MWOlalt zur Llltbacher Mmg. M. /7. Donnerstag den 8. Februar 1849. 3.2»!. (l) Nl. 204. Edict. Vom Bez. Gerichte Schneeberg wird hiermit bekannt gemacht: Eä fty über dießfalls gepstogene Untersuchung Anlon Puccl von Alienmarkt Hy. N>. 55, od unbesonnenen Durchbrin.qeiis seines Vernw gens, gerichillch als Verschwender erklarl, demselben die Verwaliung feinet, Vermögms abgenommen ur>o als dessen Curator Tbomas i!lan von Klance aus-yestelll W0l0e!,. Bez. Gericht Schneeberg am 29. ^an. lU^li 3. 20U. (,) Nr. 3570. Edict. Vom Bezirksgerichte der k. k. Cam. Herrsckas. Adelsberg ist üder Ansuchen des Carl Petz von ^ä>nce dera, als i^essiunär des ^ranz Inllchar von Altcnmartt, weaen 33 N. «l kr. o «. e., die erecuiioe selldieimig der, dem Johann Margon gehörigen, m P.Ioje ge-legenen, im Grundbuch« oer Herr.chatt P.em «.. > Uib. Nro <8 vorkommenden, gerichtlich aus 96» fl. ^schätzten tzi Huoe bewlUigt, und dle Vornahme Wen auf den .5. März, 16. April und .7. Mai 18,9 slü'h 9 Uhr, im Orle ver Realltac mit dem Hei. üyr angeordnet werden, daß dieselbe bei der ersten und ^wetten zeilbienmg nur um oder über den Schwungs« ivelih, bei de> oviiien aber auch Uüter dcmftlbcn hüit. ange^lbcn wcrdcn wüide. — Das Sckatzliiigbpio» luc^U.. der Grundblichöerlraci und die ^l.iiailonbd^ dingnlssc tonnen ylerumls eingcsehln ooer ln A^schun cchoben werder. _ K. H. iüez..Gericht Adclsrerg am 10. Decem-der l8«tt. _____ ^____^ i). 228. (!) Rr. 82. Edict. Vom Bez. - Gerichte Schnetberg wild ü^'rAn» suchen der Mana Milam, qcbolnc RoZman von ^>loß drcg, det7. (z) Nr. 56. C d ^ c t. Vom Bez.'Ge.icbte «^chlnedllg wird hiermit be-ka«nt gtlnacvc -. lss sey uder A^wch^n des Joseph M». ^i,l, oon üiieudorf, gegen Iur .')wt vVn Hioiake, in die errcutiv« Feilbietung de>, dem iictzlern gehöngen, im ^".undbllche der löbl. Herrscht '^iadlischeg »nl> Urb. 9>ro. 3l3M6, Ne.lf. ^ir. ^u^ vorkommenden, ge« lichMch aut 750 st. geschätzten ein-Vierlelhube, wegen stduwigcn »50 fi. gs^illiget, und zu deren Vornahme d'.n Feilbmunaöiags^llngcn, auf den »U.März, 10. April uno >t). May Ittchy, jedesmal früh 9 Uhr in loco Klicke nni dem angeordnet, oaß diese Realität nur bei der dritten Tagsahung «uch unter diesem Schä' yungs'uerthe hmtangegebln werven würd«. Das Schätzungsproto^ll, der Grundbuchscrtratt und die ^,icilalions-Hediug!^sse können hieramls eingesehen werden. H. K. Bez-Gerichl Sch leeberg am 5. Jänner ,349. Z. »6K (3) Nr. ,??». Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Obertaibach wird kund gemacht: Es sey in o>i rrecuiiue Versteigerung der im Glundbuche der Herrschaft Freudenthal «"li Urv.Nr. s'i9'>2vorkommenden, gerichtlich auf »690 fi. 20 kr, bewerteten Viertelhube^des M.uhiaK Molle in Fvarndorf, Const.Nr. H8. wegen schuldigen 3.> fi. 48 kr. c. s. e- s^williget, und ftyen zu deren Vor-n.ikwe die gcsc^liweli drei Termine auf den 20. Febr., 29 März und 20. April >8H9, jedesmal Vurmit-t»as im Orlt der Realttar zu Franzdorf mit dcm Ners'k^ anawrdnet worden, daß das Versteigerungs-obzect l^ei der dritten Licitanonstagfatzung auch unter dessen Eckätzungswerlhe werde hlntangesseben werd.n. Das Schatzungsprotocoll, der Grundbucksertract und die Licttationsbedingnisse können bei dieftm Ge-llchte eingesehen ui'd in Abschrift erh^cn werden. K. K. Bezirksgericht Oberlaibach den 20.Oci. !ft48. Z. 1W. (3) sind gegen 4°/, auszuleihen, entweder in edner Post, oder auf drei Sätzc zu 5W si , dl« S'cher-yeit muß pragmancalisch seyn. Die ?cuskunft Y'er-Ül)er ertheilt der Verwalter, Michael Pregel. Z. 185. (2) Nied. Dest. Gewerb - Berein. Ausschreibung des dritten Concurses für verdienstvolle Werkführer und Altgesellen. Der Nied. Oesterr. Gewerb» Verein, von dem Wunsche beseelt, dem Verdienste, welchcs sich aus» gezeichne,e Werkführcr und Altgesellen um die Vervollkommnung der inländischen Industrie erworben daden, eine öffenillche Anerkennung zuzuwenden, und durch Belohnung ausgezeichneter und redlich gelei» steter Dienste das ^h^gciü'hl und den Oifer zur Erlangung erhöhier Geschicklichkcit unter der arbeitende,'» ^l.isse zu erwecken, hac Folgendes beschlossen: Der Verein bestimnu abermals, wie in den Jahren ll!42 und 1«^>5, fünfzig silberne Medaillen, welche in der im M a l850 st.iltsindenden General - Versammlung an jene 2^ert,uyler und Altgesellen verthelll weiden, die in inländischen Habiiken oder größeren Gewerben und Weitstältcn angestellt, sich die meisten Verdienste um die Industrie erworben haben, und behalc sich vor, für blenders ausgezeichnete Leistungen, Erfindungen oder Verbesscrungen, der Medaille noch ein Geschenk an Suchern, Werkzeug«» u. dgl. beizufügen. Aul lcde Medaille wird, nebst dem Namen des PreisnehmerS, auch noch jener der Fabrik ode« Werksta'lle, in welcher er angestellt lst, gravirt, und ihm außtldlM noch ein Diplom, in welchem seiner besonderen Verdienste erwähnt wird, eingehändiget werden. sur jcne P^amiamen, welche der Vertheilung in der General«Versammlung nicht persönlich bei-wohnln tonnen, wird die Äerjugung getroffen werden, daß sie die ihnen zuerkannten Mtdaillen und Diplome aus den Händcn ihler Dlenstyclren erhallen. Die besuche um Tl^eilnahmc an oiesem drillen i^oncurse können von den Bewerbern selbst, oder von ihxm Aldeilsgcber ausgehen, und sild längstrl,5 bis 5l. December »649 in der Kanzlci des Nied. Ocstcrr. Gewcrb »Vercineb (Scadl, Himmelpforigasse 3tr. 965) in Men abzugeben. — Icdes Gesuch muß von folgenden zwei Zeugnissen beglcuel seyn: N Von einem Zeugnisse dcS Dteüstherrn, durch die Ortsobrigteit legalifirt, welches den Namen und Geburtsort sammt Alier und Siand des Bewerbers euiyält, und wl>rin seine Verdienste und Eigen» schaften möglichst ausflihrllch beschrleben sül0; inner sind in diesem Zeugnisse die Galtung der sabrilirten Warcn, so wie die A.,zal)l der dem Geweroer uncersteyenden Arbeiter und Lehrlinge anzuführen. 2) Von einem Zeugnisse der Ortsobilgkeil, oder der Amcsverwaliung, oder des Kreisamtes, oder des Psarrers, welcheb wo möglich die Bestätigung der Verdienste, desondcls aber der moralischen Ul»d sitllitt^n Eigenschaften des Btwobers zu emhallen hat. Außerdem steht es dcm Bewerber frei, noch anoere Belege oder Zeugnisse beizubringen, welche zur Btstaiigung seiner Verdienste dienen können. Cben so sind Zeugnisse seiner Mitarbeiter sehr becüch'ich" iigenvweriy; nur müssen die Uncerschllften solcher Zeugnisse von der Behörde legalisirt seyn. Die ^igrnschal>en, welche von einem Wclksüyrec oder von einem Allgesellen, der bei gewlss«n He» werbcn cie Siellc eines Wiltlührers velsicht, gefordert werden, sind im Allgemeinen Wagende'. Jeder Wntsührer odcr A.igeselle, welcher »n ei><:l Fabrik oder bei einem Gewerbe in der osterr^ Mona»wie aogcstcllc »st; dem oie Uüierleilung des techiuschen Theiles und die mnn^icelb.ne A lfsicht liber «,'ine g>eßere Anzahl von Avellern uno Leyllmgeü zugewiesen ist; der lesen^ schreiben uno lechnen kann; ocr wr igstens ll) Jahre in dem nainllchcn beweibe bei einem und demselben Dienftherrn alb^iter, U'd» 0l,t)!,'l il.'l!l>g>i!,'l!S schon durch sechs I.lhre die Sltlle eines Welkführcrs verftehl, ist befähigt, urn die ge» nannte Auszeichnung zu concurriren. Nur außerord«nttiche vereinte Leistungen geben Anspruch auf die Vereins ° Medaille; solche sind: aus» gezeichneter Fleiß und l>)t>»ch,cklichkeit, Treue uno Verschwiegenheit im Geschäfte, ein streng sittliches Be» ira^en^ ^ercraglichkeit, Liebe zu seinem Dienstherr« und iÜesorglheit für feinen Nutzen» so wie für den redlichen Verdienst der ihm nnieistehenden Arbeiter. Bei gleichen Verdiensten wird deriemge den Vorzug erhalten, welcher zeichnen kann oder wissenschaftliche Kenntnisse besitzt; der zur Vervollkommnung seines Gewerbes durch Erfindungen oder Vetbei> serungcn beigetragen hat, so wie derjenige, welcher fich in Bildung der ihm unlnftehenden Lttz-rlinge besonders auszeichnete. 3. 16s. M GmlzjahriO l? fi , halbjährig 3 si., viertelMrist I fi. 30 kr. Co«v Mze. MitPostverseudung gauzjahrist 8 fi, halbjahrig4 fi. vierteljährig 2 fi. EM. Herausgeber und verantwortlicher Redacteur: Aug. Zang. HauptredaNeur: Dr. Leop. Landftssl.er Die von der Redaction, trotz der heftigsten politischen Sturme streng bewahrte Richtung im Simu> der Mäßigung und dos Fortschrittes, die Reichhaltigkeit des Stoffes, begünstigt durch'ein-Format, welches dem der Hamburger «Börsenhalle," eines der größten Blätter Deutschland's, gleichkömnrt, endlich der beispiellos billige Preis, machen es crklärlech, daß die »Presse" nach kaum sechsmonatlichem Bestehen bereits über 12WU Abonnenten zähtt, und daher in diesem Augenblicke unter allen deutschen Blattnn sich des ausgedehntesten Leserkreises zu erfreuen hat. Probenmmnern ;ur Einsicht sind in alien soliden Buchhandlungen Deutsch- land's M smden. Hur des Publikums wird vom 16. Janner angefangen, sowohl sir Wien als die PromuM am 1. und 1K. Jeden Monats cm Abonnement eröffnet. Man bittet um Einsendung genauer und deutllch geschriebaner Adressen. An die Redamon der »Presse": Wien. Tuchlauben Nr. 435. Wohmmgs - Anzeige. In der St. PeMsoorstadt, Kothgasie Nr. 13s, sind zwei neu hergerichtete Wohnungen, eine größere und eine kleinere/ zu vergeben. — Das Nähere erfährt man daselbst im 4- Stocke. Vu'iernial-Verlautbarung. Z. 22 5. (l) Nr. 25,2. Surrende des k. k. illyrischen Guverniums. — Prov ijorische Verfügungen in Bezug auf die Verhältnisse der Akatholiken. — Der Ministerrath - hat bei Seiner Majestät um die allergnädigste Ermächtigung angesucht, bis zur definitiven Nrgelung der kirchlichen Verhältnisse im Allgemeinen durch ein auf konstitutionellem Wege zu erlassendes Gesetz in Bezug auf die Verhältnisse, der Akatholiken einige provisorische Verfügungen zu treffen, — Seine Majestät haben mit a. H. Entschließung vom 26. d. M. dem Mimstenum diese Ermächtigung zu ertheil.m geruht, und es hat Hochdasselbe laut hohem Erlasse des Herrn Ministers 0c5 Innern vom 3tt. Jänner l I , Z. ^t,i>, folgende provisorische Verfügungen erlassen: l) Die bisher unter der Bezeichnung „akatholisch" begriffenen protestantischen (5onf»iswnsverwandten in Oesterreich sind künftig in ämtlicher Beziehung mit dem Namen „Evangelische der Augöburger oder Evangelische der helvetischen Confession" zu bezeichnen. — 2) Der Uedernitt von einem christlichen Bekenntnisse zu einem andern steht Jedermann frei, der das 18. Jahr zurückgelegt hat; nur ist Folgendes zu beobachten: Derjenige, der überzutreten wünscht, ist gehaltn, diese seine Absicht vor dem Seelsorger der Kirchengemeinde, zu welcher er bisher gehörte, in Gegenwart zweier selbst gewählten Zeugen zu eröffnen und vier Wochen nach dieser Eröffnung aber mal vor dem Seelsorger derselbcn Kirchengemeinde in Gegenwart .erselden oder zweier anderer ebenfalls !V!d!t gewählter Zeugen die Erklärung abzugeben, da^ er bei seiner Absicht beharre. — Ueber jede dieser Erklärungen ist der Seelsorger verpflichtet, do:, den Übertritt Beabsichtigenden ein Zeug-, niß äusv'st.'llen. Sollte dasselbe aus was irnmcr für einer Ursache verweigert werden, so sind die Zeugen berechtigt, es auszustellen. Diesc beiden Zeu^n sse hat der Uebertretende dem Seelsorger der Knch.'Ngemeinde, zu welcher er übertritt, uorzuwei sen, rvodnrc!) der Act des Übertrittes vollkommen abgeschlossn ist. Alle anoeren bisherigen Abschriften dezüalich des Ueberttittcs werden außer Wirksamk«'it gesetzt.— 3) Die Tauf-, Trallungs-lmd Slerdebücher werden von oen Seelsorgern evangelisch-augsbllrgischer oder evangelisch - hel-veli>cyer ^lrchgemeinden über die von ihnen vorgenommenen kirchlichen Acte ebenso geführt und aus denselben voll ihnen Auszüge unter ihrer Fertigung mit der'.tloen Nechtswirksamkeit erfolgt, wie dieses bei den katholischen Seelsorgern der Fall ist — 4) ^tolgcbühren und andere Giebigkciten an Geld und Naturalien für kirchliche Amtshandlungen von Seile evangelisch-augsburgischer und evangelisch-helr^jch.-r Eonfessionsverwanoten an die katholischen eijUichcn sind, insoferne sie nicht für Amts-hän^lüng^ g.fordett werden, welche der katholische A^lsorgci r.iiklich verrichtet,und insoferne si^ nicht dm^lch', a-.'f dem Realb.sitze haftende Abgaben swo, auigehoben. Dasselbe gilt von den an den M<;ner zu entrichtenden Leistungen. — 5) Die an manchen Orten üblichen Abgaben evangelisch-auMürgischer und evangelisch-helvetischer Con-fcssionsverwandtcn an katholizche Schullehrer haben dort, wo dieselben eigene Schulen haben, und ihre Knld.r nicht in katholische Schulen schicken, aufzuhören «) Bei Ehen zwischen nicht ka-tholl'chcn ch'isslichen Religionsgcnosscn hat das Ausgtt'ot nur in den gottesdienstlichen Versammlungen dcr Brautleute i bei Ehen zwischen katholischen l.no nichtkacholischen Religionsgenossen in der Kirche eines jeden derselben zu geschehen, und es wnd dicßfalls der §. 71 des b, G. B. außer Wirksamkeit gesetzt. Laibach am 3. Februar «849. Leopolc» Graf v. Welsersheimb, Landes'Gouverneur. ^________33_______ lung rinnen 2'<7 ^lunoen 0er, aus cem Wcly' sel 6cla. Fiume 6. März 1^^7 schuldigen Summe per 6l0 fl. 16 kr., sammt dcn seil 2l. November 18^3 bis zur Zahlung fortliu senden 6 ^ Zinsen und Gerichtskosten eingebracht, welchem Begehren auch mit dem dieß-gerichtlichen Zahlungs-Auftrage cicio. 25. November I8'z8, Nr. 52»^m., Scatt gegeven wurde. D^ der AuftnthHltsort des Beklagten, Hern, Mathias Tschelne, diesem Gerickte unbekannt, uno w.'il er vielleicht aus den k. k. Erklangen abwesend ist, so hat man z>« dessen Ver^ ^heidigung, und auf seine Gefahr und Unko-!len den hierorliqen Gerichts - Aovocaten H.'rrn Dr. ?lnll)l>. Ru>clph as C'.:r.Uor bestellt, mi: .l)llch.m die angebrachte Rechtssache nach dtl ^e!^h'Nden G^richls - Oidnun^j ausgeführt unl) entschieden werben wird. Herr Mathias Tschcrnc wird dessen zu oem Ende errinnert, d^mil er allenfalls zu rechter Zeit seU'st erscheinen, o^r ll,^wlsche» oem bestlmnUtN Vertretcr, H?ni, Dr. Rudolph. Ncchtsvchelfe an dieH^no z,l qel>en, oder auch sich selbst einen andern Ha^w^ller zu bestellen und diesem Geriü^e namhaft zu machen, und überhaupt >m re.^tllcdin ^rdl.ungämäplqen Wege .itizujchleiten irl>sen tnöge, ittöo^soudere, da er sich ci>' aus s'lx^" Ver .o>>, uinung entstehenden Folgcn selbst l)ll;un^jsen yaven w>rd. L^idach den 30, Inln.c ltt^'. Hcmtlichc Vcrlautbarungett. Z. 2^«. (') Nr. 37z^I. Bon dem k. k. Stadt- und Lanvrcchte z„ leich Mcrcantil« und Wechsel-Gerichte in K,ai», n'iid dem Herrn Mathias Tscherne. von Oo wider deoselden oel 0le>^n Gerichte Hr. Ienü Naidizy, Müller und Q'icylyänoler, wegen sür verkauftes Mchl schuldigen Ät st. 8^ kr,, >u^ ^!ilC>. 2i>. December Itt^, ^i. l'^li',3, me Klage Zugebracht und um Anordnung elicer Verhand-lungs'Tagsatzung gebeten, welche auf oe» '^9 Jänner l. I. angeordnet, und sofort auf den itU. April l. I übertragen wurde. Da der Aufenthaltsort des Hrn. Bcklagtti^ Anton Slauffcr, diesem Ocnchce unoekaüNt, und well er vielleicht aus den k. k Erdlatl^n adivesend ist, so hat man zu srtner Aeityeiol^ilg und aus >elne'^>esahr und Unkosten den y^l^ll^en^rlchts. Advocate« Hrn. I^r. Andreas '^precy als Kurator restellt, mu welchem die angelachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wnd. Hr. Anton Stauffer wird dessen zu dem Cndc erinnert, damlt derselbe allenfalls zu rechter Heu selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertretet seine allfällige» NechtsDchel.se an die Hand zu geben, oder auch sich selbst cinen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen möge, insbesondere, da er sich die aus dieser Hjerabsäu-mung entstehenden Folgen selbst dcizumessen haben wird. — Lalbach am 3tt, Jänner 1649. F. 2ll). "(I) ^ir. 7^V. Kundmachung. Von cer k. e. E'M'ral- idezi.tS-Verwal tung in Laio^cft wird hiemic o^k^nnt gemacht, daß in der VUl. steitr'scd > ll!yr»sch: rs sich üu, W-tivkl handelt. tind»r!os jmd, ^„c> cl) im Lel>ct.saller- n,ä)t u«ler lieuii^el)« u.. nlcht üfter dreißig IaNre st. unm'ttil^ai oder doch vor Aolans Ein.s Iahr.o .ach Erl.n!guna. des Militäl - .'idschleokS zurFi „anzwaä-e ul)ertreten, gcnieß.-n dic Begü^stl: ^una. daß sie bis zum vollendeten Alter vou BIa'hrlN aufgenommen werben dürfen; c) der üuszunlhmende nn'ß des Lesens, Schreibens, der Änfangsyründe in der Rechenkunst, ünd t,er Bandes» oder einer verwandten Sprache^ jedenfalls aber auch der deutschen Sproche mächtig seyn; l) der Aufzunehmende muß sich'über den frühern Lebenswandel befriedigend ausweisen. —- Vle Äustll '.Uta„usch>iftbstano ge« schlchc in der Reg.'l als Aufseher auf dl> Dauer »on vier Jahren, mit dem der Camcr^Oe-zilködehörde oorbehalt.nen Nrchte, den Aufgenommenen im L^usc dls ersten Jahres lis D'»»'^ leS entheben zu können. — Nach Abl^us der 'i,r Jahre erlischt d.'s eingegangene Dienstoer-Yaltniß, und etz stcht sowohl dem Manne s!:i^ .ius dem Wachkö p.r a'iNzutret.n. als alicli der Behörde, ihn d^tz Dienstes zu ench b''U. "W.nn nan jedoch mit s.i.-er Verwenouna zufrieden^ w kann ihm die daurnde Aufü^hme <'tiv>lliaec v.rden, und es konim^n ihm d^ün oie allgemeinen Beaünstigu'igen ;„, a»f w,lch<> ei» ble^ent» <,«i .estcllter Sla>,lso».:lec A >sprllch l)^t. — ,: Ztt liner täglichen Löl>">ni.i ?ür d.n ^l„fs.h.-r -ni^ fünfzehn, für O.'.r^«fs mit zehn Kreu-ern f»ir den Aufs, her. dni;.hn fur den Oberauss.her und sieben Kreuzern sür d,n Respicienlen. — z. Ill einem Bekl,,!dun^s'xlträ^e von jählli« t)en fünfzehn '^uld>n> deren geringste »n täglichen acht Kleuzcrli Kest,l)t. — 7. Dle Witwe und die Kinder der zum Mannsch^fisstande gehörigen Angestellten wer« 0en nach den allgemeinen Provisions-VorsHrif-len behandelt: — Diejenigen Inoividn.-n ^ welche sich in dle k. k. Finanzw^che eiin^ycll l^jftn vollen, und die oberwähnten Eiclensch^fc.N be« sltzen, h^ben sich l)ielorts, mit lc)rrn ^euanisseii versehen, zu m»l0.n. — K. K 6 »n1er<,l-BezirkS-^crwaltun.. ^!aNiach am .-^ F>>lual lü^^>. Z. 20,- (l) N'. 12?.' Edict. Vom Vs,li ks pichle Krupp wnd hiemit brkannl gemacht: Es s.y ü^er Ansuche!, der Marg, Muhrendors Nr. 5 ^chön^en, l>n ler Krupp liegenden/ im Grundbuche ner Hernchüll ^iilöd «nl) Ub. 9t.'. 56 volkomtnen^ .rn, und qerichltich auf ,5W si. (^. M.^ o^sch.iyttn Mrihle, we^ei» schulcnger 26 fl, (^. M c. «, c. bewilliget, unö s.'yen zu de.cn Vl,nnahme 3 F?ildie<-.uilqs-T.,gs.u^n<^n, li>:ml!ch auf den 27. Zedluar/ 27. März und i'ü Äpul d. I., inniist V^ninl l^g uon 9—j2 Uhr im One c)er P^indleiiliiät mu dcitt ^eisatze aog^orbnet wosd^n, daß jolchc 1,'ei der "ntN ,)-eilbierung auch unter dem Schälzungsweiihe hun-angegeben wriden^ Die ^icilaiioilsdedi^gnissc / die Schätzung und 'er GiunoducyslNract könne,» l,iergerichls tingeschen vecden,. 33ez. Gericht Krupp a,n 2is). Jänner I8<9. 3- l6l. (3j slr. 620. Edict., Von dem gefertigten ^eznksgerichtc wird l'ekannt gemacht: <^s liabeit die Ehelni'e, Hr. P^ul Simon and Frau M,nia Simon von Oberlaidach, die Klage ^uf Verj^drt- und EliosckcnerNärung der auf ihlem/ ocr Glil! lX',il6 8u!^ G.U:>ob.-Fo!. 502, Nect. Nr. 35 Iienstdaren ^llbi^il in Schweindüchl intadulirien Forderung aus der Schuld^bligation ddo. l!aibach -j. Juni I6I5, inrab. 7 Sept^ ,8»5 pr. 400 fl., wider den unbekannt wo besindlichen Tabulargläu' "lger Michael Knl)«li^ Hieramts eingebracht, wor« lber die ^erhandlungs-Tagsatzung auf den l5. März ^ I-, Vormittags 9 Uhr, vor diesem Gerichte de-liimmf wurde. Ba nun der Aufenthaltsort des Geklagten und deffcü allfaüiqer Erden und Nechlsnachsolger dieseln' beuchte mirckmnit ist, und diesclden aus den k- k. ^nden abwesend seyn lönntei / so hat man zll »hler -Uertttlung und auf ihre Gefahr und Kosten den ^anz Oollo'V von Obe'ilaidach zum Euz'ator aufgestellt, niil welchem die eü'.gedrächte Nechlssacke nach dcr allg. Genchtsoldnung ve.handelt werdlN wülde. Dessen' wilden der Geklagte und dessen allfäl« lige Elden und NechlsNachioiqer zu dem Ende es-> innert, daß sie zu der bestimmten Tagsatzulig ent-weder selvst erscheint!«, oder ihre Bthe'lfe dem auf-gestelllen, oder einem andern dicftm Gerichte nam-haft gemachten ^mator an die Hand geben, unv' überhaupt im ordnungsmäßigen W