ö. schwäch "halblicittr ! 2C. 2 „ N. 323.34 l' b.« O. schwach halbheiter 0.cu !0„ Ab. 323.,« ! — 0.« ! O. schwach ^ hallihriler ! Starker Reif. Sounicier Tag, wechselnde Bewülluiig, cm-psiudllch lalt. Das Tagesmittel der Wärme -j- 1'5«, um 2'»" ülier dem Normale. i3era»tworlllchcr Redacteur: Ignaz v. K l e i n ,r?a v. r." 'N^^«^^».^^!^^ Wien, 21. März. DaS lebhaftc Geschäft wickelte sich im allgemeine» ,» gmer Haltung ab, ohne wesentliche Couröucräuocruug zur Folge zu haben. Devisen uud Valuten WljtlMNU)!. steifer gefragt. Gcld flüssig._______________^ ^__________^^_________________________________ Alllstemeine 2taat^scl)«lld. Für 100 fl. Geld Waare Einheitliche Staatsschuld zu 5 pCt.: iu Noten vcrzinöl, Mai-Novcmbcr 63.20 W.40 „ „ „ Februar-August 02.i)5 03.10 „ Silber „ Iä»urr-Iuli . -.— —.— , „ „ Apnl-October. 71.30 71.40 In üsterr. Währ. . . zu 5pCt. 5^.70 5N.W dctto v. ",. I860 . . 5 „ 64.50 64.70 detto rückzahlbar (?) - 5 „ !'8.2^ W.75 dctto „ (N. l^ „ i»?.25 9?.75 Silber-Aul. 1864 (l.St.) 5 „ 7«. - - .— „ 1865 (Frcs.) 5 „ 81.-- —.— Metaüiqucß . . .zu4'/,M. 5«>.25 5^.75 MitVnios. v.J. 1839 207.- 207.50 MitVerlos.vI. 1854 zu 25o si. . . „4 „ l'57ü W,-Mit verlos. v.J. 1860 zu 500 fl. . . „ 5 „ 104.60 10i.80 Mrt Verlos. v.J. 1860 zu 100 fl. . . „ 5 „ 106,- 106.50 MrtVerlos.,, I.1864 zn 100 fl...... 127.20 127.40 «illmo-Reuteusch, zn 42 1.ilu »,,8t, pr. Stück.....23,50 24. Staats-Domäiieii'Psaudbriefc zu 120 fl. ö W. (3W ^v. 5 pCt.) i,i Silber pr. Stück . . . 118.25 118.75 Grundtntlastunas-Vbliaationcn. Für 100 fl. Gcld Waare Niedcr-Ocsterrcich . . zu 5 pCt. 92.50 93.— Ober-Oesterreich . . „5 „ 9<». >- 91.— Salzburg .... ,, 5 „ 90.— 91.- Aiirimeu .... ,. 5 „ 92.- 92.50 Mähreu .... „ 5 „ 90.50 91.-. Schlesien .... „ 5 „ 90.- 91.— StereruKnl ... „ 5 „ 90.— 91.— Uugaru..... „ 5 „ 78,50 79.- Temcser-Bauat . . „ 5 „ 77.— 77.50 Eroatieu uud Slavonien „ 5 „ 79.-- 79.50 Galizicn .... „ 5 „ 70.80 7l.25 Siebenbürgen ... „ 5 „ 74.25 74.50 Buloviua....., 5 „ 70.75 71.25 Ung m. d. V.-C. 1867 „ 5 „ 77.50 78. - Tem.B.m.d.V.-ll. 1867 „ 5 „ 75.— 75.50 Actien (pr. Stilck). Nalioualbant......728.— 730 — Kaiser Fcrdinands-Nordbahu ,u1000si.CM.....2310.-2315- Eredit-Austalt zu 200 fl. ü. ill^ 305.- 3'»5 20 N « Escom.-Gcs.,i'5)00fl.ü.W. 818- 820.-Statsciscub.-Grs. zn 200 si. LM, oder 5(X) Fr......>"!l.50 ''"-7- Kais. Elis. Bah» zn 2(X.' sl. EM. 179. - 179.50 Sud.-nordo.Ber.-B.200 „ „ 168.— 1b8.50 Gcld Waare Süd.Sr.-,l.-vcn.n.,.-l.E.200si. °. W. oder 500 Fr. . . . 232.80 233 — Gul.kllrl-^'uo.-V. z.20<»fl.EM. 221.- 221.25 Bohm. Wcstbah» zu 200 fl. . 190,— 190,50 Oesl,Do».-Dampssch.-Ges.^« 575.— 577.- Oesterreich. Noyd iu Trieft Z I 330.— 332.— Wicu.Dampfm.-Actg, . ' . 322.— 327.— Pester Kelteubrücke .... 675.— 685.— Aüglo - Austria - Bant zu 200 fl, 299.— 299.50 Lemberg lizenlowitzel Acticu . 186. - 186,50 Vrrsicher.-Gescllschast Donau . 250,- 256.- Pfandbriefe (für 100 fl.) National- j baut auf ^ verloSbar zu 5«/. IW 60 100.80 6. M. j 3latioualb.nufü.W.verlosb.5,, l»5.75 9»:.— Uug. Vnd.-Ercb.-Nnst. z» 5>/,,. "2.50 93.-Mg. üst, Vudcu-Creoit-Äiistall vcrloübar zu 5°/, iu Silber 108.25 108 50 dto.iu33I.rückz.zn5pCt.inü.W. 91.-- 92.- Vose (Pr. Stück.) Cred,.N.f.H,u.O.z.100fl.'«-25 D°u.-Dmpflch.-G.z.100fl.EM, 97- 97.5 Sllldl^m. Ofen ,. 40 „ ü. W 37.50 38 50 , Salm « 40 „ ,. . 42 50 43.-> Geld Waare Palffy zu 40 fl. ö. W. 35.- 36.- Elarh ,, 40 „ .. . 3? 50 38. - > St. Geuoiö „ 40 „ « . ^,75 34.— Wmdischgrich „ 20 „ „ . 22.50 23.— Waldsteiil „ 20 „ « . 24 50 25.-Keglevich „ 10 „ „ . 16.— 16.50 Rudolf-Stiftung 10 „ „ . 15.50 16 — Wechsel (3 Mon.) Augsburg für 100 st südd. W. 194 5^ 104.75 Franlsnrl a.M. 100 fl. detln 194.75 105.— Hamburg, sür 100 Marl Baülo 92 25 92.50 i!oudon für 10 Pf. Sterling . 125 40 125.69 Pari« für 100 Francs . . . 49 95 49,95 (5ours der Geldsorte» Geld Waare K. Münz-Ducateu . 5 fl. 93 k. 5 fl. 94 lr. Napolcousd'or . . 10 „ 3 „ 10 „ 4 « Ruff. Imperials . ^. „ ^ „ __ ^ — « Vcrciusthaler . . 1 ., 84z.. 1 .. 84,! „ Silber . . 123 „ 75 „ 124 „ — « , Kramische GrundenllaNuug«-Obligatio»en, Pn» > vatnotirung: 8« 50 Geld, 90 Waare