zur Laibacher Zeitung. .5^ 61. Dinstag drn 23. Mat 13/«3. Efttbernial- ^erlautbHrungcn. ä. Ü76. (!) Nr. 1N01. C u r r e n d e deS k. k. illyrischen Gube'rniums. ^. Anwendung dcö Stampelgesehes in Fallen der Zurücklcgungtn, um Ausfertigung von Duplicate» und Umschreibungen von Enverbstcuer-scheinen. — Ueber die vorgekommenen Annage wegen Stämpelbcfreiung ») für Eingaben oder Protocolle, welche bie Zurücklegung i?er (5r-werbstcucrschcine zum Gegenstande haben ; k) für Eingaben um Ausfertigung von Erwerbstcuer-schein-Dupplicatcn; o) für Eingaben um Umschreibung der Erwerbsteuerschcinc, hat die yohe vereinigte kais. köngl. Hofkanzlci im Einvernehmen mit der hohcn kais. köngl. allgcmci' nen Hofkammer mit hohcm Dccrcte von, 28. März l843, Z. 6616, den Beschluß gefaßt, daß ») das Erwcl'bstcucrgcsetz die Nücklegung der Erwerbsteuei'schcine mittelst cigcncr sä)rifcli-cher Eingabe nicht fordert, sondern o.iß über die in dieser Absicht geschehene Meldmig der Partei die Zunicklegung auf der Rückscite des Erwerbsteuerscheines mit eigener Fertigung derselben anzuführen ist. -_ Protocolle, wclchebei Gelegenheit der Gewcrbszurücklegungen zu polizeilichen Zwecken aufgenommen werden sind als offtciose Ausfertigungen stämpelfrei. — Sollte eine Partel obwohl sie gesetzlich da,^, nicht verpsilchtet ist, es dessen ungeachtet in ihrem Interesse finden, die Zurü'cklegung des Erwerb-steuerscheines schriftlich zu bewirken, dann unterliegt elne solche Eingabe der Atämpelpflicht. -^ 1)) Eingaben um Ausfertigung von Envcrb-steuerschcins-Dupplicaten, es mag der Verlust des ersten Erwcrbstcuerscheincö in einem Verschulden der Partei, oder in einem Zufalle seinen Grund haben, sind jedenfalls stämpe-lpsiich-tig. -— c) Eingaben um Umschreibung von Erwerbsteuerscheiucn, welche in jenen Fallen Statt sindct, wo die Partei übersiedelt, oder ihr Gewerbe an Andere überträgt, wo also die Partei im eigenen Interesse die Amtshandlung der Behörde anspricht, unterliegen gleichfalls dem gesetzlichen Stampel. — Bei diesem An« lasse fand die hohe k. k. Hofkanzlei zu bemerken, daß nach den Bestimmungen der Instruction für die Oitsobrigkeitcn in Beziehung auf die Erwerbstcuer d,e Stcuerscheine der Verstorbenen den ^raZo^.^z."^ s" übergeben sind, welche verpflichtet sind, dieselben von Amtswe-gc» zu üderilchmen; cs sind daher Todten-scheine in dcr Regcl nicht zu fordern. — Dicsl hat auch rücksichtlich der Trauungsschcine vci Verhcilcithung von Witwen zu gelten, welche daä Gewerbe der Gattcn fortführten. — Sollte jedoch in einzelnen Fällen, zur Amtshandlung in Beziehung auf die Erwerbstcuer, die Beibringung von Todten - oder Trauungsscheinen dennoch gefordert werden müssen, dann findet von der im Stämpcl- und Taxqcsche ausgesprochenen unbedingten Stämpelpsilchtigkcit solcher Urkunden auch in den vorgcdachten Fallen keine Ausnahme Statt. — Dieses wird den Behörden zur Darnachachtung, denjenigen aber, die cS betrifft, zur Bcnchmung bekannt gemacht. — Laidach d?n 12. Mai 1843. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes- Gouverneur. ru>ig, alle Gattungen Zeuge,- ohne Beimischung dcs (^nlNlni cl:»5l.ienin, sowohl mittelst zwei auf einander gelegter Stoffe wie die sogenannten klukmro^ als auch ohne Unterlage bestehende Zeuge dergestalt wasserdicht zu machen, daß selbe ihre Biegsamkeit, Farbe und äußeres Ansehen beibehalten. — 16. Dem Eduard Rcihl, Goldarbeitcr, wohnhaft in Wien, neue Wieoen Nr. 7'l5, und dem Julius Hennig, Mitglied des k. k. Hofburgtheatcrs, wohnhaft in Wien, Lcopoldstadt Nr. 290, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung, aus Gold, Silber oder andern Metallen emcn Haarschmuck fur Frauen und Kinder: „vockenwlckler" .qe-nannt, (Nouleuu !l ctiLv^ux—cuilin^-roll) entweder sehr schön und kostbar, oder auch sehr einfach zu verfertigen, welche Erfindung im Wesentlichen darin bestehe, die Haarlocken darüber aufzuwickeln, sie mittelst eines Kolbens zu erwärmen, un0 übrigens diesen Haarschmuck auch alä Lockcnkamm ober der herabgelassenen Locke 51. verwenden.— Laibach am W.April 1843. Ioscp!) Freiherr v. Weingarten, Landes-Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primö'r, Vice-Präsident. Georg Mathias Sporcr, k. k. Gudernialrath. Kl'vl. unn lanorechtliche ^erlaulharungen. Z. 871. (l) . Nr. W63. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte ia Krain wird den unbekannt wo befindlichen Maria Kuß, verehelichte Pcsdier, Gertraud Kuß, und Matthäus Kuß, und rücksichtlich Joseph Tschcrne und deren Erben, mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert: Es habe wider sie bei diesem Gerichte Johann Tschcrne die Klage auf Vcrjahrt- und Erloschencrklärung der, auf der 5,ili (^H8. Nr. 22 in der Krakau gelegenen, der D. R. O. Commenda Laibach uu!> Urb. Nr. 20 dienstbaren Hofstatt mit Erb«n> nahmsvertrage cicla. 10. März 1810 intabu-lirten Forderung pr. 2500 st. eingebracht, und um Ausschreibung einer Tagsatzung angesucht, welche auf den 14. August 1843, 9 Uhr Vormittags angeordnet wurde. — Da der Aufenthaltsort der Beklagten und deren allfälligen Erben diesem Gerichte unbekannt, und weil sie vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu deren Vertheidigung, und auf deren Gefahr und Unkosten den hierortigen Gerichts-Advocaten D»-. Paschali als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts - Ordnung ausgeführt und entschieden werden wird. — Die Beklagten und deren allfällige Erben, werden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter Ncchtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und über, Haupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere da sie sich die aus deren Verabsäumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben werden. -Laibach am 6. Mai 1843. 354 3. 884. (t) Nr. 4163. Voll dem k. k. Stadt- und Landrechtc in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Frau Maria v. Gasparini, geboruc Paumgarten, dann des Herrn Chrysostomuä Pochlii,, Vormund, und Dl-. Leopold Baumgarten, Curator deö m. Adolph Dcuttenhoftn, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach der am 19. April 1813 mit Hin' te^lassung eines Testamentcö verstorbenen Fraulein Katharina Freilnn v. Paumgartcn die Tagsatzung nuf den26. Juni Iu'l3, Vormittags um 9 Uhr vor diesem k k. Stadt- uud ^aildrcchte bestimmt worden, bei welcher alle jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für cmcm Ncchl5grunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen deö §. 8N b. bi. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. — öaibach den 13. Mai 1843. Z. 670. (l) Nr. 3966? Von dem k. k. Stadt» und Landrechtc ln Krai»: wird bekannt gemacht: Eö sey übcr Ansuchen der Vormundschaft der m. Carl, Franz und Juliana Suchadobnig, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 28. März 1613, verstorbenen Franz Suchadobnig, die Tagsatzung auf den 26, Juni 1813 Vormittags um 9 Uhr vor diesem.k. k. Stadt» und Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle jene, welche an düsen Verlaß aus was immer für einem Rcchtü^ruude Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rcchtsgel« tend darthuu j^ll^n, widrigens sic die Folgen des §. 811 b. G. V. sich selbst zuzuschreiben haben werden. - Laibach den 9. Mai 16^3. Nemtlichr ^crlautdarungcn. Z. 866. 3ir. 2965. Der hicroM^ Kaminfcgermeistcr Fr^nz Bastolz, hat bei dem im Hause Nr. 170 in der Stadt, in cinnn Rauchfange entstandenen Rußbrar.de cine schr gefahrvolle Hingebung bewiesen, und sich dadurch einer öffentlichen Belobung wmdig gemacht, welche chm in Folge hohen Gub. Decrcrcä vom 21. April l. I., 3. 845?, und löbl. RrciöamlÜ - Vtrordnung vom 6, Erhalt 9. d M., Z. 7027, hiemit ertheilt ,VÜd. — Vom Magistrate der k. k. Provinzial-Hauptstadt öaibach am 12. Mai 1^t3. Z.'87l7^(I^ „ ?Nr. b'^^^ Concurs - Ausschreidung. Im Bereiche dieser Cameralgcfällen-Verwaltung ist eine BeznkvkanMen-Stelle für das Rechnllngsfach, mit dem jahrlichen Gehalte von 400 st. C. M., in Erledigung gekommen. — Diejenigen, welche sich um diese Stelle, oder falls sich bci deren Bcschuug eine Kanzllsten- oder Accession, Stelle mit 300 st. oder 250 fl. erledigen sollte, um einen solchen Dicnstposten bewerben wollen, haben sich über ihre Sprach- und Geschaftokenittmsse übcr-berhaupr, lnöbesondrre aber über ihre erprobten Kenntnisse im Rechnungsdicnste der Came-ralbezirksbehörden, im Kanzlei- und Manipula-tionsfache, dann über die Art ihrer biährrigtll Dienstleistung und ihr untadclhaftcs moralisches Betragen auözuwcise», und in ihren Gesuchen anzugeben, ob und i» welchem Grade sie mit cinem Beamten im Amtsbereiche diescr Came-r^lgcfallen-Verwaltung verwandt oder vcrfchwä« gett sind. — Die lZompetcnzqesuche sind dis 30. Juni 1843 im rorschriftmaßigen Dienstwege bci der Grätzer Cameralbczirkcibehördc zu überreichen. — Von der k. k. steyrisch-illyrischen vereinten Cameralgefallen-Vcrwaltung.— Gräh am l3. Mai lgtz3. ^tilUlsn n v'lriHUtvHrunLkN. 3. 885. (l) Licitations-Sistirung. Von der Abhandlungsinstanz Edclthum Tüchern wird bekannt gegeben, daß übcr Anlangen deö Herrn Curators der mii'dcrjäyrigcn Wttwe Maria Iaut, die mit dem di^gcrichr-lichrn Voicte vom 12. ?lpril d. I. auf den 30. Mai l. I. angeordnete VersteigerungstagsatzuilH der Hermann Iaut'schcn Hieher »ul. Urb Nr. 62 dienstbaren Realität, sammt Vrauhaus-Localitälen zu Weschigrad in Buchenschlag, einstweilen sistlrt werde. Edelthum Tüchern am 1». Mai I8't3. Z. 6l1. (2) 2 d i c t. N». ""/2^ B°u oem Vezilksgerichte zn Mi'uikendols wi?d beta»nt sttmachl: Man h«be ub,r Ansuchen de? Geltl««d Hlibar veiehl. Mozhnit aus Sida» lc, um Ginberufung und sohinige Todesertlärunz des im Iahle «Ü,o v«n Malihneb unbttannl n?ohin sich entfernten und s,it rieser Zeit her nicht «iede, zuvück zekihrten Primus Hllb«>-. über diesen d«n I«cod söl- auö St. Marln' im Tuhaincr Thalc als 6u,«ea, aufg,fteNt. Der Primus Hridar rvird nun «nil dcm Bei» sahe vorgeladen. o«h dieses Gericht, wenn er wäh. rend der Ginlährigen Zeilfrist weder selbst er. scheint, noch das Gericht sonst in die Kenntniß seines Lebens seht, »ur Todeserklärung eeöselde^» schreiten, und sofort sein Vermögen den sich lc^i. timirenden Erben cinanlrvorten rrcrkc. Müntenoolf tln 3. Mai iä45<