9«. Donnerstag den 7. Werember /537. VN i e n. >!?o eben ist nachstehendes l. k. Patent erschienen : WirFerdinand derErste, von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich; König von Hungarn und Böhmen, dieses Nahmens der Fünfte; König der Lombardei und Venedigs, von Dalmatien, Croaticn, Slavonien, Galizien, Lodomcricn und Illyrien; Erzherzog von Österreich; Herzog von Lothringen, Salzburg, Steyer, Kärnthen, Krain, Ober« und Nieder.-Schlesien; Großfürst von Siebenbürgen; Markgraf von Mähren; gcfürsteter Graf von Habsburg und Tyrol?c. oc. Die deutsche Bundesversammlung hat über die Bestrafung der Verbrechen gegen den deutschen Bund, und über die gegenseitige Auslieferung der Staatsverbrecher in der Sltzung vom 18. August 1836, mit Unserer Mitwirkung und Veistimmung nachfolgenden Beschluß gefaßt: Erster Artikel. Da nicht nur der Zweck des deutschen Bundes in der Erhaltung der Unabhän^ gigkeit und Unverletzbarkeit der deutschen Staaten, so wie in jener der äußern und innern Ruhe und Sicherheit Deutschlands besteht, sondern auch die Verfassung des Bundes w.egen ihres wesentlichen Zusammenhanges mit den Verfassungen der einzelnen Bundesstaaten als ein nothwendiger Bestandtheil der letzteren anzusehen ist, mithin ein gegen den Bund oder dessen Verfassung gerichteter Angriff zugleich «^en Angriff gegen jeden einzelnen Bundcsstaat in sich begreift; so ist jedes Unternehmen gegen die Exi-stenz, die Integrität, die Sicherheit oder die Verfassung des deutschen Bundes, in den einzelnen Vundesstaaten, nach Masigabe der, in den letzteren bestehenden oder. künftig in Wirksamkeit tretenden Gesetze, nach welchen rine gleiche gegen den einzelnen Bundesstaat begangene Handlung als Hochverrath, Landesverrath oder unter einer andern Benennung zu richten wäre, zu beurtheilen und zu bestrafen. Zweiter Artikel. Die Bundesräten verpflichten sich gegen einander, Individuen, welche der An» stiftung eines gegen den Souverän, oder gegen die Eristenz, Integrität, Verfassung oder Sicherheit eines andern Bundesstaates gerichteten Unternehmens, oder einer darauf abzielenden Verbindung, der Theilnahme daran, oder der Begünstigung ver, selben beinzichtigct sind, dem verletzten oder bedrohten Staate auf Verlangen auszuliefern, — vorausgesetzt, daß ein solches Individuum mcht entweder ein Unterthan des um die Auslieferung angegangenen Staates selbst, oder in dcmftlbm schon wegen anderer ihm zur Last fallenden Verbrechen zu untersuchen oder zu bestrafen ist. Sollte das Unternehmen, dessen der Auszuliefernde bcmzichtigt ist, gegen mehrere einzelne Bun-desstaaten gerichtet seyn, so hat die Auslieferung an jenen dieser Staaten zu geschehen, welcher darum zuerst das Ansuchen stellt. Wir befehlen daher, diesen Bundestags-Beschluß seinem ganzen Inhalte nach, in Unsern zum deutschen Bunde gehörigen Staaten genau zu befolgen und in Vollzug zu setzen» Zugleich verordnen Wir hiemit, baß der in dem ersten Artikel vorstehenden Bundestags-Beschlusses in Rücksicht dcr Bestrafung der Angriffe auf den deutschen Bund angenommene Grundsatz, auch in Unsern, zum deutschen Bunde nicht gehörigen Staaten, in welchen das Strafgesetzbuch vom Jahre 1803 eingeführt ist, zur Anwendung gebracht wcrdcn solle. 390 Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt» und Residenzstadt Wien, am vier und zwanzigsten Tage d«s Monates October, im Jahre nach Christi Ge^ burt Ein tausend acht Hundert sieben und dreißig, Unserer Reiche im dritten. Ferdinand. (^. 5.) Anton Friedrich Graf Mirtrowsky v. Mittrowiz und Ncmischl, Oberster Kanzler. Carl Graf v. Inzaghy, Hofkanzler. Franz Freiherr v. Pillersdorff, Kanzlei-. Johann Limbeck Freiherr v. Lilicnau, Vice-Kanzler. Nach Sr. k. k. Apostol. Majestät Höchsteigenem Befehle: Franz Edler von Nadherny, Hofrath. V r e u ß e n. Die Cölncr Zeitung vom 22. Nov. bringt nachfolgendes Publicandum: Dir Erzbischof von Cö'ln, Clemens Augustin Freiherr Droste zu Vische-rwg, hat bald nach dem Antritte feiner Würde die mit derselben verbundene amtliche Wirksamkeit auf eine Weise auszuüben gcsucht, welche, ganz unverträglich mit den Grundgesetzen der Monarchie, von keinem andern Bischof derselben in Anspruch genommen wird, auch in keinem andern deutschen Lande zugelassen ist. Se. Majestät der Konig durfte ein solches Benehmen um so weniger erwarten, als Allerhöchst» dieselben in den Rheinlanden die Herstellung der da» selbst während der Fremdherrschaft in tiefen Verfall gerathenen katholischen Kirche Sich mit besonderer Sorgfalt haben angelegen seyn lassen. Die Wiederherstellung der Kirchengcwalt durch eine von allen Angehörigen der. katholischen- Kirche bankbar aufgenommene Übereinkunft mit dcm Papste, die treue und gewissenhafte Ausführung derselben von Seite der Staatsbehörden, die großen Anstalten für die Bildung und Erziehung der katholischen Bevölkerung Uno Geistlichkeit, das förderliche Zusammenwirken der Staats- und kirchlichen Behörden, mußten den Erz-bischof auf das eindringlichste an seine Pflicht erinnern, daß er auch seinerseits nichts verabsäumen dürfe, um die freundlichen Verhältnisse, welche sich während des Laufes der letzten Iahrzehende zwischen der Staatsund katholischen Kirchengewalt gebildet hatten, und die er bei dem Antritte seiner Würde vorfand, in ihrer gedeihlichen Entwickelung zu erhalten. Statt diese gerechte Erwartung zu erfüllen, welche tt durch elne seiner Wahl vorausgegangene schriftliche Versicherung zu einem vollen Vertrauen befestigt hatte, setzte er sich mit Willkühr über die Landcsgesetze hinweg, verkannte das kö'niglicheAnsehen, und brachte verwirrende Störung in geordnete Verhältnisse. Da die zunächst auf Anordnung der höchsten Staatsbehörden angewandten, und sodann auf unmittelbaren allerhöchsten Befehl wiederholten Versuche, den Erzbischof auf gütlichem Wege über die Schranken seiner Amtsbcfug-nisse zu verständigen, eben so fruchtlos gewesen sind, alS die Warnungen über die unvermeidlichen ernsten Folgen seines fortgesetzten Widerstrebcns gegen die bestehenden Gesetze, derselbe vielmehr erklärt hat, bel der Anwendung der von ihm aufgestellten Grundsätze, wie bisher, so auch ferner beharren zu wollen, zulctzt auch sich nicht gescheuet, selbst Schritte zur Aufregung der Gemüther zu thun; so blieb unter diesen Umständen Seiner Majestät dem Könige, indem Sie Sich aus Rücksicht auf die bestehenden freundschaftlichen Verhältnisse mit dem päpstlichen Stuhle enthalten wollten, der Strenge der Gesetze auf das Verfahren des ErzbischofS Anwendung zu geben, zur Wahrung der Rechte ihrer Krone, zur Abwendung verderblicher Störungen in dem Gange der Verwaltung eines der wichtigsten Theile der öffentlichen Angelegenheiten, vorzüglich aber zur Aufrechthaltung des Friedens und der Eintracht unter Ihren Unterthanen, für welchen Zweck die göttliche Vorsehung Ihre Bemühungen unausgesetzt gesegnet hat, kein anderes Mittel übrig, als wenigstens der Ausübung der ämtlichen Wirksamkeit des genannten Prälaten in aller und jeder Beziehung ein Ziel zu setzen. Zu dem Ende haben Allcr-höchstdieselben mittelst Ordre vom heutigen Tage anzuordnen geruht, daß der Erzbischof seinen Sprengel verlasse und außerhalb desselben seinen Wohnsitz nehme, das Metropolitan-Capitel zu Cöln aber unter Mittheilung dieser Allerhöchsten Verfügung aufgefordert werde, nach den canonischcn Vorschriften diejenigen Maßregeln einzuleiten und zu treffen, welche zur Aufrcchthaltung des unentbehrlichen Geschäftsganges erforderlich und dem Zustande der eingetretenen Hemmung des erzbischöflichen Amtes angemessen sind, auch über diesen Vorgang an den päpstlichen Stuhl, welcher von dem Gange der Ereignisse in vollständiger Kenntniß erhalten worden ist, mit den ihm geeignet scheinenden Anträgen zur weitcrn Veranlassung unmittelbar zu berichten. Bei der Veröffentlichung dieses Publicandums ist jener allerhöchste Befehl bereits vollzogen, und erwarten Se. Majestät um so mehr die Zustimmung aller Wohlgesinnten und das Unter- 391 bleiben jedes Versuchs, sich dm allerhöchsten Befehlen entgegen zu setzen, als die bisherigen Erfahrungen des guten Sinnes, Gehorsams und Vertrauens zu der beruhigenden Hoffnung berechtigen, daß diese Maßregel, zu welcher Se. Majestät nur durch das Benehmen des Erzbischofs gezwungen worden sind, m ihrem wahren Lichte von allen Unterthanen werde erkannt und durch nichts werde gestört werden, was als Auflehnung gtgen die allerhöchsten Befehle und Verletzung der Pflichten treuer Unterthanen würde angesehen und gerügt werden müssen. Gleichzeitig haben Se. Majestät der König mittelst der obgedachten Cabinettsoidre zu bestimmen geruht: 1) Bis zur Herstellung einer geregelten kirchlichen Verwaltung, welche die königl. Regierung sich mit aller Sorgfalt angelegen seyn lassen wird, sobald als möglich, unter Benehmen mit dem päpstlichen Stuhle, herbei zuführen, haben die katholischen Unterthanen, und Alle, die es angeht, in geistlichen und anderen, zu jener Verwaltung gehörigen Angelegenheiten sich nach der zu erwartenden Bekanntmachung des Capitels zu richten. 2) Jeder Geschäftsverkehr mit dem Erzbischofe Clemens August Frciherrn Droste zu Vlschcring wird den Staats- uad kirchlichen Behörden, den Dccanen, Pfarrern, und überhaupt allen Geistlichen und Laien, ohne Unterschied des Standes, ernstlich untersagt. 3) Sollte der Erzbischof, der ihm deßhalb gemachten Eröffnung entgegen, amtliche Handlungen vornehmen oder Verfügungen und Entscheidungen ausgehen lassen, so sind diese, abgesehen von den ein solches Verfahren sonst treffenden Folgen, als nicht geschehen und völlig wirkungslos zu betrachten. 4) Derjenige, welcher dem Verbothe des Geschäftsverkehrs mit dem Erzbischofe zuwider handelt (2), soll, in so fern auf seinen durch Übertretung des Verboths bewiesenen Ungehorsam gegen die Befehle der höchsten Gewalt nach den bestehenden Gesetzen, mit Rücksicht auf die Umstände dcS besondern Falles, nicht eine härtere Strafe in Anwendung zu bringen ist, mit einer Geldbuße bis 50 Rcichsthalcr, oder einer Gefängnißstrafe bis auf sechs Wochen belegt werden. Mlt der Ausführung der allerhöchsten Ordre beauftragt, machen wir den Inhalt derselben hiedurch zur Nachricht und Achtung öffentlich bekannt. Berlin, den 15. Nov. 1837. — Die Minister der geistlichen Angelegenheiten, der Justiz, deS Innern und der Polizei. (Gez.) v. Altenstein. (Gez.) v. Kamptz. (Gez.) v. Rochow. Dieselbe Zeitung schreibt auS Cöln vom 2t. November: Gestern Abends bald nach 6 Uhr verbrei-tete sich in hiesiger Stadt das Gerücht, daß einige Posten in der Nähe der Gcrconstrasic militärisch besetzt seyen. Bald darauf erfuhr Man, daß der Hr.Erzbischcf Freiherr Droste zu Vischcring, in Folge cincr ihm durch den königl. Oberpräsidenten der Rheinprovinz, in Begleitung des königl. Regierungspräsidenten, dcs Oberbürgermeisters unserer Stadt und des Iustiziarius des Rcgicrungscollcgiums, gemachten Eröffnung plötzlich abgereist sey. Heute haben wir eine nähere Auf--klärung über diesen Vorfall durch diejenige Bekanntmachung der hohen königl. Ministerien erhalten, welche bereits mit dem heutigen Stücke dieses Blattes ausgegeben ist, und sich jetzt an allen öffentlichen Plätzen der Stadt angeschlagen findet. (Berichten aus Frankfurt a. M. vom 23. Nov. zufolge ist der Erzbischof von Cöln nach Magdeburg gebracht worden.) (B. v. T.) Sardinien. Genua, den 14. Nov. Es scheint, daß man seit Kurzem wider Willens sey, Schiffe mit der spanischen Flagge in unseren Häfen zuzulassen, zwar bloß unter dem Verwände, daß sie sich mit Lebens^ Mitteln versehen können, in der Wirklichkeit aber gestattet man ihnen kaufmännische Operationen zu unternehmen. Und in der That langten gestern zwei spanische Fahrzeuge an, denen kein Hinderniß in Weg gelegt wurde. So hofft man nun den Verkehr mit jenem Lande wieder hergestellt zu sehen, der zu großem Nachtheile unsers Platzes gänzlich aufgehört hatte. (B. v. T.) Lran^reich. Der Moniteur algerien meldet die Ernennung des Generals Negrier zum Obercommandanten der Provinz Constantine mit dem Wohnsitz daselbst. ES heißt, die Besatzung von Constantine werde durch 2000 Mann verstärkt werden, wodurch ihr Effectivstand auf mehr als 5000 Kampffähige erhöht werden wird. Die Befehle sind schon seit einiger Zeit abgegangen, und müssen bereits vollzogen seyn. Es ist auch die Rede von Erbauung eines Forts zu Cudiat Aty, von wo aus man die Stadt beherrscht, um sie im Hall einer Emeute im Gehorsam zu erhalten. Hier ward auch die Hauptbatterie errichtet, welche die Bresche eröffnete. Da tausend Mann von, Genicwescn zu Constantine geblieben sind, so ist zu vermuthen, daß kein Mittel versäumt werben wird, um die Besatzung zu sichern und die Ruhe in der Stadt zu bewahren. (Allg. Z.) Die Regierungs-Commission zur Unterhandlung mit Hayti ist von Brest abgesegelt. In Martinique und Quadeloupe setzt das kleine Geschwader, welches sie führt, Truppen ans Land und verstärkt sich durch 292 die dort stationirettden drei Fregatten. Dann begeben sie sich nach Hayti. Emanuel Las Cases ist Präsident dieser Commission. Marschall Moncei), Gouverneur der Invaliden, hat zwei Oberoffiziere beauftragt, sich an die Gränzen des Seine-Departements zu begeben, um den Leichnam des Generals Damremont in Empfang zu nehmen. Derselbe soll acht Tage in der Kirche des Invalidenhauses ausgestellt werden. Gegenwärtig befindet er sich noch in der Capellö des Quarantäne Hospitals von Toulon. (W. Z.) Spanien. Saragossa, 18. November. Man Hort von der Gränze von Navarra, daß der Infant Don Sebastian am 7. mit einer Schwadron Cavallcrie zu Estclia angekommen sey. Er sey von der Junta und dem Bischof von Leon empfangen worden. Zu Laraga treffen eine Menge Carlistischer Deserteure ein. (Allg. Z.) Das. Journal des Debats schreibt aus Bayonne vom. 18. November: Man muß eingestehen, daß ditzLllge weiö entfernt ist, dasjenige gehalten zu haben) was sie versprach, wenn die Generale der Königinn zn manövriren gewußt hätten. Da die Division Cabrera's nach Valencia den General Oraa hinderte, Cantavieja einzunehmen, so ist ein Theil der, durch den Rückzug des Don Carlos hervorgebrachten moralischen Wirkung vernichtet. Wenn etwas diese Schlappe ersetzen kann, so ist es die Energie, mit welcher der Ober-Befehlshaber Espartero die Mörder Escalera's und Sarssield's bestrafte, und die Festigkeit des Ministeriums in der Unterstützung der von dem Baron de Meer in Catalonien ergriffenen Maßregeln. Um aber auf diesem Wege verharren zu können, wäre es nothwendig, daß die Regierung Hülfsquellen fände, welche ihr gestatteten, die Armee zu erhalten und regelmäßig zu bezahlen. Es wäre ferner nothwendig, daß man dem Don Carlos nicht Zeit ließe, sich in Navarra und in den baskischcn Provinzen aufs Neue zu organisiren, und daß irgend ein militärischer Erfolg in diesen Provinzen ein sicherer Bürge wäre, daß die-Überlegenheit der Armee der Königinn die Carlisten jenseits des Ebro zurückgedrängt habe. Man ist daraus gefaßt, daß die Carlisten einen Angriff auf Irun, durch Umgehung der Stellungen von Hernani vornehmen, um zu dem Plane des Espartero, die Linie von Valcar-los und Zubiri in Pampeluna wieder einzunehmen, eine Diversion zu b.-wirk.n. (W. Z.) Der Corresponbancs b'Espagne vom 19. November zufolge halten die Generäle Don Francisco Garcia und Goni die Umgegend von Irurzun und das Ulzamathal mit ungefähr 15 Bataillons besetzt, um gegen Espartero, falls er etwas in der Richtung nach Valcarlos oder dem Bastanihale unternehmen wollte, zu agiren. — Da Espartero, der telegraphischen Depesche zufolge, wirklich in dieser Richtung aufgebrochen ist, so dürfte es hier wohl nächstens zum Gefechte kommen. (Ost. B.) Telegraphische Depesche. Narbonne, 21. November. Am 20. stieß Urbistondo zu Tristany vor Puycerda. Die Carlisten verbrannten zwei Häuser außer der Mauer nach einer unbedeutenden Fusillade. (Allg. Z.) Oroßbri tannien. London, 17. November. Bei ihrem Besuch in Drury-Lane.-Theater erschien die Königinn in großem Hofstaat mit sieben Wagen, in weißer Kleidung, mit diamantenem Stirnband« und dem Ho-sendand-Orden am Arme. Der Theater--Director, Herr Brun, empfing die Königinn beim Emtritr und trug nebst dem Obcrkammerherrn die Wachskcr^ zen vor ihr her. Als die Königinn in die Logc trat, erbob die überaus zahlreiche Versammlung cin Iubelgeschrci, daß die Mauern des Hauses bebten. Die Königinn soll durch den Empfang bis zu Thränen gerührt gewesen seyn. (Prg> Z.) R u H l a n v. Bucharest, 12. November. 5Nach neuern Be-richten aus Odessa hatten daselbst die Erkrankungen an der Pcstseuche bereits eine ziemliche Zahl erreicht Cman spricht von 109 Fällen), und noch ist sie keineswegs erstickt, vielmehr sollen sich noch immer einzelne neue Fälle, jedoch nur in den bereits abgesperrten Localen erciqnen. Die anfänglich schnelle Vcr-breitung soll hauptsächlich dadurch herbeigeführt worden seyn, daß die in der Caserne befindlichen Weiber auf die Kunde von dem Ausbruch der so gefurchtsten Seuche, die Caserne verließen, und sich nach allen Seiten in der Stadt zerstreuten. Die meisten Fremden ergriffen auf die Kunde hievon die Flucht aus der Stadt. Von österreichischer Seite sind deßhalb an der Gränze bereits Sichcrheitsuorkehrungctt angeordnet, und 80N0 Mann zur Bildung eines Cordons nach der Gränze der Bukowina beordert worden. Gegen d,ejcnigcn Fremden, welche schon vor Anordnung dieser Vorkehrungen von Odessa kommend, die österreichische G>än;e überschritten hatten, sind nachträglich ebenfalls die strengsten Sicher-heitsmaßregeln anbefohlen worden. (Allg. Z.) Nachricht. Freitag den 8. d. M. wird nachträglich zur Feier des Festes Jder heil. Cäcilia, während des Hochamtes in der hiesigen Stadlpfarrkirchß zu St. Jacob, Vormittags um 9 Uhr, Jos. II ay d n's, grosse Messe in ß von der philharmonischen Gesellschaft exequirt werden. Laibach arn 4. December 1837. Vevactcur: H-r. b^u. Acinrich. Vcrlc^kr: Panaz 2l. Gvlci, u. Rlc;um2pr.