Amtsblatt )urAMcherIeitmg. .M ^RR. Donnerstag am «V. September R8«3 Z 43l. » (!) Nr. 1,555. Kund m a ch u n g wegen Besetzung einer Zivil'Penfionärstelle im k. k. Militär-Thierarzneic Institute. Zum Zwecke der Besetzung einer mit !. Oktober l»«3 bei dcm k. k. Militär-Thier-arznci - Institute in Wien in Erledigung kommenden Zivil-Pensionälsstelle mit einem Jahres' stipendium von dreihundert fünfzehn Gulden ö. W, wird hiemit der Konkurs ausgeschrieben. Bewerber um diese Stelle, deren Genuß 2 Jahre oder 4 Semester dauert, müssen entweder graduirte Zivilärzte oder approbirte Wund. ärzte sein, und haben ihre mit den Taufscheinen, den medizinisch - chirurgischen Studienzcugnissen, dem Diplome und Moralitätszeugnisse, dann mit den Beilagen über allfällige Sprachkcnnt« nisse und die schon geleisteten Dienste versehenen Gesuche längstens bis 25. September l. I. bei der ü. ö. Stalthaltcrei zu überreichen, Bewerber, die bereits bei einer Behörde in Dienstleistung stehen, haben ihre Gesuche durch die Behörden, bei welcher sie angestellt sind, zu überreichen. Von del k. k. n. ö. Statthaltcrci. Wien am 3. September l8ti!j. Z, 4»0. » (l) Nr. "".'/,«,7- Konkurs - Ausschreibung. Bei d?r k. k. dalmalünschcn Statthalter« ist eine Forsipraklikantcnstclle mit dem Adjutum Mil, 3ltt2». Verlautbarung. Es ist bei der Linzcr Theresianischcn Milllär-S:ift»ng gegenwärtig ein Stiftungsplatz für einen Knaben off.,, und werden voraussichtlich bald mehrere StiftungöplHtze für Knaben sowohl als für Mädchen zur Besetzung kommen. Nachdem gegenwärtig kein Kandidat füi Knaben und nur sehr wenige Kandidatinnen für Mädchen-Stiftungsplätze in Vormerkung stehen, so ist die Ausschreibung eines Koukurses mit dem Bewci'bungs'Tcrminc bis Ende d. M. an-geordnet worden. Auf die Linzer Theresicinischen Mi'litä'r-Stif-tungöplähe, welche, und zwar für Knaben jährlich 2!» fl. 4tt kr., dain für Mädchen 2.'» f! 4« kr. öst. W. betragen, haben nur solche Soldaten-Waisen vom Feldwebel und Wachtmeister abwäns ^„^, Anspruch, welche bereits da« »d Todtcnschcinen der El-icln ober doch des Vaters, dann dem Taufschein imd ärztlichen Zeugnisse über die Gesund-heil des Aspiranten zu belegen sind, muß ferner durch die betreffende» Dokumente, deren silt-lichc Aufführung; der Umstand, ob dieselbn, ^"«.»st sind. die AcrmögenSucrhältnisse h^ Elttm die Anzahl dcr versorgten und unvcr. sorgten Kinder; die Dienstzeit und die Konduite des Vaters ersichtlich gemacht werden. Die Gesuche sind längstens bis 2«, d. Miö bei dem k, k. ErganzungsbezucS-Kommaudo des l?, wien-Infantcnc.'Rcglmc>ile >» La,bach eingehen ;u machen. Von der k k. LaüdeöttglMMg. Laibach am >4 September l^llll. Z. 434. » (l) Nr. 7,27. Kundmachung. Die neuaktivirle, vom verstorben.',' Franz Demscher auS Krainburg errichtete Sludenten-stiftung mit zwei Plätzen, im Iahresertragc von je 52 fl. 50 kr. ö. W., wird hicmit zur Besetzung seit dem Begiyne des Schuljahres lvtl^ ausgeschrieben. — Zum Genusse dieser Stiftung, die von der l. Gymuasialklasse angefangen in allen Studicnadthcilungen fortbezogen weiden kann, sind arme, wohlgesittete, talcnlirte und gut studirende Jünglinge, welche in der Stadt Krainburg geboren sind, berufen. — Das Ver« leihungörccht steht dem jeweiligen Stadtpfarrer in Krainburg mit der Kirchenvorstehung zu — Jene, welche sich um riese Stiftung bewerben wollen, haben ihre mit dem Taufscheine, dem Dürftigkeits- und Impfungtzzeugnissc, dann mit den, einen guten Fortgang nachweisenden Schul» zeugnisscn der letzten zwei Schulsemester belegten Bittgesuche im Wege der betreffenden Studien . Direktion bis Ende Oktober l. I. anher zu überreichen. Von der k, k. Landesregierung. Laidach am lö. September 1863. Z. 42«. « (») Nr. '"«/„« Kundmachung. Das hohe Kriegsministerium hat die Sicher, stcllung des für die Armee sich ergebenden Bedarfes an Egalisirungstüchcrn mittelst Offert-Ausschreibung angeordnet. Es kann entweder für das Solarjahr !ttl»4 allein oder für mehrere Jahre, vom ».Jänner lfttt4 angefangen, offcrirt werden. Der jährliche beiläufige Gesammtbedarf an Egallsirimgslüchern bcstchc in , durch Zuweisung entsprechender Quantitäten dunkler »»!">"', die thunlichc Erleichtclung gewähren wild. Offcrent.n, wclchc bei entsprechenden Preisen auf mehrere Jahre offernen, el halten den Vorzug Die Licferungsbedingungen sind folgende: l. Im Allgemeinen müssen sämmtliche Egali-sirungstüchcr nach den vom hohcn KneaFmini-sterium genehmigten Mustern, welche bei allen Monturö Kommissionen zur Einsicht bereit crlie> g>n und als das Minimum der Qualitätmäsiig-teil anzusehen sind, geliefert werden. Die Egalisirungölücher, welcke durchschnittlich ,u 2<» Ellen pr. Stück gerechnet werde», si»d V» breit, in Tuch gcfäibl, ohne S.iten- und Querleisten und apprctitt einzuliefern. Sie müssen ganz rein und echtfärbig ,"N und dürfen, mit weißer Leinwand gerieben, wc.cl die Farbe lassen »o« schmusen, und tic ror-ges^riebene chemische Farbprobe bestehe» Das Minimalgewicht für em Sluck deb schwarze» Montüitucheö beträgt »«'/. Psund, somit pr. Elle 8« i.'"t<1, und für ei» Stuck dcl übrigen Farbgattungen l?'^, Pfund, und für eine Elle 28'/, Loth. Das Maximalgewicht für ein Stück schwarzes Montursluch besteht in 2»'/, Wiener Pfund, fomit pr. Elle in 34 Loth, und für ein Stück der übrigen FarbcMtungcn in 20 Pfund, somit in 32 Loth pr. Elle. Stücke unter dem Minimalgewichte werden zar nicht, und jene, welche das Maximalgewicht überschreiten, nur dann, jedoch ohne Vergütung >eö Mehrgewichtes, angenommen, wenn sie nebst 3em höheren Gewichte doch vollkommen qualitätmäßig und nicht von zu grober Wolle erzeugt sind. 2. Die in Bestellung gebrachten Farbgattungen müssen in der Regel längstens binnen drei Monaten nach der Bestellung eingeliefert werden, und es hat bei nur einjähriger Kontrakts-dauer die Lieferung des ganzen, für das Jahr in Bestellung gebrachten Quantums bis Ende Dezember lttU4 beendigt zu sein. Den Lieferungstermin für Farbgattungen, deren Abstattung als besonders dringend bezeichnet wird, bestimmt die übernehmende Monturs-Kom mission, mit Rücksicht auf die Verhältnisse, im Einvernehmen mit dem Kontrahenten. Bei mehrjähriger Lieferungsdaucr gilt der letzte Dezember des betreffenden Jahres als End-lermin der Einlleferung. 3. Anbote bloß auf eine oder die andere Farbe werden nicht berücksichtigt, sonder» eS muß auf alle Gattuugen nnd den ganzen bedarf angeboten werden. Die Preise sind bloß auf den Färberlohn zu stellen, da für das Tuch selbst der von Jahr zu Jahr bestimmt werdende Grundpreis des ''/», resp. l'/,L breiten weißen Monturtuches auf die Breite vo» '/« Ellen umgerechnet, nach Abzug der hier weiter angedeutelt», vom Offerenle» angebotenen Nachlasse bezahlt werden >vi,d. Da unter diesem Preise die Seile» - und Querleisten enthalten sind, diese aber bei den '/^ breiten Tüchern wegfallen; da senier für das ^/, brcile schwarze Monlursluch e», um -l und für die übrigen Farbtücher ein nm 5'/^ Loth pr. Elle vcrhältnißmäßig geringeres Gewicl»: sest gesetzt ist, als für das zur Grundlage der Prei5 bercchnung des ^/, breiten, angenommene ''/,, resp. l'/,5 breite weiße Monturstuch, und da endlich die Wcbung '/, breiten Tuches nicht mehr kostet, als die Webung °/, breiten, muß der auf die Breite von '/, Ellen umgerechnete Preis hiernach vermindert werden. DieOfferenlcn habe» dahcr zu erklären, was sie :») für die Seiten - und Querleisten, l>) für das Mindergewicht dcs Tuches, und c-) als Ersparunq bei dcr Ncbunq, von dem jed.s Iahr bestimmt werdenden Grundpieisc des '/^ breite» Tuchcö ablassen. Der Offercnt mus; übrigens sowohl die pr. Elle geforderten Preise als auch die Nachlasse vom Tuchvrcise in österr. Währung Bank-Valuta in Ziffern und Buchstaben deutlich angeben, und im Falle er für ein oder mehrere Jahre zugleich anbieten und bei mehrjähriger Kontraktsdaucr sich zu einem Preisnachlasse verstehen woll'e, die hiernach entfallenden mindern Preise bei jeder Farbgaltung genau und vollständig ebenfalls m Ziffer» und Buchstaben ansetzen. In dem Offerte ist üwdieß auszuforschen, i» welche der beiden Montuls-Kommissicnen zu Stockerau oder Blün» geliefert weiden will, 4. Für die Zuhaltuua, des Offertes ist ei» Reugeld von »O,UM» st> olwr. Währ, für I Jahr und für melirclt Jahre der entsprechende mehr. fache Betrag, ?. '. ü"/« dcä dcilälisigcn Licfe. lUügswerthcö entweder an cine Mo»tul,i-Kom. mission oder an cine Kviegötas^a, mit Aln i jener zu Wien, zu erlebt!'., lmd del echaltene Depositenschein abgesondsil ro« 538 Lieftcungs-Offerte unter einem eigenen Umschlage einzusenden, da da5 erstere bis zur kommissis-nellen Eröffnung an einem bestimmten Tage versiegelt liegen bleibt, wogegen die Vadien sogleich der cinstwciligenAmtshandlung unterzogen werden. Das Reugeld kann in Barem oder in österr. Staatspapiercn nach dem Börsenwerthe, in Real-Hypothek oder in Gutstchungen geleistet werden, wenn deren Annehmbarkeit als pupillarmäßig von der Finanz »Prokuratur anerkannt und bestätigt ist. 5,. Die Offerte müssen versiegelt sammt den Depositenscheinen über das Vadium (Reugeld) gleichzeitig, jedoch, wie gesagt, jedes für sich, entweder an das hohe Kricgsministerium oder an ein Landes-General-Kommando bis 15». Nov, 1863, längstens lü Uhr Mittags, eingesendet werden, und es bleiben die Offerenten für die Znhaltung ihrer Anbote bis »5. Dez. >8«3 in der Art verbindlich, daß es dem Knegsministe-lium freigestellt bleibt, in dieser Zeit ihre Offrrte ganz oder tkeilwtise anzunehmen oder nicht, und anf den Fall, wenn der Offerent der Lieferungs-bcwilligung sich nicht fugen wollte, sein Vadium als dem Acrar verfallen einzuziehen. Die Vadien derjenigen Offerenten, denen eine Lieferung bewilligt wird, bleiben bis zur Erfüllung des von ihnen abzuschließenden Kontraktes als Crfüllungskaution liegen, können jedoch auch gegen andere sichere, vorschriftmäßig geprüfte und bestätigte Hautions-Instrumente ausgetauscht werden; jene Offerenten aber, deren Antrage nicht angenommen werden, erhalten mit dem Bescheide die Depositenscheine zurück, um gegen Abgabe derselben die Vadien zurückerheben zu können. Ucbrigens wird noch bemerkt, daß dem Kontrahenten für eine mehrjährige Kontraktsdauer »ach Ablauf eines jeden abgelaufenen Kontrakt-jahres und Erfüllung seiner Verbindlichkeit der entsprechende Kautionsbctrag auf Verlangen zurückerfolgt wird. <», Weiter haben zufolge a. H. Entschließung vom 23, Oktober 1855 die Konkurrenten mit ihren Offerten ein stempelfreies Zertifikat beizubringen, durch welches sie von dcr Handels-und Gewerbekammer befähigt erklärt werden, die zur Lieferung angebotene Menge in den festgesetzten Terminen verläßlich abzustatten, Icdco mit einem solchen Leistungsfähigkeits-Zertifikate nicht versehene Offert, selbst wenn die angebotenen Preise und sonstigen Bedingungen für das Aerar günstig wären, bleibt unberücksichtigt. ?. Die Form, ,n der die Offerte zu verfassen sind, zeigt dcr Anschluß, nur müssen sie mit einem 5,y Kreuzer>Stempel versehen sein, und, wie gesagt, unter besonderem Couuert, da sie kommissionell eröffnet werden, mit dem gesondert couvertirten Depositenschein eingereicht werden. 8. Offerte mit andern als den hicr auf' gestellten Bedingungen bleiben unberücksichtigt imd es wird das Verhältniß des geforderte! Preises zu den Preisen dcr Gesammt-Konkurren nicht der alleinige Maßstab für die Bctheilung sein, sondern e>5 werden bei dieser auch di Leistungsfähigkeit deö Offercnten, insbesonder aber seine Verdienste durch bisherige qualität mäßige und rechtzeitig abgestattete Lieferungen sowie seine Solidität und Verläßlichkeit in Bctrach gezogen werden, Nachtrags-Offerte, sowie alle nach Ablau deö Einreichungstermines einlangenden Offert werden zurückgewiesen. !». Die übrigen Kontraktsbedingungcn sind im Wesentlichen folgende: l>) Die bei den Monturü-Kommissionen crlic gendei« gesiegelten Muster werden bei dc Uebernahme alS Basis angenommen !») Alle als nicht mustermäßig zurückgewiesene Hotten müssen binn.'ll l Monat, vom Tag dcs erlittenen Ausschusses gerechnet, ersetz werdc,,, >vogegei, für die übernommene 3tücke d>e Zahlung bei der betreffenden Moi, 5) Die erlegte Kaution wird, wenH der Lieft' rant nach Punkt <:) und c!) kontraktbrüchig wird, und seine Verbindlichkeit nicht zur gehörigen Zeit oder unvollständig erfüllt, vom Aerar cingezoatn. l j Glaubt der Kontrahent si iil seinen, auS dem Kontrakte entspringenden Ansprüchen gekränkt, so steht ihm der Rechtswe g offen, in welchem Falle er sich der Gerichtsbarkeit des Militär-Landesgerichtes zu unterwerfen hat. ss) Stirbt der Kontrahent, oder wird er zur Verwaltung seines Vermögens vor Ablauf des Lieferungsgeschäftes unfähig, so treteil seine Erben oder gesetzlichen Vertreter in die Verpflichtung zur Ausführung des Ver« träges, wenn nicht das Aerar in diesen Fällen den Kontrakt auflöst; endlich hat li) dcr Kontrahent von den gleichlautende» Kontrakten Ein Pare auf seine Kosten, mit dem klassenmäßigen Stempel versehen zu lassen. Vom Landes-General-Kommando, Laibach am «2. 2ept Ittlill, Offert-Formulare. !'<« grapp- / Z....... » » ? kaiser- ^ 3> .....» » « Z schwefcl- / gelbes H .....» >> « D° / Pomeranzen' 7 -3 .....» » » Z. licht- ^ V F .....»,>.'« ^ Himmel ? blalu'ss / .....» » » ß dunkel. 1 i :- ......... ., -^ dunkel- 5 .....>. » » H gras. i »- . »ÄM^- » « >. ^ papagci- > .....» « « Z meer- » .....» « « ^ stahl- / .....« >. » ^ / dunkel- ^^5 .....» .> » < roth- ^ .....>, » >» i„ österreichischer Währung Bank Valuta an die Monturskommission in .... nach den mir wohl bekannten Mustern und unter genaucr Zuhaltuug der mit der Kundmachung ausgeschriebenen Bedingungen und aller sonstigen, für solche Lieferungen in Wirksamkeit stehende,, Kon-trahirungs-Vorschriften auf »m Jahr oder .... Jahre unternehmen zu wollen, für welches Offert ich auch mit dem eingelegten Vadium von .... Gulden gemäß dcr Kundmachung hafte. Das von der Handels- und Gcwelbkammer ausgefertigte Leistungsfähigkeits«Zeugniß liegt hier bei. Gezeichnet zu ..... den ... ten......,863. N. N. Unterschrift deß Offerenten sammt Angabe des Gewerbes. Couvert-Formularc. über das Offert. An Ein hohes Kriegsmixisterium (oder Landes» General - Kommando) zu N. N, offerirt Egalisirungstüchcr. Ueber den Depositenschein: An Ein hohcö Kriegsministerium (oder Landes-General.Kommando) zu....... Depositenschein über ..... st- - > - kr. zum Offerte deö N. N. vom , . . ten...... >N«3 ftir Egalicrungstlich - Lieferung, _______________ Z. 4,7. .-, (3) Nr. l,7) Wegmaulhstalion Safniz, !>) Brückcnmaulhstatlo,, Feistritz bei Birken- dorf und «-.) Brückcnmauthstation Krainburg (Kanker- brücke), für die Zeit vom «.November >8tt3 bis Ende December «««4, oder auch für ein lvcitercö Zonnenjahr, d. i. bis Ende December »8«.',, ohne Erft'lg verblieben ist, so wird zu dcr dritten Pachtversteigerilng obiger Mauthstationen nntcr den in dcr Kundmachung der hohcil k. k, Finanz-Landes Direktion in Era; vom 2». Imn ltt<«, Z' °'"/,o«, tillgeschaltet i» die Amtsblätter der »Laibacher Zeitung« Nr. l52, l5t und »5«, tldli. 8., l<». und »3 Juli l!»jll:l, festgesetzten Bestimmungen gcschrittcn werden. Die mündliche Versteigerung obiger Mauthstationen wird bei der k. k. Finanz-Bezirks-Direktion in Laibach am 3, Oktober l««!l, um ll> Uhr Vormittags, mit Festsehimg nachstehender Pachtschillinge als F'skalpreis: für dieZcit u. I.Nov. 1«,!^! bis Endc Dezember >^«i! ") Stativ» Safni.;: .'itty fl. für das Toniicnialir 1«l!!'< K»<»» fl. für die Zeit u. l.Nov. l^!,'l I., Station Aeis.ritz bis Ende Deze„.^r l^.!< bei Äirkendorf: ^,, ^s Eon,„„jal,r l«i^ >:l«^ fl. für die Zeit u. 1,Nou. 1«»'." 3la»io,i ttrai,'l.»rg bis Ende Dezember !"" '.miterl.rmle^ s,,,^^ T„„„„j"^<.'> :<«« ft. 53» abgehalten werden, und zwar vorerst jede Station einzeln und dann im Komplere. Allfällige schriftliche Offerle können bis zum 3. Oktober l8lll vor dem Beginne der mündlichen Versteigerung bei dieser Finanz.Bezirks-Direktion eingebracht werden. Bei dieser Pachtverhandlung werden auch Anbote unter dem Fiskalpreise angenommen werden. Die Pachtbedingnisse können bei der k. k. Finanz-Bezirks. Direktion hier täglich in den üblichen Amtßstuuden eingesehen werden. K. k. Finanz-Bezirks ^Direktion. Laibach am w. Sept. l«tl:l, Z. 427. -l (2) Nr. 725 l. Kundmachn n g. Bei den k. k. Posterpcditionen in Laase, Franzdorf und Prestrancgg sind die Expedien-lenstellen zu besehen. Näheres in Nr. 2lN dieses Blattes. K. k. Post-Direktion Trieft, am >2. September »8U3 Z. 112. n (3) n<1 Nr. 8l, Kulldmachung Nbcr FourageLieferung. Von dem k, k, Hofgestütamte zu Lippiza im Küstenlande wird hiermit in Folge hoher Ermächtigung deä hochlöbl. k. k. Odcrststallmcistcramtrs, <1än. Wien am 8. Tept, «88», Z, ?,«j, zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß wegen Bci-schaffung des für das k. k. Karster Hofgestüt im Jahre l»64 erforderlichen Hafers im Wege der Konkurrenz mittelst schriftlicher Offerte eine vertragsmäßige Verhandlung, mit Vorbehalte der höheren Ratifikation, am 24. Sept. >»§<»» m dem Lokale des k. k. Hofgestütamtes zu Lip. piza unter nachstehenden Bedingungen gepflogen werden wird, und zwar: 1. Die Quantität besteht in l I.3UU Metzen. 2. Muß der Hafer vollkommen trocken, nicht genetzt oder genässet, vom Staube rein, dick-körnig und mit keine» andern Früchten vermengt, nicht dumpfig, ohne widerlichen Geruch und jeder n. ö. gestrichene Metzen im Nettogewichte wenigstens 4« Pfund schwer sein. 3. Hat die Einlicfenmg in der oben bezeichneten Qualität in folgenden Terminen zu geschehen, als: Nach Lippiza: im Monate November I8N3 . . l2«0 Mehen, ». », Jänner I8«4 . . »2UU „ » >. März ,8«4 . . ,4„u » » April l8«4 . . ,5UN Nach Pröstranegg: im Monate November l8«3 . . I20U Metzen, >, » Jänner »864 . . I30U » » » März ,8«4 . . 15UN » » » April I8U4 . . 1500 „ Nach Bchükelhof: im Monate April ,8«4 . . . . 5UU Metzen, zusammen . . ll.IM» Mehen. 4. Hat der Lieferungsübernchmer jedes übernommene Haferquantum bis an Ort und Stelle d«r Ablieferung auf eigene Kosten zu verführen, dagegen >^'d aber von dem k. k. Hofgestütamte die Abmessung des ^>a^5 "«entgeltlich vorgenommen werden, „nd die sogleiche Bezä^.'.^ fur jede ,n der festgesetzten Qualität und Heil zugemessene Quantität gegen Beibringung einer klassenmäßig gestempelten Quittung „ach den bedungenen Preisen geleistet werden. Sollte der Lieferungäüberuehmcr die Bczah. lung bei dem k. k. Hofzahlamte in Wie» »or. ziehen, so wird solche gegen Beibringung der von dem k, k. Hofgestütamte ausgefertigten Vlefer. schcine und der klassenmäßig gestempelten, auf daä gedachte Zahlamt lautende Quittungen cm,-geleitet werden. Jedoch hat sich der Lieferungs-übernehmer hierüber bei Abschluß des bezügliche, Kontraktes bestimmt auszusprechcn. 5. Kann die Lieferung der thcilweisen Quantitäten an jedem Wochentage, jedoch mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, von Früh 8 Uhr bis Nachmittags 3 Uhr bewerkstelliget werden. « Im Falle, als zwischen dem Lieferanten und dem k. k. Hofgestütamte in Betreff der Quali» tät ein Zweifel entstehen sollte, haben sich beide Theile dem Ausspruchc des dem Ablieferungsorte nächsten k. k. Bezirkamls-Voistehers oder dessen Stellvertreters, nämlich für Lippiza jenes zu Sessana, und für Pröstrancgg uno Schükel-hof des zu Adelöberg, welchen in diesem Falle der schriftliche Kontrakt zur Einsicht mitzutheilen kommt, zu unterziehen. 7. Jeder Lieferungslustige hat für jede ein« zelne oder für alle iu den festgesetzten Termine» einzuliefern bestimmten Hafer-Quantitäten schnft-liche und wohl versiegelte, mit der erforderlichen Kaution versehene und nach dem untenstehenden Formulare ausgefertigte Qfferte, worin die Ziffer der Anbotspreise für je einen n. ö Metzen Hafer mit Buchstaben genau bestimmt sein muß, längstens bis 24. Sept. l»ll3, und zwar bis zum Schlage der lll. Vormiltagsstunde bei dem k. k Lippizaer Hofgestütamte einzureichen. 8, Zur Sicherstellung des a. h. Aerarö hat jeder Offerent eine Kaution von IU"/» des be° dungenen Preises, welcher für die ganze zur Lieferung angebotene Fouragc-Quantität cut, fällt, entweder bar oder in österreichischen Staats» papieren nach dem letzten Wiener Börse-Kourse zu erlegen. !>. Die Kaution des Erstchers wird bis nach Erfüllung des Kontraktes zurückbehalten, damit das k. k. Hofgestütamt in dem Falle, als der Lieferungsübcrnchmer die kontrahirte Quantität in der bedungenen Qualität und Zeit einzuliefern unterlassen sollte, in den Stand gesetzt sei, das Abgängige auf Kosten und Gefahr des Eistchcrö beizuschaffen, in welchem Falle der Lieferant auch noch mit seinem anderweitigen Vermögen zu haften hat. Die Kautionen der übrigen Qfferentcn, deren Anbote nicht annehmbar befunden wurden, werden denselben gleich nach erfolgter Verhandlung zurück, gestellt werden. lv. Sollte ein ödender andere Ersteher einer LlefcrungSparthie die Zurückstellung se,ncr ,>n> gelegten Kaution wünschen, so wird demselben freigestellt, von dem übernommenen Hafer-Quai,-tum »<»"/<, in nnwr» gegen Empfangsbestätigung sogleich einzuliefern, wo dann die hiefür entfallende Forderung als Pfand zur Ticherstellung der Rechte des a. H. Aerars aus diesem Kontrakte dienen soll, und erst dann bar bezahlt werden würde, wenn die übernommene Lieferungsparlhie vollkommen eingeliefert sein wird. I I. Es ist nicht gestattet, in den schriftlichen Offerten die Prcisanbote entweder summarisch oder mit Perzcntual - oder wie immer gearteten Nachlässen zu bestimmen, und es würden auch jene Offerte, welche keine in bestimmten Beträgen ausgedrückte Preisanbotc enthalten, oder die, welche dem untenstehenden Formulare nicht cnt> sprechen, endlich jene, welche in der H. 7 bestimmten Zeit nicht eingereicht werden sollte», bei der Verhandlung g.ir nicht berücksichtiget werden. »2. Als Bestdicter wird jener Offcrenl betrachtet, welcher in dem gehörig verfaßten Offerte die geringsten Preise fordert. ',». Sind mehrere Offerte gleich, so steht dem hochlöbl. k, k. Oberststallmeisteramte die Wahl zwischen den Offcrcntcu zu. Wenn in einem Offerte die Preise für alle oder einzelne Lieferungsraten bestimmt werden, so ist der Offerent an sein Offert gebunden, selbst wenn dasselbe nur den Mindestanbot für eine Rate enthalt, und er folglich „ur der Ersteher einer LicferungSparthie ^ würde. l4. Da« vermög . 7 gehörig veifaßt.' und in der vorgeschriebenen Zeit eingereichte Off"'t ist für de» Milidcstforderuden, welcher sich dcü Rücktrittsbefugnisseö und der H. 8«2 des allg. bürgl. Gesetzbuchs zur Annahme deü Versprechens gesetzte» Termine begibt, sogleich bei Mbcrrei-chung desselben — für das k, k. Hofgestütamt aber eist nach erfolgler Ratifikation deö hochlöbl. s, k. OderststallimisteramtcS bindend. Das Rechtsmittel der Verletzung über die Hälfte kan» vo>' dem Eistchcr nicht geltend geinacht weide,, l5. Nach erfolgter hoher Ratifikation deS von dem k. k. Hofgestütamte gepflogenen Ver-handlungsakteS wird mit dem Elsteher eine förmliche Kontrakts.»Urkunde in drei gleichlautenden Enmvlaren errichtet werden, zu einem dieser Exemplare hat der Eisteher den klassenmäßigen Stempel allein zu bestreiken. l7. Endlich wird einoerständlich festgesetzt, daß die k. k. österreichische Finanzproturatur in allem, auS dem über die Lieferung zu errichtenden Vertrage entspringenden RcchtSstreitlgkeiten, wobei der Fiskus als Kläger auftrttl, sowie wegen Bewirkung der bezüglichen Sicherstellung und Erckutiontzmittel bei jenen Gerichten einzuschreiten befugt sein solle, welche sich am Amlksihe der f. l, österreichischen Finanz-Prokuratur befinden, und zur Entscheidung solcher Rechtsstreite und zur Bewilligung solcher Sicherstellungs - und Exekutionsmittel kompetent sein würden, wenn der Beklagte zu Wien seinen Wohnsitz hätte. !6. Auszeroem wird ausdrücklich festgesetzt, daß die Preisanbote in österreichischer Währung zu stellen seien. Vom k. k, Hofgestütamte Lippiza am l0. September !««». Formulare zu den itisferungsoffertsn. Ich Gefertigter (Wir Gefertigte) verpflichte mich (verpflichten uns) zur ungelheilten Hand, Einer für alle und alle für Einen, von der für das k, k. Karster Hofgestüt im I. 18«! erfor. derlichen Quantität Hafer » » » >' » » » » » » >'»»»»»» »» »»»»»»» » (bei jedem Monat 'st der Anbotspreis mit Buch-staben nach H 7 bestimmt auszudrücken) bis an Ol t und Stelle zu liefern, und alle in Bezng auf diese Fourage-Lieferung eingesehenen Bedingungen genau zu erfüllen. AlS Kaution lege ich (legen wir) im Anschlüsse den Betrag von .... österr, Währ. bar oder in österr. Slaatspapicren, und zwar die Obligation Nr. ... auf .... fl. ... kr. lautend, bei. (Datum des Offertes.) Namensunterschrift des (der) Offelenten, dann dessen (deren) Wohnort und Stand. Von Außen: Offert des (der) N. N, für die Fouragc. Lieferung in das k. t. Hofgcstüt nach Lippiza s»ra »»»<» l8U4. >lj. Das Offert ist mit cinem 3« kr. Stempel zn versehen. Im Falle i» einem Ossnt mehrere Tholnehmer vorkommen, so kömmt dasselbe für jeden Unterschriebenen mit einem solchen Stempel zu versehen. 6 "« " l2) Nr. l,32l. K n n d ,n a ch u ,z a Zur SlchcrsteUlmc; der werpflegs" dürf,,»,. im Subarrendirnnytzweq? für d^z 7l>^»a"' vom l. Novcmd?r lntis bis lf..d.' ^-'' 54N »864, für alle Stationen des Laibacher Vcr. pflegtzbezirkeS wird am 22. September l8«2 Vormittags lN Uhr i» der Kanzlei der k. k VerpflegSbezirks - Verwaltung zu Laibach eine öffentliche Lizitatio» mittelst schriftlicher Offerte stattfinde». Näheres über diese Behandlung in der, in Nr. 2!« dieser Zeitung enthaltenen Kundmachung. ___ .5 428. » (!) Knndmachunst. Vom f. e. 7. Feldjäger-Bataillon zu Neu. stadll wird hiemit bekannt gegeben, daß Montag den 2>. September d. I. Vormittags lU Uhr daselbst nächst der ararischen Kaserne I Stück schweres und !5 Stück leichte zum plxx ul^l-l'ütl Verkauf klassifizirle ärarische Zugpferde im Wege der Lizitatio» veräußert weiden. Xausiusiige werden hiemit höflichst eingeladen, gleich bare Bezahlung bedungen und die Pferde an den Meistbietenden hintangegeben. Neustadt! am l». September l»«3. Z. 432. « (l) Nr. 57?,. Verpachtung städtischer Dlygefälle. Das Weindazgefälle, Bierdazgefälle, die Einsuhrdaz und die Fleischdaz der Stadt Agram werden im LizitationZwege für die Zeit vom l. November l««3, bis 3l. Dezember l8«Ä, d.i. auf l4 Monate verpachtet. Die Lizitalion ist auf den 2». September !8«3, »N Uhr Vormitttags festgesetzt, und wird im Rathssaale des Agramer Magistrat-Gebäudes abgehalten werden. Es werden auch schriftliche Offerte ange-»omme», insoferne dieselben vor Beginn der mündlichen Versteigerung eingereicht werden und mic dem vorgeschriebenen Nadium, welches für die Bievdaz 5,NU si. »nd für jedes andere Daz, gefalle XWN si. belrägt, versehen sein werde». Vom Magistrate der königl. Landes - und Hauptstadt Agram am 14, September lsli». Der Bürgermeister: k>«zs»>» m. p. 3 42«. » (2) Nr. 48, Kundmachung. Das neue Schuljahr >8<»! beginnt an der kiesigen k. k. Normal-Haupt« und der mil derselben vereinisslen Musikschule nnd der Lehrerbildungsanstalt mit dem heil. Geistamle am l. Oktober Die Anmeldungen der neu eintretenden Schüler haben an den drei nächst vorhergehenden 2agen in der Kanzlei rer unterzeichneten Direktion zu geschehen. K. t. Normal-HauptschulDirettion Laibach. am »2. September >««». .< 4'^l. n (2) Nr »3» Kundmachung Die Ausnahme neu eintretender Schuln an der k. k. Unterrealschulc findet vom 2>v. b>5 ^9 d. M. bei der k k, Direktion Statt. Die Schüler hade» in Begleitung ihrer Eltern oder deren Stellvertreter zu erscheinen, die 'scbulzeugnisse und Taufscheine beizubringen, dann auch beim Religions- und Klassenlehrer sich zu melden. Die neu tintrcttndeu Schüler haben eine Aufnahmsiaxe von 2 si l» kr. öst. W und einen Bidliotheksbcitrag von 35» kr. öst. W, zu erlegen. Der BibliothckSbcitrag ist auch vo» allen übrigen Schülern der Lehranstalt zu entrichte». Die Witdcrholungs- und Nachtragö-Prü-fungen wercen am 2l» , die Aufnahms-Prüfun g,u am 3<». September, jcdeemal Vormittags angefangen, abgehalten werden. Schüler, welche »choi, an der Lehranstalt warm u,,d in die nächsthöher, Klasse aufstei^ a,"', haven sich spätestens am M September anzumelb»«. Das Hchuljahr ,^u» beginnt am l. Oktober d. I, mit d«m l)l. Geistamle. ^.le Direküm. d.>r e. f. u»lerrialschulc. l'ai^'ch am ,2, Atplembcr lUtilj, Z. 423, u (2) Kundmachung. DaS neue Schuljahr beginnt am l. Oktober l. I. mit dem heil. Gcistamle. Jene Schüler, welche in die erste Klasse aufgenommen we» den wolle», so wie jene, die von fremden Gymnasien komme», haben sich am 2«., 2'.j. und 8U. September unter Vorweisung des Geburtsscheines und der erforderlichen Schulzclignisse beim Direktor des Gymnasiums in der Dircktions« kanzlei zur Einschrelbliog zu melden und zugleich die ÄufnalMStaxe pr. A si. l«>. kr, öst. W. zu erlegen. Die dem Gymnasium bisher angchöli' gen Schüler haben sich an denselben Tage» entweder persönlich zur Aufnahme vorzustellen oder durch ihre Angehörige» ihren (5i»lrilt »echt-zeitig anmelden zu lassen. K. k. Staacs- Untergymnasium zu Krain-buig, am 12. September l««3. Die Direktion. Z7"l8l»2. <2) Nl. »2. September l8U3. Z. 1^1»). «^ Nr. ,!-',< l. (i d i k t. Von dem k. l, Bezirlsanüc Stei», als Gcrichi. wird mil Vczug auf das dießgerichlliche (toill vom 2ü, Il,nl l. I,. Z, 2!1 die in oer Eltlüliollösache rei Ivau Uaii.» Suelilia vuli i!ail>ach. rurch Hrn. Dr. Äal,ischüsch < ssege» Josef Podlioischck vo» t.'aat. >'0 ll. und 15)8 ft. l. Iu>» lX«ül. Z. «,1»i2. cms l>c» ^^!, 'August »»!> '22. Sepiemvcl I. I. angeuivuel ^civcscne» Tagsaßungen oer, dem E«ku>e>l geiiöiigc», in, Oiu»o-buche Haddach «ul» Rklf.«Nr, ^lll oollommcolc», ailf 1165 ft. 40 kr. beweliyclc» Nealilät, als abgehalten aiigeseye» wercen, ulio daß eö l>ct ocr auf den 22. Oltodcc !, 3, angeordneten erllttn und !eßlc» Feil« l»elm>g sci» PerDIcibcil habe. K. l. Vezirlsaml Slcin. als Gerichl. am 15». August I^l, ?,, 1705.. (3) Nr, NW. Edikt, Vo» dem 5, l, Äezirlsauüe l'aüdstraß, als Gc< licht. >vil0 Hieiiul bllaiiül gemach!^ Eö sci üder Ansl'che'i de^ l- l. Vcrwalungsam' ics iiandslraß gege» Ic>sef Ollooai v°» Bcrlog, dic mil dem Btscheirc vom 27. Iännel t>. I, Z, 1!^. aüf oc„ >!. U.ii l«!^; a»geoil>!!tle 3. Fcildiclmig lci geg< »lliiche». im GiUüdbuchc t>lr Slisteyclischaft i!anl>< !ttaß»«ub Ml'..Nr. -liil, vollomincliren H»l'iea!»äl >iuf d«n 9. 0llol»«l d. I. übeiirage'.' wolde,,. 5. k. Vezülsamt ^audslra0, als Geiicht, am -I»), April 1>l!',,i. H. 1760. ft) N>. l22ü. E d l l t. Von bim k, k Veziilsamle Landstraß, nl« Gc> nchl, will? hlcmil l'tk>>»»l gemacht: O« sei uder Änsxchc» l>cr Gütelverwal!>i,'g Thülii. .n!!l,.n! „cgcn Mall,!.'« Ukouic uo» Vcrl>!c. tie „ill oem Vcscheire vom 14. November 18»!2. Z. 2W4 .,»f dc» 22, d. M. angcc>r°>icie M. I.illiieüii'g ocr algiilrischf», im Glunl>l>l!che rcr Hcrischaft Oullfclo ^!>» Rtlf,-Nl. 2«5 uorlommeüve» Nealüät c,l,f de» K!, Ollodci!>. I. Pormiltags!) Uhr ulicrlr.ig,!'wordc», K. l, Vczlilsaml i'a»dstra0. als Gcr-cht. am 15. Mai l^«>,i Z. 17»!7. ft) Nr. 2176. Edikt. Im Nachhange deö dießgerichtliche» lidilles lllelung lci» KlUlssiisligtl cr-schicül» ist, eahcr ls !>ei der »>. auf de» 2'», Hc^ic,,,-l'cr d. 7<- ",!s>e»rr>!clt!l Ilildietliiig z» uerblcibe» ha,. K l. «ezirssaml llandstraß. "ls Oerichi. a,,, '^ August >863. Z !?7.' ft) Nr. ^ü»<, E b i l >. Der über das i!öschu»gs>Ges»ch des Anlou Kro' i!N dem fi'n dl»sell>ei! aiifgessclllc» K»l,>!or Ioha»» Kn'wi'i ^o» Viiedcroorf z»qcsl,!!l ,>'c',oe,i. K. k. Vl^rlsamt Reifmh. alö ftslich!. am !». Juli 1^3, Z. 1777, ft) Nl, :'.^,'', Edikt, Vum l. k, Vcziiksamle Ncifnit). als Geiichl. wird l'ekaiütt gemacht, daß das hochlöblichc k, l, Kreisgciiäil i» Neustadll mit Beschluß vom I. Eeplcmlill 1^«!,! Z, !»77. wider illnto» Peijalrl v«!^," P,ioez uc>» Ola> r>y Nr. 11, wegen Vcrschwclidung die .Hüialcl z» uer< l!>i!!ge» l.'rf!!lideü hade, mid daß lemsell'c» Hr. Anton Vioih vo» Reif,>it) ^lö K>,rawr aufgestellt wordeü sei, K, l, Vc^illöamt Nl'fint). >ils Gericht, an, 7. <5spteml>fr l^!,I/>, " Z. >7«2, ft) Nr, ll!.!, E d i k l. Mit Ve,»g auf bns d!l8gcr!ch!lich? Erik! vo,» 28. Mai 1Ks',.">, Z. 2715, wlrd t'ef.nn,! «eqs»'», daß >» d^i (llsf„!i^n,3i.ichc rc-3 ^ol>,nni N^gosr '.'l'ii Ho-is^.rsäiilsch sssge,! Ios'f Sch!lwf>I, Pl0dig„ö V0» Uslia ?>, <^, I'll erfolgt crster ^cül'ict!!,^ z„>- ll, ^illoe. lüii,, de>-, fs», l,'ch!cri, qehorigc» Rc,'!tt>,lc» .i», '.'^, Sspteiül'cr l. I, in rcr GelichlOlaiizlsi geschulte,> werde» wird. K. f, VcMiwml Wirvach. .i!s Ollich,, am !!, Scpleml),! l«?!'4. ft) Nr, 2>!7'>. E b i l l. Vo» dem l, k, Prziib.'alüte. ?ack. als Gericht, wird bekannt gemach!: Eö s,i über Ansuche» des Marti» Pe!cm.-ll vo„ Laibach, durch Hr», Dl. 2»pa»zhi;h ,t>ie eleklitiue Feil< l'ictliog dcr, dem Ioha»» Peicv»s!I uo» Elsncr» qf> l'öligcü. gciichilich .i»f »!5 fl. ^<> lr, bcwel!l,e!s» Fal)r< nissc, als: Nällc», Tische, Vä»ke, Glaser, Acltstätten summt Aellzeiig ». s. w,, vom löbliche» f, l. Lanocs« gllichie i.'aibach.,unter 1>. August 180.'!. Z. ll:;i, wcgoi schuldigt» 5,25 ss. <^. t«. c. bewilliget. u»b zu deren Voinahmc die Tags,'l)lingc» vor diesem Gerichte auf ten 21. September »nd a»f den 5». Olll'ber !. I. jeoc^ma! Vormittags um 9 Mn im Oite dcr Pf,,»d> Nucke nil! dcm Veisahe ansseortiiet !rr»lrc>:, raß odge» rachle PfnüdNmlc clst l>ci der zweile» Tagsahnna nllenfnll« a»ch -.üttci dcm Schnhunssswelll't yinxi,,. qcgrbe» werde», K, k. Äezirlöomt L>>ck, .,1s Gttlcht. am 25 Aiigüsl 1K«!.'!. Z, N«4. (5)___________ _________ Warnung. Die Hof»Varfnmtriefabrit d»? Herren A 5«5«, ^«»llW«l> ««? >^«»,«l». in Wien vtt laus! lnul ihrci Aliffobe du Fablilaie dei Un!n'zclch„tlsi!. Ta wir nbcr mi! lMaimler Firma in lrineni dirclicn (seschiiftiwertchre stehm und dic van dersclben missssirbsnn, Preise mit den unsrisscli nicht im Lintlangc sind, so halici, wir uns durch «Hinlciütt selbst ülicrzcugt, daß die Waien, die da« Wiener Hau» H«», Nllnlisch » Homp. untir unserm Namen debititt, nicht von un« hcrrUhrm, sondern j nur (?ti<^uette!l trage», die ds», unsrigen auf das Häulckendsie nachgebildet sind. Wir scheu »n« daher sowohl im allgenirins» ^„ ti>resse, al« spc;i?ll in dem »nsrigen acnothifft, diese Hand-lmisssweise, deren Beurtheilung wir dem Publikum über-lassen, zur alla/mcmcn Xeluttnis! zu brinnen und bitten verehrlichc Wicderverlilufer, die unscr Fabrikat suhrcn wollen, sich dicserhalb dircl! nn uu« oder »n nns«n «llre. ditirtcn Vertreter ;n wcudcn, .». H: «. ^!«! lk»«! ,^!>-, i» ll«^lt^ H: t?n»,p., 17 ('cu-lv^ur >^!r. i» llN!!.»-.! i» ^«Pl,. I^. l<'. ^lvo,'. l<» I!..,!,,v^» l»»rl«. > >«»»«!»» Z, l><24. (2) Gesucht wird ein geprüfter Poftexpeditor unter sehr vmtheilhaften Bedingungen; Ver, heiiatete werde» wcgen einem ciiittasslicher, Nc-bengeschäfte vorgezogen, NähereS darüber ertheilt ix N.ilc!',