s Intelligenz - Blatt zur Laibacher Zeitung w"> 78. Dienstag, den 28. September 1824 G u b e r n i a l - V e r l a u t b a? u n Z. 3 i2o5. C i v c u l a r e Nr. 12408. des kaiserl, königl. illyrischen Guberniums zu Laibach. Die Personalsteuer wird in derselben Art, in welcher sie im Jahre 1824 eingehoben wurde, auch für das Militarjahr 1826 beybehalten. (Z) kaut hoher Hofkanzley-Vcrordnung vom 20. v. M., Nr. 25,4/,g, haben Se. Majestät mit allerhöchstem Cabmettsschrelben vom 10. n.M. zu verordnen geruhet, daß die Personalstcu«r so, wie dieselbe für das laufende Jahr 1824 entrichtet worden, auch für das künftige Jahr 1825 ausgeschrieben werden solle. Da in Folge dieses allerhöchsten Befehls die Personalsseuer für das Jahr 1626 nach eben jenen Grundsätzen, welche in der mit gedruckter Currende des hier bestandenen provisorischen Guberniums vom 22. März i8i5, Nr.Ic»25, bekannt gegebenen Instruction vorgezelchnet sind, repartirt und eingehoben werden muß; so nurd dieses mit dem Bcysatze zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Bezirks-Obrigkeiten unter einem mittelst der Kreisamter angewiesen werden, d»e abgedachte Sreuer einstweilen, bis die neuen Vorschreibungen für das Militarjahr l825 ausgefertiget und hinaus gegeben werden können, von den dießfalligen Contri-buenten nach der für das Jahr 182/» vorgeschriebenen Schuldigkeit, in den gewöhnlichen Raten emzubrmgen, und mittlerweil« auf den Zahlungsbögen pro 1824 abzuqutttiren. Laibach am y. September 182^. Joseph Cam'illo Freyherr v Schmidburg, Guverneur. Peter Ritter v. Ziegler, k. k. Gub. Rath. Z 1206. Cirkulare Nr. 12408. (3) des kaiserl. königl. illyrischen Guberniums zu Laibach. Die Erwerbsteuer wird auch für dasiri^uni^in 1825, 1626^1627 ausgeschrieben. Laut hoher Hofkanzley-Verordnung vom 20. u.M.,Nr. 25,449, haben Se. Majestät mit cnierhöstem Eabinettsschreiben vom 10. d. M. zu verordnen geruhet, daß die Erwerbsteuer eben so , wie dieselbe für das laufende Jahr 1824 entrichtet worden, auch für das künftige Jahr 182.6 ausgeschrieben werden solle. Da das neue Iriennwin mit dem Militar,ahre 1825 beginnet, so muß in Gemaßhett des obgedachtsn allerhöchsten Befehls d,e Erwerbsteuer nach den Grundsätzen des allerhöchsten Patents vom 16. December i8i5, und der wegen Mo-dlfizirung der in demselben vorkommenden Erwerbsteuer-Elaffen nachgefolgten, mit hierortiger gedruckter Currende vom 5. October 162^, Nr. 11943, bekannt gegebenen allerhöchsten Entschließung vom 5. Sept. n. I. für das besagte Ii-ien-ninm, nähmlich für die nächsten 3 3"h« i825,> 1826 und 1827, jenen Individuen, .welche dieser Steuer unterliegen, vorgeschrieben, und von denselben entrichtet werden. »" 1/26 —' , , So wie hiernach unter einem die schnelle Aufnahme und sohmige Vorlage der Erwerbs- Tabellen, dann dle unaufgchaitene Ausfertigung der Erwerbsteuer-Scheine und sichere Einbringung der dleßfalligen Steuerbetrage eingeleitet wor« den, eben so werden sämmtliche Steuerpflichtige, mit Bezug auf die hinsichtlich dieser Steuer unterm 6. May igiß Nr. 1400 erlassene Currende des hiesigen provisorischen Gubermums hiemit nachdrücklichst aufgefordert, ihre, der erwähnten Steuer unterliegenden Beschäftigungen bey den ihnen vorgesetzten Bezirksobrigkeiten längstens bis 10. des nachstkommcnden Monaths October anzumelden, und darüber die vorgeschriebenen Fassionen bep sonst zu befahren habender gesetz, licher Ahndung einzubringen. Laibach am y. September 1824. Joseph Cam'illo Freyherr v. Schmidburg. Gouverneur. Peter Ritter v. Ziegle r, k. k. Gub. Nath. Z. 1214. Kundmachung Nr. i2g5i- des k. k. küstenlandischden Guberniums. (2) Seine Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 20. v. M. dieEv-richtung eines landesfürstlichen Bezirks-sommlssariates dritter Elasse für den Bß» zirk Sessana oder Schwarzenegg im Istrianer Kreise allergnadigst zu bewilligen geruhet. Zur Besetzung der Dienstesplatze für das vorgenannte Bezirks «Eommissarikt wird in Folge Decrets der Hochloblichen k. k. vereinten Hofkanzlcy vom 2. d. M., Zahl 23046, der ssoncurs bis zum 15. October d. I. ausgeschrieben, und zwar: 1) Für den Bezirks- Kommissar mit einem Iahrsgehalte von 6c>0 fi. freyem Quartier, einem Pferdpauschale von 200 st. und einem Kanzley-Requ,siten-Pauschale von 300 st./ womit eine Dienstes-Eaution von 1000 si. verbunden ist. 3) Für den Steuer-Einnehmer mit einem Gehalte-von 5oo fl. und dem seiner Zeit ausgemittelt werdenden Reisepauschate, gegen eine kautionsleistung vop 600 fi. 3) Für einen ersten Actuar mit dem Gehalte von 600 fi. 4) Für emcn zweyten Actuar mit dem Gehalte von 400 fi. 5) Für einen Amtsschreiber nnt jahrlichen Zoo fi. 6) Für einen Gerichtsdiener mit jahrlichen 200 fl. 7) Für emen Amtsbothen mit jäh-rlichen 144 fi. Diejenigen welche die Dienstesposten als Bezirks »Kommissar, Steuer-Ein» nehmer, oder Actuar zu erhalten wünschen, haben ihre Gesuche indem obbeftimm« ten Ttrmin, nähmlich bis i5. October d. I., bey dleser iandesstelle; diejenigen, welche sich um die Dienstesplatze als Amtsschreiber, Genchtsoiener und Amtsbo-the bewerben wollen, haben lhre Gesuche in dem oben erwähnten Termin bey dem k. k.^Istnaner Kreisamte einzureichen. In den Gesuchen für die Vezirks-Commlssariate, Bezirksrichter und Gerichtsactuar ist das Alter, Geburtsort, Stand und Religion anzuzeigen, dann das Gesuch mit folgenden Zeugnissen zu belegen: 2) über dle vorgeschriebenen Studien z — 1727 — "und ^N^tz^ "" '" '^"'^" ^""ngen aus derIustiz ^siavisch^^rache-^^^^"^ ^"""^ ^^ deutschen, italiemfchen und ä) die Zeugnisse über das moralische Betragen ; 0) Anstellungs'Decrete oder Zeugnisse ihrer bisherigen Dienstleistung; endlich y den Bewe.s über die zu leistende Dienstes - Caution. In den Gesuchen um den Steuer-Einnehmers-Dienst ist Mlt Ausnahme der 2a 2 und 3 acfor- derten Beweise noch darzuthun, daß der Gesuchsteller im Rechnunasfacke bewandert sey. » > v ^. Die Eompetenten um die Amtsschreibers - Dienste haben nebst dem Alter, schen 5^ .^la"t>, Religion, ^anzuzeigen und zu bewclsen, daß sie der deut- füf> ltallenischen "nb slavischen ^vrache kundig sind und cme gute Handschrift ' s""^uch den Beweis ,hres guten moralischen Lebenswandels, so wie über zurück- ^ "gte'Dtudien und bisherigen Dienstesleisiungen beyzubringen. f^g^^'uchsteller um die Gerichtsdiener-oder Amtsbothen-Dienste haben eben- züali^ - a ' ^" Geburtsort, V?tand, Religion/ Sprachkenntnisse, und vor- ^chrnbens kundig sey, auch einen mo- ___^2^am 19. August 162^. für V^' Verlautbarung «ä Nr 12806 " ^', aus dem Werdenbergischcn Studentenstiftungsfonde z« Görz zu bc-(3) Vermöa lv ^ setzende Stipendien. !ä- v. M., Z. Z265, dmtenssipendien . ?. ^'^" Studentensttftungsfond in Görz drey neue Stu« ^ern^ ß ^ ehrlichen 120 fi. M. M. bewilliget worden, gleich?» N,n.«. "" fünf Stipendien aus dem nähmlichen Fonde und in dem Dip ^ , ^^" ^^ ^' "" Ende des laufenden Schuljahrs in Erledigung. dag«a?tt k . P""6 v„„ ^.^ h^s^. ^^. Stipendien steht dieser Landesstelle zu, nini '^«^ ^ ^" andern 5 Stipendien der Aelteste der gräflichen Familie Coro-mm von O.ulsca das Präsentations-Necht. dentenssi^^ ^^ Stlftbriefes wird zur Erlangung der Werdenbergischen Stu? an /^""^.^bas vollendete zwölfte Altcrsjahr, eheliche Geburt, Armuth, a.^ k . " ""^ ^"^ Moralität als unerläßliche Bedingung vorgeleichnet-St?n^ """^ ^eliche vorzüglichen Anspruch darauf. Uebrigens können diese lin^'ss.^ "ur wahrend der Gymnasialstudien genossen werden, und die Stift-lmge stnd verpflichtet, der Stifter im Gebethe eingedenk zu seyn. di?>, A s'""^" Studierenden, welche auf eines oder das andere dieser Stmen, A^" und dasselbe zu erlangen wünschen, haben lhre, entweder Miss .^ <-' ^ubernmm, oder an die gräfliche Familie Coronini von 0u s^ ny sinen Gesuche b:s ;5. November d. I. bey dem Hrn. Gubernialratbe G^// hauptmanne und Gymnasial-Direttor Freyern v. Lago zu Görz emzmefchen, '2 M ' - 1723 - 'Hie Gesuche mit den Studienzeugnissen von beyden Semestern des letztvcrstofsencn Schuljahrs mit den Armnthszeugnissen und m:t dem Eertlficate der Überstande-ncn natürlichen oder geimpften Blattern zu belegen, und endlich in den Btttge-suchcn sich noch insbesondere mit den obbesagten stlftungsmaßigen Erfordernlssen auszuweisen. Vom k. k. Gubernium des Küstenlandes. Tuest am 6. September 1824. Kreisämtliche Verlautbarungen. Z. 5233« C i r c u l a r e Nr. 771g. des k,< k. Kreis amtes Laib ach an sämmtliche Hauseigenthümer der Hauptstadt Laibach sammt Vorstädten. 56, enthaltenen Vorschriften zur Richtschnur vorgemchnet! 1) Wenn der Fall eintritt, daß eine Wohnung von einer Partey au-gegeben wird, ohne daß sie der Hauscigenthümcr an eine andere vermiethet oder selbst auf was immer für eine Art benützt, so muß derselbe hieoon diesem Kreisamte längstens binnen l^ Tagen, vom Tage, von welchem die Wohnung leer steht und dafür kein Zins entrichtet wird, die Anzeige in än^piu erstatten, und in dieser Anzeige die leer stehende Wohnung oder den leerstehenden Wohnbestandtheil durch Angabe der Nummern, unter welchen sie in der Ha^lsBeschrelbung erscheinen, genau bezeichnen. 2) Das Kreisamt stellt von der in än^Io überreichten Anzeige ein Exemplar dem Hauseigenthümer mit einem Bescheide, indem sie zur vorlaufigen Wissenschaft genommen wird, zurück, das andere behalt dasselbe in eigener Verwahrung. 3) Das Kreisamt veranlaßt darüber den Local-Augenschein, um sich zu überzeugen, daß die Angabe richtig ist, und bey längerer Aushaftung der unter 4. bemerkten Anzeige von der Wiedervermiethung, steht es demselben zu, diesen Lo-cal-Augenschein zu wiederhohlen. 4) Wn-d die durch einige Heit lee^gestandene Wohnung wieder vermiethet, so ist der Hauseigenthümer verdichtet, dle Anzeige in der unter 1. bestimmten Zeit und Art, mit Beylegung des Zinsbekmntmsses übcr den darüber stipulirten Zms zu erssatten. Unterläßt er diese Anzeige, so wird diese Unterlassnug als eine Vcr-helmlichungdes Zinses nachdem 10. §. vom i5. September 1821 behandelt. — 1729 ^ 5) Hat sich das Krcisamt von der Richtigkeit der Angabe über das verstehen einer Wohnung odcr eines Wohnbestcmdiheilcs durch den LocabAugenschein überzogt/ so ist von dem Zeitpuncte / von welchem dieses eingetreten ist, bis zur neunltchm Vermicthung oder eigenen Benützung keine Zinssieuer zu entrichten, oder wenn sie bereits bemessen und smgezahlt ist,, den dlchfalls ^ro i-a^ entfall lenden Betrag zurückzustellen. 6) D,e zur Erhebung und Richtigstellung der Hauszmsbekenntnisse berufene Vehörde, veranlaßt die Ausscheidung des Steuerbetrages, der nicht zu entrichten ist, indem Falle, wetM das Leerstehm der Wohnungsbcstandcheile Aoch vor dem Zeitpuncte eintritt, in dcm die Zinsertragsbekcnntnisse zur Bemessung der Steuer ^' das nächstfolgende Jahr einlangen, und die Rückvergütung der Steuer in dem «M, wenn, wo das Leerstehen erst dann eintritt, die Bekenntnisse eingebracht, sichtig gestellt, und die Zinssteuer zur Einzahlung von solchen Wohnbestandtheilen und Wohnungen bemessen ist. Nach diesen Bestimmungen ist sowohl für das heurige Jahr, als auch furdie Zukunft vorzugehen; da es jedoch im heurigen nicht thunlich seyn wird, Angaben über leerstehende Wohnungen durch den Local-Augenschein in dem Falle zu vensiciren, wenn die Wohnung einige Zett leer gestanden hat, mittlerwelle aber, und dcrmahl wirklich vernnethet worden wäre, so ist die Verlsication der Angaben durch Vernehmung der benachbarten Partepen über ihre Richtigkeit zu bewerkstelligen. K. K. Kreisamt Laibach den 20- September 1824. 3- 5 252. Kund m a ch u n g. 3726. .(2) Da mit Ende October d. I. die Vorjpanns-Pachtcontracte für das Militär-^^24 in den Treffen, Neustadtl, ^".nosiraß, Tschadesch und Möttling nach vorläufiger Aufkündigung ihr Ende er-Elchen, so wird eine neuerliche dießfallige Behandlung für das mit 1. November v'xl. anfangende Militarjahr 182^ und zwar für dle Marschstation Weixelbcrg am 9>, Landstraß und Treffen am 11. October d. I. Nachmittag von 3 bis 6 Uhr; Wr dle Marschstation Neustadtl, Tscha5csch und Möttling hingegen am i2.Octo-°^' d. I., ebenfalls Nachmittag von 3 bis 6 Uhr, in dem Amtslocale der betreffenden Bezirksobrigkeit-und in der Marschstation Tschadesch in Loco dcs Orts, m jener zu Möttling hingegen, in dem städtischen Hause daselbst Statt haben, wobey dlt Pachtunternehmer zn ^rschcinen haben. . . « -- ^ c« ^ Die dleßfalligen Bcdinanisse können entweder bey dem k. k. Kreisamte Neustadt!, oder am obigen Tage bey der Behandlungs-Commission emgesehen werden. Vorlaufig findet man jedoch bekannt zu geben: . ^ 2) daß der Ausrufspreis für das Militarjahr iwö bey den MarschstaNonen Treffen, Neustadtl, Landftraß, Tschadisch und Möttling nach dem gegenwär-tlg bestehenden Postrittgeld, pr. Pferd und Meile,a 2^ kr. M. M., bey der Marsch-statwn Weixelbcrg hingegen nach dem jetzigen Pachtpreis pr. Pferd und Meile a 23 kr. M. M. angenommen, und den bey dieser Minuendo-Licitation.Mindest-b'tthenden, vom 1. November 1624 bis Ende October 1825, m Pachtung überlas« len werden wird. Ii) Muß sich der.Pachter ausweisen , fur jeden Fall täglich, und zwar in den StatwnenNeustadtl, Treffen und Weixelbcrg, Bechs halbe Vorspannswäaen oder Zwölf angeschirrte Vorspannspferde; in den Gta'tionen Landssraß, Tschadesch und Mottl.ng hingegen nur die Hälfte dcwon bereit halten zu können, zu welchem Behufe er allerdings Tubcontracte mit andern Parteyen, für welche er i'edock» haftet, schließen kann. ^ ^ e) Wird der Pachter verbunden seyn, jede ankommende vorspannberechtiate Partey, wie auch kleine Transpdrte von 2 bis ^ Wagen, nach vorlaufiaer An^ welsung desVorspanns-Commissariats, eben so unaufgehalten weiter zu befördern' als größere Transporte, dtt demselben immer vorlaufig bekannt gemacht werdet ä) Muß der Vorspannspachter fur dle punttllche Erfüllung seiner aufhabenden Verbmdllchketten eine Sicherheit oder fideijussorische Eaution, und zwar für dieSta' tion Neustadtl,Weixelberg undTreffen, im Werth'von 200 fl. M M , für Land' straß, Möttlmg und Tschadesch hingegen loo fl.M. M. zu leisten im Stande seur/ K. K. Kreisamt Neustadtl am 1/,. September 1824. "'"'"«,eyn. In Ermanglung einss Herrn Kreishauptmanns Aloys Freyherr v. Taufferer, Amtsverwalrer. FranzSchanda, Z. 1224. V e r l a u t b a r u n g. ^ « «— (2) Zur Sicherstellung des Militar-Verpfiegsbedarfs für die 1. Halft e desMi^ litärjahres 1624 bis 1825, nähmlich vom 1. November 1824 bis Ende AvrilMn^ werden in diesem Kreise an nachstehenden Tagen und Stationen d.e Suwren' dn-ungs - Verhandlungen gepflogen werden: "uomren. ^" A"5 .^ ^" 27. September 1824 - Rohttsch - 29. do. - - kandsberg - Za. do. ^ - Rann - 1. October - - Puffer - 4. do. - St. Georgen - 5. ho. - Der tagliche Bedarf ist folgender: in Cilli 520 Brot- ..> ^ Hafer-- 5 4 Heu 3 8 Pfund- ? Portionen, 4 Streustroh a 5 Pfund- ) 2 Pfund Unschlittkerzen, 1/2 Maß Brennöhl, dann viertelja>ig 100 Centner Roggen oderWeitzensiroh zur Fülluna der Strobsacke In Rohitsch 55 Portionen Brot taglich ^' - Landsberg Üo do. do. do. - Rann . H5 do. do. do. - Tüffer. Ig do. do. do. -St. Georgen S do. do. do. Nebst diesen für die Hauptstation Cilli der nun nicht zu bestimmende Bedarf an Brot, Hafer und Heu für die Durchmärsche. Diese Verhandlungen werden mit dcm Beysatze bekannt gegeben, daß die Unternehmer ihre versiegelten Offerte an den bestimmten Tagcn um 10 Uhr Vor? mutags der Commission vorzulegen haben, dann daß die nähern Bcdmgmsse den Dffe,renten vor der Vrrhandlungsvornahme werden bekannt gemacht werden. K. K. Kreisamt Mi am 14. September 1L24. Ziernfeld, k. k. Gubcrnialrath und Krcishauptmcmn. ^ ^_________________________ K ö s ch n e r, Sccretar. 2 Stadt- und landrechtliche Verlautbarungen. ^ "'». (2) Nro. 6l62. Ans ^4 " ^" ^ ^ ^^bt< und Landrechte in Krain wild bekannt gemacht: Es sevüber .'^kn des Anton Komann, Vormund dcs unbekannt wo befindlichen mindcrjähri-, m?° Aßolin, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach der am Vor^?. ^^4 verstorbenen Läcilia Aßolin, die Tagsahung auf den -5. October 1624, üNe ^ "^ 2 ^bl vor diesem t- t. Stadt« und Lcindrccdte bestimmt worden, bc^ welcher stellen " selche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rcchtsgrunde Ansprüche zu tls ^' ^""ewen, solche sogewiß anmelden und rechtsgcltend darthun sollen, widrlgens ' v'« Oolgen des §. Ü.4 d. G. B. sich selbst zuzuschseiden haben werden. ^»^5^5I^k'Stüdt. undLandrecbte in Krain. Laibach den »5. September »814. ^ ")^ . ^ l2) " N^7ö^^ Ansuch "^^^ ^ Stadt« undLandrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über der c>«,!^"^^ 3l?^>ann DebelIack, im eigenen und im Nahmen seiner minderjährigen Kin-schuna de""^^""^ Joseph und Maria DebeNack, als erklärten Erde«, zur Srfor-^aßbink, ^«^uldcnlast nach dcr am 27. Jänner l. I. ohne Testament verstorbenen Vorm t/^"^^^attinn Theresia Debellack, dieTagfatzung auf den 25. Octoder l. I. welcber n "" ^ Uhr vor diesem t. k. Stadt- und Landrechte bestimmt worden, bey sprüch? "^^/ne, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde An-widr,^ iu stellen vermeinen, solche sogewih anmelden und rechtsgeltend danhun sollen, "lgens ste die Folgen des §. 8»4 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben »rerden. ------^^dem k. t. Stadt- und Landrechte in Krain. Laibach den ,2. September 2824. 3- 1220. (2) Nr. 5737. Von dem k. k. Städte und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es pabe über Anlangen des Executionsführcrs Johann Ncp. Dollenz, Vormundes bes Mlnderjahrigen Joseph Rupnig , äe ^raes. 27. August l. I., Z. 5817 , von oer mn dleßgerlchtlichew Edicte vom 12. Iuly 1824, Z-ä^7, auf den 27. September und 25. Oct. l. I. ausgeschriebenen zweyten und drttten exccutlven Fc,lbie« tyung der, den Eheleuten Eospar und Agnes Marenka/ dann Franz und Mar-gareth Merenka gehörlgen Realttaten, pcto. 924 fi. 23 ^2 kr., sein Abkommen er-1^1^_______La»bach am 6. September 182^___________________ ^' '3?^ (3) - Nr^Tö^zT' Ansu?°" ^^'" k' k. Stadt« undLandrechte in Krain wird bekannt gemacht: T6 ftv scher ^oban ^ ^^"l Verdis im eigenen und'im Nahmen seiner minderjährigen Kinder la«t «^^ «ranz und Martin, als bedingt erklärten Erben zur Erforschung der Schulden» "ü nach der am 20. Februar ^24 verstorbenen Maria Anna Verditz, SchissmannöM. R — 17Z2 — t'mn, die Tagsatzung aufden 4. Oct^bcr 1824 Vormittags um 9 Uhr vor diesem f. f. Stadt, und Landrechte bestimmt worden, bey welcher alle jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche söge-nnß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigcns sie die Folgen des §. 8^4 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach den 3c>. August 1824. Z. »»88. (3) Nro. 5262. Von dem k. k. Stadt- und Lcmdrechte in Krain wird bekannt gemacht: Ev sey von diesem Gerichte auf Ansuchen Ves Herrn Anton v. Scheuchenstuel, Bevollmächtigten der Helena Luschina'schcn Erben, wider Dr. Dietrich, Curator des Ignazv. Schildenfelo'schen Verlasses, in die öffentliche Versteigerung des dem Oxcquirten gehörigen TransfertöZ/ Nro. ^3 dd. 29. Iuly r3l2, pr. 3go5 Frcs. 20 Ct. gewilliget, und hiezu drey Termine, und zwar auf den 6. September, 4. Octoder und 5. November l. A, jedesmahl um ia Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt, und Landrechte mit dem Beysatze bestimmt worden, das wenn dieses Transfert weder bey der ersten noch zweyten Feildiethungs'Tag-satzung um den Nominalbetrag oder darüber an Mann gebracht werden konnte, selbes bey der dritten auch unter dem Nominalbetrage hintan gegeben werden würde. Anmerkung. Bey der ersten Feilbiethungstagsatzung am 6. September 1824 ist kein Kauflustiger erschienen. Laibach den i3. September 1624. Vermischte VerlautbarungM. I. 1222. E d i c l. Nro. l5o4. (2) Von dem Bezirksgerichte Herrschaft Reifniß wird hiemit bekannt gemacht: Es seye üder Ansuchen des Anton Tanko von Büchelsdorf, in die executive Feilbicthung der dem Simon Slane von Niederdorf gehörigen, der Herrschaft Reifnitz sud Ilrd Fol. 35l dienst, baren, zu Niederdorf gelegenen ij4 Kaufrechtshube sammt Zugehör, wegen schuldi. gen »26 ft. M. M. c. 5. c. gewuliget, und zur Vornahme derselben die erste Tagsahung auf den i5. October, die zweyte auf den 12. November und die dritte auf den,7. December I. I., jedesmahl um 9 Uhr Vormittag^im Orte Niederdorf mit dem Beysatze bestimmt »norden, daß diese Realität, wenn sie bey tzer ersten und zweyten Versteige» rung nicht um denSchatzungswerth^pr.^Lo M. M. oder^darüder an Mann gebracht würde, bey der dritten auch unter derSchatzung hintan gegeben werde. Bezirksgericht Reifnitz den ü. September »624. Z. 1216. l§ d » c t. (3) Von dem Bezirksgerichte des herzogthums GottsHee wird hiemit Jedermann zur Kenntniß gebracht. Gs sey über Anlangen der dasigen Wundärzte Joseph Sckarman un> Ignaz Leber v. Gottschee, wider Peter Roschitsch den ältern, Forstknecht zu Grodctz, wegen Huldigen 78 fl. 49 kr. heilungs, und 5 st. 45 kr. Rechtskosten, in die öffentliche Versteigerung seines mit Pfandrecht belegten, auf i63 ss. 7 kr. M. M. gerichtlich geschätzten Neal- und Mobilar.Vermögens gew,N,get. Zur Vornahme derselben werden drey Ter« mine, und zwar der erste auf den 5. October, der zweyte auf den 5. November und der dritte auf den 1. December 1624, jedesmahl Vormittags von 9 bis 12 Uhr mit dem Beysatze angeordnet, daß wenn dieses weder bey dem ersten noch zweyten Termine um den Scha'tzungswerth oder darüber an Mann gebracht werden könnte, solcheö bey der dntten auch unter demselben hintan gegeben werden würde. Die Kaufsliedhaber, welche ö^seö Vermögen zu erstehen gedenken, haben an obigen Taaen und Stunden in Loco der Nealttat zu erscheinen. Bezirksgericht Gottschee den 4. September 1624. ^^^^^ Gubernial - Verlautbarungen. ^3.1203. (3) ' St,G.V. '- Kundmachung der Veräußerung der k. k. Staats - Herrschaft Großsölk, und Gült Traunkirchsn. Am 11. October d. I.Vormittag um zehn Uhr, wird die k. k. Staatsherr, schaft Großsölri und Gült Traunkirchen, mit Ausschluß der blsher dam:t vereinigten Herrfchaft Bürg, im Wege der öffentlichen Verstelgerung lnder k. k.Burg zu Gratz, im Rathssaale des k. k. Guberniums veräußert werden. Der Ausrufspreis ist i33g st. 22 kr., das ist: Ein Tausend Drey HundertNeunundDreyßigGuldenZwepundZwanzlgKreuzerConv. Münze. Die Herrschaft Großsölk und Gült Traunkirchen liegt in Steyn-mark, im Oberennsthale, im Iudenburger Kreise. Ihrevorzüglicheren Bestandtheile, GerechtsamenundNutzungensind: 0 Das Schloß in Großsölk mit den Wirthschaftsgebauden. 2) An Grundstücken: 461 Quadr. Klafter Garten, i5 Iock 336 Quadr. Klafter Aecker,23 Joch i5/,5 Quadr. Klafter Wiesen, und i53 Joch Quadr. Klafter Haus- und Alpenweide; nebst dem hat die Herrschaft' das Recht, 16 Stück Ochsen auf die Sonnkaar- und Gschwend- Alpe zur Weide aufzutreiben. . . ^, ^^.,«.^^., 3) Das unbeschränkteBehoizungsrecht für den e^nen Bedarf anB^ und Bauhol in allen für die k. k.HauptgewerkMft m Elf ne z ^ virten/dem herrschaftlichen Schlosse und den Wlrthschaftsg b^ zunächst liegenden landesfürstlichen Waldung^ , ßende Beholzungsrecht für den eigenen 0 An Unterthanen: ^Rustcial-Rücks^ Domimcal-Rücksassen, und 21 Domnncal-Zuleyen. Diese Unterthanen entrichten jährlich: 2) An Urbarialgaben w Gelde 3Z3 fi. ^7 kr. d) An Zinsen von verkauften Entitaten>35 fi. f ^. e) 526 1/2 ungenannte auch verbunden, bey den Reparatwnen am Schlosse und den Wlrth- (Z.Beyl.Nr.78.d 28. Sept. 1820. B fchaftsgebauden alle Handlangerarbeiten unentgeltich zu verrichten, und die Rohrlerchen für den Schloßbrunn zu schlagen und zum Schlosse 'zu stellen. b) An Kleinrechten: n3 StückKase, 96 Hendl, 61 Stück größere, unv 126 Stück kleinere Haar - Reisten, 1464 Dienst-Eyer, und 3366 Kauf-Eyer. 6) An Sackzehent - und Zinsgetreide: 27 Metzen 1 12/16 Maßl Weihen, 166 do. 7 15/16 do. Korn, 355 do. 5 5/Z2 do. Hafer. 7) An der Bergmiethe für Alpenweiden im Durchschnitte jährlich beyläufig 85 Pfund Butter, 140 Pfund Last, und 60 Pfund Schotten. 8) Das 3audemium und Mortuarium. 9) An Jugend - oder Blutzehent im Durchschnitte jahrlich 24 //10 Stück Ziegenkitze, und 29 3/io Stück Lammer. 10) Die hohe und niedere Jagd im Großsölkerthale und Gatschbergs, im Assacher-Districte, Seewig-und Unterschladmingthale abcr nur die niedere Jagdbarkeit. 11) Die Fischerey in allen im Großsölkerthale und einigen auf dcn Alpen desselben befindlichen Seen und Bachen, und im Großsolkerbache bis zum Einflüsse in die Enns. 12) Die Taferngerechtigkeit mit dem ausschließenden Rechte des Wein-und Bier.-Ausschankes in der Gegend Fe-ista in der Großsölk. iZ) An Steghafer: 22 Metzen 4 3/Z2 Maßl Hafer.' 14) das Mauthgefäll von der Passagemauth bey dem Schlosse in der Sölk. Zum Ankaufe dieser Herrschaft wird Jedermann zugelassen, der hter-landes zum Realitäten-Besitzö geeignet ist. Denjenigen, die nicht landtafel-fähig sind, kömmt, wenn sie die Herrschaft gegenwärtig vom Staate erjte-hen, für sich und ihre Leibeserben in absteigender gerader Linie die Nachsicht der Landtafelfähigkeit, und die damit verbundene Beyfteyung von der Em-richttmg des unnobilitirten Ziüsgulden zu Statten. Jeder Kaufswerber, der an der Versteigerung Theil nehmen will, hat den zehnten Theil des Ausruftpreises, das ist: i33 fl. 56 kr. als Caution bey der Versteigerungs-Commission entweder bar, oder in öffentlichen, auf Metallmünze und auf Ueberbrmger lautenden Staatspapieren nach ihrem cursmaßigen Werthe zu erlegen, oder eine auf diesen Betrag lau- M ^ ^» 1735 — tende, vorläufig von der Kammerprocuratur geprüfte, und als bewahrt bestätigte Sichcrstcllungsacte beyzubringen.. Wenn Jemand bey der Versteigerung für einen Dritten einen Anboth machen will, so ist er schuldig, sich vorher mit einer rechtsförmlichen, für diesen Act ausgestellten und gehörig legalisirten Vollmacht semes Com< nnttenten auszuweisen. ' ^ ^ ^. , Die Hälfte des Kausschillings ist vier Wochen nach erfolgttr Ge. nehmigung des Verkaufsactes vor derUebergabe der Herrschaft zu benchtlgen, du andere Hälfte hingegen kann gegen dem, daß sie aufder erkauften Herrschaft in erster Pr orität versichert und mit 5 Proc. m Conv Münze ver« iinset wird, binnen 5 Jahren in 5 gleichen jahrlichen.Ratenzahlungen ab- Zetragen werden. ^_ Diejenigen, welche die Herrschast in Äugenschein nehmen, und sonstige Ueberzeugung sich verschaffen wollen, haben sich an das Verwaltungsamt zu Großsölk zu wenden. Auck können alle zur genauen Würdigung des Ertrages dienenden Rechnungsdaten und die Beschreibung der Herrschaft, so wledle ausführlichen Verkaufsbedingungen taglich bey der k. k. fieyensch-karntnenschen Staatsgüter - Administration eingesehen werden. Grätz am I. September 1824. Anton Schürer v. Waldheim,, k. k. Gubernial - und Prasidialstcretar. ^' ^07., (I) StT^TV^ Versteigerungs-Kundmachung. Die Veräußerung der Staats - Herrschaft Sie^rning betreffend. Von der k k Staats-und Fondsgüter-Veräußerungs-Commission der Provinz Oesterreich ob der Enns wird hiemit bekannt gemacht, daß den 16. Ottober 1824 im Rathssale des hierortlgen k. k. Regverungs -Gebäu- *'2 des die im Traunkreise entlegene Staatsherrschaft Siernmg der öffentlichen Versteigerung ausgesetzt, und an den Bestbiether, unter dem Vorbehalte der Bestätigung der k. k. Staats- und Fondsgüter-Veraußerungs-Hoftommissson, verkauft werden wird. Die vorzüglichsten Gefällsgegensiände dieser Herrschaft sind: Die jahrlichen Urbarial-Gkldgabenvon 143 Grundunterthanen, in einem unveränderlichen Betrage von 351 fi. 223/4 kr., der Natural-Körnerdienst mit ZZ^/Lä Metzen Korn, und 35 32/64 Metzen Haber, 72 Zug-Robath-Ta-ge; die urbarsmäßige Schutzsteuer pr. i5 kr. von jedem Inwohner eines Grundunterthans, die lopcrcentigen Laudemial- und Mortuar-Gebühren bey Besitz-Veränderungen unter Lebenden vom liegenden, und bey Todt-falls-Verhandlungen vom liegenden und fahrenden Vermögen; das sogenannte in Geld reluirte Sterbhaupt bey mehreren Unterthanen; das Marktoder Standel-Geld; die patentmäßigen Grundbuchs-, adeligen-, Richteramts- und Justiz-Taxen; endlich der große unö kleine Zehent auföi63 Joch gut cultivirter Ackergrünoe. Außer den vorerwähnten gründ- und gerichtsherrlichen Ertrags-Rubriken, besitzt die Herrschaft noch eine eigene Dominical-Meyerey, bestehend in 2 21/64 Joch 11 Quadr. Klafter Gärten, 35 ^7/64 Joch 9 Klafter Aecker, 8 24/64 Joch 4 Klafter Wiesen, 6 57/64 Joch 1 Klafter Waldung, 43/64 Joch 17 Klafter Teichen, und ein solid gebautes im guten Ballstande hergehaltenes Schloß. Als Ausrufspreis ist nach dem Durchschnitte der Ergebnisse der von den Jahren igiobis 1819 m die Staats-Netto-Casse eingestossenen, und nach dem jedesjähngen Gelo-Durchschnitts- Curse auf Metall-Münze reduzirten baren Geldabfuhren, die Summe von 212,914 Gulden 55 ^Kr. Conv. Münze, Sage:' Zwey Mahl Hundert Zwölf Tausend Neun Hundert Vierzehn Gulden 55 Kr. C. M. bestimmt worden. Zum ^A^ause dieses. Staatsgutes wird Jedermann zugelassen, der hierlandes^zum Realitatenbesitze überhaupt geeignet ist, und Jenem der in der..Regel nicht landtafelfahig ist, kömmt im Falle, als er die Herrschaft Siermng unmittelbar vom Staate ersteht, die mit Circular-Verordnung dd. 27. April i3i3 der Regierung kundgemachte allerhöchst bewilligte Nachsicht der Landtafelfahlgkeit und die damit verbundene Befreyung von Entrichtung der'doppelten Gülte für sich und seine Erben in gerader absteiaen-der Lmle zii Statten. Wer bey der Versteigerung für einen Dritten einen Anboth machen will, hat sich vorläufig mit einer rechtsbindigen auf diesen Act lautenden Vollmacht seines Committenten auszuweisen; nehstbey aber hat jeder Kauflustige den zehnten Theil dcs Ausrufspreises mit 21291 fi. 28 3/4 kr.. Sage: Zwanzig Ein Tausend Zwey Hundert Neunzig Einen Gulden 26 3/4 Kr. Conv. Münze, als Caution gleich bey der Versteigerung zu Handen der Commission, entweder bar, oder in öffentlichen auf Metall-Münze und aufUeberbringer lautenden Staatspapieren nach ihrem cursmäßigen Werthe zu erlegen, oder eine auf diesen Betrag lautende, von der k. k.Kammerprocuratur vorläufig geprüfte lmd als bewahrt bestätigte Sicherstellungs-Urkunde beyzubringen. Die^bar erlegte Caution wird dem Ersteher, für den Fall der Ra-tification des Verkaufes, in den Kausschilling bey dem Erläge der ersten Ratenzahlung eingerechnet, den übrigen Licitanten abcr wird sie sogleich nach geendeter Licitation, so wie dem Böstbicther, wenn die Ratification nicht erfolgen sollte, gleich nach der eröffneten Verweigerung derselben, zurückgestellt werden. Der Käufer hat übrigens den Kaufschilling, wenn er den-Men nicht sogleich berichtigen wollte, zum dritten Theil binnen vier pochen nach erfolgter Genehmigung des Verkaufes noch vor der Guts-udergabe zu erlegen; den verbleibenden Rest kann er gegen dem, daß er oenMenauf der erkauften Herrschaft in erster Priorität versichere, mit ^ayrllchenFunfvonH undert in Conv. Münze und in halbjährigen Raten verzmse, in fünf gleichen Raten bezahlen. Wer die Herrschaft in Augenschein nehmen will, hat sich an die Verwaltung zu Sierning zu wenden, die ausführliche Gutsbeschreibung aber, dle buchhalterischen Anschläge und Ausweise, so wie die nähern Verkaufs-dmgniffe, können täglich zu den gewöhnlichen Amtsstunden bey der hiesig k. k. Staatsbuchhaltung und bey einge- sehen werden. Linz am 7. August 182/,. Von der k. k. ob-der - ennsischm Staatsgüter-Veräuße-rungs-Commission. Johann Nep. Freyherr v. Stiebar, Referent. — i/ZK — Vermischte Verlautbarunge,u <> 2' ,2," (^oncurö-Oroffnung. ». , ^ >^.. ^ " über das Verlaßvermogen kcs Jacob Turk von Toppol. ,^ Nan dem Bcnrk^crichte Schnceberq wir« durch gegenwärtiges Odict allen eenicn;. .en dctannt gemacht: Es sey auf Ansuchen der W.twe He. ?/^ ^urk a^saean Errichtung der Iuventur erklärten Erbmn chies verstorbenen Ehe. manncs Iac Tutt un deH wegen der beider ,?«^V ^ ??^l l ^ aevftoacnen Verlassesliquidaoon sich gezeigten, oen Vermögens' unterm 2^. UprN die'Erösswng des Concurfts ützer das gc ammtc ^^^/rr ^des ".a?okV besindttckc beweg - und unbewegliche !/; ?m^ aew nH un^ cinstrreüigen Vermögcnsvcrwalter Herr Bartholemäui ^^^^^^n^^ .we ^erung zu stellen .ner ^oroerung vn ^r i" diesem Ende auf den '4. October l. I. ^ n N?V ^ < n d'"eftr G riK^ bestimmten Tagsayuna m-itt^st mündli. H7r^e w P toc N an um und in jencr nichtmur oie Richtigkett semer For- derung ond"rn auch das Recht, kraft dessen er m.diese oder lene^lse gest^t zu n^er. ;u erweisen, alü widrigcns nachVerftieftung und diejenigen, welche ihre Forderung mö dahm mcht ^ m^det hab?n in Rücksicht des gcsammten Vermögens der besagten Vcrl.ßmassc «bn Rusn.hme auch d ftyn sollen, wenn chncn wlMlch em Compens,- ^onsrecht geböte oder wenn sie auch ein eigeneS Gut von der Ma;,e zu fordern h^ren, oder wenn auch chre Forderung auf ein licgendeö Gut vorgemerkt, wäre daß also j.lche Gläubiae?,w"nn sie etwa zur Masse schuldig seyn sollten, dle Schuld ungeachtet dc3 Compensations-Eigenthums odar Pfandrechtes, das chnen sonst zu Statten gekommen «^re ablutraaen verhalten werden würden. Übriacns wird bey dieser Liquidirungstagsatzung auch zugleich der Versuch gemacht ^<.^!n dieses ßoncursaeschäftim Vergleichswege abzuchun; soNre jedoch solches im We-^de GAe nicht N können, so wird am nähmlichen Tage ein Masse. A .^7r ^ess/nt u^ mr Bestätigung deK promsorlschen oder Wahl eines neuen Ber. ^'^ ! ^"rmalters' dann der OcedttorewAusschüsse geschritten werden, ^"^rwa^^n^^ ___ »-----------------------""^ E d i c t° Nr. 255. ^>^m,' ;.«<. welä?e beo dem Verlasse des zu Wröst am 16. April 1624 verstorbenen ^ ^^^i^^ anS was immer für einem RechtZgrunde entweder eine Forderung zu Ierne Schwi sie , ^""s^cm Verlasse etwas schulden, werden hiemit wegen Anmel-machen vermeme^ ooe^ " ^ f den 'L. Octodcr .L24, Vermittag von, 9 diö r2 ^"^/^t7n ^ ^una^ erscheinen vorgeladen, als im Widrigen die Ver- Uhr bestunmten ^agsatz^ ^^„ b,y derer Ausbleiben in Folge NVG^ ,ber, wenn gegen selb. gleich im We^e Rech. renS vorgegangen werden würde. „ - Bezirksgericht Sonnegg den^Mtt^r^^-------7——____,>.- 37^23 ^ ?ceilbiethungs« Edict. ,. . . (2) Vom BenrksaerlHte der Herrschaft zu Neumarttl^wird hiemit kund gemacht: Auf Ansuche7d7^/r^» W- i«r Vornahme der unter '4- April .62. de.Migten, aber wegen vom Gegner auf Kistirung uberrelchtcn 5ilage mcht vorgenom. menen gerichtlichen Feilbiethunq der dem Michael nun Joseph Terran gehongen, zu Un-krduplach, der ^^irchengült NaclaS sub Eonfc- Nro. » dienstbaren, auf ^9 ft. gerlcht« lich geschäzten Rauftechtshube, und der aus vier Gängen und einer besondern Stampf bestehenden Mauthmahlmühle cuni ^rmäo inztructo, wegen schuldigen 455 ft. 55 1^2 fr^ c. 3. c., drey neue Tagsatzungen, als auf den 20. October, 2). November und 23. December 1824, jedesmahl Vormittag von 9 bis ^2 Uhr im Ottc dcr Rcalitäc mit ocm Anhange anberaumt worden, daß wenn dle bemcldcten Rcallniten weder,bey dcr ersten oder zweyten Tagsahung mcht über oder um dcn Schätzungswert!) würden vrläußcrt wer« den können, dieselben bey der dritten Tagsatzung auch unter demselben hintan gegeben, werden würden. Dem zu Folge werden ssse Kauflustigen, und insbesondere d,e intabulirtcn Glau« biger mit dem Beysahe vorgeladen, daß sie die dietzfälliqen Licttationsdcdingnissc in dieser Bezirkskanzley zu den gewöhnlichen Amtsstunden täglich einsehen oder davon Ab« schriften erhalten tonnen. Bezirksgericht Neumarktl d«n ,7. September 1824. __________________ 3» 122N. Feilbiethungs. Edict. (2) Von dem Bezirksgerichte der Staatshcrrsckaft Rupertshof wird hiemit bekannt gemacht: Es fty auf Anlangen des Johann Dullcr von Iulkendorf, in die erccutive Versteigerung des dem Franz Welle von Pottcndorf gehörigen, mit dem Pfandrechte beleg« ten beweglichen- und unbeweglichen, gerichtlich auf 363 ft. 26 tr^geschätzten Vermögens, nahmentlich 1 Ochsel, i Gchwein, 2 Deichsclluäq^n, 3 Fässer, 1 ,Bodung, , Kette, « fsMcn, l Pflug, 5 Bienenstöcke, zusammen im^chähungswerthe pr. Hü ft. 28 kr., iand ln so ferne diese Gegenstände zur Deckung dcr schuld sammt Kosten und Nedenverbind-nchteitcn nicht hinreichen, seiner zu Pottendorf liegenden, der löblichen Grundobrigkeit ('>osfcqiat-KavitelNeustadll zinsbaren, sammt Wohn.- undWirthschaftsgebäudcn auf522 ss. geschätzten 2^0 dl. Kaufrecktshube, wegen dem Executi.Znsführer laut rechtMäftigem Con» tumaz. Urtheile vom 4. März d. I. schuldigen 63 ft. 33 kr. c. 5. c. gewisliget, und hiezu der 'Tag auf den 9. Octoder, L.-Novembcr und 6. December I. I., jederzeit nm 9 Uhr Donrunagö im Orte Poticndorf mit dem Anhange bestimmt norden, daß Falls diese Gegenstände weder bei) der ersten noch zweyten Feilriethungstagsahung um den gericht. lichen Schätzung^wetth oder darüber nicht an Mann gebracht werden tonnten, selbe bei) d?r driiten und letzlen Versteigerung auch unter der Schätzung hintan gegeben werden würden. Bezirksgericht Rupertshof am ,4. September iL2^. ^ Z. ,?,3. ^ ^^ —— sZ) Die zum Verlasse deg Anton Werlitz, insgemein Glinouz, gehörigen, dem Grundbu« che der Herrschaft Nadmannsdorf einverleibten zwey Freysaß - Hubgri'mde sammt dazu gchöriqen Wohn« und Wirthschaftsgebäuden in Birkendorf, werden nber Ansuchen des aufgestellten Vorlas^Curators den 6. des k. M. October, dann den 6. November un5 4» December 1N24, VormittagK von 9 bis ,2 Uhr, und nöthigcnfalls auch Nach-mtttags von 5 bls 6 Uhr, in dem Orte ihrer Lage, und zwar 5ey der ersten und zweyten Taysa< hung nur um odcr über den Schähungswerth, beo der dritten aber auch unter demstl. ben nach einzelnen Grundtheilen im Wege ver Licitation veräußert werden. ^as S^ähungsprotocoll und die Vers?eic;erungsbedingnisse tonnen m dleser y,erlchts-ranzley eingesehen, wie auch Abschriften davon genommen werden; vorlausig aber wird ""6fMgl' daß ^^^ ein unbeträchtlicher Tbcil des Mcifibotheö am Tage der Licitation, llderrest aber in ,0. bis ,5jähligen Zahlungsfristen zu erlegen seyn werde. <»ez,ittüger!cht Kieselstein in Krainburg den 17. September ,624._______ Z- "92. Feildiethun'g's^Sdict. ' . Nro. 23^?" (^) Von dem Bezirksgerichte der Religionsfondsherrschaft Stttxb wird bekannt gemacht: Go sey über mündliches Einschreiten des Anton Koporz, vulge PräwiN, Mühler von The-men'h, gegen Franz Gradner, 'ulgo Kastigar, Hüblec ^u Großgaber, wegen schuldi« sser 7^ ft 49 kr. sammt Anhang, in die öffentliche Feübiethung der gegner'schen mit Pfandrechte belegten, gerichtlich auf 45» ft, 26 kr. m M. M. geschätzten, der löblichen Grundherrschaft Thurn bey Gallenstein sub Rect. Nro. ,ai dienstbaren Hübe, mit den Wohn- und Wirtschaftsgebäuden und der dabey befindlichen, auf 172 ft. 3a kr. betheue»» ten Fahrnisse, im Wege der Gxecution gewiNiget, und hiczu drey Versteigerungs-Tec» mine, nähmlich der ,9. Ottober, der 19. November und dcr 20. December l. I., jedesmahl um 9 Uhr früh im Qrte zu Großgabcr mit dem Ncyfahe ausgeschrieben worden, - daß wenn diese Realität und die Fahrnisse weder bey der ersten noch zweyten Frilbiethungs« tagsatzung um den Schätzungswerth oder "arüber vertauft werden sollten, selbe beo der dritten Feilbiethung auch unter der Schätzung hintan gegeben werden würden. Wozu Kauflustige und intabulirte Gläubiger zu erscheinen hiemu vorgeladen werden. Sittich am 10.-September 1824. ._______ Z. 1210. E d i c t. (3) Alle jene, die auf den Nachlaß des zu Sostru ohne Hinterlassung eines Testaments verstorbenen Jacob Inglitsch, Gut Strobelhofer Grundholden, als Gläubiger oder als Grben Ansprüche zu machen gedenken, wie auch jene, die zu diesem Verlasse schulden, werden am 24. September l. I. früh um 9 Uhr um so gewisser in dieser Amtstanzley zu erscheinen haben, als sich im Widrigen Erstere die Folgenlaus dem 5-4- §. b. G. B. selbst zur Last zu legen, uno Letztere zu gewärtigen haben werden, daß wider sie imWe-ße Rechtens fürgegangen werde. Bezirksgericht Herrschaft Weixelberg am 5i. August ,834. Z. :2^9? lz d i c t. (5) Alle jene, die auf den Verlaß d.5 zu Vai^ck^jaminHverstorbenen Anton (^>orenz üus welch immer für einem Rechtsgrunde als (Zrben oder als Gläubiger Ansprüche zu machen gedenken, so auch jene, die zu diesem Verlasse etwas schulden, werden am 24. September l. I. früh um 9 Uhr in.-l so gewisser in dieser Amtskanzlcv erGeinen und ihre Anspcüche rechtsgültig darthun, als im Widrigen erstere die Folgen des 6»4 tz. b. G.B. sich zur Last legen müßten, und Letztere im Wege Rechtens um ihre Rückstände ange. gangen würden. ' Bon dem Bezirksgerichte Hcrrscdoft Weixelberg am 25. August ,624. Z. ^ l6. Anzeige. ^) Der Unterzeichnete gibt si b d,e Ohre anzuzeigen, daß jetzt ,ur Legezeit der Blumen« Zwiebln, beo ihm nebst Mater,^l., Spezercy., Färb. und Früchten Waaren, dann aller Gattungen Gatten- und Wal^samcn, ^ne gute Auswahl von schöne HoNänder hyazin^ rhen, ftühe, späte, gefüllte u,^d ^eder^ulpcn, Narcissen, Kalserkronen, Ii-ris ^«nc^ujj-l..n und Lilien.Martiiqon und ivnßc zu haben sind; auch werden gefüllte Grund Nelken, im Nicht minder empsteblt sich derselbe nnt dem m offentllchen Blättern angepriesenen gefüllten, gekraußten Petersilien Samen munverfälschter Waare, 'und erleichtert dadurch dem Liebhaber den kostspieligen Bezug von Erfurt. - 8erd. I. Schmidt, __________zum Mohren auf dem Schuplatz. 3^202. Pferde und Wagen zu verkaufen. (Z)"" ^w?v fthr ^ut eingeführte i6fäustigc Calefchpferde, dunkelrothe Füchse mit gezogenen Plassen, 6 unzählig, beyde WaNachen, dann eine sehr bequeme weni'a überführte leichte Reis?. Callesche mlt vier starken Federn, abgenommen werden könncndcn bobcm ^mscherbock, Spcihl,:der für den Kutscher, und aNcn sonstig hiezu flchö!lg,'n Requisiten, imd um billige Preise zu verkaufn. Das Nähere erfährt man zu Laibach in der Herrn-gasse lm Lepuschitschischcn haus^ Nr. 214 im zweyten Stocke von dem Eigenthümer dieser Pfcroe und Caleschc selbst, . , Gubernial-Verlautbarungen. > '!<' ^ I. z^^5. Currendt Nr. 1556s. des f. ?. illyrischen Guberniums zu faibach. Weaen Abnahme der Besitzveranderungsgebühr bcy Güterlotterien. kthenn>aart, Pfundgeld, oder sonst wie immer he.ßen, ungeachtet be, statt des gewonnn »en Gutes, den im Gpielplane angebothenen Abfmdun^ett'«? vorwah t, oder env< Uch, wenn der die Re.lttät mit sich führende Treffer^uf «rn los fallt, welche< zur Zeit der Ziehung ein Eigenthum bei bishergen Besitzers des Gutes lst, folglich knne Vesitzreranderung emgetreten isi." . ' ^ ^ , Welche mi.' hohem Hofkanzltp-D. Joseph Tamlllo Freyherr v. Sch Mldburg, ^ - Gouverneur. ^^>^' ^ - ^ Iysi>h W«gn«r/ ?.k.Gub.R»th. !" W a v sch^l u,'den 6. August 1824. ' Die Ctntral-?iquidattdni-ssVnä'mission bes KöniZrelchs Pohlen. Da zufolge des §. 35 der von.der Regierung mit Verordnung vom 27. I«n< ner d. I. erlasseyen, und durch die ssentral^L.^uldatlons-Commission unterm 9. Iuny d. I. in, den öffentllckcn Blattern zur,.allgemenun WEensch«ft bckanntg«« machten Vorschrift angeordnet morden ist, daß jede Fordecung m»t ""alna^ BtwMn, die von tmer zu deren AusferNgung befugten ^chorde ercheüt sind, belegt werden müssen, ft müssen demnach alle Originäl-Pewen«, sowoy! ,mr,, d^e bereüs in dem Bureau der klquidations-Commnsion niedergelegt und wieder »on den Eigenthümern lurückgenommen worden sind, als auch M", dtt noch mcht »orgelegt wurden und sich in Häntzen der Prwaten befinden, und zwarnahmentlich: ») die französischen Boys zu zehntausend Franken und veren Toupons, zufolge der Bajonntr.Convention;'ferner ?^n «.. ^ t ") die von dir Finanzverwaltung des HerzogtyumzWarschau ausgegebenen hypothezirten Gchakobligatlonen vom Jahre i8o3, und mcht mmver dl< über dieses Anlehen ausgefertigten und noch nicht gegen Obligationen ausgewechselten Quittungen; - c) die Cassa-Billeten des Herzogthums Warschau; ä) die Cernficate der bestandenen eentral^quchat,ons^ommlsston des Ht«^ zygthums Warschau; ^ l/42 — e) die Zeugnisse der, Knegscommission über ruckstandiac'1 Gold an Mllilar. Perssnen, so wu über Schulden der bestandenen Mllitar-Verpstegs-Direction, der Krlegsadmtmstration, der Artillerie, und Genie. Dnecrwnu. s. w., ^elch Prlvitten ausgefolgt worden sind; , ., ^,lcye «- c ^ ^'^ ^'" ^^ kaiserlich österreichischen Regierung über Krieasdarleben und 5»eferungs-Relmtlonen ausgestellten und seiner Feit nicht gegen die unter'dem Titel: ^t«tura l.kltferungs- und K r,e g sda rle h cn-Obligationen ausgefettlgten Obligationen, ausgewechselten Quittungen, wie auch dle Obliaas Nonen der österreichischen Regierung, welche für die, von Kahalen und jüdischen Gememden ,m Konlßreiche Pohlen und im Bezirke der freyen Stadt Krakau schuldig ßewcsenln 3«pttal,en ausgestellt werden M; nicht minder Forderungen aus diesem Titel, die noch mcht gegen Obligationen ausgewechselt worden sind-mit einem Worte, «ller Art Obligationen, oder noch nicht re«llsirte Anwelsungen oh , in der Freyheit emer freyen Schalk tung mtt ihrem Eigenthum mcht zu beschranken, erklärt die semral.LmuidationS-komm'sjwn, daß uber den Erlag d am 2, k. M. October Vormittags um 9 Uhr in diesem Kreisamte ab« leyiUten werden wird. Diejenigen, welche diest Lieferung zu übernehmen k^lnnt sind, werden am obbesagten Tage und bemeldter Stunde in dieses t.r. Freisamt zu erscheinen hiemit eingelüdm, mit dem Bepsatze, daß auch vmz Getreidproducenten Lieferungs-Anträg« mit 5o Metzen, gegen Zuhält runZ der MtarionsbeQingmsse, bey dieser Licitation aufgenommen werden; vbngens, um allen Beirrungen vorzubeugen, ist von jedem erschienenen Mit» ucuanten zu den beyzubringenden Getreldmustnn auch daS Gewicht dersel» ^n beyzusetzen, damit bey jedcm dieser Musier sowohl die Qualität als das Gewtcht der beygebrachten Getreidgattungen ersichtlich sey, Die Licitationsbedinanisse können bey diesem Kreisamte in den gewöhn» Uchen Amtssiunden eingesehen werden. K. K. Kreisamt ^aibach am^2Z. September 1^24. > ^ Berichtigung. » ^n dem Cnculare de<5 e. k- KrcisamttS vom Ho. Seplembel 0. I., Zahl »-33, an di, Hau»' ^ ^"dumer der Hauptstadt Laibach, in Betreff d«? Hauszinssteuer'Aoscvrelbung von le«rftthe»< ^^W^>ung/n,,soll es u, de« ,4. Znleh^ihen: vom ;U. I u ny i.»«»-^............. ____ I Aemtliche Verlautbarungen. ^^^7. Kundmachung. Nro, 10462. - ^!) Vun der k. k. illyr. Zollgefallen-Verwaliung n.'ird bekannt gemacht, d^ß ^.^"lckenmauth zu Tschernutsch um den Au5rufsprns pr. 3716 ft./ am 4. O«, /"' ' ^- Uln g Uhr Vormittag m der hicsigen k. k. M»uthoberamtskanzl«p de» ^ "'^pugen Pachiverstcigerung unterzpgen werde, wc^u die Pachtlusugen mit h^ ^kpsa^e eingeladen werden, daß hlefür die nähmlichen Pachlbcdmgmffe w,< ^y der fruyern Versteigerung zum Grunde gelegt smd, und bey dtm k, k. Mauth« "eramie ach,er eingesehen werden können. Lüchach hen ih. Ecptemb^ 1524. * 2 Z. 1219. Kundmachung. Nro. 10729. ,<^ Von der k. k. illyv. küstenlän^schcn ^ollgefagen-Administration wird zur sll-gememen Kenntniß gebracht, daß m Fvlge herabgelangtcr hohen Hofkammer-B«c willigung, am 5. October 1824 Vormittag um 9 Uhr m der k. k. Mauthobe,-amts-Kanzlcy zu Vlllach, zur.Transportlrung von i5ooo Ccntncr Salzes aus Hslltln nach Hpital, eine Minuendo, ^icttation abgehalten werden wird, wovon dle Pachtbeomgniffe beym gedachren Maurhoberamre eingesehen werden können. An die Pachtlustlgen ergeht somit hlerzu die Einladung. Laibach am 17. September 16,4. I. IZ36. j^icitations-Ankü ndigung. aä Nr. 2627. (l) Das k. f. Marine-Ober-Kommando macht kund, daß am 18. de< nächsten MonathsOctober Vormittags um iz Uhr, in Vcm gewöhnlichen Saale neben dem Arsenals-Hauptthore, die Versteigerung wegen Überlassung an den Bestb»ethen-dm der Llferung jener Buchdrucker-Arbeuen «Vtatt haben wtrd, welche die k. k. Marine in-dem Laufe von drey Jahren, die »on dem Tage der erfolgten hohen Hof< 5 legsrathlichen Genehmigung der betreffenden Eontracts-Pr. Zig beschrieben, von welcher dem löbl. Mllttär-sommando, sonne auch dem Playcommando zu ?aibach mehrere Exem, pkave Übermacht worden sind, und wo sonach alle dlejemgen, welche an der angekündigten Verlängerung Thnl zu nehmen wünschen, sich dt« zu chrer Unternehmung nöthigen Notizen verschaffen können. ' Venedig am z6. September 1624. Der Ober - Commandant der ?. k. Marine,, ^.inüoÄre ^Hi'izuiz I>aulu5ei ^ General - Major. Der Oberverwalter und Oconom. Arsenals. Referent. ______ __________I- ^^an; Edler "- ^anettl.__________ Vermischte Verlautbarungen. K. 12Z7. O d i c t. Z;^ z«« (») Bom Bezirfsserichte der HerrschaftPöllandrc^rdhiemit allgemein bekannt gemacht: schätzten l^I Kaufrecktshude, dann ein Ochs um lo ft., eine Kuh um 7 ft., und sechs ' Schafe um 4 ft., im Wege der Oxecution gervilligct, und zur Bornahme derselben drey Aagsayungen, in loco Saoerz, die erste auf den ib. October, tie zweyte auf den »5. November und die dritce auf »en »5. December l. I., jedesmahl Vormittags von 9 bis «2 Uhr mtt dem Beyfügen bestimmt worden, daß, im Fatte das gegncrijche Real. und MooUar.VtlmoAen wetzer bey der ersten noch zweyten Felldiethungstags^hung nichtwe- wzftenz um de«, Schätzunü3werth an M»nn »ngebracht werden fönnte,,selchtK^ey der dltmn Ta«s^hunZ auch mner oer Sckaßung hlni^n ««geben rochen ^^^^ , Ntz'^-kgkl^i Possano am »6. Scpttmber 1624.____________^^_________^ K. »-Z5 ^recutivt'Versteig,ru,ig Mo. 2257. det M.^>.K Ge?sÄN-, vul^o Kmeth'scken Hubgrundes zu Iablan'tz, am ,,. Oct. .LzO (.) Vom Be7irfz^^tt del Rcli.zwnsfondihellsckaft Sttuch w.rd bekannt gemalt-EH sey v?n d s m lachte auf erneuertet Ansucken deö Franz hauptmonn, vulgo I^ ^^^^^^^^be^un^er^ ^vt. Deter, gehon. gen offenttnben (5ceNlspapnre, als: ^ ,^, ^r 2Ü. December ^2 nc^ ^ ^ ^ , th«tt kwm .3. A.gust iN^auf566 fi. 4' kr. f.mmt 5 prct. ^ e« '^" ^ ^ we^n tn den i^nz X.ver Freyh-tr. v. L^ntburn s^ ,«^4 kr.; bewlll.get, und zur Bornim« >"lclb«n ^er erst^erm'« a ^ ^ d«24. . ^________^ ^ 3^^^" E d i c t ^ Nro. 1941. womit das Mmksaericht ^aasberq bekannt macht, 'daß die ni dcr Exe-NN ^"''"s Ruß. von Lalbach, wzder Mchael Turk VonOberloitsch,. wegen 1943 ft. 48 ij2 kr. sammt Zinsen bewilligte, mit hierortigem Ldlcte vom 3o. May 1624 bekannt gemachte executive Ver^ steigenmg des dem Letztern gehörigen Vermögens einstweilen, suspendier sep. Bezirksgericht. Haasberg am 21. September 1624,, Z., '2^l. OuKrtier,u vergehen.. (l) ' In dem Haufe Nro. 28z. am platze, ist ein« Woblning im zweyten Stockwerke, bestehend aus zweo große>i Himmer«, «mec tl«nen Küche sammt Speisekammer, dann einer Holzlege und einem Keller,, auf kommend« St. MichaeU, Zeit zu vergcden. Dai Nähere erfährt man im zweyten Stocke dasMst. T.., I22g.. VL^K^^53 -^^^^I6N (2) ' ^«n auä Iloctl' und (^ipalaälcn all« (^H^ung«« (^U5z^v22r«n> alä: O«s^n, Ki,ezKssi Kockgescliil-i-e, 3z)Hr- uncl I''l5uerlil.'i-6'I'l^l.«n, Wiriä- uncl V^azZer-U.ülir6n » <^«->vic!n«, VV^^c:n, 3c)lirn»6tl-^.liibogl:, I^cnz^r- U5i6 ^koi-^itter, ^u^Il - unä I?2pi^-ff,Hc'lei--I'^l?35«ii, voll5t'Hn6lZe 1l2e!i5^lÄc-kn«I6in2scIiInl;n, und ^Ile ^«Iladl^L ÄlaLclii-nent^c:ilc? n. 3. >v., zowonl N2c^l, vorli2nclc>n6n ^luä«!!«« und Lsiclinun^öll alz tu or^' Uleilenäen Le8t6iIunZcn, van kl^inäteil 3>.lic^e:Z dls xu M255en init 5o (^«ntslei- in e»-n«in (^u^5<:, aus <1«in deäl<.'k ^rHuun, xällen, und soill- Hc,l^vel- 2eröpi-en^i)ui-en littlii'-siciür^uZsolze«, vvolclieI äicl^ vvia Z^nmiLä^LlKLn Ilolii-l:«, dreti^u» «Heen, t:ot)L!n, 3^li1t:^ sen und poltUr^n l555t, ünß^lciüzt. Die ßl^^lixvaiU^, in 22 vcn^c^i^denon Hormon und Desgeinz ei°xeu3t werdende«» 2irnmLrüs«n vc>n »2o di2 n5oWi«ne!'t'lund pi-. 5tucl< im (>ä>vicl,le, Xl^clinel <üon5li-Us:^c>» I^eiclniZkeif,, «^«Ls-Kmaclc, I^einneil d«5 (^1155« und I)ÄU3l-nufti»!c<>It ö<,lir cnips^üleull au5 , ^vi« dl6L5 niLni-^i-« dc?r ersten llHndlun^8näuLc»r unll 2u5^l.'2^il-nnel«n l'rivIfen I tQ-ÜLnz, ^sain8 und I5NZ2I-N5, in5ix55undl;l-6 Hl>er d25 alieriwcl^w Mlttlir-Hi-Hl- 6e, Inmbai'digcl'l - venn^ unter Icun5tger,ollnten,ÄlINlpulHtionen, von einer «nt5cni^dverden unter der ^.ddreägs:^ eän^u?en^«n ersu^net. Z, lZoo. Fruchtbaume zu 2^ kr. zu verkaufen, nähmlich: (Z) ' ^vyße Mirabellen, gelbe Mirabellen , Rinclod, französische Pflaumen, Eper- Pflaumen, gcibe Maumcn, Damascene; Pftauc — 1747 — wen; gelbe Spandliny, große Virgoles, Amalie von Frankreichs Verdazzir BrZn-ner Zwetschgen, langeZwetschgen, getüpfelte Zwetschgen, weiße Zwetschgen. Frühe Amarilltn, späte Amarillen, schwarze Amarillen. Weiße Feigen, schwarze Feigen, Madonna-Feigen, italienische Fciqcn, Bmyrner Feigen, Fuckerfeigen, grüne Feig