1345 Amtsblatt ^nr Laibacher Ieitung Nr.IHO Dicustag dlll 10. August 1869. Erkenntniß. Das l. l. Kreisgericht in Spalato hat mit dem (5r-lennlnisse vom 15. d. M.. Z. 2179, das Verbot der ^eiletverbllilunc, dei Druclschlift: «(^onin «»»<' ri|iov;iii> n,l "S. Si'pükiü (li Noslro Signore Jesu ^i'i.Mo jtl G, rusiilcmmr, la qualo si conserve (la Sua s»»lila (Jri'oi), in V. in una Cas.sä d' argmlo«, fl^ 6tudt bei aiutouio 3anni)ui in 6palato 1869, iDfgen bf« $^«5>. In Geuiäßheit der Bestimmung des § 49 ^r Instruction zur Ausführung des Wchrgesctzes vom 5>. December 1868 werden die Orte und Tage der Stellung der Wehrpflichtigen in Krain lur dcis Jahr 1869 nachstehend verlantbart. Sissmund Conrad von (5'ybebfeld m. i. t. t. 5!audcclpväsidcM. ^teiscplan ^er S'lellungo-Commission ^ur Inner- nnd Oberkrain pro >>itttt I'« August: ^^. Ncisc uon Laibach nach Adel^berc;, ll'. Befrcinngsucrliandlnna. in Adeleberg für dcn politischen Beznl Adclebcry. ^7., 19., 20. nnd 21. Strllnng in Adelsberg fiir den politischen Bczirl Adelölicra. (Der I8tc fällt anö als GcdnrlSfest Sr. Atajestät drs Kaiser«.) ^2. Reise uon Adelsbcrq nach Planina, 23. Bcfrcinngsucrliandlnnn >n Planina für rcn po^ lil'schcn Bezirk Vv'tsch. ^4., 2l>. und 26. Stcllni'g in Pl^nilia für dcn fto> litischcn Bezirk Loilsch. ^7. Reise von Planina nach Stein. ^. VefrcinngMcrliandlnmi in Stein sür dcn politi« schcn Bezirk Stein. 2'1. Fällt alö Sonntag anS. . '^. und 31., dann "u September: l. nnd 2. Slellnng in Stcin fill dcn Mlischcn Bezirk Stcin. 3. Reise von Stcin nach Krainvurg. 4. AcfrcnlnaMcrhandllll'a. in Krainburg sür dcn politischen Bczirt Krainbnrg. 5. Fällt alö Sonxtaa. anS. l^., 7„ n»d 9. Stcllnnss in it'raiulinrg für den politischen Bccht Krainbnrg. (Der 8. füllt alb Feiertag anö.) ^. Reise von Krainbnrg nach Nadmannsdorf. ^. AcfrcinngSvcrhandlnnss in Nadmannödolf für den politischen Bczirt Radma-nSdorf. ^. Fällt alö Sonntag anö. ^^., 14. und 15». Stclllmg in NadmannSdorf für dcn politischen Bezirt Nadmannttttz). ^'" ^lussnst: ^'^ Ncisc von ^aibach nach Littai. "'< Nefrci»>issi Fallt als Sonntag aus. «».'"' >öl. dann " September: - M'd 2. Stcllnna in NndolfSwc>ll) für dcn poll t'scheu Bezirk Rudolfswerlh. "cisc von Rudolfswertl) nach Tscherneml,!. 4. Bcsreini'gsocrhandlnng in Tschclncmbl für dcl politischen Bczirt Tschcrncntt'l. b. Fällt als Sonntag aus. 6. und 7. Stellung ii, Tschcrncmdl für dcn politischen Bczirt Tschcrncmlil. 8. Reise von Tschcrncnchl ncich Gottschcc. 9. BcficilmgsucllMidlnng in Gollschcc für dcn poli- tischen Bczirt Gottschce. 10., 11., l^. nnd 14. Stellung in Goltschcc fü> dcn politischen Bczirk Gottschce. (Der 12, fällt alö Sonntag auö. 15. Reife von Gotlfchcc nach Laibach. 16. VcfreiungSocrlMdlung in ^aibach für dcn Bereich der Stadtgclncinde Laidach. 17. und 18. Stellung in 5!ail,ach für dcn Bereich dcr Stadtgcmcindc Lailiach (308—2) Nr. 9206. Concurs-Verkultbarullg. An dem k. k. Gymnasium zu Spalato, mit italienischer Unterrichtssprache, sind 3 Lchrerstellen, und zwar eine dcr classischen Philologie, eine der deutschen Sprache und Literatur, verbunden mit dcr classischen Philologie, nnd eine dcr Physik und Mathemathik für das Obergymnasium zu besetzen. Mit jeder derselben ist der Iahresgchalt von ?35> Gulden, das Borrückungsrccht in die höhere Gehaltsstufe von 840 Guldcn'und systcmisirte De-ccnnalzulagen von je 105> Gulden verbunden, wofür der Concurstermin von vier Wochen festgesetzt ist. Bewerber haben ihre mit dem Geburtsscheine, den Zeugnissen über zurückgelegte Studien, den Documenten über ihre bisherige Dienstleistung und über die Lehramtsprüfung, nntcr Angabe des mit irgend einem Docenten des Gymnasium von Spa lato bestehenden eventuellen Berwandtschafts oder H^erschwägerungs-Grades, versehenen Gesuche im Wege ihrer vorgesetzten Behörde, von welcher sie wegen ihres Dienstes oder ihrer Zuständigkeit abhängen , bci dem k. k. dalmatiuischcu Landcsschul-rathe zu überreichen. Zara, am 25. Juli 1869. Von dcr k. k. dalumtinischen S'ta!tl)altcrci. (303—3^ Nr. 1233. Bci der k. k. Bcrgdirection Idria in Krain werden R5OO Motzen Weizen, R4NO „ Korn, 4l»sN> „ Kukurntz mittelst Offerte unter nachfolgeuden Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide muß durchans rein, trocken und unverdorben fein, und der Metzen Weizen muß wenigstens 84 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Kukurutz 82 Pfund wiegen. 2. Das Getreide wird von dem k. k. Wirthschaftsamte zu Idria im Magazine in den cimen. tirtcn Gefäßen abgemessen und übernommen und jenes, welches den Qualitäts'Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. Dcr Lieferant ist verbunden, fiir jede zurück gestoßene Partie anderes, gehörig qualificirtes Ge^ treide der gleichnamigen Gattung um deu coutractmci-ßigcu Preis längstens im nächsten Monate zn liefern. Es steht dem Licfcrautcu frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bci der Uebernahme zu interveniren. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch dcr Befuud des k. k. Wirthschaftsamtcs als richtig und unwider-sprechlich anerkannt werden, ohne daß der Liese-rant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat dcr Lieferant das zn liefernde Getreide looo Idria zu stellen, und es wird auf Vertan gen desselben der Werksfrächtcr von Seite des Amtes verhalten, die Verfrachtung von Loitsch nach Idria um dcn festgesetzten Preis von 24 Neu-krcuzer vr. Sack oder 2 Metzen zu leisten. 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides entweder bei dcr k. k. Bergdirections-cassc zu Idria odcr bci dcr k. k. Landeshauptcasse zu Laibach gegen classenmäßig gestempelte Quittung, wenn der Ersteher kein Gewcrbsmann oder Handelstreibender ist, im letztcrcu Falle aber gegen eine mit eincr 5 kr. Stempclmarke versehene sal-dirte Rechnung. 5. Die mit einem 50 - Ncukreuzer - Stempel versehenen Offerte haben längstens bis 3«. August R86ft bei der k. k. Bergdirection zu Idria einzutreffen. 6. In dem Offerte ist zn bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu licfcrn Willcns ist, und dcr Preis loeo Idria zu stelleu. Sollte ein Offert auf mehrere Körner-gattungcn lauten, so steht es dem Bergamte frei, dcn Anbot für mehrere, odcr auch nur für eine Gattung anzunehmen odcr nicht. 7. Zur Sicherstellung für die genaue Zuhaltung der fämmtlichen Vertrags - Verbindlichkeiten ist dem Offerte ein 10perc. Vadium entweder bar, oder in annehmbaren Staatspapieren zu dem Tages-coursc, oder die Quittung iiber dessen Deponirung bei irgend eincr montanistischen Easse odcr der k. k. Landeshauptcasse zn Laibach anzuschließen, widri-gens auf das Offert keine Rücksicht genommen werden könnte. Sollte Contrahent die Vertragsverbindlichkeiten nicht zuhalten, so ist dem Acrar das Recht eingeräumt, sich für ciucn dadurch zugehendcu Schaden sowohl an dcm Vadium, als an dcssen gcsammtem Vcrmögcn zu rcgressiren. 8. Denjenigen Offcrcntcn, welche keine Ge-treide-Liefernng erstehen, wird das erlegte Vadium allsobald zurückgestellt, der Erstcher aber von der Annahme seines Offertes verständiget werden, wo-dann er die eine Hälfte des Getreides bis Gnde September R8tt5D, die zweite Hälfte bis Mitte October I8O» zu liefern hat. 9. Auf Verlangen werden die fiir die Lieferung erforderlichen Getreide - Säcke von dcr k. k. Berg-dircction gegen jedesmalige ordmmgsmäßigc Rück-stclluttg unentgeltlich, jedoch ohne Vergütung der Frachtspesen, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen allfälligen Verlust an Säcken während dcr Licfcrung haftend. 10. Wird sich vorbehalten, gegen den Hcrrn Lieferanten alle jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche die piiuktlichc Erfüllung der Contractsbe-dingnissc erwirkt werden kann, wogegen aber auch demselben der Rechtsweg fiir alle Ansprüche ofscu bleibt, die derselbe aus den Eontracts-Bcdingun-gcn machen zu können glaubt. Jedoch wird ausdrücklich beduugcu, daß die aus dem Vertrage etwa entspringenden Ncchtsstrcitigkeitcn, das Aerar möge als Kläger oder Geklagter eiutretcu, so wic auch dic hierauf Bezug habenden Sicherstellnngs und Ej.-ccutionsschritte bei demjenigen im Sitze des Fis-calamtes befindlichen Gerichte durchzuführen sind, welchcm dcr Fiscus als Gcklagtcr untcrstcht. Von der k. f. BerftdirectionIdria, am 1. August 1869. ^'lIIIi) Nr. 6761. Kundmachung. Die Stadtcasse-, Depositen nnd Invaliden-Fonds Rcchnuugcn pro 1866, 1867 und 1868 sind nunmehr cntfertigt nnd liegen im magistratlichen Expedite durch 14 Tage zm öffentlichen Einsicht auf; was in Gemäßheit des tz 66 des G. St. mit dem Beifügen bekannt gegeben wird, daß Erinnerungen der Gemeindcglieder darüber zu Pro"-tofoll genommen und bci der Prüfung in Erwägung gezogen werden. ' Stadtmagistrat Laibach, am 6. August 1869.