Amtsblatt zur Laißachcr ZcilM^ ^. H.A Mittwoch den 20. Februar 48Ht). ^^ ___ . ... ___ ___ Aemtliche Verlautbarungen. ^s3:j. (1) Nr. 2846. Kundmachung. ,, Zufolge einer Mittheilung des hiesigen k. k !' Gensd'armcrie - Regiments - Commando wird ,^."nt gemacht, daß alle jene Kapitulanten, welche ."tits in ihrem Geburtsorte beurlaubt sind und in ^ activen Armee 8 Jahre gedient haben, in die «ensd'annerie unter nachstehenden Bedingungen "lrcten können: Erstens. Geschieht der Ein-M vor der Hand als Gemeiner, jedoch genießt ^' Gensd'arme die Auszeichnung eines Corpo-alen der Armee, daher dessen stufenweise Besorgung v^^ h^. Hu^n Verwendung und tadellosen ^^ührung eines jeden Einzelnen abhängt. Die ^gebühr besteht in täqllchen 25 kr. C.M. an Analer Löhnung, den Landes^ und Local-Zu-^!^'n und der Taglien-Gebühren; ferner in der ,,^'N vollständigen Bekleidung, nebst eines jähr-"^ Pauschalgeldes von 40 st. C. M., welche . "'e Ec^uipilungsmaisa erlegt werden. —Zweigs, Muß jeder in die Genso'armcrie Eintrete im Besitze der österreichischen Staatsbü'rger-?°ft seyn, und das Alter zwischen 24 und 3tl ^hren nich^ überschritten haben, die aus der'Armee betretenden Individuen können bei vorzüglichen "3ct,schaftcn ausnahmsweise auch mit dem Alter .°" W Jahren aufgenommen werden. — Drit-.^s. W^den nur Iildivlduen des ledigen oder Erlösen Witwenstandc, vom gesunden und ^yen Körperbaue, mit einem großen Maße von «'„^chuh und 5 Zoll, des Lesens und Schreibens s?"b'g< vom unbescholtenen Nufe und guter Auf-^liii^ aufgenommen. Die Auf-iahme für Leute ^ o,m cyemaligln Laivachcr und Adelsberger ^eise, dann den nähern Bezirken des Ncustadtlcr ^^' geschieht hier in der Conscriptions-Kanzlei 9il> ^erbbezirks - Regiments Prinz Hohenlohe selbst ' fül' den Neusiadtler Kreis zu Neustadtl dj^cj'^o sich demnach wegen der Aufnahme in Ni^ ^d'armerie die odgedachten Capitulanten zu ^ll)^ ^ben. — Von der k. k. Statthalterei, ^) am 18. Februar 1850. "i. (l) «cl Nr.'°'^,7 St. Nr. 2509. ^ K u n d m a ch u n g l, f " Herstellung der Strecke der tj. S ta a ts- E ison bahn amS emme-"tt >Ü " w Spieß bis zum Hcidenste,-^ <^tat. Nr. 237 bi5 St at. Nr. 255. ^"N Folge hohen Ministenalcrlasses vom 27. ^^' 1^50 Zahl ^N wird die Herstellung b^ ^ats-Visenbahnstrccke von Spies bis zum tzl^neincr d. i. von Stat. Nr. 237 bis kisc^ ^r. 255 auf der k. k. südlichen Staats-di,^')n im Wege der öffentlichen Goncurcnz X^^^n-eichung schriftlicher Offerte an den Anfordernden überlassen. — Denjenigen, -^ je Vauführung zu übernehmen bcab-^gl'ii^' Wird folgendes zur Richtschnur bekannt /l'scs^' l. Es sind zu diesem Ende die Kosten k^litt ^ annäherungsweise auf»,211.748 si. h ^ ' ^^^'t jedoch bemerkt wird, daß diese ^„tj bloß als Grundlage zur Bemessung der (^ läila/' ^'"'"' ^^ " Die Arbeiten mü's-l. '^hlni '^ "lcr Wochen nach Eröffnung der > lt,,^"3 bes Offertes in Angriff gcnom-^ oer^rt fortgesetzt werden, daß die Voll->lnb"i3^? zuversichtlich mit letzten fe ein,, " i ^'/ bewerkstelliget ist. — 2. Die ^ MM.., «^^lampel ausgefertigten Of-F^gs u n ^^"'s bis 15. Mall 1850 Xft.'V^ "dr versiegelt und mit der 3t. TpieV'di " ^"' Herstellung der Strecke k ^^ bisSt^^H"^u^"ncr von Stat. eisen ^'"'ral^Ba' 3' ^'"'" ""s'^n, bei der b I^bnen in N?^'""wn für die Staats-^ " werd/.'/ ^'", Wollzeil Nr. 867, einge- ' "^ ^'namen' de/^5^rt "uß den '"' des Offerentcn, und die Angabe seines Wohnortes enthalten. — Der Nachlaß an den Einheitspreisen ist in Percen-ten, und zwar sowohl mit Ziffern als Buchstaben anzugeben. Offerte, welche diesen Bedingungen nicht entsprechen, oder andere Bedingungen enthalten , werden nicht beachtet werden. -—> 4. Der Offerent, welcher seine persönliche Fähigkeit zur Ausführung von derlei Bauten bei den Staatseisenbahnen nicht bereits dargcthan hat, muß diese Fähigkeit auf eine glaubwürdige Art nachweisen. Ferner hat derselbe ausdrücklich zu erklären, daß er die auf den Gegenstand dieser Kundmachung Bezug nehmenden Pläne, approximativen Kostcnüber-schlage, Preistabcllcn, allgemeinen und besonderen Baubedingnisse und die Baubcschreibung eingesehen, selbe wohl verstanden habe, und sich genau darnach benehmen wolle, zu welchem Ve-hufe er die erwähnten Documcnte noch vor der Neberreichung des Offertes unterschrieben habe. Die gedachten Behelfe werden bei der General-Bau-Direction für die Staatscisenbahnen zu Wien in den vormittägigen Amtsstunden von 8 bis 2 Uhr zur Einsicht für die Osserenten bereit gehalten. — 5. Dem Offerte ist auch der Erlagsschein über das bei dem k. k. Universal-Cameral-Zahlamte in Wien odcr bei einem Pro-vinzial-Cameral-Zahlamtc erlegte Vadium mit 5 Percent von der annäherungsweise ausge-mittelten Bausumme beizuschließen. — Das Vadium kann übrigens in Barem oder in hierzu gesetzlich geeigneten österreichischen Staatspa-picren nach dem Börstwcrthe des dem Erlags-tage vorausgehenden Tages (mit Ausnahme der nur im Nennwerthe annehmbaren Obligationen der Vcrlosungs-Anlchen von den Jahren 1834 und Itt3i>) erlegt werden. Auch können zu diesem Behufe gehörig imch dem Paragraphe 1374 des a. b. G. B. versicherte hypothekarische Verschreibungen, welche jedoch vorher in Beziehung auf ihre Annehmbarkeit von der k. k. Hof- und Niedcr-Oesterreichischcn oder von einer Provinzial^Kammer-Procuratur geprüft und anstandlos befunden worden sein müssen, beigebracht werden. — <». Die Entscheidung über das Ergebniß der Concurrcnz-Verhandlung wird von dem holM Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten nach Maßgabe der Annehmbarkeit der Offerte und der Ver-trauungswürdigkeit des Offercntcn erfolgen.— Bis zu dieser Entscheidung bleibt jeder Offerent vom Tage des überreichten Anbotes für dasselbe, sowie auch dazu rechtlich verbunden, im Falle als sein Anbot angenommen wird, den Vertrag hiernach abzuschließen. — 7 das Va-dium des angenommenen Anbotes wird als Caution zurückbehalten werden, wenn der Unternehmer nicht etwa (was ihm gegen besonderes Einschreiten freisteht) die Caution in anderer gesetzlich zulässiger Art bestellen will. — Die Vadien der nicht angenommenen Anbote werden sogleich den Offerenten zurückgestellt werden. Von der k. k. General-Bau-Direction. Wien, am 8 Jänner 1850. Z. 324. (1) u.^> 1 angeführten Ballstrecken beziehen, so ist die Aufschrift nach der dort angedeuteten Abgränzun.q der Baustrecken zu verfassen. — 3. Jedes Offert muß den Vor-und Zunamen des Offerenten, und die Angabe seineö Wohnortes enthalten — Der Nachlaß an den Einheitspreisen ist in Percenten, und zwar sowohl mit Ziffern als Buchstaben anzugeben. Osserte, welche diesen Bedingungen nicht entsprechen, oder andere Bedingungen enthalten, werden nicht beachtet werden. — 4. Der Offerent, welcher seine persönliche Fähigkeit zur Ausführung von derlei Bauten bei den Staatseisenbahnen nicht bereits dargethan hat, muß diese Fähigkeit auf eine glaubwürdige Art nachweisen. Ferner hat derselbe ausdrücklich zu erklären, daß er dle auf den Gegenstand dieser Kundmachung Bezug nehmenden Pläne, Vorausmaßc, Kostenüberschläge, Preis-tabellen, allgemeinen und besonderen Baubcdinq-nisse und die Baubeschrcibung eingesehen, selbe wohl verstanden habe, und sich genau darnach benehmen wolle, zu welchem Behufe er die erwähnten Documente noch vor der Uebc-rreichung des Offertes unterschrieben habe. Die gedachten Behelfe werden bei der General-Bandirec-tion für die Staatöeisenbahnen zu Wien in den vormittägigen Amtsstunden von 8 bis 2 Uhr, zur, Einsicht für die Offcrenten bereit gehalten. — Dem Offerte ist auch der Erlagsschein über das bey dem k. k. Universal Cameral-Zahlamte in Wien oder bei einem Provincial-Cameral-Zahlamte erlegte Vadium mit 5 Percent von der annäherungsweise ausgemittclten Bausumme beizuschließcn. Das Vadium kann übrigens in Barem oder in hierzu gesetzlich geeigneten österreichischen Staatspapicrcn, nach dem Börsewerthe des dem Erlagstage vorausgehenden Tages (mit Ausnahme der nur im Nennwerthe annehmbaren Obligationen der Verlosungs-?ln-lehcn von den Jahren 1834 und 1839) erlegt 8» werden. Auch können zu diesem Behufe gehörig nach dem H. 1374 des a. b. G. B. versicherte hypothekarische Verschreibungen, welche jedoch vorher in Beziehung auf ihre Annehmbarkeit von der k. k. Hof- und Niederösterreichischen oder von einer Provinzial-Kammerprocu-ratur geprüft und anstandlos befunden worden seyn müssen, beigebracht werden. — 6) Die Entscheidung über das Ergebniß der Concurrenz-Verhandlung wird von dem hohen Ministenum für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, nach Maßgabe der Annehmbarkeit der Offerte und der Wertrauungswürdigkeit des Offerentcn erfolgen. Bis zu dieser Entscheidung bleibt jeder Offerent vom Tage des überreichten Anbotes für dasselbe, so wie auch dazu rechtlich verbunden, im Falle, als sein Anbot angenommen wird, den Wertrag hiernach abzuschließen.—7) Das Vadium des angenommenen Anbotes wird als Caution zurückbehalten werden, wenn der Unternehmer nicht etwa (was ihm gegen besonderes Einschreiten frei steht) die Caution in anderer gesetzlich zulässiger Art bestellen will. Die Vadien der nicht angenommenen Anbote werden sogleich den Of-ferenten zurückgestellt werden. — Von der k k. General-Baudirection. Wien am 5, Jan. 185U. Z. 307. (1) Nr. 950 .-ul 839. Wegen Sicherstellung der für das Gra-discaner, Brooder und Petcrwardeiner Gränzregiment, dann das Czaikisten Gränzbataillon erforderlichen Eisensorten und Kochgeschirre wird die öffentliche Licitations-Verhandlung für den Gcsammtbedarf am 11. März d. I. in dem Generalkommando-Gebäude zu Agram abgehalten werden. — Die Hauptbedingnijse sind: I. Die Lieferung wird auf drey Jahre, nähmlich für das laufende, dann für das Jahr 1851 und 1852 kontrahirt. — 2. Der beyläufige Bedarf in diesen drey Jahren für die genannten Regimenter und das (izaiklstcnba-taillon besteht in: 5>0 Centner Schließeisen, U dto. Nadreifeiscn, 30 dto. Gittereisen, 21 dto. Sparingeisen, 3 dto. Fasireifeiscn, ti dto. Rundeisen, 3 dto. Knopperciscn, 4 dto. Blech-cisen, 100 Pfd. Stockadordrath, 3 Ctr, 90 Pfd. blecherne Rauchrohren Ofenthürl, 440 Ctr. gußeiserne Oefen, 120 Pst. Reithauen, 100 Pfd. Malterhauen, 150 Pfd. Handhackcn, 374 Pfd. Roß- und Waldhacken, «328 Pfd. Krampen, Rechen, Wegscheerer, Schaufeln, 249 current Schuh Zimmermannshand-, 145 dto. dto. Zugoder Waldsägen, 3tt Bund Stemmeisen, 12 St. im Bund, »25 dto. Raspeln und Feilen, bis 10 St. im Bund, 2« dto Nägelbohrer, ü 100 im Bund, «8 St. Bohrer zu I Zoll in der Oeffnung, 7« Stück Dippelbohrer, 180 dto. Sprungbohrer, 20 dto. große Beißzangen, 32 dto. mittlere Beißzangen, 20 dto. 3pfündige Holzhacken, A0 dto. Bandhackcn, 42 dto. Breithacken , 5tl dto. Zwerchhacken, 80,00l) dto. kleine oder Vügelschiffsklampfen, 230,000 dto. mittlere Schiffsklampfen, lll»,000 dto. große Schiffsklampfen, 12 dto. Winkelcisen, 1,693,500 dto. verschiedene Nägelsorten, 7tt,000 dto. Csai-ken Nägel verschiedener Gattung, 30 dto. mittlere, l'^ masi'Mige eiserne Pfannen, 50 dto. kleine ^ maßhaltige eiserne Pfannen, 30 dto. große von 4 '^ Maß gußeiserne Töpfe, 30 dto. kleine von 2 '^, Maß gußeiserne Töpfe, 50 dto. drcyseitelhältigc Cafferols vom geschmiedeten Eisen, 10 Pfd. Zugscilpfeilen, 5 Stück kleine eiserne Streichzirkcl, 4 dto. feine Drahtsiebe, Kundmachung. Bei dem k. k. Oberpostamte in Lembcrg ^ die lchte provisorische Accessistenstcllc mit d^ Gehalte jährlicher 300 fl. C, M. gegen ElA der Caution im Besoldungsbetrage, dann ^ den Post-Inspectorate», in Krakau und Czei^ witz die unentgeltliche Practikantenstelle in E^'' digung gekommen. Die Bewerber haben die ^ hörig documentirtcn Gesuche unter Nachweist der Studien, der Kenntniß der Postmanipu^' tion, dann des Unterhaltes, der Landes und allsi^ gen sonstigen Sprachen und der bisher geleistet^ Dienste im Wege der vorgesetzten Behörde ^ längstens 10 März 1850 bei der Lembcrg Oberpostvcrwaltung einzubringen, und darin a"' zugeben, ob und mit welchen Beamten des obc" erwähntet, Amtes, und in welchem Grade sie v"" wandt oder verschwägert sind. — K. K. kra^' karnt. Oberpostverwaltung. Laibach am ^ Februar 1850. Z. 327. (,) Nr. ?^' Kundmachung. ^ Bei dem k. k. Oberpostamte in Laibach " die Controllorsstelle mit dem Gehalte jahrli^ W0 si. C, M. gegen Eilag der Caution im ^ soldungsbetrage in Erledigung gekommen. ^ Bewerber haben die gehörig documentitten O<^ che unter Nachweismig der Studien, der Ken«"' der Postmanipulation, der hiesigen Landes- " allfälligen sonstigen Sachen ""d der blsj>H leisteten Dienste im ^ge der vorgefetzten Myo , bis längstens 2s. Februar 1850, bei dieser V^ postvcrwalcung einzubringen, und darin anzu^ den, ob und mit welchen Beamten des erwähn^ Amtes, imd ili welchem Grade sie verwandt ot" verschwägert sind. — K. k. krain. karnt. 5^' Postverwaltimg Laibach am 13. Februar 1^ ' Z 331. (1) Kundmachung. ^ Privat l Depeschen werden zu jeder ^ ^, des Tages und der Nacht auf dem hiesigen ^ ^ Telegraphen-Burtau (Burg-Gebäude, 2 ^ .ch im Hufe links, 1. Stock) zur Beförderung^ den Telegraphen angenommen, woseldst b"^ ^ und die provisorische Bestimmung für die V^ , zung des Telegraphen durch das Publikum c ^ sehen werden können. — Anschläge bezeich""^ts-Weg zu dem Bureau. — Von der k. k> ^,0. telcgraphen-Dlrcction. Laibach am 10-^'^- ------------------'------^il^^' 6 d i c t. .ss iu >"" Von dem k. k. BeziltSgelichle zu 5"'^ Hc^ bekamu gemacht, es sry über Ansuchen ^ ^ Z-c'^ Bl^s Tumschiisch von «cistriy, m die ""« ^ 'p birluüg, der im O.u„0duche der Vlcarun^ ^l graje '»>il» llrd. Nl. 5 v^komnm'ven ^ ^ >> Johann, Herw.nill gchöiigcn, «"l, i^onN- gescb"', Tc>P'sch.,l,e liebende» gerichllich auf '^ , '^agsav" y teil H,msleali'äl gewilligei, und l'"zu "r^^ "' ac>, «us dm 31. Oecembn' '6"' ^'„dr ,n>c ^ 28. Felnuar «850, jedesmal 3"lh ^ " ^^t ' Al,l)m,ge angeordnet wordl», d^ dme - Fs" dei der' dune.. Fcilbielu.g cu,ck ""^^uchö"!'" werthe hmtangcgel'en wurde, ^er ^" ^.^^ oas Schatzln>.^P'0tocoU und »" " werde"' ^. nissc ti)>n,c