^ zu^Laib a ch e r^Zeitung. 3-^92. (2) Nr. 6629. Eoncurs-Ausschreibung. Zur Wledcrbejetzung der Stelle des kan-dcsthlcrarztts in Laibach, mit welcher der siste-m'su'te behalt »ahrllcher Sechshundert Gulden C. V^ vetbunden ist, rvi'd der incurs bls Ende Apr,l d. ^. ausgeschneben, und es haben duitlugc,,, welche dllsen Dienstposten zu erhal. ten wunjchen, lhre gchörig inssru:rten Gesuche bis dahln bei dlcsem k. k. Gubenilum, mit Noch-rvlisll"g des Befi!)'s der dazu crfordtlllchen Elgel^schafcen, ll^bcsondere der vollkommenen Kenntniß del- ^alidcssprache, d^nn mit Vcile-gung der T^nlf« und Moraliläiez ugmffe, ein-zurclchcn. — Es wird aber bemalt, daß jene Bewerber dln Vo^Ug erhallen w.rdcn, w>lche als graduirte Aerzte und exanunirte Wundärzte im Thlelarznei-IntUlUte als C^repetttoren rder als Pensionare zu Thierä'jtcn sich ausgebildet haben. — Vom k k. lllyr. Gubernium Lalbach am 17. März i6/»3. Franz Glöser, k. k. Gub. Eccrctär. 3.^9"- (2) ^ Nr. 5^5i. Concurs-Verlautbarung des k. k. küstcnla'ndischen Gubcrnmms für die ^esehung der «kaffe-Amtsscbrciderkstellc bei der k- k. Eameral'Krelscasse ln Plsino. — Bei der k- r. ^ametal-Kreiscasse ln Plsino ist die ^'ssc? «ml^chrnderssselle mit der Besoldung jäh'll-de7Eo.nur^^' ^" besehen. - H.ezu w.d ?«^.i<, k,l«^ kompetenten haben «n ihren Aschen m^,'.K^z«.K°n,..n^ der Gymnasialstudien und der Staats-Rcchnungs» wissetischaft , lhrcn untadclhafccn Lebens» wandel, dle gut bestandene Easseprüfung, so wie die Caut»on5fahigkc»t von «ouost. E. M. nachzuweisen und zugleich dlü Erklärung beizu« fügen, ob sie nut einem Beamten dcr Casse, bei welcher sie angestellt zu werden wünschen, ver» wandt oder vetschcvägert find. — Trlist am »l. Jänner iö^3. Hermann Freiherr v. Stern eck, . ,k. t. GubernialSecretär. Z. 509. (1) Nr. 6519. Surrende w e g e n?l u f h e b u n g d e s F r a n k i r u,: g s - zwange 5, bezüglich der Correspon-denz zwischen Oesterreich und Sachsen, und Anwendung eines gemeinschaftlichen Portotariffcs. — Zur Erleichterung des Briefverkehrs zwischen den k. k. österreichischen Staaten und dem Königreiche Sachftn ist am 28. November v. I. mit der Postadmiliistl'ation dieses Staates eine Ucbercillkunft wegen Aufhcb u n gdesFran -kirungözwangcs und Anwendung cme5 g e mc i u sch a ftlichen Vrie fp 0 rt0 - T a -riff es adgcschloff^n worden-, deren Bestim-mungcn mit 1. April d. I. in Wirksamkeit zu treten haben, und in welcher Beziehung zu Folge Decretcs des hohen Präsidiums der k. k. allgemeinen Hofkammcr vom 5). März l. I., Z. 1960^?.?., Folgendes zur allgemelucn Kenntniß gebracht wird: 1) Vom erwähnten Zeitpuncte angefangen hat der Zwang zur Fran -kirung der Briefe aus den k, k. österreichischen Staaten nach dem Königreiche E'achsm und umgekehrt l>is zur Gränze, mit Ausnahme dcr unter 4 und ? angedeuteten Fällc, oder wenn der Aufgeber dem Empfänger den Brief portofrei zukommen machen will, aujzuhö- 2N ren, und es werden sonach die Briefe in der Regel von den Postämtern ohne Abforderung einer Portogebühr angenommen werden, deren Bezahlung in diesem Falle dem Ad ressaten obliegt. — 2) Für die wechselseitige (5o^'espon-denz zwischen den k. k. österreichischen Staaten und dem Königreiche Sachsen ist eine gemcilisch aft liche Portotaxe in zwel Abstufungen, und zwar ohneR ü cksicht auf die Lan -desgränze als bisherige Postge -biethö gränze, in der Art festgesetzt worden, daß dieselbe für die Entfernung vom Aufgabs-biä zum Abgaböorte bis emMcßlich zehn Meilen in gerader Llnic mit sechs Kreuzer (zo,'wentionö-Münze, und für alle Entfernungen über zehn Meilen mit zwölf Kreuzer Conventions-Münze für den einfachen Brief eingchodcn werden soll. — Demgemäß kann in die erste Taxstufe lediglich die Correspon-denz jener Postorte in V ohm en fallen, welche von Po störten in Sachsen nicht über zehn Weilen entfernt sind, und es unterliegen die Briefe zwischen allen anderen Postorten deröster-reichischen Monarchie und des Königreiches Sach- Kreuzern. —3) Zu Gunsten der königlich sachsi« schen Postcasse wird ü'berdieß cin Zuschlags' porto von vier Kreuzern für den einfachen Brief, in der Beschrankung auf die Correspondenze n zwischen Leipzig und den k. k. österreichischen Staaten, zugleich mit der gemeinschafttichen Portotaxe eingehoben werden, von dessen Bezahlung jedoch die Briefs zwischen Leipzig und jcncn Postorten in Böhmen ausgenommen sind, welche in den Rayon der ersten Taxstufc cinoezogen wurden. — 4) Da5 Gewicht dcs einfachen Briefes ist auf ein halbes Loth Wiener Gewichtes festgesetzt, und eö kommen dio gemeinschaftlichen Pottotaxen und der Leipziger Zuschlag für die mchr als ein halbes Loth wiegenden Briefe nach der angeschlossenen Tax- und Gewichts-Progressionö'Ta-velle zu entrichten. — Für mehr als 32 Loch wiegende Sendungen ist für das Mehrgewicht von acht zu acht Loth der einfache Vriefsatz mehr einzuhebcn. — Sollte wahrgenommen werden, daß Sendungen über acht Loth aus zusammengepackten einzelnen Briefen bestehen, so wird die einfache Taxe, so vielfach erhoben, als das Gewicht der Sendungen Lothe betragt. — 5) Für Sendungen unter Kreuzband ist folgende Portoermäßigung bewilliget: 2) Für Zeitungen, Journale, Broschüren, Bücher, dann gedruckte Preiscour- rantsund Circulare. Musika lien und Kataloge, welche so verschlossen aufgegeben werden, daß oie Beschränkung der Sendunq auf dlcscn Inhalt sichtbar bleibt, ist nur der dritte Theil der Bllefporlogebliyr, in keinem Falle aber weniger als dlc halbe Taxe für den einfachen Brief zu entrichten, es darf jedoch derlei Sendungen nichts Geschriebenes beili. von den Aufgtveru entrichtet werden. — 7) Wegen portofreier Bcyandlung einzelner Correspondenzgattungen, und bezüglich der unter 1 erwähnten Ausnahmen von der Beseitigung dcö Frankirungszwanges wird Folgendes festgesetzt: I. In Absichtauf portofreie Sendungen (Dienstschreiben und Actcnstücke): 0) Sendungen von Privaten aus Oesterreich nach Sachsen und umgekehrt, welche an Behörden und Stellen gerichtet sind, müssen bei der Aufgabe ganz frankirt werden.— d) Die Corresvondenzen zwischen Behörden, Stellen und öffentlichen Anstalten in Oesterreich und Sachsen in Regierungs« und Official-Sachen, so wic die amtlichen Aufgaben derselben an Private, werden von der Postanstalt, wo die Ausgabe geschieht, portofrei belassen, wenn das aufgebende Amt in dem Staate, wo die Aufgabe Statt findet, von der Portocntrichtung befreit ist. Es müssen jedoch diese Aufgaben mit R. S. (Regierungssache), oder mit Lx «sslcio und mit dem Gegenstande als gesetzlich portofrei bezeichnet seyn—Die dieß-stitigen Postämter haben für derlei Sendungen 215 aus Sachsen die halbe Taxe in dem Falle zu Gunsten der dießfcitigen Postcasse einzuhe-den, wenn die als Adressat bezeichnete Vchö'rd/ Stelle oder öffentliche Anstalt, der Gegenstand oder die Person nach den diesseitigen Ver« ordmmgcn portopflichtig 1st. — ^> ^, respondenzcn von Behörden und Stellen wel-che im Staate, ,vo die Aufgabe aes^i'^' von der Entrichtung deö Porto im Ä I nen oder HinsichtNch deö Gegenstandes n ch t befreit ^n d, kommen wie die unter " er wähnten Sendungen zu behandeln. ^ /. " « " 5^"' ' - - 12 - 2» - 8 " 2 " " ' 2 « ' - - ,8 - 3S - ,2 ' 2>/, ^ " « 2'/. ... . __ 2^ - 't8 - 16 » 2 ' " " 2 „ . . — 30 1 — — 20 ! « » " " « «^ „ . . — 36 1 l2 - 2» ! i « « " " " 6 » . . - ,2 1 24 - 2« ! «16 "' « 16 .... i _. 2 - - ^" i! , 2» ' '' 2» . 2 <2 - « " '' '' »2 . . I l2 2 24 - 48 216 2tadt-und lanvrechtliche ^erlautbar»lngcn. Z. 4u5. (2) Nr. 2i63. Edit. Von dem k. k. Stadt- und ^andrechte in Krain wird über Ansuchen dcs k. k. Bezirks« gerichtes Krainburg durch gtgcnwärtiges Edict bekannt gemacht: Es scy m dlc freiwillige öf» fentliche Velsscigcrung d«s im L^nbachcr Krclse, im Vezilke Krainburg liegenden, gerichtlich auf 2i99ost. geschätzten Gutes Slcrmoll, über An« sucden der Vlncenz Dietrlch'schen Eiben gcwil-get und zur Vornahme derselbeli der i5. Mai l. I., Vormittags um 11 Uhr vor dicscm k. k. Stadt - und Landrcchte a«ibcrauint wolden. Hiczu we»den dte KausiuNgen nui dem Bci« satze hlemit emgeladen, daß tne obige Ncaliiat Nicht unter dem Schätzungswenhe hlntangc« geben werden würde, und daß die Llcilatlons» bedingnlsse, das Schatzungsprotocoll und der Landtafelamts Ertract in der dießlandrechtlichcn Registratur eingesehen rverden können.—La„ bach den i». März l9/;3. , Äemtllttir «^erlautvarungen. 3. 483. (3) Nr. 255o/XVI. Kundmachung. Bei dem k. k. V^zirksamte Michelstettcn zu Krainburg werden zwel von der hohen k. k. allgemeinen Hofkammer neu bewilligte Gerichts-diencrsstellcn, nnt einer Löhnung von 120 st. für jeden, provisorisch zu besetzen seyn. .— Die für einen dieser Dienstposten bewerbungölnstigen Individuen werden daher aufgefordert, ihre mit legalen Documenten über ihr Alter, über die Lesens- und Schreibenökündigkcit, über dieKennt-niß der deutschen und krainischen Sprache, dann über einen gesunden und starken Körperbau, so wie über ihren tadellosen Lebenswandel und über ihre bisherige Dienstleistung belegten Gesuche im Wege ihrer dermal vorgesetzten Stellen bei dem k.k. Bezirksamte Michelstettcn zu Krain-burg noch vor Ablauf des bis zum 25. April 5343 festgesetzten Bewcrbungstermmes zu überreichen, und wenn thunlich, sich daselbst auch persönlich vorzustellen. — Uebrigens wird be-merkt, daß nach den hochottigen Verfügungen das gegenwärtig provisorisch creirtc Personale dcs genannten Bezirksamtes an daraus nach' stcns entstehen sollende landeöfürstlichc Vezirkö-Commissariat überzugehen haben wird. — Von der k. k. CanM'al-Bezirkö-Verwaltung. Laibach am 22. ______________________ Z7"i74. (3) , Kundmachung. Am 5. April M3 Vormittags um 9 Uhr werden von der Vogtherrschaft Eqq ob Pod-pctsch, dic nnt ho!>',r Glibenual-Verordnung vom 28. Iäniler l. ^., Z. 1755^ bewilligtem Baliherstcllungcn an öen Wohn- und Wirth-schaftögebäuden der l. f. Dccanatsvfründe Mo-räutsch, mit eincm Kostenaufwande von I N-t st. 14 kr., und zwar: für Meisterschaften 59l fl. 1 kr. und für Materialien ,523 st. ^0 kr., durch eine Minuendo-Liiitation in Loco Moväutsch neuerdings verhandelt werden; wozu alle Unternehmungslustigen mit den» Beisätze eingeladen werden. daß der Bauplan und Kostenüberschlag in dieser Amtökanzlei eingesehen werden könne. - Vogtobrigkeit Egg ob Pod-Pttsch am 22. März 1»'l3. Vermischte V rrl^ulvarunlzen. Z. 479- (2> Nr. 69. Edict. Vom BeziltSqelichtc Nasscnfuß wild hier« ' mit besannt gemacht: Es hal?e ?^alll)äuö Pou» schc von ^lcnovig um Olndcrufung u„o sohiinge Todeöcrtlarung scincs vor 3o Ia^cn sich von hier e>,tfclntcn Bru^-rg F,an; Pausche bci die« scm Gcricdlc eaö A..sllchcn gcsielU. Indem da3 Gtllcht hiclübcr den Martin Kernz von Auen» thal zum Vertreter des VerschoNenen ausgestellt hat, wilo dieser oder seine Orden oder Ocssionäle mittelst gegenwärtigen Edicts dergestalt aufge« fotdert, dah dieselben bimm, » Iahte. 6 Wochen und 5 Tage» vor dicscm Gerichte so gewiß er« scheinen und sich legilimiren sollen, wiorigcnsalit der velschollene Franz Pouscde s"r tool erllärt und sc,n Vermögen dc», hicrollg betan»tcn und gcschliH ausgetviesene» Elben eingeantwortet »verdcn rvürte. BezilrKgl'icdt Nassenfuh am 3. Februar ,643. Z7^bg^(5) Nr. 2^06. G d i c t. Von dem s. k. Bezilksgeiicylc Egg und Kleutberg wird bcl^ni't ^emachl: E3 scy übe» Ansuchen keö Michael Walcher in Silschc, durch Hrn. Dr. Zrouycr, gegen Iaftpb Wolcher von Rabomle, wcge" schuldiger »70 fl. c. 8. c., in die executive Verstc,c,elm,g der, dem schtern ge» hörigen, ec>n Gute Nolhenliüchl 5^ Rectf. Nr. ^5> dienstbaren, auf 1227 ft. ^ kr. gerichtlich geschätzten Haldhube in Radomle gewilliget, und es scycn zur Vornahme drei Termine, der ,. auf den 20. April, der 2. auf den 20. Mai und dcr ,2. auf den 24. Juni ,^5, jedesmal Vormittag 9 Uhr im Orte Radomle mit dem Bcisaye an» beraumt worden, daß die zu vcräußclndcn Ge» genstände bei der ». und 2. Feilbictung nur um oder über den Schähungswerth, bei der 3. aber auch unter demselben werden bmtangegeben werden. Daü Schäyungöprotocoll, dcr Grundbuchs» extract und die LicitationSbedingnissc to'i,nen hicr-amlä eingesehen und in Abschrift erhoben werden. Egg am 2l. December »U42.