Imts - D latt zur Laibacher Zeitung. .H.5 103. Donnerstag Ven 25. August 18ÜL. e3iuberntal - Verlautbarungen. I. 1312. (2) Nr. 16612. C i r c u l a r e. Art der Cinhebung des, für das Ver» lassenschafts-Einantwortungs-Decret zu verwendenden Stampcls, wenn der Stampelbe-trag die Mortuarsgebühr erreicht oder übersteigt. — Ucder die Frage, wie bei Verlassen-schastsabhandlungcn, welche vor der Wirksamkeit des Stämpel- und Taxgesetzes begonnen wurden, aber erst unter der Wirksamkeit dieses Gesetzes beendigt werden, die durch das hohe Hofkammer-Präsidial «Dccret vom 20. Juli 1840, Z. 4116, kundgemacht nnt der Gubernial Surrende vom 1. September 1840, Z. 20559 , vorgeschriebene Abrechnung des Stämpels für das Werlassenschaft- Einantwor-tungs-Decret von dem zu entrichtenden landes-fürstlichcn Mortuar dann zu geschehen habe, wenn der Stämpel des Einantwortungs-De-cretes höher ist, als dieses Mortuar, hat die hohe k. k. allgemeine Hofkammer mit Decret vom 6. Juli 1842, Z. '^'/.^z, der k. k. vereinten Camera!- Gefallen-Verwaltung zu Grätz bedeutet, daß, wenn der nach dem neuen Gesetze zu bemessende Stämpel für das Ein-antwortungs-Decret eben sogroß, oder größer als der entfallende Wortuarsbetrag ist, letzterer durch den ersteren aufgehoben werde, und daher die Entrichtung einer Sterbtaxe nicht einzutreten, sondern nur die Verwendung des Stämpels für das Einantwortungs-Decret nach der Bestimmung des Stämpel- und Taxgesetzes Statt zu finden habe. — Die bis zum 1. November 1640 bemessenen übrigen Abhano-lungsgeduhren sind hierbei gar nicht in Anschlag zu bringen, sondern, wenn sie noch nicht berichtiget sind, gleich anderen rückständigen Gebühren einzuhebcn. — Laibach am 3. August 1842. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes-Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Prim or, Vice-Präsident. Ioh. Nep. Freiherr v. Spiegelfeld, k. k. Guberm'alrath. Z. 1314. (2) Nr. 19633. C i r c u l a r e des k. k, illyrischen Guberniums. — Ueber die Behandlung der am 1. August 1842 m der Scrie 450 verlosten böhmisch «ständischen Aeranal-Obligationen zu Fünf, zu Vier, und zu Drei und Einhalb Percent. — Zu Folge hohen Hofkammer-Präsidial-Erlafses vom 2. d. M., Z. 5482, wird mit Beziehung auf die Gubernial-Currcnde vom 14. November 1829, Z. 25462, Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht: §. 1. Won den böhmisch - ständischen Aerarial-Obligationen, welche in die am 1. August 1842 verloste Serie 450 eingetheilt sind, nämlich: Nr. 163105 mit einem Achtel, Nr. 164955 mit einem Achtel, Nr. 164856 nnt einem Zwei und Dreißigstel, und Nr. 165955 mit der Hälfte der Capitals-Summe, dann Nr. 165953 bis einschließig Nr. 166002 mit den vollen Capitalsbetragcn, werden die fünfpcrccntigen Capitalien im Nennwerthe des Capitals bar in Conventions-Münze an die Gläubiger zurückbezahlt, und die in dieser Serie begriffenen Obligationen zu Vier und zu Drei und Einhalb Percent werden nach den Bestimmungen des allerhöchsten Patentes vom 21. März 1616 gegen neue mit Vier, dann mit Drei und Einhalb Percent in Conven? tions-Münze verzinsliche Staatsschuldverschrei-bungen umgewechselt. «- ^. 2. Die Auszah- 634 lung' der verlosten fönfpercentigen Capitalien beginnt am 1. October 1642, und wird von der böhmisch-ständischen Aerarial-Credits-Casse in Prag geleistet, bei welcher die verlosten Obligationen einzureichen sind. — §. 3. Mit der Zurückzahlung des Capitals werden zugleich die darauf haftenden Interessen, und zwar bis 1. August 1842 zu Zwei und Einhalb Percent in Wiener-Währung, für die Monate August und September 1842 hingegen die ursprünglichen Zinsen zu Fünf Percent in Conventions-Münze berichtiget. — §.4. Bei Obligationen, auf welchen ein Beschlag, ein Verbot oder sonst eine Vormerkung haftet, ist vor der Capitals «Auszahlung bei der Behörde, welche den Beschlag, den Wer«-dot oder die Vormerkung verfügt hat, deren Aufhebung zu erwirken. — §. 5. Bei der Capitals-Auszahlung von Obligationen, welche aufFonde, Kirchen, Klöster, Stiftungen, öffentliche Institute und andere Körperschaften lau« reu, finden jene Vorschriften ihre Anwendung, welche bei der Umschreibung von derlei Obli« gationcn befolgt werden muffen. — §. 6. Die Umwechslung der in die Verlosung gefallenen böhmisch-ständischen Aerarial-Obligationen zu Nier, dann zu Drei und Einhalb Percent gegen neue geschieht gleichfalls bei der böhmische standischen Aera-rial-Cerditö-Caffe in Prag. — §. ?. Die Zinsen der neuen Schuldverschreibungen in Con-ventions-Münze laufen vom i. August 1642, m,d die bis dahin von den alteren Schuld-driefen ausständigen Interessen in Wiener« Währung werden bei der Umwechslung der Obligationen berichtiget. — §. 6. Den Besitzern solcher Obligationen, deren Verzinsung auf eine andere Credits-Caffe übertragen ist, sieht es frei, die Capitals-Auszahlung und beziehungsweise die Obligations-Umwechslung bci der böhmisch-ständischen Aerarial-Credits-Casse in Prag, oder bei jener Credits-Caffe zu erhalten, wo sie bisher die Zinsen bezogen haben. — Im letzteren Falle haben sie die verlosten Obligationen bei der Casse einzureichen, aus welcher sie bisher die Zinsen erhoben haben. — Laibach am 10. August 1842. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes-Gouverneur. Carl Graf zu We Isperg, Raitenau und Primör, Vice-Präsident. Ioh. Nep. Freiherr v. Spiegelfeld, k. k. Gubernialrath. Z. i3o3. (2) Nr. 1F2W. Concuts-Ausschreibung. An dem k. k. Gymnasium in Laibach ist eine Grammatical» Lehrerstelle in Elledigung gekommen. — Mlt derselben ist ein jahrlicher Gehalt von 700 fi. für ein Individuum welt« lichen und von 600 st. für eines geistlichen Standes verbunden. Zur Wiederbesetzung diefts Lehramtes wird der Concurs zu Lcubach, Klagenfurt, Gray, W,en und Prag am i4. November d. I. abgehalten werden. — Es haben sich daher jene Individuen, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, und dem dießfall'gen Concurse zu unterziehen gedenken, rechtzeitig bei der betreffenden Gymnasial« Direction zu melden, und zugleich die mit den vorgeschriebenen Belegen docummtirten Gesuche daselbst zu überreichen. — Vom k. f. illpr. Tubern'UM Lsibach am 6. August M2. Thomas Pauker, k, l. Gub. Secretar. Areisämtliche ^erlautbarunZew Z. 1321. (2) Nr. 13693. Zur Sicherstellung der Verpflegung für das in der Hauptstation Laibach garnisonirende k. k. Militär und für die zeitweisen Durchmärsche im Brod-, Hafer-, Heu- und Stroh, auf die Zeit vom 1. November d., bis Ende Juli, und an Holzkohlen und Bcleuchtungs-Servi^e bis Ende April k. I., wird am 16. September 1842Vormittags lOUHreine öffentliche Subarrendirungs - Verhandlung bei dem gefertigten k. k. Krcisamte unter nachstehenden Bedingungen vorgenommen werden. — 1) Der Bedarf nach dem gegenwärtigen Truppenstande, mit Ausnahme der zeitweisen Durchmärsche, besteht beiläufig in täglichen 1870 Portionen Brod, 139 Portionen Hafer, 26 Portionen Heu a 6 Pfund, 68 Portionen Heu a 10 Pfund, 1W Portionen Streustroh 2 3 Pfund. — In monatlichen 150 Metzen harten Holzkohlen, 60Pfund Unschlittlichter, WPfund Unschlitttalg und 80 Maß Nipsöl sammt Dochten, dann in vierteljährigen 3360 Bund Betterstroh a 12 Pfund. — 2) Die Größe der Er-fordcrniß für die zeitweiligen Durchmärsche kann zwar in Voraus nicht bestimmt werden, hiefür werden aber am Werhandlungstage die näheren Bestimmungen vorgezeichnetwerden. — 3) Hat jeder Offerent vor der Verhandlung ein Vadium von 1500 si. bar zu erk'gcn, welches am Schlüsse derselben den Nichttrstehcrn lückgcstellt, vom El'stchcr aber bis zum Cau- 635 twnserlage rückbchalten werden wird; ferners sich vor der Commission legal auszuweisen, daß er für die zu übernehmenden Verbindlichkeiten solid und hinreichend vermögend sey. —4) Werden auch Offerte für einzelne Artikel angcnom« men, jedoch wird dem Anbote fur gesammte Ar« tlkel bei gleichen Preisen der Vorzug gegeben. — Uebrigens müssen alle Offerte schriftlich, mit dem vorgeschriebenen Stämpel versehen, der Commission übergeben werden, mid darin er« klart seyn, daßDfferent sich allen jenen Bestim« tnungen in Beziehung auf die Contiactsdauer, den Umfang des Geschäftes u. d. gl. fügen wolle, welche die Landcsoberbchörden zu beschließen finden. — Z) Anbote von stellvertretenden Of« fercnten werden nur dann berücksichtigt, wenn sie mit einer gerichtlich legalisittcn vollmacht versehen sind. — 6) Nachtragsofferte, als dcn bestehenden Vorschriften zuwider, werden rück« gewiesen. — 7) Muß der Erstcher bei Abschluß des Contractes eine Caution mit 8A der ge-sammten Geldertragniß entweder im Baren, oder in Staatspapieren nach dem Curse, oder fidei-jussorisch zur k. k. Militär-Verpflegs. Magazins-Haupt-Casse allhier erlegen, wobei noch bemerkt wird, daß nur die von der k. k. Kam-merprocuratur als gültig anerkannten CautionS-Instrumente angenommen werden dürfen. — Die weiteren Auskünfte und Contracts - Ve-dingnisse können täglich während den gewöhnlichen Amtsstlmdcn in der hiesigen k. k. Mili-lär-Wervstegs-Haupt-Magazins-Kanzlei eingeholt werden. — Wozu alle unternehmungslu» stigcn Parteien hie mit eingeladen werden. — K. K. Kreisamt öaibach am 16. August 1842. Z. 1322. (2) Nr. 13693. Zur Sicherstellung der Verpflegung für das in dcn Stationen Stein, Krainburg und Lack befindliche k. k. Militär, durch den Zeitraum vom 1. November d. I. bis Ende Juli k. I., wird die Subarrendirungs-Verhandlung, und zwar, in Stein auf dcn 19., in Kraindurg auf den 20., und in Lack auf den 21. September d. I., überall um 10 Uhr Vormittags festgesetzt. — Das tägliche Er-fordcrniß wird nachstehendermaßen mitgetheilt: In Stein 75 Brod', in Krainburg 1^0 Brod-, 4 Haber-, 4 Heu-Porttonen ä 3 Pfund und 4 Streustrohportionen ü 3 Pfund, in Lack 6g Brod-Portionen. — Wozu alle unlcrnch-mungöfähigen Parteien hiemit eingeladen werden. -- Kreisamt Laibach am 16. Auqust 1842. Ktavt- unv landrechtliche Verlautbarungen. Z. 1320. (2) Nr. 6190. Won dem k. k. Stadt- und Landrechlc in Krain wird anmit bekannt gemacht: Es sty über das Gesuch der Katharina Luschin, dann Johann und Franz Luschin, als Johann Franz Luschin'schen Erben, in die Ausfertigung der Amortisations.-Edicte, rücksichtlich dcr2, krain. stand. Aerarial-Dbligationen, als: «) der Obligation Nr. 10109, ääo. 1. Mai 1809, a 4 A pr. 1'Mfl., und I») der Obligation Nr. 13553, ^clo. 1. Mai 1609, 2 5L pr. 510 st., gewilliget worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachte Obligationen aus was immer für einem Rechtsgrun-de Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drei Tagen vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte so gewiß anzumelden und anhängig zu machen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen der heutigen Bittsteller die obgedachten Obligationen nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für getödtet, kraft- und wirkungslos erklärt werden würden. — Laibach den 9. August 1842. Vermischte Verlautbarungen. Z. i5«6. l2) Nr. 22o5. T d i c t. Von dem k. k. Bezirksgerichte Senoselscb wird hiemit bekannt gegeben: daß über Emschrci-ten des Matthäus Moscke von Sinaoolle, als (Zcssionärz des Philipp Mosche. in seiner Erecu. tionSsache, wider Anton Pieza von Niederoorf, pw. aus dem w. ä. Vergleiche clllo. 3. September i636, Z. 40, schuldigen »oofl. c. 5. c., »n die Reossumirung der mit Bescheide vom 24. Februar 0. I., Z. Zs>3, bewilligten, mittelst Ps0l Edict- Vom Bezirksgerichte Pölland wird hiemit kund gemacht: Es ftp über (Jinschlkitcn der M^, 636 Oarclha Maichar, mit Bescheid vom 6. August 2642, Nr. 697, in lie executive Feilbietung, des dcm Peter Maichar gehörigen, der Herrschaft PöNand unterthänigen Wohnhauses Nr. 16 in Älotschllia, dazu gehörigen Gartens und Erdapfel« grübe, und deZ ?lckels p«r Kali. pto. schuldigen Ledensunierbaltes gewiliiget, und zu? Vornahme die «. Tagfahrt auf den 9. September, die 2. auf den ic> October und die 5. auf den 9. November Z642< jeresmal um die 9. Frühstunde in Loco MotschiNa, mit dem Beisahe angeordnet worden, daß die Realität weder bei der ,. noch 2., wohl aber bci der Z. Tagfahrt auch unter dem Schähungswerthe pr. 146 ft. werde hintangege« bcn werden. Das Schähungsprotocoll, Fcilbietungsbeting-iiiß und Extract tonnen hiergenchtlich eingesehen «erden. Bezirksgericht Holland am 6. August '842. Z. .Zoo. (3) Nr. 25,6. G l> i c t. Von dem Bezirksgerichte Haasberg wird hie. mit öffentlich bekannt gemacht: Es sey über An. suchen des Hrn. Franz Scberko von Zuknitz, roe» gen ihm schuldigen ^«2 st. 4a kr. c. 5. c,, in die exe« cullve Feilbietung der, dem Johann Urbas von Gibenschuß gehörigen, der Herrschaft Hoasberg sub Rect. Nr. i63 dienstbaren, gerichtlich auf ?46st. geschätzten '/4 Hübe gcrvilliget worden, und es seycn hiezu d>e Tagsal^ungcn auf den 2>. Scp^ lembcr, auf öcn 2i. October und auf den 2». November l. I.. jedesmal Früh 9 Uhr in loco Elbcnschuß mit dcm Beisatze bestimmt, daß d^e» se '/4 Hübe, falls sie bci der ersten und zweiten Feilblctungstagsatzung nicht um die Schätzung oder darüber an Mann gebracht rrerden könnte, hei der dritten Tagfahrt auch unter der Scha'z-zung bintangegeben wird. Der Erundbuchsextract, die Licitationsbe» dingnisse und das Schähung5protocoll können täglich Hieramts eingesehen werden. Bezirksgericht Haasberg am 2. August »8^2. Z. »29g. (2) eä Nr. 2^64. Edict. Von dem Bezirksgerichte Haasberg wird be< kannt sscmacht: Es sev über Ansuchen des Joseph Obresa von Zilknih die executive Feilbietung der d.m Malhias Weutsäiitz gehörigen, der Herr« schaft Haavberg »ud Rect. Nr. 58» zinsbaren, gclichllich auf 23g, ss. 2«kr. geschählcn Halbhube in Nicdeldolf, und des auf 59 ft. 20 kr. dewer« lhelen Mob'laroermögcns, rvcgen schuldigen iahst, bewilliget, und es seyen hiezu die Tagsahungen auf den n. Juli, L. August und »2. September l. I, jedesmal Vormittags von 9 bis Z2 Uhr in l>.'co Nledeidorf mit dcm Anhange bestimmt wor. den. laß diese Gegcnstänee bei ter e>sten und zweiten Feilbietungstagsahung nur um den Schäz« zungswerth oder darüber, bei der dritten aber auch unter der Schätzung hintangegeben werden. Der GrundbuchZextract und die Bedingnisse können bei diesem Gerichte eingesehen werden. Bezirksgericht Haasberg am 24. Mai »842. Z. »298. (3) 26 Nr. 2 »4a. Edict. Van dem Bezirksgerichte Haasberg wird hie-mit öffentlich lund gemacht: M sey uder Anlan« gen des Balenlin Debcutz von Vigaun, in die executive Fcilbietung der, dem Mathias Wcul» schiß von iNiedcrdorf gehörigen, der Herrschast Haasdesg 5l,l> Rect. Nr. 53l zinsbaren, gericht« lich auf 2Z9l st. 20 lr. geschätzten Halbhube, we-gen schuldigen 32 st. ,5 kr. c. 5. c. gewilliget, und eS seven hiezu die Tagsahungen auf den 5. Juli, auf den 2 ?lugusi und 5. September l. I., je» deSmal Früh 9 Uhr in loco Nicderdorf mit dem Beisatze bestimmt, daß diese Halbhube, falls si» bei der ersten und zweiten Feildieiungötagsahung nickt um die Schätzung ode» darüber an Mann gebracht werden könnte, bei der dritten auch un« ter derselben hintangegeben werde. Der Grundbuchsextracl, das Schähungspro. tocoll und die Licitationöbedingnisse können lag» lich hieramls eingesehen'werden. Bezirksgericht Haasberg am 6. Mai »842. Z. »294. (3) Nr. ,39,. Edict. Von dem vereinten k. k. Bezirksgerichte Mi-chclstetten zu Krainburg wird hiemit bekannt ge» macht: Es seyen in Folge Ersuchens des hochlöbl. k. k. Stadt» und Landrcchtes in Laibach vom 9. Juli d. I., Z. 5285, zur Vornahme der über das Gesuch der löbl. k. k. Kammerprocuratur, na-mwe der Kaplanei Kayer, gegen Anton Novak von Unterbirkendorf, rregen schuldigen 6c>0 ft. M. M. c. 5. c. bewilligten executive Feilbictung der, diesem Schuldner gehörigen, de» Herrschaft Radmannsdorf 5ud Rect. Nr. ^»^7 dienstbaren Kaischcnrcalität in Unterbirkendorf Hs. Nr. 26, uno der dazu gehörigen, derselben Herrschaft »ul, Rect. Nr. 449 und 523 dienstbaren Grundstücke, im gerichtlich erhobenen Schätzungörverlhe von ,o2o ft., die Feilbietungstagsahungen auf den 2I. September, auf den «5. October und auf den 26. November l. I, jedesmal Vormittags um 9 Uhr in loco Unterbirkendorf mit dem Beisätze be. stimmt worden, daß diese Realitäten bei der 3. Feilbietung, wenn nicht um den Schätzungswerts oder darüber, so auch unter demselben hintangegeben werden. Die Licitatjonsbedingnisse, das SchayungS, prolocoll und der GrundbuchSextract erliegen bei diesem Gerichte zur Ginsicht bereit. K. K. Bezirksgericht Klainbuvg am ?2. Juli »L42.