423 Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. sl. Montag den 16. März 1874. >"0-3) Ni. 1645. s Fräulem-Stiftsfträbende. ! Iur Wiederbesetznng einer erledigten krainerisch-,, Mn Fräulein-Stiftspräbende jährlicher 210 st. '"- wird hiemit der Concurs ausgeschrieben. Nach den von Allerhöchst Seiner Majestät ^^nierten Statuten sollen die Präbenden vor-^ H nur jenen zutheil werden, welche eltern-. oder deren Eltern die Dürftigsten, und mit / nisten Kindern beladen sind. Das Alter zur "Nahme ist nicht unter fünfzehn Jahren. Die Funchnende muß stets eines guten Rufes und ^choltenen Wandels gewesen fein, sie muß arm üieß "arf neben dieser keine andere Stiftung ge-^M und muß daher bei der Aufnahme in dieses llün '^" Genusse einer frühern entsagen, sie ^ .^ch' was sie nach ihrer Ausnahme erbt, ^ ^ jonst rechtmäßig zufällt, als ihr Eigen-^) falten. Zur Ueberkommung einer folchen dek ^ » ^"^ ""^ ^"^ l"^6, ^^" ^"^ ^"^ «ber^s <"""isch - landständifche Mitglieder, oder !len8 ^?^^ Ahnenproben zu fordern) wenig- ster ^^'^ ^ltterstande sind, wie auch jene, deren ^ ^ um das Land, oder durch eine zehnjährige ^,"I"stung im Lande, zum Beispiele als lan-^Michc Räthe, oder als Stabsoffiziere sich ^ ^uste erworben haben, dabei aber mittellos, "^,nehreren Kindern beladen sind. Diejenigen, welche sich um die erledigte Stifts-prcibende bewerben wollen, haben ihre mit den Beweisen über die erforderlichen Eigenschaften, mit dem Taufscheine, Dürftigkeits- und ^ittenzeug-nisse versehenen Gesuche längstens bis Ende April l. I. bei dieser k. k. Landesregierung zu überreichen. Laibach, am 18. Februar 1874. B. k. Landesregierung für Krain. Für den k. k. Landespräsidenten: Der k. l. Hofsath Fürst Lothar Vtetternich m. p. (125-3) Nr. 21307 Erkenntnis. Im Namen Seiner Majestät des Kaisers hat das k. k. Landesgericht Laibach als Preßgericht auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft zu Recht erkannt: Der Inhalt des in der Nummer 27 vom 3. März 1874 der in Laibach in slovenischer Sprache erscheinenden politischen Zeitschrift „Äovousc" auf der ersten Seite abgedruckten, mit „svoboäk im Xi-aiiMmu" überschriebenen, mit den Worten: ,/lo j0 dilo v uoälch'o ^utr^" beginnenden und mit ^den Worten: „W 8mo « w propovoch'o Mo /lläovch'ni"—endenden Leitartikels begründe den ^Thatbestand des Vergehens gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung nach ß 300 St. G., und es werde nach § 493 St. P. O. vom 23. Mai 1873, Z. 119 R. G. B., und der §§ 36 und 37 des Preßgesehes vom 17. Dezember 1862, R. V. s. Nr. 6, die kais. königl. Landespräsidium als Landessicherheitsbehörde im Einverständnisse mit der k. l. Staatsanwaltschaft verfügte Beschlagnahme dn Nummer 27 vom 3. März 1874 der besagten Zeitschrift bestätigt und zugleich die Weiterverbreitung der gedachten Nummer verboten, sowie die Vernichtung der mit Beschlag belegten Exemplare, dann die Zerstörung des versiegelten Satzes des beanständeten Artikels der obigen Zeitschrift angeordnet. Laibach, am 7. März 1874. K. k. Aandesgericht als Preßgericht. (135-1) Nr. 2281. Lehrerstellen. Die Lehrerstellen an den Volksschulen zu Budajne, Podrag2, Planina, Urem, Dorn, St. Johann, Postejne und Präwald mit jährlichen Gehalten von 400 st. sind zu besetzen, j Gesuche sind bis Ende April l. I. beim k. k. Bezirksschulrats in Adelsberg einzubringen. Adelsberg, am'26. Februar 1874.