AnbaHer Seituna. .,« FHH. Donnerstag am 37. December FO^V« Die „Laibacher Zeitung" erscheint wöchentlich 3 Mali Dinnass. Do,mcr,tag und Sainstaq, und lostet saiimit d«n „Illyrischeü Blatte" i», Cmnploir qanzjal.ria <» ff lialbiä^,'^ H » <». . ftir die Zustellung inS Haus sind jährlich 40 lr. mehr zu entrichten. Durch die l. l. Pust miter Convert nut gedruckter Adresse portofrei aanljähria. 12 fi ' l'all, ä„,a ,' tt «' m, ' Insertions^ll'slhr'fnr eine Ipalten;eile oder den Naum derselbcn, nir rnimaliqe Ginschaltnug 3 lr, . für rille zweimalige 4 kr,, n,r eine dreimalige 5 kr (f M ^,,s^///^.'' ^. — I,„ l ft. für -t Mal. _______ . . l. .„„lraie ois ,^ Zs,, Äemtlicher Theil Kundmachung der k. k. politischen Organisir ungs« Commission für das Kronland Krain. ^AG.it l. Jänner 1850 trctcn allenthalben im Kronlaude Krain die ncuen politischen Behörden in Wirksamkeit, und zwar statt der bisherigen Bezirks-commissariate und Kreisämtcr die Bezirks-Haupt-Mannschaften, statt des Guberniums die Statthai.-tereien. Die Bezirksgerichte und Bezirksstmerämter hin-gegen verbleiben einstweilen noch in ihrer dermal,-gen Wirksamkeit. Die künftige politische Bandes-Einteilung dcä Kronlandcs Krain gründet sich auf die Gerichtsein-theilung desselben, denn der maßgrbendc a. h. genehmigte Minister-Vortrag vmn 0. August d. I. besagt: «Das Kronland Krain werdr in folgende lO Bezirks-Haliptlnannscl>aftcn eingetheilt - 1. baibach: unifassend die Gerichtsbezirke Stadt Lai-bach, Umgebung iiaibacl), Oberlaioach 2. Stein: Gerichtsbezirke Stein, Egq ob Podpetsch, Wartcnbcrg. 3. Krainburg : Gcrichtsbezirtc Krainburg, Ncumarktl und i?,ack. 4. Nadmannsdorf-.Gcrichtsbezirkc Radmannsdorf und Kronau. 5. Adelsberg! Gerichtsbezirke Adclsbcrg, Planina, Scnosetsch, Laas und Fcistritz. 6. Wippach: Grrichtsbczirke Wipvach und Idria. 7. Neustadt!: Gerichtsbezirke Neustadtl, vandssraß und Gurkfeld. 8. Tressen, Gerichtsbezirke Treffen, Seisenderg, Sittich, Nassemuß, St. Martin bei Littay und Weirelstein. ft. Gottschee: Gerichtsbezirke Gottschce, Ncifniz und Großlaschitsch; endlich l0. Tschenieinbl: Gerichtsbezirke Tschernembl und Mottling." Kiel's Oericbtseintbcilung ist aber dcrinal noch nicht vollzogen, sondern nur erst durch dir Kund-«nackung der Organisirungs Commission vom .'ti, .October d. I., Nr. l lfi, angebahnt, indem dort die hiernäM erst bcabsichtctc ^andcseintheilung allgc^ mein bekannt gegeben, und dawider die jeder Gemeinde freistehende Einsprache eröffnet worden ist. Demnach sind auch zahlreiche Reclamations eingegangen, die lhunlichst werden bcrücksichtigct. aber'denen jedenfalls nur erst dann wirkliche Holge gegeben wi>'d, wenn auch die ncuc Gerichts Organisation, und mit ihr die neue Gerichtseinthci-lung ius Lcbcn tlitt. ' Einstweilen aber können und müstcn sich die Amtsbereiche der Bezirks-Hauptmaimschastcn nur nach der der malig noch bestehenden Gerichts-eintheilung regeln, und demnach fallen gegenwärtig: 1. Der Bezirks'Hauplmannschaft in iiaibacl) die der maligen Grrichtsbczirkc Stadt iiaibach, Umgebung l^ibach, und Oberlaibach; 2. Der Bezirks-Hauptmannschaft in Stein die der« lnaligtn Gerichlsbezirke Münkendorf, (.^gg ob Pvdpttsch und Wartenbcrg^ 2. Der Bezirks-Hauptmannschaft in Krainbllrg die dermaligen Gerichtsbezirke Krainburg, ^ack, 'Ncu- marktl und Flödnig; 4. Der Bezirkt,'Hauptmannschaft in Radmannsdorf die dermaligen Gerichttzbczirkc Radmannßdorf und Kronau; 5. Der Bezirks-Hauptmannschaft in Adelsbcrg die dermaligen Gerichtsbczirke Adelsberg, Haasberg, Senofttsch, Schneebcrg und Zeistritz; «. Der Bezirks-Hauptmannschaft in Wippach die dcrmaligen Gerichtsbezirke Wippach und Idria - 7. Der Bezirks-Hauptmannschaft in Neustadtl die dermaligcn GericlNsbezirke Neustadtl, Landstraß und Gurkfeld; 8. Der Bezirks'H.uiptmannschast in Treffen dic dermaligen Gerichtsbczirke Treffen, Neudegg, Sittich, Weixeldcrg, Scisenberg, Nassenfuß und Savcnstcin; 9. Der Bezirks Hauptmannschaft in Gottschce dic dcrmaligcn Gerichlsbezirke von Gottschce, Reif-niz lind Alicrspcrg; endlich ll». Der in Tschernembl die dermaligen Gcrichlsbezirke Krupp und Pöl-land zur Verwaltung zu. Da der bisherige Wirkungskreis der eingehenden Bezirks.'(Kommissariate und Kreisämter, so wie des Guberniums ohneh'n bekannt ist, so wird auch Jedermann leicht zu ermessen haben, wo künftighin die einschlagigen politischen Angelegenheiten anzubringen sind, und il, wiefcrne späterhin dieß' fällige Aenderungen eintreten werden, wird darübe» rechtzeitig die geeignete Veröffentlichung erfolgen. Schon dermalen tritt beim Wirkungskreise der ncuen politischen Behörden gegen jenen der bisher bestandenen die wesentliche Abweichung ein, daß ihnen durchaus keine Criminal-Vorerheblmgen mehr und auch nicht das Nichteramt übcr schwere Poli-zci.-Uebertrelungcn in erster und zweiter Instanz übertragen ist, daher wegen dießfällig sogleicher Ge-schästs-Uebernahme von Seite der einschlägigen Gerichtsbehörden die nöthigen Verfügungen vom k. k. inneröstcrr. Appellativnögerichte demnächst werden getroffen werden. Von dcr k. k. politischen Organisirungs - Lan> dcscommission. iiaibach an, 23. December 1849. Am 21. Dec. IK49 wird in Wien das Vlll, Heft des Reichs - Gesetz .- und Regierungsblattes ausgegeben und versendet werden. K. K. Redactions. Bureau des allgemeinen Ncichs-Gesetz- und Regicrungs.'lattcs. Wien dcn 22. December 164!». Allcrunterthä'nigster 2>ortrag dcs treugehorsamstcn Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Bautcn übcr die Orgamsirung der Baubehörden. (Schluß. ^ Aus dcr Beschafftnbeit und dem voraussichtli' chen Umfange dcr Geschäfte und Dicnstcsobliegen.-heilen aller Baubehörden ist die nachfolgende Gliederung abgeleitet: l. Gencral-Bau-Direction. Icdc dcr drei Scctionen erhält als Vorstand einen Oberb,«director mit dem Range cines Sec^ tionsrathcs, einen Oberinspcctor (?te Diätenclasse) als Itellucrtrctcr, und mchrcrc Inspeclorm (8tc Diätenclassc) als technische Referenten für dic law scudcn Verwaltungs.Angcllgendcitcn. Für dic tccdnisch - administrativen Geschäfte, für dic Üocal-Erhcbungen, Projects-Verfassungen und Locallcitung dcr wesentlicheren Neubauten in dcn Kronländern werden den verschiedenen Abtheillln-acn der General Baudirection nach Bedürfniß die nöthigen Oderingemcure und Ingenieure, die zur 9., und Ingenieurassistenten erster und zweiter Classe, dic zur l<». Diätenclasse gehören, zugr-I wiesen. Ferner ist dcr General Baubirection ein Rechts-gelehrter in dem Range eines Sectionßrathes bei«-gegeben, welcber in allen Angelegenheiten die In? teressen des Staatsschatzes in rechtlicher Beziehung zu wahren hat, namentlich bei den Erpropriationse Verhandlungen und die Rechtsgutachten in allen streitigen Fragen erstatten muß. In dcr Beilage ist das Verzeichniß derjenigen Dienstpostcn mit den betreffenden Bezügen enthai» ten, welche ich als den Stammstatus der General-Baudircction schon jetzt zu besetzen für dringend nöthig erachte, und wozu ich die allergnädigste Bewilligung mit der ehrfurchtsvollen Bemerkung nachzusuchen mir erlaube, daß dabei auf die vorhandenen Beamten, nach Maßgabe itner Fähigkeiten und sonstigen Eigenschaften, die gehörige Rücksicht genommen werden wird, um dem Staatsschätze durch nicht genügend gerechtfertigte Quiescirungen keine übermäßigen Lasten aufzubürden. Die rein administrativen Geschäfte der General.Baudirection werden in jeder der Sectionen durch einen Secretar, und der entsprechenden Anzahl Concipistm »»b (5oncePO?adjM,fs,n besorgt werden. Das Rechnungswesen wird durch sine Vbtheillmg dcs Ministerial - Rechnungs ' Departements besorgt werden. Alle drei Abtheilungen der GencralVBanbircc? tion wrrdcn eine gemeinschaftliche Material. und Requisiten-Verwaltung und eb-en fo gemeinschaftliche Hilfsämter erhalttn. Zur Vertretung der Generaldirection nach Außen weide ich einen der Oberbaudirectoren bestimmen, ll. Bau-Directionen. Am Sitze der Kreispräsidenten werden Kreis? dauä'mter errichtet, und das Kreisbauamt am Sitze des Statthalters wird zugleich die Naudirection bilden, weil sich die baulichcn Geschäfte, welche das ganze Kronland betreffen, in derselben con-scntriren wcrdcn. Da also die Baudirectionen zugleich die Bau-geschaftc l'incs Kreisbauamtes zu besorgen haben, so gelten im Allgemeinen dieftldcn Grundsätze für ihre Amtswirksamkeit, welche im Verfolge dieser Grundzüge für die Kreisbauämter vorgezeichnet werden. Als Baudircctionen haben sie außerdem die Aufgabe, die Prüfung und Berichtigung aller jener Bauanträgr und Bauangelegenheittn vorzunehmen, deren Bewilligung den Statthaltern zustehen wird, so wie übcr Auftrag der Statthalter alle Baulichkeiten , welche nicht aus Reichsmitteln bestritten werden, entweder selbst oder in größeren Kronlän^ dcrn durch die Kreisbauämter in Ausführung brin gen zu lasscn und zu überwachen. In ähnlicher Weise haben die Baudirectionen allen anderen Behörden des Kronlandes zur Ceite zu stchcn, wenn diejelben in Vollziehung der in ihrem Wirkungskreise gelegenen Amtshandlungen zu technischen Gutachten oder Bauantra'gen und Ko^ stenanfchlägen der Mitwirkung der Baudirettionln bedürfen. 842 Die Baudirectionen haben on die Generalbau-direction Berichte, und an den Statthalter Aeußerungen zu erstatten, die Eorrespondenz mit den Landesbehörden aber mittelst Noten zu führen, an die Kreisbaua'mter aber Verordnungen zu erlassen. Der Dienstesverkehr mit den politischen und anderen administrativen Behörden findet mittelst schriftlicher Mittheilungen und erforderlichen Falles mittelst commissioneller Verhandlungen Statt, lll. Kreis-Bauamter. Jedem Kreisbauamte wird ein Inspector vorstehen, dem ein Oberingcnieur als Stellvertreter und eine hinreichende Anzahl Ingenieure, Ingenieur-Assistenten und Bau-Eleven beigegeben werden, wie es die Wichtigkeit der Bauführungen in dem Kreise und der Umfang der Baug«schäfte nothwendig machen wird. Wo das Kreisbauamt zugleich die Baudirec-tion bildet, wird der Vorstand ein Oberinspector und sein Stellvertreter ein Inspector seyn. In wie ferne von den Kreisbauämtern in ei«' zelnen Orten Ingenieure seßhaft zu bestellen sind, wird theils durch die Bauobjecte bestimmt, theils in der Folge nach Errichtung der Kreisbaua'mter im Einvernehmen mit den Kreispräsidenten festgestellt werden. Größrre Bauführungen, welche die Verfolgung eines Gesammtplanes des nöthigen Bauzusammen-hangcs wegen bedingen, wie bei schiffbaren Flüssen und Canälcn, dann bei Hauptstraßenanlagen oder bei neuen Gebäuden für specielle Zwecke und von größerer Bedeutsamkeit, werden durch die Organe der Generalbaudirection oder die dazu von ihr berufenen und geeigneten Fachmänner ausgeführt werden. Alle Neubauten vom geringeren Umfange, oder Bauardeiten, welche die Erhaltung, Erneuerung oder Verbesserung d.ih, und bei den Kreisbauämtem einen Revidenten zum Vorstande haben. Der Wirkungskreis der Bauorgane bezüglich des Geldwesens in dem präliminirten Äuf-wande sowohl, so wie in unvorhecgefchenen Fällen, wird nach vorläufiger Vernehmung der Gencralbau-direction nachträglich bestimmt, und eben so wegen der Zahlungen für Rechnung der bestimmten Geld-Dotation für den Verwaltungszweig der öffentlichen Bauten eine besondere Vorschrift im Einvernehmen mit dem Finanz-Ministerium erlassen werdcn. Alle bei den Bauämtern vorhandenen techni-sä'en, mil Adjutum bctheilten Pl'actikanten sind nach ihren Fähigkeiten bei den Bandienstzweigen allmälig als Ingenieur-Assistenten unterzubringen, die übrigen beeideten technischen Praclikanten, welche bereits eine Prüfung abgelegt haben, sind als Baue!even einzureihen, erhalten ein angemessenes Tagqeld, und stehen in der zwölften Diätenclassc. Die Anzahl der Bauclevcn bei der Generalbaudirection und bei den Baudirectioncn und Kreisballämtern in den Kronländcrn wird nachträglich fest-gesetzt werden. Die Eathegorien der Straßenbauas-sistenlen, Inspizienten, Wrgmeister u. s. w. haben als Beamte allmälig ganz aufzuhören, und für die Allfsichtöpflcgc der Straßencrhaltlüig und Flußbau-ten werden lediglich empirische Enaßen- und Flußaufseher in der Eigenschaft entlaßbarer Diener aufgestellt, welche nach guter und getreuer Dienstleistung del einttetender Unfähigkeit von Fall zu Fall, so wie auch deren Witwen und Kinder, mit Provisionen zu bctheilcn sind, wie es bisher bei den Strasimeinrälimern Statt findet. Zur ersten Besetzung der Dienstpostcn sind alle Vorschlage, in der Folge aber nur die Besetzimgsoorschläge, vom Ingenieur einschließlich aufwärts, dem Ministerium vorzulegen, die übrigen Besetzungen werden, inso-ferne dieselben nicht im Ministerialwege geschehen, der Generalbaudirection überlassen, Ucl'er die Bedingungen zur Aufnahme als Ballclcvcn werde ich die geeigneten Vorschriften verfassen und ein entsprechendes Prüfungssystem einführen, so wie im Einvernehmen mit dem Ministerium des Unterrichtes auf die Errichtung lind Einrichtung der technischen Schulen, zur Hcbung des Rauwcscns und Heranbildung tauglicher Baubeamten ein sorgsames Augenmerk richten. Der zur Dm-chfühnina, dieser Organisation erforderliche Kostenaufwand läßt sich nicht qanz bestimmt nachweisen; erwirddie bisherigen Ausgaben nicht viel überschreiten, jedoch halte ich mich verpflichtet, die Erhöhung des Gehaltes mancher Beamten-calhegorien in Antrag zu bringen, da bei Regelung der Baubehörden, dem Personale- und Blsoldungs-status der Gesich:spunct festgehalten werden muß, daß die Bezüge im Verhältniß zur Stellung und Leistung, welche dem Baubeamtcn obliegt, zu bemessen sind. Es wird sich jedoch dabei der Fall ergeben, daß Beamte in eine Stelle versetzt werden müssen, mit welcher ein, nach dein neuen Status geringerer Gehalt verbunden ist, als derjenige war, welchen der betreffende Beamte in seiner frühnen Stellung bisher bezogen hat, und auf dessen Fort-gcnuß sic sowohl, als auch auf den analogen, davon abhängigen Ruhegehalt den Anspruch erworben haben. Um für solche Fälle grundsätzlich umzuden- ken, wird im Allgemeinen die allerhöchste Geneh? migung angesucht, jenen Beamten überhaupt, deren sircr Gehalt dermalen größer ist, als jener, welcher ihnen, gemäß der neuen Bemessung, auf dem in Folge der Ovga nisi rung verliehenen Posten zu ommt, den Unterschied als Pcrsonalzulage in so lange zu belassen, bis sie in eine solche ncusyste^ misirte Gehaltsstufe vorrücken, welche die früheren Bezüge gewähren wird. Dieser in allgemeinen Zügen gegebene Rahmen für die Organisirung der Baubehörden zeigt den wesentlichen Vortheil, daß die, in irgend einem der verschiedenen Fächer der Baukunst besonders vorleuchtenden Ingenieure und Architccten immer in dem ihren Kenntnissen und Erfahrungen angemessenen Wirkungskreise verwen, del werden können. Wenn Eure Majest t den vorliegenden ehrerbie, tigst in Ant>xq gebrachten Orgamsatwiisgrundsähen die allerhöchste Genchmigung zu rrtheüen qeruhel,, werde ich über die Systemisirunq der Personalzustä'nde der Baubehörden in den Kronlänoeln mir von der constituirten Generaloaudnection alsobald die Vor.-schlage erstatten lasse,» und die Baudirectionen und Krcisbauämter ins Lebcn rufen. — Es wird dann noch erübrige», die verschiedenen, dem neuen Wirknngs« kreis der einzelnen Baubehörden entsprechenden Amts. instnictionen zu verfassen, die vorhandenen Ballgesetze und B.uioerordnungen de„ Anforderungen und Bedürfniss»!, dcr Gegenwart gemäß umzuändern und Sorge tragen, damit aUe dicse Aenderungen allmälia. und ohne fühlbare Siörung der dabei berührten Iu^ te, essen dilrchge'ührt und dem neuen Organismus der Staatsverwaltung angepaßt werden. Elne Majestät werden allkninterthäm'gst gebeten, diesen ehrcil'iftigst unterlegten Vorschlägen die Bewil. ligliüg erteile,,, »md die Beseftung der in der Beilage oeizcichneten Posten, insostme s,'c nicht der aller, höchsten Entschließung Eurer Majestät vorbehalten sind, a/uehmigcn zu wollen, Wien, 28. November 18 l9. v Brück m p. Allerhöchster Entschluß, Ich f,f!ict)m>a,e die vorstehenden Organisiruligs' antrage fur die vollziehenden B^ul^hordcti, sowie den vorgelegten Person.'lsiatus der Geilcralbatldirection, und bealistiaqe Meinen Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten mit der Ausführung der-selben. Den Vorschlägen zur Besetzung der Meiner Ent-scheidllng voldedalttnen Posten sehe Ich entgegen, und gestatte zugleich die Besetzung der andern Dienstpo-stm unmittelbar durch Meinen Handelsminister. Wien, l5 Dumber «849. Franz Joseph m. z». K u n d m ., ch u n g. D,15 wegen feiner schlechte:, Tendenz von dem Militär- u„d tzwil.Oouv.rnrlir lmttrdriickte, hier in Wien erschienene Tageßbl.itt, genannt die „Presse," redigivt »o» Aug, Z°ina,, 'vird, wie man aus einer Annvnce dieses Redacteurs eisehen hat, liunmehr in Nrünn von e>.'en demselben Redacteur herausgegeben wcvden. Nachdem aber dieses 5ourn.il für dei, ganzen Bezirk des Belageruligs-Ravons verbottn ist, so darf dasselbe »vädrend der Dauer diescs Verbotes für Wien nicht bezogen werden. Es wird daher das hiesiae Pnblicmn im ANge, meinen, insbesondere arcr die frühern Abonnenten tiefes Journals, im Auftt.ige Sr. Exc. dfs Herrn MiMär- und (Zivil.Goliuernllirs gewarnt, zu adonni-ren, weil dieses Abonnement nicht nur allein die Confiscation des empfangenen Blattes, sondern auch die kriegsnchtliche Behandlung und Bestrafung Derjenigen zur Folge haben würde, welche dieses Verbot übertreten. Wien, am 20. December I«49. Von der Central. Commission der k. k. Stadt-(Kommandantur. 843 Hrrlligthum Srain Lai bach den 26. December. Die «Gratzer Zeitung bringt in Nro. li55 v. 24. d. M. aus Wien zwei verschiedene Corrcsponrcnzen, die den künftigen Statthalter Krains, Grafen Chorinsky, besprechen In einer heißt cs: ,>Bci dem Personale der n. öst, Lan-des-Negierung hat die Ernennung des Grafen Eho, linsky zum Statthalter von Krain cine Art von Be stlirzung hervorgerufen, da man den Verlust dieses humanen mW keiuitnißrcichen Mannes, der sich die ungetheilte Anhänglichkeit seiner Untergebenoi zu er werben wußte, allgemein bedauert." Die zweite berichtet die allgemeine Theilnahme, welche das scheiden des würdigen l!andeschefs erregt. Wir glauben dein Lande Glück wünschen zu können, da nach dem Scheiden Sr. Excellenz dls Hcm» Landcsgouvcrnems, grasen von Welsersheimb, der sich ebenfalls die Liebe und Achtung der ganzen Bevölkerung Krams wahr rend der ereignißvollen Zeit des Jahres !848 in ho.-hem Grade zu erwerben wußte, die Geschikc desselben wieder einem so tüchtigeil Statthalter anvettraul werden sind. W i c n — Wien, 22. December. Zwischen den Staaten Oesterreich, Preußen, Baicrn , Sachsen, Hannover, Braunschweig, Mecklenburg - Schwerin, Meck-lendurg - Strelitz, Oldenburg, Lüdeck, Bremen, Hamburg und der fürstlich Thurn - Taris'schen Ge-neralpostdircction ist auf Grundlage der von der Dresdner Postconfcrenz über Behandlung des Zei-tungsdebits und der Zeitungsspedition ein Vertrag geschlossen worden, dessen Bestiminungen wesentlichster Art in Folgendem bestehen: Es wird eine gemeinschaftliche ^pcditionsgebühr für politische und nichtpolitische Zeitungen festgesetzt. Bci jenen beträgt sie in der Regel fünfzig Percent des Preises, zu welchem der Verleger das Blatt der Postanstalt liefert. Sechs, höchstens siebenmal erscheinende poli-tische Blatter dürfen mit einer Gebühr von nicht mehr als 6 und nicht weniger als 2 Rrichsthalern belegt werden. Erscheinen sie seltener als sechs Mal per Woche, so beträgt der Speditwnspreis im Ma-ximum 4 Reichsthaler, im Minimum l Thaler !0 Ngr. Kür nichtpolitische Blätter ist im Allgemeinen der vierte Theil des Verlagspveises als jährliche, SpeditioNbgebühr zu entrichten, diese Gebühren werden zwischen dem versendenden und abgebenden Post-amte zu gleichen Hälften getheilt. Durchzugsgebüh. reu und sonstige Zuschläge finden nicht Statt, D cse neue Ordnung gilt bereits vom neuen Jahre ab und wird der demgemäß modisicittc Zcitungötariff nächstens bekannt gemacht werden. — Gestern fand in Ottalrin nächst Wien eine Beerdigung nach neu erfundenem dcmschkathulischcm Gebrauche Statt. Etwa 50 Personen folgten der Leiche, unter denen man etwa zwölf Deutschkatho-liken bemerken wolltc. Die Bevölkerung des Ocrt-chens zeigte sich von der unkirchlichen Weise der Bestattung nichts weniger als vorthcilhaft angeregt. — Wien, 2l. Dec. Bezüglich der Maßnahmen, welche nach Ablauf der bestehenden Pachtverträge bei Besorgung des Betriebs der Staatbeiscn-bahnen in südlicher und nördlicher Richtung ergriffen werden sollen, ist über Antrag des Handelsministeriums emc allerhöchste Einschließung vom 5. December l, I. erfolgt, mittelst deren angeordnet wird, daß nach Ausging der betreffenden Verträge mit den Privatgesellschaften, als Pachtunternchmcrn, der Betrieb der Staatsbahncn in eigene Rlgie genommen u>,d jede hiezu erforderliche Einleitung ungesäumt getroffen werde. Der übliche Einwand, daß Privatregie wohlfeiler als Staatsregle zu stehen komme/entfällt bei so ausgedehnten Unternehmungen, wie Eisenbahnen, wo es Pächtern nnd Privatgesellschaften gleichfalls unmöglich ist, in alle Zweige des Geschäfts, an allen Orten selbst unmittelbar einzugreifen. Da übrigens fast in allen Bändern, nw Staatobahnen sichsiudcn, selbe in eigener Verwaltung betrieben werden, indcm dadurch der Ge-schästsmechanismus vereinfacht lmd der erzielte Nutzen direct der Staatscasse zugewendet wird, so läßt sich mit Grund annehmen, daß auch bei uns die Netriebsauslagen, die bisher eine enorme Höhe erreicht hatten/bei Zugrundelegung eigener Regie auf ein mög ichst geringes Maß zurückgeführt werden dürften. — Auf ein dem k. k. Finanzministerium am 25. November d. I. unterbreitetes Gesuch, die auf andern Plänen der Monarchie bisher nur zahlbaren Coupons in Zukunft auch bei einer hiesigen Staats-casse zur Erleichterung des allgemeinen Verkehrs flüssig machen zu wollen, erhielten die dem hiesigen Handelsstande angehörenden Bittsteller folgenden Bescheid: «Es wird den ?c. ?c. bedeutet, daß die Universal- Staats- und Banco-Schuldencassc den Auftrag erhalten hat, diejenigen auf Ercditsabthci-lungen in den Provinzen überwieseuen Eoupons, welche der Universal - Staats - Schuldencasse zur Zahlung fträsentirt werden, bei anerkannter Echtheit derselben und sonstigem licsuidcm Befunde ohne Anstand einzulösen." — Mehrere Blätter, welche sich in neuter Zeit mit der Untersuchung und Beleuchtung ruthenischer Zustände beschäftigten, scheinen die Gcsinnungsfcstig-tcit des ruthenifchen Volksstammcs in Zweifel zu ziehen und namentlich der Ansicht, als neige ein Theil der dortigen Bevölkerung zum Schisma, d> h. zum Uebcrtritte vom herrschenden gricchisch-unictcn zum nichtunirtcn Ritus, Raum zu geben. Als die geeignetste Widerlegung mögen folgende Worte dienen, welche der ehrcnwcrthe Domherr Ku-ziemski in der ruthenischen Versammlung am 26. November l. I. spra l' : »Die uns feindlich gesinnte Partei beschuldigt uns, wir seyen den Beamten, der deutschen Sprache feind, und strebten nach dem Schisma. Ich fühle die Nothwendigkeit gegen solche Verleumdung offen vor der gcsammtcn "Welt im Namen des gcsammten Volkes mich auszusprcchen und zu erklären, daß das russinische Volk in seiner Treue gegen Kaiser und Regierung nie wankte, und wie seinem Kaiser, so wird cs auch dem Glauben seiner Väter, seinem Rtus und der römischen Kirche unwandelbar treu verbleiben. Ich bin überzeugt, daß die l'lull» s!i!>lv,'» vollkommen m t mir übereinstimmt." Und in der That gab die Versammlung mit freudiger Einhelligkeit ihre Zustimmung. — Ueber Antrag des Herrn Iustiziniinsters ist der k. k. geheime Rath Stephan v, Szerencsy zum provisorischen Senatspräsidcnten der ncu zu bildenden ungarischen Abtheilung des obersten Gerichtshofes ernannt worden. Die Ernennung dieses sowohl durch Geist als Eharafter ausgezeichneten Mannes dürfte nicht verfehlen, in Ungarn dic vortheilhafteste Wirkung zu üben. — Wir sind ln der iiage. die in mehreren Blättern enthaltene Nachricht, als ob bereits Verlcihun-a/n des Franz Ioscphordens Statt gefunden hätten, als grundlos zu bezeichnen. — Wien, 2.". Dec. Aus einem in der neuesten Nummer der offiziellen „Gazzctta piemontcsc enthaltenen köingl. Decret ersieht man, daß die sardinische Regierung das Naturalisationsrccht unter leicht erfüllbaren Bedingungen dev lombardischen Emigration zuzugestehen geneigt ist. Dieses Auskunftmittel scheint nicdt ungeeignet, mn die künstlich agitirte öffentliche Meinung in Piemont vollends zu beschwichtigen, indcm di<- Krone daselbst frei gc-währt, was sie nach dem entschieden günstigen Ergebnisse der eben geschlossenen Wahlen sich nicht inchr abtrotzen zu lassen brauche Was unsern Staat betrifft, so dürfte er die Ausscheidung absolut feindlicher Elemente eben nicht mit grollendem Auge anzusehen bewogen seyn. Römische Staaten Rom, 12. December. Wie wir hören, ist mit der französischen Requrung ein vortheilhastcs Anleihen abschlössen »rorde». Die Notcn der römischen Vank werden vom neuen Jahre an g«^en Schahschcinc eingewechselt werden. U u si l a n l» St. Petersburg, ll. December. Die »Tl. Petersburg'schc Zeitung'- mcldct: »Se. Majestät der Kaiser h>,t dem don'schen Heere, zur Erinnerung a» dessen rühmliche Betheiligung bei den» Kampfe gegcn die ungarischen Rel'cllcn, die Georgen.Fahne milttlsi nachstehenden besonderen Handschreibens zu verleihen geruht: »Von Gottes Gnaden, Wir Nikolaus der Erste u. s. w. An unser liebes und getreues don'schcs Heer, eifervolles Bestreben im Dienste für Thron und Va-lerland war von jeher eine auszeichnende Tugend des don'schen Hecrcs. Der Fcldzug nach Ungarn lind Siebenbürgen, in diesem ^ohre unternommen zur Wiederhcrstllliing der durch Ansruhr frcch verletzten legitimiN fechte Uüseris erhabenen Bundesgenossen, des K.isers vrN Oesterreich, gab diesen, Heere Veranlassung zu ueuen Heldenthaten Die tapferen Re-g!,ne,>nr und die Artillerie vom Don l>.ben ihre Schuldigkeit gethan mit der Ergebenheit und dem Eifer, die ihnen eigen sind. Unverdrossen in Ertla. gling dti- Beschwerden des Krieges, haben die entschlossene», und tühncn Anwohner des Don in vielen Schlachten a/gen die ungarischen Rebellen, cm denen sie thätigen Antheil genommen, auf's neue glänzende Beispille von Tapferkeit und unerschrockenem Helden, mutye abgelegt. Hesl'nders bemerkenswert!) sind die Kriegsthaten- 1) des 32. Regiments bei dem Ueber, gangc über die Theiß bei Tiszi Fürcd, und des 5l. Regiments unterhalb Tokay, wo dessen 6. Ssotnia über diesen Fluß schw«mm, die Fähre und den Furth eroberte; 2) des 4l Regiments lei Miskolcz, wel. ckes Regiment gleichfalls an dem Treffen bei Tokay Theil nahm; ?) des 4'» .Regiments beim Etteifzuge aus Also-Kubi,, nach der Waag hin, wobei das Regiment d esen Fluß durchschwamm, so den Uebergang möglich machte m'.d die Nebellen verfolgte, und deS 4<>, )),egiments, das sich bei Samosz durch einen kühnen Flankenangriff, durch welchen der Feind zurückgedrängt wurde, auszeichnete; 4) des i. Regiments bei Schaßburg, wo dasselbe die Rebellen acht Werst weit verfolgte, und ihnen zwei Fahnen nnd acht Kanone» abnahm, und 5) die Operationen im Szekler Lande, bei dem Marsche von Kronstadt nach Hermannstadt, sowie auf der Stellung zwischen Reiß-inark nnd Mühlbach, wo die Kosaken durch ihren kühnen Angriff del, Sieg gewinnen halsen, dem Feinde 6 Kanonen, !4Kasten mit kongrev'schen Raketen, das ganze Fuhiwefen, Papiere lmd Geld abnahmen und l5W Gefangene machten. Sämmtliche don'schen Regimenter »nd B.'ttmen, die sich ohne Ausnahme bei der Haupt, Armee und beim sünilen Infanterir-Eorps befanden, haden sich bei jedem Zusammentreffen nnt den ungarischen Rebellen mit Ruhm bedeckt am meisten sich jedoch in der Schlacht bei Debreczin und bei der Verfolgung des dort geschlagenen Feindes hervorgethan. Wir haben, da die Kriegsoperationen nun z»m glücklichen und raschen Ende gefühlt sind, und die Störer der gesetzlichen Ordnung vor Unserem siegreichen Heere die Waffen gestreckt und sich unterwvl-,e>l habe»,, zum ferneren Zeichen Unserer besonderen Aufmerksamkeit nnd Unseres kaiserlichen Wohlwollens g.gen das don'schc Heer, für gut erachtet, demselben die beilolgmde Fahne allergnädigst zu verleihen, zur ! Erinnerunst on die rühml cbe Theilnahme dieses Her--res bci dem Kriege gegen die Ungarn. Wir befehlen c emnacl.: diese Fahne vorschriftsmäßig zu weihen, und als Zcichen neuer kriegerischer Ehren den übngen von den, ansgezsicbnlten don'schen Heere auf dem Felde ?er Ehre nnd des Ruhmes durch unwandelbaren Ei? fr nnd beständige Tapferkeit erworbenen Heeres-Re-galien beizugesellen. In der Ueberzeugung, daß diese f,i/gensä'nit, von Tricst nach Wien. Sechslchntcs Vr^eichniß der zur Griinduuss eines kraiuischen Pro-vinzial-Invnlideufondes ciu^egaugencu freiwilligen Veitrage. Nebertrac; des 16. Verzeichnisses mit 220 fl. in Obligat, und dar 93Y5 fl. 54^ kr. Neucr Empfang: Die Freiherr v. Schmidburg'schen Erben die 2"/<, Aerarial^riegs- Darlehen - Ordinariobli^atio- nen clllo. t. Februar »8!iO, ^)ir. °"'/<,.72 pr. - - . 200 si. Fräulein Anna Ußler . . l5 „ — „ Herr Iohmm Toinz, Besitzer des Hauses Nr. 70, Stadt . - ., 20 » „ Valentin Koschel, Besitzer des Hauses Nr. 77, Stadt . — » 40 „ Michael Oßedek, Besitzer des Hauses Nr. 90, Stadt . — ,> 3l» « „ Mcntiil Wurner . , — „ 25 „ '> Sarthelma Pnitz, Besitzer des Hauses Nr. 135, Stadt 2 „ — „ FÜlti-cia 9-,04 fi. 4c>^4 fV. Uebertrag 940i fi. ^9^ kr. Frau Theresia Palusa, Besitzerin des Hauses Nr. l50, Stadt . 2 » — ^ 4 Bewohner des Hauses Nr. »50, Stadt . . . . 3 » 20 » Herr Ioh. v. ^endenseld, f. k. ^andrath 5 <. — ^, ,, Wilhelm Nu^holzer . . 3 „ — , „ Nikolaus Rudholzcr . . 2 „ —. ^ ,) Augustin Traun . . . :> » — ^ „ Joseph Wi'ber, Hausbesitzer l » — „ 0. M......l » — N. N, Magd . .' .' . — ., l5 v 1. H. im Hause Nr. >67, Stadt — „ 3i ^ Die Alllmnen des hiesigen lZIerical- Seminars . . . l6 >> — „ Ein Unqenannter ans dem Bezirke Nassenfuß . . . l00 „ — „ Herr Johann Baumqartner, Natio^ liiilgarde - (Commandant Und GeMkiüdcrath . . . .50 „ — ^ ,> Friedrich Ritter v, Kreizberg, k. k. !. Kicisrath . '. ^o ^ -, »^ Summe-. 420 fi. in Obl. und bar 96lI fi. 55-^ kr. Stadt-M.issistrat 30 zu vergeben: »Allgemeine Zeitung," »Wiener Zeitung," »Wanderer," »Ost-Deutsche-Post," »Grazer'Zeitung," „Illustrirte Leipziger Zeitung," »Der Lloyd" und «Fliegende Blätter." In «/>?,«. FjlieiFlFF««!,/?''^ Buchhandlung in ^«zhttt?/s 'st zu haben: Nitschr.er, I. F., W. M ssenhauser. Sein Leben. Wirken und sein Ende. Mit dem Porträt und FacsimileMcssenhausel'ö. Wien 1849. ^tt kr. Oesterreich's Lebensfrage. Als Entgegnung auf SämjVlk.'s ..Deutsch oder Russisch." Von M. F v, N, Wi.n 184!» 24 kr. An alle jene Herren Hausinhaber, welche mit der Zahlungserhöhung für die Wmtermonate vonl j^49 auf 18'>0 noch im Rückstände sind. Laut 3ten Paragraph der sind alle Jene erloschen, welche sich damals nicht herbei- ließen, dle Erhöhung, den Zeltumstände^gemäß, zu bezahlen. Ich bitte daher wiederholt um die Einzahlung dieser Rückstände, oder um Bereithaltung der Localien zur ^elbstoequartterung, da ich für die am 1. Jänner noch rückständigen Häuser keinen Mann mehr übernehme. Möge Jedermann beurtheilen, ob es mogkch ist, in den strengen Wintermonaten, bei unausgesetzter Bequar-tierung und sonstigen Calamitaten, ohne Zahlungserhöhung zu bestehen. H^ Vencd. Mithalm. ' Pränumeratians Ank ü ndig u n g. HUHit Schluß des Monates December geht die Pränumeration dieses Semesters zu Ende, und wir laden hiermit die I>. 'l. Herren Pränumeranten, so wie gesammte Freunde des politischen Lebens zur neuerlichen Pränumeration auf die Laibacher Heitullst ein. Um den großen Bedürfnissen der Neuzeit zu entsprechen, und den vielseitig gemachten Wünschen thunllchst nachzukommen, wird die Laibacher Aeitung vom Jänner 1850 an tn sslich, mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen, erscheinen. In Betreff unserer politischen Haltung und der Tendenz des Blattes glauben wir das verehrte Lesepublikum auf das in unserem Blatte vom I. December d. I. Nr. 143 erschienene Programm verweisen zu dürfen, und wir behalten es uns vor, hier nur noch die Art der Eintheilung anzudeuten. ^ Zufördeist wird unser Augenmerk auf die Provinzial ^Interessen unseres Kronlanoes gerichtet. I>, dieser Beziehung werden wir es uns zur 'Aufgabe stellen, alles auf Agricultur, Industrie, Schulwesen, Aomiinstration u. s. w. Bezughabende zu erörtern, und die Aufmerksamkeit der Behörden auf diese Puncte hinzuleiten. Zu diesem Behufe laden wir Alle wahren Vaterlandsfreunde höflichst ein, unü mit Beiträgen dieser Art gefalligst zu unterstützen, wofür wir auch angemessene Honorare zu zahlen nicht Anstand nehmen werden. Nächst obigen Artikeln werden wir das Wichtigste und Interessanteste aus allen Thellen der Monarchie schleunigst zu bringen bemüht seyn, und in harmonischer Zusammenstellung und Fortsetzung den Neuball der Gesammtmonarchic den verehrten Lesern bringen. Zugleich aber werden wir die Begebenheiten und die fortschreitende Entwickelung der außerösterreichischen Staaten aucd nicht unberücksichtiget lassen, das Wis-senswürdigste mittheilen, und hauptsächlich dem auf den österreichischen Kaiferstaat Bezug habenden unsere volle Aufmerksamkeit schenken. Das »Illyrische Blatt" wird zu erscheinen aufhören. Statt dessen werden wir den Freunden der Belletristik ein reichhaltiges Feuilleton zwei bis drei Mal die Woche durch die thätige Mitwirkung mehrerer Belletristen zu bieten in der Lage seyn. Obgleich dieses größere Unternehmen wegen Haltung von Corrcspondenten in verschiedenen Puncten des Kaiserstaates und sonstigen damit verbundenen Mehraustagen mit ntcht geringen Kosten verbunden ist, so wird der Prämimerationöbetrag denumgeachtet nur um den gewiß höchst mäßigen Betrag von jährlich Oiucm (Hulden erhöht, wodurch sich nachstehende Prä'lNlmerativnsbetra'fte herausstellen: ganzjährig im Comptoir N) si., halbjährig 5» si.; ganzjährig mit Kreuzband ll si., halbjährig im Comptoir mit Kreuzband 7» si. 30 kr.; ganzjährig mit der Post portofrei und unter Kreuzband mit gedruckter Adresse l:t fi., halbjährig mit Kreuzband «. si. 3« kr. Jene I'. 'l'. Pränumeranten w Laibach, welche oie Zeitung täglich ins Haus gestellt zu h chen wünschen, zahlen dafür halbjährig W kr. Um ferneren Irrungen auszuweichen, wird bemerkt, daß nur gegen wirkliche Vorausbezahlung die Zeitung verabfolgt wird. Für Ankündigungen durch das Intelligenzblatt der Laibacher Heilung werden folgende Gebühren berechnet. Für eine Garmond-Epaltenzeile oder den Raum derselben bei einmaliger Einschaltung 3 kr., zweimaliger Einschaltung 4 kr., dreimaliger Einschaltung 5 kr. Für eine Anzeige bis inclusive 12 Spaltenzeilen, ist die Einschaltungsqebühr für ein Mal 4<» kr., zwei Mal ."»<» kr. und für drei Mal l. fi. llZ^ Die mit Post einzusendenden Pränumerationsgelder können unfrautirt aufgegeben werden, wenn auf der Adresse des Briefes der Inhalt alö „Zcitungspranumerationsgeld" bezeichnet ist. 3Z^ Alle Zusendungen an das Zeitungscomptoir und an die Redaction werden nur frankirt angenommen. Indem wir unser erweitertes Unternehmen einer gerechten Würdigung empfehlen, schmeicheln wir unb, dmch das Gebotene allen Anfor-derungen zu genügen; wir glauben für die Opfer, die wir dem Unternehmen im Interesse der Provinz bringen, durch eine größere Theilnahme entschädigt zu werden, und ersuchen höflich, uns recht bald die Prcmumeration einzusenden, um auch darnach die zu erwartende größere Auflage bestimmen zu können. Laidach im December 1849. Igna; v. Klcinmayr's Icitungsvcrlag.