Laibacher [ULZEITUIG. Organ des krainisclien Landes - Lelirervereines. Erscheint arn 10. uml 25. jedes Monats. 2SZI. Ta,li.rg‘a,:ngr. Vereinsmitglieder erhalten das Blatt gratis. Pränumerationspreise: Für Laibach: Ganzj. 11. 2 G0, halbj. fl. 1*40. — Mit der Post: Ganzj. fl. 2*80, halbj. fl. i’öO. Expedition: Buchdruckerei lg. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg, Bahnhofgasse Nr. 15. — Inserate werden billigst berechnet Schriften und Werke zur Recension werden franco erbeten. Rede des Herrn Ministers Freiherr v. Conrad. (Fortsetzung.) Der § 17 von der Bürgerschule hat allerdings auch ein nationales Bedenken erregt. Es wurde von dieser (rechten) Seite des Hauses, und ich glaube, namentlich von dem Herrn Abgeordneten aus Karoliuenthal, beschwerlich, oder wie er, glaube ich, gesagt Fat, ein unangenehmes Privilegium darin gefunden, dass im § 17 die Bestimmung verkommt, es solle an den nichtdeutschen Bürgerschulen die Gelegenheit zur Erlernung der deutschen Sprache gegeben werden; eine Bestimmung, die hier nicht neu aufgenommen *st, sondern schon im alten Volksschulgesetze enthalten ist und im neuen Entwürfe nur nicht eliminiert wurde. Allein ich glaube, dass der Herr Redner sich auch darüber vollkommen beruhigen könnte. Vielleicht ist seiner Aufmerksamkeit die Aenderung entgangen, welche im nächsten Alinea eben mit Rücksicht auf die vorhergehende Bestimmung vorgenommen wurde. In dem nächsten Alinea nämlich, wo fremde Sprachen früher als nicht obligatorisch in die Bürgerschule gehörig ausser der deutschen Sprache genannt waren, ist dieses Wort »fremde“ in „andere“ umgeändert worden. Diese Aenderung wurde eben vorgenommen, Ulfi damit zu kennzeichnen, dass gerade die zweite, die andere Landessprache, wenn sie auch nicht die deutsche ist, zum nichtobligatorischen Unterrichte an der Bürgerschule gewählt werden solle, weil man den Nutzen, die Nothwendigkeit derselben erkennt, natürlich nur zum nichtobligatorischeu Unterrichte; wenn es deutsche Eltern für besser Enden, dass ihre Kinder die zweite Landessprache an der Bürgerschule nicht lernen, so zwingt sie niemand dazu, so wenig man umgekehrt die Kiuder an slavischen Bürgerschulen zwingen kann, die deutsche Sprache zu erlernen. Noch ein Paragraph ist vielfach besprochen worden, einer von den weniger wich-Hgen, der § 54, der von den Lehrern handelt. Ich muss gestehen, ich würde ihn hier kaum erwähnen und ihn mir für die Specialdebatte Vorbehalten, wenn er nicht mehrseitig angefochten worden wäre, und wenn ich nicht auch merkwürdigerweise in vielen Petitionen, welche aus Lehrerkreisen über die Volksschule eingelangt sind, diesen Paragraphen als besonders .gefährlich hervorgehoben finden würde. Dieser § 54 hat nämlich nur die Aenderung erfahren, dass, während es im alten Gesetze heisst (liest): „Pflichtwidriges Verhalten des Lehrpersonales zieht die Anwendung von Disciplinarmitteln nach sich, welche unabhängig“ u. s. w., jetzt die folgende Fassung aufgenommen ist (liest): „Pflichtwidriges Verhalten des Lehrpersonales in der Schule und ein das Ansehen des Lehrstandes oder die Wirksamkeit als Erzieher und Lehrer schädigendes Verhalten desselben ausserhalb der Schule ziehen die Anwendung von Disciplinarmitteln nach sich.“ Es ist mir überraschend, dass namentlich Lehrer an diesem Paragraph Anstand nehmen können, einem Paragraphen, der lediglich zu ihrem Schutze und zu ihrem Besten hier geändert worden ist. Der jetzige Paragraph: „pflichtwidriges Verhalten der Lehrer — ohne Unterschied, ob in oder ausserhalb der Schule — zieht eine Disciplinarbehandlung nach sich,“ ist bisher gar nie und von keiner Schulbehörde so verstanden worden, als ob das Verhalten ausserhalb der Schule gar nicht Gegenstand der Beachtung oder Disciplinarbehandlung sein könne. Allein was war die Folge dieser allgemeinen Fassung des Paragraphen? Die Folge war einfach die, dass da, wo ein Uebereifer in der Ueber-wachung der Lehrer bestand, man sie dann in Disciplinarbehandlung auch in Fällen gezogen hat, die wirklich ein des Lehrerstandes unwürdiges Vorgehen nach sich gezogen haben, und dass da, wo eine gewisse Laxheit herrschte, vielleicht sich niemand veranlasst findet, ein Auge auf das Verhalten der Lehrer ausserhalb der Schule zu richten. Ich führe nur beispielsweise an, dass mir Fälle und Beschwerden Vorgelegen sind und zum Theile noch vorliegen, wo zum Beispiel ein Lehrer in Disciplinarbehandlung gezogen wurde, weil er sich zum Agenten der Verlegung eines Postamtes hergegeben hat, einer Sache, die ihn vielleicht nichts angeht, aber die dem Schulwesen nicht abträglich ist, oder weil er, ohne sich im mindesten in Agitationen einzulassen, Mitglied eines czechischen oder deutschen Schulvereins war, oder weil er, wie mir namentlich jetzt ein Fall vorliegt, an einem Freitag nicht Fastenspeisen gegessen hat. Es ist also die Nothwendigkeit vorhanden, einem gewissen denunciatorischen Uebereifer das Handwerk zu legen (Heiterkeit links), und das geschieht durch die Bestimmungen dieses Paragraphen. Wäre andererseits vielleicht ein Lehrer nicht in Disciplinarbehandlung zu ziehen, weil er ausserhalb der Schule sich dem Trunke ergibt, oder wie ebenfalls leider ein Fall mir vorliegt, sich zur Verhöhnung des Bildes des Gekreuzigten herbeigelassen hat in Gegenwart von Mitgliedern der Gemeinde? Derlei Dinge, wenn sie auch nicht in der Schule geschehen sind, sind doch solche, die sein Ansehen als Erzieher schädigen. Das ist also eine Bestimmung, die lediglich zum Schutze der Lehrer gemacht worden ist, oder eigentlich um auch dem strengen Rechte Genüge zu leisten und jedem Uebergrilfe zu steuern, und ich wüsste daher wirklich nicht, wie daraus die Folgerung gezogen werden könne, man wolle den Lehrstand drücken, seine Bildung schwächen, wo auch in der Novelle keine Bestimmung vorkommt, die auch nur im mindesten darauf Einfluss nehmen könnte. Und ich komme nun zu den zwei wesentlichsten Paragraphen, den §§21 und 48. Im § 21 sind denn die vielbesprochenen Erleichterungen für die Bevölkerung, die vielbesprochenen Schulerleichterungen codificiert. Ich glaube, je darüber gar kein Wort verlieren zu dürfen, dass solche Erleichterungen nothwendig sind für das dreizehnte und vierzehnte Lebensjahr, denn es ist dies von gar niemandem bestritten worden, und wer im Zweifel sein sollte, braucht nur eine der statistischen Nach Weisungen zur Hand zu nehmen, welche darthun, wie viel tausend Erleichterungen heute und seit Jahren für diese letzten zwei Jahre gegeben werden, in welcher verschiedenen Form dies geschieht und wie viel hunderte und hunderte Schulgemeinden im ganzen um solche Erleichterungen ansuchen auch in unserem nächstgelegenen Laude. Also die Nothwendigkeit brauche ich wirklich gar nicht zu besprechen, und auch darüber scheint mir kein Zweifel mehr obzuwalten, dass es gut sei, die Verfügungen, welche bisher von der Unterrichtsverwaltung getroffen wurden, in Gesetzesform zu bringen, denn endlich muss die Durchführungs-Periode ein Ende haben, und anders als im Wege der Durchführung war ja eigentlich der ministeriellen Verfügung bisher kein Boden gegeben, und da voraussichtlich die Nothwendigkeit, solche Erleichterungen zu gewähren, noch lange, in manchen Ländern noch recht lange andauern wird, ist es gewiss wünschenswert, dass diese Verfügungen in einen legislatorischen Rahmen gefasst werden. Aber die Art, wie diese Erleichterungen hier dargestellt sind, ist eben dasjenige, was so herben Tadel findet, und ich würde diesen Tadel nur zum Gegenstände einer ruhigen, nüchternen Entgegnung machen können, wenn nicht aus diesem Tadel grosse Consequenzen gezogen würden, die in der Verurtheilung dieser Aenderung als völligen Ruin der Schule ihren Ausdruck finden. Die Erleichterungen sind zweifach, sie sind solche, welche einzelnen, und solche, welche ganzen Gemeinden gewährt werden. Auch über die ersteren herrscht so ziemlich beinahe keine Meinungsdifferenz; die Form, die da gewählt ist für das Ausuchen um Erleichterungen, ist ziemlich dieselbe für beide, für die einzelnen Personen sowie für die Gemeinden; den es heisst im § 21: „An den allgemeinen Volksschulen sind nach vollendetem 6jährigen Schulbesuche Erleichterungen zuzugestehen“, und bei den Erleichterungen für ganze Gemeinden heisst es: „Diese Erleichterungen sind auch Kindern ganzer Schulgemeinden zu gewähren“. In beiden Fällen ist ein gewisser Imperativ ausgedrückt, ein Imperativ, der ganz sicher nicht zur Schlussfolgerung berechtigt, es sei hier ein ganz unanfechtbares Elternrecht im ersten Alinea und ein ganz unbestreitbares Gemeinderecht im zweiten Alinea ausgesprochen. Diese Folgerung ist unberechtigt. Denn die Eltern — heisst es — müssen darum ansuchen, und es kann ihnen die Bewilligung ertheilt werden oder nicht, und die Gemeinden, denen Erleichterungen zuzugesteheu sind, müssen ebenfalls darum ausuchen; sie werden ihnen gewährt, wenn sie darum in gehöriger Form angesucht haben. Aber wo ein Ansuchender ist, muss auch ein Gewährender sein, und wer kann dieser Gewährende sein? Niemand anderer als die Schulbehörden, und zwar zunächst die Bezirksschulbehörden, weil eine gewisse Gleichförmigkeit im ganzen Schulbezirke stattfinden muss. In der Hinsicht also gibt es keinen Unterschied zwischen den Einzelnen und den ganzen Gemeinden zu gewährenden Erleichterungen. Ein grosser Unterschied besteht allerdings, und der liegt darin, dass der Ausdruck „die Erleichterungen sind aus rücksichtswürdigen Gründen zuzugestehen“ fehlt und dass bloss der Beschluss der Gemeinde genügt, um ein solches Ansuchen zu motivieren. Dem möchte ich nun noch etwas vorausschicken. Es ist noch eine andere sehr bedeutsame Aenderung in diesem § 21 gegenüber dem ursprünglichen Gesetze und auch gegenüber der ersten Regierungsvorlage eingetreten. Es wird nämlich gesagt: Die Erleichterungen sind zu gewähren nach vollendetem sechsjährigen Schulbesuche. Nun appelliere ich au jeden der verehrten Herren, der sich für das Volksschulwesen in der That, das heisst durch wirklichen Besuch von Volksschulen interessiert, und namentlich an die Vertreter der Landbevölkerung, wie oft es ihnen vorgekommen sein wird, dass die wahren Freunde des Besuches der Volksschule darüber Klage führen, dass — die Erleichterungen wären nicht eine so arge Verkürzung des Schulunterrichtes — dass die Kinder mit dem sechsten Jahre noch nicht m die Schule kommen, dass eine Reihe von Dispensen gegeben werden muss, weil eben viele Kinder zu schwächlich und nicht in der Lage sind, die Schule zu besuchen, dass daher der Unterricht erst mit dem siebenten Jahre und manchmal noch später anfange, m>d dass die Schulkinder dann, wenn sie im zwölften Jahre dispensiert werden sollen, eicht mehr als fünf Schuljahre zurückgelegt haben. Das ist allerdings eine sehr wichtige ond sehr begründete Klage, und die Eltern sind gewiss berechtigt, zu wünschen, dass in dieser Beziehung eine vollkommene Abhilfe getroffen werde, und diese liegt in dem neuen § 21. Die Kinder müssen nun sechs Jahre die Schule besucht haben, wenn sie auch später eingetreten sind; dann erst können ihnen die Erleichterungen zugewendet werden. Und worin besteht dieser Unterschied und das Gefährliche in den Berechtigungen, welche den Gemeinden zugewiesen sind? Es besteht eben darin, dass nicht rücksichtswürdige Gründe geltend gemacht zu werden brauchen, sondern dass der Gemeindebeschluss oder der Beschluss sämmtlicher eingeschulter Gemeinden genüge, um das Verlangen zu stellen, dass die Schuleinrichtungen gewährt werden. Ja, aber was wird denn dieser Beschluss der Gemeinde zum Ausdrucke bringen? In den weitaus grössten Procenten solcher Ansuchen — denn die Erfahrung der letzten zehn bis zwölf Jahre lieferte das Material zur Beurtheilung dafür, in welchem Geiste die Gemeinden diese Erleichterungen und die Nothwendigkeit derselben auffassen — in den weitaus meisten Fällen werden Erleichterungen von den Gemeinden deshalb beschlossen und angesucht, weil die ökonomischen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Bevölkerung es absolut nothwendig machen, dass die Kinder in den letzten zwei Jahren zur Unterstützung der Eltern im Haushalte und bei der Arbeit verwendet werden. Dieses Bedürfnis tritt so zwingend zutage, dass jetzt mit Erleichterungen im allerweitesten Masse vorgegangen werden musste. Auf das hin werden auch die Gemeinden den Beschluss fassen, d. h. sie werden durch ihren Beschluss das Vorhandensein solcher wirtschaftlichen Verhältnisse constatieren, und auf Grundlage dieser Beschlüsse wird ihnen die Erleichterung gewährt, d. h. die Behörden werden in Erwägung ziehen, einmal, ob der Beschluss wirklich dem Gesetze gemäss durch den Gemeinde-Ausschuss zustande gekommen ist und übereinstimmend in allen Gemeinde-Ausschüssen, die der Schulgemeinde angehören, sie werden erwägen, ob die Erleichterungen, um die angesucht wird, wirklich solche sind, die im Gesetze vorgesehen sind, sie werden weiter erwägen, ob die Erleichterungen, um die angesucht wurde, wenn auch im Schema des Gesetzes enthalten, wirklich diejenigen sind, welche, nach den localen Verhältnissen in der Schulgemeinde und den Unterrichtserfordernissen dieser Schulgemeinde, dieser Schulgemeinde zugewendet werden können. Danach wird sich die Entscheidung der Schulbehörde richten und dasjenige treffen, was dem Interesse der Gemeinde allein zweckdienlich und förderlich ist. Eine Gefahr für die Schule darin zu finden, dass man den Gemeinden überlässt, durch ihre Beschlüsse solche Verhältnisse zu constatieren, kann die Regierung nicht wahrnehmen, und in der Praxis wird sie gar niemand finden, wenn er auch nicht so nachdrücklich auf ihre Spur gewiesen wird. Ich sehe wohl die Einwendung voraus, dass man sagen wird, es mag sein, in einzelnen Fällen, wo die Gemeinden wirklich durch wirtschaftliche Verhältnisse zu diesem Entschlüsse gedrängt sind, geben wir zu, dass die Bewilligung erfolgen soll, dass die Gemeinden ein gewisses Recht und die Competenz haben, darüber zu sprechen; aber es werden sehr viele andere Fälle Vorkommen, wo nicht die wirtschaftlichen Verhältnisse zwingend sind, wo bloss, um einen Schulbau zu verschieben, um etwas zu ersparen, zum Schaden der Kinder ohne Nothwendigkeit oder ohne wirtschaftliche Bedrängnis doch solche Beschlüsse gefasst werden, weil einmal ein reactionärer Geist in den Gemeinden ist, weil der Einfluss der Clericalen oder andere dahin wirken, die Gemeinde abzuhalten, die Schule zu entwickeln und zu erhalten. Ich bedaure, dass eine solche Voraussicht überhaupt hier zur Sprache gekommen ist. Denn ich muss gestehen, nach den vielfachen Wahrnehmungen, die ich über den Eindruck und die Sympathie, welche die Landbevölkerung für die heutige Schule hat, nach den vielfachen Erfahrungen, die ich aus Inspectionsberichten, Berichten von Schulbehörden und eigener Wahrnehmung gemacht habe, kann ich den Landgemeinden dieses üble Zeugnis nicht geben. (Bravo! rechts.) Die Gemeinden interessieren sich selbst so warm für die Schule und dafür, dass die Kinder mehr lernen als früher, dass ich glaube, dass es zu den allerseltensten Fällen gehören wird, wo bloss aus Leichtfertigkeit und in der Absicht, etwas zu verschieben, was einmal doch geschehen muss, man eine Institution 149 schädigt, die zum offenbaren und von niemand in der Landbevölkerung aus verstandenen Vortheile ihren Kindern gereicht. Das ist meine Erfahrung, meine Herren, und ich möchte wirklich hier nur incidenter bemerken, dass nichts falscher ist und nichts weniger mit den Thatsachen übereinstimmt, als w'enn man meint, dass die Landbevölkerung für ihre standesmässigen Bedürfnisse das niederste Mass der Volksbildung für genügend finde. Sie hat diese Idee gar nicht, sie wünscht, dass ihre Kinder so viel als möglich lernen, und sie findet die Grenze der Opfer, die sie dahin bringt, lediglich darin, dass sie mehr zu leisten nicht mehr imstande ist. Und was soll auch durch die Verbindung des § 21 mit § 11 geschehen? Dadurch, dass die Bauten nicht gemacht werden, wenn die 13-und 14jährigen Kinder nicht gezählt werden, wird die Verpflichtung zur Errichtung einer zweiten Classe nur für die wenigen Jahre aufgeschoben , bis bei uns — in den meisten Ländern ist eine sehr stark zunehmende Bevölkerung — das Mass erfüllt sein wird, das doch zur Errichtung der zweiten Classe zwingt. Diesen Aufschub kann man der jetzigen Generation schon gönnen, nachdem sie die geringfügigen Leistungen eines halben Jahrhunderts mit dem Aufgebote aller Kräfte nachholen muss. Das ist etwas, was wir als mit vollem Bewusstsein gebrachtes Opfer anerkennen müssen. Dieser § 21 hat also gewiss einen üblen Leumund erfahren, den er nicht verdient. (Fortsetzung folgt.) Das Spiel des Kindes und die Spielstoffe. (Schluss.*) Das Gute empfiehlt sich von selbst, und wer über passende, anregende und ansprechende Beschäftigungsmittel für Kinder nur einigermassen nachgedacht, wird alsbald zur Ueberzeugung gelangt sein, dass Karl Schellners „Spiel- und Arbeitsschule“ dem Beschäftigungs- und Nachahmungstriebe der Jugend reichliche Nahrung bietet. Was da das Kind in die Hände bekommt, regt nicht allein zur Selbstthätigkeit an und entwickelt den kindlichen Gestaltungstrieb in naturgemässer Weise, sondern trägt ebenso auch bei zur Bildung des Formen- und Farbensinnes, zur Uebung der Hand und des Auges und zur zweckmässigen Beschäftigung der Phantasie; was da ist, weckt Lust und Liebe zu belehrender und zugleich auch praktischer Arbeit. Wie Fröbel als erstes Spielzeug dem Kinde den Ball darreicht, so macht es auch Sehellner. Sechs Gummibälle (roth, gelb, grün, blau, weiss und schwarz, zwei Ballnetze und Text mit Zeichnungen in einem zierlichen, mit buntem Titelbild versehenen Kästchen) laden die Kleinen zu den verschiedensten Ballspielen (Ballwerfen, Fangball, Mützenball, Wanderball) ein. Das beigegebene Heftchen belehrt jedermann darüber und enthält auch einige Abzählreime zur Verwertung. In einem zweiten ebenso zierlichen Kästchen erhält das Kind Würfel, Walze, Kegel und Kugel (ganz, getheilt und entsprechend gebohrt).** Damit sich Eltern mul Kindergärtnerinnen im Bereiche des Ganzen sofort orientieren, sind dieser Spielgabe auch Vorlagen und Text beigegeben. (Dies gilt überhaupt in Bezug auf alle hier zur Betrachtung gelangenden „Gaben“.) Sehr mannigfaltig gestaltet sich das Gebiet des Bauens. Nicht weniger als sechs nette hölzerne „Baukästchen“ (ä 24 kr.) enthalten das Materiale zu den beliebtesten Beschäftigungsarten der Kinder. In voller Würdigung der Handlungsweise Fröbels reicht auch Sehellner die Baustücke nicht in willkürlicher Anzahl und Gestalt. Im ersten Baukasten befinden sich 8 Würfelcheu, im zweiten 8 diagonal getheilte Würfel, im dritten 16 Tafeln (mit der Basis wagrecht halbierte Würfel), im vierten 8 Längentafeln, im * Sieh Nr. 7. ** Das „Aallkästchbri“ kommt auf 1 11. ‘20 kr., diese zweite Spielgabe auf 72 kr. zu stehou 150_____ fünften 16 Säulen mul im sechsten 8 runde und 32 gekehlte Säulen; die fünf ersten Spieigaben repräsentieren also nichts anderes, als den nach bestimmten Gesetzen ge-theilten Würfel. Welche Menge von Erkenntnis-, Lebens- und Schönheitsformen lässt sich aus all dem bilden! Die beigegebenen Vorlagen allein schon belehren jede Mutter, jeden Lehrer genügend darüber. Nun kommt das Legespiel (für Kinder von 3 bis 8 Jahren), das sich an die Beschäftigung mit dem Baukasten schliesst und dem Rechnen und der Anschauung der geometrischen Elementarformen, wie die früheren „Gaben“, in hohem Grade in die Hände arbeitet. Das nette „Schachtelchen“ birgt eine entsprechende Anzahl hölzerner Quadrate, rechtwinkeliger, gleichschenkeliger etc. Dreiecke, die folgende Farben tragen: roth, gelb, grün, blau, schwarz und weiss. — Während früher das Kind mit Würfeln, Prismen, oder Tafeln verschiedene Dinge, wie Mauern, Häuser, Thürme, Brücken etc. baute, befasst es sich nun, nachdem es von den Körpern gleichsam herab zu den Flächen geführt wurde und in deren Formen die Grundzeichnungen zu den Bauformen der Körper (Abstractionen der Bauformen) erblickt, mit den verschiedensten, das Schönheitsgefühl weckenden und die Phantasie belebenden Dingen (sowohl Schönheits- wie Lebensformen), und zum Ganzen gesellen sich auch noch die Farben. Jedes Täfelchen ist nämlich doppelt gefärbt (d. i. auf jeder Seite anders), um noch grössere Mannigfaltigkeit in die Sache zu bringen. Von den Flächen geht es nun herab zu den Linien, die auf dieser Stufe durch Stäbchen ihre Versinnlichung finden. Die nächste Spielgabe enthält deren eine grosse Menge. Alle diese farbigen, vierkantigen Stäbchen von verschiedener Länge geben dem Kinde Gelegenheit, durch Aneinanderlegen derselben die Umrisse der mannigfachsten Dinge — die beigegebenen Vorlagen thun dies klar dar — entstehen zu lassen. Somit wird das Stäbchenlegen in der That zum Zeichnen mit „starren Linien“. Der Grundsatz: „Vom Einfachen zum Zusammengesetzten, vom Leichtern zum Schwerem“ findet auch hier seine volle Berücksichtigung, da die Uebung mit einem Stäbchen beginnt (das senkrecht, wagrecht und schief zu stellen ist) und dann ihren planmässigen Fortgang nimmt. An das Stäbchenlegen schliesst sich das Ringelegen an. Während ersteres die gerade Linie versinnlicht, bringen die ganzen und die halben Eisenringe (weiss und schwarz und von zwei Grössen) die krumme zur Anschauung. Die acht Vorlagen zeigen, welche reiche Anzahl von Formen (zumeist Zierformen) mittelst dieser Spielmittel zusammengelegt werden können und wie sehr mit dem Ringelegen auch das erste Rechnen im Zusammenhänge steht. Dem folgt das beliebte Verschränken. Die vielen farbigen, 20 Centimeter laugen Späne lassen sich auf die mannigfaltigste Weise in einander zu einem sich selbst haltbaren Ganzen stecken. Alle möglichen Formen, die sich dem Kinde einprägen, kommen zum Vorscheine und spornen zu neuen Verschränkungen an. Hier darf auch des Gliederstabes (10 farbige, 10 Centimeter lange, an ihren Enden aneinander befestigte Verschränkstäbchen, im Grunde der zehugliedrige Meterstab) nicht vergessen werden, der nicht bloss als Spiel- und Beschäftigungsmittel im Kindergarten und zu Hause, sondern auch als geeignetes Anschauungsobject bei Ertheilung des ersten Rechenunterrichtes in der Schule Verwendung finden kann (Preis 28 kr). Die beigelegte Vorlage zeigt, was alles mit Plilfe der festgenieteten Glieder hergestellt zu werden vermag. Wir kommen zur Flechtschule und damit wohl zu den besonders beliebten Kindergartenarbeiten. Dieses „Weben“ ist in der That, wie Schellner selbst betont, vorzüglich geeignet, gleichfalls (wie frühere Dinge) Hand und Auge zu üben, den Farbensinn zu wecken, den Geschmack zu bilden, den Zahlensinn zu fördern, an Sorgfalt und Ausdauer zu gewöhnen etc. Die farbigen Fleehtblätfer und Flechtschleifen finden sofort das Gefallen der Kinder, die vergnügt zur Flechtnadel greifen und eifrig das fertig zu bringen trachten, was die Vorlagen vor Augen führen. In gleichem Masse fesselt auch die Ausnähschule (für Kinder von 5 bis 10 Jahren), die eine anregende Vorschule für viele weibliche Handarbeiten ist. Dem Ausnähen geht das Ausstechen voran. Die durchstochenen Linien werden mit einer Nähnadel und farbiger Wolle zu verschiedenen Formen verbunden; in bunter Reihenfolge entstehen Verzierungen zu einzelnen Dingen, überhaupt allerlei Nippsachen, die das Kind mit Freude erfüllen. Der Verfasser bietet allerlei Nähblätter, die schon gelocht sind und verschiedene Muster vorgedruckt zeigen. Und nun berühren wir noch das Pe rl enknüpf en, wofür Schellner umfangreiches Materiale bietet, das schon den dreijährigen Zöglingen des Kindergartens jene besondere Lust zum Schaffen einflösst und ihren Thätigkeitstrieb lebhaftest anregen muss. Der Stoff zu dieser Beschäftigungsart besteht in Stangen- und Kugelperlen, gelochten Papierblättchen, Nadeln und Wolle. (Statt der zwei letzteren Dinge bietet der Verfasser auch zarten Blumendraht, um den Producten grössere Festigkeit zu geben.) Das also sind die mannigfaltigen und so anregenden Beschäftigungsmittel, die Schellnet’ der Jugend reicht. Welcher Fülle desjenigen begegnet da unser Blick, das es — ohne Schwierigkeiten zu bereiten — nach so vielen Richtungen hin möglich macht, dass die Kinder spielend schaffen und schaffend spielen! Zudem ist der Preis all des Berührten* ein solcher, dass demselben gegenüber die Ausgaben, die sonst Filtern für allerhand völlig widersinniges Spielzeug, das das Kind oft nur einige Stunden fesselt, in ganz sonderbarem Lichte erscheinen. Darum: Schätzet, was zu schätzen ist, und greifet nicht nach den ersten besten Spielobjecten , die euch da und dort geboten werden; denn nochmals-. „Für die Jugend ist das Beste erst gut genug!“ — Wo aber das Elternhaus sich selbst nicht rathen kann, dort säume die Schule nicht, ihr rathend zur Seite zu stehen. _-a. Die Alpen im Lichte deutscher Dichtung. Hallers „Alpen“. (Fortsetzung.) Und doch, wenn wir einen Blick auf die Geschichte der Alpenwanderungen werfen, war es nicht immer so. Heutzutage wimmelt es freilich von Touristen aller Art; aber anders war es in früheren Zeiten. Zwar stehen die Alpen seit Jahrhunderten als treue Wächter germanischen Nordens gegenüber, dem schönen, heiteren Südland; aber dass wir sagen könnten, die Römer und nach ihnen die Deutschen oder Italiener hätten an ihrer erhabenen Wildschönheit einen ästhetischen Gefallen gefunden, nein, davon überliefert die Geschichte der Alpen nichts. Zwar erzählen letztere von kühngebauten Strassen, auf denen römische Legionen in unsere Berge zogen; sie berichten von Wanderzügen der Germanen, die es gleich reiselustigen Störchen und Kranichen nach dem Lande des Südens trieb; sie wissen von glänzenden Heerscharen zu sagen, an deren Spitze der deutsche König zog, um sich in Rom die verhängnisvolle Kaiserkrone aufs Haupt zu setzen, ja, es sind gar wundersame Geschichten, von denen unsere Berge in mond-beglänzten Zaubernächten träumen mögen, Geschichten von manch berühmten Helden und * Alle bezeiehneten Beschäftigungsmittel (also eine eomplete „Spiel- und Arbeitsschule“) sammt belehrendem Texte, und Vorlagen kommen zusammen auf 8 fi. zu stehen; jedes vorgeführte Material ist auch für sich allein zu haben hei Karl Schellner, städt. Lehrer und Leiter des I. österr. und 1 Fröbel-schen Kindergartens in Wien (IX., ßossau, Grünethorgasse Nr 6), erlauchten Fürsten, die sie allein oder von Kriegern begleitet vorüberwandern gesehen; aber alle diese hatte ein anderer Zweck durch unsere Hochlandswelt geführt, der Zweck des Ruhmes oder der der Busse, nicht einen aber die Lust, die Alpen zu schauen und zu geniessen. Nun ist dies nicht so zu verstehen, als ob es den Römern und nach ihnen den Deutschen an poetischer Erfassung des Schönen in der Natur überhaupt gemangelt hätte. Man vertiefe sich nur in die Blüten römischer Lyrik oder blättere in den Handschriften altdeutschen Minnegesanges, und man wird finden, dass es auch schon damals die Natur dem Menschen angethan hatte. Wie schwärmt Horaz für den idyllischen Aufenthalt auf dem Lande, wenn er die Quelle besingt, die aus dem Felsen unter der Eiche murmelt, oder wenn er die Freunde einlädt, des lieblichen Laubdachs zu geniessen, das die mächtige Pinie mit der silbernen Pappel bildet! Wie singt und klingt es in den deutschen Minneliedern von blühender Linde und röthlichem Klee und von all den süssen Erinnerungen, die sich an irgend ein lauschiges Plätzchen auf grünem Anger knüpfen; aber aus all diesen Beispielen ersieht man, dass es mehr die lieblichen und anmuthigen Erscheinungen der Natur waren, an denen sich Aug’ und Ohr der Alten erfreuten, grossartige Naturbilder dagegen, wie z. B. das schwarze Auge eines Gebirgssees, von finsteren Tannen umrahmt, hinter deren Wipfeln schroffe Felswände aufsteigen, indes die bange Stille durch nichts unterbrochen wird, als das Rauschen der Waldbäume, den Schrei eines Geiers oder das ferne Getöse eines donnernden Wasserfalles, solche Bilder wurden allerdings nicht gewürdigt, für sie hatte weder der römische Consul noch der germanische Häuptling, der höfische Ritter noch der städtische Patrizier Sinn und Verständnis. Erst das XVIII. Jahrhundert hat dieses Verständnis der Alpen erschlossen, und zwar erschlossen durch das Medium der Kunst und Wissenschaft. Und wieder sind es die Deutschen gewesen, welche die Poesie, die in den Alpen verkörpert ist, am ersten und am tiefsten erfassten und deren Literatur die erhabene Grösse derselben am meisten gepriesen hat und zur Stunde noch preist. Zum erstenmale erscheinen die Alpen in der deutschen Dichtung im Jahre 1729 verherrlicht, und zwar von einem Manne, der seines Zeichens nicht etwa ein Poet, sondern ein Gelehrter gewesen ist, von einem, den die Mitwelt den grössten Naturforscher ihrer Tage genannt hat, nämlich Albrecht von Haller. Edward Sarahaber. (Fortsetzung folgt.) clfcLa/u... Ungarn. (Schulsparcassen.) Während in unserer Reichshälfte den Sehulspar-cassen durch die Einführung von Postsparcassen der Boden gänzlich entzogen wurde, gedeihen selbe in Transleithanien, wenn den diesbetreffenden Zeitungsberichten eben voller Glaube geschenkt werden darf und das Ganze nichts von Schönfärberei an sich hat, immer mehr. Zur Zeit sind schon an 441 ungarischen Schulen Schulsparcassen ins Leben getreten. Indessen will das — wenn man sich hiebei die Zahl sämmtlicher Schulen der östlichen Reichshälfte ins Gedächtnis ruft — nicht gerade allzuviel sagen. Mähren. (Vom deutsch-mährischen Lehrerbunde.) Dem deutsch-mährischen Lehrerbunde sind bereits beigetreten: der Lehrerverein „Diesterweg“ in Iglau, der pädagogische Verein des Neutitsch einer Schulbezirkes, der Verein der Lehrer und Schulfreunde in Nikolsburg, der Bezirks-Lehrerverein in Römerstadt, der nordmährische deutsche Lehrerverein in Sternberg, der Verein der Lehrer und Schulfreunde in Znaim und der Bezirks-Lehrerverein in Zwittau. England. (Sch ul besu c h in London.) Obwohl sich die Abneigung gegen den Schulzwang in der englischen Hauptstadt vermindert hat, ist es mit dem Schulbesuche dortselbst noch immer nicht am besten bestellt; ein grosser Theil der Schulpflichtigen bleibt der Schule fern. Auch die Lehrerbildung bedarf noch grösserer Aufmerksamkeit. Das tonangebende Blatt Englands spricht anlässlich der Neuwahl des Londoner Stadt-schulrathes dafür, dass der Staat die Mittel für die Schulerziehung allein trage, „denn die Unwissenheit der Massen sei eine Quelle nationaler Gefahr geworden“. Amerika. (Lehrerversammlung.) Am 1. Juni findet in der Metropole Brasiliens, in Rio de Janeiro, ein pädagogischer Coiigress statt. Diese Versammlung wird mit einer internationalen Schulausstellung verbunden sein, die Pläne von Schulgebäuden, allerlei Lehrmittel, Lehrpläne u. s. w. enthalten wird. Hi o c a, 1 e s- Veränderungen im Lehrstande. Fräulein Paula v. Reuzenberg erhielt die erste Lehrstelle an der Mädchenschule zu Adelsberg. Herr Jak. Gostiša, Lehrer in Hinach, kommt in gleicher Eigenschaft nach Haidowiz. Herr Franz Sever, Lehrer zu Laserbach, und Herr Barth. Kimovec, Lehrer zu Fara bei Kostel, wechseln ihre Dienstplätze. Herr Joh. Saje wurde als Oberlehrer in St. Barthlmä definitiv angestellt. Für Gewerbeschulen. Der Herr Minister für Cultus und Unterricht hat unter mehreren gewerblichen Fortbildungsschulen für das Jahr 1883 Subventionen aus dem Staatsfonde bewilligt: Laibach 2000 fl., Rudolfswert 400 fl., Neumarktl 150 fl., Gottschee 100 fl. Die Reifeprüfungen an der hiesigen k. k. Lehrer- und der Lekrerinnen-Bildungsanstalt werden im schriftlichen Theile vom 4., im mündlichen vom 25. Juni ab vorgenommen werden. Staatsstipendien. Der k. k. Landesschulrath hat von dem vom Ministerium für Cultus und Unterricht zu Staatsstipendien für Zöglinge der hiesigen k. k. Lehrer- und der Lehrerinnen-Bildungsanstalt für das laufende Jahr von 5000 fl. zur Verfügung gestellten Betrage je einem Zöglinge des IV., III. und II. Jahrganges der erstem dieser Anstalten die Stipendien von 50 fl. auf 100 fl. erhöht; ferner neu verliehen: a) an der Lehrer-Bildungsanstalt Stipendien von 100 fl. je zwei Zöglingen des IV., III. und I. Jahrganges, Stipendien von 50 fl. dagegen je einem Zöglinge des IV. und IIP, 8 Zöglingen des II. und 6 des I. Jahrganges; b) an der Lehrerinnen-Bildungsanstalt Stipendien von 50 fl. je zwei Zöglingen des IV. und II. Jahrganges. Bisher genossene Stipendien von 50 fl. wurden entzogen: je drei Zöglingen des III. und II. Jahrganges der Lehrer- und einem Zöglinge des II. Jahrganges der Lehrerinnen-Bildungsanstalt. — An der Lehrer-Bildungsanstalt gemessen nun folgende Zöglinge Staatsstipendien, und zwar von hundert Gulden: Josef Ažman, Ludwig Feltich-Frankheim, Ignaz Hönigmann, Johann Jaklič, Emanuel Josin, Lukas Kavalar und Gottfried Leskovic des IV., Johann Jeglič, Johann Likar und Michael Poklukar des HL, Franz Černagoj und Franz Lovšin des II., Johann Pišel und Franz Sedlak des I. Jahrganges; — Stipendien von fünfzig Gulden: Adolf Antosievicz, Konrad Cernalogar, Alois Erker, Mathias Krauland, Friedrich Pehani, August Pirc, Valentin Saverl und Josef Turk des IV., Franz Bersin, Lukas Blejic, Anton Coriary, Victor Čuden, Eduard Jevnikar, Franz Juvane, Peter Krauland, Anton Levstik, Alexander Lunaček, Franz Marolt, Michael Mežan, Josef Perko, Alois Potokar, Karl Schetina, Johann Schober, Anton Simončič nnd Karl Završnik des IIP, Anton Eržen, Leopold Felician, Friedrich Jazbec, Max Josin, Johann Kambič, Ulrich Kojnar, Johann Kuhar, Raimund Leskovar, Felix Malenšek, Karl Matajc, Johann Mesner, Franz Pogačnik, Franz Rant, Karl Simon, Johann Stukl, Karl Trost, Michael Verbič und Robert Ziegler des II., Friedrich Hiibler, Jakob Knaflič, Hugo Kronabethvogl, Rudolf Pisch, Franz Rus und Anton Verovšek des I. Jahrganges. Poetsparkarten. In St. Ruprecht übergab der k. k. Ober-Postcommissär in Laibach, Herr Alois Ratoliska, der Leitung der dortigen Schule 100 Stück Postsparkarten zur Vertheilung an die Schulkinder. — In Unterloitsch vertheilte der k. k. Postmeister und Bürgermeister, Herr A. Mulley, unter die Kinder der dortigen Volksschule Postsparkarten und beschenkte die fleissigeren von ihnen noch mit je 9 Stück Marken, so dass jedes noch an demselben Tage (an welchem die Sammelstelle eröffnet wurde) die erste Einlage machen konnte. — Auch in Oberlaibach spendete der dortige k. k. Postmeister, Herr Karl Obresa, der Schuljugend 86 Stück Postsparkarten. Kleinkinder-Bewahranstalt in Laibach. Nach dem von der Direction veröffentlichten Rechnungsabschlüsse über die Empfänge und Ausgaben zur Erhaltung dieser Anstalt im Jahre 1882 betrugen die Empfänge, einschliesslich eines Cassestandes vom Vorjahre, 2276 fl. JS-’/a kr. Unter den subscribierten freiwilligen Beiträgen und Geschenken erscheinen 598 fl. von den Frauen, unter deren Schutze die Anstalt steht, 200 fl. vom krainischen Sparcassevereine, 91 fl. von verschiedenen Wohlthätern aus dem Adel, dem Beamten- und Bürgerstande, 50 fl. vom Fürstbischöfe Pogačar, 49 fl. vom Domcapitel und der Stadtgeistlichkeit, 10 fl. von dem Freiherrn von Apfaltrern gespendet; unter den anderweitigen Zuflüssen ein Legat des Herrn Georg Freiberger pr. 30 fl. und ein Beitrag des Herrn Landespräsidenten anlässlich des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers pr. 50 fl. — Während des Jahres besuchten 237 Kinder die Anstalt; der Andrang der armen, theilweise verwaisten, durchwegs aber sehr bedürftigen und von der Anstalt entfernt wohnenden Kinder zum Mittags-Freitisch während der Wintermonate war ein so starker, dass die Direction der Anstalt sich auch in diesem Jahre genöthigt sah, jede Woche mit den abzuspeisenden Kindern zu wechseln, wodurch erzielt wurde, dass statt der statutenmässig bestimmten 60 Kinder deren 90 verköstigt werden konnten. — Das Christfest wurde am 28. Dezember in Gegenwart zahlreicher Honoratioren und Gönner der Anstalt feierlich begangen, und wurden hiebei 92 Knaben und 86 Mädchen mit Schuhen und Kleidungsstücken betheilt. Dass dasselbe möglich war, ist den reichen Spenden zu verdanken, welche eigens zu diesem Zwecke zuflossen, darunter von Seite der Schutzfraueu 211 fl., der krainischen Sparcasse 200 fl. und des Herrn Fürstbischofes 50 fl. — Vereinsoberin war (wie bisher) Frau Antonia Freiin v. Codelli. Hervorzuheben ist auch die Opferwilligkeit, welche der am 23. Jänner d. J. verstorbene Herr Anton Samassa entgegenbrachte. Er war durch mehr als 34 Jahre im Ausschüsse theils als Cassier und Rechnungsführer, theils als Oekonom und Hausinspector thätig gewesen und legierte in seinem Testament 300 fl. zu Gunsten der Anstalt. Zur Aufklärung. Die den Schluss des „Localen“ bildende Notiz in Nr. 6 unseres Organs hat eine uns unliebsame Auffassung erfahren. Damit es nun nicht den Anschein gewinne, als wollten wir durch dieselbe speciell den Mitherausgeber der slovenischen Wandfibel getroffen haben, nehmen wir keinen Anstand, freiwillig zu erklären, dass wir mit besagter Notiz keinesfalls Herrn Razinger persönlich nahe treten wollten. Dieselbe sollte lediglich nur die Art und Weise, in der in einem politischen Blatte gegen uns und einen Berufsgenossen zu Felde gezogen wurde, und ebenso auch jene Gattung von Col-legen, die sich daran zu betheiligen pflegte, vorübergehend berühren. Da ferner die Anführung des Erlasses des h. k. k. Landesschulrathes, die vorgeschriebenen Lehrmittel betreffend, in Nr. 2 1. J. unrichtig ausgelegt werden könnte, erklären wir, dass wir hiebei keinesfalls die von Razinger-Žumer verfasste Wandfibel im Sinne hatten, da wir selbe ja isclioii, wie Ijimeicliend bekannt., in Nr. vüiii 10. Dezember 1881 als zum Lehrgebrauche an jenen Schulen für zulässig angeführt haben, an denen der Abecednik derselben Verfasser beim Unterrichte benützt wird. Wir glauben somit neuerdings bewiesen zu haben, dass wir unsere Feder nur gegen Unzulässiges richteten, und meinen, dass endlich jeder Grund zu weiteren Animositäten beseitigt sei. Origazisil-Oorr espond-eiaz. Triest, 20. Mai. (III. Bericht.) Der Herr Artikler des Triester Slovenenblatt.es meint dann, dass der Erfolg des Unterrichtes in der deutschen Sprache selbst an mehr-classigen Volksschulen (darnach umsomehr an einclassigen) gleich Null sei. Ich weiss nicht, ob dieser Herr aus Autopsie spricht oder seine Meinung auf massgebende Factoren basiert. Ich nehme an, die fraglichen Erfolge wären so. Dass aber Erfolge nicht unmöglich sind, lässt sich aus den Aussprüchen der schon citierten Pädagogen, aus der Praxis der Regierung und aus den Bestimmungen der küstenläudischen Lehrpläne schliessen. Es handelt sich immer nur um die entsprechende Organisation und um den guten Willen. — Wie schon erwähnt, ist der Unterricht im Deutschen auf Wunsch der Schulgemeinden mit behördlicher Verordnung eingeführt worden; es ist demnach für die Lehr- und Inspec-tionsorgaue geradezu eine Pflicht, ihm ihren guten Willen entgegen zu bringen. Gibt aber das Thun eines Theiles der Rarster Lehrerschaft, wie es sich in dem Triester slove-nischen Organe (14. und 28. Februar, 10 März 1. J.) manifestiert hat, Zeugenschaft für einen solchen? Bekundet es nicht vielmehr eine bedenkliche Verwirrung der Begriffe, wenn Lehrer, die den verorduungsmässigen Unterricht im Deutschen ertheilen, von Collegen öffentlich auf den Pranger gestellt werden? wenn ihnen für ihr Pflichtgefühl Renegatenthum und Verrath (übrigens starke, hier sehr geläufige Ausdrücke, die aber blutwenig bedeuten) aufgehalst wird? wenn ein Lehrer, der sich für einen gemässigten zu halten scheint, in Nr. 17 des genannten Blattes vom 28. Februar 1. J. sich für berechtigt erachtet, von sich und seinen Freunden zu sagen: „Wir lehren das seligmachende Deutsche in der Schule, weil wir müssen — dies garantiere ich aber nicht für alle — und „muss“ ist kein Scherz!“ — wenn in demselben Artikel auf die Frage: „Warum geben diese patriotischen und nationalen Lehrer die Remuneration für den Unterricht im Deutschen nicht zurück?“ (!!!) die Antwort gegeben wird: „Weil sie nicht können und nicht dürfen, wenn sie nicht in den unausweichlichen Abgrund versinken wollen!“ — wenn weiter den küstenläudischen Lehrplänen zum Trotze das Deutsche ein Gegenstand genannt wird dessen Unterricht nach göttlichen und menschlichen (!) „Naturgesetzen“ nicht in die Volksschule gehört? Dieses Treiben wurde geradezu auch einem slovenischen Schulblatte, ja selbst der Redaction unseres Slovenenorgaues widerlich, so dass sich letztere in Nr. 17 vom 28. Februar 1. J. zur Mahnung an die Karster Lehrerschaft bewogen sah, „sie (die Redaction) würde wünschen, dass jene leidenschaftlichen Angriffe und die Feindschaft unter der Karster Lehrerschaft aufhöre.“ „Die Mehrzahl jener Lehrer, welche die Redaction kenne, sei doch national; deswegen mögen die Lehrer friedlich und wechselseitig zum Nutzen der Nation arbeiten und sich vor der Polemik in den Zeitungen hüten, welche nur Argwohn und Leidenschaft erzeugt. Der Redaction seien über diesen Gegenstand (den Unterricht im Deutschen) pro und contra so viele Berichte zugekommen, dass sie mit denselben einen ganzen Korb vollgefüllt hätte; sie habe nur ein paar ins Blatt auf« genommen, damit ihre guten P’reunde sie (die Redaction) nicht wieder verdächtigen!“ Bei dieser Gelegenheit ist denn nebenbei doch die Frage erlaubt, ob eine solche Mah-nung eines Blattes nicht ein der Karster Lehrerschaft ins Gesicht versetzter Faustschlag sei? Nein, nicht „der Karster Lehrerschaft“, sondern bloss jener nur im Dunkeln, und wenn sie festen Boden unter den Füssen spürt, Üiweninuthigen — tete-ä-tete aber von Höflichkeit und Willfährigkeit überströmenden Clique, deren Gebaren in der Oeft'ent-lichkeit sie selbst und die ganze Körperschaft compromittiert! — In Nr. 20 des sloveni-schen Triester Blattes vom 10. März 1. J. versteigt sich ein solcher Herr sogar zu der Aeusserung: „Der Inspector Q—, wegen dessen vielleicht die Streitereien ausgebrochen sind, hat auf seinen Dienst resigniert.“ Dieses „vielleicht“ kann man doch nur mehr auf Conto der Naivität, als auf das der Bosheit dieses Herrn buchen. Es wäre von Interesse zu erfahren, wie ein so gestaltetes Gehirn mich und nationale Hetzartikel in Causalnexus bringt. Nach dieser Abschweifung wieder zur Sache! Wenn ein Lehrer für einen Lehrstoff nicht bloss kein lebendiges Interesse hat, sondern demselben sogar abgeneigt ist, ihn nicht mit aller Gewissenhaftigkeit, Lebendigkeit, Erregtheit und Frische behandelt, wie will er den Schüler für denselben gewinnen? — Man stelle sich einen Unterricht ohne Lehrfreudigkeit des Lehrers und ohne Lernfreudigkeit des Schülers vor! Er verdient diesen Namen kaum mehr, sondern ist ein handwerksmässiges Werkeln, ein Schulehalten, eine Zwangsarbeit, die Lehrer und Schüler furchtbar ermüdet. Die Erfolglosigkeit einer solchen Anstrengung wäre nur ein nothwendiges Resultat aus den Prämissen. Der Schulinspector, der etwa zweimal im Schuljahre in einigen Stunden über den didaktischen Zustand einer Schule sich informiert, wird nur mit grossen Schwierigkeiten daran etwas ändern können, falls er ein Interesse für die Sache hat. Fehlt dieses aber auch ihm, dann ist der Gegenstand geliefert, umsomehr geliefert, wenn er sich beikommen liesse, über seine Wahrnehmungen Günstiges zu berichten, weil dann auch die höheren Organe im Irrthume blieben. Und die Gemeinde-Insassen? Sie haben um einen Unterrichtsgegenstand gebeten, weil sie ihn für förderlich erkannten für die Zukunft ihrer Kinder; — bekämen sie bei einem missgestalteten, erfolglosen Unterrichte nicht Steine anstatt Brot? Wenn auf solche Weise eine Disciplin in den Augen des Volkes völlig discreditiert würde, wäre dies ein Wunder? Wäre dies ein Wunder, wenn ausserdem noch Personen von Ansehen und die Tagesliteratur endlich das Ihrige dazu beitragen? Thom. Quantscliulgg. Ix/Ea.n.an.Ig'faltig'es- Mangel und Ueberfluss an Lehrkräften. Ein grosser Mangel an männlichen Aus-hilfslehrkräften zeigt sich an den Wiener Volks- und Bürgerschulen, während an weiblichen Lehrkräften grosser Ueberfluss herrscht. Der Bezirksschulrath hat deshalb beschlossen, den Gtemeinde-rath zu ersuchen, vierzig stabile Unterlehrerstellen zu creieren, die nur mit männlichen Lehrkräften zu besetzen sind. In Prag dagegen zeigt sich bereits etwas, das zum Nachdenken anregt, indessen es demjenigen, der die Schulnovelle mit Bedacht durchgieng, nicht überraschen kann. Dort wurde nämlich vor einiger Zeit zur Besetzung von vier Unterlehrerinnen-Stellen an den Volksschulen der Concurs ausgeschrieben. Nun aber kam der Bezirksschulrath für die czecbischen Schulen mit dem Anträge, den Concurs zu widerrufen, da nach Sanctfonierung der Schulnovellc eine so grosse Zahl Lehrkräfte nicht erforderlich sein dürfte und die Stadt mit den vorhandenen Lehrkräften ausreiehen werde. Der Stadtrath beschloss infolge dessen thatsächlich, die „Concursausschreibung“ zurückzunehmen und eventuell nach sechs Monaten, bis die Wirkungen der Schulnovelle zutage treten werden, die weiteren Massregeln zu treffen. Haare, Augen und Haut der Schulkinder. In der unlängst in den Räumen des wissenschaftlichen Clubs abgehaltenen Monatsversannnlung der anthropologischen Gesellschaft in Wien hielt Regierungsrath Schimmer einen Vortrag über die Ergebnisse der statistischen Erhebungen über die Schulkinder in Oesterreich nach der Farbe der Augen, der Haare und der Haut. Als hauptsächlichste Resultate erwähnte der Vortragende, dass in Oesterreich 19 Percent blauäugige, 45 Percent grauäugige und 36 Percent braun- und schwarzäugige Kinder, ferner 44 Percent blondhaarige und 56 Percent dunkelhaarige Kinder, sowie 72 Perceut mit weisser und 28 Percent mit brauner Haut gefunden worden. ZESTjiclxer- -a_n.d- Zielt'u.ng'ssclia.Tj.. Das neue Volksschulgesetz sammt don in Geltung gebliebenen Bestimmungen des Reicbs-Volksschulgesetzes vom 1.4. Mai 1869, den einschlägigen Verordnungen und den Vorschriften betreffend das Verhältnis der Schule zur Kirche. Populär dargostollt und durch die Spruchpraxis des k. k. Reichsgerichtes und des k. k. Verwaltungsgerichtshofes erläutert von Br. Sigmund Goldberger. 5 Bogen. Octav. 30 kr. A. Hartlebens Verlag in Wien. — Das 2. Heft der Volksbibliothek österreichischer Gesetze ist soeben im Verlage von A. Hartleben erschienen. Die Verlagshandlung hat sich die verdienstvolle Aufgabe der Popularisierung unserer in der That der Verdeutlichung sehr oft bedürftigen Gesetze gestellt; das vorliegende Heft behandelt die Volksschulgesetze. Der Autor, Dr. Sigmund Goldberger, erörtert in einer, in gleichem Masse von streng juristischem Denken wie besonderer Klarheit des Ausdruckes zeugenden Weise die soeben erflossene Novelle zum Reichs-Volksschulgesotz, die in Wirksamkeit gebliebenen Bestimmungen des Reichs-Volksschulgesetzes vom 14. Mai 1869, die zahlreichen Verordnungen der Unterrichtsverwaltung und die einschlägigen Entscheidungen des Reichsgerichtes und Verwaltungsgerichtshofes; überdies enthält das Werk eine systematische Darstellung der Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen bezüglich des Verhältnisses der Schule zur Kirche. Berücksichtigt man noch die Wohlfeilheit sowie die nette Ausstattung des Heftes, so ergibt sich, dass um den geringen Preis von 30 kr. wahrhaft Gediegenes geboten wird. Das abgeäuderte Reichs-Volksschulges<;tz. Unter diesem Titel ist soeben im Verlage von Moriz Perles in AVien (I., Bauernmarkt Nr. 11) in den bekannten Dr. Geller’seken Gesetzesausgaben das neue Schulgesetz erschienen. Dasselbe enthält auch alle ei nschlägigen Gesetze und Verordnungen, erläutert aus den Erlässen des Unterrichtsministeriums und der Rechtsprechung von Dr. Leo Geller. Der Preis beträgt 40 kr. (broschiert). Schule der Vorbereitung zur AutnatmisprUtung für die Mittelschule. Die Ansprüche, welche an den Schüler bei seinem Uebertritte aus der Volksschule in die Mittelschule gestellt werden, haben schon mancher Familie Sorgen verursacht. Nachdem die Zeit der Aufnahmsprüfungen jetzt wieder horannaht, wird das soeben im Verlage von Moriz Perles in Wien (I., Bauernmarkt Nr. 11) erschienene Werkchen : „Schule der Vorbereitung zur Aufnahmsprüfung für das Gymsasium und die Realschule“ von Ph. Brunner, gewiss vielen Eltern und Lehrern willkommen sein. Der Verfasser, ein erfahrener Lehrer, behandelt in vier Abtheilungen don ganzen Stoff, den der Schüler in sich aufnehmen muss, wenn die Prüfung ohne Fährlichkeiten von statten gehen soll. Der billige Preis von 90 kr. ermöglicht eine allgemeine Verbreitung, die im Interesse der Sache liegt. Die Schrift enthält Lesestücke, Dictierstoffo zum Zwecke der Förderung der Rechtschreibung, das Wichtigste aus der Sprachlehre und dem Rechnen. Zur Selmldebatte. Die von Freunden und Gegnern bewunderte Rode, welche Professor E. Suess am 18. April in der Schuldebatte gehalten hat, ist in einer vollständigen, vom Redner autorisierten Ausgabe im Verlage von Moriz Perles in Wien (I., Bauernmarkt Nr. 11) erschienen. Druck und Ausstattung sind sehr schön und des Gegenstandes würdig. Der Preis ist 40 kr. Vereinen, welche Partien beziehen, werden besondere Vortheilo eingeräumt. Alt 1111(1 Neu. Vergangenheit und Gegenwart. In Sage und Geschichte dargestellt von Moriz Bermann. Mit 200 Illustrationen, Bildnissen, Ansichten und historischen Sconen von hervorragenden Künstlern. In 25 Lieferungen a 30 Kreuzer (A. Hartlebens Verlag in Wien). — Mit Vergnügen begrüssen wir das jetzt in 25 Lieferungen vollständig vorliegende schöne Werk. Wir können es uns nicht versagen, die Vorzüge, die wir mehrfach hervorzuheben Gelegenheit hatten, neuerdings zu bestätigen. Das Buch ist ein richtiger Repräsentant jenes Literaturzweiges, nach dem so lange und vorgeblich gesucht wird, — es ist ein Volksbuch, und als solches wünschen wir ihm die entsprechende Verbreitung. Ein Blick auf das reiche Inhaltsverzeichnis zeigt uns, dass der Verfasser aus dem reichen Schatze der Geschichte viele Perlen gehoben, die in diesem Werke zum prächtigen Schmucke vereinigt sind, und wo wir das Buch aufschlagen, zeigt es sich gediegen und spannend im Inhalte. Die Illustrationen machen es auch äusserlich zur Zierde jeder Bibliothek. Wie die Verlagshandlung uns mittheilt, ist das Werk auch weiter noch in einzelnen Lieferungen ä 30 kr. in beliebigen Zwischenräumen zu beziehen, ein Umstand, der nicht verfehlen wird, die minder Bemittelten zum Ankäufe des Buches anzuregen. Mit der Schlusslieferung (25) des Werkes „Alt und Neu“ erhalten die Abnehmer eine elegante Einbanddecke, — eine Neuerung, die besondere Beachtung verdient. Wörterbuch der Rechtschreibung für alle Schreibenden und Lesenden. Nach den Grundsätzen der Berliner „Orthographischen Conferenz“ verfasst und mit einer Kecht-schreibungslehre versehen von G. Mensch, Bector a. D.; Verlag der C. F. Post’schen Buchhandlung in Colberg; cart. Preis 1 Mark. — In knapper Form bietet das Werkchen alles, was zu einer correcten Schreibweise der deutschen Sprache, deren Methode mehr und mehr in Verwirrung gerieth , dient und aus dem sich jeder mit Leichtigkeit Eaths zu erholen vermag. Dasselbe ist ausser für Lehrer und Schüler, für Beamte, Schriftsteller und Buchdrucker auch sonst für jeden des Lesens und Schreibens Kundigen bestimmt. — Von der in den letzten Jahren im Verordnungswege sowohl bei uns wie im Deutschen Eeiche festgesetzten Orthographie weicht das Werkchen, da es früher ins Dasein trat, etwas ab. Illustrierte Welt. Was die so allgemein beliebte Zeitschrift „Illustrierte Welt“ (Deutsche Verlagsanstalt, vormals Eduard Hallberger, Stuttgart) für den neuen Jahrgang versprochen, hat sie in reichster Fülle geboten. Zwei grosse Bomane von hervorragenden Autoren brachten spannende Lebensdramen aus sehr verschiedenen Kreisen der menschlichen Gesellschaft; diesen schloss sich in der Erzählung: „Der Kampf einer Frau“ eine Geschichte an, welche besonders für das Herz der Frauen geschaffen ist; und nun finden wir die ersten Capitel des neuen Bomans von Bosen-thal-Boninr „Die Thierbändigerin“, von welchem man mit Becht die grössten Erwartungen hegt und der ebenso interessant und farbevoll ist, als er in ganz ausserordentlicher Weise spannt und fesselt. Die bunte Mannigfaltigkeit der kleinen Erzählungen, der Skizzen, Novelletten, Eeisebilder, des belehrenden Theils, die Wahl und der Beichthum interessanter Bilder, Genrescenen aus der Zeit, fremde Lande und Sitten, Menschen und Thierwelt uns vorführend, zeigt, wie vortrefflich dies Journal geleitet ist, und gibt uns fast ein Bäthsel auf, das nämlich, wie es möglich sein kann, für den so niedern Preis von 30 Pfennig pro Heft all das zu leisten. — Bis nun ist der laufende 31. Jahrgang bis zum 20. Hefte gediehen, das, wie die früheren, mit interessanten Illustrationen reichlich versehen ist. lErled.ig'te X_je2n-xerstelle:n... lECraiii. (Sieh Concursausschreibung; ausserdem:) Vierclassigo Volksschule zu Senosetsch, Lehrerstelle, Geh. 500 fl., definitiv; bis 13. Juni. Stexerm-axls. Im Schulbezirke Umgebung Graz: Zweiclassige Schulen zu Ilausmannstütte» und zu Uuterpremstlitten, je eine Oberlehrerstelle, Geh. je 550 fl.; bei den betreffenden Ortsschulräthen (erstere bis 1. Juni, letztere bis 27. Mai). — Schulbezirk Eibiswald: Lehrerstelle zu St. Loi'enzen, Gehalt 600 fl., Wohnung; Ortsschulrath bis 5. Juni. — Schulbezirk Leoben: Fünfclassige Volksschule zu Vordern-berg, Oberlehrerstelle, Geh. 700 fl.; Ortsschulrath bis 10. Juni. — Schulbezirk Voitsberg: Uuterlehrerin-stelle zu Voitsberg, Geh. 360 fl.; bis 3 Juni. ICämtexx. (Sieh letzte Nummer; ausserdem:) Schulbezirk Völkormarkt: Zweite Lehrstelle zu Globasniz; beim Bezirksschulrathe bis 25. Juni. — Schulbezirk Klagenfurt (Land): Lehr- und Schulleiterstellen zu Schiiling. Radweg und St. Ulrich bei Feldkirchen und die Lehrstellen zu Feistriz im Roson-thale, Gnesau und Weissenbach; bis 15 Juni. Concursausschreibung. An der vierclassigen Knabenvolksschule zu Gottschee kommen die zweite und dritte Lehrstelle mit je 500 fl. Gehalt zur definitiven Besetzung. Gehörig belegte Gesuche um diese Stellen wollen im vorgeschriebenen Wege "bis Xia-ixi 1S83 beim gefertigten Bezirksschulrathe oingebracht werden. K. k. Bezirksschulrath Gottschee, am 15. Mai 1883. I Hiiik.sJiii’tiii*»;'. Das löbliche Comite des „Krainischen Schulpfennigs“ hat die hiesige dreiclassige Volksschule mit folgenden Lernmitteln bedacht: 1 Gros Stahlfedern, ta Gros Federhalter, 150 Schreibhefte, 50 Zeichenhefte. 1 Schachtel Griffel, 2 Dutzend Bleistifte, 10 Stück „Perva nemška slovnica“ Für diese hochherzige Spende spricht der Unterzeichnete den wärmsten Dank aus. Für den Vorsitzenden: Ortsschulrath Weixelburg, im Mai 1883. Job. Skerbinc, Schulleiter. Das löbliche Comite des „Krainischen Schulpfennigs“ hat der hiesigen Schule 1 Gros Stahlfedern, 1 Dutzend Bleistifte, * 1li Gros Federhalter, 150 Stück Schreibhefte, 50 Stück Zeichenhefte und 1 Dutzend Rechentafeln übersandt. Für diese Spende spricht der Unterzeichnete Ortsschulrath im Namen der armen Schuljugend den wärmsten Dank aus. Ortsschulrath Stalzern, im Mai 1883. Fr. Koller, Schulleiter. Joh. Springer, Vorsitzender. SUSIliSSEjlj A. Hartlebens Verlag in Wien, I., Walfischgasse Nr. 1. W P. K. Roseggers Sechzehn Bände. Inhalt ca. 400 Bogen. Octav. Elegante Ausstattung. Complet geheftet 20 Gulden = 40 Mark. In 16 äusserst eleganten, charakteristischen Originalbänden gebunden 29 fl. 60 kr. — 59 M. 20 Pf. Inhalt: 1. 2. Waldheimat, 2 Bände. — 3. Die Aelpler. — 4. Volksleben in Steiermark. — 5. Heidepeters Gabriel. — 6. Die Schriften des Waldschulmeisters. — 7. 8. 9. Das Buch der Novellen, 3 Bände. — 10. Feierabende. — 11. Sonderlinge aus dem Volke der Alpen. — 12. Am Wanderstabe. — 13. Sonntagsruhe. — 14. Dorfsünden. — 15. Meine Ferien. — 16. Der Gottsucher. Jedes Werk ist einzeln zu haben, ä Band geheftet 1 fl. 25 kr. = 2 Mark 50 Pf., gebunden ä Band 1 fl. 85 kr. = 3 M. 70 Pf. Erschien auch in 80 Lieferungen ä 25 kr. = 50 Pf. und ist hierin in ganz beliebigen Zwischenräumen nach und nach zu beziehen. Vorräthig in allen Bnchkandlungen. A. Hartlebens Verlag in Wien, I., Walfischgasse Nr. 1. Billigstes und schönstes Geschenk. a> ü! i I Das Wissen der Gegenwart IDevLtsclieXJ"rLl'versa.l-2BI"blIotli.e3s: für O-eToIldLete. H i Einzeldarstellungen aus dem Gesammtgebiete der Wissenschaft in anziehender, gemeinverständlicher Form, von hervorragenden Fachgelehrten Deutschlands, Oesterreich-Ungarns u.d. Schweiz. leder Band bildet ein für sich abgeschlossenes Ganze. — Die Bände erscheinen in kurzen Zwischenräumen. — Elegante Ausstattung. — Schönes Papier u. grosser Druck. — Reich illustriert. — Druck und Format aller Bände gleichmässig. — Jeder Band füllt 15 bis 20 Bogen. — Solider Leinwand-Einband. ---------- Jeder Band ist einzeln käuflich und kostet gebunden nur 1 Mark = 60 kr. = 1 Fr. 35 Cts. Prag: Verlag Leipzig: F. Tempsky. von G. Frey tag. Inhalt der erschienenen Bände: Bd. 1. Gindely, A., Geschichte des 30jährigen Krieges in drei Abtheilungen. I. 1618 bis 1621: Der böhmische Aufstand und seine Bestrafung. — Bd. 2. Klein, Dr. Herrn. J., Allgemeine Witterungskunde. — Bd. 3. Gindely, A., Geschichte des 30jährigen Krieges in drei Abtheilungon. 11. 1622 bis 1632: Der niedersächsische, dänische und schwedische Krieg bis zum Tode Gustav Adolfs. — Bd. 4. Taschenberg, Prof. Dr. E., Die Insecten nach ihrem Schaden und Nutzen. — Bd. 5. Gindely, A., Geschichte des 30jährigen Krieges in drei Abtheilungen. III. 1633 bis 1648: Der schwedische und der schwedisch-französische Krieg bis zum westfälischen Frieden. — Jung, Dr. E., Der Welttheil Australien in 4 Darstellungen. I. Der Australcontinent. — Bd. 7. Taschenberg, Dr. Otto, Die Verwandlungen der Thiere. — Bd. 8. Jung, Dr. E., Der Welttheil Australien in 4 Darstellungen. II. Die Colonien des Austral-continentes, Neu-Guinea und Tasmanien. Bd. 9 Klaar, Alfred, Das moderne Drama. — Bd. 10. Hecker, Dr. E., Die Sonne. — Bd. 11. Jung, Dr. E., Der Welttheil Australien in 4 Darstellungen. III. Polynesien. —- Bd. 12. Gerland, Dr. E., Wärme und Licht — Bd. 13. Peters, Prof. C. F. W., Fixsterne. — Bd. 14. Jung, Dr. E., Der Welttheil Australien in 4 Dar-(ÖMl Stellungen. IV. Mikronesien. % 1 I lüjjl ffil M es p X p bd p 0 p* & p p p p tw m p N P P* P> D" (D P m p ü 1 Dr Billigstes und schönstes Geschenk. _r— iasasasasasasasasafissäSEiasasssasasasasasäs ICO ^SSBSBSHffaTOSBSHrareS-HKSHHHSHSHSEKSPSESHS-HSŽSESBSHHHS-aS-BSaHlEiresnSSBmSBSEnSES^ ^ ^ui' ‘»•eneig-ten Ueaclitimg. ^ Von dem vom hohen k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht approbierten Gindely’schen Lehrtucii der Geschichte für Volks- und Bürgerschulen erschienen soeben folgende Ausgaben in neuen verbesserten Auflagen : a) Ausgabe für Knabenbürgerseh ulen: 1. Heft mit 7 Karten in Farbendruck, 2. » » 7 j> » > ' 3. > » 6 » » » b) Ausgabe für Mädcheubürgersehuleu: 1. Heft mit 7 Karten in Farbendruck. 2. » » 7 » » » 3. » 5> Ö » » » Den verehrlichen Directionen von Knabenbürgersclmlen, Mädchenbürgerschulen, 6- bis Sclassigen Volksschulen, sowie den Herren Fachlehrern und den Herren Mitgliedern der ständigen Ausschüsse stehen auf Verlangen Exemplare dieser neuen Ausgaben behufs Prüfung und eventueller Einführung gratis und franco zu Diensten. l i den ^0. Marz 188.1. Verlagsbuchhandlung, w '^EHSEsasasasasasHsasasHSHSäsasasHSHSiisHHEHJsasasasHsasasasHsasaf.asasHSHsasHSESHb'' Anleitung zur Behandlung der russischen Rechenmaschine. 4°. 16 S. 1876. brosch. 16 kr. Babo, Ä. W. Freih. von, Belehrung über Landwirtschaft, kl. 8°. 58 S. 1877. brosch. 30 kr. Benda, Jos. Ferd., Der katholische Religionsunterricht in der Volksschule. Ein Beitrag zur praktischen Katechetik. 2. sehr vermehrte Aull. 8°. VII und 148 S. 1879. brosch. 80 kr. Mit Genehmigung des hochwürd. fürst-erzbischöfl. Gonsistoriums von Ülmütz. Herrmann, Franz, Die Unterclasse. Eine Anleitung zur Belehrung des Unterrichtes in der Fibel-classe. Mit 1 lith. Tafel. 7. Aull. gr. 8°. 154 S. 1879. brosch. 48 kr. Hoifmann, Franz, Lehrbuch der Physik zum Gebrauche beim Unterrichte an gewerblichen Fortbildungsschulen und ähnlichen Fachschulen. Mit 366 in den Text gedruckten Holzschnitten. 2. vermehrte und umgearbeitete Aufl. gr. 8°. XII und 506 S. 1879. brosch. fl. 1'60. Hüttich und Velter, Ausführliches orthographisches Wörterbuch der deutschen Sprache und der gebräuchlichsten Fremdwörter. Mit Erklärung der Fremdwörter und der seltener gebräuchlichen deutschen Wörter. Nach der neuen, für die österr. Schulen festgestellten Rechtschreibung bearbeitet, gr. 8°. V und 165 S. 1881. In Draht-Callicoband. 90 kr. Kittl, Job. Friedr., Praktische Orgelschule für Lehrerseminarien und Musikschulen sowie für den Selbstunterricht. 2. Aufl. 4°. 60 S. 1883. brosch. fl. 1'20 Močnik, Br. Franz Ritter von, Die geometrische Formenlehre in der Volksschule. Eine Anleitung für Lehrer zurErtheilung des geom. Unterrichtes. 3. Aufl. gr. 8°. 102 S. 1880. brosch. 30 kr. Močnik, Br. Franz Ritter von, Der Reclienunterriclit in der Volksschule. Eine Anleitung für Lehrer zum Gebrauche der Rechenbücher für Volksschulen. 3. unveränderte Auflage; gr. 8°. 340 S. 1878. brosch. 85 kr. Moissl, Konrad, Die Heimatkunde in der Volksschule. Ein Beitrag zur speciellen Methodik dieses Unterrichtszweiges mit Einschluss des Heimatlandes. Mit 5 Figuren im Texte und einem Anhänge, gr. 8°. 73 S. 1883. brosch. 50 kr. Hitsche, Franz, Der Gesang in der Volks- und Bürgerschule, seine Bedeutung und Behandlung. gr. 8°. 27 S. 1880. brosch. 24 kr. Saatzer, Josef, Das erste Schuljahr. Specielle Methodik des Unterrichtes in der Elementar-classe. Mit besonderer Rücksicht auf Jos. Heinrichs Schreib-Lesefibel für Lehrer und Lehramts-candidaten. Mit Abbildungen. 2. vermehrte Aufl. gr. 8°. 156 S. 1881. brosch. 70 kr. Saatzer, Josef, Das zweite Schuljahr. Specielle Methodik des Unterrichtes auf der zweiten Stufe der Volksschule. Mit 2 Figurentafeln. 2. umgearbeitete Aufl. gr. 8°. 184 S. 1883. brosch. 80 kr. Saatzer, Josef, Das dritte Schuljahr. Specielle Methodik des Unterrichtes auf der dritten Stufe der Volksschule, gr. 8°. 271 S. 1882. brosch. fl. 1-20 Verlagsbuchhandlung von F. Tempsky in Prag. Für die Bedaction verantwortlich: Job. Sima, Vodnikgasse Nr. 2. Vorlegt und horausgegeben vom „Krain. Landes-Lehrerverein“. — Druck von Kleimnayr & Bamberg, Laibach. iasasasHSHEasasasas Ejasasasasasasasasasasas