A M t s -A^,^F Blatt. C^uberni^l - ^erlautbHrungen. Z. l5li. (2) Nr. 236!/?. Kundmachung der Versteigerung der niedc rösten re ichisch en Cam eral fo n d s- He rrschaft Großenzersdorf im V. U. M. B. — Am 23< December iLZ? Vormittags um lo UHr wird im Nachssaale der k. k. nicderöster, rrichischcn Landesregierung, die in der Provinz Nttdcrösterreich V. U. M. B. gelegene Cameral-fond? Herrschaft G'^ o ß e nz er sd o r f, ,m We-ae der öffcntllckcn Versteigerung mlt dcm Vorbehalte dcr höheren Genehmigung nun Verkaufe aufgebothen werden. — Dcr Ausrufs-prlis dicscr Realität ist auf Zw ei m a h l h un-dert ftebenzig zweitausend sechs Gulden 5o Kreuzer Conventions-Münze festgesetzt. — Die vorzüglichsten Bestandtheile dcr Herrschaft Großcnzcrödorf, welche drei Stunden v^n Wien entfett lst, sind: Erstens an Gebäuden: ») das herrschaftliche Amtshaus nnt einem Stockwerke, bcsichnd aus H3 Zimmern, 2 Küchen und Speiickammern, einer großen Schcurr, mehreren Holzbebaltnis« sen, cmcr Wligenschupfc, Pferde- und Küh, Wallungen ;c. ^z d) dcr herrschaftliche Schüttkasten auf I2) an Acckcrn 853 Joch 666 III Klafter; c-) an Wt<-scn 5a Il-'ch ll36siz Klafter; d) an Nieder« waldungcn l^9 I°ch 296 lD Klafter; e) an ^ucwcidm 33 Joch g35 lH Klafter; y an Hut-leiden mit Holznutzen 9 Joch 5 lll Klafter. >- Drlttcnv die Grundherrlichkeit/ und swar über Äa3 dihcmste NnteNhancn, in den Ortschaften GroßcnzerSdorf, Raa6dorf, Wittau, Probstdorf, Schönau, Ufer, Mühlleuten und Oroßhofcn; ferner über io2ä Uebe, landgewah-ren. ^ Viertensan Gelddienstcn und sonsti» gen herrschaftlichen Bezügen: cl)an Hausdienst, Malzfuhrlobn, Kascdicnst und Ucbcrländdicnss, zusammen l fi. 56 kr.C. M. und ^17 si. HL'/5 kr. W. W.; I)) an Drittclsicuer jährlich i83 fi. /,9^ kr. W. W.; e) an Korucrdicnst auf das Stockcraucr Maß reducirt 23/^^ Metzcn Weitzcn, 199^6 Metzen Korn und lSyyV^ Mci^en Hafer; ä) an Kuchcldicnst 2^. Stück Hühner, 23l2'/2 Stück Eyer, ido Pfund Unschlitt; 6) an Umg^dgcld oder Richte,wahl-gcld, Gcwcrbszins, Sclnffmühlzins, Stand« gcld am Bartholomaus-Markt zu Großenzers-dorf, im Durchschnitte zusammen 2äo fi./»3kr. W. 2^).; f) die patentmaßige 3ug« und Hand-Naiuralroboth. Diese ist periodisch u '? gegenwärtig vom 1. November i633 bis dahin »637, im Ganzcn um jährliche 2656 fi. C. M. vcrpach« tct. Nebst derselben wird auch von einigen neu erbauten Hausern ein firmes Nobolhgcld, wel-chcs im Ganzln 9 fi. ,5 kr. W. W. bctragt, entrichtet, und die den Inlclttcn obliegende Ro« both, in so fern die Herrschaft sclbe nicht ganz bedarf, mit 6 kr. C. M. für den Tag abgelöst; 8) für Schcmkgerechtigkett von den Gemeinden Großcnzcrsoorf, Raasdorf, Wittau, Probst-dolf, ^chonau und Mühlleutcn jährlich 37 st. 2« kr. W. W., und an Zaufengeld 2t fi. W. W.; b) an ?audemium, Mortuar, Amts,, Gerichts- und Depositentaxen nach dem letzten zehnjährigen Durchschnitte jährlich I075 fi. b6 kr. E. M.; i) an Ta.rvergütung jährlich 7^« si. 2l lr. C. M. — Fünftens an Zehenten : 2) den ganzen Zehent von 2^80 Joch 116 lü Klafter; d) den Dreivierte^hent von 217 Joch 3g7 lll Klafter; o) den Zwcidrittel-zehcnt von 121 Joch 4,8 dl Klafttr; d) den halben Zehent uon l56l Joch c)o5 lll Klafter. — Sechstens an besonderen Gerechtsamen: ») die hohe und niedere Jagd iw ganzen herrschaftlichen Iurisdlltionsbeznke und auf allen unter der Herrschaft siehenden Territorien. Scl> bc ist scit dem Jahre »796 dcm k. k. Obcrslbof, und LandjagermeilTeramte um jahrliche 5^>2 st. W. ZB. verpachtet Zcwesen.^ Für tic Zukunft 79" hat sich dcr allerhöchste Hof das Nccht der Pachtung dieser Jagdbarkeit auf Grundlage ei« nes von Zelt zu Zclt mit dem jeweiligen Herr» schaftsbcsitzer abzuschließenden freien Ueberem-kommens vorbehalten; ^) das Flußfischereirecht m der Donau zu Schönau und zu Mühlleuien, welches gegenwärtig um lc) ft. E. M. jährlich verpachtet ist. c) das Ucberfuhrrecht über d»e Donau zu Großcnzersdorf und zu Schönau lst gegenwärtig um 160 si. E. M. jährlich verpachtet ; 6) das Patronatsrecht über die ^?tadt» pfarrc zu Großenzersdorf, die Fllialkirche zu Mühllcutcn llnd dle Pfarre zu Raasdorf-, e)dlö Torfhcrrlichkelt lN Großcnzersrorf, Raasoorf, Pv^dorf, Großhosen. Witlau, Probstdorf, Schö« nau, Ufer und Mühlleutcn; t) die Criminal» Gerichtsbarkeit in eben diesen Ortschaften, und die Verwaltung des in Großenzcrsdorf beste-siehenden Spitals mtt sechs Pfründnerstellen, von welchen die Herrschaft, im Einverständnisse mit dem jeweiligen Stadtpfarrer dasclbst, vler zu vergeben hat; F) das Wc,d« und Blumensuch-recht in mehreren Gemeinden, derzeit um 268 fl. E. M. jährlich verpachtet; 1l) die Bierschankge« rcckngkeit, welche gegenwärtig um jährliche 175 fi. E. M. verpachtet lst. — Zum Ankaufe wird Jedermann zugelassen, der Hierlandes Realitäten zu besitzen geeignet lst. — Denjenigen, die in der Negcl nicht landtafclfahig sind, kommt »m Fallc der Erstehung der Herrschaft für ftch und lhre ^elbescrben ,n gerader absteigender i^inie, die mit der Regierungs-Circu-larverordnung vom 2^. April 1616 kund gemachte allerhöchst bewilligte Nachsicht der Land, tafclfahlgkeit und die damir verbundene Befreiung von Entrichtung der doppelten Gülte, wo ditse Entr:ch:ung sonst Stair hat, m Hinsicht dieser Realität zu Statten. — Wer an der Versteigerung Antheil nehmen will, hat als Caution den zehnten Theil des Ausrufspreises bei der Versteigclungs - Commission entweder bar oder in öffentlichen, auf Metallmünze und auf Ueberbnnger lautenden Siaatspapieren, nach ll)rem coursmäßlgen Werthe zu erlegen, oucr elne auf diesen Betrag lautende, von der k. k. Hof- und niederöstcrr. Kammerprocuratur gcovüfte, und als bewahrt bestätigte Sicher-sicllungsacte beizubringen. —Zur Erleichterung jener Kauflustigen, welche wegen großer Ent« fcrnung oder wegen anderer Ursachen bei der ticiiation nicht erscheinen können oder nicht öffentlich licitiren wollen, wird gestattet, uor odcr auch wahrend der Lmtationsverhandlung, schriftliche versiegelte Offerte einzusenden, oder schrlfillche versiegelte Offerte dcr ^icitaiionsccm» mission zu übergeben. — Diese Offerte müssen aber 2) das der Versteigerung ausgesetzte Object/ für welches der Anboth gemacht wird, so wie es in dleser Kundmachung angegeben ist, mit Hinwclsung auf die zur Versteigerung des« selben festgesetzte Zeit, nämlich: Tag, Monath und Jahr gehörig bezeichnen, und die Summe in Conventions-Münze, welche für dieses Object gebothen wird, m emcm einzigen, zugleich mit Ziffern und durch Worte auszudrückenden Betrag bestimmt angeben, indem Offerte, wel< che nicht genau hiernach verfaßt sind, nicht werden berücksichtigt werden ; ^) es muß darin ausdrücklich enthalten seyn, daß sich der Offerent allen jenen Llcuationsbedingungen unterwerfen wolle, welche m dem Llcilalionsprotocolle aufgenommen sind, und vor dem Beginne der Versteigerung vorgelesen werden; c) das Offert muß mit de.n loperccntlgen Vadium des Aus-rufspreises belegt seyn, welches in barem Gelde oder m annehmbaren und haftungsfreien öffentlichen Obligationen nach »hrem Course berechnet, oder in emer von der k. k. Kammtrprocuratur geprüften/ und nach §§. 3)0 und iI^ des all« gemeinen bürgerlichen Gesetzbuches annehmbar erklärten Sichevstellungsacle zu bestehen hat, und 6) mit dem Taufl und Familiennahmcn des Offerenten, dann dem Charakter und Wohn, orte desselben unterfertigt seyn. — Die ue,sie-gellenOfferte werden nach abgeschlossener mündlicher Licttatlon eröffnet werden. — Uebersseigt der m einem dcrlel Offerte gamachte Anboth den be, der mündlichen Versteigerung erzielten Nestboth, so wird der Offcrent sogleich als Bestblether in das Licltacionsprotocoll eingetragen und .hiernach behandelt werden. — Sollte ein schriftliches Offert denselben V?trag ausdrü-ckcn, welcher bei der mündlichen Versteigerung als Bcstboth erzielt wurde, so wird dem mündlichen Bestdlether der Vorzug eingeräumt wer? den. Wofern jedoch mehrere schriftliche Offerte auf den gleichen Betrag lauten, wird sogleich von der LicUatlonscommisslon durch das Lcö entschieden werden, welcher Offerent als Bes^ biether zu betrachten sey. — Dao Drilthcil dcs Kaufschillings ist von dem Erstehcr der Herrschaft vier Wochen nach erfolgttr Genehmigung des Kaufes, noch vor Uebergabe der Herrschaft in die Verwaltung des Kaufers, zu berichtigen ; die verbleibenden zwei Drittheile kann derselbe gegen dem, daß er sie auf der erkauften Herrschaft in erster Priorität versichert, und nnt jährlichen fünf vom Hunoert in Conv. Münze und »n halbjährigen Raten verzinset, bmlU''» fünf Jahren, von dem Tage an gerechnet, ^ 79» welchem die erkaufte Herrschaft mit Vortheil und Lasten an den Käufer übergeht, mit fünf gleichen jährlichen Ratenzahlungen abtragen. — Die ausführlichen Verkaufsbedingnisse, Beschreibung u. s. w. der Herrschaft können an jc-dem Montage, Mittwoche und Sonnabende Vormittags von g dls l2 Uhr in dem Präsidial-Bureau der k. k. mcderöstcrr. Landesregierung eingesehen werden. — Auch kann die Herrschaft selbst bcsich.tiget werden. — Von der k. k. Nie-deröftcrr. Staatsgüter- Neräußerungs- Provin-zialcommiffion. Wien den io. October 18)7. Atavt' unv lauorechtliche Verlautbarungen. Z. i5c>3. (2) Nr. 6^26. Edict. Von dem k. k. «Vtadt? und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über An-suchtn der Helena Taboure, wider Andreas Lukmann, pu^^^o 800 fi. 0.». <--, die mit Be» scheid vom 5. September d. I. bewilligte Feil-bicthung der, dem Letztern gehörigen Realitäten, als: 2) des in derPollana 5>>b Consc. - Nr. 6 liegenden, dem Magistrate laibach »ul, , Urb. Nr. 17 dienstbaren Hauses, sammt den eben dort liegenden/ eben dahin 5ul> Nectlficat. Nr. ^^ und ^/5 dienstbaren Garten, im Schätzungswcrlhe vun 22.^7 fi. 55 kr.; K) der in der St. Peters, Vorstadt ^ud Consc. Nr, 55 liegenden, der fürstbischöstlchen Pfalz Lcubach 5ul) Rect. Nr. 190 dienstbaren ganzen Hübe, im Schatzungswerthe von 1679 st. i5 kr., und 0) dcn bcldcn auf öc> ß. geschätzten, dem hicsi-acn Magistrate 3nl> Mappe Nr. ^^ und ^V» dienstbaren, in Illouza, unter Pullanc erliegenden Gemeindeanthcil, nach dem Begehren der auf drei Monathe suspmdlrt worden. — Demnach rrlrd zu dieser Fcilbicthung die crste Tagsa^ung auf vcn ^5. Jänner, die zweite auf den 29. Februar, und dle dritte auf dcn 12. März l339, jedesmahl Vormittags von lo bis 12 Uhr mit dem Beisätze ausgeschrieben, daß, wenn diese benannten Realitäten weder bei der evsten noch zweiten Feilbicchungstagsatzung an Mann gebracht werden könnten, selbe auch bei der dritten unter der Schätzung hintangegeben wcr-dcn würden. — .Die LicitaNonsbcdlngnisse und die Schätzung können sowohl m der dießland-rechtllchcn Registratur, als auch bii vr. Cro-bath eingesehen und Abschriften erhoben werden. — Laibach am 1/» October »657. I. i5^ (2) 3ir. 9Z07. Von dem k. k. Stadt, und LandreHtt in Krain w»rd der unwissclld wo bsindlchen Ma, ria Scbig/oder allenfalls ihren Rechtsnachfolgern, mittelst gegenwärtigen Edicls erinnert: Es habe wider dieselbe bei diesem Gerichte Va-lentln Deschmann, Eigenthümer des Hauses 5ud. Conf. Nr. ^2 h>er »n der Eapuzinervor-fiadt, Klage auf Verjährt- und Erloschener» klärung jeder Forderung aus dem Heiralhs« vertrage 6^0. ^5. Februar 1L02/ und der Quntung ciäo. 2Z. Juni 160I, intabulirt feit !l). Iull 160) auf obiges Haus, eingebracht und um eine Tagsayung, welche h,em»t auf den 22. Jänner i8)3 früh 9 Uhr uur diesem k. k. Vladt» und Landrechte angeordnet wlrd, ge-helhen. — Da der Aufenthaltsort der Beklag« ten Maria Scbig dltsem Genchte unbekannt, und well sie mellelcht aus den k. f. Erblanden abwesend ist, so hat man zu ihrer Vertheidigung und auf ihre Gefahr und Unkosten den h»eror-tigen Gerichtsl'Advocattn Dr. Blasius Oonazt) als Curator bestellt, m»t rrelchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Ge< richts - Ordnung ausgeführt und entschieden werden wlrd. — Die Geklagte w>rd dessen zu dem Cnde ermnert, damit sie allenfalls zu rech» ter Zelt selbst erscheinen, oder inzwischen dem. bestimmten Vertreter, Dr. Ovjiazh, Rechts, behelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst emen andern Sachwalter zu bestellen und dlesem Gerichte namhaft zu machcn, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege emzuschreiten w>ssen möge, insbesondere, da sie sich dtt au5 lhrer Verab'äumung «nt« stehenden Folgen selbst be»zumessen haben wird. Lalbach am 27. October 19)7. Vermischte ^erlantbaruttIett, Z- '5o7. (I) ^ Nr. "22/^ Edict. Von dem vereinten Bezirksgerichte zu Rad« mannöoorf wird hicmi't kund gemacht: Man bade auf Anlange der Maria Pölz und dcö Andreas Texter, Bornnmdcr der mindcrj. Elis. Pölz. zur Erforschung der Schuldenlast nach dem .am '^, September l. I. ;u Neumart'tl mil Nücklassllüg einer lc^lwiüigci, Anordnung verstcrbenen Ioh^ntl Pölz (Hilluz,, die Tagsatzung auf ocn n. Novem« der l. I. Vormittags 9 Uhr vor diesem Gerichte bestimmt, dci welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rcchtsgrunde einen Anspruch zu stellen vermeinen, solchen söge-roiß anmelden und rcchlsgcltcnd darthun sollen, widrigcns ste die Folgen des §. 6,4 b. G. B. nur sich sclbft zuzuschrcidcn hade!» werden. Bercinles BczirlZgcricht Radmannsdorf am 12. Octcher lL'^7. — 792 — Z. ^269. (3) Das prächtige herrschaftliche Gut Mit 4 sehr bedeutenden Nusticalgütern in Nieder-Oesterreich im V. O- W. W., verbunden mit prächtigen Silber-Gewinnsten, wird durch cine große Lotterie bei bereits entsKHtem NiieRt ritte ausgespielt. Die besonderen Vortheile dieser großartigen Ausspielung sind aus dem Spiclplane ersichtlich, aus welchem hervorgeht, daß oic Gewmnstjumme, mit Inbegriff des Nom. Werthes oer>> einigen Treffern zugegebenen Actien, beträgt, welche sich in Treffer von fl. 200000, 100000, 60000, 30000, 20000, 15000, 10000, 10000, 10000, 6000, 5000, 5000, Ä000, 3000, ö ä 2000, 2 ä 1000, 99 ä 500, dann viele zu 300, 200, 100, 50, V :c- :c. theilen. Alle Tresser sind mit barem Gelde oder Silber-Gewinnsten dotitt, und der Spielplan ist so eingerichtet, daß ein Thcil der einigen Treffern zugegebenen Actien, auch noch bestimmte Geldtreffer machen müssen. Die geringste Prämie der Gratis-Action ist 500 Gulden W. W. Die Ziehung findet am 5. Januar 1839 Statt. Franz Hueber, unter Mithaftung de« Handlungshauses Franz D. Fröhlich. Comptoir: Weihburggasse, Lillenf«ld«rhof Nr. 908. Nctien dieser Lotterie sind bei Gefertigtem um den Hriginalpreis zu haben/ und auf jede Actie wird ^ einn' sicher gewinnenden Gratis, Actie zugegeben. Johann Ev. Wutscher, ^andelö««nn m Laibach.