Nro. 8. OMnilM ^^^M ^kt^UM r S::b-Me gcfagter Provinzen zu den Erz» und wisthümern , ivie es die Provinzen in der ^olae untcr sich einig werden, als in je-cesl: andern s^cche den Grundsazen der römisch - katholisch. - apostolischen Religion und ^lt? Konkordaten und Freyheiten der iiic-tcrländischclsKirche gcckäß, beobachten und Aufrecht halten. ' 4.) Nur der Kongreß al-^em soll die Macht habcn , Münze mit den? -kappen der vereinig!en mederlaudischelll Stande prägen zu lassen, auch den Werth und die Wahrung davon zu bestimmen, s.) Die Provinzen des Bundes werden dm nöthlgcn Aufwand zur Ausübung der delltz Kongresse übertragenen landesherrliche» ! Obergewalt bestreiten, und zwar nach Maßgab desjenigen , was sie unter dem ehemaligen Oderherru beobachtet haben. 6.) Alle übrigen Rechte der Landeshcrrlichkcit, Geftzgebung, Freyheit, Unabhängigkeit, kurz alle Macht, Gerichtsbarkeit und Rechte , welche nicht ausdrücklich gemeinschaftlich, an den souveränen Kongreß übertragen sind, behält jede Provinz für sich. 7.)' Uibcrdies hat man unwicderruflich beschlossen , daß in Betrcf dcr Schwierigkeiten , welche bey Gelegenheit der gemeinschaftlichen Abgaben oder über irgend einen Gegenstand des Zwistes, es scy mm jzwischen einer Provinz mit dem Konqres-!se, oder zwischen dem Kongresse und einer iProvinz, oder zwischen citier Provinz mit !der andern entstehen konnten / der Koi'greß ^suchen soll, dieselbe iu der GüteabMhl-n, und, wenn dicfts nicht geschehen könnte, so soll jede Provinz auf Ersuchen einer odcr dcr andern Partey, eine Person ernennen, vor welcher die Sache summarisch eingeklagt und entschieden, dem Kongresse ader die Ausübung des Spruches obliegen wir^, und, wenn dieser Spruch ^um Nachtheile des Kongresses ausfällt, so muß er sich demselben unterwerfen. 8.) Die vereinigten Stande verbinden sich engest, sich ei-naildcr' zu helfen , und sobald eine Provinz von einem auswärtigen Feinde angegriffen würd?, so sollen sie sämtlich gemeinsame Sache machen, und miteinander die angegriffene Provin; mit allen Kräften beschützen. 9-) Es soll keiner Provinz frey stehn,, mit einer andern Macht, ohne Einwilligung dcs Kongics'cs ein Bündm'ß oder irgend einen Vertrag einzugehen , auch kön- mn die besondern Provinzen sich nickit un-f tereinander vereinigen, verdingen, oder auf irqend eine Art vertragen, ohn? Einwil-, ligung des Kongress, jedoch kann die Provinz Flandern sich mit Westflandern verbinden, mit dem Bedinge, daß jcde in! dem Konqrß besondere Deputirte sende,! und diese Deputirte ihre freye und unab-l hnigige Stimnen haben; die Deputirte der einen können nicht zugleich Deputirte der andern seyn. lo.) Diese Verbindung soll dauerhaft, immerwährend und unwiderruflich seyn, und es wird keiner einzigen auch ni bt mehrerm frey stehen, selbst^ mcht dem größten Theile, dicse Verbin-, düng zu brehen, oder unter irgend einem' Vorwande außzuschieden. n.) Auch hat! man unwiderruflich beschlossen , daß die Zivil-und Militärmacht, oder nur ein Theil, der einen und der andern nie einer und der-', selben Person übertragen, und niemand in dem Militärdienste gebraucht werden könnet w.lcher Siz und Stimme im Kongresse hat,! auch daß kein Militarbeamter Deputirter! im Kongresse seyn oder darin Siz und Stim-! me haben dürfe. Eben so kann niemand,' welcher, unter was für einem Namen es^ euch seyn möge, bey einer fremden Macht! in Diensten oder Pension sieht, beym Kon-! gresse zugelassen werden; auch sind davon! all diejenigen ausgeschlossen, welche nach' der Notifizierung dieses Vereinigungsver-! träges irgend eincn militärischen Orden oder^ Verzierung annehmen. Zu diesem Ende! werden alle Stande, welche die Verbindung überhaupt ausmachen, und jedes Glied ins besondere, wie auch jene, welche im Kongresse Siz nehmen, alle Rathe und Gne-. der Rathsversammlungen in den Provin-z zen, alle Magistratspersonen und überhaupt, ^lle Gerichtspersonen und Zivilbeamtcn die betreue und genaue Beobachtung dieser Be-, hjngung in allen und jeden ihrer Punkte versprechen und beschwören. Geqebm m der allgemeinen Versammlung der niederländischen Stände zu Brüssel den i r. Jänner 1790. um 2 Uhr morgens. (Hier waren alle Deputirte der sämtlichen Prov'tt' zen, Lu enburg und Limburg ausAnonp men, unterschrieben.) Ausländische Nachrichten. Deutschland. Fortsetzung dc«j im vorigen Nlatt abgebrochenen merkwürdigen Promemorik des pfalzbaverisihen Comitialgesandtstt Herrn Graftn von ^erchenftld lc« Regensburg/ den 24.Ianlier. Endlich sieht hier die deutsche Nazion mit dem Pabst in Vertragen, und da es in den Machten des einen der kompaziszirenden Theile eben so wcnig , als des andern steht, eigenmächtig und «»angefragt an den bestehenden Vertragen etwas zu verändern / und zu erläutern / abzuthun, oder zu beschränken; so hnn eine Versammlung der deutschen Reichsstände ohnehin ohne Zuziehung und Mtteinwillignng des päbstlicheN Stuhles hierin nicht entscheiden, sondern die Sache muß , wenn eine wirkiche Klage entsteht, wie dann ohnehin durch die kaiserliche Wahlkapitula-ion ^t. XlV. Z. 5» ganz wohl vorgesehen ist, mit demselben durch gütliches Benehmen und Vergleich erlediget werden. Dies ist die Sprache des Natur - und Völkerrechts , und so war der deutschen Nazion standhaftes und unveränderliches Verfahren seit Jahrhunderten , wie dies die eben angeführte Wahlkapitulazio«/ die Reichsabschiede von den Jahren 15^9 ^n. 43. §. 3. 1530. §- 132. der jüngste §.164. das kurfürstliche Kollegialschrtt« ben vom 19. März 1764. unwidersprech-lich beweise« Die Magen einiger Herrn . CrMchöfe, st wi? sie vis5/r befannt ge--worden sind, können also unmöglich em Gegenstand ein Entscheidung dcs Rnchs tags styn; denn ^.nge sie tm M'gemn-nen gegen die Fakultäten der pcaNkchcn Nun ün gerichtet sind, so isi i urch w ^r-chengeseze, aus welken die Herren Er^w schöfe doch selbst ihre Vorzüge und Wc-! streit schöpfen , durch die Rnchsgeseze uud, Konkordaten, und durch das Herkommen! und dcn Besi stand die Sache entschieden, und abgethan;,und wo bisher m, deutschen Reiche nur von Absonderung der zl-ditfälle von den Geistlichen die Rede war , die leztere niithin dem Pabsie von der gesamten Kn'che 'schon zuerkannt sind, du eauLX ci^lez aber die Herren Er blschoft als Er bischöfe nicht angehen, so fälit al-lcr Grund )um Klagen hinweg. Hatten Sie sich aber in ein elncn Fallen zu beschweren / so müssen ihre Klagen Uiberschrei-tungen ein elner Nunzien zum Gegenstände haben, und dann weiset sie das Natur und Völkerrecht an denjenigen an, d.er die Nunzun gesandt hat. (Die Fortsyylwg folgt.) Spanien. Wadrit, dcn 17. Jänner. Es ist falsch', daß unser König seinen Klenus einschränken will; vi(lu el r ist die Pruste^ geaalt in dicseni Reiche roch immcr grosser , vls irgendwo in der Welt. Die In-(lmsi ion, die jetzt wenigsr, als jemals mlt Ausrottung dcr Ke^rcy duvch Echwlrdt. "tid Fcucr lestl('ssNget isi, glcubt, daß <" jcl:t vicln clr M'sr die polnische Orthodoxie der spanischen Nazion wachen müsse; s" hat daher auch erst kimlich einen Ve-Wng ilrcr surcl tlarrn Mc-cht gegeben , in-bem sie 3). aus dem 5ran ösilchen übersetzte Schriften mit den Bann belegte < Worunter durch eine unbeschreibliche Ver-Mung auch Nckers Buch : Von der wich - tigkeit öcr gottesöiensilichcn Me^nnngeÄ,. sich befindet. Kurz, bev uns ist noch im-n er die Herrschaft der ^cacht sehr strenge; noch dämmert es schwach, und noch sieht wan nicht den rosigten Finger der Mor-gerrlthe / der die nächtlichen Wolken weg« schielt, und dcm Tage Raum schast. Italien. «Italif,:. oen 2Z. Ia^n^. Des in der Engeln bürg aufbewahn^- Cagliostro's Cache kömmt immer naher anZLicht. Pater Frarn , der Gefarthe dieses irrenden Rit-tcrs ist von allcr Ahndung freigesprochen worden , um aus ihm das wahre voni)em erschröcllichen Anschlag zu erfahren.— Nach der Aussage wr in hiesigen Gegenden be, fmdlichen stan!.ösischen Flüchtlinge soll die neue Konstitution in Frankreich ihrem Umstürze nahe ssl'N. Sie schützen ein Bünd-niß zwischen 3ttlßland, Spanien, Sardinien vor, und wölkn wissm, in künftigen, Frühjahre würden Kriegsheere zu Wasser sowcchl,' als zu Land gefan.tMer Hand ni Franckrkich eindringen^_____________^^ Nachtrag. V0ien den ,3. Z. Se. Maj' haben dcn G. M. Maurer von der AnMene zum F. M. L. zu befördern, den F. M. !?. Ferd. Gv. v. Havract, zum Inhaber dcs Sv. Maj. Namen führenden Lhevanxlegrrs Regiment zu ernennen , das dadurch erledig, >te Kunassicr Nehin-cnr dcm F. M. L. v. WaNisch, das Infanlenc Z^LÜncnt ^oUavi. !!cini dem F. M. k. Huss, das von Wol« !ftnl'üttel den, F. M.L. v. 5bcul, das von i Fabris dcm F. M. ^ t Atton , i!yd das !l ypn Langlois dem G. V . Iordis zu rer- 'leihen öcrnbct. — 3(y Al.cbacb Knircssier isi der ObersiNculcualn Eauttan o'. Oberst, ter M"jor Ecl lan ncr ^dclsilieutknan , „nd dcr?,nlwcisicr Bolza MaZor norden. 3' y , F. M. iolidon Itifcntcrir hat der Hanptm. Er. Nosiiz die W.aMbsittle des huhMretn- lM! Gv. Kanal erhalten. Der Oberstliett-' tenant Wilhorsky ist zum 2ten Oberst bry Wurmser Hussaren, und der Hauptmann Nestle zum Major und Adjutauteu beym F. M. Kolloredo befördert worden. Mau sagt der Herr Lnndgraf von Für. fleuherc, se« bestimmt bey dem Großh. K. H. Kammevhewn Dienst zu verrichten. Zur Abrcjse des Hrn. F. M. Loudon find bereits alle Anordnungen getroffen. Seine Reise geht von hier uach Böhmen, und von da nach Gallizicn. Nach seinen Verfügungen wird er schon in der Mitte dcs kommenden" Monats die Armee in Vöh. men, so wie^as Observazions Korps an den Polischen Gränzen m Marschfertigen Stand antreffen. Die Hunsarische Krön, die der Mo. narck mit kostbaren Edelsteinen verherrlichen ließ, wird dieser Taien nach Ofen über-dvacht. Man zeigt sie in der kais. Schatz, kammcr jedcrmanne. Die hungarische Na» zlon übcr die ihr vom Monarchen zugestan» d?ne Rechte entzückt, hat dem Fürsten v. Kaunilz in einem Schreiben gebethen sich im ganzen Königreiche ein Gut auszmvah, len, mit welchen sie diesen erhabenen Mi-vister ein Geschenk machen will. Nedcv^ Haupt hat diese edle, und tapfere Nazion «eue Beweise ihrer Ehre durch die Entdeckung der von srcmdenWachten angcsinuten gefährlichen Volks aufwicklung gegeben; man sagt, daß wirklich einige Emissäre in Hungarn zefangen eingebracht worden sind. Der Fürst Kaumz steht mm an der Spitze der größten, ermüdendesten Geschaf. N ; uoch überblickt er Welten , nnd ist eben im Begriffe den politischen Gordiusknoien^ «nt all seinen unendlichen Verwicklungen — «icht mit Alexanders Schwerd zu zerhau- en, sondern «- Fähen 5ov Faden auftulo^ ftn. Gewier, ist's, daß dieser grosse Man der Welt dcn Frieden geben will. O! dann fächle ihn ftiu ^^el mit der Palme des Friedens in die Ge^elde der ewigen Nils he hinüber, das; er nicht schmecke des Todes Bitterkeit; — Der F. M. Loudon Ha5 schon die Generale de Vins, — Der geht also nicht mehr nachKroazien, — Klebek, Schma» ckers, und Prinz Waldek gewählt, die an seiner Se-te nebst den andern, so in Brh» men, und Mahren angestellt sind, fechten sollen. Da der Erzherzoginn Elisabeth K. H» von I7ten an, die Wehen d