MbacherWMtung. Nr. «8. Pcänumcrationeplri« : I»! Hompl^lr »»«zj. ft. »I, halbj. ft. ö.5N. sslii bicÄ»ttcllunn ine Hau« halt>!.5,»lr. Mit tc, Pl>ft unn,!,fl, ,5, hnll'j, fl. ?.5<1. Montaq, Dr. Anton Hlawacck in Prag znm Staats-«l'waltc bei dem Krcisgcrichtc in Jungbnnzlau ernannt. Der Juslizministcr hat den Hilfsämterdireclions-"djunclen uei dem Krcisgcrichte in Böhlnisch.^cipa Georg Fischer znm Hilfeämtcrdireltor dieses Krcis> Mich»cs ernannt. ^lichtalntllchcr Theil. «aibach, 22. März. „Zic Uechlslitcl dcr Napolconischc« Bynllstil," dicsc mit solcher Spaunnng erwartete kaiserliche Broschüre >st nunmehr crschicncn. Es ist ein Quarthcft von 5>4 Seiten. »!.<'> !>!><,' 'l' l> .x !><>>n^,, v»x I>,i, und dcr Anhalt scldst soll als stalisli» schcv Nachweis für dic Wahrheit dicscr Wu, !>! ,!!>!><' ,!^>»>. !p" erstreckt sich bis Eeite 29. Bon Seite :>O an bis ans Ende ist dcr Raum mit dem Wortlaut dcr Verfassung des zweiten Kaiserreiches und dcn gcnan und übersichtlich geordneten Tabellen dcr Stimmen ausgefüllt, die Napoleon M. als Volksrcfträsentant, als Präsident vor nnd nach dein Staatsstreiche, nnd ale Kaiser zugefallen sind. Die Tendenz dcr Broschüre finden wir im Ein» gange derselben scharf ansgcdrückt. ,„Wir haben den bedanken gehabt, in einer n»d derselben Veröffrullichnng die verschiedenen Kundgebungen dcs nationalen Willens zl> vereinigen, welche unter den beiden Rcpnblilen nnd unter dcn beiden Kaiserreichen die Napoleonischc Dynastie ^gründet haben. Es schien nns, als lönnte aus dieser sür dic Geschichte mcrlwürdigcn Znsammcnslcllnng eine W'oße politische ^ehrc hervorgehen." Dic Broschüre zieht eine Parallele zwischen Itt(^ ^w I«5)2^ ilm zn beweisen, daß dcr Vollswillc alle ^Maulen durchbrechend, sich wieder ans die .nöhe dcr >'al,oualen Unabhängigkeit geschwungen hat, von' dcr ihn me Intervention des Auslandes herabgestürzt halle Es >!t dies cme ueue Anerkeunung dcr Vollssonveränetät, des revolutionären Ursprungs der N'apolconischcn Dy. nastic. Dcr Kuiscr beruft sich m,f dcn voltsthümlichen Ursprung ,einer Macht, »„„ sich dem Bolkc gegenüber l»n so wirksamer wcg«l seiner im Innern befolgten P^> lMk rechtfertigen zu künncu. Ob aber die Broschüre N'cht zugleich ciuc gegen Außen gerichtete Spitze hnt, ob !'c nicht ocn Frankreich bedrohenden Mächten ins '(^-dnchlniß rufen soll, daß die Napolconischc Dynastie siäi M'fs Polt stützt und ihre Nechtslitcl in den Stimmen ^cr Burger sucht, welche dcn Erben des ersten Napoleon "l'l ocn Thron wicdcrcrhobcn haben? Dic ^nknnft und v'ellcicht eine nahe Zukuuft wird es lehrcu. Napolco-",cl)c Broschüren bezeichnen meist Wendungen nnd 5iri> " z!^?'^'" ^^ Baisers, nnd daß sich eine Krisis em Verhältnisse zn Preußen nnd Nußland vorbe- lct, ,st ,„cht ^, v,',f,^^u. N'ach dem Berliner Ti< des ^""lftondcutcn handelte cs sich bei dcr Ncisc l and ^ ^"'" i" dcr orientalischen Frage R n ß. '"^ ""d Prcnßcn auf sciuc Seite zu briugcu Dic Lage des Berliner LaliinetS, die eine schwie» rigc ist, würde sich nun folgendermaßen gestalten: Preußische Gebictsucrlctznngcn oder Eingriff in deutsche Inter» essen bleiben aus dem Spick, und Preußen soll nur freundliche Ncntralität als scincn Antheil geben. Glcich-wohl stellen sich aber linier diescr Annahme mehrere unangenehme Möglichkeiten dar. Oesterreich könnte leinen Widerstand leisten. Seine Agenten arbeiten jctzt schon in Bosnien und dcr Herzegowina unter französischen Anspicicn, ihm scincn Antheil lci einer Neurcgulirnug zu sichern. (?) Dadurch würde vielleicht Nußland in dic ^'agc kommen, seine Plä'ic i,n Osten ohne Preußens Hilfe ausführen und den nicht länger nolhwendigcn Alliir» ten ausgeben zn tonnen, sciu hcutc stärkstes Motiv, Preu« ßcn gegen cinc französisch.österreichische Allianz zn unter stützen, würde wenigstens bedeutend geschwächt werden. Es erscheint deshalb dem preuß. Eabincl gewag», Rußland seinen südlichen und wcstüchcn '.^'achbarn gc-gcnübcr eiuc fast linaugrcisbare Position zn gcdcn, wenn nicht Preußens Macht auf die natürlichste Weise durch Aufnahme der süddeutschen Staate» in den norddeutschen Bnnd zngleich gekräftigt würde, waS aber einerseits gs gen Rußlands, Oesterreichs und Frankreichs Plane geht, nnd andererseits, wie es schcint. auch nicht dao nächste ^icl von Bismarck's Politik ist. Die Verwerfung des französischen Plams würde iudcsscn nicht weniger Rußlands Znteressc für Prcußcn vernliudcru und dcn Petersburger Hos so aufbringen, daß Preußen sich dadurch noch mchr 'isolircn würde, als durch Annahme drs Vorschlages, dcr nnlcr der Maske einer Allianz möglicherweise den Anfang einer Entfrcm« dung birgt. Aufschub der Entscheidung, solange die Frage nicht direct gestellt wird, ist daher sür Preußen von größlcr Wichtigkeit. Ein Änlichen von Rnßlands Uorcnbcitcn sür dcn Plan, ccr auch russische Eonccssio« ucn sür Pole» cnlhnl», sieht der Eorr.fpondcnt in dcr Bcrlisnns, einiger libcralrr Polen aus t>em .,isi' rcich nach Petcrsvura, dliicn man dort Hoffunngeu auf cinc I'rssrrc Wendung der Dinge geinacht hat. 28. Kihul'g des gcmnhaujrs vom l'». Mav;. (Schluß) Nach Eröffnung dcr Generaldebatte ergreift das Wort dcr Enllns- und Untcrrichtsm,nister Ritter von Hasncr: Ich erkläre hicmil, daß die Rcgiernng anf dem Standpunkte der Freiheit der Kirche slcht; sic ist gesonnen, da sic überhaupt ei,ic sreihcillichc Rc' gicrnng ist, dicsc Frcihcit wie jede andere zn wahren; abrr eben so unbedingt nnd mit cbm so unbedingter Entschiedenheit die volle und nnliiigctaftetc Souveränität dcs Slaalcs. (Bravo! links.) Sic steht also nicht auf dem Standpunkte, welchen man als dcn Ioscphinischcn zu bezcichucu gewohnt war. Ich bctonc dies, allcin ich betone eben so, daß indem ich cs sage, ich weit cntscrnt bin, Gemeinschaft machen zu wollen mit denjenigen, welche dcn Namen eines der glorreichsten und edelsten Fürsten Oesterreichs, dcr dcn herzen seiner Völker stets lhcncr bleiben wiro, gebrauchen, nm cinen Tadel mit demselben ansznsprechcn. (Bravo! links.) Oas, was man Ioscphiniknius nennt, mag in cincr Hinsicht ein Mißgriff fein, ist aber in anderer Hinsicht nicht« anderes, al« cinc naturgemäße Enlwickclungsphasc des gangen Bebens dcs Slaalcs voni Äiittclalter bis ans nnstrc ^cit. In dicscin Bclrachlc ist auch die Regie» rung joscphinisch. (Bravo! links,» ES ist bekannt, dl>h dic Entwickcluug dcr Staalsidec gegenüber dcr Kirche vom frühesten Miltclaltcr einen Kampf hervorgerufen hat, den Kampf, in wclchrm die fränkischen ssaiscr. die Hohcnslanfcn nnd andere Regen, ten bis anf die ncncstc Zcit gcgcuübcr cincr nach unsc. reu Standpnntlcn gcwisi unbcrcchügtcil Ucbcrmachl dcr Kirche eingetreten sind. (Sehr gnt? Bravo!) Än diesem 5lanipsc habcn auch dic öslcrrcichischcn Monarchen Theil genommen, und cs ist cin historischer Irrthum, zu glnubcn, das, was Kaiser Joseph gclhan hat, stehe in dcr östcrrcichischc» Geschichte isolirt da. Was Josef >'. gethan hat, war nn sich nichts an» dercs, als das Bestreben, dcr Staalsgewall zn ihrer bcrrchtiglcn Stellung zu vcrhclscn. Wenn er übcr die Grenzn hinausgegangen ist, wird dic hcntigc Regierung dic richtiacn Grcnzcn cinznhnlten wisscn. Dae ist der Standpnnlt dcr Freiheit dcr Kirche. Der Standpunkt dcr Freiheit der Kirche führt unS dem gegebenen Gcschc gegenüber ganz einfach z» der Eon-scguenz, daß das Gesetz, wie cs vorliegt, eine unvermeidliche Nothwendigkeit ist. Die Rcgiernng verkennt keineswegs, daß eine Uebereinstimmung in Sa» chcn der Ehe zwischen dem Staate «nd der Kirche eine cntschiedcn wünschcnswcrlhc Sache wäre, allein insoferne cine solche Uebereinstimmung nicht erzielt werden lann, gibt cS nnr die Alternative: entweder sie muß mit ihrer Gcsetzgcbnng dcr Kirche Gewalt anthun, oder sie muß sich denjenigen Bestimmungen nntcrwerscn, welche die Kirche trifft. Wenn aber das cinc oder das andere von diesen bciden nicht geschehen soll — und das eine will man nicht von dem Standpunkte der Freiheit der Kirche nnd die Regierung will cs auch nicht, das andere kann man aber nicht mcbr wollen, wcil cs dcn hcntigcn Grund« sntzcn und sogar Grundgesetzen widerspricht — dann blcilck natürlich nichts anders übrig, als ein ErpedienS zn suchen, wie c« in dem (Hcschc in dcr sog. Civilche gegeben ist. Tic Regierung erklärt hicmit. daß dieses Institut für sie nichts ideales ist, daß sie eS nicht an nnd fiir sich als einen Gegenstand, dcr anzustreben wäre, detrach« let. Wie die Dinge stehen, ist es unvermeidlich, wenn man nicht dcr einen oder der anderen von mir eben ye» kennzeichneten falschen Alternative anheimfallen sollr. Da tritt unn freilich an die Regierung die Bemcr« lung naturgemäß heran: daS mag ganz richtig sein, allcin wir befinden lins heute vor cincr Schranke, die wir nicht nbclstcigcn können. Diese Schranke ist da< Concordat. Dic Ucberzcngnng, daß das Concordat nicht zu billigen sei, ist bis in die konservativsten Kreise gedrun» gen. Dic Rcgicri'ng hat sich veranlaßt gesehen, Perhand« lnngcn mit der Enric einzuleiten. Die Regierung mußlc sich aber allerdings auch die weitere Frage stcUtn. wic dann, wcnn diese Bcrhandlun» im einem absoluten Widerstände scheitern? Ist es dann mös>'!ch, daß die Hind der hculiaen Gesetzgebung gebunden bleibe in «illc Zeiten hinaus in Nückstchl anf eine Bestimmung, welche der heutigen Gesetzgebung in Rücksicht dcr wichtigsten Fragen des socialen VebcnS nicht einen Schritt frei läßt? Und jedermann, der sich an das Rndcr der Regierung stellt, wird zugestehen, es gibt kcinc Bcwccmng auf dem gcsammten Gebiete der öfter' reichischcu Verwaltung, wo nicht dies Hinderniß im Wege stünde. Es isl also eine Stockung unvermeidlich, wenn man an dieser Schlanke stehen bleiben muß. Man wendet ein : Verträge müssen gehalten werden, abcr dicscr Satz mnß. um ihn wirklich inS Juristische zn übcrsrtz'n, mindestens lauten: ^ Rechtsvcrl, i ndlichc Verträge müssen gehalten werden, d. h. sie müssen in ihrer Entstehung rcchtsver-bindlich scin; und wrnn sie für irgcnd eine juristische Person verbindlich waren, müssen sie in Rücksicht auf die zweite, von dcr es behauptet wird, ebenfalls verbind» lieh fein. Wcnu man nun allerdings einem einfachen ^and-manne sagt: Freund, Du haft ein Stück D'incS Gartenlandes verkanst an Deinen Nachbar, dcr Mann will Dich nicht bezahlen. Was ist da« ? Dann wird der Mann natürlich einfach sagcn: Das ist ein Vertrags, brnch. nnd da man sich nm Mein und Dciu gewöhnlich ziemlich hcflig herumschlägt, so würde er jeden, dcr ihm das bestreitcn würde, sehr heftig bekämpfen. Wcnn man mm fagt. hier ist aber ein Fall, in dein es sich nm Personen handelt, vor denen Du mit Recht die höchste Ehrfurcht hast, so wird er natürlich nicht bcgrciscn, wic rin Mensch von einigem Rcchtsgc« fühl auch nnr cincn Zweifel habcn kann, wie cr in einem solchen Falle handeln müsse. So stellte man die Sache natürlich dcr großen Masse dar, die nicht tiefer in die Sache eingeht. Wcnn man abcr diesem Manne sagen wird, — cin anderer natürlich als der erste — (Heiterkeit): lieber Freund, hier handelt es sich nicht nm Mein und Dein, nicht nm ein Stückchen Gartenland von Dir, son» dern cs handelt sich um Dcine Person: man braucht nicht mit juristisch, technischen Ausdrücken mit chm z» sprechen, sondern nnr zn sagen.- Freund. Du hast cincn Vormund gehabt, dieser Vormund yal ausfttzung Deine Ehe eingehst, odcr .st cS lemer.' vol- 494 lends nun, wcnn man ihm sagen wird: Du warst früher in einem Verhältnisse, in welchem Deine persönliche Freiheit vollständig gebunden war; aus diesem Verhältnisse bist Dn herausgetreten, nicht etwa durch ein Belieben, sondern durch die Gewalt der Umstände; es haben sich die Verhältnisse geändert, Du bist aus einem un-freien ein freier Mann geworden; bist Du verpflichtet, was über Dich als Unfreien vertragsmäßig stipulirt worden ist, alS freier Mann zu halten? Dann wird er gewiß ein audercS Urtheil fällen, als dort, wo e< sich um cin Stück Gartenland gehandelt hat. Ja wohl, meine Herren, man muß unterscheiden zwischen Verträgen, dic iu's private Obligationsrccht gehören und über VcrmögcnSobjecte geschlossen werden, und zwischen Verträgen in Beziehung auf persönliche Rechte. Ich setze den Fall, meine Herren, Jemand hatte einen Vertrag abgeschlossen, einen Sklaven an einen Anderen zu verhandeln. DaS österreichische Gesetz sagt, daß er, sowie er den österreichischen Boden betritt, cin freier Mann ist. War es tcin Vertrag? und wcnn er Mil« lionen al« Kaufsumme für diesen Kauf gegeben hätte, der Vertrag bleibt gleichwohl ungiltig. So ist es na» türlich, daß das, was im Privatrcchte der Fall ist, um so mehr im öffentlichen Rechte der Fall fein muß. Es füllt mir n'cht ein, eine solche Meinung auf den Abschluß des Concordats mit voller Strenge in Anwendung bringen zu wollcn. Die Voupe der staats-rechtlichen Kritik darf man überhaupt auf den absoluten Staat nicht anwenden. (Beifall.) Aber es ist gar kein! Zweifel, daß, wcnn der absolute Etaat durch die Noth-! wendigteit der historischen Verhältnisse sich in einen con» ^ slitutioncllcn umgewandelt hat, eine ganz andere jurisli-! schc Person entstanden ist, und, meine Herren, wie die Verpflichtung zur Unfreiheit in einem früheren Fälle ihle GilliMt verlieren mnß, sobald das Indi-! vid«um den Bodcn dcr Freiheit betritt, so verliert na« türlich auch die Hintangabe dcr sonvcräncn Rechte des Staates ihre Glltiglcit m dem Momente, wo ein souveräner freier Staat geschaffen worden ist. Dasjenige, was für den einzelnen Menschen das Recht der pcrsönli-chcn Freiheit ist, das ist für den Staat das Recht dcr Gesetzgebung, dcr Ansdrnck dcs freien Willens, die Executive dcr Ausdruck der frcicn That, das Richteramt als der thatsächliche Ausdruck des Rcchtsbcwnßtseins dcS Voltes. Wo Sie das hinwegnchmen, da entfällt eigentlich die Idee dcs Rechtsstaates, und wenn Sie einen eonstitutioncllcn Staat schaffen, so können Sie ihn unmöglich zu einem solchen schassen, dem dicscs Prüdicat uicht mehr beigelegt werden kann. Das ist, meine Herren, vom Standpnnlte dcr juristischen Abstraction tin uu« widerlcglichcs Raisonnemcnt. Ich wende mich daher auf eincn anderen Boden, auf den Standpunkt dcs practischen Völkerrechtes. Auf dcm Standpunktc des practischen Völkerrechtes steht die Ueberzeugung fest nnd ist überall gehandhabt worden, daß es völkerrechtliche Verträge gebe, welche rescindirbar sind, nnd zwar rescindirliar in dcm Falle, lvo dcr Vertrag clwas stipulirt, was für dcu Staat absolut verderblich ist oder wird, oder dort, wo sich die Verhältuisse im ^aufe der Zeit vollständig geändert haben, d. h. ein solcher Vertrag sei nur verbindlich. ..!<-In," 5!,' 5l!m!i!>u,>", wie dcr technische Ausdrnck lautet. Daß nun r<'5 5!c in»» >!<>?>!, daß sich die Verhältnisse in Oesterreich in einer Weise geändert haben, die in der That ans diesem Staate rechtlich und politisch etwa« ganz anderes gemacht haben, wird Niemand leugnen; die fundamentalste Aenderung aber ist die, daß aus dcm absoluten Staate ein constitutioneller Staat geworden ist. Doch sehe ich ab von diesem rein staatlich.politischcn Standpunkte; ich will mich anf den Standpunkt der Kirche slellcn. und es ist meine entschiedenste Ucberzen-gung, daß es in ihrem eigensten Interesse liegt, daß das Verhältniß, wclchcö heute besteht und den Gegenstand fortwährender Conflicte nnd fortwährenden Streites bildet, endlich einmal behoben werde. Und in der That ist in dicfcr Bczichung Gcfahr im Verzüge. Das h. Haus müßte in dcr That den Mitgliedern dcr heutigen Regierung daö geringste Maß staatsmünnischer Hinsicht absprechen, wcnn es glauben sollte, — wie dies natürlich von den Gegnern derselben so vielfach behauptet wird — Religion nnd Kirche seien ihr eine g'eichgiltige Sache. Die heutige Regierung hat so viel staatsmännischen Geist, um dcr Ueberzeugung zn sein, daß der Religion uud der Kirche lein Staat entbehren kann. Der Satz: „Wer Philosophie hat, hat auch Religion, wer tcinc hat, dcr hat Religion" gilt auch für die heutige Regierung, und fic ist nicht so verblendet, zu glaubcn, daß die Wissenschaft dcr Wiffcnschaften jemals dcr großen Masse dcr Menschen Religion und Kirchen-thun, ersetzen könne. Darum ist cS ihr in dcr That ehrlich darum ;u thun, daß die Kirche jene sittliche nnd religiöse Macht im Staate sei. die su sein soll. (Bravo. Bravo!) So wie die Verhältnisse heute stehen, wird sie nichts anderes sein, als Gegenstand ewiger Angriffe, und sie kann die Macht nicht ausüben, die sie auszuüben verpflichtet ist, nnd die sie im Interesse dc« Staate« selbst ausübt. Anderseits, meine Herren, ist der Stand-Punkt dcr Freiheit dcr Kirche auch in anderer Beziehung für die Kirche von höchster Bedeutung. Auch die Kirche bedarf dcs Kampfes auf dcm Gebiete der Freiheit um chrer eigenen Auffrischung willen. So weit ich in den Staaten herumblickc, finde ich die Thatsache, daß in denjenigen Staaten, wo das Prin-cip dcr Freiheit der Kirche im freien Staate gilt, vielleicht nicht jene Universalität des religiösen Scheines besteht, wie dort, wo der Kirche Privilegien zugcwicseu sind (Rufe links: Sehr gut!), aber innigere nnd ehrlichere Frömmigkeit nnd Religiosität als dort, wo sie durch Privilegicu geschützt ist, (Beifall liuks) Sie muß in den Kampf hinein, dann stählt sich ihr Geist und dann — erlauben Sie mir, mcinc Herren, das zu erwähnen - - wird die Kirche zu dcr, nach meiner vielleicht laicnhaften nnd irrthümlichen Anschau« ung — verkehrten Maßregel nicht schreiten, eincn Mann, wie G ü n ther auf den Index zn sctzc», weil er bcstrcbt war, den Beweis zn liefern, daß der Katholicismus fich auch philosophisch rechtfertigen lasse. Dann wird die Kirche solche Männer zu ihren ersten Frcuudeu zählen und sie achten und ehren müssen. Wcnn sie da« aber thut, dann wird sie sich geistig stählen und starken und dann wird sie eine Macht sein. von der ich fürchte, daß sie es auf ihrem heutigen Stand» punkte immer weniger wird. (Rufe links; Sehr gut; Bravo!) ^ Das, meine Herren, sind die allgemeinen Ueber-, zeugungen der Regierung, welche sie dem vorliegenden i Gesetze gegenüber einnimmt. , Sie weiß es, daßsie auf o i e s e m S t 2 n d< ^ punkte, wie sie ihn auch zur Durchfüh»! !ruug bringe, vielfachen Anfechtnngen und' ! Angriffen immerhin ausgesetzt sein wird.! ^ Dem Sturme derselben wird sie die Ruhe! eines festen, auf ähnlicher Ueberzeugung beruhenden Entschlusses cu tg e gc nst cl l en.! (lebhaftes Bravo, Bewegung.) ! Graf Rechberg vertheidigt das Concordat, dessen > einseingc Aufhebung Vertragsbruch wäre. Wenn nun Staaten mit ganz geordneten Zustän-den Conflicte mit dcr Kirche vermeiden follcn, um wie ^ viel mehr soll dies Oesterreich thnn, wo alles noch in Gährung begriffen ist! Sind nicht schon genug Schwic- ^ riglcitcn, mit denen die Regicrnng zu kämpfen hat, vor» Handen? Vergessen wir nicht, daß in Oesterreich der ^ Kampf der Nationalitäten noch nicht beigelegt ist, nnd hüten wir unS, den Gegnern der Regierung in diesem! Kampfe die gefährlichsten Waffen in die Hände zn fpic- . len, es könnte darans ein Brand entstehen, dessen Umfang fich jeder Berechnung entzieht. Streben wir nicht blos nach Außen. suchen wir auch den Frieden nach Innen herzustellen. (Beifall rechts.) Graf Bloine glaubt, das Concordat bestehe nnch nicht lange genug, daß es alle seine wohlthätigen Wirlungen hätte äußeru können. Er glaubt, Oesterreich verlasse lnit dessen Aufhebung den Weg dcS Rechtes, den es bisher stets gewandelt, beruft sich auf die entgegenstehende Voltsmeinlmg und schließt mit dcn Worten: Ich prutestirc daher gegen die vorliegenden Gcsctzc im Namen der kostbaren Zeit, die wir anderen Geschäften zu widmeil haben, im Namen der Staatotlugheit gegen das geflissentliche Heranfbcfchwören eines Conflictes, der die Zertrümmcrnng dcr Monarchie zur Folge haben würde, ich prolestirc dagegen im Namen dcr Freiheit, dcS Fortschrittes (große Heiterkeit links), ich pro-testire im Namen dcr Sittlichkeit. (Großer Beifall rechts.) Cardinal Ran scher sncht dcn Nachweis zn führen, daß anch das Concordat zu den Staatövcrträgcu gehöre. Die Frage stellt fich daher so: Kann ich mirPflich-ten auferlegen? Kann ich es nicht, so kann ich leinen Vertrag eingehen; kann ich es, so ist es auch anßer mein Belieben gestellt, einseitig darüber zn verfügen. Gebrochen werden Verträge im Torfe und auf der großen Bühne der Weltcrcignisse; dcn kleinen Sünder sperrt man ein, dcn großen muß man mit Geduld ertrage», oder Reiterei und Spitzlugelu anrücken und die Kanonen auffahren lassen. Allein die Behauptung, daß man so handeln dürfe, wird felbst Mazzini für einen Unsinn erklären. Wie kommt es aber. daß Männer, deren Rechts« gcfühl fich sträuben würde, cinen Vertrag mit Grau-bündten oder mit einer Eiscnbahligesellschaft so schnell abzuthun, es mit der Rechtsfrage beim Concordat fo leicht nehmen? Hier wirkt vieles zusammen. Wir sind in den Zeiten einer Beweguug, welche weithiu, auch bis in das Innerste dcr Einzelnen, ihre Schatten wirft. Es fehlt auch bei uns nicht an Männern, welche es für eine große Weisheit halten, alle« fo einzurichten, daß wir mit größtcr Schnelligkeit in die Zustände oersetzt werden, in welchen Frankreich fich vor 80 Jahren befand, und aus welchen eS nnn gründlich! herauszukommen, alle seine Kräfte anwenden muß. E« sind wenig Tage, daß das Gerücht zu lesen war, wie bei dem Wiener Convent, dcn man anhofft, die Rolle de« Danton zu besetzen sei. Gewiß huldigen nur wenige dieser Richtung, auf viele übt fie aber mehr oder weniger ciuen vielleicht ihnen selbst halb unbewuß' ten Cinfluß. Sehr groß ist auch die Zahl derer, die sich selbst zu trösten suchen nnd daher die Tragweite der Gesetze, um die es sich handelt, sich verhehlen. Wenn Religion und Gewissen für den Staat nicht glcichhiltig'sind — und so lange er einen Fahnen- und Diensteid fordert, können sie ihm nicht gleichgiltig sein —so muß doch in Oesterreich, wo die Zahl dcr Katholiken eine soweit überwiegende ist, ihm sehr viel daran liegen, daß die latholischc Religion über die Herzen ihrer Äc-kenncr ihre Macht übe. Dcr Katholik kann aber unmöglich glauben, daß dcr Staat über die Glaubens- und Sittcnlehre verfügeu könne, nnd wenn dcr Diener der Kirche seines Amtes nicht frei walten darf, so verliert das, was er vom Gehorsam gegen dcn Staat lehrt, seine Wirkung gerade dann am meisten, wenn man dcr Nachhilfe dnrch daS Gewissen am dringendsten bedürfte. Nicht alfo, daß das Concordat geschloffen wurde, ist zu bctlagcn, sondcru daß es zu split geschlossen wurde. (Bewegung.) Da« Jahr 1848 wäre ganz anders ge-tommcn, wcnn daS Volk in anderem Bewußtsein sittlicher Kraft ihm gegenüber gestanden wäre. Zwanzig Jahre sind verflossen und nach vielfachem Stoß nnd Gegenstoß sind wir znr politischen Gestaltung l dcr Gegenwart gekommen. Es lebt iu mir die Hoff« nnng, daß an dcm hochverantwortlichcn Orte des StaatS- ^ rnderS niemand flehen könne, dcu nicht die Macht des österreichischen Gedanken« bewegt. Es ist nun einmal Zeit, dem Geiste der Verneinung ein Ende zu machen, i uud allcS, waS wir au sittlicher Kraft noch besitzen, zu wahren nnd zu bethätige». Von diesem Zwecke war daS ! Verfahren in Ehesachen bestimmt, wider welche« der vorliegende Entwurf gerichtet ist. GM. Fürst Alfred Windischgrätz beantragt Schlnß der Sitzung. (Wird abgelehnt.) Graf Alex. Men So or ff begründet seinen Ver> tagungsantrag. Hurst Iabl 0 n 0 vsli beantragt Schlus; be,- Si;-znng. (Wird angenommen.) Nächste Sitzung morgen um li Uhr. 29. Sitzung des Zerrenhauses vom ^0. März. Präsident Fürst Colloredo eröffnet die Sitzuna um l l Uhr 25) Min. Das Protokoll dcr letzten Sitzung wird vorgelesen und genehmigt. Graf Vodron überreicht eine Petition von 8<»^ Einwohnern dcr Stadt Oiirz gegen das Concordat. Graf Blomc eine Petition der Gemeinde NelM-tirchcn für dasselbe. Cardinal Ran scher überreicht eine Petition dcS Bischof von ^inz für da< Concordat. Dic Generaldebatte über das Chcgesctz wird fortgesetzt. Graf Harti ^ wendet sich gegen Grafen Mensdorff wclchcr äußerte, daß die gegcnwärligc Verhandlung dcs HcrrclihaufcS störend auf dic Verhandlungen mit Rom eingreifen könnte. Dies sei nicht seine Meinung. Wenn das Oberhaupt cincr Familie mit einer dritten Person verhandeln will, so wird cS dieselben erst zusammcnbc« rufen nnd sich mit ihncn besprechen. So ist cS mit uns. indem wir mit dem Sloatsoberhanptc die Pnnlte berathen und so dasselbe zu der Action stärken. (Bravo!) Man sagt, die öffcnllichc Meinung sei gemacht. Er erinnere daran, daß die liberale Presse früher gar nicht in der ^agc war, sich über das Concordat au«zu-sprcchen. Wenn die öffentliche Meinung sich jetzt gegen das Concordat aussprechc, so könne die Presse wohl ihr nur Ausdruck geben, sie aber nicht schassen. Diese Meinnng müsse also vorhanden gewesen sein. Da« Hans selbst zeige, welch' großes Interesse die Bevölternng an den schwebenden Verhandlungen nehme. Dcr Bürger nnd dcr Sandmann haben ihre Vertretung im Abgeordneten-hause, und er wisse nicht, daß diese Wähler ihrcn Abgeordneten ihr Mißtrauen ausgesprochen haben, weil sie dieses Gesetz volirlcn. Man möge die Angelegenheit nicht verschieben, sonst könnte es geschehen, daß Verhältnisse eintreten, welche eine Aenderung auf diesem Gebiete sehr erschweren tonne»!. Redner verweist darauf, daß die meisten Mitglieder des Hauses zn einer Zeit Ehen eingingen, wo dieselbe!« nach den Bestimmungen dcS b. G. B. abgeschlossen wer-dcn mußten, nnd doch werde niemand sagen können, diese Ehen seien nicht gut latholischc. Man sagte, eS sei leicht gegen eine Macht einzuschreiten, welche nicht ."»W.OO^ Bajonette zur Verfügung hat, hätte sie dies«, wären die Verhaudlnngen leichter, Bajonetten können Bajonette entgegengestellt werden, n»d wenn man da« Recht ha/, kann man Bajonette leichter in Bewegnng setzen; !" stehe man einer unfaßbarcu Macht gegenüber, welche man alle Ehrfurcht schuldet. Man wolle die Sache nur hinausschieben, lnau wolle halbe Maßregeln ergreifen, er fürchte, daß, ^ die halben Maßregeln unserer früheren äusicrcn Po^' verderblich waren, sie ebenso verderblich wären, wenn!> auf innere Fragen angewendet würden. (Bravo!) Regicrungsrath Arndts bemerkt, cs wäre ll" nicht dazu gekommen das Concordat abzuschließen, we" die Nothwendigkeit dazn nicht vorhanden gewesen wa)^ indem die Bestimmungen des b. B. G. über die ^ mit dcn Bestimmungen der Kirchcngcsetze im Widcrspru gestanden wären. . .^ Das Concordat sci die Frucht langer und "lsl^ Erwägung und Vcrhandlnna. gewesen, und Sc. Maie! habe dasselbe in dein letzten Artikel nicht nur zu s»)"^ und zn schirmen versprochen, sondern habe dies aucy 495 feierlichster Weise mündlich den versammelten Bischöfen zugesagt. Verträge müssen gehalten werden, ist ein aller Nechlssatz, aber auch wcr lein Nechtsgclehrlcr ist, brauche nur dic Ueberschrift der Berträgc zu lesen, um zu wis-sen, daft sie nicht verletzt werden dürfcu. Man saglc, das Concordat, weun cS auch eiuj Vertrag sei, sei für uns doch nur Gesetz, eS könne als solches durch Initiative des Ncichsraths geändert wer-den. Wir können Aenderungen daran vornehmen, sagt Ned:ur, hier macht sich das i„>«>lm,u>l geltend, das schon gestern berührt und mit Beifall aufgenommen wurde; aber man denke, daß dieser Beifall kein sehr ehrenhafter war. ! Das mm pl)5«umu!< heißt nicht, daß der Papst nicht die Macht und Möglichkeit hätte, gegen eine Ci-Miste auf seine Rechte zu verzichte». Es heißt „Recht und Pflicht verbieten mir von meinen Rechten etwa« aufzugeben" und wenn man dem daS „po^umu»" entgegenstellt, so heißt dies „Gewalt gegen Recht anfich-ren". (Bravo! auf der Galeric. Präsident ersucht die Galerie, sich der Beifallsbezeugungen zu enthalten.) Die verfassungsmäßigen Verhältnisse ändern nicht« an der Pflicht der Vertretungen, Verträge aufrecht zu halten, nichts an der Pflicht des Monarchen, für sein gegebenes Wort einzustehen. Wenn die Vertretungen sich aber dessen bewußt sind, daß man Verträge nicht cm» scitig brechen kann, dann dürfen sie keine Gesetze beschlic-ßen uud der Sanction unterbreiten uud sagen: das Wolleu wir, daS soll Gesetz sein, sondern sie müssen beschließen, daß über diejenigen Punkte, welche sie geändert wünschen, Verhandlungen eingeleitet werden. DaS System der Civilehe sei ein Product de« l>r<»il l^volulxmnöii-'', welches dic Kirche verfolgte. Man verweist darauf, daß die Civilchc in Frank» reich von dem Papste dnrch da« französische Concordat «nerlannt wurde. Da« sei nicht der Fall; die Ciuilehe wurde nie als Chc auertannt, sondern nur geduldet, um dle nothdürftigc Restauration der Kirche in Frankreich ""ht aufzuhalten. ^raf Hartig hebt die Nothwendigkeit hervor, bie Verhandlungen mit dem Oberhaupte zu Rom durch "»nahn,«: des Chegcfetzc« zu stärken, verweist ans die Stimme der Presse, auf das Votum de« Abgeordneten-Pilses und auf die Nothwendigkeit rascheu Handelns, ba die Gegner nur Zeit gewinnen wollen. Arndts weist auf dic^rllärung des Kaisers hin. b"s Concordat zu beobachten; das Concordat sei ein böllerrechtlicherVertrag, der Monarch dürfesdurch dic Facto< i'cn der Gcsetzgebuug zu keinem Vertragsbruche veranlaßt werden. Die Annal'mc des Chcgcsctzcs hieße Rom eincn Schimpf anthun. Dic Chebeslimmungen dcs bürgerlichen Gesetzbuches seien mit den Kirchengesetzcn im Widersprüche. Gablenz erklärt auf Grundlage seiner Erfahr rung, daß man den Ocsterreichcrn im Äuölande freundlich entgegen komme, aber stctS mit Bedauern auf daS Concordut hinweise. Die Annahme des Ehcgcsetzcs werde die Verhandlungen mit Rom beschleunigen. Cardinal Schwarzen berg widerlegt die athei-stischen Ansichten. Die religiöse Idee der Ehe stehe über Vertrag und Gesetz, die Bestimmungen dcS bürgerlichen Gesetzbuche« seien inconsequent, dic Civilche sei ein Riß in die christliche Moral. Cardinal Schwarzenbcrg schließt: Stellen auch wir unS als Mauer vor dcu Thron, nnd loste es auch unser Kelien und unser Blut. Krau« widerlegt vom staatsrechtlichen Standpunkte au« die Einwendungen der Gegner. Graf AuerSperg betrachtet den Gegeustano als "ne Vcrfassuugssrage. Oesterreich ist seit 1^8 in einer con,tltulionellcn Phase. Jeder Eingriff in da« Selbst-"ltlinmungsrecht des Volkes rächte sich bisher schwer, "ngcstcht« des Manifestes des Kaifcrs bei feinem Re-«lcrungsautritlc, in welchem derselbe eine constitutiouclle A^rung versprach, sei da« Concordat uull und nichtig, ess n ^^"'ckl'ng der staatlichen und kirchlichen Inter-Cm oss """alürlich. Da« Concordat ist ein gedrucktes Pam> z "'"" ^m'^ "'cht die jetzige Bcdrängniß des in. ?. ' ^^°" ""' ^"'^ Acchren erklärte die Regierung ^.?^^"^"^ daß Verhandlungcu,uit Rom eingeleitet worden seien. Der beantragte Sch l u ß dcr Gencr a l dcb atte wuide mtt 04 gegen 43 Stimmen angenommen. Parlamentarisches. d.« ^?^ ^"'^^ b"' Conlmission des Herrenhauses über °a« Gesetz, wodurch grundsätzliche Bestimmungen über as Verhältniß der Schule zur Kirche erlassen werden >l crschlcnen. Wir entnehmen dem Berichte der M a. ^rltät dc« Ausschusses Folgendes: sicktli^" ^^^ ^r obersten Leitung und Aufsicht rück-wc n7is.^ aesammten Unterricht«, und ErziehungS-«es l^ ^ ^"' Staate durch Artikel 17 dc« Staalsgrund-der Ft. 7' 2'- December 1867 zuerkannt. Daß aber tbenso s.br !°^' ^'^" ^^'l Gebrauch mache, fordert ^ SHangehö^ge? '" ^^"" '"'^ °" ^ne« " '°n"löchste?W?"^!"^ s°"" für den Einzelnen ist l°"sch°ftlich a,<^ "'^'"' baß der Unterricht ein wi. "'" dc' A„fo. .'. "" ^" Verhältnissen des Staate« «"loroerungcn der Zeit entsprechender sei; daß in dem ^ehrmodus ein System befolgt werde, welches dem Schüler die Möglichkeit gewährt, überall seine Ans' bilduna. fortzusetzen und sich die zu seinem Fortkommen nöthigen Kenntnisse zu erwerben, endlich daß schon in der Volksschule eine genügende Grundlage zu der belie-bigeu höheren Ausbildung gegeben werde. Diesen Bedürfnissen kann aber nur durch eine oberste einheitliche Aufsicht und Peilung entsprochen werden, unbeschadet dem Wirkungskreise, wclcher in den einzelnen l Oebietslheilen den unmittelbm 5a? Mtterrichtswcscn leitenden uud beaufsichtigenden Organen gegeben werden muß. Die wissenschaftliche Bildung allein ist aber nicht genügend für den Staat, noch für die Familie. Beide müssen das größte Gewicht auf die religiöse und moralische Ausbildung und Erziehung der Jugend legen, die in der Volksschule die ersten, für daS ganze ttcben bleibenden Lehren der Religion uud der Moral crhalteu soll. Dieser erhabene Wirkungskreis, welcher zunächst naturgemäß in den Bereich der Familie fällt, wird in hervorragender Weise der Kirche und den Religionsgesell, schuften zuerkannt werden müssen, indem ihnen die Be-sorgung. Leitung und unmittelbare Beaufsichtigung dcs Religionsunterrichtes und der religiös-sittlichen Erziehung in den Voll«- und Mittelschulen zu überlassen ist. Den confcssioncllen Oberbchördcn ist ferner da« ausschließliche Recht zuerkannt, über dic Befähigung als Rcligionslchrer zn entscheiden und die Rrligionekhrbücher c.lS zulässig zu crklärcu. Jeder Kirche oder Rcligionsgcnossenschaft ist das Recht gegeben, aus ihren Mitteln Schulen ausschließlich für deu Unterricht der Jugend ihrer Confession zn errichten. Endlich ist der Geistlichkeit der i» einem ^ande be-stehenden Confcssioncn ihre Stellung und Mitwirkung in dem Vandcsschnlrathc als oberste Vandcsschnlbchordc jedes Königreiches und Vandes gesichert. Durch alle diese Bestimmungen ist der nöthige und segenbringendc Einfluß der Kirche auf die Erziehung und religiöse Ausbildung gewahrt und ihr Wirkungskreis erscheint nicht al« nachtheilig beengt. Daß die auf das Staatsgrundgcsetz vom 21. December l867 sich stützcnde Bestimmung bezüglich der Unabhängigkeit der übrigen (uichtreligiösen) ^chrgegcn-stände in den Volks- nnd Mittelschulen von dem Cin-ftnsfc jeder Kirche und ReligionSgcnossenschafl in einzelnen Fällen Uebclslände veranlassen könne, hat die Commission nicht verkannt. Eine Verschiedenheit dc« Glaubensbekenntnisses nnter den Lehrern derselben Schule kann wohl Störungen vcr-ursachcn uud nachtheilig auf die Jugend wirken. Allciu eine Aenderung dieser Bestimmung laßt sich «lit dem Artikel l!l dcS erwähnten Staatsgrundgesetzc«, laut welchem dic öffentlichen Aemter allen Swatslmrgern gleich zugänglich sind, nicht vereinigen, anderseits aber darf man wohl mit VeNinucn erwarten, daß die zur mimittcllicn-en Leitung und Beaufsichtigung der Schnlcn bcrnfcncn Vandesoraane solchen Ucdelslandcn vorbeugen, oder denselben auf erfolgte Anzeige schleunigst Abhilfe verschaffen werden. Die Mehrheit der Commission hat demnach die un-veränderte Beibehaltung der betreffenden Bestimmung beschlossen. Alle diese Erwägungen haben dic Commission bestimmt, die Annahme dcs Gesetzentwurfes nach seinen Hauptgruuosätzcn und daher nur mit einigen Modifica-tioncn, welche die Hauptprincipicn nicht altcriren, dem hohen Hause zu empfehlen." Dem Bericht der Minorität entnehmen wir Fol-gendcS: „Indem der vorliegende Gesetzentwurf die im Con» cordate festgestellten Grundsätze über den Unterricht und die Erziehung an Volks- und Mittelschulen für die so weit überwiegende Mehrzahl der katholische» Bevölkerung ig'w» rirt, läßt er da den verderblichen Rückwirlungcu auf die katholische Schuljugend freien ^auf, welche imans« blciblich find, n.cnn im Gegensatze zum V. Artikel oe« Concordates von nun an der ganze Unterricht der katholischen Ingend nicht mehr der katholischen Religion angemessen zn sein braucht; wenn dem Vll. Artikel zu-wider durch tz lll. Artikels der natürliche Verbaud zwischeu Kirche und VollSschnle so weit gelockert, und die kirchliche Bcauf-stchtiglu.g der Lehrer für die Katholiken bis zu dem Oradc hcrabgcbracht wird, daß es künftighin möglich gemacht werde, Schullehrcr zu bestellen, die hinsichtlich ihre« Glauben« und ihrer Sittlichkeit uichl malclloß sind, da es doch zu den wesentlichen Pflichten und Rech. ten des katholischen HirtcnamleS gehört, über ocidcs auf dem ganzen Gebiete seiner Wirksamkeit zu wachen und über beides das allein vollgültige Urtheil auSzu-spreche». Man hat dem vorliegenden Gesetzeulwurfe vorhinein die Richtung vorgczeichnct, daß er die Trennung der Kirche von der Schule bewirken solle. Wie jede Trcn. nung dessen, waS durch den innigen Verband organisch zusammenhängt, würde auch in der That die Trennung der Kirche von der Schule, wo nicht den Tod, so sicher« lich das Siechthum der letzteren znr Folge haben. Wer die Stimmung der großen Mass: der Bevölkerung in Oesterreich kennt, wird nicht zweifelhaft darüber sein, daß konfessionslose Schulcu n Oesterreich ebenso keine Zukunft, wie sie leine Vergangenheit haben. Durch den auf die religiös sittliche Erziehung der katholischen Jugend begrenzten Einfluß der Kirche war die Staatsgewalt seit jeher in lciucr Beziehung gehindert, auf alle Unlcrrichtsunstalten und ganz besonders ans die Volks- nnd Mittelschulen den ihr gebührenden Einfluß in einer Ausdehnung zu üben, welcher ihr die Entscheidung jeder Unterrichtsfrage vollständig sicherte. Das Gesetzgcbung«rccht dcs Staates auf dein Gebiete der Volksbildung ist von der katholischen Kirche niemals bcstritten worden, daher Nclll die Minorität der Commission die Vefugniß des Staates nicht im Entferntesten in Abrede, andere als die bisherigen Organe zur Ordnung und Leitung des Unterrichte« zu berufen und den Wirkungskreis derselben durch cin neue« Gesetz festzustellen. Wenn aber iu diesem Gesetze auch die grundsätzlichen Bestimmungen über daS Verhältniß der Schule zur Kirche erlassen werden sollen: so ist die Minorität der Commission der Ansicht, daß dabei die Rechte der katholischen Kirche und der übrigen Religionebelenntnisse gehörig berücksichtigt werden. Demgemäß beantragt die Minorität der Commission : DaS hohe Haus wolle beschließen: „Cs sei der vorliegende Gesetzentwurf an die bestehende Commission mit dem Anftragc zurückznleiten, ein Gesetz zu versassen, in welchem grundsätzlich ausgesprochen werde: ..1. Daß der katholischen Kirche der ihr gebührende Einfluß auf die rcligiös.sittliche Erzichuug der katholischen Jugend gewahrt bleibe, und ..2. daß die Volks, und Mittelschulen coufessionell verbleiben." Wien, den 18. März I8l>8. Vlome. I. O. Cardinal Rauscher. Sanguszlo. ^itwinowic;, Erzbischof. Graf McnSdorff. Pouilly. Oesterreich. Mien, 2l. März. (DaS Plenum der Ncichsrathsdelcglltion) nahm die Ausschußan-träge, betreffend dic Differenzpunlle mit der ungarischen Delegation größlenlhcil« an. — 2!. März. (In der heutigen Unter-ha n« si tznn g) legte der Iuslizminisler einen Gesetzentwurf bezüglich der Organisirnng der Bezirksämter vor. Taaffe beantwortet die Interpellation wegen der Mili-lärexccssc: Verfügungen sind getroffen zur Vorbeugung ähnlicher Excesfe; gegen die Excedenten wird nach den Kriegsartikeln IN. 22 nnd 2H vorgegangen. Das Han« nimmt mit 64 gegen 51 Stimmen den Antrag Giooa-nelli« an. den Verfassuugsausschuß durch 2 Mitglieder aus Gorz, Istrieu und Südtirol zn verstärken. Schließlich erfolgte die Finanzvorlagc znr Deficitsbedeckung, bestehend aus fünf Gesetzentwürfen. Dieselben betreffen cinen StaatSdomänenocrlauf im Betrage vou 25, Mill., Anfnahne einer schwebenden Staatsschuld im Betrage von 20 Millionen, die Gebührencrhöhung von ^ottcrie-gewinnslcn, die Verwandlung der sundirtcn Staatsschuld in Rcntcnschuld. schließlich die Capitalsteuer._________ Locales. — Wir bringen morgen die im Herrenhaus» wah» rend der Ehcgesctzdcbuttc gehaltene Rede nnscre« hoch» verehrten ^andsmanncS Herrn Anton Grafen von Uuerspcrg vollständig. — (Zui hl'jigen Stimmung.) Ml der gl0h» ten Spannung harrte t>c>« bissige Publicum d-r Anlunst der samstögigen Wirnrr Vlllttrr sii^egen, in d»r Clwaitung, darin lchon das Adsl>mmm>gsre!ullal der auch hier mit u<» gelbeiller 3lujm«llsc>mlcit vtljvlglen Gensllllbcbalte de« Her» ltnhauscs übrr das Ehegssch zu fi»d,n. Obwoh! dirses eist am folgenden Tage allgemein bekannt würd,, so »i,f doch schon dic in drn tinZrlansslen Zeitungen enthaltene unvkl» gleichliche Rede ul>srr«s Landkmanncs, des Grajcn Anlon Aulrbperg in dcn össeollichrn Localen und in Plivalcnleln einen ungetheillen Ünthusiasmu? für den grieieite» 3ledner und Boltemann hervor. Mehrere Veglückwll,>jchui,c,»ltlegrc,mme wul» den nach Wien rntlcndet, darunter eines vom b'eslgrnTulnoeltin, ein zweitci im Namen rin-r großen Anzaol von Gesinnung«« genosj-n, dllkl, V'llllbunst.n sl>inlrzm Gras Aufrepsra durch die Uebrlnahme si»cr g-gcn das Concoilat gerichlrts» Ädllsie ber Bürger Laidachs und durch deren Nicoerltgung im Hrtrcnhause in dcr freundlichsten Wcijt enlgsgengrlommen war. Aus da« lchlere Irl'gramm langte sinnunge< genossen in der lieben Heimat Hiäbc »chl^f^nde Handlungsprallicaut Anton Semlitsch erwachte und das Haus allaimirte, worauf di« Diebe mit HmnUaisullg ciner stallen Viechstange die Flucht ergriffe». ll (Inteiessaut für Mu si l f r e u n d e.) Der hitslge Olgeldauer Franz H.'. Deu hat lürzlich zwei Talon-Harmoniumi mit 4 und 'i Regislein hergestellt und wiid demnächst solche nach jianzösischem System mit 14 R«« giften vcrfeltig.n, was sür Freund« dieses Inslrumentci vielleicht cine erwünschte Nachricht scin wild, weil slch bisher niemand hier mit diesem Instrument besaht hat. Veide Hal« monium« haben ber dcigerichte in Laidach. Am 26. Mrz. Paul Kobal mit (3^ni,sscn! öffl'iuliche Hcwalllhüligleit - Am 27. Mürz. Anton Deb^lal und Va,tl Tclmaslia: Diedslahl: Johann Kulitnil: schwere lölpetl,chc Beschädigung; And,eas Venedig: Tic^stahli Johann Podl'pec: schwere ldlpeillchc Beschädigung. ^0effentlicher Dank. Der Gefertigte sicht sich angenehm vevpfiichtct, für die zum Feste deS 1). Joseph in der Ttadtpfarrtirche zu Gt. Iatob unter Mitwirkung der lölil. philharmonischen Gesellschaft aufgeführte, vom Herrn Hesana. stems ist, welchem zufolge nach Ablauf eines vollständigen Quinquennium« uuter die Versicherten, deren Polizzen noch in Kraft waren, auch jene Quoten des Nutzens nebst dem betreffenden Zinse vertheilt werden, welche den Versicherten, deren Polizen in jenem Zeit» räume außer Kraft traten, gebührten." In der That besteht leine österreichische Verficht« rungs-Anstalt, welche im Fache der Lebensversicherung so günstige Ergebnisse auszuweisen hat, wie die ,,^> Stimmen verworfen. Großer Jubel; Tausende von Menschen füllen die Straßen uud empfangen die Minister mit stürmischen Hochs. Wien, 21. März, <1 Uhr Abends. Soeben beginnt eine improoisirte Beleuchtung der ganzen Stadt. Die Stimmung ist eine freudig erregte. Wien, 21. März. Im Abgeordnetenhaus« bringt Minister Bresll die Vorlage in Betreff der finanziellen Bedeckung ein. Der Kaiser reiste heute mit der Königin Marie von Neapel nach Ofen. Wien, 21. März. Nach der hcute eingebrachten Finanzvorlage beginnt die Vermögenssteuer erst bei einem Vermögen von 1500 ft. Die Gewinnslsteuer wird auf 15 Percent erhöht. Die schwebende Schuld wird um 20 Millionen vermehrt. Die Ermächtigung zur Veräußerung des Staatseigenthums wird erbeten. Agram, 21. März. König Georg von Hau-nover unterhandelt über dcn Anlauf cineS GuteS in Eroatien. Müuchen, 21. März. Die baierische Regierung erklärt, an dem Schulgesetze festhalten und gegen die clericalen Agitationen einschreiten zu wollen. Warschau, 21. März. Ein russischer UkaS ordnet die Aufhebung des Königreiche« Polen an. Telegraphische HUechselcourse. oom 21. März, 5>prrc. Mclallique« 57. — Kperc. Metallique« unl Mai- und >)louembei--Ziuseu 58.75. — kptrc.Nat.uual Äulehc,>64 85. - 18>>0ll 3taai5'u»lc>.,ci 82 90. -^Iiutncl'cu711. — «in-dilactlc!! 190.40. — London 115.40. — silbn 112.75. —5. l.Ducaten 5.45. Das Postdampfschiff .Memannia," Capitän Bar-dua, ging am 11. März mit 5.54 Passagieren von Hamburg vi., Southampton nach New-Horl ab. Das Postdampfschisf ..Cimbria," Capitän Haact, ging am 18. März mit 045 Passagieren von Hamburg vill Southampton nach Newport ab. Handel und Uolkswirthschastliches. Verwaltung der lla»,deS.ult,lrfondS. Jene Gell" strafen, welche liti Handhabnug dc« Forst- und FsloschulMsetze» verhängt werben, flicsien seit dem Jahre 185)3 in einen sogeilann-ten Landescullurfond, welcher bisher von dm politischen Lande«« beholden verwaltet wurde unb der die Bestimmung hatte, im ausschließlichen Interesse der Laudc«cul!ur der einzelnen Bänder verwendet zn werden. Durch die allerh. Entschließung vom litt» Juli ittlH wurde den Lauoeaverlretungen auf die Verwendung dieses Fond« ein berathender Einfluß zugestanden. Das m»-crcirte Nclerlianmiuislerium hat r« ala eine seiner ersten Aufgaben betrachtet, in Lrwilgnng zn ziehen, ol, und inwlewcil c< thunlich erscheine, dcn ste!« lauter gewordenen Nnsprllchen dcr i.'llndt«vtr«relungeu auf freie Versiigung llber diese Fond« zu enl« sprechen. Hiebei ist dasselbe, wie die „Wiener Ztg." vom 16. b. im Nichtamtlichen Theile mittheilt, zu dcr Ueberzeugung gelang!, daß di. Motive, welche in frUhercr Zeit fllr die Velastuua der fraglichen Fond« geltend gemacht wurde», in uenerer Zeit a» Gewicht wesentlich verloren haben, indem durch da« Gesetz vom ^1. December 1«07 die (Kompetenz dcr Landtage in Angelegen' heilen der Landescultur erweitert worden isl und das Ackerbau Ministerium es ferner fllr nnabweisüch erachtet, znr Förderung von Landescnltnrzweclen eine größere Snmme als bisher iu da« Budget sllr das Jahr IK68 einzustellen, wodurch die (lrnlralver' waltung in die angenehme ^'age verseht werden dllrftc die Lau« descullur in bei weitem ergiebigerer uud wirksamerer Weise zu unlerstllhen, ohne auf die Verwendung dcr berllhrten Strafgelder» sond« rechnen zu milsseu. Auf Antrag des Nclerbanministerium« fand fich daher Se. Majestät unterm .'1. März l. I. bestimmt, zu gestatleu, daß diese i,'anb,«culturfoud« iu die selbständige Vcr« wallnng der Landcevertrcluugeu mit dem Vorbehalt der Wid< mung zu i.'al,descnltnrnuectcn ilberzngehcn haben. Vlationalbank. Der letzt an«g,a,cbene Ausweis liber be» Stand der Mlionalbant zeigt gegen die Vorwoche folgende Äer» andcrungen : Der Nanlnoteiiumla'uf (240,'j(N,lii<) fl.) verminderte sich um A»!1,110 fl. ; der Vorralh an Staat»nole» (2.5)',>!>.008 fl) vermehrte sich um 4^,222 fl Der Escompte ('!:).5» Mill.) nahm um ^5).^50 ft zu. der Lombard (24.5 Mill.) um 174,000 fl. ali. Der Metallschah (!N,320,2i>4 fi.) verminderte sich um 32 fl.! die iu Metall zahlbaren Wechsel (37,760.140 fl.) vermehrten ich un, 20,7.14 fl. U»«scheidlll!g der eroatischrn Postämter. Mit l. April 18<;^ wird die AuSschriduug der croal,scheu Posttlmttt uud des hiezn gehörigen Personale« au« dem Wklungslreise der l. l. Ocucralpostdirrclion erfolge». Sämmtliche croatischen Posl» ämler. Acamlc uud Diener gehören von diesem Tage au in dc» Ressort des l ungarischen Handelsministeriums Die Postämter der Militärgrcnze werden mit dem hiczu gehörigen Personale von diesen« Termine an dem NeichVlriegßnlinistelium zugcl»ieseu uub bei demselben so lange verbleiben, bis die Frage Über die Militärl grenze rud^iliig enlschicdcn isl. Ttaats^otterie. Vei der lcljlcn Zichuug der Slaa!^ Lotterie zu (Knusten der Kraulenanstnll „Äudols-Stiftung in Wien" fiel der Haupttreffer von tit».MM fi. auf Nr. 183 Kü(> (mil l Vor« und l Nachtrefser von ze 2(«)<» fl., uud 8 Vor- und 8 Nach» lrefferu vou je L00 sl.; der zweite Treffer von 20.00« fl. fiel auf ?lr. 240.W9 imil 1 Aor- und I Nachtrcffer uou je 800 sl-, und 8 Vor« und 8 Nachtrefsern von je 2 0 fi.) Angekommene Fremde. Am 20. Mär,. Ttadt Vttien. Die Herren : Spampani, von Triest. - Ster--mal, von Illyr.-Fcistriz. - Martin, von Vordeaur. — Äaro« Apfalleru. Hcrrschaflsbes., vou Oraz. — Witscht«, Yorstmeistl''' voi: Haasberss. (Klefant. Tie H"rreu: köwinger, Orc,ßhdl., uud ^engyl, Kans»!^ von Gr '.ssanischa. - Debcuz, Postmeister, vou Stein. — Schnei» der, Hauolllligsreis., uud Hupanlschilsch, Sludent, vou Wie»-Eunte, Oeschäslöm,, aus Titol. Theater. Heule Montag: Der letzte Vrief Lustspiel in 3 Acte» von Hjictu'.in Sardon. 5 3 ä ß ß 3 , «« I«'.z «N. M„. 327,?. — 0.5 wmdstill heiler ^ " 21, 2 ., N. 328.U« i- "-« W. schwach halbhe.ler 0.,» l<» „ Ab^, 3^8.?, ^ ^. 2.« W, schwach > heiler ^^ ... »;Ü.Mg. 32V.0. —'iu , niiudslili heiter ^ '^ ' um 0.2", am 22, um 0 6" höher als das betreffende Aorinal miltel. ____ Veranlworüicher Redacteur: Ignaz u. Kleinmayr. ^ , N.H«»l^n»,<»v;^,» Wien, 2,1. März Die Börse warziemlich glinstig gestimmt. Staatsfonds uud Lose hielleu sich fest uud Industricpapierc crsuhrcn leule wtseulliche Veriinderung. Deviseu und «alutt" Flllt^lNl)^lM)i. stellten sich bedeuteud billiger. Geld flüssig. Geschäft beschränkt. ________________^^__________^^^__________________________^^ » veffentliche Schuld. V des Staate« (für 100 fi) Geld Waare Iu ü. W. zu 5iplt. rückzahlbar . 91.- 91.50 '/ Gtcueranlchcn in öst. W. . 8><.— 88.25 Sllbcr-Anlehcn von l8»;4 . . 73.— 73.50 Silberanl. 18ti5 (Frcs) ruclzahlb. in 3? I. ;u 5 P6t. für 100 ft. X0— 80.50 Nat:Aul.nutIän..iloup.zu5'/„ 65.— 65 20 „ „ „ Äpr.-Loup. „ 5 „ K5.— 65.20 Metalliques . . . - ,. 5 ,. 57.-- 57.20 detto mit Mai-soup. „ 5 „ 58.W 59.-. h«lto....." 4i" 5)0.50 51.- »lit Verlos. v.J. 1839 172 25 172.75 1854 . 75.50 76. — " " "" I860zu500fl. d3.I0 83 20 5 II 1860 «100, 91.50 9175 " I I ,. 1864..100« Kt.^ "<0 mo-Neutcusch. zu 42 l..-,u«t. 195<» 20.— Domaiucu 5perc in Silber 103.75 104.— Geld Waare >j. der Kr^nländer (für 100 fi.) Vr.-Eutl.-Oblig. 'liiederösterrcich . »u 5°/« «6.50 8?.- Overösterreich . „ 5 „ 86.50 87.- Salzburg ... « 5 .. 87.50 88.50 Böhmen .... „ 5 „ 91.50 90 9<).— Schlesien ... .. b « 87.50 8850 Ste,ermarl ... „ 5 « »8.50 89.5»' Ungarn.....« 5 „ 71— 71.25 Temcser-Banal . . „ 5 „ 70.25 70.75 Croaticn und Slauonieu „ 5 „ 69.75 70.50 Galizieu .... „ 5 ,. 64.25 64.75 Siebolbilrgeu ... ,» 5 „ 67.— 67.50 Bulovlnll .... „ 5 „ 54.50 65.- llug. m. d. V.-T. 1867 „ 5 « 68.25 68.50 Tem.V.m.d.V.-L. 1867., 5 „ 68.- 68.25 Vctien /.50 Pfandbriefe (für 100 si.) National- » baul auf ^ verlo«b»r zu b'/. l^li«) 95.40 li. M. 1 Nalionalb. aufil.W verlost,.5« W.-'X) 90.70 Ung.Vod.'Crcd.-Nust. zu57. „ 91.- 91.25 Allg. äst, »odtN-Credit-Anstall uerloebar zu 5'/. «u Silber 98. - 99 — Itose (pr. Stück.) Ered.:A.!.H.u.O.z.i00si.o.N. 131.^ 131.90 Don.-Dmpfsch.-V.,.100fi.EM. 93.— 93.50 Stadtgem. Ofen „ 40 „ ü. W. 26,— 26.5s) Esterhazy zu 40 si. TM. 131.— 135.— Salm „ 40 „ . . 3150 32 — Geld WH. Pallfiy zu40fl, Augsburg sür 100 si sltbd. W 96.20 ^ Frantsnrt a.M 1sX> fi. detto 96.3" A>,, Hamburg, fllr 100 Mart Banlo 8-') i!0 °' ^) London fllr 10 Pf. Sterling . Nü 60 li ^ Paris flir 100 Franls . . . 45.80 <5our« der Veldsorten K. Munz-Ducateu 5 fl. 47 lr. ^ si' .^5 ^ Napoleonsd'or . . 9 „ 24 « ^ " 55 » Russ. Imperial» . 9 „ 54 „ ^ " ?0 " Nereiusthaler . . 1 „ ^j., ^ " 50 ^ Silber . . 113 .. 25 „ UZ " M Kraiuischc GruudcnllaNungs - ^bligat»^ V t,2tn°l,runs: 86z Geld. tz?j W°° «