iXr. M/. l848. MMllll W Llllbtlchcr Zeitung. Donnerstag den 23. November. Gubernittl - Verlautbarungen. Z. 2152. (1) Nr. 25010. Verlautbarung. Bei derv.Schifferstein'schen Alumnatsstiftung zu Laibach, weiche von der hiesigen Seminars-Direction verwaltet wild, sind sechs Handstipew dien, jedeü in dcrmaligem Ertrage jährlicher 133 si. 20 kr. 6. M., errichtet worden, welche mit Beginne des Schuljahres 1848M in das Lcben zu treten haben. — Zum Genu„e die,er Stipendien sind berufen : arme Studierende, welche dem Stifter Verwandt, und in oeren Ermanglung die, so auS der Stadt Krainburg gebürtig sind. DaS Verlelhungs-recht steht dem fürstbischöft. Oroinariate in Laibach zu. __Diese Stipendien können von den (^ymna« sialschulen angefangen und dlö zur Zurücklegung des dermaligen zweiten philosophischen Jahres, oder künftighin der zweiten Lycealclasse,, >odann aber nur noch in der Theologie so lange genossen werden, als dem Stlftllnge nicht ein Semlnarb-platz dieser Stiftung zugewendet werden kann. — Bewerber um dieselben haben ihre, mit dem Taufscheine, Pocken- und Armuthszeugnisse, dann mit den Schulzeugnissen von delden lctzten Sc-wtstern, und wenn dieseltien aus dem Titel der Verwandtschaft in Anspruch genommen werden, mit den Beweisen über die Verwandtschaft mit dem Stifter belegten, an das Ordinariat zu Laibach zu stylisircnden Gesuche bis 10. December l. I. unmittelbar bei demselben zu überreichen. — Laidach am 3. November 1848. , Z. 2140. (2) Nr, 24512. H u n d m a ch u n g. Bei dem illyrischen Bllndeninstitutsfonde ist ein Stipendium jährlicher 100 ft. C. M., und zwar zur Bedeckung des von dem Bltüdeninstitute zu Lmz für Unterricht und vollständige Verpflegung des Zöglinges in dem eben erwähnten Betrage gestellten Anspruches zu besehen. — Auf d n Genuß dieses Stlpendiums haben solche arme Kinder aus Kram odcr Kärnten Anspruch, welche außer der Blindheit mit keinem andern unheilbaren Gebrechen behaftet sind, Lehrfähigkeit besitzen, das 6 Lebensjahr erreicht, das 15. aber noch nicht überschritten haben. ^ Die BlldungszeU dauert sechs Jahre, Da übrigens in dem Blindeinnstl-tute zu Linz jedcr Zögling bei seinem Emtritte mit doppelter Kleidung, Bett- und Leibwäsche, wie auch mit einem ordentlichen Bette versehen seyn Muß welch' Letzteres denselben auch vom Institute für eine billige Entschädigung von 15 bis 16si.C M. besorgt werden kann, diese Auslagen aber aus dem gedachten Fonde nicht oestncten Werden können, »o muß der Stlftlmg diese Verpflichtung auf sich nehmen und genau zuhalten, besuche um dle>es Stipendium sind entweder unmittelbar, oder im Wege der Bezirksobrigteittn Und k. k. KrciSämter bei diesem (5wbernium bis längstens 20. December l. I zu überreichen, und NM dem Taufscheine, dem vorjchrlltmäßig ausgefertigten Armuthözeugmsse, endlich mit dem vom Districts- oder Kreisärzte ausgestellten Zeugnisse über die körperliche Ge,undhcit und Blldungs,ähig-keit des Kindes, und mit der ausdrücklichen Er-klcirung der Aeltern oder Vormünder zur Vcrjor-glmg des Stiftllngs mit den obangedcuteten wei-lcren Erfordernissen zu documentiren. — Vom k- k. iUvrischen Gubernlum. Laibach am 7. November 18^8. Äemtliche Verlautbarungen. Z 2l1l. (3) Nr. 10217. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Herren Carl uno Johann Grum und Frau Rosalia Grum, als erklärten Erden, zur Erforschung der Schuldenlast nach der am 15, September 1848 verstorbenen Antonia Grum, die Z. 2137. (2) Nr. 19727. Die Subarrendirungs-Verhandlungen wegen Sicherstellung der Verpflegung dcr Aerarial - Bc-schalpferde und deren Wartmannschaft auf die! Dauer der nächstjährigen Bescha'lzeit, vom l. März bis 15. Juli 1849, nach dem beifolgenden Erfo,derniß. Aufsätze, werden durch einen Herrn Kreiscommissär, und zwar für die Station Manns-burg am 19. December d. I. in d,r Bezirks- Tagsatzung auf den 1l. December 1K48, Vormittags um 9 Uhr, vor diesem k. l. Stadt- und Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des F. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laidach den 7. November 1848, amtökanzlei Münkendorf, für die Station Krain-burg am 20. December l I. in der Amtökanzlei des dortigen Bezirkscommissariates, für die Station Ncumarktl am 21. December l. I. in der Amts-kanzlci des dortigen Bezirkscommissariatrs, und endlich für die Station Vcl^cs am 22. December l. I. in der Amtbtanzlei der Herrschaft Veldes, jedesmal um 10 Uhr Vormittags, vorgenommen werden. Dislocations- und täglicher Natural- Erforderniß-Entwurf für die Bcschälzeit 18^9. die N.r- ""«""' "er ^, ^^ .^ stroh pftegung aus dem In dem Quartiersorte ^ ________ ll -mil6ausdem Bütgerstände zusammengesetzt, welches die Ein- und Auswechselung besorgen wird, und es ist dazu mit Ausnshme der Sonn- und Feiertage taglich die Stunde zwischen III und li Uhr Vormittags bestimmt worden. — Vom bürgert. Ausschußrathe. Laibach am 9 November 1846. Guttmauu, Baumga rtuer, maglsll-atl.Amlövorstand. Handelsmann u. Spedttem'. Holzer, Handelsmann. 3. 214». (I) Nr. 4469 Einladung an die Herren Civilärzte und Eivil-Wundärzte zum Eintrittc in die feldärztlichen Dienste. Se. Majestät geruhten, außer der mit Aller-höchstet Entschließuilg vom 1l, März l. I. ertheil' ten ehrenvolleren Stellung und dem erhöhten Gehalte der Fcldärzte, denselben neuerdings mit 6, August d. I. mehrere vorzügliche Begünstigungen zu bewilligen. — Die unvcrheiratheten Herren Cwllarzte, welche in der Regel das 32stc Jahr nicht überschritten haben, werden daher eingeladen, für die Dauer des Krieges zahlreich in die Neihe der Feldarzte zu treten, und ihre Kräfte dem Dienste des Staates in einer Sphäre zu weihen, die zu den wohlthätigsten und edelsten gehött. — Die Bedingungen des Eintrittes sind für drei Chargen, und zwar: I) als Ober-Feld ärz t r. Diese müssen wel'.igstens den Grad eines Doctors der Metncin und Chirurgie besitzen. — Sie erhalten den Offiziers^ Charakter als Lieutenant, 25t st. monatliche Gage, eine Brolportion, eine» Privatdiener, und im Feld»- eine Pferdportion, — 2) A l 6 Unter - Chiru r gen. Dlese muffen U:«Z!5ll-i odrr l^tl'lilii der Chirurgie seyn. — Sir erhalten 1l> fl. monatliche Gage, eine Brotportion, im Felde eine Pfcrdportion, stchen in der 12tcn Diätenclaffe, und erhalten zur nöthigen Bedienung eincn Mann aus dem Dienstesstanoc, der jedoch vom Waffendienste nicht befreit ist; auch werden sie nicht mehr aus Schlaskreuzer einquartiert, und haben die Aussicht, wenn sie sich zu ein«r vierjährigen Dienstzeit verpflichten, mit dcr Zeit zu Ober-Chirurgen, welche Ossiziersrang haben, vorzurücken. — 3) Als feld ärztliche Gehilfen. Für diese Anstellung können sich Individuen melden, welche entweder als chirurgische Subjecte sich mit einem Lehrbriefe ausweisen, oder welche, ohne einen Lehrbrief zu besitzen, wenig' stens zwei Jahrgänge des medwnisch-chirurgischen Studiums mit gutem Erfolge absolvirt haben Die fcldärztlichen Gchilfen werden bloß auf die Kriegsdauer aufgenommen und nur zur Spitals-Dienstleistun^ verwendet. — Sie erhalten 14 st monatlichen Gehalt, e>ne Brotportion und im Feidspitale eine monatliche Zulage von 5 fl. C. M. — Dü^mgen Herren, welche in dic f.ldärztlichcn Dienste einzutreten wünschen, können sich in der obersifeldärztlichen Directions-Kanzlei in Wien, bei den stabssvldärztlichen Directionen in den Provinzen, oder bei dem Herrn Oberärzte I)i-. v. Lurter, Chefarzte der Garnison zu Laibach, mündlich oder schriftlich zur Aufnahme melden. Wien, am l4. November 1848. Von dcr k k. obcrstfeldärztlichen Direction. Z. 2128. (3) Nr. 154. Kund m a ch u n g über Fouragc - Lieferung. Vom k. k. Karstcr Hofgestütamte wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß der für das k. k. Karstcr Hofgestüt zu Lippiza und Pröstranegg im Verwaltungsjahre 1849 erforderlich, 5>ftrbedarf ron beiläufig 13,W0Mchcn, ,m Wege der öffentlichen Concurrcnz, jedoch mit -oescttigung der Licitation, unter nachstehenden Bedmgmss.'n wcrde bcigeschasst werden, und zwar: — 1) Muß der Hafer vollkommen trocken, nicht genctzt oder genässct, vom Staube nin, dickkörnig und mit keinen andern Früchten vermengt, nicht dumpfig, ohne widerlichen Geruch, und jeder nicderöstcrr. gestrichene Metzen im Nctto-Gewichte wenigstens 5!» Pfund schwer seyn. — 2) Hat die Einlieserung in der eben bezeichneten Qualität in folgenden Terminen zu geschehen, als: nach lippiza im Monate December 1848: 15W Metzen; im Monate Jänner 1849: ittW Metzen; im Monate März 1849:14W Metzen; im Monate ttpril 1849: 25U0 Metzen. — Nach Prost ran egg nn Monate December 1848: 15UU Metzen;'im Monate Jänner 1r^9: lMwMchen, nn Monate März 1849: I5W Metzen; un Monate April «849: 2UW Mchcn. — 3) Hat der Lieserungsübernchmer das betreffende Quantum bls auf Ort und Stelle für eigene Rechnung zu überführen, und wird nur jcne Quantität als abgeliefert betrachtet, welche dem k. k. Hosgcstut-amte qualitätmäßig zugemeffen wird. - 4) Wird am 27. November 1848 bcl dem k. k Kreisamce ;u Adclsbcrg um die zehnte Vormittagsstunde über vorstehende Quantitäten die geeignete Verhandlung vorgenommen werden, zu welcher jeder Lieferungs-lustige seinen Preiüanbot auf ganze einzelne, genau zu bezeichnende Parthlen, oder aus das ganze Quantum schriftlich und versiegelt, entweder am 2«. November d. I., oder längstens am Tage der Verhandlung zwi>chcn 9 und 10 Uhr Vornut-tags zu überreichen, und zugleich zur Sicherstellung des k. k. Hofgcstütaintes eine a«S dem Preisanboc^ und aus dem zu erstehen beabsichleten Quantum mit IN A entfallende Caution, entweder ln Barem oder in k. k. Staatsschuldvcrschreioungen nach dem lehtbckannten Wiener Bochcourse, oder mittelst Hypothekar-Instrumente gcgen ämtliche Bestäli-gung um so gewisser bclzuscyNeßm hat, als späler, nämlich am 27- November 1^48, nach dcm Schlage dcr zehnten Vormittagsstunbe, eingereicht werdende Pre.üanbote, oder solche, welche nicht mit der vorgeschriebenen Canl.on ver,eyen ^nd, aanz unberüctsichtiget werden zurückstellt werden. — 5) Nach beendeter Concurrenz' Verhandlung werden jenen Lieserungslustigen, deren Anootc nicht annehmbar befunden werden, die eingelegten Cautwncn sogleich zurückgestellt, von Den-jenigen hingegen, welche die Mndcstmctcr ein» zclner Parthien oder des ganzen Quantums verbleiben, zurückbehalten werden. — Die Bestimmung dieser Caution soll dann bestehen, daß das k. k. Hofg.stutamt in dem Falle, als der Llese-rungöübcrnehmer zu gehöriger Zeit die erstandene Quantität in dcr festge,etzt.n Qualität einzuliefern unter'affen sollte, ln den Stand ge>etzt wcroe, die abgängige Quantität auf Kosten uiw Gefahr des ^eferungsübernchmers yerbe>zuichassoglcich bel Ucdergade jelucv schriftlichen und versiegelten Offertes verpflichtet, das k, k. Hofgcftütamt hingegen erst nach erfolgtcr hoher Natification von Sc'lte des hochlöbl. t. k. ObcrststaUmeisteramteö. Wird dle Ratlsicatlon verweigert, so wlrd auch der Mindestbieter, unter Rückstellung der eingelegten Caution, seiner Verpflichtung enthoben. — 8) Die Cinlieferung einer übernommenen Haferpanhie kann binnen des bezeichneten Termines auf einmal ganz oder thcil-weise geschehen, und verspricht das k. t. Hofgestütamt die bare Bezahlung jedesmal nach >^aß der erfolgten ganzen oder theilwelsen i3inlleferung dergestalt zu leisten, daß der Llrferungsüdernehnur mit Zuversicht darauf rechnen kann, vom 1. De-^ cemder 18l8 angefangen, sogleich für jede ein-l gelieferte Quantität sein Geld gegen classenmäßig l gestampelte Quittung zu erhalten. — 9) Das INproc Haferquanlllm, welches ein Liefcrungs-übernchmer als Caution eingeliefert haben sollte, wird erst nach erfolgter gänzlicher Einlieferung 'der zu liefern übernommenen Parthicn bezahlt werden. — 19) Im Falle, als zwischen dem Lieferanten und dem k. k. Hofgestütamtc in Betreff dcr Qualität ein Zweifel entstehen sollte, haben sich beide Theile dem Ausspruche der dem Ablieferungsorte nächsten k. k, Bezirksobrigkeit, nämlich für Lippiza jener zu Sessana und für Plöstranegg der zu Adelsberg, welcher in diesemFalle der schriftliche Contract zur Einsicht mitzutheilen kömmt, zu unterziehen — 11) Endlich wird der Uebernehmer einer oder mehrerer Haferpavthicn den claffen-mäßigen Stämpcl zu einem Contracts-Exemplare beizubringen haben. — 12) Sollte ein ovcr dcr andere Lieferungslustige vor der Concurrenz - Verhandlung nähere 'Aufklärungen über vorstehende Bedingniffe einholen wollen, so hätte sich derselbe mündlich od^r schriftlich, im letzteren Falle aber mittelst frankirter Briefe an das k. k. Hofgestütamt zu Lippiza zu wenden. — Lippiza am »3. November 1848. Z. 2156. (l) Nr 2049. Kundmachung über gefundenes Geld. Von der Bezirksobrigkeit Nippach wird hiermit allgemein kund gemacht, daß im Frühlinge dcs Jahres 1847 dirßbezirks ein namhafter Gelt» betrag gefunden und anher depositirt wurde, worüber bisher, ungeachtet der gepflogenen Nacherhebungen, der rechtliche Eigenthümer nicht eruirt werden konnt..'. —- Wer sohln diesen Fund anzusprechen vermeint, hat ftin Recht binnen Jahresfrist, von dieser Kundmachung an, Hieramts anzumelden und so gewiß gehörig nachzuweisen, als sonst nach Vorschrift dcs F. 392 allg, b. G. B. vorgegangen und der erlegte Betrag dcm Finder zur Benützung ausgcfolgr werde. — BczirkScom« miffariat Wippach den lU. November 1848. Z. 2ll6. (3) N>. 3l9 . Edict. Aon ccm k. k, H^i'tögcrichie Egg und Kicut« be>g wild hicnnr l'ek.nuu ge.qedcn: Eö sey üdcr Ersuchen de5 Joseph Alibel von Glogovitz und mil Zustimmung dcs Hrn. Ios. Scdnel« ler, Kurator des Siepdan Sielgonschck, dicier Eibe des Joseph S^evqonschtk, als gewesener ^rcclliions' Nil)",, !"'!<' 'n>ch schuldiger 600 fl. <>. »- c- , in die crccuiive Frildittung der dcm Joseph Audcl gc-l)mi^,n, zu ^logovitz gelegencn, bei l?em G»un0l>u<. che dcr Hellsch^'c Kreuz «„>> U>b. Fol. l>79, Ncci i)il. 730 rorkommenden, aus Il ls st- geiichillch geschatz-oianUmde gewilligt, und zu oeren Vollziehung seyen dle Teimme auf den 23. December d. )., 23. Jänner und 26. Februar k. I., jedesmal VoimiüagZ 9 Uhr in !<>l!0 l-<;i «il»« mit drm Auhciilgc bestinnnt worden, daß dir Ga!>zhu!'e nur bei der drillen Helldimmtt "uch unier dem Schatzwerihe hiniantzc, geben we! den wird. Wl^zu Kausiusiige mit dem Beisätze eingeladen sind, d.-.ß sie d.,s ^cha^UligspvoiocoU, dcn Oiunddlichö--extract und die Li^il^lionbdcgingnisse täglich hieramls einsehen tönneni K, K. Be^ksgericht (5gg und Kreulbevg am 6. <)ia^'mbcr 1848. Z. 2I0l. (3) Nr. 3692- Edict. Vl)!N Bezukogenchle des Herz'.,gll)ums Gollschce wild blt.limc .^em^chl: ^s sey üder Ansuchcn des Gcorg WeiUer r^on Peirma, i» die ereculive Feilbie« tun^ der, d^ln Mailin Penina gchöri^en, dir Herl« sch^sc Kosicl «!l!) >'k'ecc. '^ir,!) dieiisloarcu, aui l!)5fi. gclichilich gcjchä^iei, '/^ U'.d. Hübe ^)ir. » in Pc» illua gewiUiqei, und zuc Vornahme dcr 1. Temün auf den 6. December d. I., der '^. aus den 9. ^a»» ner und dei 3. auf den !^> Februar »6^9, jedcs« >nal um >i) Uhr -kouniicags in loüo der ^e.'litat lüit dcm Beisätze aligcordncs» daß dieselbe nur bcl 0cm 5. Licuailonbicrmmc unter dem Hcha'l^ungö-werthe weide hllUange^cben werden. ^lundbuchscriracl, Schal^n^sp'otocoll u>w ^e>l" bieluugsbcdingnissc tonnen yiergelichlö ciiigeleyci! werden. Bezilksgelicht Gollschce am 22, Oclober 184". Z. 2.22. (3) Nr. 30K3. Edict. Von dem k. k. B?5nks.,"ichle sqg und K'Nlt« berg wiid hiemic bekannt ^egcdc.l, daß m.ni die uln dc>, M^nin Pcnczml milielsi dleggerichillchtN Eolc''" .!a!el au^uhevc" bliU'ldcn t).^be. . ^ K. K. ^