Gesetz- und Verordnungsblatt für das öllerreichisch-illirische Ziüstelilanll. bestehend aus den gefürsteten Grafschaften tÄörz und Gradišča, der Markgrafschaft Istrien und der reichsunmittelbarer^ Stadt Triest mit ihrem Gebiete. Jahrgang L8VS. 1. Stück. Ausgegebcn und versendet am 9. Jänner 1872. 1. Kundmachung der k. k. küstenl. Statthalterei in Triest vom 27. December 1871, betreffend die Steuerzuschläge für den Landes- und Grundentlastungsfond der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradišča pro 1872. Seine k. und k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 18. December 1871 die Einhebung der vom Landtage der gefürsteten Grafschaft Görz und GradiSca für das Jahr 1872 in den Sitzungen vom 6. und 12. October d.J. beschlossenen Landesumlage von 28% der directen Steuern mit Ausschluß des Kriegszuschlages, und zwar von 15% zu eigentlichen LandeSzwccken und von 13% für die Grundentlastung allergnädigst zu genehmigen geruht. WaS hicmit in Folge Erlasses des Herrn Ministers des Innern vom 22. December 1. I. Z. 17930 zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Pretis m. p. lir.,. • ... ; : , .o; ' ■ "■ ' ■■ ' >!' ■ ' ... f ;t. ;jj ■. r. h..ram ■ ' 6r 'X. - i H.' ' . K : v ■: . !. sr . ; r.vj . : : . v. : i: . *itjil- .Tf ffvlifa : 'r:f : r : . €? d-.r i>yj xif o; ' ' ' "> ;}r / .... n: •h' ’ ' J ' . ' : ■ : . . .. " : . , ‘ . ■ • • : • ' - v V' i . ' < , ■ ;te §!!: .’ ‘ ü ■ f :■ • - {mij.. S ’ ,.\°oI itm -'i; : ^ t / ■ r .a. n^Mrchsu K lig jgMl ... 1 , :• ' or M Mil. L n •, !'!n f 0<". . •