1941 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. 284 Donnerstag den 18. November 1869. Ausschließende Privilegien. Nachstehende Pnvilegien sind im Monare Juni 1669 ^tch Zeitablauf erloschen und wurden als solcbe im Monate ^Pttmlirr l, I, vom l. l. Pioilegien-Archive einregistrirt: (FoNschuug.) 24. Do« Plivilegium te« Fiiedrich Wilhelm Richter v°m 10. Juni 1857, aus Verbesserung an Wagenachsen, genannt „Kunslachsen". 25. Das Privilegium des Felix Allernano und Albert Aarelli vom 10. Juni 1807, auf Erfindung eines Hinter-ladungsgewehreö mit veclicaler Zündnadel uno einer eigen-lbOmlichen Patrone. 2L. Das Piivilrgium des Alfred Lenz vom 10. Juni 1867. auf Verbesserung an Papiermaschinen. 27. Das Privilegium des Alfred Lenz vom 10. Juni I8l)7, auf Verbesserung bei der Umwandlung der Voider-^bungsgewehre in Hinterlader. 28. Das Privilegium des Alfred Lenz vom 10. Juni l867. aus Verbesserung an Hinterladungsgewehren. 29. Das Privilegium des Stanitzlaus Vigoureux vom !0. Juni 1867, aui Eisindung eigenthümlicher Veifahlungs-°Nen in der Vchandlung und Zubereitung der Garne aller Art. 30. Das Plivilegium des Anton Mart! vom 10. Juni ^67, auf Eifinlung eines verbesserten Verfahrens zur Lei-^"g tier Gährung bei Anwendung von Melassen zur Arannt-^^»-Erzeugung. 31. Das Plivilegium des John Prall vom 10ten ^«ni 1867, auf Verbesserung der Typen > Schreibmaschine. ^2. Das Privilegium des Ludwig Weider vom 10len Juni 1807, auf Ersinvung einer eigenthümlichen Alt vo» ^Hren-Dampflessel. 33. Das Piioilegium des Alois Brüctner vom 5ten ^uni 1865, auf Verbesserung seines bereits plivilegirten ^ussigleits-MthaftPllrales. 34. Das Privilegium des Thomas Stregzel vom 0ten ^uni I868, auf Erfindung besonders geformter Ziegeln ">>l eigenthümlicher (5izeugu»g. 35. Das Privilegium dls Felix Allem^no und Albert "arllli vom 0. Juni 1608, auf Erfindung eines eigen» ll)ümlichcn Zü!id»at>elgewebclS mit eigenthümlichen Patrone», genannt „Aliemanoschcs System." 36. Das Privilegium des Abraham Großmann und ^imon Arandt vom 5. Juni 1868. auf Ecfinvung eines ^alon'Garten'Äillardtisches. 37. Das Privilegium deö Franz Ludwig Lacalm und ^cltlholomäus Adolph Guyct vom 5. Juni 1866, au! (5r-^Ndung eines ökonomischen Pulvers zum Reinigen ver Hände, wüsche, Ditlen, Silberzeuge u. dgl. 38. Das Privilegium des Joseph Thein vom 6. Juni ^8, auf Ersindung einer Univclsal'Piehhefe. o. 39. Das Privilegium des Ernst Küplinger vom i^ten ^""' 1866, auf Erfindung «iner Luslpumpe gegen Vlühung " Wiederkäuern :nd Kolit bei Pfeldcn. cv 40. Das Piiuilegium des F. I. Naldmayer vom 3ten """> 1808, auf Verbesserung an Sägemaschinen. 41. Das Privilegium des L. Windhaujen und Hein-^ bussing vom 6. Iuin 1868, auf Erfindung eines festtn ^ornstein-Aufsahes, „Deflector" genannt. 42. Das Plivilegium des Nemy Nikolaus Legendre °^ 8. Iuui 1868, auf Elsindung einer DarsttUung riins ""' entzündbarer Flüssigkeit imprägnirlen und dadurch selbs! ^"lzündbar gcmachlrn flsten VrennslosseS. . 43. Das Privilegium des Joseph .ttucera vom 8ten ^""i 1808, auf E'sindung in der Fabrikation von hydrau« '^M Cement aus jeder Gattung Kalkstein oder gebrannten "«Ilrs. . 44. Das Privilegium des Joseph Grundmann vom ^> Juni 1868, auf (5lfindlrng, die Luft in verschiedenen Glitten mittelst eigenthümlich lonstiuitter Glas-Jalousien '" legllliren. (Schlnß folgt) ^41^3) Nr.2136. Concms-Edict. . Zur Wiederbesetzuug der bei dem k. k. Kreis« ^chte in Eilli erledigten Staatsanwalts-Substi-^ ^s^lle mit deni system mäßigen Bezügen wird l Concurs bis 30. November 1869 ^^geschrieben. s^ Bewerber um diese Stelle haben ihre Ge-sl»^ ""^"' genauer Nachweisung der Kenntniß der i> emshen Sprache im Dienstwege hiehcr zu l-N'^chen. ^raz, am 10. November 186!). K. k. M'erjlaatoauwlütschas». (415—3) Nr. 202. Kundmachung. Es wird hiemit bekannt gegeben, daß Herr Dr. Josef Sajovic in Folge seines Einschreitens civ i)i^6!>. 21. October 1869, Z. 202, in die Advocatenliste eingetragen wurde, und daß er Laibach als seinen Wohnsitz gewählt habe. Laibach, am 21. October 1869. Ausschuß der Advocatenkammer in Kraiu. (447—3) Nr7i088. Kundmachung. Zur Sicherstellung der Verpflegung der Gefangenen in diesen Untersuchnngsarrcsten sür das Jahr 1870 wird eine Minuendo-Licitation für den 26. November, um 10 Uhr Bormittags, in diesem Landesgerichts-Gebäude abgehalten werden. Dies wird mit dem Anhange zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß der hiesige Häftlingsstand den Durchschnitt von 250 Häftlingen per Tag erreicht, daß die Bezahlung allmonatlich, bei eintretender Nothwendigkeit auch halbmonatlich er folgen kann, ja daß bei genügender Sicherstellung dem Unternehmer Vorschüsse geleistet würden. Die weiteren Bedingungen können jederzeit in der Kanzlei dieses k. k. Landesgerichtes eingesehen werden. Klagenfurt, am 14. November 1869. Vom Präsidium des k. k. fandesgerichtes. (448—3) Nr. 993. Concnrs-Ausschreibung. Bei dem k. k. Landesgerichte in Laibach ist die Stelle eines Amtsdieners mit dem Iahresge-halte von 315 st. eventuell von 300 st. nebst dem Bezüge der Amtskleiduug, und im Falle der graduellen Vorrückung eine Dieuersgehilfenstellc mit dem Iahresgehal'te von 300 fl. zu befctzcn. Die Bewerber um diefe Stellen haben ihre gehörig belegten Gesuche binnen vierzehn Tagen, vom Tage der dritten Einschaltung dieser Kundmachung in die Laibacher Zeitung an gerechnet, bei dem unterzeichneten Präsidium in: vorgeschriebenen Wege zu überreichen, und darin ihre Eignung zu dem angesuchten Dienstvostcn, insbesondere die Kenntniß der deutschen und krainischcn (sloveni-schen) Sprache, nebst einiger Fähigkeit zum schriftlichen Aufsatze uachzuweisen. Auf Bewerber mit nachgewiesenen Kenntnissen im Schreibfache wird besonders Bedacht genommen werden. Laibach, am 14. November 1869. H»on dem k. k. Landesgcrichts-Präsldium. (449—2) Nr. 1428. Kundmachnng. Nachdem die bereits stattgehabte Limitation über Brotlieferung für die Sträflinge am Castell in Laibach, dann über den Bedarf an Petroleum pro 1870 die hochortige Genehmigung nicht erhalten hat, so wird eine neue Licitation und Of fcrtverhandlung, und zwar wegen Beistcllung des Brotes am 2 5. d. M., um 11 Uhr Vormittags, und wegen Lieferung von circa 4000 Pfd. Petroleum blos eine schrift liche Offertverhandlung ohne einer Licitation am 23. d. M., um 11 Uhr Vormittags, in der Amtskanzlci der k. k. Strafhaus-Verwaltung stattfinden. Die bezüglichen Offerte müssen mit einer 50 kr. Stempelmarke uud 600 fl. ö. W. als Vadium verschen und gut versiegelt sein, sowie auf der Adresse mit „Offert des N. N. über Brot- (Petroleum-) Lieferung, mit . . . ft. ö. W. Vadium" bezeichnet uud am erwähnten Tage vor 11 Uhr Mittags hier abgegeben werden. Die näheren Bedingnisse sind in der Amtskanzlei der k. k. Strafhaus Verwaltung jederzeit einzusehen. Laibach, am 15. November 1869. K. k. S'traflilNls-Verwnltung. (446—3) Nr. 10479. Kundmachung. Samstag, am 20. dieses Monates, Vormittag um 11 Uhr, wird Hieramts die Licitation zur Verpachtung der beiden städtischen Msaruben abgehalten, und es werden die Unternehmer hiezu eingeladen. Stadtmagisttat Laibach, am 13. Nov. 1869. Dr. Joses Suppan, Bürgermeister. (440- 3) Nr. 9946. Kundmachnng. In Bezug auf die bevorstehende, regelmäßige Stellung des Jahres 1870, zu welcher die in den Jahren' 1850, 1849 und 1848 geb. Jünglinge aufgerufen werden, wird kundgemacht: 1. Jeder Stellungspstichtige der zum Erscheinen bei der bevorstehenden regelmäßigen Stellung verpflichteten Altersklassen, hat sich bei Vermeidung der Folgen des § 42 W. G. im Monate December l. I. im magistratl. Expedite in den gewöhnlichen Amts' stunden mündlich oder schriftlich zur Verzeichnung zu melden. 2. Die nicht Hieher zuständigen Stellungs-Pflichtigen aus den obbczeichneten Altersclassen habcu zur Verzeichnung ihre Legitimations- oder Neiseurkundeu beizubringen. 3. Sind Stcllnngspflichtige aus ihrem Hei-mats- oder Aufenthaltsorte zeitlich abwesend und hiedurch oder durch Krankheit nicht in der Lage, sich mündlich oder schriftlich anzumelden, so kann dies durch ihre Eltern, Vormünder oder sonst einen Bevollmächtigten geschehen. 4. Unterstiltzungsbeditrftige Augchörige oder deren Bevollmächtigte, welche die zeitliche Befreiung Stcllungspflichtiger, oder Letztere, wenn sie die Begünstigung rücksichtlich ihrer Enthebung von der Präsenzd'ieustpsticht anstreben, sind verpflichtet, die zur Begründung derartiger Begünstigungen bestehenden Verhältnisse zur Zeit der Verzeichnung nachznwcisen. 5. Die Pflicht zur Anmeldung, sowie überhaupt die aus dem Wehrgcsctze entspringenden Pflichten werden durch den MariaF der Kenntniß dieser Aufforderung oder durch Unkmntniß der aus dem Wehrgesctzc hervorgehenden Obliegenheiten nicht beirrt. Der vorbezogcne § 42 W. G. lautet: Jeder Stellungspstichtige, der zum Erscheinen bei der nächstbevorstehendcn Stellung verpflichteten Altersclasscn hat sich im Monate December des vorangehenden Jahres bei dem Gcmeiudcvorstande seines Heimats- oder Aufenthaltsortes zur Verzeichnung schriftlich oder mündlich zu melden, unterläßt er diefes, ohne hievon durch ein für ihn unüberwindliches Hinderniß abgehalten worden zn sein, so wird er dafür, ohne Rücksicht anf die weitere gesetzliche Behandlung, mit einer Geldstrafe bis zu 100 st., oder im Falle der Zahlungsun^ fähigkeit mit Haft bis zur Dauer von 20 Tagen bestraft. Die Strafgelder falleu dem Gemeinde-Ar-menfonde des Aufenthaltsortes zu. Stadtmagistrat Laiback', am 2. November 1869. Dr. Josef Huppan, Bürgermeister.