Gedruckt mit Edlen von Kleinmayerschen Schriften. Freitag den 29. April : 8 ' 4. F» r a n kre 1 ch. "m:.5. April Vormittags hielten Se. Maj. ter Kaiser von Oesterreich Ibren fticrlichcn Ein, zug in Paris. II. MM. der Kaiscr von Rußland und der König vou Preußen., Monsieur:«:, war?» Sr. Majestät entgegen geritten, die gleicksali^ zu Pftrde durch dle Nue de Charen-ten übcr die Boalcoaids sich in das sür Aller» höchsidiesell'c,, bezlinimte Hotcl verfügten, und >,aufl,ör» Nidi« Et^. empfangen und auf Ihrem Zuge begleitet wurden. Sämmtliche russische uud preußische Garden waren in Parade ausgestellt. Mittags war bei Sr. k, k- apost. Maj. große Tafel, wobei I. k. H. Monsieur, II. MM. dcr Kaiser Alexander und dcr Kö^ig ven Preu-ßrn und Ihre lk. Hoheiten die übcriqen preußischen Prinzen, der Kronprinz po» Würten-berg ?c. zugegen waren. Absuds versüglcn sich sämmtliche Herrschaften in dieOpcr, lvo Monsieur zum ersten Mahle seit seiner Ankunft in Paris ei'schicn. Mon, sieur machte dcn verbündeten Mächten in ihren, und diese wieder ihm in seiner iloge einen Besuch. Napoleon ist «och in Fontaincbleau mit bei« lausig 400 M. seiner ehemaligen Garde. Am >7 tritt er die Reise nach der Insel Elba an. ^> Die Äaistlinn Marie Loinsc ist in Rambouillet, wohin sich seine k. t. Majestät heute verfugen Die. Kaiserin w!rd s,cl, dort nock» einige Tage aufhalten, und den Besuch des Kai- sers von Rußland und des Königs von Preu-ßcn daselbst annehmen. ^. . ,,.^ ^ Da der Fcldmarschall Blücher gl^ch bey seiner Ankunft zu Paris schwer erkranket ist, so hat Graf Barclan de Tolly, ^Oberbefehls. Haber der russischen Truppen, auch den Ober« bcfchl dcr preussischen übernommen, und ist vom russischen Kaiser zum'Feldmarschall er-nannt worden. Moynz hat bereits die Tho?e ktvffnet, uu^ Bayern« hat sich am 2Z. März ergeben. Auszug a«s dem Moniteul vom 7. 8. und y. April. Man war begierig, die Urkunde der neuen Constitütion kennen zu lernen. Die provisori-sche Regierung hatte den Auftrag, sie zu entwerfen , nnd berief zu dem Ende darauf die Per. souen, die sich am meisten mit der französische» GcseMbimg beschäftiget hatten. Sobald als man über die Grundflächen die« ftr Consiitution einig war, legte sie der Fürst von Vencvcnt dem Senat vor, den er deshalb am 5. versammeln licß, und auf dessen Einla, duna. er, nach der ersten Ablesung, eine Com, mission, bestehend aus den Herren Vimar, Ga-rat, Lanjuinais/ Fabre, Cornet, Gregoiie und Abriei ernannt. Icder Artikel wurde von dieser Com-nissioi» rcisiich erwogen und dleciltirt, ur,d hieraus am. 6. der Senat abermals versammelt. In dieser Sitzung, welcher Se. Du, cklauckt der Fürst Erz-Ocliatzmc'lsier beywohnte, und bey tve'^er Oe. Durchlaucht der Fürst von BeneMU pläilditt^ w«ldkn noch verschiebene Bemerkungen gemacht, welche den Geist der Billigkeit u,,d dcr Eintracht, der m der Versammlung herrschte, von neuem offenbarte, und der Senat nahm alsdann einstimmig die neun und zwanzig Artikel an, aus denen die Urkunde der Französische»! Eonstitution besteht. Constitutio ns « Urkunde. Der Senat/ nachdem er übcr den von der provisorischen Regierung, im Gefolge seines Be. schlufses vom 4. d. M. ihm überreichte!, Co»sti, tutions - Entwurf berathschlagt/ und den Ve, richt e,ner Spezial-Commission von sicbcll Mitgliedern darüber vernommen hat, Decretirt die nachstehenden Artikel: ^ I. Die Französische Rcgi rung ist monarchisch und erblich, im Mannsstaninle, und nach der Ordnung dcr Erstgeburt. II. Das Französische Volk beruft aus freyem Antriebe/ Ludwlg St anislaus Navier von Frankreich, Bruder bcs letzten Kö« ,ugs, und nach ihm die andern Mitglieder des Hauses Bourbo »/ nach der alte» Thronfol» ge Ordnung. III. Dlr alte Adel nimmt seine Titel wie. der an. Der neue behält die «'einigen erblich. Die Ehren» Legion wird mit iln'cn Prarogati. ven aufrecht erha^n. Dcr König wird die Decoration derselben bestimmen. IV. Die vollziehende Gewalt steht dem König zu. V. Der Konig/ dcr Senat und das gesetz. gebende Corps, haben gemeinschaftlichen Antheil an der Abfassung der Gcsche. Die Entwürfe zu Gesetzen können gleichmäs. sig im Senat und im gesetzgebenden Corps ihren Ursprung nehmen; diejenigen abcr, welche die Aussagen betreffen, können nur im gcsetzgebcn. den Corps vorgeschlagen werden Der König kann eines dieser Corps-/ wie has andere einladen, sich mit Gegenständen die er zur Delibcration geeignet findet / zu beschäftigen. Die Sanction des Königs ist zur Vollendung des Gesetzes nothwendig. VI. Die Zahl der Senatoren kann nicht un« ter lHo, llnd nicht über 20a seyn. Ihre Würde ist unverlierbar, und erblich im Mannsstamme nach der Erstgeburt. Sie werden vom Könige ernannt. Die gegenwärtigen Senatoren, mit Aus. nähme derer, die ihrer Qualität als franzo? fische Bürger entsagen mußten, werben beyde» halten, mlb si«b in jener Zahl begriffen. Die gegenwärtige Dotation bes Oeliats unb ber <3e. natorerien gehört ihnen. Die Einkünfte der« selben werben unter sie gleich vertheilt, und gehen auf ihre Nachfolger über. Wenn eiu Senator ohne männliche Erben in dirccter Li» nie mit Tode abgeht, so fällt sein Antheil dem öffentlichen Schatze anhein Die in Zukunft zx ernennenden Senatoren können an dieser. Dota» tion keinen Theil haben. Vll Die Prinzen vom Königlichen Gcblüte sind geborene Mitglieder des Senats. Um die Geschäfte eines Senators zu vcrrich« tcn, muß man 'das Alttr dcr Volljährigkeit erreicht haben. V'lll. Dcr Senat bestimmt die Fässe, wo sei« ne Discussionen öffentlich oder geheim seyn sollen. IX. Jedes Departement ernennt zum ge« setzgebcnden Corps dieselbe Anzahl von Dcpu« tirten, die es bisher abordnete. Die Deputirten, die zur Zeit des letzten Ajourncmcnts, im gesetzgebenden Corps fassen, werden ferner und bis zum Zeitpunkte ihrer Ab« lösung darin bleiben. Alle bc halteu ihre Vcsol» düngen. Künftighin werden sie unmittelbar von den Wahl'Collrgicn ernannt, welche wie bisher bestehen, mit Vorbehalt der Abä'ldcrimgen m ihrer Form , die durch ein Gesetz verfügt werden könnten. Die Dau:r dcr Fanctioittn der Dep'.ttirtci» beym gcscl^ebenben Corps wird auf fünf Jahre bestimmt Die neuen Wahlen werden für die Sitzung des Jahres l8ia Statt finden. X. Das gesetzgebende Corps versammelt sich, in Kraft seincs eigenen Rechtes, jedes Jahr am 1. Oktober Der König kann es ausscrorbcnttich zusammenrufen, er kann es vertagen, er kann es auch auflösen. Im letzten Falle abcr muß spätestens in Z Monathen ein anderes ge ctzgc, bendes Corps von den Wahl, Collegic» ernannt werden. XI. Das gesetzgebende Corps hat das Nechc zu berathschlage,, Seine Sitzungen sind öffentlich mit Ausnahme des Falles, wo er es nöthig findet, sich in einen allgemeinen Ausschuß l» verwandeln. XII. Der Senat, das gesetzgebende Corps, die Wahl «und die Canton-Versammlungen, ernennen ihren Präsidenten aus ihrer Mitte. XIII. Kein Mitglied des Senats oder bes gesetzgebenden Corps kann, ohne vorhergehende Ve« williglmg des Eorps zu d?m es gehört, »erhastet werden. DerUrcheilsspruch über em angeklagtes Mit« glied des Senats odcr des gesetzgebende« Corps sieht ausschließend dem Senat zl>. XIV. Di< Minister könne« Mitglieder des Senats, wie deä gesetzgebenden Corps seyn. XV. Di? gleichförmige Vcrtheilung der Abgaben sicht als allgemeiner Grundsatz fest. Keine Abgabe kann ausgeschrlebcn oder erhoben werden, wenn das gesetzgebende Corps und der Senat nicht sreywiilig dazu gestimmt hat. Die Grundsteuer kann nur auf Ein Jahr festgesetzt werden'. Der Finanz-Etat für das nächste Jahr und die Rechnung von den vorhergehenden, müs, scn jährlich dem gesetzgebenden Corps und dem Senat, bey Eröffnung der Sitzung vorgelegt wcrden. ^. . ^ XVI. Das Ocsctz bestimmt d:e Form und Zahl der Rckrutirung für die Armcc. XVII. Die Unabhängigkeit dcr richterlichen Function muß gesichert seyn. Niemand kann seinem natürlichen Richter entzogen wcrdcn. Die Verfassung dcr Gcschwo^'.cn wird auf, recht erhalten, so wie die Oessentlichkcil dcr Debatten in Criminal »Prozessen. Die Straft dcr Einziehung dcr Güter ist abgcschaft Der Konig kann Vcrurtheilte begnadigen. XVIII. Die jetzt bestcbcndcn gewöbulichen Gerichtshöfe werden beybehalten; dicZihl der»^ selben kann weder vermindert ncch vermehrt tvcrdeu, es sey denn durch ein Gcscij. Die Richter behalten ihre Stcäen auf Lebenszeit, und können nicht abgesetzt werden, mit Aus» nähme dcr Friedens »und dcr Handels »Richter. Die ausserordcntliclicn Commissionen und Tribu« nalc si"d abgeschafft, und können nicht wieber hergestellt werden. XIX. Das Cassations-Tribunal, die Ap, pellations'Gerichtshöfe, und die Gerichtshöfe erster Instanz, schlagen dem Könige drey Can« didaten für jede in ihrer Vl.tte erledigte Stelle vor. Der König ernennt die Prästdcntcn und Hron-Fiskale bey den Gerichtshöfen. XX. Dicbicnstleistenhrn Militär «Personen, die verabschiedeten Offiziere und Soldaten,die pcnsionirten Wirtwen und Offiziere behalten ihren Nang , ihre Titel, und Pensionen. XXI. Die Person des Königs tst heilig und unverletzlich. Alle Verfügungen der Negierung werden von einem der Mimsier unterschrieben. ^ Die Minister sind für alles, was in diesen Verfugungen mit den Gesetzen der allgcmemnen und individuellen Freyheit^ und dem Rechte der Burger streite« könnte, verantwortlich. XXII. Dte Freyheit bes Goltesbttnsiel und des Gewissens bleibt unverletzt. Die Geist, lichkcil der verschiedenen Kirnen wird aus glei« ckcn Fuß behandelt und geschützt. XXIII. De Preßneykeit ist ui^inge-schränkt, mit Vorbehalt gesetzlicher Ahüdung der aus dem Mißbrauche dzescr Freyheit entspringenden Vergchungcn. Die Srnatorlal. komnnssl0!ien für die Preßfre Heit und für di« persönliche Freyheit werden beybehalten. XXIV. Die Staats-Schuld bleibt unvcr. letzt. Die Veräusserungcn der Nazional. Do, maincn werden unverändert aufrecht erh'lten. XXV. Kein Franzose kann wegen dcr Mi-nungen, die rr geäussert, oder Stimmen. die er abgegeben hat, M Rechenschaft gezogen werden. XXVI. Jedermann kann den eonstituirten Autoritäten persönlich Bittschriften übergeben. XXVII. Alle Franzose« haben gleiche An, sprüchc aus sämmtliche Civil u«d Militär. Stelen. XXVIII. Alle gegenwärtig bestehende Gc, setze bleiben in Kraft, so lange sie nicht ge-scizllch abgcschaft sind. Die Sammlung der blugcrlichcn Gesetze wird den Titel: Bürgerliches Gcsl'ftbnch dcr Franzosen, führen. XXlX/. Die gegenwärtige Constitution wird dcm Französischen Volk in drr näher zu bc. stimmende!, Form zur Annahme vorgclegr. Ludwig Vtanislas Javier wird als König der Franzosen proclamirt, svbald er folgende Vcr« heissung: Ich nehme die Constitution an, und schwöre sie zu beobachten und aufreckt erhalte« z« lassen, beschworen und unterzeichnet habe» wird. Diescr Eid wird bey der seycrlichen Gelegenheit, wo die Franzosen ihm den Eid der Treue leisten werden wicderhohlt :) (Unterz.) Der Fürst v.Venevens, Präsibenr. Die Grafen Valence unb Pastoret, Secretaire. Da man in Erfahrung gebracht hat, daß Bonaparte, vor Besetzung der Stadt PariS durch die alinnen Trupp «', beträchtliche Geld summen nach verschiedenen Punkten des franz. Reichs hat abführen lassen, und sogar Municipal« und Hospital. Kassen beraubet hatte, so hat dcr Senat am 9. dies beschlossen, und be. siehlt, daß alle jene bey denen aus diesem Nau. be Gelder niedergelegt wurden, ode, die gering, sie Kenntniß davon haben, an den Maire ihrer Gemeinde davon Anzeige mache«, und die Gel. der in die offen«. Kasse» niederlegen scllcn, weil sie, bey 'Inttrlassung dessen, als Räuber erklärt, »ind sowohl persönlich, als in Ansehung ihres Vermögens, gerichtlich werden verfolgt werde,,. In Folge des provisorischen geschlossenen Waffenstillstandes mit den Anführern der sran, zösischcn Armee, ist mit Bewilligung Sr. Maj. des Kaisers von Rußland die große aUiirte Ar. mec in ihren einzelnen Bestandtheilen folgen» dcrmaaßen dislocirt und verlegt worden: Die (Zützarmee (Bianchi, Bubna, Hon,d'.>rg) in dcn Departements Montblanc/ Isere, Rhone, 3!in, Saone und Loire; die preußische Armee (Zork, Kleist, Bülow) in den Departements tu Nord, Pas de Calais, Sommc; die russische Armee (Woronzow, Langeron:c.) in den Departementen Oise, Aisne, Sarthe, Ar« dennes; die russischen Garden, die Reserven, sechs öuerreichische Gr?uadierbatc«illone und 2 ^avallcriercgimcntcr besetzen Paris; das 6te ^lrmeccorps (General Naicwski) izn Dep^rte» ment der Marne; dao .5te Armcecorps (F. M. Wrcde) in den Departements Vosgesund Mcur, lhe; das ^te Armeecorps (Kronprinz von Wür. lemberg) in den Dcparlementen Vo>'"e l,>^Au-be; da5 Zte Avmcecorps in dem Departement Coted'o^; die österreichische Caralltricre^erve im Departement de? obern Marne.Die Cantonninm-gcn werden am 'v. d. bezogen; las große Hauptquartier kommt nach St. Cloud, das kaiftrl. und köuigl. blcibt z>.l Paris; sämmtliche Colps werden nicht über drei Wochen, einige nur »4 Tage in diesen Cantonniningen verblei» den, und alsdann den Rückmarsch aus Frankreich antreten: namentlich djc königl wünen» bergischen Truppen überFortlouis, dic osierrcicki» sche (Züdarmee über Gens und Basel, die übri, gen österreichischen Truppen theils über Vasel, lhcils über Kehl; die rnsslsche Armee über Mainz und Koblenz; die preussische über die Köln und Ncsel. Allein Reserven, Transporten :c. ist bereits Befehl zugegangen, nicht «eitel vorzurücken. Desgleichen wurde schon am 8. dccretirt; taß, alles was Vonapartc nach seiner Absetzung vcrfügt haben mag, oder nock verfügen möchte, «ls nichtig anzuschcnz scyc; daß alle ni Frank-relch sich befindlichen russischen Kriegsgefangenen frer, sein soUcn; daß den Eltern, deren Kinder in öffentlichen Erziehungs - Anstalten sind, um solck? zum Soldatenstand abzurichlen, solche verabfolgt werden sollen , wann sie solche zurück' DWverlanqen; daß die Priester, welche in den Ham und Pierre-Ehatel verhaftet sind, weil sie sich geneigert sMen, die össenllichen Gebethe für Napoleon zu machen, in Freiheit gesetzt werden. Daß die Polizeibe. Horden in Paris zusammengezogen, lind n: ein? einzige vereiniget worden find. Endlich daß Hr. Michand, Mitglied des Instituts zum Censor bestimmt ist, und alle wegen der Buchdruckerey und des Buchhandels ergangencn VtrordnunM vorläufig bestätiget sind. Von Fontainebleau am n. d. hat ber Prinz Viceconnetable, Alexander Betthier, ia ftincm, feines Generalstabs und der Armee Na mcn die Beytrittserklärüng eingesandt, und Treue gelobt. Das nemliche hat auch der Her« zog von Feltre (Clarke), der Senator Fouche (Herzog von Otranto) und der Gen. Graf Scgur, Oberst im Z. Regiment der Ehren-garden mit dcm Veysatze erklart, daß er sich. dem Nachfolger, dcm Abkömmling tcr Könige seiner Väter, sammt seir.cn Garden anbietet. Auch dcr Sekretär des Erzkanzlers ist in Pa-r,s angelangt, um den Beytritt Sr. Durchl., sowie der mehrrsten Minister zu erklären. Dicst Minister befinden sich in Orleans, und der Erzkanzler ln Vlois. Als Paris sckon im Begriffe war zu kapi« tuliren, und Tall^)rand sich an die Spitze des Gtnats qesicNt hatte, hat Napoleon den Ge» »cr^l Flahaltt' noch hinein geschickt, und crmahnt, sich nur n) Stunden länger zu halten, worauf sich 600c» Mann Nationalgardcn noch hartnäckig gewehrt haben. Die Grafen Elaparede und Paar wollten zwar während d?s Feuers kapi-tuliren, mußten aber ana/iiblict'lich weqen der Gcfabr zurück Blos die Vorstadt Kt, Antoine so!i> für Bonaparte gewesen scyn. Die Erbitte, l'Ng, womit das Volk bey der Ehrensälile Napoleons zu Werke ging, um mit diesem Denkmale das letzte Andenken eines grausamen Despoten zu zernichten , überstieg alle Gränzen; trotz der ungeheuern Höhe, f.ind ein Franzose Mittel, die Säule z» erklimmen, und, auf den Schultern dcr Snnue sitzcnd ein langes Seil um den Hals derselben zu winden, während an« dere die Füsse unterseillcn Bey den Anstrcn-üungcn eincr unabsehbaren Volksmasse, bemüh» ten sich dic bis zur höchsten Wuth entstammten Pariser, unter beständigem Ausruf: Es lebe Kaiser Alexander! den Kolost zu zerschmettern. Das töstät, mit dem ganzen Zel cinonicl, und mir dcr äussersten Pracht vorgenommen werden. Äurzgefa ßtc Nachrichten. Vom >. April d. ). an wird zu Amster,. dam eine Bank von .5 Millionen Gulden in 5()n.' Ackzien vertheilt, unter dem Namen Bank dcr vcrcimgten Niederländischen Provin. , zen errichtet, die ein Ottroy auf 25 Jahre erhält Z'vey novw^'-schc Deputirte sind am 17. März zu Gravesand gelandet, um wabrschcin-lick den enqliscken Ministern den Neglerungs-wcchsel in Norwegen anzukündigen und die Sank« tion dcr Unabbänqiqkcit und Neutralität dieses Reichs bey der brittisch?n Reqierunq zu er-wirken. In der gegenwärtigen Krisis ist dieses unstreitig e'i^sehr schwieriger Punkt. Nach einem Schreiben ans Lissabon vom Mo,nifk März , ist allen Buchhändlern in ganz Portugal verboten worden, des jetzigen Zustandes der Angelegenheiten in Spanien zu erwähnen. Spanien ist in zwey Partheyen ge« theilt. D'e erhe, dcr gröste Theil d?r Nation, unterstützt die Eortcs, und erklärt sich für die Consiiluzivn und eine beschränkte Monarchie. Zu der 2. gehört d^r größre Theil des Adels und die Anhänger Frankreichs, die den König ohne daß er auf die Constituzion schwört, will her, gestellt wissen. Einige die dieser letzten Parthey anhängen, sind scko" verhaftet worden, und man glaubt, daß durch ihre Prozesse die unkon. und manche geheime Ranke an den Tag kommen werden. Von Lyon sind schon für mehrere Millionen dortiger Waaren nach Deutschland. besonders zur Frankfurter Messe arf dem Wege. Die l'.ugcczrünlcle ^achricht von Mactonalds Tode ist, wie man sagt, durch einen Betrug entstanden. Ein sierbcnder französischer Ossi-zier in Eoissons wurde für den Marschall ausgegeben < tamtt dieser desto sicherer durch einen Umweg, entweder sich retten, oder die alllirte Armee umgebe» konnte. Dcr ösierieichische Gencro:',Baron Vincent ist zum General- Gourerucur der vormals österreichischen Niederlande ernannt. Die Festung Glogau hat capitulirt, die Garnison gebt auf ein Jahr kriegsgefangen nach Frankrech zurück. 3er Gcuverneur soll für allen ^-ctüden, den cr an Staats-und Pri» vat-E^enthum veranlaßt hat, Entschädigung leisten. Dem Vernekmen nach hat der Kaiser von Rußland dcm Fürsten r. Echwarzenberg das große Band lü:d d>e diamansenen Infignien ^es Er. Andre^sordens verlieben, welche nach den Ordensstatutcn nicniand als ein Obergeneral, der eine leindliche Armee vernichtet hat, erhalten kann. llntcr allen, an iie der Befehl des franz. Senats ergangen ist, die belagerten oder blo» ckirtcn Festungen den Allurtcn zu übergeben, und sick fur Ludwig den XVlll. zu erklären, war dcr Commai'dant von Iülich der Erste, welcher dieser Aufforderung Genüge leistete, Diesem Be«s^el sind nun auch lchon Psalzburg Luxemburg < Metz, Straßburg :c. gefolgt. Wechsel . Cours in Wien am 2Z. April 1314. Augsburg, für , oc> Gulden ^ 190 I)so. ^uir. Gulden 5 ,83 3/8 2 Mon. Conventionsmünze p Cto. ^90 4/8.