Staatsg> iiìiiiisliiins in ^Harburg am Schlüsse des Studieviahres : X >i/ìn, j,o. -tXed- 8 S? SB . ,<£> 2» 2 i a) lieber die Nvthwenbigkeit ber genauen Geschichtskenntniß bei c' reinen Vrblänber Oesterreichs. Skizze von Professor Tr. Puff. Zustanb bes Gymnasiums, vom Direktor. —-------------------------------------- J. JmiBchitx h Sohn. ■ lì:- ■ w (ù3'3 j 4 ^ /j ry j' liber bit Uothmlibigkkit ber genauen GkschichtsKeniltniß der einzelnen Crbländer Österreichs.^ Wer die Geschicke einer größeren Gemeinde, wer die Geschichte der Stadl, in welcher er wohnt und wirkt, in ihrer vollen Bedeutung zu kennen und zu würdigen sucht, wer derselben gemäß bestrebt i|t, sein Schärflein nach Maßgabe seiner Kräfte zum allgemeinen Wohle redlich beizutragen; der wird sich gewiß vorerst mit der Stellung seiner eigenen Familie in der Gemeinde, mit dem, was sie bisher geleistet, und was man von ihr zu fordern berechtiget ist, vertraut machen; er wird und kamt es wahrlich nicht vernachläßigen, nachznfor-scheu: welche Ereigniße den Theil der Stadt, welchem er unmittelbar angehört, getroffen, wie sie Einfluß genommen auf das Wohl und Wehe aller übrigen. Wer fremd ist in seinem Hanse, ist es gewöhnlich mich in feiner Gemeinde, und wird leider nur zn leicht ein kalter Fremdling für das Vaterland, das ihn nährt, pflegt und schützt. Kein Staat jedoch der eilten und neuen Zeit l'iethet eine so wundervolle Erscheinung kraftvoller Verbindung schon geordneter staatlicher Einheiten zn einem großen und gewaltigen Ganzen, als die österreich'sche Monarchie. Sie gleicht dem unzerbrechkren Bündel engverknüpfter Pfeile, von denen jeder einzelne schon für sich ein vollständiger Körper in seiner Art ist: ein zweckmäßiger Pfeil. Meinen in der Weltgeschichte bewandert zn sein, und dabei die Geschichte Oesterreichs nicht genau kennen, heißt ein Kleid benützen wollen, das aus unverbundenen Theilen besteht, heißt ein Schwert schwingen, dessen Klinge und Griff nicht in einander befestiget sind. Tie Geschichte unseres Welttheiles ist so innig mit seiner natürlichen Form verknüpft, daß ihre richtige Auffassung ohne richtige Kenntniß der letzteren nicht leicht denkbar sein dürfte. Wie das Hanptgerippe Europas von den Pyrenäen an über die Alpen bis hin zum Balkan — von der Atlantis bis zum Pontus Eurinus die Grundlage des ganzen Körpers bildet, so scheidet es auch die Masse desselben in zwei Theile, von denen der eine um mehr als tausend Jahre länger vorn Sonnenstrahle der Geschichte beleuchtet wird, als der andere; Phönieier, Griechen und Römer entfalteten auf bet Südseite des riesigen europäischen Alpengürtels längst ihr Volks- und Staatsleben, während auf der Nord-feitc Kymren, Kelten, Germanen und ihre Ostnachbarn noch im Giebel der vorhistorischen Zeit für ihr vielleicht nicht minder großartiges aber der traditionellen Beleuchtung entzogenes Treiben die Tummelplätze wechselten. Wie Oesterreich von der Vorsehung durch seine Lage bestimmt scheint, das Gleichgewicht des Welttheiles mit riesiger Kraft zu erhalten, feine Enltur mit den aus der günstigsten Mischung alter Kernvölker gebildeten Armen zu fördern und der sichere Stützpunkt des ganzen Welttheiles zu sein; so ragt es auch * Auszug aus einer größeren wegen Erkrankung des Verfassers unvollendeten Abhandlung. durch die Wohnsitze seiner Völker weithin in den geschichtlich klaren Raum der Vorzeit — weithin über den dunklen Boden, der erst durch die Waffenblitze der Römer sein Lickt durch das eherne Rasseln der Völkerwanderung seinen geschichtlichen Schall erhielt. Von der Adria bis zu den norischen Alpen — von diesen bis zur Donau, von den Vorbergen der Karpathen bis zur Weichsel, welch' großartige dreifache Abstnffung der Länder-Form, des Klimas, der Produkte, welch' gewaltige Zeitabschnitte in der Geschichte der Völker, die sich in diesen Räumen bewegten; welche bunte Mischung der Stämme, die sich hier allmählich zu Staaten kristal-lisirten und zuletzt so manigsaltig ihre Mischung und Färbung sein mochte zum herrlichen jeder Bildung und Form fähigen Marmor gestalteten, mit welchem man Oesterreich füglich vergleichen könnte! Kein Staat Europas bicthct eine historische Schaubühne, ans der sich ein so langes Drama des Völkerlebens entwickelte, als sic Oesterreich von der Rückkehr der Argonauten, der Einwanderung Antenors, dem Kampfe der Römer mit den Cimbern und Teutonen, der gewaltigen Zeit des Augtlstus und Mark AnrelS in den Donauländern, den Tagen Attilas, den Siegen Karls dcS Großen über die Nacht der Barbarei, der commerciellen Weltherrschaft Venedigs, der Größe Ungarns, der vollen Blüthe Böhmens bis zur Dcmüthigung des Halbmondes, bis zur fast zu großen Ausdehnung der Monarchie nach dem spanischen Successionskriege, bis zur sieghaften Ausdauer Maria Thcresiens, und der Beendigung der Weltkriege gegen Frankreich endlich bis zur Neugestaltung des Staates in Eine große, herrliche, würdevolle Form durch /ranz Joltf aufzuweisen vermag! Von der Gründung von Pola bis zur Einverleibung von Krakau, welch' ein chronologischer Rahmen für den wichtigsten Thcil der Weltgeschichte! Wenn das Licht des Christenthums kaum ein halbes Jahrhundert nach der Himmelfahrt des Erlösers seine Strahlen von Aquileja aus durch St. Marcus re. über die Alpen bis zur Donati warf, wenn die Völkerwanderung mit der Berührung Daciens und Panonicns die Umwälzung der römischen Institutionen und die Schöpfung neuer staatlicher Formen auf uns'rcm Boden begann, wenn über ihre Anfangs rohen Gebilde abermals der helle Strahl des Christenthums von Juvavinm aus durch St. Ru-pcrtuS und feine Nachfolger über diese Gaue sich verbreitete, wenn die Völkerwanderung auf österreichischen Boden im nennten Jahrhunderte mit der Einströmung und Civilisirung der Magyaren schloß: welche große Bedeutung für das Ganze gewinnt dann die Geschichte der einzelnen Erbländer, deren Bewohner zum Tbeilc der llrzcit, zum Thcile der Mehrzahl aller einstigen Wandervölkcr angchören! Kein Staat der Welt außer Oesterreich gcwäbrt den schönen Anblick der allmählig friedlichen Einigung der romanischen, deutschen, slavi- schcn und finischen Stämme zu Einer Familie, der herrlichsten Länder zu Einem Ganzen, ohne Waffcnge-räusch — außer da-s zu ihrem Schutze nothwcndig war; ohne Eroberung — außer der Wicdcrcrkämpfung dessen, was nach altem Rechte zusammengehörte — und durch neue Gewalt getrennt war. Was die gefeiertesten Familien groß und stark macht: Friedliches Erben und kräftiges Wahren des Ererbten — das machte die einst so kleine Mark Oesterreich zur jetzigen Riesin Austria — ein Schauspiel, das sieb sonderbarer Weise in den einzelnen Ländern Oesterreichs, die mehr als alle ändern der Welt den Namen Erbländer verdienen, theilwcise wiederholt. Kein Reich der Monarchie — aber auch kein Ländchen derselben ist so arm an historischen Begebenheiten, daß seine Bewohner nicht mit Stolz ihrer Vergangenheit gedenken, aber auch mit Dank des Augenblickes sich erinnern müßten, in welchem durch die Vereinigung mit Oesterreich sie allmählig ringsum statt empfindlichen Nachbarn treuherzige Brüder gewannen. Waren die einzelnen Erbländer Oesterreichs im Osten durch Jahrhunderte die Vormauer und der Schutz der europäischen Civilisation gegen die hercinfluthende Barbarei des Orientes, im Westen und Süden der Damm gegen die Gelüste späterer Wcltcrobcrcr, so wurden sie in ihrer Vereinigung die gewaltige Burg, an der sich die übersprndelnden Wellen unreiner geistiger Sündfluth brachen; wurden nun in ibrer kräftigen Einbeit daS Asyl wahrer Freiheit, geschützter Entwickelung, echter Humanität — für welche Oesterreich als treues Symbol seines Wollcns und der Kraft des VollbringcnS auch zuerst die Alpcnkctte dnrckbrach, und die schnelle Verbindung dcS Nordens mit dem Süden in seinem Herzen vermittelte. Oesterreich gleicht der guten Hausmutter, die unter ihren Kindern kein Stiefkind kennt. Darum schmiegen sich so innig die Denkmäler seiner einzelne» Völkcrgrößen an die Monnmentc der Gesammt-Austria; denn mit gleichen Kräften schirmen die Schwingen des Doppeladlers die Basilika von St. Marco und das Eisenbahn-Weltwn der über die Lagunen, den Prachtdom von Mailand und die Ruhe sichernde» Thürme der Lieblingsstadt Dietrichs von Bern; die Gräber der Glanbensapostel zu St. Justus in Triest, wie die Karstbahn und die Arsenale Istriens; Tyrols Kirchen und Klausen und die Franzensveste am Eisack; Jnnerösterreichs Bergbau und den Sieg der Wissenschaft und Kunst über die trotzige Naturam Semmering; die Kunstschätze der österreichischen Stifte und die Landessickecheit durch die Vesten am Pestlingberge ; Karlstein und die Tumben der Przemisliden in Prag und die lustigen Wimpel der Elbedampfer; die Anklänge an Mechndins und Cyrill in Mähren und die neuen militärischen Erziehungsinstitute und großartigen Fabriken; die Königsgräber der Piaste» in Krakau und die Verbindnngs- und Kultursmittel der Ruthenen; die Heiligtbnmer der Arpaden und die Entsumpfung der Theiß; die alten Rechte der Sachsen und die neuen Schulen der Romanen in Siebenbürgen; die historische Treue der Grenzer und das schöne Erwachen der Bildung bei ihnen und ihren talentvollen Stammnachbarn! Aber erst der Oesterreicher, der seine engere Heimath, das Erbland, dem er durch Geburt oder Eiugebürgertsein näher angehört in geschichtlicher Beziehung genau kennt, erst dieser wird mit vollem Stolze die Bedeutung des Begriffes fassen: «ein Großöstcrreicker zu sein«. Da verschwinden die kindischen nano- nelle» Reibungen, da verliert sich die dünkelvolle Ueberschätznng seiner Selbst, da die kriechende Bewunderung des vermeintlich besseren Fremden. Das Blatt, das treu haftet an dem Aste zu dem cs gehört, bleibt auch ein treuer Schmuck für den Baum. Jene Oesterreicher, welche mit der Geschickte ihrer engeren Heimath genauer vertraut, zu beurtheilen verstanden, was ihr Erblaud der Gesammt-Monarchie verdanke, waren in den Tagen der Noch und Gefahr anch die ersten, die in heiliger Begeisterung sich dem Strome des Verderbens enlgegenstellten. Darum biethet Oesterreich die seltene Erscheinung, daß eS nie größer ist, als in den größten Gefahren. Darum galt iu den mörderischen Kämpfen 1^09, 1848 und 1849 für jedes Erbland der Monarchie der Ausspruch des großen Britten: «Das Land ist in keiner Gefahr, wo der Bettler bereit ist, für »seine Mahlzeit zu kämpfen wie der Edelmann für seine Güter«. Eiu Blick nur ans ein oder den anderen Vorrbeil, den jedes unserer Erbländer seiner Einigung mit Oesterreich verdankt, dürfte die Nothwendigkeit der genauesten geschichtlichen Kenntniß eines jeden einzelnen näher beleuchten. Die Ostmark, eines jener vielen Bollwerke, durch welche Karl der Große seine gewaltige Schöpfung das römisch deutsche Kaiserreich schirmte, war gleich bei ihrer Gründung im achten Jahrhunderte von hob« Bedeutung für die Reiche der Karolinger, war, wenn anch nicht selbstständig sondern bald unter bojo-arische», bald unter dem mächtigen kärntnerischen Einfluße die wichtigste Vorhut, die bedrohteste Warte der Deutschen und Franken im Osten. Oft bestürmt, znletzt durch die Magyaren auf ein kleines Fleckchen Landes ober der Enns beschränkt erhielt sie an den thatkräftigen Babenbergern bald selbstständige Gebiether, die ibr echtes, kleines Ost-Reich — mit eisernem Arme das, was einst Dranabwärts dazugehörte, wieder gewinnend bedenkend vergrößerten und jede Hufe Erweiterung so lange mit deutschem Blute verkaufte» bis das Gebiet — die Leitha erreichte, feine Herrn aber Herzoge im vollsten Sinne des Wortes und die vordersten unter den Fürsten des deutschen Reiches geworden waren. Mag die neuere historische Kritik die Henrieianischen und Friderieianischen Privilegien anfechten wie sie wolle; der Thatsache kann sic nicht wiedersprcchcn, daß das Hcrzogthnm Oesterreich unter den letzten Babenbergern als freier unabhängiger mächtiger kleiner Staat hervorragte, der zu seiner Zeit eben so den Schwerpunkt und Vermittler für die Nachbarländer bildete wie ihn jetzt das Kaiserthum Oesterreich für Europa darstellt. Mit den Babenbergern begann das Erbglück der österreichischen Rcgcntcnstämme, und d i c Steiermark, dic allezeit getreue— größer nnd ansgedchnter als das junge Oesterreich mit der Graf- schaft Putten über Neustadt gegen Wien, mit dem Traungan über Stadt Stcicr bis zur ober» Donau reichend selbst eine Parcelle Italiens — Pordenone beherrschend ein schönes Hcrzogthnm von 500 □ Meilen kann durch dcn Vertrag am Georgenberge durch freiwilliges Vcrinächtuiß dcS ersten und letzten Herzoges Ottokar II. mit Einwilligung seiner Stände 1186 an Oesterreich. Steiermark war nach der Festsetzung der Slaven bis an seine äußersten Nlpengrcnzen hinauf zur Zeit des bojoarischen und fränkischen Einflußes durch ein Paar Jahrhunderte hindurch eine wahre Musterkarte kleiner Hcrrmgcbiethe über welche Baiern, Kärnten und die benachbarten Marken ihren Einfluß übten. Die deutsche und slavische Bevölkerung — erstcre eine Mischung bojoarischcr Urbewohner, römischer Siachkömmlinge, und zurückgebliebener germanischer Wanderstämme, leistete bald in Eintracht bald in Hader treuen Wiedcrstand gegen die letzten Brandungen der Völkerwanderung gegen die Horvathe», Bulgaren und Magyaren, bis in ihr nach und nach heimische Dynasten erstarkten, aus denen die Ottokare von Traungau und Steier glücklicher als alle ändern die Geschlechter der Epcn-steincr, Marbnrger, Pittncr re. beerbten, die obere und untere Mark vereinten und als Herzogthum — als kräftige Vormauer an die Babenberger brachten, die ans den viel zersplitterten Besitzungen des Hochstiftes Freisingen :c. an den carniscken und jnlischen Alpen, das Herzogthum Krain durch Vereinigung stamver-wandter Insassen schufen. Mit Friedrich des Streitbaren Sieg und Tod bei Neustadt, traf auch diese schönen Länder die harte, die Gesetz- und Kaiserlose Zeit des Zwischenreiches, bis glücklicher denn alle Mitbewerber die vielfach umbnhlte Erbschaft, Böhmens großer gewaltiger König Ottokar II. in Besitz nahm, und durch den Tod Ulrich III. von Kärnten, letzteres Herzogthum, den kleinen Rest des einst so großen und mächtigen Kärntens, das mehr als ein Mal entscheidend die Wagschale der Geschicke des deutschen Kaiserreiches lenkte als Erbe des letzteren aus der heimischen Dynastie der Sponhcime in Besitz nahm. So war der Oestc reichiscke Ländcrcompler ein integrircnder Theil des großböhmischen Reiches geworden, durch König Ottokars Scepter der vom baltischen bis zum adriatischen Meere gebot, einstweilen gegen innere und äußere Feinde gesichert — aber auch auf kurze Zeit ans der Reihe selbstständiger Staaten verschwunden. Mit den Habsburger» entstand Oesterreich wieder zum eigenen Leben und das Haus Habsburg ist und heißt vom Schlnßc des 13. Jahrhnnderles an mit vollen Rechte das Haus Oesterreich. Es nannte seine Stain-lande draußen in Schwaben Elsaß und der Schweiz die Vorlande, seine Erdreiche inner dem alten Hcrzvg-tHunte Oesterreich — Jnncröstcrrcich. Die Geschicke des letztere» sind mit dem erstercn nur kurze Zeit durch Meinhard und seine Nachkommen für Kärnten unterbrochen, sonst mit crsteren innig verknüpft. Ein Haus, Ein Herr, Eine Familie von nun an stark genug in fester Eintracht, Venetiancrn und Magyaren zu trotzen. Der hochsiunige geistvolle Rudolf der vierte fügte noch Tyrol hinzu, das herrliche Land, dessen Fuß in Italien wurzelt, dessen Haupt an Deutschlands Busen ruht, dessen Herz wie in zwei Kammern rbätische und boioarisch allcmauische Elemente vereint. Die kleinen Gcbiethc der einstigen Dynasten von Eppan, Andechs, Meran ic. verschmolzen in Eine große gefürstete Grafschaft, welche Kaiser Mar am Inn durch Kufstein, Rattenberg ic. und an der Etschcbenc so abgerundet, als sic früher Leopold der Biedere durch die vorarlbcrgischcn Herrschaften verstärkte. Leopold der durch den Erwerb von Triest Oesterreichs Fuß faßen ließ an der Adria. Durch die Vereinigung mit Oesterreich war Tyrol gegen den frechen llebcrmnth der Schweiz, Triest gegen den Hochmuth der Dogenstadt und die Piratcnnmtricbe der albanischen und griechischen Küsten gesichert. Die glücklich begonnene Vereinigung der ungarischen und böhmischen Kronländcr wurde leider durch den früheren Tod Albrecht V. und Ladislaus wieder in dunkle Ferne hinaus geschoben, zum Unheile dieser herrlichen Länder, dafür aber rundete sich das alte Jnncröstcrrcich mit dem Erwerbe von G örz und den zugehörigen Gcbiethen, nach dem Tode Leonhards, des letzten Grafen von Görz und schon früher mit dem Aussterben der Cillicrgrafen mit Graf Ulrich von 6 i l l i desto fester ab; gerade zn einer Zeit, wo die furchtbarsten Gefahren von den Türken drohten und den Bewohnern dieser Länder den alten Spruch: »In der Eintracht liegt die Kraft« zur goldene» Wahrheit machten. Getrennt und einzeln wären diese Provinzen ein leichter Raub der Osmancn geworden, und der Halbmond vielleicht dauernd über den norischen und karnischen Alpen stehen geblieben Bald bewährte sich glänzend das Felix Austria nube! Mit Ferdinand I. wurden Böhmen der Sitz der Intelligenz, Ungarn das Reich der materiellen Kräfte: Eines mit Oesterreich. Oesterreich gewann mit crsteren und seinen Nebenländern Mähren und Schlesien eine Erbschaft, die Karl VI. weise Regierung zn einer der kostbarsten in Europa gemacht hatte, diese Länder selbst ihre Sicherheit gegen die wachsende Macht der Häuser Sachsen und Brandenburg und in der Folge den Schutz gegen die Uebergriffc des europäischen Nordens. Weisheit und Kraft mußten in mehr als hundertjährigen Kampfe Ungarn mit Kroatien und Sla vonien, mit Siebenbürgen und dem Banate von den Osmane» znrückgewinncn, daö Blnt der Altösterreicher diese Gebiethe vor dem Unheile bewahren durch heimische und fremde Gemalt türkische Paschalike zu werden und so den größten Theil des herrlichen Reiches Stefans des Heiligen und Ludwigs des Großen für unberechenbare Zeit den Segnungen der europäischen Fortschritte entreißen zu laßen. Ohne Oesterreich wäre Europa viel-leicht um das hochherzige Volk der Magyaren, mit die deutsche Vorhut der Sachsen in Siebenbürgen ärmer geworden. Die Erschütterungen des dreißigjährigen Krieges, die fortgesetzten Kriege mit den Türken, gegen welche Mar II. durch die Organistrung der Grenze den schirmenden Wall für den Occident gegen Pest, Gewalt und Zerstörung zog, wurden die Feuerprobe für die dauernde Kraft des Hauses Oesterreich, für die Wahrung seiner königlichen Erbschaften. Von den Karpathen, bis zur untern Donau waren rüstige Völker, für die Segnungen des Christenthumes und der Cultur gerettet. Als nach langem Kampfe der romanischen Stämme gegen die germanischen nach dem spanischen Successionskriege Mailand und Mantua an Oesterreich kamen, war den Lombarden die Stütze gegeben, die es verhinderte, sie zum steten Spielballe Frankreichs und Spaniens zu machen; war ihnen eine Zukunft gesichert, die sie gegen die Uebergriffc der Schweizer und des Hauses Savoyen schützte. Wieder rollten die eisernen Würfel des Verhängnißes über das Loos der größten der deutschen Frauen über Maria Theresia. Aber Oesterreichs vereinte Völker hatten kennen gelernt, daß sie die Kinder Eines Hauses seien und in kindlicher Eintracht in brüderlicher Liebe retteten sie das bedrohte Haus Oesterreich. Alte Rechte gaben ihnen ihre langgetrennten Brüder in Galizien und der Bukowina zurück; sicherten diesen ihren Kultus und eine herrliche Zukunft. Da rüttelte die französische Revolution an den Fugen der alten Welt und die einstige Meergebie-therin, das stolze Venedig, seit dem Schließe des fünfzehnten Jahrhundertes in jenem Sinken begriffen, das sie mit dem Loose von Korinth und Ravenna bedrohte, durfte zum neue» Leben unter dem wärmenden Fit-tige des Doppeladlers erwachen, bewahrt vor dem Geschicke, das Constantinopel den einst ansgebcuteten politischen Pachthof der Dogcnstadt vielleicht in naher Zukunft bevorsteht. Dalmatien und Istrien, das der eigenwillige Löwe von S. Marco seiner geistigen und physischen Kräfte, so wie seiner Freiheit und Wälder beraubt hatte, durften nicht mehr fürchten einer ungewissen Politik zum Raube zu werden. Freudig konnten sie sich an die stammverwandten Brüder in den natürlichen Nachbarländern anschlicßen, und nun selbst die dankbare See beherrschen, die sie einst für ihre Zwing-Herren ansbcnten halfen. Die frcmdgeltenden Inseln Brircn und Trient wurden neuerdings Glieder des Körpers Tirol, dem sie von Natur aus angehören, und Salzburg die apostolische Metropole des alten deutschcn-nnd slavischcn Oesterreich war kein Fremdling mehr im Schöße der von ihr bekehrten Ocsterreicher. Mit Krakaus Erwerbung ruht erst die Asche der katholischen Piaste» wieder im Kreise ihrer einstigen Entwicklung, das wissenschaftliche Denkmal BolcslavS des Großen ist auch wieder der Sitz ruhiger von bösen Umtrieben nicht länger gequälter Bürger geworden. So stehen sie nun vereint die Völker Oesterreichs! Die Nachbarn, die sich oft mit scheelen Blicken ansahcn, sind zu Brüdern, die getrennten Flecken zu einer großen mächtigen, wol befestigten Stadt geworden. Aber wie sie es geworden, welchen Segen ihnen das Band der Vereinigung gewährt, das lehrt sie eben nur die Einzelgeschichte der einzelnen Erblän-der ; ihre Kcnntniß ist daher citte der wesentlichen Bedingungen, daß der Oesterreicher, von welchem Stamme er auch sei, das stolze Bewußtsein fühle, ein Ocsterreicher zu sein. Dr. Rudolf M. Lehrer der Geschichte und des Deutschen. Statistische Notizen, mitgetheilt von der Direktion des Gymnasiums. A. Stellung und organische Form des Gymnastnms. §ie unmittelbare Leitung des Gymnasiums ist Amtssache der Direktion, die Dberlcitung aber befindet sich zunächst in dem behördlichen Ressort der hohen k. k. Statthaltern zu Graz, weiters des k. k. hohen Ministeriums dc-Z Unterrichts und Cultus. Der Direktor ist also der nächste Vorgesetzte der gesammten Anstalt, ihr Vertreter nach Außen und für die Gcsammtwohlfahrt derselben diesen hohen Staatsbehörden verantwortlich Auch in den durch das Gesetz nahmhafk gemachten Fällen, in denen die disciplinaren oder didaktischen Maßnabmcn der Schule der Stimmenmehrheit des Lehrkörpers anheim gestellt sind, steht ihm, wofern er gegen deren Ansicht eine Maßregel zum Wohle der Anstalt sofort ansführen oder fistimi zu müssen überzeugt ist, unter der Beschränkung eines allsoglcich hierüber an die Vorgesetzte hohe Behörde zu erstattenden Berichtes die Befngniß einstweiliger Verfügungen zu. Die Confcrcnz des gesammten Lehrkörpers, sei cs in Absicht auf eine Berathnng oder Beschlußfassung in den der selbstständigen Waltnng des Direktors entzogenen Gegenständen wird von diesem entweder auf Grund einer gesetzlichen Norm, oder weil er es seines Dienstes befindet, oder wenn in Vertretung der ihrem ämtliche» Wirken durch das Allerhöchste Gesetz anheimgestcllten pädagogisch-didaktischen Interessen zwei ordentliche Glieder des Lehrkörpers ein Bcdürfniß derselben motivirat, veranlaßt, anbcraumr und unter seinem Vorsitz abgchalten. Ein Gleiches steht im Interesse der von ihrer vertretenen Klasse den Klassenvorständen zu, die, wenn auch ohne jedweden Anspruch auf eine bevorzugte Stellung in der Weise ehemaliger Gymnasialpräfekten fungimi, Zusammentrctungen der in ihrer Schule mit dem Unterrichte betrauten Lehrern zu veranlassen befugt und verpflichtet sind, und schulverfassungSmässig die erste Instanz für alle Interessen und jcdcö Anbringen ihrer Klassenschüler bilden. Jedem Mitgliedc des Lehrkörpers steht ordentlicher Weise für Anträge wissenschaftlichen oder pädagogischen Belanges das Monats- und Semcstral - Conferenzpro-tokoll offen. Gegenwärtiger Stand des Lehrkörpers. Die Glieder des k. k. Marbnrger Lehrkörpers sind folgende: 1.) Emmanuel Herbek, k. k. provif. Direktor. Ferner in alphabetischer Folge und nach ihrer dienstlichen Verwendung die Herren Professoren: 2.) Dominik Buswa 1 d, für lateinische und griechische Philologie am Obergymnasinm, Capitular des Stiftes Admont Dr. der Philosophie; 30 Carl Grünwald für lateinische und griechische Sprachkunde; 4.) Loren; Hribar, für lateinische Sprachkunde, Mitglied der Landwirthschaftsgesellschaft in Steiermark; 5.) Math ans Lazar, für Naturgeschichte u. Physik, supplirend, approbirter Gymnasial-Lehramtseandidat; 60 Johann Lettner, für lateinische und griechische Philologie, supplirend; 70 Georg Mathiaschitsch, für die Religionslehre am Obergymnasium, Weltpriester der fürstbischöflichen Diöcese Sekan; HO Rudolf Puff, für Geschichte, deutsche Sprache und ihre Literatur, Doktor der Philosophie, Mitglied der Grazer Universität, der historischen Vereine in Graz, Laibach und Agram, des geographischmontanistischen Vereines und der Landwirthschaftsgesellschaft in Steiermark, Ehrenbürger z« Marburg (im Status der höheren Gebühr); 9.) Mathias Reich, für slovenische Sprache und Literatur, supplirend, Weltpriester der fürstbischöflichen Diöecse Sckau; 10.) Jakob Rumpf, für Physik und Mathematik, supplirend, Doktor der Philosophie; 110 Franz Sperka, für lateinische und griechische Sprachkunde; 120 Josef Carl Streinz, für Physik u. Mathematik am Obergymnasium (im Status der höheren Gebühr); 130 Adalbert Swoboda, für Geschichte, deutsche Sprache und ihre Literatur, supplirend, approbirter Gymnasial-Lehramtseandidat, Doktor der Philosophie; 140 Martin Terst e n j ak, für Religionslehrc, Weltpriester der fürstbischöflichen Diöeese Sekan, Inhaber des goldenen Verdienstkrenzes, ordentliches Mitglied des historischen Vereines für Kärnthen, des Vereines für südslavische Geschichte und Alterthumskunde, und korrespondirendes Mitglied des Geschichtsvereines für Kratn. B. Zur Chronik dieser Anstatt. Der Gymnasialprofessor Valentin Konschegg trat, von (Siiti mit H. 11. M. E. v. 26. August 1«54 Z. 5411 transferirt am 19. September 1854 seine Dienstleistung an dieser Anstalt an, wogegen der in Folge dessen der Anshilssdtenstleistung enthobene Chorherr des Stiftes St. Florian, Johann Nepomuk Paulitsch zum wirklichen Lehrer am k. k. katholischen Gymnasium zu Hermannstadt ernannt wurde. (Hoher 11. M. E. vom 9. Oktober 1854 Z. 15233), in Folge eines spätem hohen U. M. Erlasses (16. Oktober 1854 Z. 15340) aber wurde elfterer weiters an das k. k. Laibacher Lyeealgymnasinm befördert, und für ihn mit hohem Statthalterei-Erlaß vom 28. Okt. 1854 Z. 7013 in der Person des approbirten Lehramtskandidaten Mathäus Lazar ein Ersatzmann bestellt. In Erledigung des Direktionsberichtes vom 26. Februar d. I. hat das hohe Ministerium de» erkrankten Professor Dr. Rudolf Puff zur Herstellung seiner Gesundheit den angesnchten Urlaub auf die Dauer des zweiten Semesters ertheilt, und zugleich des. Dienstes befunden, unter Einem den am k. k. Krakauer Gymnasium verwendeten Supplenten Dr. Adalbert Swoboda in gleicher Eigenschaft nnd mit Belaffnng der höher« SubstitntionSgcbühr an das Marburger Gymnasium zur AushilsSdienstlcistung für die Dauer des Bedürfnisses zn versetzen, (hoher U. M. E. vom 8. März d. I. Z. 3201). Zwei Gliedern des Lehrkörpers, nämlich dem Professor Mathiaschitsch, und dem provis. Direktor Emmanuel Herbek wurde vom hohen Ministerium und zwar vom Tage des ihnen ausgestellten 2 Anstellungsdekretes die erste Dezenualzulage, jenem mit Dekret vom 31. Dez. 1854 Z. 19784, diesem mit Dekret vom 25. Jänner d. I. Z. 849 ; Professor Dr. Puff aber eine namhafte KrankheitSauShilfe (mit hohen Staathalterei-Erlaß vom 20. Inni d. I. Z 8511) gnädigst bewilligt. Die Professoren Josef Carl Streinz und Dr. Dominik Bnswald wurden nach rühmlich bestandenen Probemenninm, jener mit H. U. M. Erlaß vom 25. November 1854 Z. 17618, dieser mit H. U. M. Erlaß vom 21. Jänner d. J. I. 256 im Lehramtc bestätiget. Herr Professor Lorenz Hribar wurde ans fein Ansuchen in den bleibenden Ruhestand versetzt, (mit h. U. M. E. vom 30. April d. I. Z. 4242; jedoch in Folge eines ans sein Ersuchen erfolgten Direktions-cinschreitens in seinem Lehramte und dem Genußc seiner Aktivitätsbezüge bis zum Schlußc des laufenden Semesters belassen (H. lt. M. E. v. 30. April d. I. Z. 6078). Mit hohem Statthalterei-Erlaß vom 3. Februar d. I. Z. 1681 gab der autorisirte Lehrer der Stenographie Herr Josef Jurry gegen ein sehr mäßiges Honorar einen dreimonatlichen Unterrichtskursus in seiner Kunstfertigkeit, wobei sich über dreißig Gymnasiasten bcthciligtcn, und schließlich zehn einer Prüfung, der Sertancr Rudolf Traun mit vorzüglichem, die ändern mit gutem Erfolge unterzogen. Auch fand sich eine günstige Gelegenheit, daß hundert Schüler in drei Lehrstunden die Prinzipien und mannigfache aus die Gymnasiallehrfächer sich beziehende Anwendungen der Mnemonik sich anzueignen vermochten. Als eine bedeutsame Incide»; für die Geschichte des Marbnrger Gymnasiums darf Referent dessen wohl die erfreuliche Thatsache, nachdem sie eine an dieser Anstalt in der Eigenschaft eines Direktors emeritirte, im Gymnasium sowohl als allgemein verehrte n. ihr bis jetzt Vorgesetzte Persönlichkeit, eben so anerkennend als ans-zeichncnd berührt, ohne die Bescheidenheit zu verletzen, bei dieser Gelegenheit zu erwähnen sich erlauben, daß laut hohen Erlasses Seiner Ercellenz des Herrn Grafen Unterrichtsministers vom 27. Februar d. I. der provisorische Schuir a th Herr Friedrich Rigler zum wirklichen Schulrath für Steiermark unter gleichzeitiger Verwendung in Kärnthcn und Krain allcrgnädigst ernannt worden ist; um so erfreulicher für jeden Freund der hühern Guttur in unserem Vaterlande, als dieser Akt der Allerhöchsten Anerkennung ein weiterer von den vielen Belegen ist, wie einsichtsvoll und unerschütterlich fest der eben so edelgesinnte als cdel-deukendcn Ahnen entsprossene Genius, dem an den Thronstufen Seiner k. k. Apostolischen Majestät das Beste der Kirche, sowie die Interessen des Wissens und der Kunst zu befürworten eine so hehre Bestimmung geworden ist, sein erhabenes Amt im wohlverstandenen Interesse Oesterreichs verwaltet, und mit welch' wachsamer Sorgfalt Seine Ercellenz der Herr Graf Statthalter in Steiermark das ersprießlichste Gedeihen der steiermärkischen Gymnasien zu wahren gnädigst bestrebt bleibt. C. Verordnungen der hohen Vorgesetzten Behörden in Gymnasialangelegenheiten im Studienjahre 1855. Seine k. k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchstem Handschreiben vom 9. Dezember 1854 die Beibehaltung der achtjährigen Gymnasien mit der an denselben gegenwärtig angeführten Lehrmethode und mit den derzeit bestehenden Einrichtungen überhaupt allergnädigst zu genehmigen geruht. (H. lt. M. Erlaß vom 16. Dez. 1854 Z. 1432). Verordnung, kraft deren in Folge Allerhöchster Entschließung vom 6. Dez. 1854 die Hcrbstferien für k. k. Gymnasien nach Abkürzung der sonst im Laufe des Studienjahres zugelassencn Ferienzeiten auf zwei Monate, in Steiermark auf die Monate August und September ausgedehnt werden. (H. U. M. Erlaß von 15. Dezember 1854 Z. 18748). Verordnung, kraft deren den Direktoren eine genaue Evidenzhaltnng der instruktiven Gymnasial-Normen, sàmmtlichen Gliedern des Gymnasiums eine genaue Kenntniß derselben zur Pflicht gemacht wird. (H. U. M. Erlaß v. 1. Jänner d. I. Z. 71). Verordnung, womit Beschränkungen und strenge Maßnahmen bei Zulassung zur Maturitätsprüfung in Betreff der Erternisten d. i. solcher Privatschüler, die nicht im Status der Schüler geführt worden sind, sondern lediglich zu einem Semestra!- oder einem Maturitätsprüfungsakte sich entstellen, vorgezeichuet werden. (H. U. M. Erlaß vom 21. Februar d. I. Z. 19704). Hoher Erlaß Seiner Ereellenz des Herrn Grafen Statthalters in Steiermark vom 7. März d. I. Zahl 663 und Seiner Ercellen; des Herrn Grafen Unterrichtsministers vom 27. April d. I. Z. 153, lant dessen kraft Allerhöchster Entschließung Seiner kaiserl. königl. Apostolischen Majestät der provisorische Schulrath Herr Friedrich Rigler zum wirklichen Schnlrath für Steiermark unter gleichzeitiger Verwen- dung in Kärnten und Krain ernannt worden ist. Verordnung, kraft bereit den Gymnasien die Vermeidung jedweder Ueberbürdnng der Schüler namentlich in Bezug auf Hausaufgaben unter strenger Verantwortung zur unverbrüchlichen Pflicht gemacht wird. (H. U. M. Erlaß vom 7. März d. I. Z. 3997). Verordnung, womit den Gymnasien eine Anweisung ertheilt wird, wie die Verbesserung im Schul-gebranch befindlicher, mangelhafter Lehrbücher veranlaßt werden solle. (H. lt. M. Erlaß vom 12. April d. I. Z. 127). D. Gesetzliche Normen und Ansklürnugen, um das mit dem Gymnasium verkehrende Publikum zu orientimi. I. In Dctress der Aufnahme der Zchnlcr. Znr Aufnahme von Schülern in das Gymnasium vor dein Anfänge des Schuljahres ist erforderlich: 1. Daß der Aufzunehmende das neunte Lebensjahr zurück gelegt habe. 2. Daß er sich vor dem Beginne des Schnljahres bei dem Direktor des Gymnasimns melde und daß dabei die Eltern oder deren Stellvertreter persönlich oder schriftlich den Wunsch ausdrücken, ihren Sohn in das Gymnasium aufgenommen zu sehen. 3. Daß er das Zengniß beibringe, die dritte Normalklasse mit gutem Erfolge zurück gelegt zn haben; es steht jedoch dem Gymnasium frei, sich durch eine Ansnahmsprüfnng über das Vorhandensein der geforderten Kenntnisse sicher zn stellen und die Aufnahme wegen mangelhafter Vorbildung zu versagen. 4. Wenn der anfzunchmende Schüler von einem ändern öffentlichen Gymnasium kömmt, so har er das Abgangszeugniß dieses Gymnasiums beiznbringen. Dem ausnehmenden Gymnasium bleibt es auch hier unbenommen, durch eine Ansnahmsprüfnng die Kenntnisse des Aufzunehmenden zn erforschen und nach Befund derselben ihn auch in eine niedrigere Klasse einzureihen. 5. Für jede Ausnahme in ein Staatsgymnasinm, sie mag mit oder ohne Aufnahmsprüfung und in was immer für etite Klasse geschehen, sind zwei Gulden C. M. als Tare zn entrichten. IL In Betreff der Einschreitungcn um Desteiung vom Vuterrichtsgclde. Zur Erlangung der Schulgeldbefrcmng wird zufolge Erlasses des hohen Ministeriums des Cultus und Unterrichtes v. 1. Jänner 1852, Z. 12912/1008 Folgendes erfordert: 1. Nur öffentlich studircnde Schüler haben Anspruch auf Befreiung vom Schulgelde, wenn sowohl sic selbst, als auch diejenigen, welche die Obliegenheit haben sie zu erhalten, wahrhaft dürftig, d. i. deren Ver-mvgcnsumständc so beschränkt sind, daß ihnen die Bestreitung des Schulgeldes nicht ohne die empfindlichsten Entbehrungen möglich sein würde. 2. Das ungestempelte Gesuch ist bei der Direktion des Gymnasiums, wo der Schüler studirt, zu überreichen, demselben sind beiznlegen a) das Stndienzengniß vom letzten Semester, in welchem der Schüler in Beziehung auf Fleiß, Aufmerksamkeit und Sitten das beste Zeugniß erlangt und in den Studien einen solchen Fortgang gezeigt haben muß, daß er zur Versetzung in die höhere Schulklasse für reif erkannt worden ist; b) das Zeugniß über die Vermögcnsvcrhältnisse. Dieses ist von dem Gemeindcvorstand ansznstellen und vom Ortsscelsorger zu unterzeichnen, darf aber bei der Ueberrcichung nicht vor mehr als einem Jahre ausgefertigt worden sein. Es hat die umständliche Begründung der über die Vermögensverhältnisse darin ausgesprochenen Ansichten zu enthalten. Die Entscheidung über das Gesuch steht der H. k. k. Statthaltcrci zu. Wer vom Schulgelde nicht befreit ist, hat dasselbe während des ersten Monats jedes Semesters zu entrichten. III. In Detrcss der Privatsiudircndcn. Kraft §. 90 des G. O. E. steht cs Aeltern frei, ihren Söhnen die Gymnasialbildnng durch häuslichen Unterricht crthcilcn zu lassen, unter der Beschränkung jedoch, daß derartig unterrichtete Schüler in allen Fällen, wo sie bestimmte Rechte, als: der Aufnahme in eine bestimmte Gymnasialklasse, oder der Zulassung zur Universität, oder in Betreff der Ausstellung eines staatsgiltigen GymnasialzcngnisseS erlangen wollen, unnach-sichtlich denselben Forderungen unterworfen werden, die das Gymnasium seiner gegenwärtigen Bestimmung gemäß ait seine eigenen Schüler zu stellen verpflichtet ist. DaS llntcrrichtsgesctz unterscheidet zwei Kategorien Privatschülcr, nämlich Privatschülcr eines öffentlichen Gymnasiums und erlerne Privatschülcr, (auch Erternisten genannt). Erste« sind diejenigen, die nach Anweisung der Vorschriften 1.1 — 5 unter Namhaftmachung ihres Hauslehrers in den Schulkatalogcn eingetragen werden, und sind verpflichtet sich regelmäßig zu den Scmcstralprüfungen zu stellen. Erternisten aber sind diejenigen, die ohne vorangrgangene förmliche Aufnahme lediglich znr Ablegung einer Semestral- oder Maturitätsprüfung sich anmelden. Beiderlei Privatschülcr haben noch vor Antritt des schriftlichen und mündlichen Prüfungsaktes sich bei der Direktion der Anstalt zu melden, die Prüfnngstare, und, wo cs noch zu geschehen har, auch das Untcrrichtsgeld in Vorhinein zu erlegen. Eltern, die cs vorzichcn, ihre Söhne als Erternisten das Gymnasium studimi zu lassen, wollen den hohen Unterrichts-Ministerial-Erlaß vom 21. Februar d. I. Z. 19704 nicht übersehen, womit in Betreff der Zulassung derartiger Privatschüler zur Maturitätsprüfung Beschränkungen und strenge Maßnahmen vorgczcichnet worden sind. IV. Verkehr mit dm Gymnasium in Privatangelegenheiten. So wie die Amtsführung in alle» das Gymnasium betreffenden öffentlichen Angelegenheiten, sie mögen in der amtlichen Unterordnung unter die Vorgesetzten hohen Behörden (Siehe A) oder in den die Ad- mini strettivi! dcs Gymnasiums betreffenden Verhältnissen zu ändern Staatsbehörden ihren Grund haben, eine durch das G. O. G. systemisirte Zuständigkeit der Direktion ist, eben so ist cs auch die Vertretung der Anstalt nach Außen, dem Publikum gegenüber überhaupt. Znmuthungen also, die dem Gymnasium oder einem Theile desselben gelten sollen, können, ob mündlich oder schriftlich, nur zu Hände» der Direktion nnd unter ihrem Na-inen gestellt werden. Von dieser der Direktion zugewiesenen Amtszuständigkeit wird in Absicht auf das Publikum allein in dem §. 79 lit. b. des G. O. G. dadurch eine Ausnahme statnirt, daß dort den Klassenvor-ständen zur Pflicht gemacht wird, »deu Eltern ihrer Klassenschüler oder den von den Eltern ernannten Stellvertretern erforderlichen Falles über den Znstand der Schüler ohne besondere Veranlassung von elternlicher Seite, Mittheilnngen zu machen, oder anf derartige Anfragen den Eltern jederzeit schriftliche oder mündliche Auskunft zu geben«. E. Dtlohnlmgkli für ansMichntte Gymnasiasten. Alljährlich wird die bereits mit Hofdekret vom 28. Februar 1781 für Gymnasien systemisirte Prämienvertheilnng an sittlich wohlverhaltene und durch den Erfolg in Studien sich hervorthueude Schüler, nachdem deren Beibehaltung durch das Allerhöchste Organisationsgesetz vom Jahre 1849 den Lehrkörpern an-heimgestellt worden, bei Gelegenheit des feierlichen Jahresschlusses anr Marburg« Gymnasium fortgesetzt. Ueberdies sind von den steierischen Herren Ständen unter den Auspizien Sc kais. Hoheit des Hrn. Erzherzogs Johann zur Förderung dcs Studiums der steiermärkischen Laudesgeschichte für die an den vier Gymnasicn dcs Landes zu Graz, Marburg, Eilli und Judenburg sich herausstellenden besten Prüfungsleistungen der Schüler in diesem Fache sechs in silbernen Medaillen bestehende Preise festgesetzt worden, so daß dem Gymnasium zu Graz drei, denen zn Marburg, Eilli und Judenburg je Eine Medaille gewidmet worden ist. Bei der ihm verflossenen Jahre aus diesem ausserordentliche» Lehrgegeitstoitde an dieser Anstalt vorgenom» menen Prüfung haben sich die beiden Quartaner Albert Reybaner und Johann Pajk durch umfassende Kenutniß der Fakten, und geordnete Darstellung sowie durch einen angenehmen Vortrag hervorgethan, so daß jenem der erste, diesem durch die Vermittlung dcs steiermärkisch - ständischen Herrn Archivars, weiland Professors am Marburg« Gymnasium Drs. Josef War tinger ausuahmweise ein zweiter Preis zucrkaunt, und am Tage der fcicrlichcu Prämicnvcrtheilung eingehändigt wurde. Nebst diesen Prämien ist von dem eben genannten Gönner der studirenden Jugend in diesem Studienjahre für die beste Leistung eines Marburg« Abiturienten in der grichifcheit Philologie eine eigene Prämie bestimmt worden. Den Akt der Ueberreichung dieser Prämien war ans Einladung der Direktion der Herr Kreispräsident zu Marburg und Ritter der eisernen Krone, Vinzenz R itschl, seit Jahren so gütig zu übernehmen, und durch seine beehrende Gegenwart die Feier des Jahresschlusses überhaupt geneigtest zu erhöhen. F. Nliterstühiingen dürftiger (ßptnnfm|tcn. Auf Grund eiltet milde» Stiftung werden auS deu Eominunalrentcn der l. f. Kreisstadt Marburg die auf Arzcucicu und erforderliche» Falls auch auf die Wartung und ganze Pflege im Marburg« Kranken--spitale für erkrankte dürftige Gymnasiasten verwendeten Kosten gedeckt, nnd ihnen von sä mm t lichen p. t. Hrn. Doktoren der Heilkunde des Ortes ärztlicherRath nnentgeldlicherkheilt. Beim feierlichen Schlußakt des Studienjahres erhält ein wohlverhaltener, auS der Stadt Marburg gebürtig« Schüler dieser Anstalt auf Grund einer von dem weiland Marbnrger Human i tä tsp ro fesso r Hummer im Jahre 1613 am 13. Jänner vermächtnißweisc gegründeten Stiftung dem erklärten Willen des Stifters gemäß die jährlich entfallenden Stiftungszinsen von fünf Gulden. Im verflossenen Jahre wurde diese milde Stiftungsgabe auf Antrag des Lehrkörpers in Ermanglung eines ans Marburg gebürtigen Bewerbers dem aus St. Jakob in Untersteier gebürtigen Schüler der Tertia, Fra»; Dimnik, verliehen. Die Kauöiö'schen zur Anschaffung von Schreibmaterialien für arme Marbnrger Gymnasiasten letzt-willig gewidmeten Stiftungszinsen von fünf Gulden fünfzehn Kreuzern wurden im Sinne des edlen Stifters in stiftungsgemäßen Naturalien für dieses Studienjahr vom Gefertigten auf Antrag des Lehrkörpers drei Schülern dieser Anstalt, nämlich Martin Getsch, Johann Piguar und Franz Dimnik nach ihrem jeweiligen Bedarf verabfolgt. Biele Stndirende dieser Anstalt verdanken einen großen Theil ihrer Subsistenz der Milde Marbur-ger Insassen. Ans den Beiträgen, die durch die persönliche Verwendung der beiden Hrn. Religionslehrer von Seite milder Gönner der studirenden Jugend zuflicßen, wurden drei dürftige Schüler im ersten, zwei im zweiten Semester des Studienjahres allwöchentlich an sechs Tagen mit Mittagskost, mehrere andere aber mit bedeutenden Unterstützungen an Ouartierbeiträgen, Kleidungsstücken und ändern Naturalien betheilt. Der Gesammrbetrag dieser milden Schenkungen beträgt für das laufende Studienjahr 112 fl., die Ausgabe stimmt der Deckung des vorjährigen Defizits von 29 fl. beträgt 196 fl., hiemit crgicbt sich ein Passivrest von 57 fl. Der Gefertigte läßt keine gute Gelegenheit unbcnützt, das dankbare Andenken der Jugend an ihre Gönner zu wecken und zu beleben, hält es daher auch für eine seiner angenehmsten Pflichten, denselben hiemit ihres Namens den Ausdruck des wärmsten Dankes zu entbieten. G. L e h r a p p a r a t k. Die Lehrmittelsammlungen erhielten in diesem Jahre abermals nahmhastc Bermchrungcu. Der Bibliothek wuchsen fünf und fünfzig Stück Druckschriften zu, worunter mehrere bedeutende Werke in einem Wcrrhc von hundert sechzig Gulden, welche Ausgabe thcils mittels der systemisirtcn jährlichen Bibliothcks-Dotirung, theils mittels des ans der Einbcbnng der vorgeschriebeneu Aufnahmstare hcrcingcbrachtcn Geldbetrages gedeckt wurde. Unter diesen zugewachsenen Schriften sind neunzehn Geschenke, wovon das Gymnasium Eines der Liberalität der k. k. Geologischen Reichsanstalt, Eines der Güte des historischen Vereines für Steiermark, und die ändern der k. Akademie der Wissenschaften in Wien verdankt. — Das physikalische Kabinet erhielt folgende Stücke: Eine Lancette und Pincctte, ein Handgoniometer, einen papinianischcn Digestor, einen Schncemeffrr, ein Optometer, einen Kallcidoskop mit Linsen, einen Pcudclnivcllenr, ein Stöpsel - Perspektiv und Mikroskop, ein zusammengesetztes Glasprisma, einen Multiplikator für Thermoströmc, und vollständige Modelle vom menschlichen Seh- und Hörvrgane. Der Ankauf dieser Gegenstände wurde durch die dem für physikalische Erpc-rimentierung systemisirten Pauschale abgewonnenen Ersparniß bewerkstelligt. . Der Direktor. Übersicht der Schüler nach ihrer Frequenz, Kategorie- Sprache und Religion. III. IV V. VI VII. VIII. 171 193 VISOKOŠOLSKA IN Studijska knjižnica maribor ^ (i 3 6 5 I