am t s - ' f V l a t t. ^'?'^l3. Donnerstag Ven 18. Ze^tember 183^. Gubcrnial - Currende, mittelst welcher em in dem der gedruckten Gu? btrnial-Vcrlautbanmg vom 3c>. Mai l. I., Z. 9I3H, angehängten Verzeichnisse, über die Stcuerbezirke und Gemeinden, welche an dem verminderten Ta'iffsatze der Verzehrungs-sieuer von Wein, Wcinwost und Maische Thc>l zu nehmen haben, unterla rd demnach m dem erwähnten Verzeichnisse anstatt (^i'05t.li6llil nunmehr (^ro55-?ullc? zu gelten haben. — Vom k. k. illyr. Landes» Guber« mum. ^.'aibach am 3i. August i83ä. Ioseßh Camilla Freiherr v Schmidburg, Landes-Gouverneur. Earl Graf zu Welsptrg, Raitenau und Primör, k. k. Hcfrath. Leopold Graf v. Wclsersheimb, k. k. Gubernialrath. ßT'i^")^ ""^ "^r. 16905. Verlautbarung. Fs sind nachbenanntc Studenten-Stiftungs-vlatze ln Erledigung gekommen, und zwar: — l ) Bei dcr von Polinor Montegnana,gc-wcscnem Probste zu Rudolphswerth, untcrm ?. Juli H5a3 errichteten Studenten-Stiftung, der zweite Platz pr.5/ fi. <5. M. — Derselbe ist für ^rme Studierende ohne Beschränkung auf c^e Studienabtheilung besilmms. Das Verlehungsrecht gebührt dem ^Uibernium. — 2) Der von Mlchacl Olrersa, gewesenem Pfqrcr zu Igg, unlerm 5z. August I/4l er- richtete Studenten-^tiftungsvlah pr. 2ä 5» 5/ ^>. »» Derselbe ist vorzugsweise für einen Stu-dicrendcn m Lcnbach/welcher mit dem Stifter am nächsten verwandt ist, bestimmt, jedoch auf kcine Studienabtheilung beschränkt. Das Pra-sentationsiccht gebührt dem Bcncficiatm zu Tomischel. — 3.) Das von Gregor Engelmann untcrm 26.Mai 57z7 ernchhete Studen-tcn-Stipcndlum dcrn',al pr. i3 fi. E. M. Dcr. Stiftlingsgkliuß ist auf keine Studienabtheilung beschrankt. Das Verlc>hlmgsrecht gebührt dem Gubcrnium. — ^.) Das von Adam Schuppe, gewesenem Pfarrer in Sagor, unterm 2«< August iö/5 errichtete Siudcntcn-StipcndiuM/ dermal pr. 2ä fl. E. M. Dasselbe ist dcstimmt für Studierende: — 2. welche nut dem Stifter verwandt sind, wobei die Nahe des Verwandtschaftsgrades den Vorzug gibt; d. in deren Ermanglung aber für solche, welche in Stein geboren sind. Dcr Stift tungsgenuß ist auf keine Studicnabtheilung beschränkt. Das Präsentattonsrccht gebührt der Stadtvorstehung in Stein. — 5.) Bei der von Georg Töttinger, gewesenem Vikar zu St. Peter bei Laibach, im Testamente vom 2^. December 172) errichteten Studcnten-siiftung der dritte Stiflungoplatz pr. 5c> fi. C. M. Derselbe ist bestimmt: — 3. für Studierende, iwclckc in dcn Pfanbezirkcn von Obcr-laibach, Blllichgraz oder Veldcs geboren sind; K. in deren Ermanglung für andere Studierende. Dcr Stiftungsgenuß ist auf keine Stu-dienabthcilung beschrankt. Das Präsentationsrecht übt dcr jeweilige Pfarrer zu Hor-jul aus. — Diejenigen Studierenden, welche einen der erwähnten Stlftungsplahe zu erhalten wünschen, haben ihre dicßfäll'lgen Gesuche bis i5. October l. I. bei diesem Guber-liium einzureichen, «lid selbe mit dem Taufscheine, dem Dmfligkeits«, dem Pocken« oder Impfungs - Zcugnissc, dann mit den Studienzeugnissen r^n beiden Semestern ,LZ/,, endlich beziehungsweise mit einem lcgatisirten Stammbaume zu belegen. -^ Laibach am ZS. August ^3Z4> 86/, Nreisiimtliche 'perlautbanmOen. Z. Iigg. (3) Nl. 11^74. Kundmachung. Zur künftigen Verpssegsficherstellung des in der Hauvtflation kalbach und Concurrenz befindlichen Milltatrs und der Fuhrw?sens ß. als Vadium zu erlkg?n, welches nach beendeter Veihand» lung dem Nichtersteher wieder rückgeftellt, von dem Crfteher aber bis zum Erläge der Caution rückbehalten, und ohne w.lchem Erlag Niemand zur Verhandlung zugelassen werden wird. — 5,) Werden auch Off cte für ein-zclne Artikel angenommen/ jedoch wird dem Anbote für gcsammie Artikel bei gleichen Prci» sen der Vorzug gegeben. — 6.) Für die Lieferung des Habers sind 100c» st. C. M. als Vadium separat zu erlegen, und es muß der zur Emlieferung contrahirte Hader trocken und . ^iin seyn, wenigstens ä5 P-fund pr. Mctzen wicqen, und die ganze Qua>ititar bls Ende Februar lL55 vollkommen zur Abfuhr gebracht werden, wodei zugleich noch bemerkt, wird, daß dir Offecent mit scimm Antrage bis zur Hcr« ablangung der hofkriegsrathl«chin Entscheidung verbindlich bleibt. —'7.) Nachtragscfferte als dm bestehenden Gesetzen zuwider, werden du,ch< aus nicht angenommen, und daher rückgewie-sen. — 6.) D»e weiteren Auskünfte können taglich zu den gewöhnlichen Amtestunden in der e. k, Mllitar-Haupt-Vlrpfitgs-Magazinki kanzl?i hier ewgcholt werden. —K. K. Krels-amt Laibach am n. S,pttmbtr i83/i. Aemtllche ^erlautbarunZen. Z. 1209. (l) Nr. 280. Ankündigung. Von d,m t. k. Karsstr Hefgessuttamte, wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gc< bracht, daß in Folge d«r Anordnung d,S hoch-löbllcken k. ?. Oberststallmllfttramtes, der für das k. k. Karsser Hofaessütt im kommenden Verwaltur..'jähre igZ5 erforderliche Bedarf an Haber von 55c>o nitd. öss. gtstrichmen Mcz-zen, »m Wegl der öffentlichen Concurrtnz, jedoch mit Beseitigung dtr Licitation, untcr nachfolgenden Bedmgnisstn werde bcigefchafft werden, und zwar: ittns. Muß der Haber vollkommen trok-ten, nicht genetzt oder genässet, vom Glaube rein, dlckkörmg, und mit keinen andlreli Früchten vermengt, nicht dumpfig, ohne widerlichem Geruch, und jeder mtd. öss. Meizen im ^'cü.l.o-Vtwichtl wenigstens 48 Pfund schwer seyn. 2tens. Hat die 3inli«ferung in der eben bezeichneten Qualität in folgenden Termmen zu geschehen, und zwar nach lippiza: vom 1. bis 30. November 193H loooMttzen „ 1. ,, 3l. December „ loc>0 „ „ 1. ,, Ii. Januar t6Z5 . ,000 „ nach Pröstraneg: vom 1. bls 3c>. November i6Z^. . 90a Metzen „ 1. ,. 3i. December „ . L00 „ „ ^. „ 3i. Januar i335 . . 800 Itens. Hat der Lieferungs - Uebernehmir das betreffende Quantum bis auf Ort und Stelle für eigene Rechnung zu verführen, und wird nur jene Quantität als abgeliefert bc-trachtct, welche dem k. k. Hofgestüttam«te qua» litätmaßig zugemessen wird^ 4tki^k!. Wird am Zc». September iZZ/^ bei dcm k. k. Karster Hofgestütttlmlk, dnd zwar lm Orte Adelsberg be« dem k. k. K'fisa^tc um die zehnte Vormittagsstunde ühcr vorfehctide Quantitäten die geilgnete Ve,Handlung ^c^ genomtnm werden, zu welcher jeocl iiefirungs« 365 lustige seinen Preisanbot auf einzelne, genau zu bezeichnende Parthien, oder auf das gan« ze Quantum/ schriftlich und versiegelt, entweder am Tage der Verhandlung zwischen 9 und 10 Uhr zu überreichen, oder binnen den vorausgehenden acht Tagen dem k. k. Hofgestütte amtc einjusend.n oder zu übergeben/ und zugleich zur Sicherstellung des k. k. Hofgestüit« amtes eine, aus dem PreiSanbote und aus dem zu erstehen beabsichtigten Quantum mit loPer-zent entfallenden Caution, entweder im Daren, oder in k. k. Staatsschuldoerschrcibungen nach dem letzt bekannten Wiener Börsecourie, oder mittels Hypythekar-Instrumenten, gegen amtliche Befiat,gung, um so gewisser be,zuschließen hat, als spaccr eingereicht werdende Preisane böte, oder solche, welche nicht nnt-der vorcze, schriebenen Caution versehen sind, ganz unbe, rücksichtiget werden zurückgestellet werden. 5tens. Nach beendeter koncurrmz-Ver, Handlung, ^ecden jenen ?ieferun^slustigen, deren Anbote nickt annehmbar befunden wer< den, die eingelegten Cautionen sogleich zu« rückgestellet, von Denjenigen hingegen, wcl» che die Mlndesibieter einzelner Panhien oder des ganzen Quantums velblub«n, zurückbehalten werden. Die Bestimmung dieser Caution soll da-rm bestehen, daß das k. k. Hofgestüttamt im ^alle der ?lefcrungs-U«.bernehmer zur gehöri» gen Zeit die erstanden? Quantität in der fest« gesetzten Qualität abzuliefern unterlassen soll« le, in den Stand gesetzt werd?, die abgängi» g? Quantität auf Kosten des Lleferungs-Ucber« nchmers herbeizuschaffen, und ha>. Letzterer im erforderlichen Falle das k. k. Hofgestüttamt auch mlt seinem anderweiten, wle immer Namen habenden Vermögen, schadlos zu halten. 6lens. Sollte ein Lieferungs'Ueberneh-mer dle bald möglichste Ueberkommung fliner eingelegten kaution beadsichten, so wird demselben gestattet, von dem übernommenen Haber «Quantum 10 Perzent in natura gegen Empfangs-Bessätigung einzuliefern, welches loperzentige Quantum, oder die Caution im Baren, in k. k. Etaatsschuldverschreibungen, oder »n Hypothekar«Inssrumenten, so lange von dem k. k. Hofgeflüttamte aufbewahret wi»d, bis die betreffende Haber-Parchie voll-kcmmcn eingeliefert ,st. 7tens. Der Mindessbieter einer odec weh, reren Hader.P^-thien wnd zur Erfüllurg scl- ncr Verbindlichkeit sogleich bci der Uebergabc lllnes schriftlichen und oetsi«"gellln Ossctts vcr^ ^'chlci, dae f. k. Hofgcfiüttamt hlngcgcn erst ! dann, wenn nach Verlauf von längstens 14 ' Tagen die Ratlficirung dcS hochlöbllchen f. s. l Oberftstallme,ficramtes erfolgt. W,rd dzese Ratificirung verweigert, so wird auch zugleich der Mindeflbieter unter Rückstellung der eingelegten Eantion seiner Verpstichtung enthoben. gtens. Die Einlieferung einer übernommenen Haber-Parthie kann binnen dem bezcich« neten Termine ganz oder thellwelse geschehen, und verspricht das k. k. Hofgestüttamt die bare Bezahlung jedesmal nach Maß der erfolgten ganzen oder thellweisen Einlieferung dergestalt zu leisten, daß der lieferungs - Uebernehmer mlt Zuversicht darauf rechnen kann, sogleich für jede eingelieferte Auantität, sein Geld gegen classenmaßig gestampfte Quittung zu erhalten, gtens. Jenes Haber-Quantum, welches ein Lltferungs-llebernehmer als Caution em» geliefert haben sollte, wird bei ganzlicher Bc« rlchtlgung der übernommenen Parthle bezahlet werden. lotens. Im Falle als zwischen dem Lieferanten und dem k. k. Hofgcstüttamte in Betreff der Qualltat ein Zweifel entstehen soll» te, haben sich beide dem Ausspruche der, dem Ablieferungsorte nächsten k. k. kezlrksobrlgkett, welcher in diesem Falle der schriftliche Contract zur Einsicht «nlzulhellen kömmt, zu unlcr-z,ehen. i ltens. Endlich wird der Uebernehmer ei< ner oder mehreren HaberiParlh,en den classen» mäßigen Glämpel zum Eontracte belzubrm« g«n haben. !2tens. Wollte ein oder der andere Lie-feruligelu stige vor der Eoncurrcnz - Verhand, lung nähere Aufklarungen übcr vorstehende Bedingnlsse einholen, so halte sich derselbe mündlich oder schriftlich, »m letzteren Falle je-^ doch mlttelfl franklrter Briefe an das gefertigte k. k. Hofgeftüttamt zu wenden. Von dem k. k. Karsser Hofgestüttamte. Lippiza den i5. September ,83^. Z. 1208. (!) Nr. iö670jVI. Kundmachung. Zweite Versteigerung. Von der k. k. Cameral-BezirkslVerwal' tung Laibach w:rd bekannt gemacht, daß der Bezug der allgemeinen Verzehrungs-Steuer von den nachbcnannttn Stcuerobjecten in den unten angeführten Steuergemclnden auf das Vcrwaltungsjahr i8Z5, odcr auch unter Vorbehalt der wechselseitigen Vertragsaufkündl-aung vor Ablauf cines jeden Pachtjahres, aus 866 die Dauer dee weitcrn Vcrwaltungsjahre z3Z6 und 165/ versteigerungswcise in Pacht ausgeboten, und die dicßfälligc mündliche Versteigerung, bel welcher auch die nach der hohen Gubcrnial, Eurrende vom 26. Juni l33/^, Z< 9795j!55i3, /zten Absatz/ verfaßten und. Mlt dem Vadium belegten schriftlichen Oft ferten überreicht werden können, wenn es d»e Pachtlustlgen nicht vorziehen, solche schon vor dem Tage der mündlichen Vcrstelgerunq dem k. k. Vcrzchrungs-Eicuer-C'omnnssariate in N.eustadtlzu übergeben, an den nachbc-nannten Tagen und Orten werde abgehalten werden. l Ausruföprels für Für die Im n Bei der löbl. Abrann- '^^n ^ Hauptgemelnde Bezirke ^" ^Mch keit zu e Getränkei m°st .________________^^^_______^_______^_^_ s ss. !kr.!'^"^r. "fi."sfr. Avch Thurnamhan 27. Scptem- ^ Thuruamhart ___ — Z /,5l)i — ^- — K""dl dto. ber i354 dto. i5 - 65o - ,',5, - Gur feld dto. Vormtt- dto. 45 - "10 - ^« - onrle dto. tags Z dco. 29 l 14! 6I6> 26 7, 46 Summa . ""'89'" l^zZ^?s?6^ü7tss48 Anmerkung. Die Pachtobjecte werden rücksichtlich aller vier Hauptgcmcinden iusams men ausaeboten werden. ^ Den zehnten Theil dieftr Ausrufspreise haben die mündlichen Licitanten vor der Versteigerung als Vadium zu erlegen; die schriftlichen Offerten aber würden, wenn sie lucht mit dem 10 procentigen Vadium belegt sind, unberücksichtigt bleiben muffen. — Nebr,gens können die sämmtlichen Pachtbedmgnjsse sowohl bei dieser Eameral-Bezirks-Verw^llung als bei den unterstehenden k. k. Verzehrungs-Bteuer-Commissariaten eingesehen werden. — K. K. Camcral'Bezirks-Verwaltung. kaibach am l5. September l63^. vermischte ^eplautbarunZen. Z. 1206. (l) Am 26. d. M., und an den folgenden Tagen, werden in der St. Peters, Vorstadt, Haus-Nr. 2, im ersten Stocke, verschiedene Einrichtungsstücke, als: Kleioer-, Wasch-, Commod- und Speisckasten, Tlschc, Sesseln, Sophas, Betten, Kmderbetten, Bücher, Ge-wahlde, Küchcncinrichtun^, Eß- und Trinkgeschirre, und andere Effecten, gegen gleich bare Bezahlung den Meistbietenden hintange-gcben werden, Z. 2 20.5. (!) ^ Wohnung zu vermiethen. In der Gradischa-Vorstadt, im Zenker'schen Hause, Nr. 57, ist zu Michaeli l33^ im ersten Stocke eine Wohnung, bestehend aus drei Ztm- Mnn, Küche, Speisekammer, Kel- ler, Dac^ammcr und Hokleae, m vergeben. 12,2 ^ Das Nähere erfährt man im nämlichen Hause zu ebener Erde, bei dem Wirthe Anton Smerekar. Z. "6/.,. (2) Wohnung zu v ermiethen. Eine Wolinung von fünf Zimmern, einem Cabinette, einer Spei-" sekammer, Küche, Holzlege, Keller und Bodenraum, nebst einem Gemüse- und Obstgarten, ist in der Tyr-nau Nr. 4> um germgen Zins zu vermiethen. Auskunft gibt die Hauseigen-thümerinn daselbst. Anhang zur Aaibacher Aeitung. > Barometer !V Thermometer ^j Wltteiunß , Gruber'schenEanal ^ ^ ! ^rüh l Mittaa Abende« Zrül) ! Mittaal Abends I> örüh Mittags Abends s ^- l < » ^ „.,1 .?._______!_______'------------------------« diö bi5 bls oder l «» «« >Q " ^ !F,j Ü. jZ-l L. Z. , L.M lW.!K.>W.jK.z N z! 9Uhr 3 Uhr 9 Uht ^ _ > ° "^ . S«pf. 10.^27 t 7 27 4 v «7 50!— ^5 — 20 — 17 Regen legn. I wölk. — 3 3 0^ 11 !>27 5,7 «7 6.0 »7 6,a j - i5 — 23 ^- <7 Nebel shelter s. heiler — Z Z 4 12.^27 6>2 »7 6.7 27 6,75 — ,3 — 24 — 16 ! nebl. s.heiter s. heiter — 33h, i5.! 27 6,7 «7 6 7 27 bg — i5 — 25 — 18 ,uebl. s.heiter wölk. »ZI 2^ > 14 27 7,1 27 7,U 2? Ü,a^ — i5 — »3 — i3 »Negen schön s-heiter j — 3 4 0 z5 ! 27 N,2 27 U2 !c7 7,7^— 10 — 20 — i4 !hciter s.heiter s.heiter — 2 4 05 ^ 16. 27, 9,!^2?j 6-l 27__^7'9,^— 6 — 20 j— »4 s.heiter s.heiter s.heiter — Z 4 , ^ 5tr hier Angekommenen und Abgereisten. Den 14. September. Hr. Marcus Graf v. N«Il,i Valicl-, Besitzer, von Trieft nach Marburg. Den 15,. Hr. Ebstein, Handelsmann, von (Zarl-stadt nach Trieft. — Hr. Johann Steyer, Handelsmann, und Hr Ignaz Stiger, Vezirks'Cvmmissär: beide von Marburg nach Trieft. — Hr. Joseph Voigl, Handelsmann, von Trieft nach Wien. — Frau Io-sepha v. Flick, k. k. Beamtens-Gattinn; Hr. Ferdinand Krakovitzer, Dr. der Medicin, und Hr. Aloys Hoffman, Handelsmannj aUe drei von Wien nach Tliest. VerjsilNniß ver hier Verstorbenen. Den 11. September. Der Frau Agnes Kaisell, Straßen-Commissars» „it'.ve, ihr Sohn Franz» alt 19 Jahr, in der St. Pelers-Vorstadt, Nr. H6, an der Lungenschwindsucht. Den l2. Dem Mathias Dobrautz, Maurerpo< lier, sein Weib Katharina, alt 51 Jahr, in der Po« lana-Vorstadt, Nr. 6l, am Ntrucnsieber. Den 12. Hr. Georg Aschmann, Kunstgärtner, alt 87 Jahr, in der Gradischa-Vorstadt, Nr. 29, an Aliersschwache. Den I». Helena Saverschnig, Sträfling, alt 36 Jahr, am Kastell, Nr. 57, an der Lungenschwindsucht. Den ,5. Dem Hrn. Johann Schwanda, bllr. zerl. Fcauenkleideomacher, sein 'Sohn Leopold, alt 1 Jahr 3 Monat, in der Stadt, Nr. 13, an der Auszehrung. Den 16. .Agnes Kovatscli'lsch, Hausarme, ledig, alt 72 Jahr, in der Kothgasse, Nr. 105, an Altersschwäche. Ktavt- nnv lanvrechtllche Verlautbarungen. 3. !2!2. (,) Nr. 6Z.55. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird besannt gemacht: Es sei über Ansuchen des Herrn Moriz Frevherrn v. Taufferer, als erklärten Erben zur Erfor, fchung der Schuldenlast nach dem am 29. August »834 auf dem Gute Weixclback m Untetkram verstorbenen Herrn Alois Frey-Herrn ». Tauffner, die Tagsatzung auf din 6. October l. I., Vormittags um 9 Uhr, vor diesem t. k. Stodt, und Landrechte be» stimmet werden, bei welcher alle Icne, lvel» che an diesen Verlaß aus was immer für «l-nem Rcchlsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, srlchen so gewiß anmelden und rechls-geltend darthun sollen, wldrigens sie dle Fol» gen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschrei, ben haben werden. Laihach den 6. September ,63ä. Cour« vom 12. Stptembcr 183». M-.ttelpreiß Slaateschulduerschltibunss,« zu5 v. H, (in2M.) yy Verloste Obligation., Hofkam.^,. _ ^ e. )^. 0,,^ me». Odligarion. d.Zwangs.H^^ v.H. « » 9^4 Dailedcns ln Krain u. Aera.^"^ V«"H->I — Darl.mit Verlos. v.J. 1820 für,«off. sin CM) ,0^ ,ji W,en. Stadt-Vmico- Obl. zu 2 ^2 v.H. in CM.) " 27^2 Obligation. 0tl ^Uqem. und ^ ^ ^ Ungar. Hofkammer zu 2,)2v.H. sin CM.) 87 3^ ^ (Aerarial) (Dvmest.) 0ol«a.atlonen dek Stänl^e^ (C.M.) lV.M.) v. i>stelleich unter und^zu3 V.H.) __ __ ob der VnnZ, von Noh<^zu , ,/, v.^ / 57,!« -, m __ ' ^ sien, B^rermark, KärinF^,, v.H.V 454,5 ^ "n, «lain und Gor^ s zu i 2/H y.H. ^ „ ^ ^ Arelsamtliche ^crlaulbarunsenl Verlautbarung. Die Sicherstellung der Militar-Vespsse. aung für das M'litarfahr i835 delreffend — Der Bedarf der Militär-Verpflegung fär das Mli'larjahr ,635 soll in Folge Anordnung der hohen ?ardessielle vom 23. August d. I., Z. 18,48, lm Wcge dcr Suba»endirung sicher« gestellt werden. — Der Bedarf für das zur Aufrechthalsunq der öffentl'cken G'cherbeit in dem Neussadtler Kreise aufgeftellle f. f. Militär belauft sich täglich und zwar zu Neustadt! und Eoncurrenz auf Brodportionen y^; Hafer. Portionen/»; Heupottionen, 59Pfund,4; Vel. 863 terssroh vlerteljahrlg auf 6oa Bund, 212 Pfund; Unschllttterzen tagliH 3 Pf.; Vrenn« öhl monatlich 24 Maß; zu Re,fnltz und Eon-turrenz auf Lrodportlonen täglich Zgj; zu Gottschee für das dortige Marodehaus monat, llch auf Belterstroh, 2 12 Pfund, 20 Vund; Vrennholz hartes i)2 Klafter. — Für die in diesem Kreise aufzustellenden Fuhrwesens,Dis Visionen d,e entweder zu Weixelberg, Treffen/ Nassenful) oder Landstcaß aufgestellt werden, täglich auf Brodportionen 56 j Haferportio, nen36; Heuportionen, ^ 10 Pfund, 86; oder in Ermanglung des Heues auf täglich 86 Portionen Hafer oder Gersten-Futterstroh. — Zur Glcherstellung dieser Verpflegs-Artikel wer, den die Local'Verhandlungen, und zwar: am 2g. Gtptember zu Reifmtz; am 2. October zu Neuftadtl; am I October zu Treffen; am 4. October zu Wel/cloerg; am 6. October zu landstraß; am 7. October zu Nassenfuß vorgenommen werden. — Zu Neustadll und Ne^f« nitz wird gleichzeitig auch dle Verführung des Brodes in die Eoncurrenzorte auf die Dauer des Militärjahres l325 verhandelt werden. — Die Ulbernahmslusslgen werden aufgefordert, sich an den oben festgesetzten Tagen m den zur Vornahms der Verhandlung festgesetzten Orten einzusinden. ss wird nur noch bemerket, daß vordem Anbote ein den lo procent. Betra» ge gleich kommendes Vadlum erleget werden muß, welches jenen Partheien, die nicht Mlx,« destbieter sind, gleich nach Abschluß der Verhandlung wieder rückgestellt nnrd. Bel den Erssehern wird dagegen dasselbe gegen Quittung ins zum Abschlüsse des Contractes rückbe» Halter. — K. K. Krelsamt Neustadt! am 11. September 183/4. Friedrich Freiherr v. Nechbach, k, k. wlrkllcher Kämmerer, Gudernialrath und Kreishauptmann. Franz «Gcbanda / k. k. Krettsccretär. vermischte Verlautbarungen. g» !2lo. (») Nl. 79'. S d i c t. Von dem Bezirksgerichte Cenosetsch wird hie« mit kuno gemacht: Gö sei auf Ansuchen des Hrn. Franz Urhantschitscb von Loicsch, durch Herrn Dr. Wuizbach, trioer Frau Witwe Maria Goslifcha < Thomas Goftischa's<1'e Rechtönachfolgerinn zu Loitscd, helln Johann Gost'fcha, s' k. Postmeister, im t'gcnsn Namen un) als Mitvormund, danli Frau Winre Maria lHostisHa alö Vormündelinr ler Lucas Gahischa'schen Kinder, beide zu Trieft, als Jacob Gofiijcha'sche Elbenöelbinn und Ordens- erb, Rect. Nr. m und Urb. Nr. t52 , zusammen gerichtlich auf 678» ss. 40 kr. geschäht, im Wege der Execution gewilNgel, und feien wegen V^r» nähme derselben drei Termine, und zwar: auf den »5. October, i5. November und ,5. December l. I. , Vormittags 9 Uhr, in I^oco Se» nosetsch mildem Beisätze angeordnet troroen, daß, wenn diese Realitäten bei dei ersten oöcr l^eiten Feilbietung nicht rreni^ssens um ten Sckahungs« preis an Mann gebracht werden lonntcn, solche bei der drillen auch unter demselben h-.ntangege« ben werden würden. Wozu die Kaustusiigen mit dcm Tlnhange eingeladen werden, daß die Licitalionebeditiftnisse in oieser GelichtSkanzlei von heuce an in ten ge« wohnlichen Amlöfiunöen von Jedermann einge» sehen werden können. Bezirksgericht Scnosilsch am 7. August ,834. 3. l2i6. (!) Schulen - Anfang. Von Sctte des k. k. Lyccal, Rektorates roird z,:r allgemeinen KcinNN'ß gebracht/ daß auf den 1. des künftigen MonalS October, um ia Ut>r Vormittags, die Abhaltung des feierlichen Hochamtes in der hiesigen Eathedrcil-kirche, zur Anrufung des hcillgm Geistes, und auf diesen und den folgenden Tag die Anmeldung und Cmschreibulig der Studielm« den bei den betreffenden Studiendirectionm und Herren Professoren hiermit bestimmt wird, worauf am I. desselben Monats die allseitigen öffentlichen Vorlesungen ihren Anfang nehmen. Laibach den 44. September 16I4. Anzeige. In der Gradischa - Vorstadt Nr. 5, werden gegen billige Bedingnisse Kost-Knaben oder Mädchen gesucht. Das Nähere erfahrt man in dem genannten Hause, im ersten Stocke, rechter Hand._________ Z. 1190. (5) Im Gasthause zum goldenen . Löwen auf der Wienerstraße ist fort-l wahrend alter guter steperischer Wein ' 5 10 kr. pr. Maß, sowohl im Hause als über die Gasse zu haben. i3> Anus-Blatt Nr. li2. d. l3. September ilS24.)