^l'. M. ß N /ß sH Dinstag den 6. Februar. Gubernial - Verlautbarungen. Z. 203. (,) Nr. 2277. C u r r e n d e des k. k. illyrischen Guberniums. — Wegen Vornahme neuer Schätzungen nach dem a. h. Patente vom 7. September 164s, zum Behufe erecutiver Realitäten'Feilbietungen. -Zu Folge Eröffnung des hohen Ministeriums des Innern vom 2«. Jänner d. I., Z. 2044, ist mit hohem Ministerial-Erlasse vom !7. Jänner 1849, Z. 4447, Folgendes an sämmtliche ApfteUationsgerichte ergangen: Zur Behebung der vielfach vorgekommenen Zweifel, ob gerichtliche Executionen auf Grundlage älterer, die gegenwärtigen Verhältnisse des Grund und Bodens nicht beachtender Schätzungen fortgesetzt werden können, wird in Berücksichtigung der durch das Gesetz vom 7. September 1^4« herbeigeführten Veränderung des Werthes des ehemaligen Dominical- und Rustical - Grundbesitzes, und in Erwägung , daß auch nach den derzeit bestehenden Gesetzen jede Schätzung den wahren Wcrth des Feilbiettmgs-Objectes darzustellen habe, von den mit dem Vollzuge des Gesetzes vom 7. September 1848 beauftragten Ministerien hienüt erklärt, daß mit Ausnahme des Einverständnisses aller Betheiligten, von nun an keine executive Feilbietung einer Realität, welche durch die im Gesetze vom 7. September 184» erfolgte Aufhebung von Gicbigkeiten, Rechten und Lasten eine Werthsverändcrung erlitten hat, auf Grund einer andern als einer nach dem 7. September 1848 und mit Berücksichtigung der Wirkungen dieses Gesetzes vorgenommenen Schätzung Platz greifen könne. — Welches sonach zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Laibach am 1 Februar 1849. Leopold Graf v. Welsersheimb, Landes-Gouverneur. Z. 204. (y Nr. 433 Kundmachung. An dem k. k. Znaimer Gymnasium ist eine Kumanltätslchrerstelle, mit dem systemisirten Gehalte von 600 si. C. M., in Erledigung gekommen. — Die Frist zur Bewerbung darum wird bis Ende März festgesetzt, — Diejenigen, welche darum in Kompetenz zu treten beabsichtige»!, haben ihre wohlinstruirten Gesuche bis zu diesem Termine bei dem erwähnten mährisch-schlesischen Landes-prasioium einzubringen. — Vom k. k. mährisch-schles LandeSpräsidium. Brunn am 20, Iän. 18^0 Aemtliche Verlautbarung. Z. 205. (1) Nr. 931. Im Nachhange der unterm l8. Juli und 11. November 18^8, z. Z. 64 l5 und 103 w, erlassenen Edicte wird bekannt gemacht, daß Herr Dr. Blasiuö Crobatl) über sein Ansuchen von der über das erfolgte Ableben des Adoocaten Oi-. Bla-sius Cro^th ihm zugewiesenen Curatel enthoben, und statt demselben unter Einem Herr 0i. Math. Burg/r als Curator aufgestellt worden sey. Laibach am 30 Jänner 1849._____ 3. 192. (1) Nr. 30023, gä 73tjXVI Licitations-Ankündigung. Zur Verpachtung der in Smolna und Orow auf der Staatsherrschaft Podbusz, im Samborer Kreise gelegenen Aerarial-Eisenwerke, auf die Zeit vom 1. Nov. 1848 bis dahin 1857, wird mittelst schriftlicher, beim Präsidium der k. k. gali-zischen vereinten Camcral-Gefallen-Verwaltung, bis einschließig 20. Februar 18 !9 zu überreichender Offerte eine Limitation ausgeschrieben. — Den Pachtlustigcn wird Folgendes bekannt ge, geben: 1) Die gedachten Eisenwerke befinden sich im betriebsfähigen Zustande, und sind mit Werks-, Wohn- und Wlrthschaftsgebäuoen, namentlich mit einem Hochofen uno drei Frischfeuern, dann mit Wassergefällen, Grundstücken, welche letztere bei Smolna beiläufig lO5 Joch, 1097 Quadrat-Klafter, und bei Orow beiläufig 7 Joch, 909'/» Quadrat-Klafter Flächenraum enthalten und nnt den gemutheten Elsensteingrubcn versehen. — 2) Der Ausrufsprels des einjährigen Pachtschil« lings beträgt 700 fl. C. M. (Siebenhundert Guloen C. M.) Die Pachtcaution ist, wenn sie mittelst Hyporyek bestellt wlro, in dem Betraqe von drei Merthcilen dcs einjährigen Pachtschil» lings, wenn sie aber im Baren oder in öffentlichen Obligationen erlegt wird, im Betrage der Hälfte des einjährigen Paü/tschilllngs vor dem Pachtantritte zu leisten. — 3) Zum Werkäbe-triede werden dem Pachter von der verpachtenden Herrschaft für das Smolna er Eisenwerk: u) 945 bis 1245 Hüttcnklafter Kohlyolz, die Hüttenklüftcr zu acht Fuß hoch, acht Fuß lang und vier Fuß breit, und zwar 975 Hüttentlafter, welche der Pachter auf eigene Kosten zu schlagen hat, zu dem Preise von 58 k<'. C. M, für jede Hüttenilafter harten und von 40 kr. C. M. für jede Hüttenklafter weichen Holzes, und3()0Hüt-tellklaster gegen Bezahlung der currenten Stammpreise; d) 1UU0 Stämme 4" langes Grubenbauholz, welches dcr Pächter gleichfalls auf eigene Kosten zu erzeugen yat, gegen eine Bezahlullg! von li kr. C. M. pr. Stück bel einer Stärke von 6 bis !0Zoll und von 12 kr. (Z. M. pr. Scück bei einer Stärke von 10 bis l2Zoll; c) das Brückenbciuholz unentgeltlich. — Für das Orower Eisenwerk. c1) 330 bis 5U0 Hüttenklafter Kohlholz, von denselben Dimensionen, wie bei Smolna, und zwar 330 Hüttrnklafter, die der Pächter auf eigene Kosten zu erzeugen hat, zu den obigen Preisen pr. 58 und beziehungsweise 40 kr. C. M,, und 170 Hütienklafter zu dem jeweiligen cur-, renten Stammpreise; c) an Grubenholz 300 Stämme, 4 Klafter lang, tt bis 10 Zoll stark, um den Preis von 6 kr. (5. M. pr. Stück; dann 200 Stamme, 10 bis l2 Zoll stark, um den Preis von !2 kr. C. M. pr. Stamm; t) das Vrückendarcholz unentgeltlich überlassen. — 4) Die Bergfroyne, den Bergzehenten, die Haus- und Grundsteuer, letztere von den zur Pachtung zugesicherten Gründen, hat der Pächter zu tragen. Ebenso ist für die Pachtgrundstücke e,n abgesonderter Grundzins, und zwar für die zum Smolnaer Eisenwerke gehörigen Gründe mit 8tt si. 2s^ kr. W. W., und für die zum Orower Eisenwerke gehörigen Gründe mit 3 fl. 50 kr. W W. jährlich an den Verpächter zu zahlen. — 5) Von dcr Pachtung, somit auch von der Licitation, sind alle jene, welche gesetzlich keine gültigen Verträge schließen können, dann jene, die wegen eines Verbrechens aus Gewinnsucht in Untersuchung standen und verurlheilt, oder aber bloß wegen Mangel an Beweisen los-gesprochen worden sind, ausgeschlossen. — Auch sind die Israeliten von der Pachtung dcr Eilenwerke, bis zu der bevorstehenden gesetzlichen Rege. lung der staatsbürgerlichen Verhältnisse dcr Juden überhaupt, ausgeschlossen; jcdoch bleibt es chnen zu Folge des Decrctcs des hohen k. k. Ministeriums dcr öffentlichen Arbeiten vom 5. Aug. 1818, Z. ^'/.729, unbenommen, unter Nachweisung ihrer persönlichen Eigenschaften und der ihnen zu Gebore stehenden Betriebsmittel, um Gestattung von Bcrgwerksunternehmungen, und um Zulassung zu der angedeuteten Concurrenz-uerhandlung Hieramts einzuschreiten. - 6) Jeder Pachtlustige hat dem einzureichenden schriftlichen Offerte als Vadium 10 Procent des Ausrufs-preiscs, oder die Casse- Quittung über den Erlag desselben bei einer Aerarialcasse beizuschließen, widrigens die Offerte nichr berücksichtiget werden. — 7) Wer nicht für sich, sondern für einen Dritten einen schriftlichen Anbot machen will, hat dem Offerte zugleich die vorschriftsmäßig legalisirte Special-Vollmacht seines Machtgebers beizuschließen. — Die Offerte müssen von den Offerenten eigenhändig mit dem Tauf- (Gedurts-) und Familiennamen gefertigt seyn, und den bestimmten, nicht nur in Ziffern, sondern auch mit Buchstaben auszudrückenden einzigen Betrag in (5. M , so wie den Charakter und Wohnort des Offerenten enthalten, und haben folgender Maßen zu lauten: — Offert, Der Gefertigte (die Gefertigten) bietet (bieten) für die Pachtung der Aerarial-Eisenwerke zu Smolna und Orow auf der Cameral-Herrschaft Podbusz, im Samborer Kreise in Galizien, auf die neunjährige Dauer, d. i. auf die Periode vom 1. Nov. 1848 bis dahin l857, einen jährlichen Pachtschilling von (hier ist der angebotene Betrag in C. M., mit Ziffern und mit Buchstaben anzugeben. — Zugleich erklärt derselbe (erklären dieselben), daß er (sie) sich den ihm (ihnen) wohlbekannten Licitationöbedl'ngmssen unbedingt unterwerfe (unterwerfen). Das vorgeschriebene lOproc. Vadium (die ämtliche Quittung c!c^. ... Nr. ... über das bei der k. k. ... in ... erlegte 10proc. Vadium) liegt im Anschlüsse bei. (Datum) — Die Offerte sind versiegelt, und zwar bis zudem obenerwähnten Tage bei dem Präsidium d4. Februar t. I. vormittag um 9 Uhr vor diesem berichte an. geoidileien Liquidalionstagsatzung, bei Vermeidung der Folgen des §. Ül4 b. G. B., anzumelden und rechtsha'ltig darzuihun. K. K. Gez. GerichtReisniz den 3l. Dec. 1648. Z> '69. (3) Ns. 260 bt 261. Edict. Vom Bezirksgerichte Krupp wird hiemil bekannt gemacht: Eü sey die in der Erelutwnsfache der Frau Maria Iamnik von Laibach, und d.s Hrn. Johann ^amnik von Zwischenwassern, deide dmch Hrn. v»-. Nav'.cth, wider Hrn. Andreas Lavill^li von Mottling, sieln. 750 fl. ui.d 2500 fl. e. ». o. bewill'gte, mil dem dießgenchllichen Edicle vom 24. D,c- '6^, z. F. 4376 und 4377, kundgemachte, auf den ^. )änner, 5. und 26. Februar ,6^9 angeordnele exe» culwe Feilbielung sillirt worden. Bezirksgericht Krupp am 19. Jänner »0^9.